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Restitutionsbericht 2008 - Kunst-Datenbank des Nationalfonds

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224Restitution Wilhelm Victor Krausz, Meditation, Damenbildnis (Dame in Rot), Öl/Leinwand, 74 x 58cm, Inv.Nr. 4360Die Rückgabe eines Gemäl<strong>des</strong> aus der Österreichischen Galerie Belvedere an dieRechtsnachfolger von Wilhelm Victor Krausz wurde nicht empfohlen. Die Widmung <strong>des</strong>Gemäl<strong>des</strong> Meditation aus dem Jahr 1949 beruhte auf einer vom Bund unbeeinflussten, eigenständiggefassten Willensbildung von Wilhelm Victor Krausz.Es erfolgten Empfehlungen zur Rückgabe in folgenden Fällen: An die Rechtsnachfolger nach Dr. Marianne Hamburger-Löw, ein Gemälde von SalomonRuysdael, Landschaft mit Plankenzaun und hohem Wolkenhimmel, Inv. Nr. GG 6972Dr.Marianne Hamburger-Löw, die als Jüdin von den NS-Machthabern verfolgt wurde,gab das in Rede stehende Bild 1938 in ihrer Vermögensanmeldung an und emigrierte am1. Oktober 1939 in die Schweiz. Bei einer „Wohnungsauktion“ im Mai 1939 wurde dasBild durch die Galerie Sanct Lucas ersteigert, und im August 1939 gegen ein Bild aus dem<strong>Kunst</strong>historischen Museum getauscht. An die Rechtsnachfolger nach Rudolf von Gutmann, ein Gemälde von Barthel Bruyn,Männliches Bildnis, Porträt Gerhard von Westerburg, 1524Bereits in seiner Empfehlung vom 22. Juni 2004 sprach sich der Beirat für eine Rückgabevon Objekten aus der Österreichischen Nationalbibliothek sowie der Albertina an dieRechtsnachfolger von Rudolf von Gutmann aus. Gutmann, der vom NS-Regime verfolgtworden war, emigrierte 1938 und stellte nach umfangreichen Rückstellungen nach Kriegsendeim Jahr 1947 drei Ausfuhransuchen. Das in Rede stehende Gemälde ist in Zusammenhangmit diesen Ausfuhransuchen zu sehen. Gutmann verzichtete trotz eines offenbarzu Recht bestehenden Rückstellungsanspruches auf das Gemälde. Die Voraussetzungen <strong>des</strong>§ 1 Z.1 <strong>Kunst</strong>rückgabegesetz waren hiermit erfüllt. An die Rechtsnachfolger nach Marianne Nechansky, eine Skulptur von Hans Gasser, DerMaler Carl Rahl, 1866, Marmor, Inv.Nr. 5958Die in Rede stehende Skulptur aus dem Eigentum der von den NS-Machthabern alsJüdin verfolgten Frau Marianne Nechansky wurde 1944 vom Dorotheum an den „SonderauftragLinz“ verkauft und in Jahr 1963 der Österreichischen Galerie Belvedere zugewiesen.Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass MarianneNechansky aufgrund ihrer Verfolgung gezwungen war die Büste zur Bestreitung ihrer Lebensumständezu veräußern. Im Fall Willibald DuschnitzNr. 101 Maigelein, blauer Faden auf dem Mundrand, deutsch, 15. Jh.Nr. 102 Krautstrunk, ovale Noppen, Zackenfuß, deutsch, 15. Jh. undNr. 103 Trichterförmiger Becher mit drei Reihen einfacher Noppen, deutsch, 15. Jh.konnte keine Rückgabe empfohlen werden:Die Rückgabe von drei Objekten aus dem MAK – Österreichisches Museum für angewandte<strong>Kunst</strong> an die Rechtsnachfolger nach Herrn Willibald Duschnitz konnte nicht empfohlenwerden, weil keine Entziehung nachgewiesen werden konnte. Die gegenständlichenObjekte befanden sich bereits vor dem „Anschluss“ als Leihgaben im MAK und wurdenauch nach dem „Anschluss“ als solche behandelt. Sie waren daher nicht Gegenstand einerEntziehungshandlung sondern sind erst nach Kriegsende durch Ankauf ins Eigentum <strong>des</strong>MAK gekommen.Kulturbericht <strong>2008</strong>

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