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Restitutionsbericht 2008 - Kunst-Datenbank des Nationalfonds

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214 RestitutionAuf Basis von § 2 Abs. 3 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Rückgabe von <strong>Kunst</strong>gegenständenaus den Österreichischen Bun<strong>des</strong>museen und Sammlungen, BGBl.I Nr. 181/1998(<strong>Kunst</strong>rückgabegesetz) informiert die Bun<strong>des</strong>ministerin für Unterricht, <strong>Kunst</strong> und Kulturden Nationalrat jährlich über die Rückgabe von <strong>Kunst</strong>gegenständen. Der vorliegende Berichtbezieht sich auf das Jahr <strong>2008</strong>.Um den Vorgaben <strong>des</strong> <strong>Kunst</strong>rückgabegesetzes nachzukommen wurde die systematischeund lückenlose Erforschung der Provenienz der in Frage kommenden Bestände der Bun<strong>des</strong>museendurch die seit 1998 bestehende Kommission für Provenienzforschung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriumsfür Unterricht, <strong>Kunst</strong> und Kultur fortgesetzt.Die Ergebnisse dieser Forschungen werden zu Dossiers zusammengefasst, die dembeim Bun<strong>des</strong>ministerium für Unterricht, <strong>Kunst</strong> und Kultur gemäß § 3 <strong>Kunst</strong>rückgabegesetzeingerichteten Beirat vorgelegt werden. Auf Grundlage dieser Dossiers gibt der BeiratEmpfehlungen an die sachlich zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerinnen und Bun<strong>des</strong>minister ab,das ist in der Mehrzahl aller Fälle die Bun<strong>des</strong>ministerin für Unterricht, <strong>Kunst</strong> und Kultur.Im Berichtszeitraum wurden vom Beirat in 34 Fällen Empfehlungen ausgesprochen, dieBun<strong>des</strong>ministerin für Unterricht, <strong>Kunst</strong> und Kultur hat – wie in der Vergangenheit – allenEmpfehlungen vollinhaltlich entsprochen.Ein wichtiger Bereich stellt die Erbensuche dar. Rückgaben können nur mehr in wenigenEinzelfällen an die ehemaligen EigentümerInnen durchgeführt werden, meist erfolgteine Rückstellung an die ErbInnen der ursprünglichen EigentümerInnen. Der Feststellungder RechtsnachfolgerInnen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Bei der Suche nachden Berechtigten – meist schon Nachkommen in zweiter oder dritter Generation – leistendie MitarbeiterInnen der Anlaufstelle für jüdische NS-Verfolgte in und aus Österreich derIsraelitischen Kultusgemeinde Wien einen zentralen Beitrag. Vor allem Frau Exekutiv-Direktorin Erika Jakubovits, Dr. Ingo Zechner sowie Mag. Sabine Loitfellner, Mag. EvaHolpfer und Dr. Monika Wulz sei an dieser Stelle gedankt.Präsident <strong>des</strong> VerwaltungsgerichtshofesUniv. Prof. Dr. Dr.h.c. Clemens JablonerStellvertretende VorsitzendeOberrätin Mag. Eva BlimlingerMinisterialrat i.R. Dr. Peter Parenzan (Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und Arbeit)Generalanwalt i.R. Dr. Peter Zetter (Bun<strong>des</strong>ministerium für Justiz)Direktor Dr. M. Christian Ortner (Bun<strong>des</strong>ministerium für Lan<strong>des</strong>verteidigung)Vizepräsident i.R. Dr. Manfred Kremser (Finanzprokuratur)Univ.Doz. Dr. Bertrand Perz (Universitätenkonferenz)Univ.-Prof. Dr. Artur Rosenauer (Universitätenkonferenz)Kulturbericht <strong>2008</strong>

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