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Ihr Leitfaden zur Abgeltungsteuer - Pioneer Investments

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Sonderstellungvon ZertifikatenEinige Zertifikate wurden bisher so konstruiert, dass siesteuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge in steuerfreieVeräußerungsgewinne umwandeln. Die Voraussetzunghierfür war eine Haltedauer von mindestens zwölfMonaten. Um weiteren Steuerausfällen vorzubeugen, wurdenfür Zertifikate spezielle Fristen festgelegt.Versicherungen:Die AbgeltungssteuergreiftnichtFondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, diebis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden bei Fälligkeitsteuerfrei ausgezahlt. Die Voraussetzungen:→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren→ Mindesttodesfallschutz von 60%→ mindestens fünf Jahre BeitragszahlungBei der künftigenBesteuerung vonZertifikaten sindbesondere Fristenzu beachten.Besondere Fristen für die Besteuerung von Zertifikaten→ Zertifikate, die nicht als Finanzinnovationen eingestuftwerden und bis einschließlich 14.03.2007 erworbenwurden, können nach Ablauf der Spekulationsfristjederzeit steuerfrei veräußert werden.→ Anleger, die nach dem 14.03.2007 gekauft haben, abervor dem 30.06.2009 verkaufen, erhalten ihre Gewinnesteuerfrei. Voraussetzung ist wieder eine Haltefrist vonmindestens zwölf Monaten.→ Wer Zertifikate nach dem 14.03.2007 erworben hat undnach dem 30.06.2009 mit Gewinn veräußert, zahlt aufrealisierte Kursgewinne <strong>Abgeltungsteuer</strong>.Besteuerung von ZertifikatenErwerb vor dem 30.06.2008:Alle Anlagen, die bis 29.06.2008 erworben werden, können bis zum 30.06.2009steuerfrei veräußert werden. Auch hier gilt es, die Spekulationsfrist von zwölfMonaten zu beachten. Zertifikate, die bis einschließlich 14.03.2007 erworbenwurden, können auch nach dem 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.Erwerb nach dem 30.06.2008:Eine Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten kann nichtmehr vermieden werden.Versicherungspolicensind nichtvon der <strong>Abgeltungsteuer</strong>betroffen.Bei Vertragsabschlüssen nach dem 01.01.2005 ist derErtrag lediglich <strong>zur</strong> Hälfte steuerpflichtig. Entscheidendist dann der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers– die <strong>Abgeltungsteuer</strong> kommt nicht zum Tragen.Diese Regelung gilt für alle Lebensversicherungen und fürprivate Rentenversicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung.Die Voraussetzungen:→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren→ Auszahlung der Versicherungssumme erst ab einemAlter von 60 JahrenVergleich von Fondspolicen mit traditionellen FondssparplänenFondspolicenFondssparpläne<strong>Abgeltungsteuer</strong>pflichtig Nein. Aber die Hälfte Ja, bei Erwerb von Anteilender Kapitalerträge muss nach dem 31.12.2008.mit dem persönlichen 25% <strong>Abgeltungsteuer</strong>Steuersatz versteuert auf Kursgewinne undwerden.ordentliche Erträge.Renditeerwartung Meist geringer als bei Gewöhnlich eine höhereFondssparplänen.Renditeerwartung.Flexibilität Gewöhnlich lange GewöhnlichLaufzeit. Verkauf nur zum börsentäglicheraktuellen Rückkaufswert Verkauf möglich.unter großen Kapitalverlustenmöglich.Besteuerung von Lebens- und RentenversicherungenVersicherungspolicen sind nicht von der <strong>Abgeltungsteuer</strong> betroffen. Sie habenaber gewöhnlich eine lange Vertragslaufzeit – eine vorzeitige Vertragsauflösungist daher oft nur unter erheblichen Kapitaleinbußen möglich.14 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> Abgeltungssteuer 15

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