SPONSION - Attnang-Puchheim
SPONSION - Attnang-Puchheim
SPONSION - Attnang-Puchheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
POLIZEI - SICHERHEITSECKE<br />
10<br />
POLIZEI - SICHERHEITSECKE<br />
Service der Polizeiinspektion <strong>Attnang</strong>-<strong>Puchheim</strong><br />
SICHERHEITSECKE<br />
Polizeiinspektion <strong>Attnang</strong>-<strong>Puchheim</strong>, Tel. 059 133 - 4163 - 100<br />
E-Mail: pi-o-attnang-puchheim@polizei.gv.at<br />
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!<br />
Das Jahr 2009 geht zu Ende und wie auch bei vergangenen Jahreswechseln werden trotz der Wirtschaftskrise<br />
auch heuer zahlreiche Raketen, Kracher und Böller zu Silvester verschossen werden.<br />
Die Österreicher verpulvern jährlich<br />
zu Silvester ca. 9 Mio. Euro. Grund<br />
genug, um auf die großen Gefahren und<br />
auch die rechtlichen Bestimmungen des<br />
Pyrotechnikgesetzes aufmerksam zu<br />
machen.<br />
Immer wieder werden schwerste<br />
Verletzungen, durch unsachgemäße Verwendung<br />
von sogenannten „Schweizer<br />
Krachern“ hervorgerufen und das vorwiegend<br />
bei Kindern und Jugendlichen.<br />
Eine zusätzliche Gefahrenquelle sind<br />
die aus Tschechien importierten Feuerwerkskörper,<br />
wie die verbotenen Böller<br />
„La Bomba“, die zur Klasse III gehören<br />
und schwere Verletzungen verursachen<br />
können. Bei der Explosion dieser Klasse<br />
III-Raketen kann die Hand weg sein.<br />
Das Highlight der Höllenmaschinen<br />
ist jedoch der „Donnerball“. Dieser<br />
Feuerwerkskörper beinhaltet mehr<br />
Sprengstoff als eine Handgranate. Also<br />
Vorsicht vor diesen tschechischen Produkten,<br />
die zwar billig zu kaufen sind,<br />
aber zu einer sehr teuren Anschaffung<br />
werden können. Die Einfuhr dieser<br />
Raketen ist überdies verboten.<br />
Einteilung der Pyrotechnischen<br />
Gegenstände in Klassen:<br />
Klasse I: Feuerwerksscherzartikel,<br />
Feuerwerksspielwaren<br />
Klasse II: Kleinfeuerwerk<br />
Klasse III: Mittelfeuerwerk<br />
Klasse IV: Großfeuerwerk<br />
Zur Klasse I gehören pyrotechnische<br />
Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht<br />
(Anfeuerungs-, Treib- und<br />
Effektsatz) von nicht mehr als 3 g.<br />
Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung<br />
von pyrotechnischen Gegenständen<br />
der Klasse I sind generell erlaubt.<br />
Die ersten Feuerwerke<br />
gab es<br />
wahrscheinlich in<br />
China während<br />
der Song-Dynastie<br />
(960 bis 1279), die sich jedoch nicht<br />
durch Licht-, sondern durch Knalleffekte<br />
auszeichneten.<br />
Zur Klasse II gehören pyrotechnische<br />
Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht<br />
(Anfeuerungs-, Treib- und<br />
Effektsatz) von mehr als 3 g bis 50 g.<br />
Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung<br />
pyrotechnischer Gegenstände<br />
der Klasse II an Personen unter 18<br />
Jahren ist verboten. Die Verwendung von<br />
pyrotechnischen Gegenständen der<br />
Klasse II im Ortsgebiet ist verboten.<br />
Der Bürgermeister kann jedoch mit<br />
Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes<br />
von diesem Verbot ausnehmen,<br />
sofern nach Maßgabe der örtlichen<br />
Gegebenheiten durch die Verwendung<br />
von pyrotechnischen Gegenständen der<br />
Klasse II Sicherheitsgefährdungen und<br />
unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu<br />
befürchten sind.<br />
Pyrotechnische Gegenstände der<br />
Klasse II dürfen in geschlossenen Räumen<br />
nicht verwendet werden. Bereits<br />
gezündete Raketen soll man nicht in<br />
der Hand halten.<br />
Knaller und Raketen der Klassen II -<br />
IV dürfen nicht in der Nähe von Altersund<br />
Kinderheimen, Kirchen sowie<br />
Krankenhäusern gezündet werden. Auch<br />
bei Menschenansammlungen ist dies<br />
verboten.<br />
Zur Klasse III gehören pyrotechnische<br />
Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht<br />
(Anfeuerungs- Treib- und<br />
Effektsatz) von mehr als 50g bis 250g.<br />
Besitz und Verwendung von pyrotechnischen<br />
Gegenständen der Klasse III sind<br />
nur auf Grund einer Bewilligung der<br />
Behörde zulässig.<br />
Diese Gegenstände dürfen nur dem<br />
Inhaber einer solchen Bewilligung überlassen<br />
werden. Der Antragsteller muss<br />
das 18. Lebensjahr vollendet haben und<br />
als zuverlässig gelten. Die Behörde hat<br />
Ort und Zeit der Verwendung der pyrotechnischen<br />
Gegenstände im Bewilligungsbescheid<br />
anzuführen.<br />
Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung<br />
von pyrotechnischen Gegenständen<br />
der Klasse III mit einer Steighöhe<br />
von mehr als 100 m sind verboten.<br />
Zur Klasse IV gehören pyrotechnische<br />
Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht<br />
(Anfeuerungs-, Treib- und<br />
Effektsatz) von mehr als 250 g.<br />
Besitz und Verwendung von pyrotechnischen<br />
Gegenständen der Klasse IV<br />
sind nur auf Grund einer besonderen<br />
Bewilligung zulässig; diese Gegenstände<br />
dürfen nur dem Inhaber einer solchen<br />
Bewilligung überlassen werden. Die<br />
Person muss das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben und als zuverlässig gelten.<br />
Außerdem eine besondere Befähigung<br />
für die Verwendung nachweisen können.<br />
Kennzeichnung<br />
Pyrotechnische Gegenstände der<br />
Klassen I bis IV dürfen nur überlassen<br />
werden, wenn darauf die Bezeichnung,<br />
die Klassenzugehörigkeit sowie allfällige<br />
Abgabebeschränkungen an Jugendliche<br />
in deutscher Sprache ersichtlich gemacht<br />
sind.<br />
Strafbestimmungen<br />
Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz<br />
sind Verwaltungsübertretungen,<br />
wenn nicht ein gerichtlicher Tatbestand<br />
vorliegt und werden von der Bezirkshauptmannschaft<br />
mit Geldstrafen bis<br />
Eur 2.180.-- oder Arrest bis sechs<br />
Wochen bestraft. Beide Strafen können<br />
auch nebeneinander verhängt werden.<br />
Die Beamten der Polizeiinspektion<br />
<strong>Attnang</strong>-<strong>Puchheim</strong> wünschen allen<br />
Gemeindebürgern ein friedliches und<br />
gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise<br />
der Familie sowie ein gutes und erfolgreiches<br />
Neues Jahr 2010.<br />
Johann Weber, Kontrollinspektor