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Jahrbuch 2009 – 5 Jahre – 1 Ziel - BIO Deutschland

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Kaufpreise mit Earn­Out­Klauseln<br />

nach IFRS 3 neue Fassung (n. F.)<br />

Bedeutung von Earn­Out­Vereinbarungen<br />

Bei M&A-Transaktionen, in denen junge<br />

wachstumsstarke Unternehmen erworben werden,<br />

sind bedingte Kaufpreiskomponenten häufig<br />

Inhalt der Kaufpreisvereinbarung. Bedingte<br />

Kaufpreiskomponenten sind an das Erreichen<br />

von finanziellen oder nicht-finanziellen <strong>Ziel</strong>en<br />

geknüpft. Die Erfüllung der Bedingungen<br />

verpflichtet den Erwerber zu weiteren Zahlungen<br />

oder der Hingabe von Eigenkapitalanteilen<br />

bzw. von sonstigen Vermögenswerten an den<br />

Veräußerer zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Aus der Perspektive des Erwerbers ist eine<br />

wesentliche Motivation für die Vereinbarung<br />

von Earn-Out-Klauseln die Reduktion der Prognoseunsicherheit<br />

hinsichtlich der Entwicklung<br />

zentraler Werttreiber und deren Auswirkung<br />

auf den Unternehmenswert und somit auf den<br />

Kaufpreis. Bei dem Erwerb von Biotechnologie-Unternehmen<br />

berücksichtigen Kaufpreisvereinbarungen<br />

regelmäßig bedingte Kaufpreiskomponenten,<br />

die an das erfolgreiche Erreichen<br />

von Entwicklungsstufen bei Forschungs- und<br />

Entwicklungsprojekten bzw. der Marktzulassung<br />

von Patenten geknüpft sind.<br />

Bilanzielle Abbildung von<br />

Earn­Out­Vereinbarungen<br />

Die Rechnungslegungsvorschriften zur<br />

bilanziellen Abbildung von Earn-Out-Klauseln<br />

in Unternehmenszusammenschlüssen sind<br />

durch das IASB Anfang 2008 mit der Neufassung<br />

von IFRS 3 n. F. „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />

(Business Combinations)<br />

grundlegend verändert worden.<br />

Entsprechend der Vorschriften des IFRS 3<br />

alte Fassung (a. F.) sind bedingte Kaufpreiskomponenten<br />

nur dann bilanziell zu<br />

berücksichtigen, wenn eine spätere Zahlung<br />

wahrscheinlich ist und die Höhe der Zahlung<br />

zuverlässig geschätzt werden kann.<br />

Zukünftige Änderungen der Einschätzung<br />

führen zu einer Anpassung des bilanzierten<br />

Kaufpreises und des Geschäftswertes sowie der<br />

korrespondierenden Bilanzpositionen. Die even-<br />

tuellen Anpassungen geschehen erfolgsneutral.<br />

Nach IFRS 3 n. F. sind bedingte Kaufpreiskomponenten<br />

grundsätzlich bereits zum<br />

Akquisitionszeitpunkt als Teil der Anschaffungskosten<br />

zu behandeln und unter der Berücksichtigung<br />

der Einschätzung der Unsicherheit<br />

zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.<br />

Die Verpflichtungen zur Übertragung bedingter<br />

Gegenleistungen sind bilanziell <strong>–</strong> entsprechend<br />

der Ausgestaltung der Verpflichtung <strong>–</strong><br />

als Eigenkapital bzw. als Schuld zu erfassen.<br />

Eventuelle nachfolgende Änderungen des<br />

beizulegenden Zeitwertes führen nur noch zu<br />

einer rückwirkenden Anpassung der Anschaffungskosten,<br />

wenn diese innerhalb eines<br />

<strong>Jahre</strong>s ab dem Akquisitionszeitpunkt bekannt<br />

werden (sog. wertaufhellende Ereignisse). Alle<br />

anderen und späteren Änderungen des beizulegenden<br />

Zeitwerts der bedingten Gegenleistung<br />

sind entsprechend der bilanziellen Klassifizierung<br />

der Verpflichtung zu erfassen. Hervorzuheben<br />

ist hierbei, dass sofern die bedingte<br />

Gegenleistung als Vermögenswert oder Schuld<br />

klassifiziert wird und Finanzinstrumente i. S.<br />

von IAS 39 sind, die bedingte Gegenleistung<br />

zum beizulegenden Zeitwert stetig neu bewertet<br />

wird und die resultierenden Anpassungen<br />

erfolgswirksam zu erfassen sind.<br />

Erstmalig anzuwenden sind die Regelungen<br />

des IFRS 3 (2008) auf Unternehmenszusammenschlüsse,<br />

die am oder nach dem Beginn<br />

der ersten, ein Jahr umfassenden Berichtsperiode,<br />

die am oder nach dem 1.7. <strong>2009</strong> beginnt,<br />

stattfinden.<br />

Ausblick<br />

Aufgrund der Neuregelungen des IFRS 3<br />

sind bei Kaufpreisvereinbarungen mit Earn-<br />

Out-Bedingungen zukünftig für die bilanzielle<br />

Abbildung der Transaktion die bedingten<br />

Gegenleistungen generell in die Anschaffungskosten<br />

einzubeziehen. Dies stellt die<br />

Unternehmen nunmehr regelmäßig vor die<br />

Herausforderung, den beizulegenden Zeitwert<br />

der bedingten Gegenleistung zu bestimmen.<br />

Da zukünftig geänderte Einschätzungen bzgl.<br />

der zu vergütenden Gegenleistung nicht mehr<br />

als erfolgsneutrale Anpassung des Goodwills<br />

vorgenommen werden, sondern durch ihre<br />

i. d. R. vorzunehmende erfolgswirksame Erfassung<br />

die Ergebnisse nachfolgender Perioden<br />

beeinflussen können, gewinnt die Bewertung<br />

bedingter Kaufpreiskomponenten somit erheblich<br />

an Bedeutung.<br />

Ansprechpartner:<br />

Christian Klingbeil,<br />

Partner Advisory<br />

Corporate Finance<br />

cklingbeil@kpmg .com<br />

Antje Liebers,<br />

Sektor Head Biotechnology/<br />

Life Sciences<br />

aliebers@kpmg .com<br />

<strong>BIO</strong> <strong>Deutschland</strong> · <strong>Jahrbuch</strong> <strong>2009</strong> 33

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