Technische Angaben und Informationen1.4 Richtlinien zur sicheren AnwendungTechnische 3Angaben und InformationenLadenbeschläge für Fenster- und FenstertürlädenGemäß der im "Produkthaftungsgesetz" definierten Haftungdes Herstellers (§ 1 PHG) für seine Produkte sind die nachfolgendenInformationen über Ladenbeschläge für FensterundFenstertürläden zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindetden Hersteller von seiner Haftungspflicht.Produktinformation und bestimmungsgemäßeVerwendungLadenbeschläge von der Wortbedeutung her sind Beschlägefür Fenster- und Fenstertürläden (in weiterer Folge "Läden" genannt)im Hochbau.Ladenbeschläge finden Anwendung auf lotrecht eingebautenLäden aus Holz, Kunststoff, Aluminium, und deren entsprechendenWerkstoffkombinationen, wobei die fachgerechteMontage der Läden wahlweise direkt auf dem Blendrahmen,direkt auf der Mauer oder auf einem Montagerahmen erfolgenkann.Die Ladenbeschläge als Gesamtheit lassen sich in drei Hauptgruppeneinteilen, deren Funktion unabhängig voneinanderbetrachtet werden kann:a) Kloben, Ladenbänder, Haltekonsolen: Sie dienen dazu, dieLäden in eine geschlossene und eine geöffnete Lage zubringen.b) Verschlüsse: Sie dienen dazu, die Läden in geschlossenerLage zu halten.c) Ladenhalter: Sie dienen dazu, die Läden in geöffneter Lagezu halten.Hiervon abweichende Benützungen entsprechen nicht der bestimmungsgemäßenVerwendung. Läden, die in einem Umfeldmit aggressiven und korrosionsfördernden Luftinhalten eingesetztwerden, erfordern Sonderbeschläge. Bei Wind undDurchzug müssen die Läden sowohl im geschlossenen alsauch im geöffneten Zustand gehalten werden. Diese Fixierungwird durch Einsatz der entsprechenden Beschlagsteile (Verschlüsse,Ladenhalter, ...) erreicht.Fehlgebrauch von LädenDer Hersteller von Fensterläden ist dazu angehalten, seiner Informationspflichtgegenüber dem Benutzer der von ihm gefertigtenLäden nachzukommen. Dabei soll auch in geeigneterForm auf die Pflege- und Wartungsanleitung für den Ladenbeschlagsowie auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch derLäden hingewiesen werden.Insbesondere ist dabei auf jene Schäden hinzuweisen, welchedurch mangelhafte Wartung oder durch Fehlgebrauch entstehenkönnen. Schäden am Ladenbeschlag und an den Lädenkönnen in weiterer Folge zum Absturz von Ladenteilen odervon ganzen Läden führen. Dadurch entsteht die Gefahr vonschweren Personenschäden und von erheblichen Sachschäden.Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung- von Ladenbeschlägen für Läden liegt insbesonderevor, wenn:a) Hindernisse in den Öffnungsbereich eingebracht werdenund somit den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern.b) Läden bestimmungswidrig oder unkontolliert (z.B.: durchWind) so gegen die Mauer oder Fenster und Türen gedrücktwerden, dass sie beschädigt oder zerstört werden.c) wenn Zusatzlasten, (z.B.: Eigengewicht von Personen undGegenständen) auf Läden einwirken. Beispiel: Das Befestigenvon Wäscheleinen. etc.d) wenn beim Schließen oder Öffnen von Läden zwischen diejeweiligen Anschlagpunkte (z.B.: Blendrahmen und Ladenkante)gegriffen wird (VERLETZUNGSGEFAHR!)Bei Windgeschwindigkeiten über 60 km/h müssen die Fensterlädengeschlossen sein! Andernfalls können Deformationenund Folgeschäden auftreten.Informations- und InstruktionspflichtenZur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten undWartungsverpflichtungen nach dem Produkthaftungsgesetzstehen dem Planer, dem Fachhandel, dem Verarbeiter, demBauherren und dem Benutzer die unter Produktinformationenangeführten Unterlagen zur Verfügung.Zur Sicherstellung der Funktion von Ladenbeschlägen• sind Planer dazu angehalten, die aktuelle Version der Produktinformationen(siehe Produktinformationen) vom Herstelleranzufordern und zu beachten;• ist der Fachhandel angehalten, Produktinformationen (sieheProduktinformationen) zu beachten und insbesondere Anschlaganleitungenund die Bedienungs- Wartungs- und Pflegeanleitungvom Hersteller anzufordern und an Verarbeiterbzw. Benutzer auszuhändigen.• sind Verarbeiter angehalten, die Produktinformationen (sieheProduktinformationen) zu beachten und insbesondere dieBedienungs- Wartungs- und Pflegeanleitung vom Herstelleranzufordern und an Bauherren und Benutzer weiterzugeben.ProduktinformationenDie folgenden Unterlagen enthalten verbindliche Vorschriftenfür die Verwendung der Ladenbeschlagsteile:a) Katalog (Art. Nr.: 49445)b) e-kat (Art. Nr.: 49636) als CD-ROMc) Montagehinweise Blendrahmenmontage (Art. Nr.: 49103)d) Montagehinweise Mauermontage (Art. Nr.: 49490)e) Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitung (Art. Nr.:49489)14
Technische Angaben und InformationenDie aktuellen Versionen der oben genannten Unterlagen erhaltenSie entweder als Druckexemplar oder als CD unter deroben angegebenen Artikelnummer oder als Download unterwww.maco.at.Produktleistung von LadenbeschlagsteilenGrundlage für die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeitvon Läden mit MACO- Ladenbeschlagsteilen ist die Einhaltungaller Richtlinien, welche Maco dem Anwender zur Verfügungstellt. Ein Nicht-Einhalten dieser Richtlinien kann zu den unterFehlgebrauch von Läden genannten Schäden führen, einschließlichder Gefahr von schweren Personen- und Sachschäden.Fehlen solche Richtlinien für einen bestimmten, vom Anwendergewünschten Anwendungsfall, so ist dieser verpflichtet,die Eignung der verwendeten Teile für diese Art der Verwendungselbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.Maximale Flügelgewichte und FlügelgrößenDie in diesem Katalog und in den Montagehinweisen angegebenenLadengewichte und maximalen Ladengrößen dürfennicht überschritten werden. (siehe Produktinformationen)Zusammensetzung der BeschlägeDie Vorschriften des Herstellers, welche die Zusammensetzungder MACO-Originalteile oder solcher, die den Originalteilenvöllig entsprechen, betreffen (z.B.: Einsatz vonzusätzlichen Kloben, Konsolen, Bändern oder Aufläufen sowieVerwendung von Zusatzteilen), sind verbindlich und ebenfallsden Produktinformationen zu entnehmen.15