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Spezifikation - Aumayr GmbH

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P R O D U K T D O K U M E N T A T I O N9. Kontrolle:Die Brandschutzklappen sind grundsätzlich wartungsfrei. Die Kontrollen sind gem. ÖNORMH 6031:2007 durchzuführen und das Ergebnis der Kontrollen ist schriftlich festzuhalten.9.1. Kontrollintervalle:Um die einwandfreie Funktion der BSK im Brandfall sicherzustellen sind in Intervallenvon maximal 12 Monaten Kontrollen durchzuführen. In Luftleitungssystemen beidenen es zur Verschmutzung der BSK kommen kann bzw. inIndustrielüftungsanlagen, sind die Intervalle entsprechend kürzer anzusetzen.Unabhängig davon sollten die BSK zumindest vierteljährlich ausgelöst (geschlossenund wieder geöffnet) werden um die Leichtgängigkeit der Antriebe, Auslöseelementeund Gestänge zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird auf §13 derArbeitsstättenverordnung - AStV - BGBl. II Nr. 368/1998 hingewiesen, in der generelldie jährliche Überprüfung (maximal in Abständen von 15 Monaten) von Lüftungs- undKlimaanlagen gefordert wird.9.2. Qualifikation der die Kontrollen durchführenden Fachkraft:Die Kontrolle ist von geeigneten, fachkundigen und hierzu berechtigten Personen(z.B. befugte Gewerbetreibende, akkreditierte Überwachungsstellen,ZiviltechnikerInnen, technische Büros, qualifizierte Betriebsangehörige) nach denRegeln der Technik durchzuführen (§13 (4) - AStV - BGBl. II Nr. 368/1998)9.3 Überprüfungsspezifikation f. Brandschutzklappen - Änderungen vorbehalten!9.3.1 Visuelle Kontrolle- Übereinstimmung mit den letztgültigen Montage- / Abnahmeplänen- Übereinstimmung mit Normen und Vorschriften- Kennzeichnung- Korrosion und Verschmutzung- Klappenblatt und Dichtungen- elektrischen Anschlüsse9.3.2 Funktionelle Kontrolle- Auslösen, Schließen und Öffnen der BSK vor Ort- Elektrische Fernauslösung und Öffnen der BSK durch zentrale BMA(sofern zutreffend)AUMAYR/PW/12/08/2013Änderungen vorbehaltenSeite 12 von 14 Seiten03_06a_BSK_EI90_RF1_T_2013.doc

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