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Spezifikation - Aumayr GmbH

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P R O D U K T D O K U M E N T A T I O N- Kontrolle der optischen/elektrischen Anzeige „geschlossen“ und „offen“- Überprüfung der Haltefunktion9.4 Protokoll:Die Ergebnisse der BSK – Kontrollen sind schriftlich festzuhalten.Werden Mängeln festgestellt, welche die Funktion der BSK beeinträchtigen oder inFrage stellen, so sind diese:9.4.1. im Protokoll zu vermerken9.4.2. in den Mängelbericht zu einzutragen und9.4.3. dem Anlagenbetreiber unverzüglich mitzuteilen.Der die Kontrollen Durchführende bestätigt mit seiner Unterschrift (und demFirmenstempel) die ordnungsgemäße Durchführung der Brandschutzklappen –Kontrolle.Das Protokoll ist gem. §13 (5) - AStV - BGBl. II Nr. 368/1998 mindestens 3 Jahre inder Arbeitsstätte aufzubewahren.10. Ersatzteile:Bei Vorliegen eines Defektes (Mechanik, Klappenblatt, Gehäuse) ist Kontakt mit <strong>Aumayr</strong>aufzunehmen und die Möglichkeit des Austausches einzelner Bauteile oder Baugruppender BSK abzuklären.Hinweis:Jeder eigenmächtige Eingriff, in die Funktionseinheit BSK / Antrieb / Mechanik, ohneschriftlicher Freigabe durch <strong>Aumayr</strong>, führt zum Verlust der Gewährleistung und hat einenHaftungsausschluss von <strong>Aumayr</strong> zufolge.AUMAYR/PW/12/08/2013Änderungen vorbehaltenSeite 13 von 14 Seiten03_06a_BSK_EI90_RF1_T_2013.doc

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