wohnungsumbau bzw. -anpassung - Hamburger ...
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Die Einkommensprüfung<br />
Die Einkommensgrenze entspricht der Grenze für den Erwerb<br />
eines Wohnberechtigungsscheines. Sofern Ihr Einkommen die<br />
Einkommensgrenzen übersteigt, ist die Anerkennung als Dring-<br />
lichkeitsfall im Wege der Härtefallregelung möglich.<br />
Nachweise<br />
Für die Antragsprüfung benötigen Sie den Schwerbehinder-<br />
tenausweis - soweit vorhanden -, ein ärztliches Attest, die aktu-<br />
ellen Einkommensnachweise, Personaldokumente (Personalausweis,<br />
Geburtsurkunde) und alle Dokumente, die Ihre<br />
momentane Lebenssituation verdeutlichen können (z.B. Mutterpass,<br />
Sorgerechtsnachweis, Scheidungsurteil).<br />
Wohnungssuchende aus anderen Bundesländern<br />
Wenn Sie nach Hamburg ziehen möchten, besteht die Möglichkeit,<br />
sich um eine barrierefreie Wohnung für Menschen mit<br />
sonstigen Behinderungen oder für ältere Menschen oder um<br />
eine behindertenfreundliche Wohnung zu bewerben. Der Bezug<br />
einer barrierefreien Wohnung für Menschen im Rollstuhl<br />
ist erst nach Ablauf der 3-Jahresfrist (siehe Anerkennung als<br />
vordringlich Wohnungssuchende) möglich.<br />
Und so gehen Sie vor:<br />
Sie beantragen an Ihrem jetzigen Wohnort einen Wohnberechtigungsschein.<br />
Damit bewerben sie sich in Hamburg<br />
direkt bei den Wohnungsgesellschaften um eine barrierefreie<br />
Wohnung für Menschen mit sonstigen Behinderungen oder für<br />
ältere Menschen <strong>bzw</strong>. um eine behindertenfreundliche Wohnung.<br />
Wege zum Barrierefreien Wohnen 15