wohnungsumbau bzw. -anpassung - Hamburger ...
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Es ist günstig, sich im Vorfeld schon bei der Beratungsstelle<br />
für körperbehinderte Menschen Ihres Bezirkes oder im Beratungszentrum<br />
für technische Hilfen und Wohnraum<strong>anpassung</strong><br />
beraten zu lassen.<br />
Auch hier gilt: die Anträge müssen in jedem Fall vor der Baumaßnahme<br />
gestellt werden!<br />
Wohngeld<br />
Wohngeld wird auf Antrag gezahlt. Dieser wird im Sozialen Dienstleistungszentrum<br />
(SDZ) <strong>bzw</strong>. bei der Wohngeldstelle des Bezirksamtes<br />
gestellt, in dessen Bereich Sie wohnen.<br />
Für den Antrag bei der Wohngeldstelle benötigen Sie u.a.<br />
Nachweise über:<br />
l sämtliche Einkünfte<br />
l Anzahl der Haushaltsmitglieder<br />
l Mietvertrag<br />
l alle Miet- und Mietnebenkosten oder bei Eigentum<br />
alle Belastungen, z.B. Hypotheken.<br />
Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt:<br />
l als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder<br />
eines Zimmers und<br />
l als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims<br />
oder einer Eigentumswohnung.<br />
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:<br />
l der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
l der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung<br />
l dem Gesamteinkommen<br />
Achtung: Wohngeld wird erst vom Beginn des Monats gezahlt,<br />
in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle <strong>bzw</strong>. im SDZ eingegangen<br />
ist.<br />
Nähere Auskünfte geben die Bezirksämter oder informieren<br />
20 Wege zum Barrierefreien Wohnen