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wohnungsumbau bzw. -anpassung - Hamburger ...

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Es ist günstig, sich im Vorfeld schon bei der Beratungsstelle<br />

für körperbehinderte Menschen Ihres Bezirkes oder im Beratungszentrum<br />

für technische Hilfen und Wohnraum<strong>anpassung</strong><br />

beraten zu lassen.<br />

Auch hier gilt: die Anträge müssen in jedem Fall vor der Baumaßnahme<br />

gestellt werden!<br />

Wohngeld<br />

Wohngeld wird auf Antrag gezahlt. Dieser wird im Sozialen Dienstleistungszentrum<br />

(SDZ) <strong>bzw</strong>. bei der Wohngeldstelle des Bezirksamtes<br />

gestellt, in dessen Bereich Sie wohnen.<br />

Für den Antrag bei der Wohngeldstelle benötigen Sie u.a.<br />

Nachweise über:<br />

l sämtliche Einkünfte<br />

l Anzahl der Haushaltsmitglieder<br />

l Mietvertrag<br />

l alle Miet- und Mietnebenkosten oder bei Eigentum<br />

alle Belastungen, z.B. Hypotheken.<br />

Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt:<br />

l als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder<br />

eines Zimmers und<br />

l als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims<br />

oder einer Eigentumswohnung.<br />

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:<br />

l der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

l der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung<br />

l dem Gesamteinkommen<br />

Achtung: Wohngeld wird erst vom Beginn des Monats gezahlt,<br />

in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle <strong>bzw</strong>. im SDZ eingegangen<br />

ist.<br />

Nähere Auskünfte geben die Bezirksämter oder informieren<br />

20 Wege zum Barrierefreien Wohnen

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