Untere Jagdbehördezeigt momentan kein aktivesInteresse an einer Änderungdes Waffengesetzes oder desJagdgesetzes um deren Verwendungallgemein zuzulassen).Interessant sind vielmehr dievielfältigen Formen der Zusammenarbeitder Jäger untereinander(z.B. revierübergreifendeDrückjagden und andere Bejagungskonzepte)und mit denbetroffenen Landwirten. Geradeletzteres ist oft ausschlaggebendfür den Erfolg der jagdlichenBemühungen – und auchfür die gute Verpachtbarkeitder Reviere aus Sicht der Jagdgenossen.Auch meine Erfahrung ist:wo die Zusammenarbeit funktioniertund eine hohe Bereitschaftder Landwirte zur Mitwirkungbesteht, lassen sich dieProbleme am besten bewältigen.Dafür mache ich daherauch Werbung bei den Jagdversammlungen– und stoße nochviel zu häufig auf taube Ohren.Das Entwicklungspotential hierist groß!Viele detaillierte Informationenzum Projekt finden Sie z. B.Unterhttp://www.lwf.bayern.de/wald-und-gesellschaft/wissenstransferwaldpaedagogik/oeffentlichkeitsarbeit/43347/index.phpJagdkataster und der Reviergrenzenhinzuwirken. VieleUnterlagen der Jagdgenossenschaftensind da leider schonrecht alt und eigentlich kaummehr brauchbar. Es lohnt sichaber und ist in der Zwischenzeitauch gar nicht mehrso teuer, das in Zusammenarbeitmit dem Vermessungsamtzu tun. Seit kurzem bietet auchder Bauernverband die Erstellungdigitaler Jagdkataster an.Nachfragen lohnt sich!Angemerkt: In letzter Zeithäu fen sich bei mir mal wiederBeschwerden und Nachfragenwegen Grenzkonflikten unterReviernachbarn. Auch das ließesich mit aktuellem Kartenmaterial(und etwas gutem Willen)vermeiden, denn: ein StückWild im fremden Revier zu fangenoder zu erlegen und überdie Reviergrenze zu ziehenoder auch anfüttern in größeremAusmaß ist kein Kavaliers-JagdpachtverträgeBitte denken Sie daran, dassSie neu abgeschlossene undauch verlängerte Jagdpachtverträgein Ihren Jagdschein eintragenlassen müssen. Hintergrundsind die Prüfung der Jagdpachtfähigkeitund der gesetzlichenPachtobergrenze (1.000 ha).Außerdem haben Sie damit stetsden Nachweis über Ihr Jagdausübungsrechtund das Recht,Schusswaffen zu führen, wennSie mal kontrolliert werden sollten.JagdkatasterJagdverpachtung und Ab -schussplanung sollten immerwieder mal Anlass dafür sein,zusammen mit dem Jagdvorsteheroder Eigenjagdbesitzer dieaktuelle Größe eines Jagdrevierszu überprüfen.Es ist eine Daueraufgabe vonmir, auf die Aktualisierung der8
Untere Jagdbehördedelikt! Jagdwilderei und sonstigeGrenzverletzungen sind füreinen Jäger so ziemlich dasSchlimmste, was er tun kann.Wer sich im Sinne der Waidgerechtigkeitund im Umgang mitanderen Naturnutzern (StichwortFreizeitdruck) anständigverhält, braucht auch keineImagekampagnen.JagdabgabeDie Jagdabgabe, die vor kur -zem mal wieder intensiver hinterfragtwurde, ist eine freiwilligeAbgabe der Jägerschaft anden Freistaat Bayern. Grundlagefür diese Freiwilligkeit ist ein<strong>eV</strong>ereinbarung der Jagdverbändemit dem Staat. Sie wird von derunteren Jagdbehörde bei derErteilung/Verlängerung desJagdscheins erhoben (wird aufIhren Kostenrechnungen und imJagdschein separat ausgewiesen)und als zweckgebundene Einnahmevom Bayerischen Staatsministeriumfür Er nährung,Landwirtschaft und Forsten verwaltet.Die Jagdabgabe dient derFörderung des Jagdwesens.Gefördert werden im Benehmenmit dem LandesjagdverbandBayern e.V. und nach Anhörungdes Jagdbeirates der oberstenJagdbehörde:– Maßnahmen zur Erhaltungund Verbesserung der Lebensgrundlagendes Wildes undzur Erforschung der LebensundUmweltbedingungen derWildarten– Erforschung von Möglichkeitenzur Verhütung von Wildschäden– das Berufsjägerwesen– die Errichtung und denBetrieb von Muster- und LehrrevierenDas jährliche Aufkommen inBayern liegt bei ca. 1,3 MillionenEuro. Aus dem Landkreis Re -gensburg führen wir pro Jahreinen Betrag von ca. 26.000,– €ab (2012: 26.835,– €).MunitionsbesitzAus aktuellem Anlass möchteich noch mal auf die Rechtslagehinweisen:Beachten Sie bitte, dass derBesitz von Langwaffenmunitionimmer einen gültigen Jagdscheinvoraussetzt. Erwerbs- undBesitzberechtigung werden re -gelmäßig nicht in die Waffenbesitzkarteeingetragen. Zum einenist das rechtlich nicht notwendig,zum anderen kostet esGebühren (25,– € für den erstenEintrag, 12,50 € für jeden weiteren).Haben Sie aktuell keinen Jagdscheingelöst, ist der Besitz vonSchusswaffen in der Regel keinProblem. Allerdings stellt derweitere Besitz von Munition einVergehen (Straftat) dar! Wirempfehlen Ihnen deshalb, in solchenFällen die Munition entwedereinem anderen Berechtigtenzu überlassen oder eine Muni -tionsbesitzberechtigung in derWaffenbesitzkarte eintragen zulassen. Hierfür ist dann aber einekurze plausible Begründungerforderlich (Bedürfnis). Das istauch so in der neuen Verwaltungsvorschriftzum Waffengesetzgeregelt. Zum Nachlesen:http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm (unter Nr. 13.5).Der Artikel in der PIRSCH02/2013, Seite 42 und 43 hat daleider auch bei uns für Missverständnissegesorgt – obwohl ichseit Jahren auf die Situation hinweise.Der Beitrag ist schon rechtaggressiv gehalten und gibtaußerdem die Rechtslage nichtkorrekt wieder – auch wenn derdort beschriebene Bezugsfallallerdings etwas seltsam ist.Falls Sie dazu Fragen haben,können Sie sich jederzeit gernean mich oder meine Mitarbeiterwenden. Ihre Zufriedenheit istuns lieber als der Vorwurf derRechtsbeugung (auch wenn dermit einem Fragezeichen versehenist …).Sichere Aufbewahrung vonSchusswaffen – Nachweise,KontrollenDie sichere Aufbewahrungvon Schusswaffen in Tresoren istuns von allen Waffenbesitzernnachzuweisen. Nachdem unsnoch immer nicht alle Belege ausder Jägerschaft vorliegen, mussich diesen Hinweis auch in dieserAusgabe nochmals anbringen.Wir haben jetzt über 215 Kontrollenbei Waffenbesitzerndurchgeführt und bei den aktivenSportschützen und Jägernbisher keine schwerwiegendenVerstöße festgestellt. Neben derÜberprüfung ist uns daher weiterhindie fachkundige undzuverlässige Beratung wichtig!Abgabe von SchusswaffenIm Zusammenhang mit denAufforderungen, Nachweise zursicheren Aufbewahrung vorzulegenstellt sich bei Altbesitzernrecht häufig die Frage, wohinmit alten Waffen, wenn sich einTresor nicht mehr lohnt.Wir nehmen die Altwaffenund Munition ohne weiteres zurVerwertung entgegen. Im Jahr2012 haben wir insgesamt 800Stück an das Landeskriminalamtabgegeben.Bei eingetragenen Schusswaffenist das gar kein Problem,auch entstehen keine Kosten. BeiSchusswaffen, die bisher nicht inWaffenbesitzkarten erfasst wa -ren, die aber nachvollziehbar ausAltbesitz stammen (also vom Be -sitzer bis zum Jahr 1972 erworbenwurden) und bei Fundwaffenist das aber auch der Regelfall.Zur Absicherung vergleichenwir die Daten allerdingsmit dem Sachfahndungsbestandbei der Polizei.Waffen selber zu vernichtenoder z.B. über den Hausmüll zuentsorgen, ist nach heutigerRechtslage nicht mehr zulässig.Und so erreichen Sie uns:Nationales WaffenregisterWir arbeiten seit einiger Zeitmit dem Nationalen Waffenregister.Der Aufwand dafür istnoch immer deutlich höher alsvorher. Das System lässt bei derDatenerfassung keine Lückenmehr zu. Waffen können dahernur noch aus- oder eingetragenwerden, wenn die vollständigenDaten dazu vorliegen (Artder Waffe, Kaliber, Überlasser/Erwerber mit voller Adresse).Sollten Sie diese nicht dabeihaben, könnten wir die Vorgängenicht bearbeiten und Siemüssten nochmals kommen.Ob das Nationale Wafferegisterein „Quantensprung für dieSicherheit“ (MZ vom 20.11.2012)ist, überlassen wir mal der Be -wertung derer, die dazu berufensind.Wir jedenfalls haben jetzt bessereAuswertungsmöglichkeiten.Deswegen auch mal kurzein Blick in die Statistik (StandFebruar 2013):Zahl der Waffenbesitzerim Landkreis <strong>Regensburg</strong>6.325davon Jäger: 1.378Sportschützen 1.819Sammler 28Altbesitz/Erben 3.100Gesamtzahl der registriertenWaffen 28.300davon im Besitz vonJägern 10.000Sportschützen 9.500Sammlern 1.800Altbesitz/Erben 7.000Karl Frank: 0941/4009 - 311Alexandra Wolf: - 408Stefan Bleicher: - 630Stefan Faltenbacher: - 310Gertraud Viehmann: - 317(nur Donnerstag und Freitag)Telefax: - 480Internet: landkreis-regensburg.dee-mail: waffen-jagd@landratsamt-regensburg.deÖffnungszeiten:Montag – Freitag 08.00 Uhr - 12.00 UhrMontag u. Dienstag 13.00 Uhr - 15.30 UhrDonnerstag13.00 Uhr - 17.30 Uhrsowie nach Vereinbarung9