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Download - Bezirksjagdverband Regensburg eV

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Untere Jagdbehördezeigt momentan kein aktivesInteresse an einer Änderungdes Waffengesetzes oder desJagdgesetzes um deren Verwendungallgemein zuzulassen).Interessant sind vielmehr dievielfältigen Formen der Zusammenarbeitder Jäger untereinander(z.B. revierübergreifendeDrückjagden und andere Bejagungskonzepte)und mit denbetroffenen Landwirten. Geradeletzteres ist oft ausschlaggebendfür den Erfolg der jagdlichenBemühungen – und auchfür die gute Verpachtbarkeitder Reviere aus Sicht der Jagdgenossen.Auch meine Erfahrung ist:wo die Zusammenarbeit funktioniertund eine hohe Bereitschaftder Landwirte zur Mitwirkungbesteht, lassen sich dieProbleme am besten bewältigen.Dafür mache ich daherauch Werbung bei den Jagdversammlungen– und stoße nochviel zu häufig auf taube Ohren.Das Entwicklungspotential hierist groß!Viele detaillierte Informationenzum Projekt finden Sie z. B.Unterhttp://www.lwf.bayern.de/wald-und-gesellschaft/wissenstransferwaldpaedagogik/oeffentlichkeitsarbeit/43347/index.phpJagdkataster und der Reviergrenzenhinzuwirken. VieleUnterlagen der Jagdgenossenschaftensind da leider schonrecht alt und eigentlich kaummehr brauchbar. Es lohnt sichaber und ist in der Zwischenzeitauch gar nicht mehrso teuer, das in Zusammenarbeitmit dem Vermessungsamtzu tun. Seit kurzem bietet auchder Bauernverband die Erstellungdigitaler Jagdkataster an.Nachfragen lohnt sich!Angemerkt: In letzter Zeithäu fen sich bei mir mal wiederBeschwerden und Nachfragenwegen Grenzkonflikten unterReviernachbarn. Auch das ließesich mit aktuellem Kartenmaterial(und etwas gutem Willen)vermeiden, denn: ein StückWild im fremden Revier zu fangenoder zu erlegen und überdie Reviergrenze zu ziehenoder auch anfüttern in größeremAusmaß ist kein Kavaliers-JagdpachtverträgeBitte denken Sie daran, dassSie neu abgeschlossene undauch verlängerte Jagdpachtverträgein Ihren Jagdschein eintragenlassen müssen. Hintergrundsind die Prüfung der Jagdpachtfähigkeitund der gesetzlichenPachtobergrenze (1.000 ha).Außerdem haben Sie damit stetsden Nachweis über Ihr Jagdausübungsrechtund das Recht,Schusswaffen zu führen, wennSie mal kontrolliert werden sollten.JagdkatasterJagdverpachtung und Ab -schussplanung sollten immerwieder mal Anlass dafür sein,zusammen mit dem Jagdvorsteheroder Eigenjagdbesitzer dieaktuelle Größe eines Jagdrevierszu überprüfen.Es ist eine Daueraufgabe vonmir, auf die Aktualisierung der8

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