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selbständige erwerbstätigkeit von personen mit ... - mediacult

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Rechtsform Gewerberecht Sozialversicherung Haftung<br />

Einzelunternehmen Unternehmer/in oder ein/e gewerberechtliche/r<br />

Geschäftsführer/in muss über die Gewerbeberechtigung<br />

verfügen<br />

Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts<br />

(GesbR)<br />

Jede/r Gesellschafter/in muss über die relevante(n)<br />

Gewerbeberechtigung(en) verfügen.<br />

Offene Gesellschaft (OG) Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst; ein<br />

voll haftender Gesellschafter oder ein gewerberechtlicher<br />

Geschäftsführer muss den Befähigungsnachweis<br />

erbringen.<br />

Kommanditgesellschaft<br />

(KG)<br />

Gesellschaft <strong>mit</strong> beschränkter<br />

Haftung (GmbH)<br />

Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst; ein<br />

voll haftender Gesellschafter oder ein gewerberechtlicher<br />

Geschäftsführer muss den Befähigungsnachweis<br />

erbringen.<br />

Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst;<br />

Gewerberechtlicher Geschäftsführer <strong>mit</strong> dem Befähigungsnachweis<br />

muss auch handelsrechtlicher<br />

Geschäftsführer sein oder ein voll versicherungspflichtiger<br />

Arbeitnehmer.<br />

Kranken- und Pensionsversicherung<br />

lt. GSVG<br />

Jede/r Gesellschafter/in ist im Rahmen<br />

des GSVG zu versichern.<br />

Jede/r Gesellschafter/in ist im Rahmen<br />

des GSVG zu versichern.<br />

Komplementär: Pflichtversicherung<br />

nach GSVG<br />

Kommandisiten: Bei Arbeitnehmertätigkeit<br />

im Unternehmen ASVG-<br />

Versicherung, ansonsten GSVG-<br />

Versicherung<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

bei geringer Beteiligung nach ASVG,<br />

ansonsten nach GSVG versicherungspflichtig<br />

Volle Haftung des Unternehmers/ der Unternehmerin,<br />

auch <strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />

Volle Haftung aller Gesellschafter/innen, auch<br />

<strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />

Volle Haftung aller Gesellschafter/innen, auch<br />

<strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />

Volle Haftung des Komplementärs (auch <strong>mit</strong><br />

Privatvermögen), Kommanditisten haften bis<br />

zur Höhe der Kommanditeinlage<br />

Haftung der Gesellschafter im Wesentlichen<br />

beschränkt auf die Höhe ihrer Einlage auf das<br />

Stammkapital (zumindest Euro 35.000,--),<br />

darüber hinausgehende Haftung des handelsrechtlichen<br />

Geschäftsführers möglich.<br />

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