selbständige erwerbstätigkeit von personen mit ... - mediacult
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Rechtsform Gewerberecht Sozialversicherung Haftung<br />
Einzelunternehmen Unternehmer/in oder ein/e gewerberechtliche/r<br />
Geschäftsführer/in muss über die Gewerbeberechtigung<br />
verfügen<br />
Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts<br />
(GesbR)<br />
Jede/r Gesellschafter/in muss über die relevante(n)<br />
Gewerbeberechtigung(en) verfügen.<br />
Offene Gesellschaft (OG) Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst; ein<br />
voll haftender Gesellschafter oder ein gewerberechtlicher<br />
Geschäftsführer muss den Befähigungsnachweis<br />
erbringen.<br />
Kommanditgesellschaft<br />
(KG)<br />
Gesellschaft <strong>mit</strong> beschränkter<br />
Haftung (GmbH)<br />
Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst; ein<br />
voll haftender Gesellschafter oder ein gewerberechtlicher<br />
Geschäftsführer muss den Befähigungsnachweis<br />
erbringen.<br />
Gewerberechtsträger ist die Gesellschaft selbst;<br />
Gewerberechtlicher Geschäftsführer <strong>mit</strong> dem Befähigungsnachweis<br />
muss auch handelsrechtlicher<br />
Geschäftsführer sein oder ein voll versicherungspflichtiger<br />
Arbeitnehmer.<br />
Kranken- und Pensionsversicherung<br />
lt. GSVG<br />
Jede/r Gesellschafter/in ist im Rahmen<br />
des GSVG zu versichern.<br />
Jede/r Gesellschafter/in ist im Rahmen<br />
des GSVG zu versichern.<br />
Komplementär: Pflichtversicherung<br />
nach GSVG<br />
Kommandisiten: Bei Arbeitnehmertätigkeit<br />
im Unternehmen ASVG-<br />
Versicherung, ansonsten GSVG-<br />
Versicherung<br />
Geschäftsführender Gesellschafter<br />
bei geringer Beteiligung nach ASVG,<br />
ansonsten nach GSVG versicherungspflichtig<br />
Volle Haftung des Unternehmers/ der Unternehmerin,<br />
auch <strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />
Volle Haftung aller Gesellschafter/innen, auch<br />
<strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />
Volle Haftung aller Gesellschafter/innen, auch<br />
<strong>mit</strong> Privatvermögen.<br />
Volle Haftung des Komplementärs (auch <strong>mit</strong><br />
Privatvermögen), Kommanditisten haften bis<br />
zur Höhe der Kommanditeinlage<br />
Haftung der Gesellschafter im Wesentlichen<br />
beschränkt auf die Höhe ihrer Einlage auf das<br />
Stammkapital (zumindest Euro 35.000,--),<br />
darüber hinausgehende Haftung des handelsrechtlichen<br />
Geschäftsführers möglich.<br />
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