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Gerichtsverhandlung wegen Unterschriften auf ... - Klein, Robert

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Seite 3Fahrlehrerpost Ihre Fortbildung 02/13 | 7. Jahrgang | Mai/Juni/Juli 2013Foto: © contrastwerkstatt - Fotolia.comWenn Theoretiker Gesetze für Praktiker machen: § 18 Abs. 2 FahrlG in der Praxis – eine Posse?<strong>Gerichtsverhandlung</strong> <strong>wegen</strong><strong>Unterschriften</strong> <strong>auf</strong> AusbildungsnachweisWer kennt die Situation nicht: Es istmal wieder Prüfungstag und einigeFahrschüler wollen ihre praktischePrüfung ablegen. Man trifft sich amPrüfungsort, die Prüfungsfahrt wirdgefahren, der Fahrschüler bestehtund bekommt seinen Führerscheinfreudestrahlend vom Prüfer überreicht.Der Fahrlehrer sagt „Moment,ich bräuchte da noch mal eine Unterschrift“,der nächste Fahrschüler fiebertaber schon seiner Prüfung entgegen– und – bis man sich's versieht,ist der frischgebackene Führerscheininhaberverschwunden undder Fahrlehrer steht nun da ohneUnterschrift des Fahrschülers unterdie Aufzeichnungen gem. § 18 Abs.2 FahrlG, gemeinhin auch Ausbildungsnachweisgenannt.So weiland geschehen einem Fahrlehrerbzw. Fahrschulinhaber aus dem Saarland.Ende 2011 fand wieder einmal dieregelmäßige Fahrschulüberwachunggem. § 33 Abs. 1 bei unserem Fahrlehrerstatt. Nach Durchführung derselbenerhielt er – immerhin schon fünfeinhalbMonate später – eine Mitteilung derzuständigen Erlaubnisbehörde, inwelcher ihm freundlich Folgendesmitgeteilt wurde:„Guten Tag Herr ….,anlässlich der periodischen ÜberwachungIhrer Fahrschule am xx.xx.2011durch den Fachberater Herr …., wurdenfolgende Beanstandungen festgestellt:[...]Aufzeichnungen über die AusbildungDie vorgelegten Dokumente waren nurteilweise korrekt geführt. Bei der Überprüfungvon Ausbildungs- (ca. 140) undTagesnachweisen wurden Beanstandungenfestgestellt.[…]Die vorgelegten Ausbildungsnachweise(ca. 140) sind nicht durchgängig von denFahrschüler/innen/n nach Abschluss derAusbildung unterschrieben worden. Eswurden 16 Fälle fehlender <strong>Unterschriften</strong>festgestellt.[…]Bezüglich der vom Fachberater getroffenenBeanstandungen wird seitens derBehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahreneingeleitet.“Einige Tage später erhielt unser Fahrlehrerdie Mitteilung über das eingeleiteteBußgeldverfahren und damit verbundendie Gelegenheit zur Anhörung zufolgendem Tatvorwurf:„Sehr geehrte Damen und Herren,es wurde am xx.xx.2011 in … folgendeOrdnungswidrigkeit(en) festgestellt:Sie haben gegen die Bestimmungen desFahrlehrergesetzes (FahrlG) verstoßen,indem Sie Ausbildungsnachweise nichtdurchgängig von Fahrschülern unterschreibenließen (Beanstandung Nr. x).§§ 18 (I), 36 (I) Nr. 10 FahrlG i.V.m. § 6 (I)FahrlG”SRK Seminare <strong>Robert</strong> <strong>Klein</strong> | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Tel.: 08221-31905 | E-Mail: info@fahrlehrerweiterbildung.deAlle Informationen in der Fahrlehrerpost werden unverlangt erteilt. Sie erfolgen unter Ausschluss einer Rechtspflicht zur Fortsetzung und Haftung.

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