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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46505 nach §22 StVZO Anlage 5 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46505</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 5 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55020906 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ PM7517ProLine wheels OHGSeite 5 von 5PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß <strong>Anlage</strong> XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 6.März 2006Haasis00091062.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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