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Muster Drittschuldnerklage – Arbeitsgerichtsprozess Vorbemerkung ...

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<strong>Muster</strong> <strong>Drittschuldnerklage</strong> – <strong>Arbeitsgerichtsprozess</strong><strong>Vorbemerkung</strong>: Das vorliegende <strong>Muster</strong> sollte auch als solches behandelt werden. Die Klageschriftist individuell nach dem jeweiligen Sachverhalt zu erstellen.An dasArbeitsgerichtStraßePLZ OrtIn Sachen Gemeinde X, Straße, Ort, vertreten durch den Bürgermeister, …….. (Klägerin)./.Firma ZA GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, …, Straße, Ort (Beklagte)erheben wir Klage und beantragen zu erkennen:Kommentar [TH1]: Korrekte,vollständige Bezeichnung desDrittschuldners1. Die Beklagte wird verurteilt, für die Dauer der Beschäftigung des Streitverkündeten bei derBeklagten monatlich ________ €, beginnend ab dem ________ (Datum der Zustellung) an dieKlägerin bis zur völligen Abdeckung des Betrages von _________ € nebst Säumniszuschlägenin Höhe von 1% je angefangenem Monat gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) aus _________€ seit dem ___________ zu zahlen.2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbarKommentar [TH2]: Betrag überVollstreckungsschuldner ermitteln: eV,Vorlage Lohnabrechnungen, NiederschriftVBKommentar [TH3]: Gesamtbetrag derbisher entstandenen Hauptforderungenund NebenforderungenFür den Fall, dass das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet und die Beklagte nicht innerhalbder Frist ihre Verteidigungsbereitschaft erklärt oder den Anspruch anerkennt wird beantragtgegen die Beklagte ein Versäumnisurteil oder ein Anerkennungsurteil ohne mündliche Verhandlungzu erlassen.Gleichzeitig wird hiermit dem VollstreckungsschuldnerHerrn ______, Straße, PLZ, Ort, geboren amgemäß §§ 52 Absatz 3 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG), 841 Zivilprozessordnung(ZPO) der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerinbeizutreten.Die Lage des Rechtsstreites ergibt sich aus vorliegender Klageschrift. Wir beantragenKommentar [TH4]: Unbedingtveranlassen. Wird die Beitreibung schlechtgeführt, und entsteht dem Schuldnerhierdurch ein Schaden, wäre die Klägerinnach §§ 52 Abs. 3 LVwVG, 842 ZPO zumSchadenersatz verpflichtet.dem Streitverkündeten ein Exemplar der Klageschrift nebst Anlagen zuzustellen.


Begründung:Auf Grund der Veranlagung für Steuern und Abgaben stehen der Klägerin gegen denStreitverkündeten Ansprüche in Höhe von _________ € zuBeweis: Fotokopien der entsprechenden rechtskräftigen AbgabenbescheideWegen dieser Forderungen nebst der Kosten durchgeführter Mahn- undZwangsvollstreckungsmaßnahmen hat die Klägerin die Forderung des Streitverkündeten gegen dieBeklagte aus Arbeitslohn pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.Beweis: Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom _________, Aktenzeichen__________Der Streitverkündete ist Arbeitnehmer der Beklagten. Der Anspruch des Streitverkündeten aufZahlung des Arbeitseinkommens gegen die Beklagte ist von der Klägerin durch Pfändungs- undÜberweisungsverfügung vom ________ gepfändet worden. Die Pfändungs- undÜberweisungsverfügung wurde der Beklagten am _________ wirksam zugestellt.Beweis: 1. Wie vor, 2. Postzustellungsurkunde vom___________Mit Pfändungs- und Überweisungsverfügung ist die Beklagte als Drittschuldnerin aufgefordertworden, die Drittschuldnererklärung gemäß § 52 LVwVG binnen 14 Tagen nach Zustellung derPfändungs- und Überweisungsverfügung abzugeben.Beweis: wie vorSeit der Zustellung der Pfändungs- und Überweisungsverfügung steht der Anspruch desStreitverkündeten auf Auszahlung des Arbeitslohnes, soweit dieser pfändbar ist, in Höhe des o.a.Gesamtbetrages der Klägerin zu.Die Beklagte hat weder die geforderte Erklärung abgegeben noch Zahlungen geleistet. Mit Schreibenvom __________ wurde die Beklagte erneut vergeblich aufgefordert, die Drittschuldnererklärungnach § 52 LVwVG abzugeben und sich daraus ergebende Beträge an die Klägerin zu zahlen.Beweis: Erinnerungsschreiben vom _________Daher ist die Klage geboten.Das Arbeitseinkommen der Streitverkündeten beträgt entsprechend ihrer Angaben monatlich______ € netto. Er ist keiner Person zum Unterhalt verpflichtet, sodass monatlich mindestens einBetrag von _______ € pfändbar ist. Diesen Betrag hat die Beklagte auf Grund der wirksamenPfändungs- und Überweisungsverfügung für jeden Lohnfälligkeitstermin einzubehalten und an dieKlägerin abzuführen, und zwar so lange, bis die Forderung gegenüber dem Streitverkündeten involler Höhe abgedeckt ist.Kommentar [TH5]: Es sollte jedenfallsvor Klage immer noch mal an dieErklärungspflichten nach § 52 LVwVGerinnert werden.Kommentar [TH6]: Wiederholend:Angaben beim Schuldner in Erfahrungbringen: eV, VorlageVerdienstabrechnungen, Niederschrift VB


Da die Beklagte bisher jegliche Zahlungen bzw. Erklärungen verweigert hat, ist zu besorgen, dass sieauch künftig fällig werdende gepfändete Beträge nicht an die Klägerin auszahlen wird. Die Klage aufzukünftige Leistungen ist daher gerechtfertigt, mithin rechtfertigen sich daraus auch die eingangsgestellten Anträge.Die Beklagte ist die Beklagte der Klägerin gemäß § 52 Absatz 2 Satz 2 LVwVG aus der Nichterfüllungihrer Verpflichtungen zum Schadensersatz verpflichtet. Wie bereits ausgeführt, hat die Beklagteweder die in der Drittschuldnererklärung geforderten Auskünfte erteilt noch Zahlung geleistet.Hierdurch ist der Klägerin ein Schaden in vorgenannter Höhe nebst entstandener Prozesskostenentstanden.Bürgermeister

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