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ArbG_LU_GVPlan_16.03.2012 - Ministerium der Justiz

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Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 5 -- dezentrale Budgetverantwortung, Kosten- und Leistungsrechnung, innerbehördlichesControlling,- Anordnungsbefugnis in Kassensachen- Beschaffungswesen,- Statistik und Personalbedarfsberechnung.6.3 Weitere übertragene Aufgaben:- Vorbereitung <strong>der</strong> Personalangelegenheiten <strong>der</strong> Beamten und Tarifvertragskräfte- Organisation <strong>der</strong> Text- und Datenverarbeitung bei dem Arbeitsgericht Ludwigshafen- Datenschutz- Verantwortliche Auswertung <strong>der</strong> Gesetzes- und Amtsblätter für das Verwaltungsreferat- Büchereiverwaltung, Anleitung und Überwachung <strong>der</strong> Büchereiverwalterin- Abgabe von Büchern und Schrifttum an Landesarchive und an<strong>der</strong>e Stellen- Generalaktenplan und -registratur, Verwaltungsregistratur, Verwaltungsarchiv- Statistiken und Geschäftsübersichten - vorbehaltlich <strong>der</strong> Übertragungen nachNr. 13- Aktenausson<strong>der</strong>ung und Abgabe von Akten an Landesarchive- Angelegenheiten betreffend die dem Arbeitsgericht zur Ausbildung zugewiesenenRechtsreferendare, Rechtspraktikanten und Schülerpraktikanten- Dienstausweise, Dienstsiegel- Angelegenheiten <strong>der</strong> Ehrenamtlichen Richter- Belegung <strong>der</strong> Sitzungssäle und Diensträume (inklusive Gerichtstag Neustadt an<strong>der</strong> Weinstraße)- Koordination <strong>der</strong> Medienarbeit in Zusammenarbeit mit dem Medienreferentengemäß 4.2- Koordination bei Erster HilfeS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 6 -7 Ständige Vertretung des Geschäftsleiters und Sachbearbeitung <strong>der</strong> Gerichtsverwaltungsangelegenheiten<strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HAHLVertretung <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter Pierrot7.1 Wahrnehmung <strong>der</strong> gemäß Nr. 3.1 und Nr. 3.2. des Rundschreibens des <strong>Ministerium</strong>sdes <strong>Justiz</strong> vom 01.12.2006 - 2300 -1- 2 über die Aufgaben und Stellung <strong>der</strong>Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaftendem Geschäftsleiter übertragenen Aufgaben bei den Auswärtigen Kammern<strong>der</strong> ArbeitsgerichteGemäß Nr. 3.1 des Rundschreibens ist <strong>der</strong> ständige Vertreter Vorgesetzter <strong>der</strong>Beamtinnen und Beamten des mittleren und einfachen Dienstes und <strong>der</strong> vergleichbarenBeschäftigten.Gemäß Nr. 3.2 werden dem ständigen Vertreter des Geschäftsleiters folgendeAufgaben übertragen:- Personalangelegenheiten und Entscheidungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Urlaubsgewährungund den Arbeitszeitangelegenheiten <strong>der</strong> Beamtinnen und Beamtendes mittleren und einfachen Dienstes und <strong>der</strong> vergleichbaren Beschäftigten,- Personal- und Ausbildungsangelegenheiten <strong>der</strong> Anwärterinnen und Anwärterund Auszubildenden,- Fortbildungsangelegenheiten <strong>der</strong> Angehörigen des nichthöheren Dienstes,- Geschäftsverteilung einschließlich <strong>der</strong> Regelung des Bereitschaftsdienstes fürdie Beamtinnen und Beamten des mittleren und einfachen Dienstes und fürvergleichbare Beschäftigte,- Überwachung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Erledigung <strong>der</strong> Dienstgeschäfte im nichthöherenDienst,- Organisation des Geschäftsablaufs,- organisatorische Maßnahmen, die durch den Einsatz <strong>der</strong> Informationstechnikveranlasst sind,- Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Miet- und Pachtangelegenheiten,S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 7 -- Hausverwaltung,- Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,- dezentrale Budgetverantwortung, Kosten- und Leistungsrechnung, innerbehördlichesControlling,- Anordnungsbefugnis in Kassensachen- Beschaffungswesen- Ideenmanagement- Statistik und Personalbedarfsberechnung.-7.2 Alle weiteren von den Auswärtigen Kammern Landau selbstständig zu bearbeitendenVerwaltungsangelegenheiten, soweit Sie nicht von dem Direktor, dem ständigenVertreter des Direktors o<strong>der</strong> dem Dienststellenleiter zu veranlassen sind:- Vorbereitung <strong>der</strong> Personalangelegenheiten <strong>der</strong> Tarifvertragskräfte- Datenschutz- Büchereiverwaltung, Führung <strong>der</strong> Bücherverzeichnisse (Nr. 3.3VV zu § 72LHO)- Abgabe von Büchern und Schrifttum an Landesarchive und an<strong>der</strong>e Stellen- Führung <strong>der</strong> Haushaltsüberwachungsliste- Verantwortliche Auswertung <strong>der</strong> Gesetzes- und Amtsblätter für das Verwaltungsreferat- Aktenausson<strong>der</strong>ung und Abgabe von Akten an Landesarchive- Statistiken und Geschäftsübersichten- Dienstausweise, Dienstsiegel7.3 Weitere anfallende Verwaltungsangelegenheiten in Absprache mit dem Direktordes Arbeitsgerichts o<strong>der</strong> des ständigen VertretersS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 8 -8 Sachbearbeiter für Gerichtsverwaltungssachen<strong>Justiz</strong>oberinspektorin Andrea GOTTSCHALKVertretung: <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn Hahl8.1 Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)8.2 Aufsicht über den Dauervorschuss8.3 Kassenangelegenheiten einschließlich Stundung, Erlass und Nie<strong>der</strong>schlagung vonGerichtskosten und GerichtsverwaltungsabgabenEinziehung und Beitreibung von Gerichtskosten und GerichtsverwaltungsabgabenNichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung im Verwaltungswegenach § 8 GKGPrüfung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Erledigung des Kostenansatzes8.4 anfallende Verwaltungsangelegenheiten in Absprache mit dem Direktor des Arbeitsgerichts9 Sachbearbeitung für Gerichtsverwaltungsangelegenheiten(mittlerer Dienst / <strong>Justiz</strong>beschäftigte):9.1 Entschädigung <strong>der</strong> Ehrenamtlichen Richtera) <strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANN für die Angelegenheiten <strong>der</strong> 2., 3.,8. und 10. Kammerb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORF für Angelegenheiten <strong>der</strong> 1., 7. und 4.Kammerc) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria Messmer für die Angelegenheiten <strong>der</strong> 5., 6. und 9.KammerVertretung: a) 1.. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike Borsdorf2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke Gerbershagenb) 1. <strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy Ehresmann2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke GerbershagenS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 9 -c) 1. <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn Hahl2. <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter Pierrot9.2 Vorbereitung und Ausführung <strong>der</strong> Entscheidungen über Anträge auf Gestattungvon Akteneinsicht durch Dritte und Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungenund an<strong>der</strong>er Schriftstücke, soweit die Zuständigkeit des Direktorsbzw. dessen ständigen Vertreters gegeben ist einschließlich <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong>diesbezüglichen ZahlungseingängeStammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung: a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebeckerb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FröhlichAuswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERVertretung: <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HAHL9.3 EDV - AngelegenheitenStammgericht: 1. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORF2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertreter:a) 1. und 2. gegenseitigb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke GerbershagenAuswärtige Kammern Landau: <strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit KLEHRVertretung:1. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria Meßmer2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke GerbershagenS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 10 -Organisation <strong>der</strong> Text- und Datenverarbeitung, Systemadministration, Systembetreuungeinschließlich <strong>der</strong> Hilfsprogramme, wie z.B. TEMPRAS, WinKASH-E9.4 Integriertes Rheinland-pfälzisches Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem(IRMA)Erstellung <strong>der</strong> Auszahlungsanordnungen in Verwaltungssachen und Zeichnung<strong>der</strong> rechnerischen RichtigkeitStammgericht: a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate PFANNEBECKERb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung:a) und b) gegenseitigc) <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter Pierrotd) N.N.Auswärtige Kammern Landau in <strong>der</strong> Pfalz:a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit KLEHRb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERVertretung:a) und b) gegenseitigc) <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn Hahld) <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter Pierrot9.5 Verwaltungsgeschäftsstelle - Stammgericht -9.5.1 <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung:a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebeckerb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja Fröhlich- Verwaltung von Vordrucken und Briefumschlägen einschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung<strong>der</strong> BeschaffungsmaßnahmenS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 11 -- Verwaltung von Material einschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Beschaffungsmaßnahmeninklusive EDV- Verbrauchsmaterial- Fernsprechangelegenheiten (Datenpflege, Rechnungserstellung, Zahlstelle,Kontrolle <strong>der</strong> Listen <strong>der</strong> dienstlichen Ferngespräche)- Wartung des Fernkopiergerätes einschließlich Materialbeschaffung- Wartung des Fotokopiergerätes einschließlich Materialbeschaffung- Wartung <strong>der</strong> Hardwarekomponenten- Führung <strong>der</strong> Bücherverzeichnisse (Nr. 3.3VV zu § 72 LHO)- Führung des Schlüsselverzeichnisses- Verwaltung <strong>der</strong> Geräte - Bestandsverwaltung gem. VV Nr. 3.3 zu § 73 LHO- Verwaltung <strong>der</strong> Stammdaten und Unterlagen ehrenamtlicher Richterinnen undRichter-9.5.2 <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORFVertretung:a) <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter Pierrotb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela Recski- Arbeitszeitangelegenheiten (TEMPRAS - Bedienung)- Führung <strong>der</strong> Abwesenheitsstatistik zu PEBB§Y-Fach9.6 Sicherheitsbeauftragte<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung: <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebecker- Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz- Anlaufstelle für Erste Hilfe- Aufgaben aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit10 Verwaltungskanzleia) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate PFANNEBECKERS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 12 -c) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICHVertretung: a), b) und c) gegenseitig11 Telekommunikations- und Postangelegenheiten, Infothek11.1 Stammgericht:Montag VormittagMontag NachmittagDienstag VormittagDienstag NachmittagMittwoch VormittagMittwoch NachmittagDonnerstag VormittagDonnerstag NachmittagFreitag VormittagFreitag Nachmittag<strong>Justiz</strong>beschäftigte Fröhlich / Recski<strong>Justiz</strong>beschäftigte Gerbershagen<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike Borsdorf<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Ehresmann<strong>Justiz</strong>beschäftigte Recski<strong>Justiz</strong>beschäftigte Pfannebecker<strong>Justiz</strong>beschäftigte Gerbershagen<strong>Justiz</strong>beschäftigte Schön<strong>Justiz</strong>beschäftigte Schön<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin EhresmannVertretung:a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIb) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate PFANNEBECKERc) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICH- Poststelle und Fernkopierstelle- Fernsprechstelle- Infothek11.2 Auswärtige Kammern Landau:Die einzelnen Geschäftsstellen <strong>der</strong> Auswärtigen Kammern Landau in <strong>der</strong> Pfalz imtäglichen Wechsel, je nach dienstlicher Anwesenheit. Die Vertretung erfolgt gegenseitig.- Poststelle und Fernkopierstelle- FernsprechstelleS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 13 -12. Statistiken und GeschäftsübersichtenStammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung:1. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebecker2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FröhlichAuswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit KLEHRVertretung:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Gabriele SpangenbergSelbstständige Vorbereitung <strong>der</strong> Statistiken des Arbeitsgerichts LudwigshafenPrüfung und Verwaltung eingereichter Statistiken und Geschäftsübersichten13. DauervorschussverwalterinStammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung:1. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebecker2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FröhlichAuswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Gabriele SPANGENBERGVertretung:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit Klehr- Verwaltung des Dauervorschusses- Zahlstelle für Zahlung von Privatkopien- Zahlstelle für Zahlung des Entgelts bei Privatnutzung <strong>der</strong> dienstlichen EDV -AnlageS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 14 -14. BüchereiverwaltungStammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKIVertretung:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Renate Pfannebecker<strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FröhlichAuswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HAHLVertretung: alle Tarifkräfte nach Anweisung <strong>der</strong> Dienststellenleitung- Ordnung <strong>der</strong> Bücherei- Einblattierung von Loseblattwerken- Einsortierung von Entscheidungssammlungen15 Interne Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong> Bediensteten, Koordination des QualitätsmanagementsRichterlicher DienstRichter am Arbeitsgericht Thomas FAULSTROHNichtrichterlicher Dienst Stammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORFVertretung:a) <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke Gerbershagenb) <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter PierrotNichtrichterlicher Dienst Auswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke GERBERSHAGENVertretung:<strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HahlS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 15 -- Einarbeitung neu eingestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im EDV - Bereich- Einarbeitung neu eingestellter Tarifbeschäftigter im Bereich <strong>der</strong> Geschäftsstellentätigkeit- Sammlung von Vorschlägen und Vorbereitung qualitätssichern<strong>der</strong> Maßnahmen,Koordination bei <strong>der</strong> Umsetzung qualitätssichern<strong>der</strong> Maßnahmen im Bereich<strong>der</strong> nichtrichterlichen Geschäfte einschließlich des Umganges mit demEinsatz <strong>der</strong> IT zur Entscheidungsfindung <strong>der</strong> Behördenleitung16 ZeugenkontaktstelleStammgericht<strong>Justiz</strong>amtsrat Peter PIERROTAuswärtige Kammern Landau in <strong>der</strong> Pfalz<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 16 -RECHTSPFLEGERichterliche Geschäftsverteilung gemäß Präsidiumsbeschluss vom 13.12.20111. Zuständigkeit aufgrund Gebietsaufteilung (allgemeiner Gerichtsstand im Gerichtsbezirkmaßgeblich, ansonsten <strong>der</strong> Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit)Das Gebiet <strong>der</strong> Kammern umfasst:1) Kammer 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 10 - Stammgericht -:a) die Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz), Speyerb) die Gemeinden des Rhein - Pfalz - Kreises sowie die Gemeindendes Landkreises Bad Dürkheim, die nicht <strong>der</strong> 3. Kammerzugewiesen sind.2) Kammer 3 Gerichtstag Neustadt an <strong>der</strong> Weinstraße:die Städte Neustadt an <strong>der</strong> Weinstraße und Bad Dürkheim sowie die GemeindeHaßloch (Pfalz), die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim,Lambrecht (Pfalz), Wachenheim an <strong>der</strong> Weinstraße;soweit nicht hiervon abweichend <strong>der</strong> Kammer 1 zugewiesen.3) Kammer 5, 6 und 9 Auswärtige Kammern Landau in <strong>der</strong> Pfalz:a) die Stadt Landau in <strong>der</strong> Pfalzb) die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim4) Bei subjektiver Klagehäufung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach demGerichtsstand des / <strong>der</strong> Beklagten zu 1.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 17 -2.2.1.1 Es werden die Eingänge eines jeden Tages von <strong>der</strong> Eingangsstelle mit Ordnungsnummernversehen. In einer Dienstanordnung ist dafür Sorge zu tragen, dass <strong>der</strong>Eingang nicht von <strong>der</strong> Person bearbeitet wird, die die Eintragung in das Prozessregistervornimmt. Entsprechend den Ordnungsnummern erfolgt die Eintragung indas Prozessregister.2.2.2 Die unter I. 1) fallenden Klageverfahren werden ab 01.01.2012 auf die Kammern1, 2, 7 und 8 im Verhältnis 10 / 5 / 5 / 5 aufgeteilt, indem wie<strong>der</strong>holendbei Ca - Verfahren<strong>der</strong> 1. Kammer 10,<strong>der</strong> 2. Kammer 5,<strong>der</strong> 7. Kammer5 sowie<strong>der</strong> 8. Kammer 5Verfahren zugewiesen werden.Alle an<strong>der</strong>en Verfahren werden den Kammern nach folgendem Turnus zugewiesen:je 1 Sache an die 1. Kammer (1. Zählrhythmus)sowieje 1 Sache an die 1., 2., 7. und 8. Kammer (2. Zählrhythmus)Dem Gerichtstag Neustadt an <strong>der</strong> Weinstraße zugewiesene Verfahren bleiben bei<strong>der</strong> auf das Stammgericht bezogenen Verteilung unberücksichtigt.Ca-Verfahren, die BASF SE unmittelbar als Klägerin o<strong>der</strong> Beklagte betreffend,werden geson<strong>der</strong>t erfasst und auf die 2., 3., 7. und 8. Kammer im ZählrhythmusS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 18 -1 / 2 / 1 / 1 verteilt. Die 3. Kammer wird von dieser Zuweisung in jedem 5. Zählrhythmusausgenommen.Soweit <strong>der</strong> 3. Kammer Verfahren, die BASF unmittelbar als Klägerin o<strong>der</strong> Beklagtebetreffend, zugewiesen werden bzw. im 5. Zählrhythmus zuzuweisen wären ( vgl.Übersprungregelung), werden <strong>der</strong> 1. Kammer Beschlussverfahren, das StammgerichtLudwigshafen betreffend, in jeweils gleicher Anzahl zugewiesen.Richter am Arbeitsgericht Fleck wird bei <strong>der</strong> sonstigen Verteilung von Verfahren,bei denen die BASF als Partei o<strong>der</strong> Beteiligte betroffen ist, von <strong>der</strong> Zuweisungdieser Verfahren an die von ihm geführte Kammer ausgenommen. Diese Verfahrenwerden den übrigen Kammern beim Stammgericht in <strong>der</strong> Reihenfolge 2, 7 und8 im Zählrhythmus 1 / 1 / 1 zugewiesen, wobei bezogen auf die jeweils von <strong>der</strong>Zuweisung betroffene Kammer ein Ausgleich durch die 1. Kammer in Höhe von 2Verfahren erfolgt. Bzgl. dieser Zuweisung wird jeweils ein eigener Zählrhythmusfür Ga-Verfahren sowie BV-/ BVGa-Verfahren geführt.Richterin am Arbeitsgericht Dunker wird bei <strong>der</strong> Verteilung und Bearbeitung vonVerfahren, bei denen sie als Mediatorin tätig war, von <strong>der</strong> Zuweisung dieser Verfahrenan die von ihr geführte Kammer bzw. Vertretung ausgenommen. Die hierdurchbetroffenen Verfahren werden auf die übrigen Kammern in <strong>der</strong> Reihenfolge1, 2, 7 und 8 übertragen.Diese Regelung wird sinngemäß bei den anhängigen sowie wie<strong>der</strong> aufgerufenenVerfahren etc. angewandt.Bezogen auf Verfahren, an denen Herr Rechtsanwalt Sandhoff als Verfahrensbevollmächtigterbeteiligt ist, gilt Frau Richterin am Arbeitsgericht Sandhoff als befangen.Die hierdurch betroffenen Verfahren werden auf die übrigen Kammern in<strong>der</strong> Reihenfolge 1, 2 und 8 übertragen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Ausgleich erfolgt beimnächsten Zählrhythmus.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 19 -2.2.3 Die Rechtsstreitigkeiten des Gerichtstages Neustadt an <strong>der</strong> Weinstraße werden<strong>der</strong> 3. Kammer - soweit nachfolgend nichts An<strong>der</strong>es bestimmt ist - zugewiesen.Für die Verfahren des Gerichtstages Neustadt gilt keine Sachzusammenhangsregelung,ausgenommen einstweilige Verfügungen zur Hauptsache und umgekehrt.Soweit <strong>der</strong> 1. Kammern Ca-Verfahren, den Gerichtstag Neustadt betreffend, zugewiesensind, wird diese in identischer Anzahl bei <strong>der</strong> Zuweisung, das StammgerichtLudwigshafen betreffend, ausgenommen.2.2.4 Mahnverfahren beim Stammgericht werden entsprechend <strong>der</strong> Kammerverteilung<strong>der</strong> 1., 2., 7. und 8. Kammer im Zählrhythmus 2 / 1 / 1 / 1 verteilt und bei Kammerabgabe<strong>der</strong> jeweiligen Kammer zugeleitet. Beim nächsten Zählrhythmus gemäßII. A 2. erfolgt – falls durch Zuweisung außerhalb eines laufenden Zählrhythmusgeboten - ein entsprechen<strong>der</strong> Ausgleich.Mahnverfahren, die den Gerichtstag Neustadt betreffen, werden <strong>der</strong> 3. Kammerzugewiesen.2.2.5 Die unter I. 3) fallenden Ca - Verfahren werden auf die Kammern 5 und 6im ersten vollständigen Zählrhythmus im Monat im Verhältnis 8 / 10sowie in den weiteren Zählrhythmen im Verhältnis 10 / 10verteilt.Alle sonstigen Verfahren werden auf die Kammern 5 und 6 im Verhältnis 1 / 1 verteilt.2.2.6 Beim Stammgericht Ludwigshafen werden von den AR - Sachen Rechtshilfeersuchenden Kammern 1, 2, 7, und 8 im Verhältnis 2 / 1 / 1 / 1 zugewiesen.Soweit Rechtshilfeersuchen den Gerichtstag Neustadt betreffen, werden diese <strong>der</strong>S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 20 -3. Kammer zugewiesen.Alle sonstigen AR - Sachen werden, soweit durch die Kammervorsitzenden zubearbeiten, den Kammern 1, 2, 7 und 8 - das Stammgericht Ludwigshafen betreffend- im Verhältnis 2 / 1 / 1 / 1, den Gerichtstag Neustadt betreffend <strong>der</strong> 3. Kammerzugewiesen.Rechtshilfeersuchen sowie alle sonstigen AR-Sachen, die Auswärtigen KammernLandau betreffend, werden <strong>der</strong> 5. und <strong>der</strong> 6. Kammer im Verhältnis 1 / 1 zugewiesen.2.2.7 Für jede Verfahrensart wird ein eigener Zählrhythmus geführt.Die laufenden Zählrhythmen werden ab 01.01.2012 unter Berücksichtigung desInhaltes dieses Geschäftsverteilungsplanes fortgeführt.2.2.8 Der 4. Kammer werden ab 15.12.2011 keine Neuzugänge – Ausnahme bei Sachzusammenhang– zugewiesen.Im Hinblick auf die Abordnung <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> 4. Kammer Rin<strong>ArbG</strong> Heckmannan das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz gilt für die Umverteilung desVerfahrensbestandes <strong>der</strong> 4. Kammer nachfolgende Regelung:Die Verfahren 4 Ca 1483/11, 4 Ca 1605/11, 4 BV 31/11 (Sitzungstag 12.01.2012),4 Ca 1988/2011, 4 Ca 1745/11, 4 Ca 1746/11 (Sitzungstag 19.01.2012), 4 Ca1664/11, 4 Ca 1991/11, 4 Ca 1889/11 (Sitzungstag 26.01.2012) 4 Ca 2038/11, 4Ca 2068/11 sowie 4 Ca 2075/11 (Sitzungstag 09.02.2012) bleiben <strong>der</strong> 4. Kammerzugewiesen.Bzgl. <strong>der</strong> Bearbeitung dieser Verfahren übernimmt R<strong>ArbG</strong> Faulstroh ab01.01.2012 den Vorsitz <strong>der</strong> 4. Kammer.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 21 -Sämtliche sonstigen Ca-Verfahren <strong>der</strong> 4. Kammer werden zum 01.01.2012 auf dieKammern 1, 2, 3, 7 und 8 im Zählrhythmus 2 / 1 / 2 / 1 / 1 verteilt. Sämtliche sonstigenVerfahren <strong>der</strong> 4. Kammer werden zum 01.01.2012 auf die Kammern 2, 7, 8,1 im Verhältnis 1 / 1 / 1 / 2 verteilt.Die Verteilung erfolgt jeweils beginnend mit dem ältesten, <strong>der</strong>zeit dem Aktenbestand<strong>der</strong> 4. Kammer zugewiesenen Verfahren. Werden Verfahren im Verlauf deslaufenden Geschäftsjahres <strong>der</strong> 4. Kammer wie<strong>der</strong> zugewiesen, wird <strong>der</strong> jeweilsbetroffene Verteilungsrhythmus fortgeführt.Im Hinblick auf Abwesenheit <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> 10. Kammer Rin<strong>ArbG</strong> Dunkerab 03.02.2012 (Beginn des Beschäftigungsverbotes bei Schwangerschaft) gilt fürdie Umverteilung des Verfahrensbestandes <strong>der</strong> 10. Kammer nachfolgende Regelung:Sämtliche Ca-Verfahren <strong>der</strong> 10. Kammer werden zum 03.02.2012 auf die Kammern1, 2, 3, 7 und 8 im Zählrhythmus 2 / 1 / 2 / 1 / 1 verteilt. Sämtliche sonstigenVerfahren <strong>der</strong> 10. Kammer werden zum 03.02.2012 auf die Kammern 2, 7, 8, 1 imVerhältnis 1 /1 / 1 / 2 verteilt.Die Verteilung erfolgt jeweils beginnend mit dem ältesten, <strong>der</strong>zeit dem Aktenbestand<strong>der</strong> 10. Kammer zugewiesenen Verfahren. Werden Verfahren im Verlaufdes laufenden Geschäftsjahres <strong>der</strong> 10. Kammer wie<strong>der</strong> zugewiesen, wird <strong>der</strong> jeweilsbetroffene Verteilungsrhythmus fortgeführt.Bezogen auf die Ausnahmeregelungen – die Kammervorsitzenden <strong>der</strong> 1. und 7.Kammer betreffend - gelten vorstehende allgemeine Vorgaben bzgl. Ausnahmeund Ausgleich entsprechend.Bzgl. <strong>der</strong> Umverteilung <strong>der</strong> Verfahren gilt keine Sachzusammenhangsregelung.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 22 -Die Umtragung <strong>der</strong> Verfahren entsprechend dieser Vorgaben erfolgt durch die Erfasserinbei <strong>der</strong> Verwaltungsgeschäftsstelle in Anwesenheit einer/eines Kammervorsitzenden.2.3 Sachzusammenhangssachen sind einer Kammer zuzuweisen. Besteht Sachzusammenhangmit mehreren Rechtsstreitigkeiten, die in verschiedenen Kammernanhängig sind, so ist das zuerst anhängig gewordene Verfahren maßgebend.2.3.1 Als Sachzusammenhang gilt, wenn mehrere Verfahren gleichzeitig anhängig gemachtwerden o<strong>der</strong> bereits anhängig sind, ausschließlich bei Identität <strong>der</strong> Parteien,d.h.:a) Gleiche Prozessparteien in Ca - und / o<strong>der</strong> Ga - Verfahren;b) Sind zwei Parteien eines Rechtsstreits im Urteilsverfahren in einem BV-Verfahren Beteiligte, besteht auch insoweit Sachzusammenhang.c) Verfahren mit Beteiligung des Insolvenzverwalters bei Anhängigkeit einesnoch nicht abgelegten Verfahrens <strong>der</strong> selben Gegenpartei mit dem / <strong>der</strong>Gemeinschuldner / -ind) Die Gebietsaufteilung hat Vorrang vor <strong>der</strong> Sachzusammenhangsregelung.2.3.2 Bei anhängigen o<strong>der</strong> schon abgeschlossenen Verfahren liegt Sachzusammenhangvor bei:a) Vollstreckungsabwehrklagen (hier: Gebietsaufteilung nicht vorrangig),b) Streitigkeiten über die Kostentragungslast bei vorausgegangenen Rechtsstreitigkeiten,c) allen sonstigen Verfahren, in denen ein früher abgeschlossenes Verfahrenfortgesetzt wird ( dies gilt auch für Verfahren gemäß § 321 a ZPO in <strong>der</strong> Fassungvom 27.07.2001) sowie bei Zurückverweisung.d) Restitutionsklagen werden <strong>der</strong> Kammer des Vertreters / <strong>der</strong> Vertreterin zugewiesen.e) einstweilige Verfügungen zur Hauptsache;d) BV- und Ca-Verfahren bei gleicher Schulungsveranstaltung (§ 37 Abs. VIund VII BetrVG).S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 23 -f) dem Wechsel <strong>der</strong> Verfahrensart (bzw. BV- in Ca-Verfahren bzw. umgekehrtund Ha- in Ca-Verfahren).g) anschließendem Klageverfahren, wenn vorher eine Kammer über den Prozesskostenhilfeantragentschieden hat.2.3.3 Die Entscheidung über das Vorliegen eines Sachzusammenhanges wird ausschließlichdurch die Kammervorsitzenden geprüft.Die einer Kammer zugewiesenen Sachzusammenhangssachen werden bei <strong>der</strong>weiteren Zuweisung angerechnet. Diese Regelung gilt entsprechend für Verfahren,die wegen Befangenheit durch einen Vertreter erledigt werden müssen.2.3.4 Die Anhängigkeit von Verfahren im Sinne vorstehen<strong>der</strong> Regelung endet:a) bei verfahrensabschließenden Entscheidungen mit Ablauf des Tages, andem die verfahrensabschließende Entscheidung ergeht,b) bei Klagerücknahme mit Beginn des Tages nach <strong>der</strong> Erklärung <strong>der</strong> Klagerücknahme,wenn Anträge noch nicht gestellt wurden; wenn Sachanträgegestellt wurden, mit Beginn des Tages nach <strong>der</strong> Erklärung <strong>der</strong> Zustimmungdes Beklagten zur Klagerücknahme. Erklärt sich die beklagte Partei nicht zurKlagerücknahme, endet die Anhängigkeit einen Monat nach Klagerücknahmeerklärung;c) bei Rechtskraft von Versäumnisurteilen, wenn kein Antrag auf Wie<strong>der</strong>einsetzunggestellt worden ist;d) bei Vergleichen mit ihrer Genehmigung bzw. bei Vergleichen mit Vorbehaltdes Wi<strong>der</strong>rufs <strong>der</strong> Zustimmung mit dem Wi<strong>der</strong>rufsverzicht bzw. Zustimmungserteilung<strong>der</strong> Beteiligten, spätestens aber mit Fristablauf beim Wi<strong>der</strong>rufsvergleich.2.4 Nach Ablehnung einer o<strong>der</strong> eines Kammervorsitzenden entscheidet die Kammerunter Vorsitz <strong>der</strong> zweiten Vertreterin o<strong>der</strong> des zweiten Vertreters <strong>der</strong> o<strong>der</strong> des abgelehntenKammervorsitzenden.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 24 -2.5 Hat eine Richterin als Vertreterin o<strong>der</strong> ein Richter als Vertreter nach dem Geschäftsverteilungsplanzwei Kammern zu vertreten, so gilt sie / er für eine weitereVertretung als dienstlich verhin<strong>der</strong>t. In diesem Fall ist die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> im Geschäftsverteilungsplanausgewiesene nächst zuständige Vertreterin o<strong>der</strong> zuständige Vertreterzuständig.2.6 Bei Vertagung eines Kammertermins unter Fortsetzung <strong>der</strong> Beweisaufnahme sinddieselben ehrenamtlichen Richter, solange <strong>der</strong> Kammer nach dem Geschäftsverteilungsplanzugeordnet, beizuziehen. Der Beweisbeschluss selbst stellt noch keineDurchführung <strong>der</strong> Beweisaufnahme im Sinne dieser Regelung dar. Bei Verhin<strong>der</strong>ungeines ehrenamtlichen Richters wird nach <strong>der</strong> allgemeinen Vertretungsregelungverfahren.2.7 Sofern in Verfahren gemäß § 321 a ZPO in <strong>der</strong> Fassung vom 27.07.2001 dieKammer zu entscheiden hat, sind die selben ehrenamtlichen Richter beizuziehen,die die Entscheidung <strong>der</strong> Kammer getroffen haben.2.8 Bei <strong>der</strong> gerichtlichen Überprüfung des Spruches einer Einigungsstelle wird eineRichterin o<strong>der</strong> ein Richter, die / <strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Einigungsstelle war, nichtherangezogen. Der ausgeschlossene Richter erhält das nächste BV - Verfahrenals Ausgleich zugewiesen.3. Wird nach <strong>der</strong> ersten Kammersitzung festgestellt, dass sich eine nach I. o<strong>der</strong> II.unzuständige Kammer mit einem Rechtsstreit befasst, so verbleibt dieser bei <strong>der</strong>ursprünglich unzuständigen Kammer.4. Die Vorsitzenden <strong>der</strong> einzelnen Kammern sind:1. Kammer Richter am Arbeitsgericht Michael Fleck2. Kammer Richterin am Arbeitsgericht Eva-Maria Hirsch3. Kammer Dir<strong>ArbG</strong> Hans-Günther Achenbach4. Kammer Für die Dauer <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> verbliebenen Ca-VerfahrenR<strong>ArbG</strong> FaulstrohS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 25 -5. Kammer Richter am Arbeitsgericht Thomas Faulstroh6. Kammer Richter am Arbeitsgericht Kai - Uwe Paulsen7. Kammer Richterin am Arbeitsgericht Cathrin Sandhoff8. Kammer Richterin Carolin Maatje9. Kammer <strong>der</strong>zeit unbesetzt10. Kammer bis 02.02.2012 Richterin am Arbeitsgericht Stefanie Dunkerab 03.02.2012: unbesetzt5. Richterliche Vertretungsregelung5.1 Im Hinblick auf das gegenüber <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> 8. Kammer gem. § 3 IMuSchG ausgesprochene Beschäftigungsverbot werden nachfolgende Regelungenzur Vertretung <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> 8. Kammer und Bearbeitung <strong>der</strong> dieserKammer zugewiesenen Verfahren für den Zeitraum bis 30.06.2012 (Ablauf <strong>der</strong>Abordnung des Vorsitzenden <strong>der</strong> 8. Kammer zur Entlastung und Erprobung andas Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz) getroffen:5.1.1 Vertretung <strong>der</strong> KammervorsitzendenDie Vertretung <strong>der</strong> Kammervorsitzenden übernehmen- für den Zeitraum vom 19.03.2012 bis zum 28.03.2012 Rin<strong>ArbG</strong> Hirsch- für den Zeitraum vom 29.03.2012 bis zum 13.04.2012 Dir<strong>ArbG</strong> Achenbach- für den Zeitraum vom 14.04.2012 bis zum 26.04.2012 R<strong>ArbG</strong> Fleck- für den Zeitraum vom 27.04.2012 bis zum 14.05.2012 Rin<strong>ArbG</strong> Hirsch- für den Zeitraum vom 15.05.2012 bis zum 31.05.2012 Dir<strong>ArbG</strong> Achenbach- für den Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 30.06.2012 R<strong>ArbG</strong> Fleck5.1.2 Durchführung von GüteverhandlungenAlle ab dem <strong>16.03.2012</strong> eingehenden Verfahren werden zur Durchführung desGütetermins den Vorsitzenden <strong>der</strong> 5., 6., 7., 1., 2. sowie 3. Kammer in Blöcken zuS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 26 -20, 20, 10, 20, 10 sowie 20 Verfahren zugewiesen.Nachfolgende Verfahren werden dem Vorsitzenden <strong>der</strong> 1. Kammer ( R<strong>ArbG</strong> Fleck) zur Durchführung <strong>der</strong> Güteverhandlung zugewiesen:8 Ca 223/128 Ca 2189/118 Ca 2293/118 Ca 7/128 Ca 195/128 Ca 131/128 Ca 224/128 Ca 127/128 Ca 370/128 Ca 284/128 Ca 282/128 Ca 311/128 Ca 335/128 Ca 337/128 Ca 98/12Nachfolgende Verfahren werden dem Vorsitzenden <strong>der</strong> 2. Kammer ( Rin<strong>ArbG</strong>Hirsch ) zur Durchführung <strong>der</strong> Güteverhandlung zugewiesen:8 Ca 306/128 Ca 227/128 Ca 251/128 Ca 252/128 Ca 96/128 Ca 281/128 Ca 307/128 Ca 308/128 Ca 254/12Nachfolgende Verfahren werden dem Vorsitzenden <strong>der</strong> 3. Kammer ( Dir<strong>ArbG</strong>Achenbach ) zur Durchführung <strong>der</strong> Güteverhandlung zugewiesen:8 Ca 255/128 Ca 285/128 Ca 373/128 Ca 97/128 Ca 424/128 Ca 428/128 Ca 425/128 Ca 1893/118 Ca 299/128 Ca 372/128 Ca 348/128 Ca 129/128 Ca 128/128 Ca 194/128 Ca 369/128 Ca 174/128 Ca 396/128 Ca 398/128 Ca 2289/118 Ca 2320/118 Ca 2254/118 Ca 2253/118 Ca 399/128 BV 9/12Nachfolgende Verfahren werden dem Vorsitzenden <strong>der</strong> 7. Kammer ( Ri<strong>ArbG</strong>Sandhoff ) zur Durchführung <strong>der</strong> Güteverhandlung zugewiesen:S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 27 -8 Ca 455/128 Ca 458/128 Ca 451/128 Ca 452/128 Ca 454/125.1.3 Die nachfolgend nach dem Eintragungsdatum geordnet aufgeführten Verfahrenwerden zur Bearbeitung ( Übernahme )und Durchführung <strong>der</strong> Kammerverhandlung<strong>der</strong> 1., 2., 3., 5., 6. sowie 7. Kammer im Zählrhythmus 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 1 ( Zählrhythmusbeginnend mit dem – entsprechend laufenden Aktenzeichen - ältestenVerfahren ) zugewiesen:8 Ca 680/118 Ca 765/118 Ca 782/118 Ca 892/118 Ca 956/118 Ca 1010/118 Ca 1021/118 Ca 1122/118 Ca 1222/118 Ca 1579/118 Ca 1617/118 Ca 1649/118 Ca 1650/118 Ca 1716/118 Ca 1772/118 Ca 1845/118 Ca 1860/118 Ca 1870/118 Ca 1953/118 Ca 2005/118 Ca 2048/118 Ca 2091/118 Ca 2096/118 Ca 2139/118 Ca 2184/118 Ca 2185/118 Ca 2221/118 Ca 2222/118 Ca 2324/118 Ca 2256/118 Ca 2288/118 Ca 8/128 Ca 41/128 Ca 165/128 Ca 226/128 Ca 338/12Bezogen auf die zur Vorbereitung und Durchführung zugewiesenen Verfahren giltkeine Sachzusammenhangsregelung.Soweit von diesen Verfahren Verfahren dem Vorsitzenden <strong>der</strong> 1. bzw. <strong>der</strong> 3.Kammer zugewiesen sind, werden diese Verfahren in den Kammerbestand <strong>der</strong> 1.bzw. 3. Kammer übernommen.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 28 -Die übrigen Verfahren werden <strong>der</strong>/dem jeweiligen Kammervorsitzenden zur Bearbeitungzugewiesen, verbleiben aber im Kammerbestand <strong>der</strong> 8. Kammer.5.1.4 Einstweilige VerfügungenEinstweilige Verfügungen ( Ga- und GaBV – Verfahren ) werden zur Bearbeitungden Vorsitzenden <strong>der</strong> 1., 2., 3. sowie 7. Kammer im ungeraden Zählrhythmus 1-1-1-1 sowie im geraden Zählrhythmus 1 / - / 1 / - / zugewiesen.5.1.5 Vorliegen von AusschlussgründenSoweit nach dem Geschäftsverteilungsplan Kammervorsitzende von <strong>der</strong> Zuweisungvon einzelnen Verfahren ausgeschlossen sind, werden diese verfahrensbezogenunter sofortigem (einfachem) Ausgleich bei <strong>der</strong> Zuweisung übersprungen.5.2 Richterliche Vertretung:Der / DieIm Vertretungsfalle des / <strong>der</strong> 1. VertretersVorsitzende/<strong>der</strong>1.Vertreter2.Vertreter3.Vertreter4.Vertreter5.Vertreter1. Kammer 3. 7. 2. 5. 62. Kammer 7. 3. 1. 6. 53. Kammer 1. 2. 7. 5. 64. Kammer<strong>der</strong>zeit unbesetzt.5. Kammer 6. 1. 2. 3. 76. Kammer 5. 1. 2. 3. 77. Kammer 2. 3. 1. 6. 58. KammerSon<strong>der</strong>regelung10. KammerSon<strong>der</strong>regelung.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 29 -6. Ehrenamtliche Richterinnen und RichterDie Zuweisung <strong>der</strong> ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestimmt sich bezogenauf Stammgericht, Gerichtstag Neustadt sowie Auswärtige Kammern Landaunach <strong>der</strong>en Beschäftigungsort.Die Listen <strong>der</strong> ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind Bestandteil <strong>der</strong> vorliegendenGeschäftsverteilung.Die 3. Kammer greift bezogen auf die das Stammgericht Ludwigshafen betreffendenVerfahren auf die Liste <strong>der</strong> 4. Kammer zurück. Bezogen auf die das Stammgerichtbzw. den Gerichtstag betreffenden Verfahren werden die jeweils für dasStammgericht bzw. den Gerichtstag berufenen ehrenamtlichen Richterinnen undRichter als Beisitzer beigezogen.Bezogen auf das Stammgericht Ludwigshafen führen die 2. und 10. Kammer biszum 02.02.2012 eine gemeinsame Liste <strong>der</strong> ihnen zugewiesenen ehrenamtlichenRichterinnen und Richter. Danach werden diese ausschließlich von <strong>der</strong> 2. Kammerzu den Sitzungen hinzugezogen. Die bisher <strong>der</strong> 4. Kammer zugewiesenen ehrenamtlichenRichterinnen und Richter werden mit Wirkung vom 01.01.2012 <strong>der</strong> 4.und 7. Kammer zugewiesen. Bereits vor de dem 01.01.2012 erfolgte Ladungenbleiben von dieser Neuregelung unberührt.Die Zuweisung <strong>der</strong> ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an die einzelnenKammern erfolgt im Zwei – Jahres – Rhythmus (nächster Wechsel: zum Jahresbeginn2013 ).Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind nicht heranzuziehen, wenn am Sitzungstagein Verfahren, ihren Arbeitgeber o<strong>der</strong> sie selbst betreffend, anberaumtist.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 30 -Sind alle einer Kammer zugewiesenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richteran <strong>der</strong> Sitzungsteilnahme verhin<strong>der</strong>t, wird auf die Liste <strong>der</strong> Kammern in <strong>der</strong> Reihenfolgedes Vertretungsplanes <strong>der</strong> Vorsitzenden zurückgegriffen. Für Notfälle,d.h. den Ausfall einer ehrenamtlichen Richterin o<strong>der</strong> eines ehrenamtlichen Richtersam Sitzungstag, wird beim Stammgericht auf die Notliste zurückgegriffen.Bei den Auswärtigen Kammern Landau in <strong>der</strong> Pfalz wird für die 5., 6. und 9. Kammereine gemeinsame Liste <strong>der</strong> ehrenamtlichen Richterinnen und Richter geführt.Bezogen auf den Gerichtstag Neustadt wird eine eigene Liste <strong>der</strong> ehrenamtlichenRichterinnen und Richter geführt, auf die die Kammern, soweit ihnen den GerichtstagNeustadt betreffende Verfahren zugewiesen sind, zurückgreifen.Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Verbandsvertreter bzw. Gewerkschaftsvertreterberuflich tätig sind, werden nur den Kammern zugewiesen, vordenen sie nicht als Prozessbevollmächtigte auftreten.Die namentliche Zuweisung <strong>der</strong> ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf dieeinzelnen Kammern ergibt sich aus <strong>der</strong> dem Geschäftsverteilungsplan beigefügtenAnlage.Für Notfälle werden beim Arbeitsgericht Ludwigshafen (Stammgericht) die ehrenamtlichenRichterinnen und Richter aus Arbeitgeberkreisen, die eines <strong>der</strong> nachfolgendenKriterien erfüllen, in alphabethischer Reihenfolge in einer beson<strong>der</strong>en Liste(Notliste) erfasst und Kammern des Stammgerichts - ohne Gerichtstag - zugeteiltund nach telephonischer Erreichbarkeit herangezogen:ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Arbeitgeberkreisen, die ihrenWohnsitz in <strong>der</strong> Stadt Ludwigshafen haben o<strong>der</strong> dort tätig sind.Im Laufe des Geschäftsjahres neu o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> berufene ehrenamtliche Richter undRichterinnen werden in <strong>der</strong> zeitlichen Reihenfolge ihrer Berufung <strong>der</strong> Notliste amS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 31 -Ende angefügt.Für Notfälle werden beim Arbeitsgericht Ludwigshafen ( Stammgericht ) die ehrenamtlichenRichterinnen und Richter aus Arbeitnehmerkreisen, die eines <strong>der</strong> nachfolgendenKriterien erfüllen, in alphabetischer Reihenfolge in einer beson<strong>der</strong>en Liste( Notliste ) erfasst und Kammern des Stammgerichts - ohne Gerichtstag - zugeteiltund nach telephonischer Erreichbarkeit herangezogen:ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Arbeitnehmerkreisen, die ihrenWohnsitz in <strong>der</strong> Stadt Ludwigshafen haben o<strong>der</strong> dort tätig sind.Im Laufe des Geschäftsjahres neu o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> berufene ehrenamtliche Richterund Richterinnen werden beim Stammgericht in <strong>der</strong> zeitlichen Reihenfolge ihrerBerufung <strong>der</strong> Notliste am Ende angefügt.Ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die während eines Geschäftsjahres wie<strong>der</strong>berufen werden, werden - soweit nicht den Gerichtstag Neustadt betreffend -beim Stammgericht <strong>der</strong> Kammer zugeteilt, <strong>der</strong> sie bislang angehört haben. Neuberufene ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrerBerufung jeweils den Kammern zugewiesen, die die wenigsten ehrenamtlichenRichterinnen und Richter haben, bei gleicher Anzahl <strong>der</strong> Kammer mit <strong>der</strong> niedrigerenOrdnungszahl.Wird eine Sache - den Gerichtstag Neustadt betreffend - aus Gründen <strong>der</strong> Sachdienlichkeitam Sitz des Stammgerichtes verhandelt, werden die dortigen ehrenamtlichenRichterinnen und Richter, soweit <strong>der</strong> jeweiligen Kammer zugewiesen,und nicht die des Gerichtstages herangezogen.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 32 -7. Die Zuweisung <strong>der</strong> Aufgaben an die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bzw.Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes bei dem Stammgericht richtensich nach <strong>der</strong> Dienstanweisung des Direktors des Arbeitsgerichts in <strong>der</strong> jeweilsgültigen Fassung, <strong>der</strong>zeit wie folgt:Stammgericht:Die Zuweisung erfolgt unabhängig von <strong>der</strong> Kammerzuständigkeit <strong>der</strong> betreffendenAkte entsprechend <strong>der</strong> Endziffer des Verfahrens. Die Verfahren werden für die Erledigung<strong>der</strong> den Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zugewiesenen Arbeitenverteilt wie folgt:Zuständigkeit VertretungEndziffer 0 Frau Köllmeier Herr PierrotEndziffer 1 Frau Köllmeier Frau Hahl, Herr PierrotEndziffer 2 Frau Köllmeier Frau Hahl, Herr PierrotEndziffer 3 Frau Köllmeier Frau Hahl, Herr PierrotEndziffer 4 Herr Pierrot Frau Hahl, Frau KöllmeierEndziffer 5 Herr Pierrot Frau Gottschalk, Frau KöllmeierEndziffer 6 Herr Pierrot Frau Gottschalk, Frau KöllmeierEndziffer 7 Frau Hahl Herr PierrotEndziffer 8 Frau Hahl Herr PierrotEndziffer 9 Frau Gottschalk Herr PierrotAuswärtige Kammern Landau in <strong>der</strong> PfalzZuständigkeit VertretungAlle Endziffern Frau Hahl Herr PierrotWerden in <strong>der</strong> Hauptsache abgeschlossene Verfahren im Nachverfahren von denRechtspflegerinnen / dem Rechtspfleger o<strong>der</strong> den Urkundsbeamtinnen / dem Urkundsbeamten<strong>der</strong> Geschäftsstelle des gehobenen Dienstes zur gemeinsamenBearbeitung zusammen geführt, so erfolgt die Zuweisung und Bearbeitung unterFührung des ältesten anhängigen Verfahrens.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 33 -Diese Verfahren sind sodann von <strong>der</strong> Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter, die/ <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Geschäftsverteilung für das älteste Verfahren zuständig wäre, zubearbeiten.8. Geschäftsleiter<strong>Justiz</strong>amtsrat Peter PIERROTVertretung:1. <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn Hahl2. <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Andrea Gottschalk9. Geschäftsverteilung Geschäftsstellen9.1 Definition <strong>der</strong> Aufgabenbereiche:9.1.1 Urkundsbeamtinnen / Urkundsbeamte des gehobenen DienstesDienstgeschäfte des Urkundsbeamten <strong>der</strong> Geschäftsstelle, soweit sie nicht Beamtinneno<strong>der</strong> vergleichbaren <strong>Justiz</strong>beschäftigten des mittleren Dienstes zugewiesenwerden können, insbeson<strong>der</strong>e in PKH - Angelegenheiten, Ordnungsgeldsachenund Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland9.1.2 Urkundsbeamtinnen / Urkundsbeamte des mittleren DienstesDienstgeschäfte des Urkundsbeamten <strong>der</strong> Geschäftsstelle und <strong>der</strong> vergleichbaren<strong>Justiz</strong>beschäftigten- Aufgaben <strong>der</strong> Kostenbeamtin (Kostenrechnungen, Rückerstattungen und Löschungenim Kostensoll) einschließlich <strong>der</strong> Weiterleitung von Akten an dasLandesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz- Anweisungsstelle in Rechtssachen (Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher,Reisekostenentschädigung mittelloser Parteien)- Geschäfte des Aufbewahrungsbeamten (Anweisung für die Behandlung <strong>der</strong> inamtlicher Gewahrsam gelangten Gegenstände - Gewahrsamssachenanweisung- AV d. JM vom 21.04.1967 i. d. F. v. 12.02.82)S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 34 -9.1.3 Geschäftsstellenverwaltung:Geschäftsstellenverwaltung und Protokollführung gemäß den geltenden Vorschrifteneinschließlich Aktenverwaltung, soweit eine Übertragung nach Nr. 2.1.1 o<strong>der</strong>2.1.2 vorbehalten ist, einschließlich- <strong>der</strong> Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen, soweit diese nicht durch bundeso<strong>der</strong>landesrechtliche Bestimmungen dem Rechtspfleger vorbehalten sind- <strong>der</strong> Erteilung von Rechtskraftzeugnissen9.2 Die Aufgaben werden wie folgt zugewiesen:9.2.1 Registerführung und StammdatenerfassungStammgericht:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Michaela RECSKI, <strong>Justiz</strong>beschäftigte RenatePFANNEBECKER und <strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICH gemäß <strong>der</strong> jeweiligenArbeitszeitregelungVertretung: 1. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke Gerbershagen2. <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike Borsdorf3. <strong>Justiz</strong>amtsrat Peter PierrotAuswärtige Kammern Landau:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERVertretung:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Silvia MemierDie oben genannte <strong>Justiz</strong>beschäftigten führen die Register in Rechtssachen (Prozessregister,AR - Register, Namensverzeichnisse) und erfassen die Stammdatenbei Neueingängen.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 35 -9.2.2 Mahnsachen (nur Auswärtige Kammern)Auswärtige Kammern Landau:Rechtspfleger<strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HAH<strong>LU</strong>rkundsbeamter des gehobenen Dienstes: <strong>Justiz</strong>oberinspektorin Evelyn HAHLGeschäftsstellenverwaltung<strong>Justiz</strong>beschäftigte Silvia MEMIER<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ines SCHLIEKER- gemäß <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitszeitregelung - Vertretung: gegenseitigKostenbeamter / Urkundsbeamter des mittleren DienstesMaria MESSMER / Ines SCHLIEKER9.2.3 Geschäftsstellengruppe GST 1Serviceeinheit 1 - 1. KammerVorsitzen<strong>der</strong>:Richter am Arbeitsgericht Michael FLECKRechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Erika MAIERhinsichtlich <strong>der</strong> Verfahren <strong>der</strong> Wertanhörungund Wertfestsetzung sowie desLadungs- und Umladungswesens<strong>Justiz</strong>beschäftigte Regina SCHÖNRechtspflegeranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICHKostenbeamtin /Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes <strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORFServiceeinheit 3 - 3. KammerVorsitzen<strong>der</strong>: Direktor des Arbeitsgerichts Hans-Günther ACHENBACHRechtspflegertätigkeiten /Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteilVerfahren Neustadt<strong>Justiz</strong>beschäftigte Vanessa BREININGERS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 36 -Verfahren Ludwigshafen am Rhein <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silge GERBERSHAGENRechtspflegeranteilRenate PFANNEBECKERKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANNServiceeinheit 4 - 4. KammerVorsitzen<strong>der</strong>:Richter am Arbeitsgericht Thomas FAULSTROHRechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORF<strong>Justiz</strong>beschäftigte Silke GERBERSHAGEN- gemäß dienstlicher Anwesenheit -RechtspflegeranteilRenate PFANNEBECKERKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ulrike BORSDORF9.2.4 Geschäftsstellengruppe GST 2(Zur Regelung <strong>der</strong> Zusammenarbeit haben die richterlichen und nichtrichterlichenMitarbeiterinnen <strong>der</strong> Serviceeinheit die weitergehenden Informationen des Direktorsdes Arbeitsgerichts gemäß Schreiben vom 15.11.2010 zu berücksichtigen)Serviceeinheit 2 - 2. KammerVorsitzende:Richterin am Arbeitsgericht Eva - Maria HIRSCHRechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Jasmin TRAUTHRechtspflegeranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICHKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANNS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 37 -Serviceeinheit 7 - 7. KammerVorsitzende:Richterin am Arbeitsgericht Catrin SANDHOFFRechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Claudia KÄFERRechtspflegeranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICHKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANNServiceeinheit 8 - 8. KammerVorsitzende:Richterin Carolin MAATJERechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ines SCHLIEKERRechtspflegeranteilRenate PFANNEBECKERKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANNServiceeinheit 10 - 10. KammerVorsitzende:Richterin am Arbeitsgericht Stefanie DUNKERRechtspflegertätigkeiten / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7GeschäftsstellenverwaltungRichteranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Regina SCHÖNRechtspflegeranteil<strong>Justiz</strong>beschäftigte Dunja FRÖHLICHKostenbeamtin / Urkundsbeamtin des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>hauptsekretärin Nancy EHRESMANN9.2.6 Geschäftsstellengruppe 4 (Auswärtige Kammern Landau)Serviceeinheit 5 - 5. KammerVorsitzen<strong>der</strong>:Richter am Arbeitsgericht Thomas FAULSTROHS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 38 -Rechtspfleger / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7Geschäftsstellenverwaltung<strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit KLEHRFrau <strong>Justiz</strong>beschäftigte Klehr wird in <strong>der</strong> Geschäftsstellenverwaltung durch Frau<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ines Schlieker unterstützt.Kostenbeamter / Urkundsbeamter des mittleren DienstesGerade Endziffern:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Birgit KLEHRUngerade Endziffern:<strong>Justiz</strong>beschäftigte Ines SCHLIEKERServiceeinheit 6 - 6. KammerVorsitzen<strong>der</strong>:Richter am Arbeitsgericht Kai - Uwe PAULSENRechtspfleger/Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7Geschäftsstellenverwaltung <strong>Justiz</strong>beschäftigte Gabriele SPANGENBERGFrau <strong>Justiz</strong>beschäftigte Spangenberg wird in <strong>der</strong> Geschäftsstellenverwaltungdurch Frau <strong>Justiz</strong>beschäftigte Silvia Memier unterstützt.Kostenbeamter / Urkundsbeamter des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERServiceeinheit 9 - 9. Kammer - <strong>der</strong>zeit unbesetzt -Vorsitzende:N.N.Rechtspfleger / Aufgaben des gehobenen Dienstes: vgl. lfd. Nr. 7Geschäftsstellenverwaltung<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMERKostenbeamter / Urkundsbeamter des mittleren Dienstes<strong>Justiz</strong>beschäftigte Maria MESSMER9.2.7 UnterstützungDie Geschäftsstellenverwalterinnen werden von den übrigen Beschäftigten je nachBedarf unterstützt, soweit diesen neben den ihnen originär zugewiesenen Arbeitennoch Arbeitszeitkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Zuweisung erfolgt im Einzelfalldurch entsprechende Anweisung des Geschäftsstellenleiters.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 39 -Soweit <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong>beschäftigten Regina Schön neben <strong>der</strong> ihr originär zugewiesenenArbeiten noch Arbeitskraftkapazitäten zur Verfügung stehen, erfolgt durch dieseeine qualifizierte Unterstützung des Geschäftsstellenbereiches ("sogenannteSpringerin") für die Geschäftsstellen <strong>der</strong> 2. und 7. Kammer. Die Zuweisung erfolgtim Einzelfall durch entsprechende Anweisung des Geschäftsstellenleiters o.V.i.A.Soweit <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong>beschäftigten Ulrike Borsdorf neben <strong>der</strong> ihr originär zugewiesenenArbeiten noch Arbeitskraftkapazitäten zur Verfügung stehen, erfolgt durchdiese eine qualifizierte Unterstützung des Geschäftsstellenbereiches ("sogenannteSpringerin"). Die Zuweisung erfolgt im Einzelfall durch entsprechende Anweisungdes Geschäftsstellenleiters o.V.i.A.Soweit <strong>der</strong> <strong>Justiz</strong>beschäftigten Silke Gerbershagen neben <strong>der</strong> ihr originär zugewiesenenArbeiten noch Arbeitskraftkapazitäten zur Verfügung stehen, erfolgtdurch diese eine qualifizierte Unterstützung des Geschäftsstellenbereiches ("sogenannteSpringerin") für die Geschäftsstelle <strong>der</strong> 8. Kammer. Die Zuweisung erfolgtim Einzelfall durch entsprechende Anweisung des Geschäftsstellenleiterso.V.i.A.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 40 -VERTRETUNGSREGE<strong>LU</strong>NG1. Richterliche Vertretung:siehe Kapitel "Rechtspflege" lfd. Nr. 52. Vertretung nichtrichterlicher Dienst2.1 Allgemeine VertretungsregelungDie Bediensteten sind zunächst zur Erledigung <strong>der</strong> Aufgaben in ihrer Serviceeinheitverpflichtet. Darüber hinaus sind die Aufgaben innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen Gruppeselbstverantwortlich zu erledigen und Probleme innerhalb dieser Gruppe zu regeln.Alle Beamten und Tarifvertragskräfte sind aus beson<strong>der</strong>er Veranlassung zurÜbernahme weiterer, von den Vertretungsregelungen <strong>der</strong> Geschäftsverteilungnicht erfasster Geschäfte nach näherer Weisung des Direktors o<strong>der</strong> des Geschäftsleitersverpflichtet.Die Erledigung dieser sowie <strong>der</strong> sonst vertretungsweise wahrzunehmenden Geschäftehat gleichrangig mit <strong>der</strong> Erledigung <strong>der</strong> Geschäfte im eigenen Sachgebietzu erfolgen. Ein Zurückstellen ist nicht gestattet.Im Falle von Mehrfachvertretungen bleiben Einzelregelungen vorbehalten.2.2 Die KammervertretungDie Vertretung richtet sich – soweit nicht vorstehend beson<strong>der</strong>s geregelt - nachden Anlagen zu diesem Geschäftsverteilungsplan. Die Regelung <strong>der</strong> Kammervertretungsoll die bessere Überbrückung urlaubsbedingter Engpässe gewährleisten.S:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc


Geschäftsverteilungsplan für das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Geschäftsjahr ab 01.01.2012- 41 -Doppelbeurlaubungen innerhalb einer Kammer bzw. Vertretungsgruppe sindgrundsätzlich zu vermeiden und können nur im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtigerpersönlicher Gründe bewilligt werden.INKRAFTTRETENDieser Geschäftsverteilungsplan tritt zum <strong>16.03.2012</strong> in Kraft.Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden Anordnungen außer Kraft.Ludwigshafen, 22.03.2012gez.AchenbachS:\Geschäftsleitung\32 - 1 Geschäftsverteilung\2012\Gesamtplan erster Nachtrag 2012.doc

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