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Landschaftsplan III - Rhein-Kreis Neuss

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1. Vorbemerkungen und Verfahrensablauf<br />

Landschaftplan <strong>III</strong> Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich<br />

- Beschluß des <strong>Kreis</strong>tages des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong> zur Aufstellung des <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong>, Teilabschnitt <strong>III</strong> am 25.10.1978<br />

- Auftragserteilung an das Büro Dr. Werkmeister und Heimer, Hildesheim/Bochum, am<br />

15.12.1978<br />

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit den bis dahin vorliegenden Grundlagenkarten<br />

im Juni/Juli 1982<br />

- Beendigung des Auftragsverhältnisses zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> und dem Büro Dr.<br />

Werkmeister und Heimer im gegenseitigen Einvernehmen am 01.04.1983; Weiterbearbeitung<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>III</strong> durch das Planungsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Neuss</strong><br />

- Beratung des Beteiligungsergebnisses in 5 Sitzungen des Unterausschusses <strong>III</strong> des<br />

Planungs- und Landschaftsausschusses sowie Bereisung des Plangebietes zwischen<br />

dem 07.04.1983 und 07.06.1984<br />

- Kommunalwahlen im September 1984; Bildung der Kommission <strong>III</strong> des Planungs-<br />

und Landschaftsausschusses zur weiteren Beratung des <strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>III</strong><br />

- Änderung des Landschaftsgesetzes, die am 20.04.1985 in Kraft tritt; u.a. sind die<br />

"Grundlagenkarten" nicht mehr Gegenstand der Satzung; zu der bisher vorgeschriebenen<br />

öffentlichen Auslegung gemäß § 28 Landschaftsgesetz (alte Fassung) tritt die<br />

Beteiligung der Bürger an der <strong>Landschaftsplan</strong>ung entsprechend den Regelungen des<br />

§ 2 a Abs. 2 Bundesbaugesetz hinzu<br />

- frühzeitige Beteiligung der Bürger an der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, öffentliche Darlegung<br />

der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Vorstellung der Entwicklungs- und<br />

Festsetzungskarte in 2 Varianten am<br />

15.08.1985 in Meerbusch<br />

20.08.1985 in Korschenbroich und<br />

22.08.1985 in Kaarst<br />

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 17.05.1985<br />

- ab 16.04.1985 Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zu den Varianten<br />

1 und 2 der Entwicklungs- und Festsetzungskarte in insgesamt 10 Sitzungen<br />

der Kommission <strong>III</strong> des Planungs- und Landschaftsausschusses<br />

- Neufassung des Aufstellungsbeschlusses nach der novellierten Fassung des Landschaftsgesetzes<br />

NW am 18.06.1986 durch den <strong>Kreis</strong>tag<br />

- Empfehlung der Kommission <strong>III</strong> in ihrer 10. Sitzung am 23.04.1987 an den Planungs-<br />

und Landschaftsausschuß, dem <strong>Kreis</strong>tag den Beschluß zur öffentlichen Auslegung des<br />

Entwurfs des <strong>Landschaftsplan</strong>es <strong>III</strong> vorzuschlagen<br />

- Vorschlag des Planungs- und Landschaftsausschusses an den <strong>Kreis</strong>tag zur öffentlichen<br />

Auslegung des Planentwurfes am 15.07.1987<br />

- Am 17.10.1987 Beschluß des <strong>Kreis</strong>tages zur öffentlichen Auslegung<br />

- Bekanntmachung der Auslegung am 22.09.1987<br />

- Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange pp. am 24.09.1987<br />

- Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgt in der Zeit vom 26.10. bis<br />

27.11.1987<br />

- Nach Vorberatung durch die Kommission <strong>III</strong> und den Planungs- und Landschaftsausschuß<br />

entscheidet der <strong>Kreis</strong>tag am 07.06.1989 über die Anregungen und Bedenken<br />

aus der öffentlichen Auslegung und beschließt den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>III</strong> als Sat-<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 22 – Stand: 24.06.2010

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