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Landschaftsplan III - Rhein-Kreis Neuss

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5. Fachliche Grundlagen<br />

Landschaftplan <strong>III</strong> Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich<br />

Fachliche Grundlagen des <strong>Landschaftsplan</strong>es sind entsprechend den Regelungen des § 27<br />

Abs. 2 Landschaftsgesetz<br />

1. der ökologische Fachbeitrag, erstellt von der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung<br />

und Forstplanung NW, August 1982/ Juli 1983, bestehend aus<br />

a. Teil I "Analyse des Naturhaushaltes, planungsrelevante, ökologisch begrün<br />

dete Landschaftseinheiten" und<br />

b. Teil II "schutzwürdige Biotope";<br />

2. der landwirtschaftliche Fachbeitrag, bearbeitet von der <strong>Kreis</strong>stelle <strong>Neuss</strong> der Landwirtschaftskammer<br />

<strong>Rhein</strong>land und der Bezirksstelle für Landeskultur "Niederrhein",<br />

Krefeld, unter der Koordinierung des Referates Landesplanung, Landespflege, Umweltschutz<br />

der Landwirtschaftskammer <strong>Rhein</strong>land in Bonn, März 1980;<br />

3. der forstliche Fachbeitrag, erarbeitet vom Forstamt Mönchengladbach der Landwirtschaftskammer<br />

<strong>Rhein</strong>land - Untere Forstbehörde - vom Herbst 1980 mit Ergänzungen<br />

von 1986 und 1987.<br />

Ferner ist - in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan gemäß § 15 Landschaftsgesetz<br />

- der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf, aufgestellt durch den<br />

Bezirksplanungsrat bei dem Regierungspräsidenten Düsseldorf am 14.06.1984 und genehmigt<br />

durch die Landesplanungsbehörde am 08.07.1986, zugrunde gelegt worden.<br />

Diese Grundlagen wurden ergänzt durch eigene Kartierungen zur Erfassung der für das<br />

Landschaftsbild bedeutsamen gliedernden und belebenden Elemente und zur Aufnahme<br />

besonderer Landschaftsschäden.<br />

Amt für Entwicklungs- und Lanschafftsplanung - 28 – Stand: 24.06.2010

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