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VB-ERV JV 2009 - Europ Assistance

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Kann die versicherte Person wegen Überbuchung desBeförderungsmittels die gebuchte Reise nicht wie geplant antreten oderfortsetzen, berät die EA über Umbuchungsmöglichkeiten.§ 10 Außerplanmäßige RückreiseBei jeder außerplanmäßigen Rückreise wegen eines Notfalles, auchaufgrund eines nicht versicherten Ereignisses, berät die EA überUmbuchungsmöglichkeiten.§ 11 ReiserufWenn die versicherte Person während der Reise nicht erreicht werdenkann, bemüht sich die EA um einen Reiseruf durch den Rundfunk undübernimmt hierfür die Kosten.§ 12 Information DritterBei Änderungen im Reiseablauf oder bei einer aktuellen Notlage derversicherten Person bemüht sich die EA auf deren Wunsch um dieInformationsweitergabe an die Angehörigen oder den Arbeitgeber.§ 13 Informationen und SicherheitshinweiseAuf Anfrage der versicherten Person erteilt die EA Auskunft über1. die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift undtelefonische Erreichbarkeit);2. Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des AuswärtigenAmtes der Bundesrepublik Deutschland.§ 14 StrafverfolgungsmaßnahmenWird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist die EAbei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich. Siestreckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu insgesamt €2.500,- sowie ggf. eine Strafkaution bis zu € 12.500,- im Wege derDarlehensgewährung gegenüber der versicherten Person vor. Dieversicherte Person hat die verauslagten Beträge spätestens drei Monatenach Auszahlung an die EA zurückzuzahlen.§ 15 Psychologische HilfestellungGerät die versicherte Person während der Reise in eine akuteNotsituation, in der sie psychologischen Beistand benötigt, leistet die EAtelefonisch eine erste psychologische Hilfestellung.§ 16 Obliegenheit nach Eintritt des VersicherungsfallesDie versicherte Person hat nach Eintritt des Versicherungsfallesunverzüglich mit der Notrufzentrale Kontakt aufzunehmen.Wird diese Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist die EA von IhrerVerpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung derObliegenheit ist die EA berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zukürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Personentspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat derVersicherungsnehmer zu beweisen. Die EA bleibt insoweit zurLeistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf dieFeststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der EAgehabt hat, es sei denn, dass die versicherte Person arglistiggehandelt hat.E. Reisegesundheits-HotlineBei Abschluss der Absicherung Reisegesundheits-Hotline können Sie sichbei allen Fragen rund um das Thema Gesundheit an dieReisegesundheits-Hotline der <strong>Europ</strong> <strong>Assistance</strong> Services GmbH wenden,welche für Sie täglich von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr erreichbar ist. Diemedizinischen Experten bestehend aus medizinischen Fachkräften,Ärzten und Apothekern beraten Sie kompetent und umfassend. Bittebeachten Sie jedoch, dass die Auskünfte der Reisegesundheits-Hotlineeinen Arztbesuch nicht ersetzen können.Die Reisegesundheits-Hotline bietet folgende Serviceleistungen:1. Laienverständliche Informationen zu allen medizinischenFachgebieten einschließlich Kinderheilkunde undZahnmedizin2. Beratung zu Krankheitssymptomen, Diagnosen, Therapie- undBehandlungsalternativen3. Beratung zu Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen4. Arzneimittelberatung /Arzneimittelhotline5. Suchservice und Empfehlung für Ärzte6. Benennung von Physiotherapeuten, Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen und spezielleFachinstitutionen7. Informationsservice zu Reise- und Tropenmedizin inkl.Länderinformationen, Reise- und VorsorgetippsF. Reisegepäck-Versicherung§ 1 Versichertes ReisegepäckZum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichenReisebedarfs der versicherten Person einschließlich Sportgeräte,Geschenke und Reiseandenken.§ 2 Gegenstand der Versicherung1. Mitgeführtes ReisegepäckDie EA leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck währendder Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:a) Straftat eines Dritten;b) Unfall eines Transportmittels;c) Feuer oder Elementarereignisse2. Aufgegebenes ReisegepäckDie EA leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäckabhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsameines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes odereiner Gepäckaufbewahrung befindet.§ 3 Höhe der EntschädigungIm Versicherungsfall erstattet die EA bis zur Höhe derVersicherungssumme für1. abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert;2. beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten undggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch denZeitwert;3. Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;4. amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren derWiederbeschaffung§ 4 Verspätet ausgeliefertes ReisegepäckDie EA erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, diezur Fortführung der Reise notwendig sind, bis zu € 250- je Person bzw. €500- je Familie, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsortwegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag wie die versichertePerson erreicht.§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen1. Nicht versichert sinda) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassenoder Verlieren;b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen;c) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mitAusnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;d) Vermögensfolgeschäden2. Einschränkungen des Versicherungsschutzesa) Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sind alsaufgegebenes Reisegepäck nicht versichert. Als mitgeführtesReisegepäck sind diese Gegenstände bis insgesamt 50Versicherungssumme versichert;b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nicht versichertVersicherungsschutz bis insgesamt 50 % derVersicherungssumme besteht jedoch, wenn sie in einemortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe)eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicherverwahrt mitgeführt werden;c) EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligenZubehörs sind bis insgesamt € 500,- versichert;d) Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis 25 %der Versicherungssumme versichert. Soweit sie sich nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nichtversichert;e) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 %der Versicherungssumme versichert;f) Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck währenddes Zeltens und Campings besteht nur auf offizielleingerichteten Campingplätzen.3. Reisegepäck im abgestellten KraftfahrzeugVersicherungsschutz bei Diebstahl des Reisegepäcks während derversicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daranStand 01.09.20117

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