Nachweis über die monatliche Kurzprüfung für Pressluftatmer
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2 Feuerwehrfahrzeuge 26<br />
Merkschema <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkehrssicherheit:<br />
B ereifung<br />
B eladung<br />
L enkung<br />
S ignal<br />
S cheibenwischer<br />
S piegel<br />
Regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige<br />
Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes ist erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis<br />
einer Sachverständigenprüfung nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
(Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung) vorliegt.<br />
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind folgende regelmäßige<br />
Prüfungen vorgeschrieben:<br />
• Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung (§ 29 Anlage VIII StVZO)<br />
• Abgasuntersuchung (§ 47a StVZO)<br />
„Gemäß § 29 StVZO entscheiden <strong>über</strong> <strong>die</strong> Untersuchungen der Fahrzeuge der Feuerwehren<br />
und des Katastrophenschutzes <strong>die</strong> zuständigen Landesbehörden im Einzelfall oder<br />
allgemein.“<br />
Der Gerätewart hat hier <strong>die</strong> Aufgabe, <strong>die</strong> Einhaltung der nach landesrecht festgelegten<br />
Prüffristen zu <strong>über</strong>wachen und gegebenenfalls <strong>die</strong> Prüfungen zu veranlassen.<br />
Bezüglich der Prüfung des arbeitssicheren Zustandes gilt der Gerätewart im Allgemeinen <strong>für</strong><br />
folgende Bereiche als sachkundig:<br />
• sichere Verladung der Geräte<br />
• sichere Entnahmemöglichkeit der Geräte<br />
• sicherer Betrieb der Feuerlöschkreiselpumpe<br />
Für zusätzliche Einrichtungen wie z. B.<br />
• maschinelle Zugeinrichtung<br />
• Stromerzeuger<br />
• Druckbehälter von Pulverlöschanlagen<br />
• Hebebühnen<br />
• Kräne<br />
Muss der Gerätewart einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung veranlassen.<br />
!<br />
T üren, Rollladen geschlossen<br />
B remsen<br />
B eleuchtung<br />
LFS Sachsen | L 130-A-Gerätewart | 2010-06-09 | R. Friedrich