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Nachweis über die monatliche Kurzprüfung für Pressluftatmer

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2 Feuerwehrfahrzeuge 26<br />

Merkschema <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkehrssicherheit:<br />

B ereifung<br />

B eladung<br />

L enkung<br />

S ignal<br />

S cheibenwischer<br />

S piegel<br />

Regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige<br />

Die Prüfung des verkehrssicheren Zustandes ist erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis<br />

einer Sachverständigenprüfung nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung) vorliegt.<br />

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind folgende regelmäßige<br />

Prüfungen vorgeschrieben:<br />

• Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung (§ 29 Anlage VIII StVZO)<br />

• Abgasuntersuchung (§ 47a StVZO)<br />

„Gemäß § 29 StVZO entscheiden <strong>über</strong> <strong>die</strong> Untersuchungen der Fahrzeuge der Feuerwehren<br />

und des Katastrophenschutzes <strong>die</strong> zuständigen Landesbehörden im Einzelfall oder<br />

allgemein.“<br />

Der Gerätewart hat hier <strong>die</strong> Aufgabe, <strong>die</strong> Einhaltung der nach landesrecht festgelegten<br />

Prüffristen zu <strong>über</strong>wachen und gegebenenfalls <strong>die</strong> Prüfungen zu veranlassen.<br />

Bezüglich der Prüfung des arbeitssicheren Zustandes gilt der Gerätewart im Allgemeinen <strong>für</strong><br />

folgende Bereiche als sachkundig:<br />

• sichere Verladung der Geräte<br />

• sichere Entnahmemöglichkeit der Geräte<br />

• sicherer Betrieb der Feuerlöschkreiselpumpe<br />

Für zusätzliche Einrichtungen wie z. B.<br />

• maschinelle Zugeinrichtung<br />

• Stromerzeuger<br />

• Druckbehälter von Pulverlöschanlagen<br />

• Hebebühnen<br />

• Kräne<br />

Muss der Gerätewart einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung veranlassen.<br />

!<br />

T üren, Rollladen geschlossen<br />

B remsen<br />

B eleuchtung<br />

LFS Sachsen | L 130-A-Gerätewart | 2010-06-09 | R. Friedrich

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