Nachweis über die monatliche Kurzprüfung für Pressluftatmer
Nachweis über die monatliche Kurzprüfung für Pressluftatmer
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4 Tragbare Leitern 48<br />
1 Prüfgrundlagen<br />
Die Prüfung der tragbaren Leitern erfolgt gemäß der Prüfgrundsätze <strong>für</strong> Ausrüstung und<br />
Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102) sowie ergänzender Hinweise der jeweiligen Hersteller.<br />
Die Prüfung gilt auch <strong>für</strong> noch verwendete tragbare Leitern nach alter Norm.<br />
2 Prüffristen – Prüfarten<br />
Leiterart Prüfart Prüffrist Prüfung durch<br />
Hakenleiter<br />
Steckleiter<br />
Dreiteilige Schiebleiter<br />
Multifunktionsleiter<br />
Klappleiter<br />
Sichtprüfung<br />
Sicht- und<br />
Belastungsprüfung<br />
Sichtprüfung<br />
Sichtprüfung<br />
Nach jeder<br />
Benutzung<br />
Mindestens<br />
einmal jährlich<br />
Nach jeder<br />
Benutzung<br />
Mindestens<br />
einmal jährlich<br />
Benutzer<br />
Sachkundigen<br />
Benutzer<br />
Sachkundigen<br />
Nähere Informationen <strong>über</strong> Prüfanordnungen und Prüfbefunde sind den Prüfgrundsätzen <strong>für</strong><br />
Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102) Abschnitt 5 bis 9 zu entnehmen.<br />
3 Prüfhilfsmittel<br />
Für <strong>die</strong> Durchführung der Sicht- und Belastungsprüfung sind folgende Hilfsmittel erforderlich:<br />
∙ Gliedermaßstab, Maßband<br />
∙ Stützböcke<br />
∙ Prüfgewichte<br />
∙ Ausgleichshölzer<br />
Als Prüfgewichte können z. B. Eisengewichte oder Betongewichte verwendet werden. Für<br />
<strong>die</strong> Durchführung der Belastungsprüfung sind je nach vorhandenen Leitern Prüfgewichte von<br />
30, 40 und 150 kg erforderlich.<br />
LFS Sachsen | L 130-A-Gerätewart | 2010-06-09 | R. Friedrich