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Allgemeine Betriebserlaubnis

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Gutachten 366-0001-05-MURD/N6zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46123ANLAGE: 7 OPEL Radtyp: 7 61 10 018/019Hersteller: Irmscher Automobilbau GmbH & Co. KG Stand: 27.03.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 6 von 6Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlageangegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein.76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern dieserienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßigeLenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vomFahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nachOPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und dervorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestelltennach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages ander Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.Bei Nachrüstung ist dervorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestelltennach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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