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Allgemeine Betriebserlaubnis

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Gutachten 366-0001-05-MURD/N6zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46123ANLAGE: 7 OPEL Radtyp: 7 61 10 018/019Hersteller: Irmscher Automobilbau GmbH & Co. KG Stand: 27.03.2007_______________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 6Auflagen10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in derFahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genanntist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mitden Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Betriebserlaubnis</strong> bzw.der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dannnicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung derFahrzeugpapiere enthält.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine <strong>Allgemeine</strong> <strong>Betriebserlaubnis</strong> oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dieseRad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel indiesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigenBetriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit derRad/Reifen-Kombination herzustellen.22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit derRad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTObzw. WdK herzustellen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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