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UAB Rechtsbroschüre 05/6e - Urlaub am Bauernhof

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Kapitel 6 E-Commerce-Gesetz 25Anbieter gilt somit österreichisches Recht. Richtetsich das Angebot allerdings an einen Verbraucher, soist dessen Recht anwendbar (Ausnahme vom Herkunftslandprinzip).6.5 VertragsabschlußDer Dienstanbieter muss den Nutzer vor der Abgabeseiner Bestellung über folgende Schritte informieren:• die einzelnen technischen Schritte zu einer Vertragserklärungbzw. zum Vertragsabschluss,• Speicherung des Vertragstextes und Art desZuganges,• technische Mittel zur Erkennung und Berichtigungvon Eingabefehlern,• verwendete Allgemeine GeschäftsbedingungenOnline stellen.Nach Abgabe einer Vertragserklärung durch denNutzer hat der Diensteanbieter nach § 10 Abs 2ECG den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronischzu bestätigen (z.B. „Wir haben Ihre Bestellungerhalten“). Dies ist allerdings noch keine Ver-Freude an der Bewegung in der Natur.tragsannahme durch den Diensteanbieter. Diese erfolgt gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.© UaB SalzburgDas Anbieten von Waren auf einer Homepage ist rechtlich kein verbindliches Angebot (mit wenigenAusnahmen), sondern nur eine Einladung zur Anbotstellung durch den Nutzer. Daher geht imRegelfall das Anbot vom Nutzer aus, welches der Unternehmer annehmen kann, aber nicht muss.6.6 Zugang der Willenserklärung (bei Vertrag)Willenserklärungen werden erst mit Zugang beim Vertragspartner wirks<strong>am</strong> (§ 862a ABGB). Nach§ 12 ECG gelten elektronische Erklärungen als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmtist, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Der Zugang erfolgt daher mit dem Einlangenin den Machtbereich des Empfängers in einer Weise, in welcher sich der Empfänger vomErklärungsinhalt in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen kann. Es ist daher nicht erforderlich,dass der Empfänger den Inhalt auch liest.Das Risiko von technischen oder tatsächlichen Manipulationen oder Problemen (Hacker, Viren, ...)trägt bis zum Zugang in den Machtbereich des Empfängers der Absender, danach der Empfänger.Ein Unternehmer ist zur regelmäßigen Kontrolle der eingelangten Nachrichten (In-Mailbox)während der üblichen Geschäftszeiten verpflichtet (außer es wird online ein 24-Stunden-Serviceangeboten). Privatpersonen müssen „regelmäßig“ nachschauen.6.7 Allgemeine GeschäftsbedingungenNach allgemeinen Regeln müssen AGB´s, wenn sie Vertragsbestandteil werden sollen, ausdrücklichvereinbart werden. Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes, die für den User nachteilig sind

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