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Das amerikanische Neutralitätsgesetz von 1937 - Zeitschrift für ...

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772 Friededings unter der Voraussetzung eines Erfolges der Genfer Abrüstungsverhandlungenabgegeben.<strong>Das</strong> <strong>von</strong> Präsident Roosevelt während des Chaco-Konflikts angeregteGesetz vom 28. Mai 1934, das dem Präsidenten die Ermächtigungzu einem Verbot des Verkaufs <strong>von</strong> Waffen und Munition nach Bolivienund Paraguay erteilte, hielt, obwohl es nicht <strong>von</strong> einem Kriegszustande,sondern nur unbestimmt <strong>von</strong> einem bewaffneten Konflikt unter gewissenLändern spricht, an dem neutralitätsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlungbeider Parteien fest, ermöglichte aber &apos;eine Handhabungdes Verbots in sanktionistischer Richtung, indem es den Erlaß des Verbots<strong>von</strong> der Konsultation und Mitarbeit der anderen <strong>amerikanische</strong>nStaaten sowie anderer, vom Präsidenten frei zu bestimmender Staatenabhängig machte. Diese Tendenzen gelangten in der Note desStaatssekretärsHull an den Generalsekretär des, Völkerbundes Vorn &apos;29. Mai1934 deutlich zum Ausdruck, in welcher alle Mächte, vor allem diewaffenerzeugenden Staaten, aufgerufen wurden, sich zu vereinigen, umdurch eine völlige Unterbindung der Waffen- und Munitionsausfuhr anbeide Kriegführenden deren Hilfsmittel zu erschöpfen und damit dieAufgabe der Feindseligkeiten zu erzwingen. Es klingt hier der Gedankeeines allgemeinen Boykotts der friedlich gesinnten Lander gegen Krieg.-führende an, der unlängst in der Rede des Präsidenten Roosevelt vom5. Oktober d. j. in Aufsehen erregender Weise formuliert worden ist.An der Durchführung des Verbotes gegenüber beiden Mächten wurdeaber bis zu seiner Aufhebung am 14. November 1935 festgehalten unddie Empfehlung des Völkerbundes, das Embargo nur gegenüber demvom Völkerbund als Angreifer disqualifizierten Paraguay fortbestehenzu lassen,ausdrücklich abgelehnt.Der Ausbruch des italienisch-abessinischenKonflikts gab den Bestrebungen,die Haltung der <strong>amerikanische</strong>n Politik gegenüber kriegerischenVerwicklungen anderer Staaten grundsätzlich festzulegen,neuen Impuls. Daß diese Festlegung überwiegend im Sinne der WarrenschenRichtung erfolgte, ist nicht zuletzt dem Einfluß des unterVorsitz des Senators Nye zusammengetretenen Munitionsausschussesdes Senats zuzuschreiben, dessen Untersuchungsergebnisse die Öffentlichkeitstark beschäftigten. Der Ausschuß hatte die Frage zu untersuchen,ob die Waffen- und Munitionslieferungen aus den VereinigtenStaaten an die Alliierten des Weltkrieges entscheidend zum Eintrittder Vereinigten Staaten in den Krieg beigetragen hätten. Der Ausschußbejahte diese Frage uneingeschränkt und zog daraus die Folgerung, daßder Gefahr einer Wiederholung dieser Ereignisse durch das völlige Verbotder Waffen- und Munitionslieferungen nach kriegführenden Ländernbegegnet werden müsse. Im Gegensatz zu Mr. Warren vertrat aber diehttp://www.zaoerv.de© <strong>1937</strong>, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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