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Rechnung 2011 - Gemeinde Unteriberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong><strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong>Bericht und Anträge<strong>Gemeinde</strong>versammlung:Freitag, 20. April 2012, 20.00 Uhrim Mehrzweckhaus Baumeli


InhaltsverzeichnisPolitische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>Vorwort des <strong>Gemeinde</strong>präsidenten. .................................................................................. 3Nachkredite zu Lasten <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> (Sammelvorlage). ...................................................... 4<strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> Bericht und Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates. ...................................................... 7Bericht und Antrag der <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommission. ................................... 8Verwaltungsrechnung Finanzierungsnachweis. .............................................. 9Artengliederung Laufende <strong>Rechnung</strong>. ...................................................... 10Laufende <strong>Rechnung</strong>. .......................................................................... 11Investitionsrechnung. ......................................................................... 13Bestandesrechnung (Bilanz). ................................................................. 14Zusammenfassung / Kennzahlen. ............................................................ 15Kurzbericht über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Jahre <strong>2011</strong>. .................................................... 16Bericht und Antrag zu den SachgeschäftenVerpflichtungskredit von Fr. 29’568.– für die vierjährige Errichtungsphasedes Regionalen Naturparks Schwyz. ........................................................ 29Änderung «Reglement der Wasserversorgung <strong>Unteriberg</strong>». .............................. 36Traktandenliste Traktandenliste der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 20. April 2012. ......................... 44


Traktandum 3: Nachkredite (Sammelvorlage)a) Antrag des <strong>Gemeinde</strong>ratesDem <strong>Gemeinde</strong>rat werden zu Lasten der <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> folgende Nachkredite eingeräumt:Fr. 528’309.91 für die Laufende <strong>Rechnung</strong>Fr. 076’366.95 für die Investitionsrechnungb) Einzelkredite / Begründung – Laufende <strong>Rechnung</strong>Konto-Nr. Kontobezeichnung Nachkredite Kurzbegründung12.318.00 <strong>Gemeinde</strong>rat; Ehrenkosten,Repräsentationen29.318.00 Bauverwaltung; Gebühren fürBewilligungen undBeratungen29.330.00 Bauverwaltung;AbschreibungDebitorenverluste60.314.00 <strong>Gemeinde</strong>haus; BaulicherUnterhalt61.312.00 MZH Baumeli; Wasser,Energie, Heizung103.301.00 Betreibungswesen;Besoldungsanteil104.310.00 Vormundschaft; Büromaterial,Drucksachen140.311.00 Feuerwehr; AnschaffungMaschinen, Geräte,Fahrzeuge140.313.00 Feuerwehr; Betriebs- undVerbrauchsmaterial140.315.00 Feuerwehr; UnterhaltMaschinen, Geräte,Fahrzeuge, Ausrüstung140.319.00 Feuerwehr; ÜbrigerSachaufwand140.331.00 Feuerwehr; OrdentlicheAbschreibungen150.391.00 Anteil Betriebskosten MZHBaumeli160.311.00 Zivilschutz; AnschaffungMobilien, Maschinen, Geräte160.318.00 Zivilschutz; Dienstleistungen,Telefon160.391.00 Zivilschutz; AnteilBetriebskosten MZH Baumeli210.315.00 Primarschule; UnterhaltMobilien, Maschinen, GeräteFr. 1 558.60 Mit GRB Nr. 166 / 11 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, andie No Way Productions AG für das Open Air Hoch-Ybrigeinen Beitrag von Fr. 1’000.00 zu leisten. Im Budget wardafür kein Betrag vorgesehen.Fr. 21 684.80 Zu wenig budgetiert. Siehe Mehreinnahmen vonFr. 27’862.50 unter Konto 29.431.00 Baubewilligungen.Fr. 3 245.00 Abschreibung von uneinbringlichen Gebühren.Fr. 1 856.70 Der Standwassererwärmer im <strong>Gemeinde</strong>haus mussteersetzt werden.Fr. 1 876.10 Es wurde nicht wie geplant 20’000 lt. Heizöl, sondern23’828 lt. eingekauft. Dazu kamen um Fr. 538.00höhere Stromkosten.Fr. 1 060.50 Die Anzahl der Betreibungen war höher als angenommen.Fr. 3 860.30 Für die Ausweisgebühren von Zivilstandsämtern war imVoranschlag zu wenig eingestellt.Fr. 1 264.15 Verschiedene Kleinanschaffungen wie Bohrmaschine undLaserdrucker waren nicht geplant. Die Anschaffung derTransportschläuche kostete rund Fr. 300.– mehr alsangenommen.Fr. 5 613.05 Mehrkosten für die Revision der Atemschutzgeräte sowieAnschaffung von zusätzlichen Feuerwehrausrüstungen.Fr. 1 653.00 Für die allgemeinen Unterhaltsarbeiten war zu wenigbudgetiert.Fr. 4 168.60 Im Zusammenhang mit dem Brand im Oberen Stock sindKosten von Fr. 4’579.60 entstanden.Fr. 2 100.00 Die Abschreibungssätze sind gesetzlich vorgegeben.Fr. 1 006.00 Interne Verrechnung, zu wenig budgetiert.Fr. 2 660.70 Im Schutzraum Waag musste der Luftentfeuchter fürFr. 2’816.40 ersetzt werden.Fr. 2 497.95 Infolge Optimierung der Alarmierung wurden neueDienstbarkeitsverträge für die Sirenen-Standorteausgearbeitet. An zwei Eigentümern wurde eine einmaligeEntschädigung von je Fr. 1’500.00 bezahlt. Dieser Postenwar im Budget nicht enthalten.Fr. 1 129.00 Interne Verrechnung, zu wenig budgetiert.Fr. 6 841.35 Der Server-Ersatz (ProLiant DL 380) mit dendazugehörenden Software- und Konfigurationsarbeiten imBetrag von Fr. 18’265.45 war im Voranschlag nichtenthalten.4


Konto-Nr. Kontobezeichnung Nachkredite Kurzbegründung210.318.00 Primarschule;Dienstleistungen Dritter218.313.00 Allgemeine Schuldienste;Betriebs- undVerbrauchsmaterial220.317.00 Sonderschulen;SpesenentschädigungenFr. 2 138.00 Der Aufwand für die heilpädagogische Begleitung(Psychomotorik) einzelner Schulkinder fiel höher aus alserwartet.Fr. 1 378.30 Die Betriebskosten der drei Schulbusse waren grösser alsangenommen.Fr. 1 406.70 Nebenkosten (Essen und Reisespesen) für Schüler anSonderschulen.220.361.00 Beitrag an den Kanton Fr. 82 953.75 Pro Sonderschüler müssen wir dem Kanton Fr. 27’286.00abliefern. Die Anzahl Schüler war höher als erwartet.240.312.10 Schulliegenschaften; BetriebHolzschnitzelheizung300.311.00 Kulturförderung; AnschaffungKunstgegenstände440.365.00 Ambulante Krankenpflege;Beiträge an privateInstitutionen500.361.00 <strong>Gemeinde</strong>beitrag an dieErgänzungsleistungen500.362.00 <strong>Gemeinde</strong>beiträge an diePflegefinanzierung520.361.00 Krankenversicherung;Beiträge an den Kanton570.313.10 Alters- und Pflegeheim Ybrig;LebensmittelFr. 3 939.45 Die OAK hat den Preis für den m³-Holzschnitzel vonFr. 38.00 auf Fr. 40.00 (plus Mwst.) angepasst.Fr. 1 000.00 Für das Restaurieren der Waisenlade der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> aus dem Jahre 1885 / 1886 hat die <strong>Gemeinde</strong>Fr. 2’000.00 aufgewendet.Fr. 5 198.05 Für den Entlastungsdienst für pflegende Angehörige war imVoranschlag Fr. 1’100.00 eingestellt. Der effektive Aufwandbetrug Fr. 6’712.50.Fr. 33 779.00 Die Abrechnung ist höher ausgefallen als vom Kantonveranschlagt.Fr. 29 191.00 Die Abrechnung ist höher ausgefallen als vom Kantonveranschlagt.Fr. 47 809.00 Der <strong>Gemeinde</strong>anteil an die Krankenkassenprämienverbilligung(KVG) ist höher ausgefallen alsvom Kanton veranschlagt.Fr. 15 309.80 Zu wenig budgetiert. Siehe Mehreinnahmen beim Konto570.432.00.570.314.00 Baulicher Unterhalt Fr. 4 742.15 Infolge fehlender Erfahrungswerte wurde für denordentlichen Unterhalt zu wenig budgetiert.570.315.00 Unterhalt Mobilien,Fr. 13 413.05 Mehraufwand für die ordentlichen Unterhaltsarbeiten.Maschinen, Geräte570.331.00 Ordentliche Abschreibungen Fr. 49 000.00 Der Abschreibungssatz für Liegenschaften beträgt8 Prozent auf dem Buchwert.570.352.00 Anteil <strong>Gemeinde</strong> Oberibergam Betriebsertrag589.317.00 Übrige Sozialhilfe;Spesenentschädigungen,Ehrenkosten589.318.10 Übrige Sozialhilfe;Todesfallkosten620.313.00 Strassenwesen;Verbrauchsmaterial620.315.00 Unterhalt Maschinen undFahrzeuge701.318.00 Wasserversorgung;Dienstleistungen Dritter710.318.00 Abwasserbeseitigung;Nachführen Leitungskatasterund Hausanschlüsse720.311.00 Abfallbeseitigung;Anschaffung Mobiliar, GeräteFr. 112 136.35 Die Erfolgsrechnung (vor Abschreibung und Verzinsung)des Alters- und Pflegeheimes Ybrig hat mit einem Gewinnvon Fr. 584’256.12 abgeschlossen. Oberiberg hat davon22 % zu gut.Fr. 1 357.75 Die Auslagen für die Ehrenkosten sind höher ausgefallenals erwartet.Fr. 4 481.00 Bevorschusste Bestattungskosten von verstorbenenEinwohnern. In solchen Fällen ist das Erbe ausgeschlagenworden und die Konkursverfahren laufen.Fr. 2 640.90 Der Verbrauch an Betriebs- und Verbrauchsmaterialien wargrösser als angenommen.Fr. 7 049.60 Die Unterhalts- und Servicearbeiten am Lindner Unitracfielen höher aus als veranschlagt.Fr. 3 897.05 Mehraufwendungen im Zusammenhang mit demAusarbeiten eines neuen Wasserreglementes. Zu demwaren die Kosten von Fr. 1’443.95 für neueRegistrierblätter nicht geplant.Fr. 3 817.95 Zu wenig budgetiert.Fr. 1 743.75 Die Anschaffung eines Occasions-Staplers im Betrage vonFr. 3’942.00 war nicht budgetiert.5


Konto-Nr. Kontobezeichnung Nachkredite Kurzbegründung740.314.00 Friedhof und Bestattung;Baulicher UnterhaltFr. 10 876.40 Die Sanierungsarbeiten an der Leichenhalle waren im Jahre2010 budgetiert und konnten damals nicht fristgerechtausgeführt werden. Diese Arbeiten von Fr. 14’080.80wurden jetzt im Jahre <strong>2011</strong> nachgeholt.780.352.00 Übriger Umweltschutz;Beitrag an Notschlachtlokal780.352.10 Übriger Umweltschutz;Entschädigungen anGemeinwesen790.318.00 Raumordnung;Dienstleistungen,RechtskostenFr. 1 054.75 Der Vorplatz des Notschlachthauses in Einsiedeln musstein grösserem Umfang saniert werden als geplant, daher dieMehrkosten.Fr. 2 747.95 Die Abrechnung der Kadaversammelstelle in Oberibergkam höher zu stehen als veranschlagt.Fr. 12 964.80Die Aufwendungen der Planpartner AG für die Ortsplanungwaren höher als angenommen.900.329.00 Steuerskonti Fr. 2 883.71 Infolge Mehreinnahmen bei den Steuern fiel auch der AnteilSteuerskonti höher aus als erwartet.940.330.00 AbschreibungFinanzvermögenFr. 7 200.00 Namenaktien OC Oerlikon Corp. AG; Wertberichtigung.c) Einzelkredite / Begründung – InvestitionsrechnungKonto-Nr. Kontobezeichnung Nachkredite Kurzbegründung570.503.10 Erweiterungsbau Alters- undPflegeheim YbrigFr. 28 122.40 Zu wenig budgetiert, dafür Mehreinnahmen beim Konto570.662.00, Beitrag <strong>Gemeinde</strong> Oberiberg. Nach Abnahmedurch die kantonalen Instanzen wird dem Bürger dergesamte Verpflichtungskredit zur Genehmigungunterbreitet.701.501.10 Sanierung WasserleitungSonnmattFr. 25 129.25Ursprünglich war geplant, diese Sanierung im 2010 fertigzu stellen. Das Projekt hat sich verzögert. Die definitiveAbrechnung kann erst im Jahre 2012 erstellt werden.Nach Bauvollendung wird dem Bürger der gesamte Verpflichtungskreditzur Genehmigung unterbreitet.710.501.30 Meteorleitung Sonnmatt Fr. 23 115.30 Gleiche Begründung wie oben.6


Traktandum 4: <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong>a) Bemerkungen zur Verwaltungsrechnung <strong>2011</strong>Die Laufende <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> schliesst mit einem Nettoertragvon Fr. 997’644.82 deutlich im positiven Bereichab. Diese gegenüber den Budgetzahlen vom Herbst2010 recht hohe Abweichung ist auf verschiedene Gründezurückzuführen:– in fast allen Ressorts konnten die Vorgaben eingehaltenoder die budgetierten Ausgaben sogar unterschrittenwerden– verschiedene Mehrerträge und zusätzliche Einnahmen– eine sehr gute Auslastung und die umsichtige Betriebsführungdes Altersheimes trugen zu einem erheblichenTeil zum positiven <strong>Rechnung</strong>sabschluss bei und– die Steuereinnahmen liegen mit einem Mehrertrag vonFr. 479’221.35 ebenfalls deutlich über dem budgetiertenErtrag.Ich danke allen Personen und Unternehmen, die sich fürdas Wohl der <strong>Gemeinde</strong> engagiert und somit auch zumguten Ergebnis beigetragen haben, ganz herzlich.Dem Gesamtaufwand von Fr. 11’445’998.15 steht einGesamtertrag von Fr. 12’443’642.97 gegenüber und istleicht höher als in den Vorjahren. Die Gesamtabweichunggegenüber dem Budget liegt beim Aufwand bei– 4.41 % und beim Ertrag bei + 5.83 %. Die Differenz vonAufwand und Ertrag ergibt einen Mehrertrag vonFr. 997’644.82, welcher dem Eigenkapital zugewiesenwird. Das Eigenkapital der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> beträgtper 1. Januar 2012 somit Fr. 2’925’334.33 und bildet einPolster für zukünftige <strong>Rechnung</strong>sfehlbeträge.Die beantragten Nachkredite für die Laufende <strong>Rechnung</strong>betragen total Fr. 528’309.91 für die Laufende <strong>Rechnung</strong>und Fr. 76’366.95 für die Investitionsrechnung. Unvorhergeseheneund nicht aufschiebbare Verpflichtungenoder zu knappe Budgetierung haben leider zu diesemErgebnis beigetragen. Vielfach wurden Mehraufwändeauch wieder durch höhere Erträge wettgemacht. Die Erklärungenzu einzelnen Positionen sind in der Tabelle derNachkredite im Detail aufgeführt.Mit GRB Nr. 104 / 08 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,in Zukunft eine reduzierte Fassung abzugeben. Die<strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> wird daher wiederum in zusammengefassterForm gedruckt. Die detaillierten Angaben zurVerwaltungsrechnung <strong>2011</strong> sind als pdf-Dateien auf derWebsite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> (www.unteriberg.ch)abrufbar oder werden allen interessierten Einwohnerinnenund Einwohnern auf Anfrage hin durch das <strong>Gemeinde</strong>kassieramt(Telefon: 055 414 61 03 oder Mail:gemeindekassieramt@unteriberg.ch) abgegeben oderzugestellt.Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für das Vertrauen,das ich als Säckelmeister erfahren darf. Ebensodanke ich meinen Ratskollegen, der Verwaltung, insbesondereKassier Albert Holdener, und allen nichtgenanntenPersonen für die Unterstützung und die angenehmeZusammenarbeit.Paul Bellmont, Säckelmeisterb) Antrag des <strong>Gemeinde</strong>ratesDer <strong>Gemeinde</strong>versammlung wird beantragt:Die im Druck vorliegende <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong>, umfassend– die Laufende <strong>Rechnung</strong>– die Investitionsrechnung– die Bestandesrechnung (Bilanz)wird genehmigt.Der Ertragsüberschuss von Fr. 997’644.82 wird demEigen kapital zugewiesen.7


Laufende <strong>Rechnung</strong><strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> Voranschlag <strong>2011</strong><strong>Rechnung</strong> 2010AufwandErtragAufwand Ertrag Aufwand ErtragTotal Laufende <strong>Rechnung</strong> 11 445 998.15 12 443 642.97 11 975 300 11 757 900 10 793 168.02 11 152 063.64Nettoergebnis 997 644.82 217 400 358 895.620 Allgemeine Verwaltung 1 123 633.80 346 889.98 1 147 000 296 900 1 070 714.35 303 911.67Nettoergebnis 776 743.82 850 100 766 802.68011 Legislative (<strong>Gemeinde</strong>versammlung) 21 445.95 27 500 28 005.70012 Exekutive (<strong>Gemeinde</strong>behörde) 99 215.45 116 500 91 850.50020 <strong>Gemeinde</strong>verwaltung 654 123.80 154 982.53 672 900 140 500 613 613.35 147 960.72029 Bauverwaltung 94 343.25 82 862.50 69 000 55 000 60 676.15 44 811.50060 <strong>Gemeinde</strong>haus 28 041.65 28 000 30 335.60061 Mehrzweckhaus Baumeli 226 463.70 109 044.95 233 100 101 400 246 233.05 111 139.451 Öffentliche Sicherheit 436 222.50 264 349.65 518 400 349 800 455 257.70 294 085.70Nettoergebnis 171 872.85 168 600 161 172.00100 Vermessung 6 148.60 1 021.80 64 000 77 000 6 925.35 495.40103 Betreibungswesen 29 375.40 27 700 35 644.30104 Vormundschaft 91 062.85 18 796.00 91 600 20 000 82 995.55 17 471.50106 Marktwesen 708.50 2 885.00 1 800 2 500 1 241.50 3 140.00107 Wirtschaftswesen 11 675.00 10 000 12 130.00120 Vermittler 3 832.10 1 350.00 5 000 1 800 4 115.10 1 600.00140 Schadenwehr (Spezialfinanzierung) 207 035.00 207 035.00 202 900 202 900 216 562.55 216 562.55150 Militär 43 848.60 44 500 44 396.95160 Zivilschutz 54 211.45 21 586.85 80 900 35 600 63 376.40 42 686.252 Bildung 2 735 118.60 508 150.45 2 736 200 475 700 2 868 737.25 481 638.85Nettoergebnis 2 226 968.15 2 260 500 2 387 098.40200 Kindergarten 191 448.25 49 929.65 207 200 53 100 202 423.55 36 884.30210 Primarschule 1 548 995.30 348 946.35 1 584 900 341 500 1 678 168.15 362 356.50214 Musikschule 64 800.00 64 800 54 720.00218 Allgemeine Schuldienste 122 625.15 28 554.80 132 000 25 500 110 264.55 18 078.00219 Schulverwaltung 156 388.80 21 294.85 163 700 200 154 932.75220 Sonderschulen 251 730.65 296.60 168 700 260 572.00240 Schulliegenschaften und Anlagen 398 630.45 59 128.20 414 400 55 400 407 156.25 64 320.05290 Übriges Bildungswesen 500.00 500 500.003 Kultur und Freizeit 38 238.15 6 558.00 46 000 8 500 50 911.35 7 870.00Nettoergebnis 31 680.15 37 500 43 041.35300 Kulturförderung 25 691.15 24 500 24 226.35310 Denkmalpflege und Heimatschutz 5 000 15 075.00330 Parkanlagen und Wanderwege 6 698.00 6 558.00 9 600 8 500 8 010.00 7 870.00340 Sport- und Freizeitanlagen 5 849.00 6 900 3 600.004 Gesundheit 156 383.05 175 600 163 689.55Nettoergebnis 156 383.05 175 600 163 689.55440 Ambulante Krankenpflege 146 668.20 164 500 153 752.95450 Krankheitsbekämpfung 300.00 500 300.00460 Schulgesundheitsdienst 7 476.25 8 800 7 853.25470 Lebensmittelkontrolle 1 938.60 1 800 1 783.3511


Laufende <strong>Rechnung</strong><strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> Voranschlag <strong>2011</strong><strong>Rechnung</strong> 2010AufwandErtragAufwand Ertrag Aufwand Ertrag5 Soziale Wohlfahrt 4 949 698.35 4 124 446.94 4 934 300 3 842 900 3 992 002.25 2 906 899.32Nettoergebnis 825 251.41 1 091 400 1 085 102.93500 Sozialversicherungen 464 625.55 403 100 274 900.60520 Krankenversicherung 96 509.00 51 700 3 000 78 852.00540 Jugend 100.00 400 100.00570 Alters- und Pflegeheim 3 853 315.40 3 853 315.40 3 842 000 3 601 600 2 926 066.65 2 630 162.65580 Wirtschaftliche Sozialhilfe 428 541.05 246 940.49 510 000 205 000 614 164.80 247 726.27581 Asylwesen 25 795.00 23 911.05 42 400 32 000 41 058.00 28 478.40582 Arbeitslosenhilfe 1 000 1 000 800.00 300.00589 Übrige Sozialhilfe, Fürsorgeverwaltung 80 812.35 280.00 83 700 300 56 060.20 232.006 Verkehr 545 013.95 227 700.90 782 300 228 400 765 730.50 213 491.85Nettoergebnis 317 313.05 553 900 552 238.65620 <strong>Gemeinde</strong>strassen 345 766.20 205 220.90 582 800 203 000 578 975.85 189 921.85621 Parkplätze 10 100.85 5 450.00 9 200 5 400 9 083.45 5 450.00630 Privatstrassen 100 000.00 100 000 100 000.00650 Regionalverkehr 89 146.90 17 030.00 90 300 20 000 77 671.20 18 120.007 Umwelt und Raumordnung 1 119 646.95 866 921.65 1 218 000 944 200 999 749.75 833 296.95Nettoergebnis 252 725.30 273 800 166 452.80701 Wasserversorgung (Spezialfinanzierung) 194 819.30 194 819.30 233 400 233 400 194 558.00 194 558.00710 Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung) 354 108.15 354 108.15 377 900 377 900 283 821.75 283 821.75720 Abfallbeseitigung (Spezialfinanzierung) 314 177.45 314 177.45 316 300 316 300 333 683.15 333 683.15740 Friedhof und Bestattung 64 431.70 2 074.70 60 900 12 600 119 340.60 17 562.00750 Gewässerverbauungen 283.20 7 000 287.80760 Lawinenverbauungen 586.45 500 1 007.95770 Naturschutz 5 766.20 6 000 2 766.20780 Übriger Umweltschutz 143 606.30 1 742.05 186 400 4 000 48 523.10 3 672.05790 Raumordnung 41 868.20 29 600 15 761.208 Volkswirtschaft 185 917.90 130 640.45 243 600 124 000 214 311.10 126 696.40Nettoergebnis 55 277.45 119 600 87 614.70800 Landwirtschaft 9 367.15 10 800 9 335.55830 Tourismus, kommunale Werbung 167 448.45 831.10 174 200 178 013.95 10 030.55840 Industrie, Gewerbe, Handel 5 287.70 5 400 5 315.30863 Energieversorgung 3 814.60 129 809.35 53 200 124 000 21 646.30 116 665.859 Finanzen und Steuern 156 124.90 5 967 984.95 173 900 5 487 500 212 064.22 5 984 172.90Nettoergebnis 5 811 860.05 5 313 600 5 772 108.68900 <strong>Gemeinde</strong>steuern 74 658.36 2 991 379.70 71 000 2 508 500 77 882.75 3 120 831.80920 Finanzausgleich 2 073 300.00 2 073 300 2 150 500.00931 Anteil an kantonalen Steuern 762 765.00 762 000 596 398.00932 Anteil an Wasserzinsen 57 569.60 45 000 35 688.00940 Kapitaldienst 81 466.54 80 838.65 102 900 96 600 134 181.47 78 623.10942 Liegenschaften Finanzvermögen 2 132.00 2 100 2 132.0012


Artengliederung der Investitionsrechnung<strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> Voranschlag <strong>2011</strong><strong>Rechnung</strong> 2010AusgabenEinnahmenAusgaben Einnahmen Ausgaben EinnahmenTotal Investitionsrechnung 613 425.10 364 712.00 2 020 000 540 000 3 782 291.35 1 290 687.60Nettoergebnis 248 713.10 1 480 000 2 491 603.75Ausgaben 613 425.10 2 020 000 3 782 291.3550 Sachgüter 613 425.10 1 945 000 3 782 291.3552 Darlehen und Beteiligungen 75 000Einnahmen 364 712.00 540 000 1 290 687.6061 Nutzungsabgaben / Vorteilsentgelte 230 874.10 120 000 118 172.6063 Rückerstattungen für Sachgüter 7 655.3566 Beiträge für eigene <strong>Rechnung</strong> 133 837.90 420 000 1 164 859.65Aufgabengliederung der Investitionsrechnung<strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong> Voranschlag <strong>2011</strong><strong>Rechnung</strong> 2010AusgabenEinnahmenAusgaben Einnahmen Ausgaben EinnahmenTotal Investitionsrechnung 613 425.10 364 712.00 2 020 000 540 000 3 782 291.35 1 290 687.60Nettoergebnis 248 713.10 1 480 000 2 491 603.75160 Zivilschutz 41 080.00 30 000 22 135.00Nettoergebnis 41 080.00 30 000 22 135.00570 Alters- und Pflegeheim 458 122.40 133 837.90 430 000 420 000 2 942 940.35 1 158 172.90Nettoergebnis 324 284.50 10 000 1 784 767.45620 <strong>Gemeinde</strong>strassen 19 024.75 1 200 000Nettoergebnis 19 024.75 1 200 000701 Wasserversorgung(Spezialfinanzierung) 25 129.25 7 350.00 200 000 10 000 226 784.20 13 600.00Nettoergebnis 17 779.25 190 000 213 184.20710 Abwasserbeseitigung(Spezialfinanzierung) 111 148.70 182 444.10 115 000 80 000 217 422.85 90 092.95Nettoergebnis 71 295.40 35 000 127 329.90720 Abfallbeseitigung(Spezialfinanzierung) 179 916.85Nettoergebnis 179 916.85740 Friedhof und Bestattung 204 939.85Nettoergebnis 204 939.85750 Gewässerverbauungen 10 287.25 6 686.75Nettoergebnis 3 600.50863 Energieversorgung 75 000Nettoergebnis 75 00013


BestandesrechnungBestand1. Januar <strong>2011</strong>ZuwachsVeränderungAbgangBestand31. Dez. <strong>2011</strong>1 Aktiven 9 628 670.16 42 327 615.76 42 248 272.84 9 708 013.0810 Finanzvermögen 2 844 527.66 41 714 190.66 41 315 449.09 3 243 269.23100 Flüssige Mittel 142 812.45 8 390 629.19 8 465 012.43 68 429.211000 Kassa 4 577.25 49 001.85 50 886.25 2 692.851001 Post 137 907.05 8 341 626.94 8 414 125.98 65 408.011002 Banken 328.15 0.40 0.20 328.35101 Guthaben 2 622 314.21 33 322 382.47 32 840 836.66 3 103 860.021010 Vorschüsse (Gewährte) 180 443.30 180 443.301012 Steuerguthaben 1 570 686.56 6 533 867.65 6 464 571.81 1 639 982.401014 Beiträge von Gemeinwesen 125 787.50 107 761.00 125 787.50 107 761.001015 Übrige Debitoren / MwSt. 782 415.85 5 936 059.47 5 505 473.05 1 213 002.271019 Übrige Guthaben (Transitkonti) –37 019.00 20 744 694.35 20 745 004.30 –37 328.95102 Anlagen 79 401.00 9 600.00 69 801.001021 Aktien und Anteilscheine 8 201.00 7 200.00 1 001.001022 Darlehen 14 400.00 2 400.00 12 000.001023 Liegenschaften des Finanzvermögens 56 800.00 56 800.00103 Transitorische Aktiven 1 179.00 1 179.001030 Transitorische Aktiven 1 179.00 1 179.0011 Verwaltungsvermögen 6 784 142.50 613 425.10 932 823.75 6 464 743.85114 Sachgüter 6 487 741.50 613 425.10 916 223.75 6 184 942.851141 Tiefbauten 933 415.10 155 302.70 185 850.00 902 867.801143 Grundstücke / Hochbauten 5 415 726.40 458 122.40 700 973.75 5 172 875.051146 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 138 600.00 29 400.00 109 200.00115 Darlehen und Beteiligungen 230 001.00 230 001.001154 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen 230 001.00 230 001.00116 Investitionsbeiträge 66 400.00 16 600.00 49 800.001162 <strong>Gemeinde</strong>n, Bezirke, Zweckverbände 66 400.00 16 600.00 49 800.002 Passiven 9 628 670.16 28 885 717.37 28 806 374.45 9 708 013.0820 Fremdkapital 6 079 554.65 25 226 316.80 26 217 986.95 5 087 884.50200 Laufende Verpflichtungen 2 392 867.50 10 195 303.35 10 130 494.15 2 457 676.702000 Kreditoren 1 179 947.45 5 942 795.90 5 900 214.60 1 222 528.752001 Depotgelder 400.00 1 200.00 1 600.002006 Kontokorrente (ohne Banken) 793 514.05 4 251 307.45 4 199 883.70 844 937.802009 Übrige laufende Verpflichtungen 419 006.00 28 795.85 390 210.15201 Kurzfristige Schulden –34 368.50 14 308 003.85 14 265 281.15 8 354.202010 Banken –34 368.50 14 308 003.85 14 265 281.15 8 354.20202 Mittel- und langfristige Schulden 3 692 670.00 700 000.00 1 793 826.00 2 598 844.002021 Darlehen 3 692 670.00 700 000.00 1 793 826.00 2 598 844.00205 Transitorische Passiven 28 385.65 23 009.60 28 385.65 23 009.602050 Transitorische Passiven 28 385.65 23 009.60 28 385.65 23 009.6021 Hilfskonten 2 504 603.90 2 504 603.902112 Hilfskonten Lohn / Fibu 2 504 603.90 2 504 603.9022 Spezialfinanzierungen 1 621 426.00 157 151.85 83 783.60 1 694 794.25228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierung 1 621 426.00 157 151.85 83 783.60 1 694 794.252280 Laufende <strong>Rechnung</strong> 377 595.75 30 066.75 69 443.45 338 219.052281 Investitionsrechnung 1 243 830.25 127 085.10 14 340.15 1 356 575.2023 Eigenkapital 1 927 689.51 997 644.82 2 925 334.332390 Eigenkapital 1 927 689.51 997 644.82 2 925 334.3314


Zusammenfassung / KennzahlenKennzahl <strong>Rechnung</strong><strong>2011</strong><strong>Rechnung</strong>2010<strong>Rechnung</strong>2009<strong>Rechnung</strong>2008<strong>Rechnung</strong>2007Bemerkung / Aussage Empfehlung / BeurteilungSelbstfinanzierungsgrad723.8 % 20.7 % 15.6 % 875.4 % 158.8 % Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestition.Im Vergleich über mehrere Jahre kann erkanntwerden, ob die Investitionen finanziell verkraftetwerden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über100 % zu einer Abnahme der Schulden.Anzustreben: 100 %Vertretbar: 70 – 80 %Selbstfinanzierungsanteil13.8 % 4.7 % 1.0 % 4.5 % 5.6 % Selbstfinanzierungsanteil in Prozenten desFinanzertrages ohne Verrechnungen und durchlaufendeBeiträge. Zeigt auf, welcher Teil desErtrages für Investitionen oder zur Schulden tilgungherangezogen werden kann. Je höher derSelbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen dieMöglichkeiten, neue Investitionen zu finanzieren.Gut: über 15 %Vertretbar: 7 – 10 %Zinsbelastungsanteil–0.65 % –0.1 % –0.1 % 0.3 % 0.2% Der Zinsbelastungsanteil zeigt dieFremdkapitalzinsen in Prozenten desFinanzertrages. Ein hoher Zinsbelastungsanteilweist auf eine hohe Verschuldung hin.Gut: unter 8 %Kritisch: über 12 %Kapitaldienstanteil 4.1 % 7.6 % 4.1 % 4.4 % 4.1 % Der Kapitaldienstanteil gibt an, wie viele Prozentedes Ertrages für den Kapitaldienst (Zinsen undordentliche Abschreibungen) für die in der Vergangenheitgetätigten Investitionen aufgewendetwerden müssen. Ein hoher Kapitaldienstanteilweist auf eine hohe Verschuldung und / oder aufeinen hohen Abschreibungsbedarf hin.Werte zwischen 5 und 15 %sind tragbar.Nettoschuld jeEinwohnerFr. 1 516.00 Fr. 2 109.00 Fr. 1 488.00 Fr. 1 822.00 Fr. 1 824.00 Fremdkapital, einschliesslich Saldo derSpezialfinanzierungen, abzüglich Finanzvermögenergibt die Nettoschuld. Einfache, gutverständliche und vergleichbare Kennzahl.Entwicklung mit Zinsbelastungsanteil verfolgen.Gut: < Fr. 3 000.–Kritisch: > Fr. 6 000.–Kantonssteuer 120 % 120 % 120 % 120 % 130 %Bezirkssteuer 50 % 50 % 65 % 65 % 80 %<strong>Gemeinde</strong>steuer 170 % 190 % 190 % 190 % 190 %15


Kurzbericht über die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Jahre <strong>2011</strong>1. <strong>Gemeinde</strong>rat / Kommissionen / <strong>Gemeinde</strong>versammlung1.1 <strong>Gemeinde</strong>ratGeschäfteDer <strong>Gemeinde</strong>rat hat im vergangenen Jahr an 15 Sitzungeninsgesamt 601 (Vorjahr 592) Geschäfte behandelt.Viele Geschäfte können in den Kommissionen vorbereitetwerden und dies erleichtert die Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rates.Im Jahre <strong>2011</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat zu den folgendenVernehmlassungen eine Stellungnahme abgegeben:– Abwasserreinigung: Entwicklungskonzept Abwasserreinigung2030– Besoldungsgrundlagen für Schlichtungsbehörden undBetreibungsämter– Gesetz über die Sozialhilfe: Teilrevision– Grundangebot öffentlicher Verkehr: Massnahmenplan<strong>2011</strong>, ÖV-Beiträge– Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Umsetzung,Kreisbildung– öffentlicher Verkehr: Angebot Region Einsiedeln / Ybrig– öffentlicher Verkehr: Fahrplanverfahren 2012 – 2013– Personal- und Besoldungswesen für Lehrpersonen ander Volksschule: Teilrevision– Prämienverbilligungsgesetz: Teilrevision– Stationäre Langzeitpflege: Kostenrechnung– Verordnung über den Feuerschutz: Totalrevision derSchadenwehrverordnung– Verordnung über die Volksschule: TeilrevisionÜberarbeitung RessorteinteilungPer 1. Januar 2013 wird der ganze Aufgabenbereich imRessort «Vormundschaft» wegfallen. Die Aufgaben deseigentlichen Vormundschaftswesens werden auf denKanton übergehen (neu Kindes- und Erwachsenenschutzrecht).Die Aufgaben aus dem Bereich Erbrecht(Erbenbescheinigungen, Eröffnung letztwillige Verfügungen,Nachlassinventare usw.) wird Aufgabe des Bezirkes.Einzig die Hinterlegung von Testamenten, Ehe- undErbverträgen wird nach wie vor auf der <strong>Gemeinde</strong> möglichsein.Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich deshalb Gedanken über dieZusammensetzung und die Aufteilung der Ressorts gemacht.Er hat entschieden, die Anzahl <strong>Gemeinde</strong>räte beineun (inkl. <strong>Gemeinde</strong>präsident und Säckelmeister) zubelassen. Auch an der Ressortaufteilung wird sich nichtviel ändern. Einzig das bisherige Ressort «<strong>Gemeinde</strong>werke»wird in die beiden Ressorts «<strong>Gemeinde</strong>werke»und «Sicherheit und Liegenschaften» aufgeteilt.Beim Ressort «<strong>Gemeinde</strong>werke» werden die beidenHauptbereiche Wasserversorgung und Liegenschaftsentwässerung(Abwasser) bleiben. Dazu gehört auch dieARA Oberes Sihltal. Das Ressort «Sicherheit und Liegenschaften»wird zuständig sein für: Feuerwehr, <strong>Gemeinde</strong>liegenschaften,<strong>Gemeinde</strong>führungsstab, SanitätsdienstlichesErsteinsatzelement und Zivilschutz.1.2 Ressort «<strong>Gemeinde</strong>präsidium»Vorsteher: Josef Schatt-Wichert, Waagtalstrasse 132Es wird zusätzlich auf das Vorwort auf Seite 3 der Botschaftverwiesen.Der <strong>Gemeinde</strong>präsident ist seit 1999 für die Erteilung derAnlassbewilligungen zuständig. Im Jahre <strong>2011</strong> wurden46 (Vorjahr 48) Anlassbewilligungen für verschiedensteVeranstaltungen erteilt.Aus der Statistik:AbstimmungvomStimmberechtigteStimmbeteiligung brieflich Stimmende ungültig Gründe für ungültigeingelangt in % in %Abstimmungs- und WahlbüroEs fanden an vier Wochenenden Wahlen und Abstimmungenstatt. Dank dem Einsatz der Stüdler Kommissionsmitgliederkann das Wahl- und Abstimmungslokalin Studen auch weiterhin offen gehalten werden. Ende<strong>2011</strong> waren in der <strong>Gemeinde</strong> 29 Auslandschweizerinnenund Auslandschweizer als stimmberechtigt gemeldet.13.02.<strong>2011</strong> 1’729 1’054 61.0 970 92.0 15 9 x Stimmausweis nicht unterschrieben,6 x Stimmzettel offen zurück15.05.<strong>2011</strong> 1’740 450 25.9 425 94.4 9 3 x Stimmzettel offen zurück, 6 x Stimmausweis fehlt23.10.<strong>2011</strong> 1’765 850 48.2 771 90.7 4 2 x Stimmausweis nicht unterschrieben, 2 x Wahlzetteloffen zurück; zusätzlich 22 Couverts ohneStimm ausweis, 45 x mehrere Wahlzettel NR-Wahl,5 x nicht eindeutige Listen-Bezeichnung NR-Wahlzettel,77 x mehrere Wahlzettel SR-Wahl27.11.<strong>2011</strong> 1’767 821 46.5 744 90.6 7 2 x Stimmausweis nicht unterschrieben, 5 x WahlundAbstimmungszettel offen zurück; zusätzlich4 x mehr als ein WahlzettelDer <strong>Gemeinde</strong>rat möchte an dieser Stelle die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bitten, die Hinweise auf denAbstimmungsunterlagen zu beachten.16


EinbürgerungskommissionDie Kommission musste nicht zusammenkommen. ImMoment sind keine Einbürgerungsgesuche offen.PersonalkommissionDie Personalkommission kam zu insgesamt drei Sitzungenzusammen. An der ersten Sitzung ging es um dieBesoldung der <strong>Gemeinde</strong>angestellten für das Jahr 2012.Die beiden weiteren Sitzungen wurden aufgrund der unerwartetenKündigung von <strong>Gemeinde</strong>schreiber AntonWaldvogel nötig. An der ersten Sitzung wurde das Vorgehenfür die Suche eines Nachfolgers festgelegt, an derzweiten Sitzung wurden die Vorstellungsgespräche geführt.Schlussendlich wird der Nachfolger aber vomStimmvolk gewählt.Schadenwehrkommission,neu SicherheitskommissionFeuerwehrDie Feuerwehr <strong>Unteriberg</strong> rückte neun Mal alarmmässigaus, davon war ein Fehlalarm zu verzeichnen. Es konntenteilweise grössere Schäden verhindert werden.Ebenso stellte unsere Feuerwehr bei 14 Anlässen denVerkehrs- und Parkdienst.Am 20. August <strong>2011</strong> durfte die Feuerwehr ihr 90-jährigesBestehen feiern. Am Tag der Offenen Tür konnten dasFeuer wehrlokal mit Fahrzeugen und Material besichtigtwerden und es wurden verschiedene Attraktionen durchgeführt.Im letzten Jahr konnten erfreulicherweise zwei Neumitgliederaufgenommen werden. Die neuen Feuerwehrangehörigenbesuchten im Frühjahr den Kantonalen Einführungskurs.Die beiden Wachtmeister Erwin Lüönd und GuidoOtt besuchten erfolgreich den Offizierskurs und konntenzum Leutnant befördert werden. Im Herbst besuchtenzwei Kameraden mit Erfolg den dreitägigen Atemschutzkursin Schwyz. Den Beförderten zu den erfolgreich abgeschlossenenKursen herzliche Gratulation.Allen, die zum einwandfreien Funktionieren der Feuerwehrbeigetragen haben, einen ganz herzlichen Dank.<strong>Gemeinde</strong>führungs-Stab (GFS)Der GFS Ybrig traf sich zu einer Sitzung, um die nötigenThemen zu besprechen. An zwei Sitzungen wurde ineinem Ausschuss des GFS Ybrig das Konzept für dieVerteilung der Jodtabletten erarbeitet. Dieses Konzeptwurde vom Kanton ohne Beanstandungen gutgeheissen.ZivilschutzDer Zivilschutz nimmt die örtlichen Aufgaben war. Per1. Januar 2012 trat Marco Dettling als Zivilschutzchefzurück. Sein Amt hat Philipp Fuchs übernommen. Alljährlichfindet ein Wiederholungskurs statt.1.3 Ressort «Bauen und Verkehr»Vorsteher: Albert Reichmuth-Späni, Oberstudenstrasse 7, StudenBaukommissionDie Baukommission hatte <strong>2011</strong> an ihren 10 Sitzungen161 Geschäfte zu behandeln (Vorjahr: 9 Sitzungen mit187 Geschäften). In dieser Zahl sind auch zahlreicheKenntnisnahmen und Themen enthalten, die keine Baubewilligungzur Folge hatten.Baukontroll-KommissionAn den drei Abnahmetagen wurden insgesamt 36 Bauprojekteabgenommen (Vorjahr: 38 Schlussabnahmen).Fünf von diesen abgenommenen Bauvorhaben entsprachennicht der erteilten Bewilligung und die vorgenommenenÄnderungen mussten nachbewilligt werden.Die Baukontrolle als auch die Baukommission stellenfest, dass immer wieder Bauten und Anlagen ohne Baubewilligungerstellt werden. Dadurch entsteht vermehrterAufwand bei der Behandlung für eine nachträglicheBaubewilligung.BaugesucheIm <strong>2011</strong> gingen 51 Baugesuche ein (Vorjahr 44). In dieserZahl nicht enthalten sind die Bauanzeigen. Neben einigengrösseren Projekten hatte es auch dieses Jahr wiederkleinere Vorhaben (Garagen, kleinere Umbauten,Gartenhäuser usw.).Gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz(PBG) ist es Ziel, die Baugesuche innert zwei Monatenzu bewilligen. Bei 12 von den 51 im Jahr <strong>2011</strong> eingereichtenBaugesuchen lief Ende <strong>2011</strong> noch das Baubewilligungsverfahren.Von den übrigen 39 Baugesuchenkonnten 26 innert den zwei Monaten bewilligt werden.Das längste Baubewilligungsverfahren dauerte rund vierMonate. Die Gründe für Verzögerungen sind: Einspracheverfahren,Projektänderungen im Baubewilligungsverfahren,Nachverlangen für Unterlagen oder Abklärungendurch kantonale Instanzen.BaubewilligungenIm Jahre <strong>2011</strong> wurden für folgende Bauvorhaben Bewilligungenerteilt (Achtung: teilweise wurden in einer Bewilligungverschiedene Vorhaben genehmigt, in der Auflistungsind diese Vorhaben getrennt erfasst):Neubauten:EinfamilienhäuserZwei- / MehrfamilienhäuserHolzschopf / Pergola / GartenhausGaragen / AutounterständeStallRemisenGüllengrubenIndustrie- / GewerbebautenVerschiedenesAnbauten:Holzschopf / Pergola / WintergartenGaragen / AutounterständeStallRemisenIndustrie- / GewerbebautenVerschiedenes6 Bewilligungen2 Bewilligungen5 Bewilligungen3 Bewilligungen0 Bewilligungen2 Bewilligungen0 Bewilligungen3 Bewilligungen2 Bewilligungen6 Bewilligungen1 Bewilligung0 Bewilligungen0 Bewilligungen0 Bewilligungen0 Bewilligungen17


Umbauten:EinfamilienhäuserZwei- / MehrfamilienhäuserStallRemisenIndustrie- / GewerbebautenÖltanks / HeizungenVerschiedenesDiverses:LandverbesserungenStrassen / Wege / PlätzeBachverbauungenVerschiedenes1 Bewilligung6 Bewilligungen0 Bewilligungen0 Bewilligungen2 Bewilligungen1 Bewilligung1 Bewilligung0 Bewilligungen2 Bewilligungen2 Bewilligungen4 BewilligungenProjektänderungen bewilligter Bauvorhaben5 BewilligungenZudem ist zu berücksichtigen, dass in der obigen Aufstellungauch Bewilligungen für Bauten aufgeführt sind,welche nicht ausgeführt werden.Kommission Strassen und UnterhaltDie Kommission Strassen und Unterhalt hat folgendeAufgabenbereiche:– Bau, Sanierung und Unterhalt der <strong>Gemeinde</strong>strassen,Brücken und Parkplätze– Vollzug des Reglements über Beiträge an Strassen undZufahrten mit privater Unterhaltspflicht– übrige Fragen im Bereich der privaten Strassen– Fragen des öffentlichen Verkehrs– <strong>Gemeinde</strong>arbeiter, Werkhof und KommunalfahrzeugAuch im vergangenen Jahr gab es für die Kommissionetliche Aufgaben zu erledigen. Die Kommission traf sichzu fünf Kommissionssitzungen. Hauptpunkte waren:– Arbeitsvergabe der Sanierung Waagtalstrasse, Rössli-Post bis Dorfbrücke– Abklärungen für ein neues Kommunalfahrzeug– Planung der Belagssanierung Waag-Weglosen– neues Buswartehäuschen im Waag– kleine Unterhaltsarbeiten an Belägen und Schächten1.4 Ressort «Bildung, Kultur, Freizeit und Sport»Vorsteher: Markus Föhn-Staub, Waagtalstrasse 63SchulbehördeSchulratDer Schulrat ist das strategisch steuernde Organ. Imvergangenen Jahr wurden an 11 ordentlichen Sitzungenverschiedene Geschäfte behandelt. Er beauftragt dieSchulleitung mit der operativen Führung der <strong>Gemeinde</strong>schule.Die Steuergruppe sorgt für die Schulentwicklungsplanung.Sie ist verantwortlich für die Planung undProzesssteuerung des Schulprogramms.Unterstufe (Kindergarten und Primarschule)Im Schuljahr 2010 / 11 wurde letztmals die 6. Primarklassenoch doppelt geführt. Im jetzigen Schuljahr umfasstdie <strong>Gemeinde</strong>schule zwei Kindergartenabteilungen sowie10 Primarschulklassen. Die 187 Schülerinnen undSchüler werden von 20 Klassen- und Fachlehrpersonenbetreut. Die Klassen sind auf drei Schulhäuser verteilt,wobei ein Schulhaus im Weiler Studen liegt. <strong>Unteriberg</strong>bietet ein Zweijahreskindergarten an, in dem bereits Kindergefördert werden, die bis zum 31. Juli das vierteAltersjahr zurückgelegt haben. Die HeilpädagogischeSchülerhilfe (IF) unterstützt die Regelklassen vom Kindergartenbis zur sechsten Klasse. Der UnterrichtDeutsch für Fremdsprachige gewährleistet fremdsprachigenKindern das Erlernen der deutschen Sprache.Ergänzend wird intensiv mit den kantonalen Fach- undTherapiestellen zusammengearbeitet.Die Schuleinheit wird von einer Schulleitungsperson miteinem 50 % Pensum und einer Teamleitungsperson miteinem 10 % Pensum geführt. Die Schulleitungspersonübernimmt die Personalführung aller Lehrpersonen in<strong>Unteriberg</strong> und die Teamleitungsperson die Personalführungder Lehrpersonen in Studen und der Handarbeitslehrpersonen.Das Schulsekretariat unterstützt dieSchulleitung im administrativen Bereich und erledigt dieSchulratsadministration.Auf allen Stufen der <strong>Gemeinde</strong>schule <strong>Unteriberg</strong> wurdesukzessiv ein umfassendes EDV-Projekt umgesetzt. Essteht eine breite, schulische ICT-Struktur zur Verfügung.Rund ein halbes Dutzend Lehrpersonen haben im Schuljahr2010 / 11 die <strong>Gemeinde</strong>schule verlassen, um an einemanderen Wirkungsort aktiv zu sein. Dies sind ClaudiaSteiner, Katja Bruhin, Nathalie Kälin, Karin Anderrüthi,Heidi Reichmuth und Sandra Beeler-Tschümperlin.Der Schulrat dankt allen Ausgeschiedenen für ihre wichtigeund sehr geschätzte Arbeit zum Wohle unserer Jugendund wünscht ihnen auf ihrem weiteren Lebenswegnur das Beste.Für die frei werdenden Stellen im Bereich Handarbeitund Kindergarten konnten insgesamt vier neue Lehrpersonengefunden werden. Dies sind Zita Breu, ThereseGretener, Katja Leuzinger und Gisela Gwerder.Der Schulrat dankt dem gesamten Lehrerteam, den Abwartensowie dem / der Schulbus-Chauffeur / innen ganzherzlich für die treue Pflichterfüllung im manchmal ziemlichturbulenten Umfeld.An dieser Stelle möchte ich auch alle Schulratsmitgliedererwähnen. Was Ihr zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichenleistet, kann von Aussen nur schwer nachvollzogenund deshalb kaum genügend gewürdigt werden.Herzlichen Dank!OrientierungsstufeNach langjähriger Tätigkeit aus dem Schuldienst an derMPSU ausgetreten ist Andi Meyer, der somit auch dasAmt als Schulleiter abgibt. Zudem haben Werner Schulthess,Mathias Fürst, Jefferey Byers, Beat Schelbert undClaudia Steiner die MPSU verlassen.Die Schulleitung hat Erwin Oertli übernommen und WalterHoldener ist sein Stellvertreter. Neue Lehrpersonensind Urs Fink, Andreas Brantschen, Adrian Schnürigerund Zita Breu.18


StatistikSchülerzahlen <strong>2011</strong> / 12 2010 / 11<strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> Kindergarten 39 (40)Primarschule 121 (138)Studen Primarschule 27 (28)Total Kinder 187 (206)Bezirktotal 8 KlassenRealschule 38 (36)Sekundarschule 81 (92)Total Kinder Oberstufe 119 (128)Total Schüler 306 (334)Jugend- und Kulturkommission12. Januar Arbeitssitzung im Kulturgüterraum.15. Februar Arbeitssitzung im Kulturgüterraum (Archivierung).20. April Arbeiten im Archivraum, anschliessendSitzung in der Rösslipost.07. Juni Informations- und Erfahrungsaustauschim Restaurant Distel Altmatt / Rothenthurm.Die Kulturkommission des KantonsSchwyz stellte den GeschäftsführerFranz Xaver Risi vor. Regierungsrat WalterStählin führte durch die Versammlung.04. Juli Sitzung in der Rösslipost, Themen: Kulturräume,Ybriger Heft 8, Jugendförderung,Waisenlade, <strong>Gemeinde</strong>chronik AlteGasse, SchwyzKultur Kulturwochenende20 – 22. April 2012, Jungbürgerfeier.08. Juli Übergabe der Waisenlade an den <strong>Gemeinde</strong>ratbeim Schulhaus, anlässlichder <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung.10. August Sitzung in der Rösslipost, Themen:Besichtigung von Gegenständen in einemYbriger Haus. Der jetzige Eigentümerwürde uns Gegenstände für dasArchiv verschenken. Alte Gasse, Kulturwochenende,wir machen mit. Konzeptfür Jungbürgerfeier.16. September Sitzung im kleinen Rahmen für dringendeAngelegenheiten in der Rösslipost.24. September Jugendförderungs-Anlass im RestaurantAlpenblick. 35 Personen wurden eingeladen.22. Oktober Sitzung in der Rösslipost, Themen: YbrigerHeft 8 liegt für Gut zum Druck vor.Konzept für Vernissage am 11. Dezember<strong>2011</strong>, Jungbürgerfeier, Programm.Ausschreibung Fotowettbewerb für dasKulturwochenende.05. November Jungbürgerfeier <strong>2011</strong> mit Spezialprogrammund mit Nachtessen im RestaurantAlpenhof.22. November Einladung der Interessenten und Künstlerfür das Kulturwochenende.06. Dezember Chlausfeier.11. Dezember Vernissage Ybriger Heft 8 im Baumeli.13. Dezember Sitzung Rösslipost, Thema: Kulturwochenende.Der Titel unserer Ausstellungsoll heissen: YBRIGERART Kunst- undHandwerk.1.5 Ressort «Finanzen»Vorsteher: Paul Bellmont-Kempf, Riedtli 1Bericht über das Ressort Finanzen: s. «Bemerkungen zurVerwaltungsrechnung» unter Traktandum 4, Seite 7.1.6 Ressort «<strong>Gemeinde</strong>werke»Vorsteher: Albin Fässler, Siti 3Kommission <strong>Gemeinde</strong>bautenIm vergangenen Jahr befasste sich die Kommissionwährend drei Sitzungen mit den Aufgaben der öffentlichenBauten in unserer <strong>Gemeinde</strong>. An den Gebäudenwurden verschiedene Wert erhaltende Unterhaltsmassnahmengetroffen, schwerpunktmässig sind dies immerwieder das MZH Baumeli, sowie die Schulanlagen in<strong>Unteriberg</strong> und Studen. Auch wurden Beschlüsse überdie Nutzung der ehemaligen Zivilschutzanlage im UGdes MZH und des Kommandoraumes gefasst. Mit derSanierung der Schulanlagen in <strong>Unteriberg</strong> hat und wirdsich die Kommission noch länger beschäftigen. EineEnergiestudie liegt bereits vor und soll als Grundlage fürdas weitere Vorgehen dienen.Allen Kommissionsmitgliedern danke ich für ihre geleisteteArbeit zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong>.Wasser- und AbwasserkommissionDie Belange im Bereich Wasser und Abwasser machtenim vergangenen Jahr sechs Sitzungen notwendig. DieKommission konnte sich dabei den allgemeinen Aufgabenwidmen. Für die Vorbereitung einiger Arbeiten sindzwei Sub-Kommissionen zuständig.Bereich WasserIn diesem Bereich befasste sich die Kommission vorallem mit der Revision des Wasserversorgungsreglementsund weiteren administrativen Fragen. Ende Jahr19


konnte die Revision dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitetwerden. Ziel ist es, das revidierte Reglement 2012dem Stimmbürger zu unterbreiten.Das QS-System für die Wasserversorgung konnte abgeschlossenwerden. Auch die Unterlagen für die «Trinkwasserversorgungin Notlagen» wurden erarbeitet undliegen beim Kanton zur Prüfung.Ende Jahr wurde mit der Zufahrtsstrasse zum WasserreservoirBrenten begonnen. Das Reservoir wird in dennächsten Jahren saniert werden müssen und mit der Strassesoll ein guter Zugang für Fahrzeuge geschaffen werden.Die Asphaltierung der Strasse wird 2012 erfolgen.Bereich AbwasserDie Umsetzung der Generellen Entwässerungsplanung(GEP) bringt einige Arbeit mit sich. Die Wasser- undAbwasserkommission hat deshalb für die Vorarbeiteneine kleine Subkommission eingesetzt. Leider wird dieUmsetzung des GEP und des Projektes «Beteiligung<strong>Gemeinde</strong> an der Umsetzung des GEP für das Gebietausserhalb der Bauzonen» dazu führen, dass die Abwassergebührenin den nächsten Jahren wohl immer wiederein Thema sein werden. Die Wasser- und Abwasserkommissionsetzt aber alles daran, die Kosten im Auge zubehalten.Beim Projekt «Beteiligung <strong>Gemeinde</strong> an der Umsetzungdes GEP für das Gebiet ausser-halb der Bauzonen» wurdedie erste Etappe (Liegenschaften Gribsch und Ort)abgeschlossen. Auch die zweite Etappe, die Erschliessungdes Gebietes Karrenboden und Nüberg, konntefast abgeschlossen werden. Bereits wurden aber auchdie Grundlagen für die Realisierung der dritten Etappeerarbeitet. Hier soll das Gebiet Oberstuden und Breitriederschlossen werden. An diese Leitung werden auch dieLiegenschaften Sihltalhütte anhängen. Die Bauausführungist für 2012 geplant. Ende 2010 wurde bereits auchmit den Gebäudeeigentümern der vierten Etappe einerstes Gespräch geführt. Die vierte Etappe umfasst dieSanierung des Gebietes Sonnenberg-Hirsch und ist für2013 vorgesehen.1.7 Ressort «Soziale Wohlfahrt»Vorsteher: Marcel Marty, Ausserdorfstrasse 1FürsorgebehördeDie Fürsorgebehörde behandelte an 6 Sitzungen insgesamt59 Geschäfte. Dazu kamen Kenntnisnahmen undverschiedene Gespräche, welche die Behörde mit einzelnenPersonen führte.Im Vergleich zum Vorjahr ist der Gesamtbetrag an ausbezahltenUnterstützungsleistungen für die in der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> wohnhaften Schweizer /-innen starkzurückgegangen. Für die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>wohnhaften Ausländer /-innen sind die Unterstützungsleistungenjedoch deutlich angestiegen. Die Beträgehalten sich im Rahmen des Budgets. Im Vergleich dazuhaben sich die Kosten für Asylsuchende nicht grossverändert.Die Zahlungen für <strong>Gemeinde</strong>bürgerinnen in anderenKantonen haben massiv abgenommen. Die detailliertenZahlen können der Laufenden <strong>Rechnung</strong> entnommenwerden.Asylwesen / Flüchtlingswesen:Per Ende <strong>2011</strong> waren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> insgesamt7 Personen zugeteilt (3 Personen mit B-Bewilligung,2 vorläufig Aufgenommene und 2 Asylsuchende). DiesePersonen stammen aus Eritrea, Sri Lanka und dem Iran.Um das Kontingent zu erreichen muss <strong>Unteriberg</strong> neueAsylbewerber aufnehmen.Betriebskommission Alters- und Pflegeheim YbrigDie Betriebskommission traf sich im Jahre <strong>2011</strong> zu insgesamtfünf Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten:– Bewerbung und Vorschlag neuer Heimleiter– Budgetplanung für das Jahr 2012– Finanzplanung 2013 bis 2015Neben den Betriebskommissions-Sitzungen fand zwischendem Präsidenten und dem Heimleiter ein regelmässiger,intensiver Austausch statt.Auch im Jahr <strong>2011</strong> war das APH Ybrig vollumfänglich ausgelastet.Insgesamt waren 8 Todesfälle zu verzeichnen.Die Betriebsrechnung schloss mit einem Gewinn von CHF584’256 (vor Abschreibungen und Kapitalzinsen) ab.Eine grosse Herausforderung im Jahr <strong>2011</strong> war insbesondereauch für das Personal und BewohnerInnen derHeimleiterwechsel. Auch die Betriebskommission wurdegefordert eine(n) entsprechende(n) Kandidaten(In) zuevaluieren. Mit der Wahl von Martin Baumann per1. Juli <strong>2011</strong> konnte die Kontinuität in der Folge sichergestelltwerden.Auch dieses Jahr galt ein ganz besonderes Augenmerkder Ausbildung von Lernenden. Um den stets steigendenAnforderungen gerecht zu werden wurden zusätzlicheBerufsbildnerInnen ausgebildet. Aktuell stehen vierFachfrauen Betreuung, ein Koch und eine Köchin in derAusbildung.Die Leitung legte wie jedes Jahr grossen Wert auf dieWeiterbildung der MitarbeiterInnen. Schwerpunkte imJahr <strong>2011</strong> waren die Grundkurse in Kinäesthetik sowieWeiterbildungskurse in der Anwendung der Pflegedokumentationin den Programmen.Für die Bewohnenden wurde erstmals eine Bewohnerversammlungdurchgeführt und beschlossen, diese 2Mal jährlich in das Programm aufzunehmen. Damit bestehtdie Möglichkeit, dass sich die BewohnerInnen zuverschiedenen Themen und Entwicklungen aktiv einbringenkönnen.Mit der Einholung der Anerkennungen als Einsatzbetriebfür Zivildienstleistende und den Vollzug von GemeinnützigerArbeit öffnet sich das APH Ybrig weiter nach Aussen.Auch im <strong>2011</strong> haben wiederum 2 Absolventen denWiederholungskurs Zivilschutz im APH Ybrig absolviert.Die Freiwilligenarbeit im Rahmen vom Betrieb der Cafeteriaund Betreuungsnachmittagen wurde zusammenmit dem Frauen- und Mütterverein <strong>Unteriberg</strong> und derFrauen- und Müttergemeinschaft Oberiberg neu organi-20


siert. Zwischen den Mitwirkenden und dem APH Ybrigsoll eine intensivere Zusammenarbeit (z.B. Teilnahme anKursen- und Schulungen) entstehen.Im Herbst konnte mit einer Spende ein Dementengartenumgesetzt werden. Darin integriert wurde ein Gehege fürZwergziegen. Der Stall soll im Rahmen eines Aktivierungsprojekteszusammen mit Bewohnern bis zum Frühling2012 erstellt werden.Die Zusammenarbeit mit der Physiotherapie / Fitnesscenterund der Arztpraxis wurden etabliert. So könnenauch Mitarbeitende und Bewohnende von Angeboten(z.B. verbilligtes Fitnessabo) profitieren.Baukommission Erweiterung APH YbrigIm Jahre <strong>2011</strong> wurden noch die Einrichtungsarbeiten fürdie Arztpraxis abgeschlossen. Die Arztpraxis ist bezogenund in Betrieb.Weit mehr Arbeit verursachte die Klärung, wer für dieWasserschäden verantwortlich war und wer die Mehrkostenfür die Behebung der Schäden übernimmt. Hierkonnte im Verlaufe des Jahres mit den Planern, denbetroffenen Firmen und der <strong>Gemeinde</strong> eine einvernehmlicheLösung gefunden werden.Die Bauabrechnung kann der <strong>Gemeinde</strong>versammlungim Jahre 2012 vorgelegt werden.1.8 Ressort «Umwelt und Hygiene»Vorsteher: Gottlieb Horath-Marty, Riedmättli 6UmweltschutzkommissionDie Umweltschutzkommission traf sich <strong>2011</strong> zu 4 Kommissionssitzungen.Aufgaben und Ziele der Sitzungenhatten unterschiedlichen Charakter. So befasst sich dieKommission einerseits mit der Umsetzung der gesetzlichenAufgaben von Bund und Kanton, andererseits aberauch mit der Abfallentsorgung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>.Entsorgung Kugelfang ehemaliger Militärschiess verein<strong>Unteriberg</strong>Die finanziellen Einsparungen sind durch den extremschönen Herbst <strong>2011</strong> enorm. Nach Abzug der von Bundund Kanton finanzierten Anteile wird sich der Betrag fürdie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> gegenüber der Offerte fast halbieren.Nun kann der im Perimeter Altlasten liegendeBereich ausgeschieden werden; ein Altlastenkapitel weniger.Die Entsorgung war ein Bestandteil der damaligenBewilligung für den neuen Schiessstand. Dieser besitztnun das neue emissionsfreie System zur Entsorgung desProjektils.Ehemalige Deponie BreitplanggNachdem der historische Bericht zum Untersuch vorlag,wird im Frühjahr 2012 der Technische Untersuch für dieehemaligen Deponie Breitplangg gemacht. In diesemUntersuch werden 2 Wasserproben und eine Materialprobeim Bereich 0 bis 30 cm ab Oberfläche gemacht.Die Auswertung geht dann an das Amt für Umweltschutzdes Kantons Schwyz zur weiteren Abklärung.Ehemalige Deponie Sagenbrücke, 1964 – 1967In der Bewilligung für das Verbauungsprojekt der Minsterwurde die Auflage gemacht, die ehemalige Deponie Sagenbrückezu untersuchen. Hier betrieb die <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> in den Jahren zwischen 1964 – 1967 eine Deponie.Das Volumen der Deponie kann als klein bezeichnetwerden und wird kaum als sanierungsbedürftig eingestuft!Trotzdem will das Amt für Umweltschutz genauereResultate über die Deponie. Aufgrund alterFotoaufnahmen konnte der Standort relativ genau ermitteltwerden. Werden aus diesem Untersuch negativeResultate erfolgen, wird die Deponie aus dem Katasterder belasteten Standorte entfernt.HalbunterflursystemeIn Studen wurden beim Schulhaus 2 Halbunterflurrohreà 5 m³ eingebaut. Somit können auch in Studen die Bürgerjederzeit die gebührenpflichtigen Güselsäcke entsorgen.Die zuständige Kommission bittet die Bürgerinnenund Bürger dringend, von diesem Angebot Gebrauchzu machen, da man einerseits die Sammelkosten reduzierenmöchte und anderseits das lästige Anhalten undBlockieren der Strassen vermeiden will.Ein weiteres Halbunterflurrohr wurde im SteinbächliSchmalzgruben eingebaut, da die alte Sammelstelle kaputtwar. Auch da wurde auf die Sicherheit Rücksichtgenommen, indem das Rohr etwas weiter von der gefährlichenStrasse entfernt wurde.Alle Systeme stehen ausschliesslich den Bürgerinnenund Bürgern von Studen und <strong>Unteriberg</strong> zur Verfügung!Viele Bürger träumen von solchen Angeboten. <strong>Unteriberg</strong>bietet es an, benutzen Sie es bitte! Weitere Standortewerden geprüft.KehrichtsammlungenIm Jahr <strong>2011</strong> wurde etwas weniger Kehricht eingesammeltals im Jahr 2010. Insgesamt hat die <strong>Gemeinde</strong>404,129 Tonnen Kehricht geliefert. Dies bedeutet eineAbnahme von 0,43 % gegenüber 2010. Davon entfallen329,196 Tonnen auf <strong>Unteriberg</strong> und 74,993 Tonnen aufStuden. Der Anteil in Studen beträgt 18,54 % und istgegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Der regionaleAnteil beträgt 13 %.Die Verbrennungspreise sind seit dem 1. Juli <strong>2011</strong> umFr. 20.– von Fr. 160.– auf Fr. 140.– reduziert worden.Grund für die Senkungen sind die Investitionen, welchegemacht wurden (Buntmetallsortierung, Ballenpresseusw.). So konnte die KFVA seit 1. Januar <strong>2011</strong> monatlichgegen Fr. 30’000.– mehr Gewinn generieren. Das innovativeGedankengut zeigt einmal mehr, dass hohe Investitioneneben auch (viel) mehr Gewinn bringen. Die Wertstoffpreisewerden immer höher, da lohnt sich das effizientgetrennte Entsorgen besonders.Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> möchte sich bei den pflichtbewusstenEinwohnerinnen und Einwohnern von <strong>Unteriberg</strong>und Studen für den Einsatz zugunsten des Umweltschutzesrecht herzlich bedanken. Da es auch immernoch die Anderen gibt, würden wir es sehr begrüssen,wenn diese sich gemäss den Vorgaben auf dem Güselblatt2012 verhalten würden.21


Es ist nur den Einwohnern von <strong>Unteriberg</strong> und Studenerlaubt, Karton unentgeltlich zu entsorgen.Güselsäcke dürfen erst am Tag der Abholung (ausserHalbunterflursysteme) bereitgestellt werden.FriedhofkommissionDie Friedhofkommission hatte <strong>2011</strong> drei Sitzungen.Hauptthema war die Planung und Ausarbeitung einesGemeinschaftsurnengrabes. Zusammen mit der FirmaToni Linder & Partner AG aus Altdorf sowie der hiesigenFirma Marty Gartenbau AG konnte ein sehr gelungenesProjekt ausgearbeitet werden. Dieses wird dem Bürgerzur Abstimmung vorgelegt. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>wird danach eine sehr kostengünstige Möglichkeit fürdie letzte Ruhe anbieten können. Gestalterisch weist dasProjekt einen harmonischen Bereich in der Friedhofplanungaus.Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Gemeinschaftsurnengrabesdrängt sich eine Änderung und Anpassungdes Friedhofsreglements an. Die Änderungenwerden ebenfalls dem Bürger zur Abstimmung vorgelegt.In diesem Zusammenhang werden die Gebührenteilweise gestrichen oder angepasst. Weiter wird dieGrabruhe der Einzelurnengräber von 10 auf 20 Jahreerhöht.Die Sanierung der Leichenhalle auf dem Friedhof <strong>Unteriberg</strong>konnte infolge des schlechten Wetters im Herbst2010 (zu kalte Temperaturen) erst im Frühjahr <strong>2011</strong> abgeschlossenwerden. Offen waren noch die Malerarbeiteninnen und aussen. Farblich wurde die Leichenhalleder Kirche angepasst und ist somit gestalterisch verbunden.Nach der Sanierung werden die Unterhaltskostender Leichenhalle tiefer ausfallen.Seit Mitte <strong>2011</strong> haben wir mit Hr. Pfarrer Roland Grafwieder einen hervorragenden Seelsorger in unserer <strong>Gemeinde</strong>.Die Kommission schätzt sein kompetentes Wissensowie auch seine ruhige Art sehr. Ebenfalls einengrossen Dank gilt Allen, die in irgendeiner Form einenBeitrag im Bereich unserer Friedhöfe in <strong>Unteriberg</strong> undStuden leisten.UmweltschutzbeauftragteAn dieser Stelle möchte ich mich bei den pflichtbewusstenEinwohnerinnen und Einwohnern von <strong>Unteriberg</strong> undStuden für ihr vorbildliches Verhalten danken.Im Anschlagkasten der <strong>Gemeinde</strong> können Sie sich darüberinformieren, was das Verbrennen und Ablagern vonMaterial betrifft (Feuerungsverbot, Ablagerungsverbot).Seit dem 1. Juli <strong>2011</strong> gelten im Bereich tierischen Abfallproduktenneue Vorschriften. Es darf aufgrund von Seuchengefahrenkein Fleisch mehr im Kompost oder Grüngutentsorgt werden. Es wird gebeten, Fleischabfälle in denKehrichtsack zu werfen.Das Gewerbe (Hotels und Restaurant) ist gesetzlich verpflichtet,ihre Abfälle gemäss ihrem Entsorgungskonzeptzu beseitigen. Hier bieten diverse Entsorger ihre Dienstleistungenan.Es ist in keiner Art und Weise erlaubt, irgendwelchen Güselirgendwo zu entsorgen; auch nicht im Nidlaubach. Solltedie mehrmals aufgebotene Polizei eine Täterschaft ermitteln,so sind hohe Bussen zu erwarten! Ebenso wenig darfAbfall im Haushalt (auch Karton) verbrannt werden.Littering ist auch ein Thema, das finanzielle Folgen habenkann. Das Wegwerfen von Petflaschen und Güsel jeglicherArt aus fahrenden Autos verursachen jeden Frühlingriesige Aufräumungskosten.Je länger je mehr sind Neophyten ein Problem. Dies sindnicht einheimische Pflanzen. Einige dieser Pflanzen sindgiftig (z. B. Engelstrompete) oder verdrängen heimischePflanzen in ihrem Lebensraum. Ein Teil dieser Pflanzensind verboten. In dieser Angelegenheit fragen sie bitteunsere Gärtner. Weitere Informationen unter:www.sz.ch > Umwelt, Natur, Landschaft > Amt fürUmweltschutz > Neobiotenwww.sattel.ch/Flyer_Neophyten.pdfwww.cps-skew.chWir bemühen uns, möglichst viele Robidogs zu stellen.Ein Dankeschön gilt denjenigen Hundehaltern, die denHundekot ordentlich entsorgen. Leider gibt es immernoch viel zu viele, die sich nicht an die Entsorgungspflichthalten und den Dreck liegenlassen. Dies kann zu gesundheitlichenProblemen beim Vieh führen.1.9 Ressort «Volkswirtschaft und Planung»Vorsteher: Pius Fässler-Carrié, Waagtalstrasse 28MarktkommissionEs fand keine Kommissionssitzung statt.Der Stöckmärcht <strong>2011</strong> fand bei schönem Herbstwetterstatt. Es wurden 10 Stück Vieh aufgeführt.Orts- und ZonenplanungskommissionDie Kommission traf sich zu sechs Sitzungen. Die Kommissionwurde mit der Überarbeitung des Zonenplanesund der Revision des Baureglementes beauftragt. Einegenerelle Revision bringt einige Arbeit mit sich, da zahlreicheübergeordnete Vorschriften und Einschränkungenbeachtet werden müssen. So ging es in den erstenSitzungen vor allem um die Erarbeitung der Grundlagenund Rahmenbedingungen.Bei den laufenden Verfahren gab es Sitzungen mit denInitianten und eines Teils der Orts- und Zonenplanungskommission.22


Die Kommission arbeitet zurzeit an einigen verschiedenen Teilzonenplänen. Hierzu nachfolgend kurz der Stand der Arbeiten:Teilzonenplan Hochgütschs. unten «Einzonungsgesuch Paradiesli II».Teilzonenplan Kiesabbauzone Hirschfluh Bei der Erarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes zeigte sich, dass dieSanierung der alten Kugelfanganlagen miteinbezogen werden müssen. Die Abklärungendazu benötigen Zeit, weshalb das eigentliche Einzonungsverfahren ruhte.Teilzonenplan Sonderzone Lehweid Hier hat man den gleichen Verfahrensstand wie Ende 2008.Teilzonenplan SteinersmattDieses Verfahren ist auf Wunsch der Initianten im Moment sistiert.Einzonungsgesuch Paradiesli IIDas Gesuch um eine Um- und Einzonung im unteren Bereich des TZP Hochgütsch ineine Wohn- und / oder Gewerbezone liegt vor und wird im Rahmen einer laufendenZonenplanrevision bearbeitet.Parkplatzerweiterung StudenDer LLC Studen möchte den Parkplatz erweitern und ein Clubhaus bauen. Dazu fandeine Sitzung zwischen LLC Studen, Genossame Yberg und <strong>Gemeinde</strong> statt. Hinzukamen verschiedene Abklärungen auf dem Korrespondenzweg.Die Grundlagen für die Integrale Gefahrenkarte Ybrigwurden Ende Jahr der <strong>Gemeinde</strong> zugestellt. Im Jahre2012 wird die öffentliche Auflage stattfinden. Sobald dieGefahrenkarte vom Kanton erlassen wird, wird die <strong>Gemeinde</strong>den Zonenplan und die Bauvorschriften überarbeitenund anpassen müssen.Im Weiteren arbeitet die Kommission an der Überarbeitungder Erschliessungsplanung.VermessungskommissionIm Jahr <strong>2011</strong> war keine Sitzung nötig. Allerdings traf sicheine Delegation Ende November mit dem Kanton unddem Geometerbüro, um das Vorgehen und den Terminplanfür die öffentliche Auflage festzulegen. Von MitteDezember <strong>2011</strong> bis Ende Januar 2012 wird nun die Erstvermessungder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> öffentlich aufliegen.Nach der Auflage wird sich die Kommission dannmit allfälligen Einsprachen befassen müssen.Kommission Fuss- und WanderwegplanDie Kommission traf sich zu einer Sitzung.Die Kommission hat den Auftrag, den öffentlichen FussundWanderwegplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> auszuarbeiten.Ein Entwurf liegt vor und ist im Internet unterwebmap.sz.ch, Rubrik «Tourismus, Freizeit», einsehbar.Im nächsten Schritt geht es darum, ein Verzeichnis derWegrouten zu erstellen und zu jeder Wegroute die Eigentümerder betroffenen Grundstücke festzustellen.EnergiekommissionEs fanden zwei Kommissionssitzungen statt.Am 13. Februar <strong>2011</strong> hat das Stimmvolk der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> die Sachvorlage «Beteiligung als Mehrheitsaktionärinan einer Aktiengesellschaft zur Versorgungdes Dorfes <strong>Unteriberg</strong> mit Fernwärme mit maximal Fr.4’000’000.–» deutlich abgelehnt. In der Folge bildetesich eine private Interessengemeinschaft mit dem Ziel,das Projekt weiterzuverfolgen. Es konnten aber zu wenigeInvestoren gefunden werden. Am 18. November<strong>2011</strong> entschied der <strong>Gemeinde</strong>rat, das Angebot der OAKEnergie AG für die Wärmeversorgung der Liegenschaftender <strong>Gemeinde</strong> weiterzuverfolgen.1.10 Ressort «Vormundschaft»Vorsteher: Daniel Suter, Steinbächli 8Die Vormundschaftsbehörde behandelte an fünf ordentlicheinberufenen und drei ausserordentlichen Sitzungeninsgesamt 78 (Vorjahr 100) Geschäfte). Hier nicht inbegriffensind diverse Gespräche, welche die Behörde jenach Bedarf mit einzelnen Personen führte.Mit der Regionalen Amtsvormundschaft Einsiedeln hat<strong>Unteriberg</strong> einen sehr guten Partner bei der Führung derMandate. Nicht vergessen werden darf, dass einigeMandate auch durch private Personen geführt werdenund diese Arbeit für ein relativ bescheidenes Entgeltmachen. An dieser Stelle sei allen Mandatsträgern fürihre grosse und teilweise nicht immer einfache Arbeit derbeste Dank ausgesprochen.Nebst der Betreuung von erwachsenen Personen (Beistandschaft,Beiratschaft oder Vormundschaft) gehörtenauch die Genehmigung von Kindesvermögensinventaren(nach Trennung oder Todesfall eines Elternteiles), dieGenehmigung von Unterhaltsverträgen (bei unehelichenKindern) und die Wahrung der Kindsinteressen im Zusammenhangmit der Ausübung des Besuchsrechteseines Elternteils bei getrennt lebenden Eltern zu denAufgaben der Vormundschaftsbehörde. Gerade in diesemBereich haben die Aufgaben und der Aufwand inden letzten Jahren weiter zugenommen.Auch zu den Aufgaben der Vormundschaftsbehörde gehörtdie Umsetzung der Pflegekinderverordnung. Wennsich ein Kind ausserhalb des Elternhaushaltes zur Pflegeund Erziehung in einem fremden Haushalt aufhält, müssendie Pflegeeltern eine Bewilligung bei der Vormundschaftsbehördeeinholen. Unter bestimmten Umständengenügt auch schon eine Meldung.Ebenfalls Aufgabe der Vormundschaftsbehörde ist dieInventaraufnahme bei einem Todesfall. <strong>2011</strong> wurden 13(Vorjahr 12) Inventare aufgenommen. An dieser Stelle seiden betroffenen Angehörigen für das Entgegenkommen,für das Verständnis und die Mitarbeit gedankt.Zukunft der VormundschaftsbehördeIm Rahmen des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtesmüssen in Zukunft Fachbehörden die Arbeitder Vormundschaftsbehörde übernehmen. Nun istes definitiv, dass die ganzen Aufgaben im Bereich desVormundschaftswesen per 1. Januar 2013 auf den Kantonübergehen werden. Die Aufgaben im Erbbereich werdenab 1. Januar 2013 Aufgabe der Bezirke werden.23


) KantonaleStimmberechtigteStimmenStänderatswahlen23. Oktober <strong>2011</strong> 1’765Bruno Frick (CVP) 286Alex Kuprecht (SVP) 547Vincenzo Pedrazzini (FDP) 130Martha Leuthard, Us em Volk 15Birgitta Michel Thenen, Atomfrei 49Toni Reichmuth, Atomfrei 71Roger Federer 0Peter Föhn, SVP 36Reto Wehrli, CVP 6Diverse 2627. November <strong>2011</strong> (Nachwahl) 1’767Bruno Frick (CVP) 204Vincenzo Pedrazzini (FDP) 59Martha Leuthard, Us em Volk 8Peter Föhn, SVP 520Diverse 128


Traktandum 5: Verpflichtungskredit von Fr. 29’568.– für dievierjährige Errichtungsphase des Regionalen Naturparks SchwyzAntrag des <strong>Gemeinde</strong>ratesDer <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung(Beschluss Nr. 151 / 12) in geheimer Abstimmung folgendeszu beschliessen:1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> beteiligt sich während denvier Jahren von 2013 bis 2016 mit jährlich Fr. 7’392.–an den Kosten für die Errichtungsphase des RegionalenNaturparks Schwyz.2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Die Abstimmungsfrage lautet:Wollen Sie dem Verpflichtungskredit in der Höhe von 4 x Fr. 7’392.–, total also Fr. 29’568.–,für die vierjährige Errichtungsphase für den Regionalen Naturpark Schwyz zustimmen?Gründe für eine Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> am Regionalen Naturpark Schwyz– Zeitliche Beschränkung: Der Regionale Naturpark Schwyz ist ein Versuch, der auf vier Jahre beschränkt ist.In vier Jahren kann die <strong>Gemeinde</strong> aus dem Projekt aussteigen.– Mitbestimmung: Der Regionale Naturpark Schwyz gibt 14 <strong>Gemeinde</strong>n in der regionalwirtschaftlich schwachenMitte des Kantons Schwyz eine Stimme. Diese Stimme ist dringend nötig, damit mögliche Spielräume im Zielkonfliktzwischen Naturschutz und Nutzung der Natur genutzt werden können.– Trägerschaft für Projekte: Der Regionale Naturpark Schwyz kann als Verein die Trägerschaft von Projektenübernehmen. Er ermöglicht den Zugang zu öffentlichen und privaten Fördermitteln, die einzelnen Betriebenverwehrt sind.– Plattform für Meinungsbildung: Der Regionale Naturpark Schwyz bietet eine öffentliche Plattform, wo derZielkonflikt zwischen dem Naturschutz und der wirtschaftlichen Entwicklung ausgetragen werden kann.– Regionale Lösungen: Der Regionale Naturpark Schwyz bietet Chancen, dem zunehmenden Druck auf dieLandwirtschaft, den Detailhandel und auf den Tourismus entgegenzutreten und selbstbestimmt nachhaltigeLösungen zu entwickeln.Bericht des <strong>Gemeinde</strong>ratesa) EinleitungIm Kanton Schwyz soll entlang der Wasserscheide rundum die Mythen ein Regionaler Naturpark entstehen (siehewww.naturpark-schwyz.ch). Seit fünf Jahren arbeitetein Kernteam, zusammengesetzt aus Vertretern von <strong>Gemeinde</strong>n,der Bezirke, des Kantons, der Oberallmeindkorporation,des Bauernverbandes, der Pro Natura undweiteren Institutionen an diesem innovativen Projekt. EinManagementplan wurde erstellt, der die Grundlage fürein Gesuch um eine Finanzhilfe beim Bund ist. Wenn dasBundesamt für Umwelt (BAFU) dieses Gesuch gutheisst,geht der Regionale Naturpark Schwyz in die vierjährigeErrichtungsphase. Eine wichtige Voraussetzung für dasGesuch ist jedoch die Zustimmung der Bürgerinnen undBürger der betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n sowie in einem zweitenSchritt die Genehmigung durch den Kantonsrat. DieKosten für die vierjährige Errichtungsphase werdenmit 2,8 Mio. Franken veranschlagt. Die <strong>Gemeinde</strong>n alsParkträger haben dafür nach einem Kostenträgerschlüssel25,5 Prozent zu tragen. Der jährliche Beitrag der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> würde Fr. 7’392.– betragen, was3.20 Franken pro Einwohner und Jahr entspricht. Ander Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 können dieBürgerinnen und Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> überden <strong>Gemeinde</strong>beitrag abstimmen. Falls die Stimmbürgerin den 14 <strong>Gemeinde</strong>n den <strong>Gemeinde</strong>beiträgen zustimmen,kann der Regionale Naturpark in die Errichtungsphasegehen. Mit der diesjährigen Abstimmungsagen wir nicht Ja oder Nein zum Regionalen Naturpark,sondern nur ob dieser in die nächste Phase kommt. Der<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Unteriberg</strong> hat an seiner Sitzung vom 16.März 2012 beschlossen, den Bürgerinnen und Bürgernein Ja zum <strong>Gemeinde</strong>beitrag zu empfehlen.29


) Bisheriger ProjektverlaufIm Jahre 2004 präsentierte der Regierungsrat des KantonsSchwyz seinen Strategiebericht «Wirtschaft undWohnen im Kanton Schwyz» (heute gilt eine im Jahr <strong>2011</strong>aktualisierte Version). In diesem Strategiebericht strebtder Regierungsrat ein qualitatives Wachstum an, das ermit diversen Zielsetzungen für die nächsten 15 Jahreerreichen will. Schwyz soll ein attraktiver Kanton zumWohnen und Arbeiten bleiben, müsse aber auch denStrukturwandel in den traditionellen Branchen zulassen.In den Regionen mit stärkerem Wachstum zeigen sichzunehmend unerwünschte Folgeeffekte dieser Entwicklung.Dies sind zum Beispiel Verkehrsengpässe, Siedlungenvon umstrittener architektonischer Qualität,Druck auf Natur- und Kulturlandschaften sowie eine Verknappungdes Baulands und des Wohnraumangebotes.Für den ländlichen Raum in der Mitte des KantonsSchwyz postuliert der Regierungsrat als Strategie dieEntwicklung von innen.Im Jahre 2007 hat der Bund das Natur- und Heimatschutzgesetzund die Pärkeverordnung angepasst und sodie Grundlage für einen regionalen Naturpark geschaffen.In der Folge erhielten die Diskussionen über die Chancenund Risiken eines Regionalen Naturparks im strukturschwachenTeil des Kantons Schwyz erneut Auftrieb.Im Jahre 2009 verfasste das Kernteam als vorläufigeProjektträgerschaft des Regionalen Naturparks Schwyzeine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Parks vonnationaler Bedeutung und präsentierte sie den betroffenen14 <strong>Gemeinde</strong>n Arth, Steinen, Steinerberg, Schwyz,Sattel, Rothenthurm, Einsiedeln, Alpthal, <strong>Unteriberg</strong>,Oberiberg, Muotathal, Illgau, Morschach und Riemenstalden.Diese Machbarkeitsstudie ergab, dass die Voraussetzungenfür die Errichtung eines Regionalen NaturparksSchwyz erfüllt werden. Im schweizweiten Vergleichwurden insbesondere die Naturwerte (Bundesinventare)als überdurchschnittlich bewertet. Zentrale Elemente bildendabei die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung.Weiter besonders erwähnenswert sind die zahlreichenBLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaftenund Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), Jagdbanngebieteund Waldreservate. Intakte Hochstammanlagenund Heckenstreifen charakterisieren die Kulturlandschaftzusätzlich. Zudem befinden sich diverse Ortsbilderund Kulturgüter von nationaler Bedeutung innerhalbdes geplanten Parkperimeters. In der Machbarkeitsstudiewurde auch die sozioökonomische Situation (zumBeispiel die attraktive Verkehrslage an der Achse Zug-Luzern und die Nähe zur Metropolregion Zürich), dasMarktpotential (so die Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung)und die Positionierung eines RegionalenNaturparks Schwyz analysiert. Fazit war, dass dieVoraussetzungen für den Aufbau eines Regionalen NaturparksSchwyz in sämtlichen untersuchten Bereichengut sind. Ein Regionaler Naturpark nach Vorgaben desBundesamts für Umwelt (BAFU) ist im Kanton Schwyzalso gegeben. Das Instrument eines Regionalen Naturparksgibt der Bevölkerung die Möglichkeit, über die<strong>Gemeinde</strong>grenzen hinaus eine koordinierte und zielgerichteteEntwicklung voranzutreiben und aktiv die eigeneZukunft zu gestalten, so dass Natur, Landschaft undKultur im Kanton Schwyz auch in 20 Jahren noch dieKapitalbasis ist, von deren Zins sich trefflich leben lässt.c) Was ist ein Regionaler Naturpark?Es gibt drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung,nämlich Nationalpärke, regionale Naturpärkeund Naturerlebnispärke.Ein Regionaler Naturpark ist ein grösseres ländlichesGebiet, das sich durch hohe Natur- und Landschaftswertebesonders auszeichnet. Diese widerspiegeln sichin bedeutenden natürlichen und kulturellen Werten, inaussergewöhnlicher ökologischer Vielfalt und in der besonderenSchönheit der Landschaft.Im Gegensatz zur Kategorie Nationalpark umfasst einRegionaler Naturpark auch besiedeltes ländliches Gebietund besitzt keine Kernzone mit erhöhtem Schutzstatus.Bereits inventarisierte und geschützte Naturräume undDenkmäler (Biotope, Landschaften, Ortsbilder, etc.) sollennicht nur geschützt, sondern auch aufgewertet undIn-Wert gesetzt werden. Deshalb sind in Regionalen Naturpärkenweder neue Reglementierungen noch eineZonierung erforderlich.d) Was sind die Kriterien für einen Naturpark?Ein Regionaler Naturpark bedarf einer minimalen Flächevon 100 km², damit das Zusammenspiel der thematischenSchwerpunkte und der sozioökonomischen Aktivitätengewährleistet ist.Die Regionalen Naturpärke liegen in der Regel ausserhalbdes Agglomerationsraums.In der Regel umfasst der Perimeter das gesamte Gebieteiner <strong>Gemeinde</strong>. Damit wird die politische Mitbestimmungder Bevölkerung sichergestellt. Die Zustimmungund die Mitwirkung der Bevölkerung schafft erst dieVoraussetzung für die Verleihung des Parklabels.d) Warum ein Naturpark?Der Kanton Schwyz ist reich an wertvollen Natur-, Landschafts-und Kulturwerten. Die grosse Vielfalt und dieUrsprünglichkeit der ländlichen Teile des Kantons sinddie Grundlage für einen attraktiven Lebensraum. Dieländlichen Teile bieten einen Erholungsraum sowohl fürdie eigene Bevölkerung als auch für die Gäste aus dengrossen Agglomerationen.Diese Werte gilt es zu erhalten, sorgfältig zu nutzen undrespektvoll weiter zu entwickeln. Ein Regionaler Naturparkist ein optimales Instrument für die ländlichen Räume, umeine koordinierte und zielgerichtete Entwicklung voranzutreiben.Dies in Ergänzung und enger Abstimmung mitweiteren raumwirksamen Entwicklungsinstrumenten.Aufbauend auf einer intakten Landschaft kann ein RegionalerNaturpark zur Steigerung der regionalen Wertschöpfungbeitragen und festigt damit den Erhalt derLebensgrundlage für die Bevölkerung.e) Der regionale Naturpark SchwyzDer geplante Parkperimeter des Regionalen NaturparksSchwyz umfasst die Bezirke Einsiedeln und Schwyz mit14 <strong>Gemeinde</strong>n. Der Kantonshauptort Schwyz sowie die<strong>Gemeinde</strong>n Steinen und Arth liegen nur mit Teilen imParkperimeter. Die Parkfläche beträgt 526,7 km² undentspricht etwa der Hälfte der Fläche des KantonsSchwyz. Geografische Schwerpunkte des Parkes bildendas Sihltal mit dem kontrastreichen Ybrig, das Hochtalder Biber mit der Moorlandschaft Rothenthurm, die wei-30


te Flanke des Talkessels Schwyz und das Muotathal mitseinen landschaftlichen und kulturellen Eigenheiten. Die<strong>Gemeinde</strong>n im Perimeter wurden in der Machbarkeitsstudieals geeignet befunden.Die <strong>Gemeinde</strong>n Arth (Natur- und Tierpark Goldau) sowieSchwyz und Einsiedeln erhalten Portalfunktionen. Vonhier aus kann man die vielfältigen Angebote und Attraktionenim Regionalen Naturpark Schwyz entdecken undbekommt auch die entsprechenden Informationen.Die Initianten des Regionalen Naturpark Schwyz habenim Managementplan eine ganze Reihe strategische undoperative Ziele definiert. Gegen aussen sind jedoch vorallem die entwickelten Projekte besonders interessant.Diese Projekte, die in der Errichtungsphase geplant sind,sind in die vier Handlungsfelder «Wirtschaft», «Natur undLandschaft», «Kultur und Gesellschaft» sowie «Projektmanagementund Kommunikation» zugeteilt.Die Positionierung unter dem Dachlabel «RegionalerNaturpark Schwyz» läuft unter dem Titel«Zukunft mit Herkunft» – Unsere Stärkenvernetzen für eine nachhaltige Entwicklung.31


f) Was bringt der Regionale Naturpark Schwyz?Tourismus und Landschaftsschutz erkennen zunehmenddie gemeinsamen Ziele. Einerseits spricht der Markt: DieNachfrage nach naturnahen Ferien steigt und in überbautenLandschaften mag sich bei den Gästen die Ferienstimmungnicht mehr recht einstellen. Andererseitszeigen verschiedene Studien der letzten Jahre die volkswirtschaftlicheBedeutung der Landschaft auf. Der Nutzeneiner vielfältigen Landschaft für den Schweizer Tourismuswird auf 2,5 Mrd. Franken im Jahr geschätzt.Die Initianten sehen im Regionalen Naturpark Schwyzvier relevante Wertschöpfungsketten:– Tagesausflügler– Mehrtagesaufenthalte und Beherbergungen– Parkprodukte– ParkdienstleistungenZentral sind jedoch die nachhaltigen Auswirkungen, diemit einem Regionalen Naturpark erzielt werden können:ImagegewinnEine Region erhält durch das Markenzeichen «Naturpark»ein einzigartiges Image, das für die Bevölkerungidentitätsbildend ist und für Touristen einen Anziehungspunktdarstellt. Die Tourismusbranche, aber auch Produkteaus der Landwirtschaft und dem Gewerbe werdenmit dem Label «Naturpark» einen Wettbewerbsvorteilerzielen.Qualitätssteigerung des regionalen AngebotesMit dem Einsatz des Naturparks als Markenzeichen sowiebegleitenden Aktivitäten (Marketing, Besucherbetreuung,Branding von Produkten, etc.) wird die Qualitätdes Angebotes gesteigert.Wirtschaftliche ImpulseDie Errichtung und der Betrieb eines Naturparks stellteine zusätzliche Wertschöpfung, hauptsächlich im regionalenGewerbe, im Handel und im Dienstleistungssektordar. Auch ein zusätzlicher Bedarf an teilweise sehr spezifischenDienstleistungen (Landschaftspflege, Umweltbildung,Exkursionen etc.) wird entstehen.ziehen, wird dies positive Auswirkungen auf die regionaleIdentität, eine verstärkte Vernetzung von Sektoren undAkteuren, etc. zur Folge haben. Dies führt auch zu einerSteigerung der Lebensqualität einer ganzen Region.Moderation und VermittlungDas Naturparkmanagement kann im Vorfeld politischerDiskussionen vermittelnd zwischen Einheimischen undstaatlichen Stellen tätig sein.g) Die Trägerschaft des Regionalen NaturparkSchwyz?Bis zum heutigen Zeitpunkt ist ein Kernteam mit folgendenMitgliedern für das Projekt Regionaler NaturparkSchwyz zuständig:Name Organisation / Funktion OrtEmil Verein «Üses Muotital» –MuotathalGwerder Koordination KernteamStephan VerwaltungsratMuotathalBetschart Oberallmeindkorporation SchwyzRosa Böni Vorstandsmitglied Pro Natura WollerauSchwyzHanspeter Präsident Bauernvereinigung des TrachslauEgli Kantons SchwyzPaul <strong>Gemeinde</strong>vertreter Sattel, SattelHardegger KantonsratRoland Pfyl <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong> Schwyz SchwyzEduard Leiter Abteilung Natur und SchwyzRamp Landschaftsschutz im Amt fürNatur, Jagd und Fischerei ANJF(Umweltdepartement)Benno Vorsteher Amt für Landwirtschaft SchwyzReichlin (Volkswirtschaftsdepartement)Weiter sind beratend im KernteamRogerBürglerMandat Medien undKommunikationGersauPeter MartyMandat ErarbeitungManagementplanZHAWWädenswilOrganigramm des Vereins «Regionaler NaturparkSchwyz» ab der Errichtungsphase.Positive MultiplikationseffekteVon der Errichtung eines Naturparksprofitieren neben denunmittelbar betroffenen Wirtschaftssektorenauch vor- undnachgelagerte Wirtschaftsbereiche.So wirkt sich etwa einerhöhter Standard des touristischenAngebotes auch auf Zuliefereraus anderen Branchenpositiv aus oder es steigert allgemeindie Attraktivität einerRegion als Wirtschafts- undWohnstandort.Förderung «weicher» WirtschaftsfaktorenDa die Aktivitäten in einemSchutzgebiet in jedem Fall Information,Diskussion, regionaleAuseinandersetzung und regionaleKooperation nach sich32


h) Zeitplan bis zur RealisierungAktuell befindet sich der Regionale Naturpark Schwyznoch in der Projektphase. Nach den Abstimmungen zuden Verpflichtungskrediten wird das Parkprojekt in dieErrichtungsphase übergehen. Diese dauert vier Jahre.Wird die Errichtungsphase erfolgreich abgeschlossenIm Jahr 2012 muss nach der gesicherten Finanzierungder Errichtungsphase ein neu zu gründender Verein «RegionalerNaturpark Schwyz» das Kernteam ablösen unddie Trägerschaft übernehmen. Mitglieder des Vereinssind die <strong>Gemeinde</strong>n des Parkperimeters, Einzelmitgliederund Gönner. Die Stimmenanteile und die Mitgliederbeiträgeder einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n orientieren sich ander Anzahl Einwohner. Es ist vorgesehen, dass die <strong>Gemeinde</strong>ndie Mehrheit erhalten werden.und wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger invier Jahren dem Verpflichtungskredit für die nächstenzehn Jahre zustimmt, wird der Regionale NaturparkSchwyz seine auf zehn Jahre ausgerichtete erste Betriebsphaseim 2017 starten.Detaillierter Zeitplan mit den entsprechenden Massnahmen.33


i) Was kostet dies die <strong>Gemeinde</strong>n?Die Kosten für die vierjährige Errichtungsphase betragen2,8 Mio. Franken. Davon haben die <strong>Gemeinde</strong>n 25,5Prozent zu tragen. Insgesamt 70 Prozent werden vonBund und Kanton gedeckt.Kostenträger % 4 Jahre Pro JahrBund 35.0 % 980’000 245’000Kanton 35.0 % 980’000 245’000<strong>Gemeinde</strong>n als Parkträger 25.5 % 715’174 178’794Parkträgerschaft Eigenarbeit 1.0 % 28’000 7’000Übrige gesamt 3.5 % 96’880 24’220Total 100 .0% 2’800’000 700’014Die 715’174 Franken Aufwendungen für die 14 <strong>Gemeinde</strong>nwährend der vier Jahre der Errichtungsphase bedeuteneine Pro Kopf / Pro Jahr-Belastung von 3.20 Frankenoder 12.80 Franken auf alle vier Jahre gerechnet.Der Verteilschlüssel für die <strong>Gemeinde</strong>n wurde auf der Basis der Einwohnerzahl erstellt.<strong>Gemeinde</strong> Einwohner Fläche Fläche in Anteil an Gesamt Pro2009 gesamt Perimeter <strong>Gemeinde</strong>- 4 Jahre Jahrkm² km² fläche % Fr. Fr.Alpthal 542 22.9 22.9 100% 6’938 1’734Arth* 10’549 48.5 5.2 11% 135’027 33’757Einsiedeln 14’173 109.7 109.7 100% 181’414 45’354Illgau 798 11.0 11.0 100% 10’214 2’554Morschach 1’017 23.5 23.5 100% 13’018 3’254Muotathal 3’536 172.1 172.1 100% 45’261 11’315Oberiberg 802 33.0 33.0 100% 10’266 2’566Riemenstalden 84 11.2 11.2 100% 1’075 269Rothenthurm 2’130 22.8 22.8 100% 27’264 6’816Sattel 1’735 17.4 17.4 100% 22’208 5’552Schwyz* 14’234 53.2 42.7 80% 182’195 45’549Steinen* 3’100 11.9 1.8 15% 39’680 9’920Steinerberg 863 6.9 6.9 100% 11’046 2’762<strong>Unteriberg</strong> 2’310 46.6 46.6 100% 29’568 7’392Total 55’873 590.6 526.7 89% 715’174 178’794* nur Teilfläche in Parkperimeterk) Häufig gestellte FragenWas sind die Absichten des Regionalen NaturparksSchwyz?Der Regionale Naturpark möchte die Zusammenarbeitund den Zusammenhalt fördern und somit die Wertschöpfungin der Region Mitte steigern: Natürliche regionaleTrümpfe werden ausgespielt, eine nachhaltig betriebeneWirtschaft wird unter anderem durch Direktvermarktungvon Produkten gestärkt, naturnaher Tourismusund Umweltbildung werden gefördert.Welche Konsequenzen ergeben sich für die Einwohnerinnenund Einwohner innerhalb des Parkperimeters?Ein Naturpark bietet eine überkommunale Plattform füralle, welche unsere Region in Zukunft auf nachhaltigeWeise aktiv mitgestalten möchten. Die Nutzung vonNetzwerken und Label ist für alle freiwillig. Der Naturparkschafft mit Anreizen. Er fördert eine nachhaltige Regionalentwicklung.Als Förderinstrument der neuen Regionalpolitikdes Bundes kann unsere Region diese Chancewahrnehmen und zu unserem Vorteil umsetzen. Als Impulsgeberfür unsere Region hat der Naturpark eine grosseHebelwirkung. Der Park kann als Ermöglicher und Verstärkerfür regionale Projekte eingesetzt werden. Projektinitiantenkönnen mit dem Park ihre Ideen zum Thema«Regionale Nachhaltige Entwicklung» umsetzen.Was bringt der Naturpark der Landwirtschaft?Die Landwirte pflegen und erhalten die vielfältige Kulturlandschaftund wertvollen Naturräume, welche das Kapitaleines Naturparks darstellen. Im Gegenzug ist einPark eine ausgezeichnete Marketingplattform für regionalelandwirtschaftliche Produkte. Die stärkere Sichtbarkeitauf dem Markt durch das Parklabel steigert die Absatzchancenbei regionalen und nationalen Kunden.Dank des Parks können Arbeitsplätze in der Landwirtschaft,im Agrotourismus sowie bei der Vermarktunglandwirtschaftlicher Produkte geschaffen werden.Welche Einschränkungen hat ein Regionaler NaturparkSchwyz zur Folge?Durch die Errichtung eines Regionalen Naturparks wirdkein neues Recht geschaffen. Der Naturpark bringt keineneuen Schutzverordnungen mit sich. Die Erneuerungvon bestehenden und die Errichtung von neuen Infrastrukturen,Bauten oder Anlagen bleiben auch innerhalbdes Parkperimeters im Rahmen der Gesetzgebung erlaubt.In einem Naturpark gelten die übergeordnetenBundes- und Kantonsgesetze und die Vorschriften der34


<strong>Gemeinde</strong>n. Dazu gehören die Gesetzgebungen fürRaumplanung, Umweltschutz oder Landwirtschaft. Inder Landwirtschaft gelten weiterhin die bestehendenRegelungen und Anreize. Der Leistungsnachweis für Direktzahlungenwird nicht geändert. Auch die Jagd wirdin einem Naturpark nicht eingeschränkt. Die Zugehörigkeitzum Naturpark schafft also keine zusätzlichen gesetzlichenAuflagen. Ein Naturpark ändert nichts an denRechten von Grundeigentümern und von Bewirtschaftern.Dies würde nur zutreffen, wenn <strong>Gemeinde</strong>n undPrivate sich in der Naturpark-Charta ab 2017 freiwilligauf solche Massnahmen einigen. Das teilweise befürchteteBild eines Naturparks als Schutzreservat unter derKäseglocke trifft nicht im Geringsten zu.Wieso muss sich «Bern» in eine Schwyzer Angelegenheiteinmischen?Die Errichtung eines Naturparks ist freiwillig. Keine Regionwird von «Bern» gezwungen ein Naturpark zu werden.Die Befürworter des Naturparks Schwyz sind überzeugt,dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit derRegion nicht einfach passiert, sondern aktiv gesucht undgefördert werden muss. Die Rahmenbedingungen derLandwirtschaftspolitik werden sich ändern. Der naturundkulturnahe Tourismus hat grosses Potential. DerNaturpark Schwyz integriert Wirtschaft, Natur und Kultur.Er ist eine wichtige Plattform, mit welcher die <strong>Gemeinde</strong>ndes Parks zu einer wirtschaftlich und ökologischnachhaltigen Entwicklung ihrer Region beitragenkönnen. Mit einem Ja zum Naturpark wird die Errichtungsphasefür vier Jahre unterzeichnet. Nachher kannund muss Bilanz gezogen und über die weitere Entwicklungin unserer Region wieder demokratisch abgestimmtwerden.Wieso muss über den Finanzierungsbeitrag an denPark überhaupt als Sachgeschäft abgestimmt werden?Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit und einsolcher ist ein Sachgeschäft. Ob der Verpflichtungskreditin vier Jahren verteilt in Tranchen ausbezahlt wirdoder als einmaliger Beitrag, spielt eine untergeordneteRolle. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Unteriberg</strong> ist für die gestaffelteLösung.Kann der Regionale Naturpark in die Errichtungsphasegehen, auch wenn nicht alle <strong>Gemeinde</strong>n Ja zum Verpflichtungskreditsagen?Ja, wenn das Kapital der mitmachenden <strong>Gemeinde</strong>n undder Partner (Bund, Kanton, etc.) mindestens die Gesamtsummevon 2 Mio. Franken erreicht. Kann die Finanzierungnicht im geplanten Umfang sichergestelltwerden (zum Beispiel wegen tieferen Beiträgen von Kantonoder Bund, ein anderer Perimeter, etc.), müssen dieProjekte entsprechend angepasst werden. Die Beiträgeder <strong>Gemeinde</strong>n bleiben unverändert. Das Kernteam hatsich die 2 Mio. Franken zum Ziel gesetzt, um eine sinnvolleUmsetzung von Projekten während der Errichtungzu ermöglichen. Zudem muss auch ein sinnvoller Perimetervorliegen.l) Die Argumente der GegnerDer Regionale Naturpark Schwyz hat wie alle in derProjekt- oder Errichtungsphase befindlichen Parks eineGegnerschaft. Im Kanton Schwyz sind die bisherigenFlyer-Aktionen des «Schwyzer Komitees gegen Reservate»jedoch anonym. Diese vermeintlichen Gegner arbeitendreist und mit unlauteren Mitteln. In ihrem Flyer«Unsere Kulturlandschaft braucht keine Parkwächter …»von Ende Januar wird gar ein Jeep mit einem aufmontiertenSchweizerkreuz und acht Parkrangern gezeigt.Die Neue Schwyzer Zeitung vom 28. Januar 2012 deckteauf, dass es sich dabei um ein manipuliertes Bild ausdem Urwaldschutzgebiet Pro Cosaea in Paraguay handelt.Dennoch gibt es im Kanton Schwyz auch ernstzunehmendeKritiker. Meist kommen diese aus dem bäuerlichenUmfeld und zentraler Punkt ist die Sorge ummögliche Einschränkungen und neue Gesetze. DieseAngst ist unbegründet. In einem Naturpark gelten dieübergeordneten Bundes- und Kantonsgesetze und dieVorschriften der <strong>Gemeinde</strong>n, dazu gehören die Gesetzgebungenfür Raumplanung, Umweltschutz oder Landwirtschaft.In der Landwirtschaft gelten weiterhin diebestehenden Regelungen und Anreize. Der Leistungsnachweisfür Direktzahlungen wird nicht geändert. Auchdie Jagd wird in einem Naturpark nicht eingeschränkt.Die Zugehörigkeit zum Naturpark schafft also keine zusätzlichengesetzlichen Auflagen.m) Fazit und Empfehlung des <strong>Gemeinde</strong>ratesMarschhalt nach vier Jahren mit der Möglichkeit auszusteigenAn der Abstimmung vom 17. Juni 2012 geht es nicht umein Ja oder Nein zum Regionalen Naturpark Schwyz,sondern um einen Verpflichtungskredit der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> für die Errichtungsphase. Nach Ablauf dernächsten vier Jahre wird der Stimmbürger das Resultatbeurteilen und über die definitive Einführung befindenkönnen.Instrument zur nachhaltigen Nutzung unserer LebensgrundlageNach Ansicht des <strong>Gemeinde</strong>rats ist ein Regionaler Naturparkeine Chance, von der unsere <strong>Gemeinde</strong>, dieLandwirtschaft, der Tourismus und auch KMU-Betriebeprofitieren können. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erhofft sich, dassmit diesem Instrument unsere Kulturlandschaft und unsereLebensräume nachhaltig genutzt und die natürlicheVielfalt erhalten werden kann.Tragbare InvestitionDie finanzielle Belastung wegen dem Beitrag der <strong>Gemeinde</strong>an den Regionalen Naturpark Schwyz bewegtsich über die nächsten vier Jahre in einem vernünftigenRahmen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erachtet den <strong>Gemeinde</strong>beitragals eine Investition, um beispielsweise den lokalenProdukten einen Mehrwert oder bessere Vermarktung zuschaffen. Er ist sich bewusst, dass vieles von der Initiativeinnerhalb der <strong>Gemeinde</strong>n und von der Initiative derbeteiligten Partner abhängig sein wird. Doch die Erfahrungender Regionalen Naturparks in der Schweiz zeigendeutlich auf, dass mit einem solchen Label und dendaraus resultieren Projekten inklusive Qualitätssicherungviel möglich ist.Der <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt den Stimmbürgerinnen undStimmbürgern, dem Verpflichtungskredit von insgesamt29’568 Franken an den Kosten für die vierjährigeErrichtungsphase des Regionalen Naturparks Schwyzzuzustimmen.35


n) Bericht und Antrag der <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommission (RPK)Die finanzielle Belastung von Fr. 29’568.– verteilt auf vierJahre wäre für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong> durchaus verkraftbar.Problematischer wird allerdings die noch sehrunklare Umsetzung des Naturparks. Finanzielle Unterstützungdurch den Bund gibt es nur, wenn die Natur undHeimatschutzgesetze vermehrt miteinbezogen werden.Erfahrungsgemäss bringen solche Vereinbarungen immerEinschränkungen mit sich. Im Weiteren konntenauch bei der Informationsveranstaltung wenig zuverlässigeAngaben gemacht werden. Aussagen über verbessertetouristische Angebote können wir nicht teilen, sinddoch bereits diverse Angebote auf gutem Stand (z. B.Sattel-Hochstuckli, Hoch-Ybrig, Golfplatz). Auch im BereichLandwirtschaft sehen wir keine nennenswertePluspunkte.Den Verpflichtungskredit von Fr. 29’568.– empfehlen wirabzulehnen.<strong>Unteriberg</strong>, 22. März 2012Die <strong>Rechnung</strong>sprüfungskommissionBenno Trütsch-KälinMarcel MartyHeiri Kälin-WeberTraktandum 6:Teilrevision «Reglement der Wasserversorgung <strong>Unteriberg</strong>»Antrag des <strong>Gemeinde</strong>ratesDer <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung(Beschluss Nr. 108 / 12) in geheimer Abstimmung folgendeszu beschliessen:Die Abstimmungsfrage lautet:1. Den Änderungen im «Reglement der Wasserversorgung<strong>Unteriberg</strong>» wird zugestimmt.2. Nach Annahme durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlungund die Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmtder <strong>Gemeinde</strong>rat den Zeitpunkt des Inkrafttretensder Änderungen.3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird mit dem Vollzug beauftragt.Wollen Sie die Änderungen im «Reglement der Wasserversorgung <strong>Unteriberg</strong>» annehmen?Bericht des <strong>Gemeinde</strong>ratesa) Warum eine RevisionDas Reglement der Wasserversorgung <strong>Unteriberg</strong> istseit dem Jahr 2001 in Kraft. Das eigentliche Reglementist noch älter. Hauptgrund für die im Jahre 2000 lediglichgemachte Änderung war, dass die Ansätze für die Anschlussgebührenund Wasserzinsen ins Reglement aufgenommenworden sind.Das Reglement hat sich grundsätzlich bewährt. In derletzten Zeit kam es jedoch zu Problemen, darum hat der<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Unteriberg</strong> entschieden, das Reglement zuüberarbeiten und wo nötig anzupassen.b) Die wichtigsten ÄnderungenBei Art. 5 wird zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen,dass Entscheide des <strong>Gemeinde</strong>rates angefochten werdenkönnen und nach welcher gesetzlichen Grundlage.Art. 6 wird angepasst, weil das Versorgungsgebiet nichtnur die Bauzonen umfasst, sondern auch zahlreiche Gebäudeausserhalb der Bauzone. Hinzu kommt, dass die<strong>Gemeinde</strong> gemäss einer Vereinbarung mit dem BezirkEinsiedeln eine Versorgungspflicht für das Gebiet Rütiund Ahornweid (Ferienhäuser) hat.In Art. 7 wird deutlicher und einfacher umschrieben, inwelchen Fällen ein Anschlussgesuch einzureichen ist.In Art. 12 wird zusätzlich aufgenommen, dass ein Hausanschlussauf Kosten des Abonnenten abgetrennt wird(Abs. 3) und dass keine Rückerstattung auf bezahltenAnschlussgebühren besteht, wenn der Anschluss gekündigtwird (Abs. 4).36


In Art. 13 wird eine der wichtigsten Änderungen vorgenommen.Die bisherige Praxis der Anschlussgebührenwar zwar sehr einfach. Sie führt aber dazu, dass bei einemAbbruch und Neubau eines Gebäudes keine Gebührennachverlangt werden konnten, auch wenn das Gebäudeanschliessend einiges grösser ausfiel als vorher. Ebenfallsmachte man keinen Unterschied, ob es sich um ein grossesWohnhaus oder ein kleines Wohnhaus handelte. DieWasserversorgung ist aber verpflichtet, ihre Anlagen undInfrastruktur auf einen Spitzenbedarf auszurichten. Sie hatdazu in den letzten Jahren auch darin investiert (PumpstationBoden, Erneuerung Anlagen und Leitungen). Die Einnahmenaus diesem Bereich fielen aber relativ gering aus,dies auch darum, weil unsere Wasserversorgung relativniedere Anschlussgebühren hat. Dies führte dazu, dassdie Kosten in der Wasserversorgung vor allem über dieWasserzinsen gedeckt werden mussten.Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte die Neuanschliesser mehr indie Pflicht nehmen. Deshalb wird das System der Anschlussgebührenumgestellt. Neu werden die Anschlussgebührenim Bereich Wohnen aufgrund der Gebäudegrösseund im Bereich des Gewerbes nach Nutzflächeberechnet. Vergleichsberechnungen mit bewilligten Objektenzeigen, dass die Anschlussgebühren zwar deutlichhöher ausfallen werden als bisher, aber immer nochniedriger sind als an anderen Orten.In Art. 13, Abs. 4 wird genauer definiert, wer unter welchenUmständen bei einem bereits angeschlossenenGebäude Anschlussgebühren nachzahlen muss.Bei Art. 15 wird die Praxis nicht geändert. Die Wasserzinsenwerden genau gleich erhoben wie bisher. Es werdenlediglich die Ansätze angepasst, indem die Ansätzeim Reglement aufgenommen werden, die für das Jahr<strong>2011</strong> und 2012 gelten.In den Art. 18 bis 20 wird genauer geregelt, wer welcheKosten trägt (Hydranten, Leitungsverlegungen oderGrundbuchkosten).In Art. 27 wird festgelegt, dass Anschlussgesuche undBaugesuche, welche bei Inkrafttreten der Änderungennoch nicht bewilligt worden sind, nach den alten Bestimmungenbeurteilt werden. Auch die Anschlussgebührenwerden nach den alten Bestimmungen festgelegt.c) Änderungen im WortlautNachfolgend werden die bisherigen Bestimmungen und die vorgesehenen Änderungen einander im Wortlaut gegenübergestellt.bisherige VersionDie <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>Unteriberg</strong>, gestützt auf § 7des Gesetzes über die Organisation der <strong>Gemeinde</strong>n undBezirke vom 29. Oktober 1969 sowie §§ 38 Abs. 3 und 51des Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 beschliesst:Art. 3, RandtitelOrganisationWasserkommission<strong>Gemeinde</strong>ratArt. 31 Die Oberaufsicht über die WV liegt beim <strong>Gemeinde</strong>rat,dieser erlässt die erforderlichen Verfügungen. Die Geschäftsleitungwird einer Kommission übertragen, welchevom <strong>Gemeinde</strong>rat auf 2 Jahre bestellt wird.2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat wählt aus den Mitgliedern der Kommissionden Präsidenten und den Aktuar.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ernennt den Brunnenmeister, welcherfür den Unterhalt der Anlagen verantwortlich ist.Art. 4Die Kommission hat die direkte Aufsicht über die WV. Siefasst alle Beschlüsse, welche in diesem Reglement nichtausdrücklich der <strong>Gemeinde</strong>versammlung oder dem <strong>Gemeinde</strong>ratvorbehalten sind. (Zum Beispiel Verfügungen ineiner Vielzahl gleichgelagerter Fälle.)Art. 5, RandtitelEinspracheneue VersionDie <strong>Gemeinde</strong>versammlung <strong>Unteriberg</strong> beschliesst:Art. 3, RandtitelAufgaben des <strong>Gemeinde</strong>ratesArt. 31 Die Oberaufsicht über die WV liegt beim <strong>Gemeinde</strong>rat,dieser erlässt die erforderlichen Verfügungen.2 Die Geschäftsleitung wird einer Kommission übertragen,welche vom <strong>Gemeinde</strong>rat auf 2 Jahre bestellt wird. Der<strong>Gemeinde</strong>rat wählt aus den Mitgliedern der Kommissionden Präsidenten und den Aktuar.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ernennt die für die Trinkwassersicherheitverantwortliche Person.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ernennt den Brunnenmeister, welcherfür den Unterhalt der Anlagen verantwortlich ist.Art. 4Die Kommission hat die direkte Aufsicht über die WV. Siefasst alle Beschlüsse, welche in diesem Reglement nichtausdrücklich der <strong>Gemeinde</strong>versammlung oder dem <strong>Gemeinde</strong>ratvorbehalten sind.Art. 5, RandtitelRechtsmittel37


isherige VersionArt. 5Gegen Beschlüsse und Verfügungen der Kommission kannbeim <strong>Gemeinde</strong>rat Einsprache erhoben werden.Art. 6, Abs. 11 Die WV hat die Aufgabe, die Bewohner in allen vonder <strong>Gemeinde</strong> geplanten Bauzonen mit TrinkundGebrauchwasser in ausreichender Menge undeinwand freier Qualität zu versorgen.Art. 7, RandtitelGesuch für NeuanschlüsseArt. 7Für den Neuanschluss einer Liegenschaft und für jede Vermehrungder Wasserverbrauchsstellen ist der WV vomGrundeigentümer, evtl. Baurechtsberechtigten, ein Gesucheinzureichen. (Bei der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zu beziehen.) DasGesuch muss Angaben über die Verwendung des Wassersund enthalten und von einem erläuterten Bau- und Situationsplanbegleitet sein.Art. 10Der Abonnent hat der WV sofort zu melden:a) die Veräusserung des angeschlossenen Grundstückes,b) Änderungen an den privaten Wasserinstallationen,c) Störungen im Betrieb der Anlage.Art. 11Verboten ist:a) die Wasserabgabe an Nichtabonnenten oder dieAbleitung von Wasser auf andere Grundstücke,b) die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten,c) Beschädigung und Manipulationen an den Wasserzählern,d) jeder rechtswidrige Wasserbezug.Art. 121 Will ein Abonnent vom gesamten Wasserbezug zurücktreten,so hat er der WV eine schriftliche Kündigung einzureichen,unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.2 Die WV kann unter Beachtung der gleichen Frist zurücktreten,wenn:a) der Abonnent gegen die Bestimmungen diesesReglementes verstösst,b) seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicherMahnung nicht nachkommt.neue VersionArt. 51 Gegen Beschlüsse und Verfügungen der Kommissionkann innert 20 Tagen beim <strong>Gemeinde</strong>rat Einsprache erhobenwerden.2 Entscheide des <strong>Gemeinde</strong>rates können nach den Bestimmungender Verordnung über die Verwaltungsrechtpflege(VRP, SRSZ 234.110) angefochten werden.Art 6, Abs. 11 Die WV hat die Aufgabe, die Bewohner im Versorgungsgebietmit Trink- und Gebrauchwasser in ausreichenderMenge und einwandfreier Qualität zu versorgen.Art. 7, RandtitelAnschlussgesucheArt. 71 Der WV ist vom Grundeigentümer in folgenden Fällenein Anschlussgesuch einzureichen:a) Neuanschluss einer bestehenden Baute,b) Neuanschluss einer neuen Baute,c) An- und Umbauten bei bestehenden Bauten mitÄnderung der Kubatur oder der Nutzfläche,d) Zweckänderung einer bestehenden Baute.2 Das Gesuch muss umfassen: Angaben über die Verwendungdes Wassers und Baupläne mit Fassaden undGrundrissen sowie Verlauf der Anschlussleitungen.Art. 10Der Abonnent hat der WV sofort zu melden:a) die Veräusserung der angeschlossenen Liegenschaftoder des angeschlossenen Gebäudes,b) Änderungen an den privaten Wasserinstallationen,c) Störungen im Betrieb der Anlage.Art. 11Verboten ist:a) die Wasserabgabe an Nichtabonnenten oder dieAb leitung von Wasser auf andere Grundstücke,b) die unerlaubte Wasserentnahme aus öffentlichen undprivaten Hydranten,c) Beschädigung und Manipulationen an den Wasserzählern,d) jeder rechtswidrige Wasserbezug,e) das unerlaubte Anhängen von privaten Wasserleitungenan Anlageteile mit Wasser aus der WV.Art. 121 Will ein Abonnent vom gesamten Wasserbezug zurücktreten,so hat er der WV eine schriftliche Kündigung einzureichen,unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.2 Die WV kann unter Beachtung der gleichen Frist zurücktreten,wenn:a) der Abonnent gegen die Bestimmungen diesesReglementes verstösst,b) seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicherMahnung nicht nachkommt.3 Der Hausanschluss wird sodann auf Kosten des Abonnentenvom Leitungsnetz der WV abgetrennt.4 Ein Anspruch auf Rückerstattung der bezahltenAnschlussgebühren entsteht durch die Kündigung nicht.38


isherige VersionArt. 13, Abs. 22 Die Anschlussgebühr wird wie folgt festgelegt:Fr. 1’300.– Landwirtschaftlicher Betrieb(Einfamilienhaus mit Stall)Fr. 1’300.– EinfamilienhausFr. 1’000.– Jede weitere WohnungFr. 1’300.– Grundtaxe minimal für gewerbliche undindustrielle Bauten. Die Anschlussgebührwird nach dem voraussichtlichenWasserverbrauch festgelegt.Fr. 50.– Bauwasser minimalFr. 1’500.– Subventionsrückerstattung pro Wohnungund Gewerbebetrieb für nichtlandwirtschaftlicheBautenDie Anschlussgebühr für gewerbliche und industrielleBauten ist nach dem voraussichtlichen Wasserverbrauchseparat festzulegen.Art. 13, Abs. 3 bis 53 Zur Anschlussgebühr ist für nichtlandwirtschaftlicheBauten die Subventionsrückerstattung, die pro Wohnungund Gewerbebetrieb festgesetzt ist, zu entrichten. Vorbehaltenbleiben abweichende Anordnungen der zuständigenAmtsstellen von Bund und Kanton.4 Im Falle einer Handänderung sind für eine noch nichtbezahlte Gebühr der bisherige und der neue Eigentümersolidarisch zur Zahlung verpflichtet.5 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, die Gebührenansätze anzupassen,wobei er an den Grundsatz der Kostendeckunggebunden ist und von den Grundgebühren gemäss Art. 13,Abs. 2 um nicht mehr als 50 % abweichen darf. Die Gebührenanpassungensind zu veröffentlichen.Art. 15, Abs. 22 Der Wasserzins wird wie folgt festgelegt:Fr. 110.— Grundgebühr pro Anschluss,inklusive 100 m³ WasserverbrauchFr. 60.— Grundgebühr pro weitere Wohnung / EinheitFr. 25.— BrunnenstockFr. 60.— WeidstallFr. 25.— Mietzins WasseruhrFr. —.50 Wasserverbrauch pro m³ ab 101 m³Art. 15, Abs. 3 und 43 Der Wasserzins ist von demjenigen geschuldet, der imZeitpunkt der <strong>Rechnung</strong>sstellung Eigentümer der Liegenschaftist. Bei Handänderungen und für die Anpassung derAnsätze gilt Art. 13, Abs. 4 und 5 sinngemäss.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, die Gebühren dem Deckungsgradder Wasserrechnung nach Abs. 1 anzupassen,wobei er von den Grundgebühren gemäss Abs. 2 um nichtmehr als 50 % abweichen darf. Die Gebührenanpassungensind zu veröffentlichen.Art. 17, RandtitelUmfang der Anlageneue VersionArt. 13, Abs. 22 Die Anschlussgebühr wird wie folgt festgelegt (Ansätzeohne MWSt.):WohnenFr. 4.– / m³ Gebäudeinhaltnach SIA-Norm 416, AussengeschossflächeGewerbe und Industrie Fr. 7.– / m² Nutzfläche fürdie ersten 100 m²Fr. 4.– / m² Nutzfläche fürjeden weiteren m²LandwirtschaftBauwasser:WohnenFr. 3.– / m² NutzflächeFr. 1.– / 10 m³ Gebäudeinhaltnach SIA-Norm 416, Aussengeschossflächeübrige Gebäude Fr. 0.50 / m² NutzflächeDie Gebühr «Bauwasser» ist nur fällig, wenn das Bauwasserüber einen Bauwasseranschluss (Brunnenstock)bezogen wird.Art. 13, Abs. 3 bis 63 Bei gemischt genutzten Gebäuden wird die Anschlussgebührentsprechend anteilsmässig festgelegt.4 Bei Änderungen in der Art der Überbauung oder Benützungeiner angeschlossenen Liegenschaft oderGebäudes, sowie bei Wiederaufbau sind die Anschlussgebührenden neuen Verhältnissen anzupassen undder entsprechende Mehrbetrag nachträglich zu entrichten.Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.5 Im Falle einer Handänderung sind für eine noch nichtbezahlte Gebühr der bisherige und der neue Eigentümersolidarisch zur Zahlung verpflichtet.6 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, die Gebührenansätze anzupassen,wobei er an den Grundsatz der Kostendeckunggebunden ist und von den Gebührenansätzen gemässArt. 13, Abs. 2 um nicht mehr als 50 % abweichen darf.Die Gebührenanpassungen sind zu veröffentlichen.Art. 15, Abs. 22 Der Wasserzins wird wie folgt festgelegt (Ansätze ohneMWSt.):Fr. 145.—Grundgebühr pro Anschluss,inklusive 100 m³ WasserverbrauchFr. 80.— Grundgebühr pro weitere Wohnung / EinheitFr. 35.— BrunnenstockFr. 80.— WeidstallFr. 30.— Mietzins WasseruhrFr. —.65 Wasserverbrauch pro m³ ab 101 m³Art. 15, Abs. 3 und 43 Der Wasserzins ist von demjenigen geschuldet, der imZeitpunkt der <strong>Rechnung</strong>sstellung Eigentümer der Liegenschaftist. Bei Handänderungen gilt Art. 13, Abs. 4 sinngemäss.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, die Gebühren demDeckungsgrad der Wasserrechnung nach Abs. 1 anzupassen,wobei er von den Gebührenansätzengemäss Abs. 2 um nicht mehr als 50 % abweichen darf.Die Gebührenanpassungen sind zu veröffentlichen.Art. 17, RandtitelAnlagen der Groberschliessung39


isherige VersionArt. 171 Die WV erstellt und unterhält die Quell- und Grundwasserfassungen,die Wasserreservoire, die Hydranten unddie Hauptleitungen.2 Die Hauszuleitungen gehen zu Lasten des Anschliessersund müssen unter Aufsicht der WV erstellt werden, welcheauch Material, Kaliber und die Grabentiefe bestimmt. Vordem Eindecken des Grabens sind die Gebäudezuleitungenunter Aufsicht des Brunnen meisters einer Druckprobe zuunterziehen. Die Haus zuleitungen sind Eigentum der Wasserversorgungund werden auch von denselben unterhaltenund zwar bis und mit Hauptabstellhahn.3 Bei einer Verlegung der Hauszuleitung durch baulicheMassnahmen des Grundeigentümers sind die Kostendurch diese zu tragen.neue VersionArt. 171 Die WV erstellt und unterhält die Quell- und Grundwasserfassungen,die Wasserreservoire, die öffentlichenHydranten und die Hauptleitungen.2 Bei einer Verlegung von Groberschliessungsanlagendurch bauliche Massnahmen des Grundeigentümers sinddie Kosten für die Grabarbeiten durch diesen zu tragen.Die Kosten für die Rohre und das Verlegen der Leitungenübernimmt die WV. Die WV übernimmt auch die Kosten fürdie Wiederherstellung für einen orts üblichen Rasen.–/– Art. 18, Randtitel (neu)Anlagen der Feinerschliessung–/– Art. 18 (neu)1 Die Feinerschliessungsanlagen gehen zu Lasten des Anschliessersund müssen unter Aufsicht der WV erstellt werden,welche auch Material, Kaliber und die Grabentiefe bestimmt.2 Vor dem Eindecken des Grabens sind die Gebäudezuleitungenunter Aufsicht des Brunnenmeisters einerDruckprobe zu unterziehen. Die Feinerschliessungs anlagensind Eigentum der Wasserversorgung und werden auchvon ihr unterhalten und zwar bis und mit Hauptabstellhahn.3 Bei einer Verlegung von Feinerschliessungsanlagendurch bauliche Massnahmen des Grundeigentümers sindsämtliche anfallenden Kosten durch diesen zu tragen.Art. 18, RandtitelArt. 19, RandtitelHausleitungenPrivate AnlagenArt. 18Art. 191 Die Hausleitungen nach dem Abstellhahn sind von denGrundeigentümern auf eigene Kosten zu erstellen und ordnungsgemässzu unterhalten. Die Vorschriften der WVmüssen beachtet werden. Die zuständigen Organe habendas Kontrollrecht über alle Hausinstallationen. Zur Ausübungdieses Rechtes ist ihnen der Zutritt zu gestatten.1 Die Leitungen und Anlagen nach dem Abstellhahn sindvon den Grundeigentümern auf eigene Kosten zu erstellenund ordnungsgemäss zu unterhalten.2 Hydranten, die auf Verlangen und im Interesse eines bestimmtenGebäude- oder Grundeigentümers installiert werdenmüssen, sind auf dessen Kosten anzuschaffen, zu installierenund zu unterhalten.3 Es dürfen nur Wasserbehandlungsanlagen installiertwerden, welche vom eidg. Gesundheitsamt genehmigtwurden. Durch den Einbau eines Rückflussverhinderers istein Rückfliessen des Wassers in das öffentliche Netz zuvermeiden.4 Wasser aus privaten Quellen darf ohne Einwilligung derWV nicht in Anlageteile mit Wasser der WV eingeleitet werden.In solchen Fällen bestimmt die WV, unter welchen Bedingungendies trotzdem gestattet ist. Ein Rückfliessen vongemischtem Wasser in das öffentliche Netz ist zu verhindern.5 Die Vorschriften der WV müssen beachtet werden. Diezuständigen Organe haben das Kontrollrecht über alle privatenAnlageteile und Hausinstallationen. Zur Ausübungdieses Rechtes ist ihnen der Zutritt zu gestatten.40


isherige VersionArt. 191 Die Wasserversorgung erwirbt die für die Hauptleitungenerforderlichen Durchleitungsrechte; sie sind zu entschädigenund im Grundbuch einzutragen. Ist eine Regelung aufdem Verhandlungsweg nicht möglich, dann ist zu enteignen.2 In gleicher Weise ist bei den Hauszuleitungenvorzugehen.Art. 20Für allfällige Schäden, welche an Gebäuden oder Liegenschaftender Abonnenten durch die Wasserzuleitung entstehen,haftet die WV nicht. Ebenso haftet sie auch nichtfür Schäden, welche auf Handlungen oder UnterlassungenDritter zurückzuführen sind.Art. 21 und RandtitelFür Schäden, welche infolge Frost und durch Nichtbeachtungder Vorschriften entstehen, haftet ab Abstellhahn imGebäude der Abonnent.Art. 221 Übertretungen dieses Reglements werden nach denVorschriften der Strafprozessordnung mit einer Busse vonFr. 50.– bis Fr. 1’000.– bestraft.2 Vorbehalten bleiben die besonderen Strafbestimmungendes Strafgesetzbuches.Art. 23Die WV hat von allen öffentlichen und privaten Anlagen,(ausser den Hausinstallationen) eine vollständige Plansammlunganzulegen. Die Pläne müssen den tatsächlichen Ausführungenentsprechen und sind laufend nachzuführen. Der<strong>Gemeinde</strong>rat ist einmal jährlich über die nachgeführten Plänezu orientieren. Die Wasserleitungen sind nach Erstellen aufKosten der Wasserversorgung im Grundbuch einzutragen.Art. 24, RandtitelAufhebung bisheriger RechteArt. 24Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements,werden alle ihm widersprechenden Vorschriften aufgehoben,insbesondere das Reglement für WV der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> vom 24. Mai 1970.Art. 26Dieses Reglement tritt nach Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>versammlungin Kraft.neue VersionArt. 201 Die Wasserversorgung erwirbt die für die Anlagen derGroberschliessung erforderlichen Durchleitungsrechte undNutzungsrechte; sie sind zu entschädigen und im Grundbucheinzutragen. Das Durchleitungsrecht und Nutzungsrechtbeinhaltet auch das Anbringen von Schiebern,Hydranten und zugehörigen Hinweistafeln. Ist eine Regelungauf dem Verhandlungsweg nicht möglich, dann istzu enteignen.2 Mit der Anschlussbewilligung erwirbt sich die WV für dieAnlagen der Feinerschliessung ein unentgeltliches Durchleitungsrechtzu Lasten des Grundstückes.3 Die Kosten für die Grundbucheinträge übernimmt die WV.Art. 21Für allfällige Schäden, welche an Gebäuden oder Liegenschaftender Abonnenten durch Anlagen der Wasserversorgungentstehen, haftet die WV nicht. Ebenso haftetsie auch nicht für Schäden, welche auf Handlungen oderUnterlassungen Dritter zurückzuführen sind.–/–Werden ersatzlos gestrichenArt. 22Mit Busse bis Fr. 5’000.– wird bestraft, wer Bestimmungendieses Reglements vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.Art. 23Die WV hat von allen öffentlichen und privaten Anlagen,(ausser den Hausinstallationen) eine vollständige Plansammlunganzulegen. Die Pläne müssen den tatsächlichenAusführungen entsprechen und sind laufend nachzuführen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist einmal jährlich über die nachgeführtenPläne zu orientieren.Art. 24, RandtitelAufhebung bisherigen Rechts / ÜbergangsbestimmungArt. 241 Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglements,werden alle ihm widersprechenden Vorschriften aufgehoben,insbesondere das Reglement für WV der <strong>Gemeinde</strong><strong>Unteriberg</strong> vom 12. März 2000.2 Für Baugesuche bis zum Inkrafttreten des neuenReglements gilt das alte Recht.Art. 26Dieses Reglement tritt nach der Verabschiedung durch die<strong>Gemeinde</strong>versammlung unter Vorbehalt der Genehmigungdurch den Regierungsrat in Kraft.41


d) Bericht des PreisüberwachersReglemente, die eine Gebührenordnung enthalten odereine Gebührenerhöhung vorsehen, sind nach Art. 14Preisüberwachungsgesetz durch die <strong>Gemeinde</strong> vorgängigdem Preisüberwacher zu unterbreiten. Im Bericht undAntrag an die <strong>Gemeinde</strong>versammlung ist anzufügen,dass der Preisüberwacher angehört wurde und wie eineallfällige Stellungnahme umgesetzt wird. Die Stimmbürgerinnenund Stimmbürger müssen ihren Entscheid inKenntnis der Empfehlung des Preisüberwachers treffenkönnen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Unteriberg</strong> hat die Änderungenim Reglement der Wasserversorgung dem Preisüberwacherunterbreitet. Dieser nimmt dazu wie folgt Stellung:PreisvergleichDie Preisüberwachung erfasst die Gebühren in den BereichenWasser, Abwasser und Abfall für die 300 einwohnerreichstenSchweizer <strong>Gemeinde</strong>n (mehr als 5’000 Einwohner).Die eingereichten Unterlagen geben uns einengroben Überblick über die Situation der Wasserversorgung.Im Vergleich zu den 300 einwohnerreichsten <strong>Gemeinde</strong>nliegen die neuen Tarife der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>im schweizweiten Durchschnitt.Gemäss den neuen Tarifen liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Unteriberg</strong>– mit Wohnungen > 2 Zimmer – in der günstigerenHälfte der 300 Schweizer <strong>Gemeinde</strong>n und mit Wohnungen< 2 Zimmer bis zu 27 % über dem Durchschnitt.KostenMit der Erhöhung der wiederkehrenden Gebühr soll fürdas Jahr <strong>2011</strong> ein Mehrertrag von rund CHF 40’000 erzieltwerden, gemäss Beurteilung der Kostenentwicklungist dieser Mehrertrag aus Sicht der Preisüberwachunggenügend begründet und also als vertretbar einzustufen.Allgemeine Bemerkung zur Gebührengestaltungund zu den AnschlussgebührenWerden Tarife erhöht, prüft der Preisüberwacher auch,welche Gebührenstruktur für die <strong>Gemeinde</strong> geeignet ist.Angesicht der hohen Fixkosten bei Wasserversorgungengehen wir davon aus, dass die Erträge aus den Grundgebührenzwischen 50 und 80 % der Einnahmen ausmachen sollten. Bei <strong>Gemeinde</strong>n mit einem bedeutendenZweitwohnungsanteil, ist eher ein Wert in der Nähe von80 % anzustreben.Gerade in Regionen mit starken saisonalen Schwankungenist es wichtig, dass die Fixkosten möglichst gerechtauf alle verteilt werden. Die Höhe der Fixkosten wird vorallem durch die Länge des Leitungsnetzes und den Spitzenverbrauchbestimmt. Zu beiden Faktoren tragen dieZweitwohnungen mit dem sehr geringen Gesamtverbrauchin gleichem Masse bei, wie die Erstwohnungen,die einen weit höheren Gesamtwasserverbrauch aufweisen.In solchen Regionen ist ein Gebührensystem, welchesfür die Zweitwohnungen im Wesentlichen auf einePauschalbelastung hinausläuft angebracht.Bei Gebührensystemen mit einem grossen variablen Anteil,würden die ständigen Bewohner die Infrastrukturkostender Zweitwohnungsbesitzer mitfinanzieren. <strong>Gemeinde</strong>n,welche über einen wesentlichen Anteil anZweitwohnungen verfügen – so wie das bei Ihrer <strong>Gemeinde</strong>der Fall ist – empfehlen wir demnach den zusätzlichenFinanzbedarf über Grundgebühren zu finanzieren.AnschlussgebührWenn eine <strong>Gemeinde</strong> ein System gewählt hat, ist eswichtig, dass dieses konsequent angewandt wird. Da dieAnschlussgebühr eine einmalige relativ hohe Gebührdarstellt, sind starke Änderungen heikel, da die Gleichbehandlungder alten und neuen Immobilienbesitzer damitgefährdet ist.Die von der <strong>Gemeinde</strong> geplante Erhöhung der Anschlussgebührwürde gemäss Ihrem Beispiel bedeuten,dass sich die Tarife für die Gebührenzahler im Durchschnittum den Faktor 2.9 erhöhen und aufgrund derÄnderung der Berechnungsbasis ein jährlicher Mehrertragvon ca. CHF 20’000 für das Jahr 2012 erzielt wird.Gemäss den Berechnungen der <strong>Gemeinde</strong> führen dieseAnpassungen auch unter Berücksichtigung der Subventionsrückerstattungzu einer sehr starken Mehrbelastungfür die einzelnen dargestellten Objekte. Aus der Änderungder Berechnungsgrundlage für die Anschlussgebührensollte u. E. für keine Kategorie von Bauten eineErhöhung um mehr als 20 Prozent resultieren. Wir empfehlenjeweils Systemänderungen möglichst nicht mitErhöhungen zu kombinieren, da sich aus dieser Kombinationin Einzelfällen oder für einzelne Kategorien fastimmer unverhältnismässig starke Änderungen ergeben.Deshalb empfehlen wir der <strong>Gemeinde</strong>, die Anschlussgebührenderart anzupassen, dass für keine Kategorie vonBauten eine Erhöhung von mehr als 20 % resultiert.EmpfehlungGestützt auf die vorstehenden Erwägungen und in Anwendungder Artikel 2, 13 und 14 PüG empfiehlt derPreisüberwacher der <strong>Gemeinde</strong>:1. Die aktuelle Mengengebühr beizubehalten und im Gegenzugdie Grundgebühr pro Anschluss maximal umden daraus resultierenden Fehlbetrag zu erhöhen.2. Die Grundgebühr pro weitere Wohnung – für Wohnungenmit weniger als 60 m² Wohnfläche – unterCHF 80.– anzusetzen.3. Sicherzustellen, dass für keine Kategorie von Bauteneine Erhöhung der Anschlussgebühr von mehr als20 % resultiert.Wir weisen Sie darauf hin, dass die zuständige Behördedie Stellungnahme des Preisüberwachers in ihrem Entscheidanzuführen und, falls sie der Empfehlung nichtfolgt, in der Veröffentlichung ihren abweichenden Entscheidzu begründen hat (Art. 14, Abs. 2 PüG). Wir bittenSie, uns Ihren veröffentlichten Entscheid zukommen zulassen. Sobald die Behörde diesen Entscheid gefällt hat,werden wir vorliegende Empfehlung auf unserer Webseiteveröffentlichen.42


e) Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Empfehlung des Preisüberwacherszu Empfehlung 1:Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Empfehlung des Preisüberwachersgeprüft und ist zum Schluss gekommen, Empfehlungeins nur teilweise umzusetzen. Die Wasserversorgunghat in den letzten Jahren in die teilweise nun schonälteren Anlagen investiert, um der Bevölkerung gutesund einwandfreies Trinkwasser liefern zu können. Auchin den nächsten Jahren wird die <strong>Gemeinde</strong> investierenmüssen. Einerseits müssen ältere Leitungen ersetzt werden,andererseits sind auch die Bauten den neuen Anforderungenanzupassen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat entschieden,am bisherigen System der Wasserzinsen unverändertfestzuhalten und lediglich die Ansätze zuerhöhen und zwar auf jene Beträge, wie sie nun im Jahre<strong>2011</strong> und 2012 verrechnet werden.zu Empfehlung 2:Möchte man dieser Empfehlung nachkommen, müssteder <strong>Gemeinde</strong>rat das System ändern, indem er dieGrundgebühr, bzw. die weitere Einheit aufsplitten muss.Für Wohnungen unter 80 m² müsste dann eine andereGebühr in <strong>Rechnung</strong> gestellt werden, als für Wohnungenüber 80 m². Nach Ansicht des <strong>Gemeinde</strong>rates widersprechensich die Empfehlung 1 und 2 des Preisüberwachers.Aus dem Bericht kann entnommen werden, dassdie Zweitwohnungsbesitzer anteilsmässig in die Kosteneingebunden werden sollen. Gerade aber die Zweitwohnungenhaben oftmals eine eher kleinere Nutzfläche.Wenn nun die Grundgebühr für diese Wohnungen gesenktwerden sollen, so werden dadurch gerade aberZweitwohnungsbesitzer entlastet. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hatentschieden, am bisherigen System unverändert festzuhalten.zu Empfehlung 3:Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat oben begründet, warum er dasSystem der Anschlussgebühren ändern will. Der Anteilder Anschlussgebühren gegenüber den Wasserzinsenist relativ klein:Jahr Anschlussgebühren Wasserzinsen2009 12’000.00 145’523.602010 13’600.00 146’140.45<strong>2011</strong> 7’350.00 191’935.55Will der <strong>Gemeinde</strong>rat der Empfehlung des Preisüberwachersfolgen, so kann das System nicht geändert werden.Bei Umbauten, Abbrüchen mit Wiederaufbautenoder Gebäudevergrösserungen konnten bisher teilweisekeine Anschlussgebühren erhoben werden. Dies möchteder <strong>Gemeinde</strong>rat ändern. Deshalb sollen die Anschlussgebührennach Gebäudevolumen oder Nutzflächeerhoben werden, was zur Folge hat, dass auch fürdie erweiterten Kubaturen und Nutzflächen Anschlussgebührenin <strong>Rechnung</strong> gestellt werden können. Der <strong>Gemeinde</strong>ratist sich der Folgen bewusst. Aufgrund desBerichtes des Preisüberwachers hat der <strong>Gemeinde</strong>ratdie Ansätze aber etwas tiefer festgelegt.f) Empfehlung des <strong>Gemeinde</strong>ratesDer <strong>Gemeinde</strong>rat empfiehlt den Stimmbürgerinnen undStimmbürgern, den Änderungen im Reglement der Wasserversorgung<strong>Unteriberg</strong> zuzustimmen.43


Einladung zur <strong>Gemeinde</strong>versammlungFreitag, 20. April 201220.00 Uhr, im Mehrzweckhaus BaumeliTraktandenliste1. Wahl von drei Stimmenzählern2. Genehmigung Traktandenliste3. Genehmigung Nachkredite zulasten der <strong>Rechnung</strong> <strong>2011</strong>4. Genehmigung der Verwaltungsrechnung <strong>2011</strong>5. Verpflichtungskredit von Fr. 29’568.– für die vierjährige Errichtungsphasedes Regionalen Naturparks Schwyz6. Änderung «Reglement der Wasserversorgung <strong>Unteriberg</strong>»Die Geschäfte 5 und 6 unterliegen der Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012und Vortagen. Die Anträge des <strong>Gemeinde</strong>rates sind in der vorliegendenBotschaft abgedruckt und liegen samt Unterlagen auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzleiab 10. April 2012 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.Nach den offiziellen Traktanden stehen die <strong>Gemeinde</strong>räte für Fragen undAnliegen zur Verfügung.<strong>Unteriberg</strong>, 2. April 2012Der <strong>Gemeinde</strong>rat

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