12.07.2015 Aufrufe

Gemeinde Weyregg • Weyregger Straße 69 • 4853 Weyregg am ...

Gemeinde Weyregg • Weyregger Straße 69 • 4853 Weyregg am ...

Gemeinde Weyregg • Weyregger Straße 69 • 4853 Weyregg am ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9) Feststellung, welche im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretene Fraktion jeweils in einembestimmten Ausschuss den Obmann bzw. Obmannstellvertreter stellt (§ 33 und §91a Oö. GemO 1990); Beschlussfassung;10) Wahl der Obmänner und Obmann-Stellvertreter sowie der übrigen Mitglieder undErsatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen (§ 33 Abs. und § 91 a Oö. GemO1990) -Fraktionswahl;11) Wahl eines Vertreters (Stellvertreters) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyregg</strong> <strong>am</strong> Attersee in dieVerbandsvers<strong>am</strong>mlung des Sozialhilfeverbandes Vöcklabruck gem. § 33 des Oö.Sozialhilfegesetzes in Verbindung mit § 33a Oö. GemO 1990 (Fraktionswahl);12) Wahl eines Vertreters (Stellvertreters) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyregg</strong> <strong>am</strong> Attersee in denBezirksabfallverband Vöcklabruck gem. § 18 Abs. 4 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz;in Verbindung mit § 33a Oö. GemO 1990 (Fraktionswahl);13) Wahl eines Vertreters (Stellvertreters) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyregg</strong> <strong>am</strong> Attersee in dieVerbandsvers<strong>am</strong>mlung des Güterwegeerhaltungsverbandes Alpenvorland inVerbindung mit § 33 a Oö. GemO 1990 (Fraktionswahl);14) Wahl von drei Mitgliedern(Ersatzmitglieder) des Jagdausschusses gem. § 16 Abs. 2Oö. Jagdgesetz (Fraktionswahl);15) Entsendung der <strong>Gemeinde</strong>vertreter in den Kindergartenbeirat gem. Pkt. VII derVereinbarung zwischen der Pfarrcaritas und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyregg</strong> <strong>am</strong> Attersee;16) Bildung des Personalbeirates gem. § 14 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts-undGehaltgesetzes 2002;a) Bestellung des Vorsitzenden des Personalbeiratesb) Bestellung der Dienstgebervertreter und Dienstnehmervertreter für denPersonalbeirat gem. 14, Abs. 3 Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts-und Gehaltsgesetzes2002;17) AllfälligesHinweis gem. § 20 Abs. 2 Oö. GemO:Sind nicht wenigstens drei Viertel der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des <strong>Gemeinde</strong>rates zurkonstituierenden Sitzung erschienen oder hat sich nachträglich ein Teil der Erschienenenentfernt und sinkt dadurch die Anzahl der Anwesenden unter drei Viertel der Mitglieder bevordie Angelobung beendet ist, hat der bisherige Bürgermeister binnen zwei Wochen eine zweiteSitzung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig istHinweis gem. § 23 Abs. 1 Z.5 Oö. GemO:Weiters wird darauf verwiesen, dass nach § 23 Abs. 1 Zif. 5 Oö.GemO 1990 einMitglied(Ersatzmitglied) des <strong>Gemeinde</strong>rates seines Mandates verlustig wird, wenn es zurkonstituierenden Sitzung nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Angelobungentfernt, ohne seine Abwesenheit oder seine Entfernung durch einen triftigen Grundrechtfertigen zu können.Seite 2 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!