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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Regionalrat<br />

Sachgebiet:<br />

Regionalplan für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong>,<br />

Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />

Drucksache Nr.:RR 141/2010<br />

3. Sitzungsperiode<br />

<strong>Köln</strong>, den 24. November 2010<br />

Vorlage für die<br />

5. Sitzung des Regionalrates am 17. Dezember 2010<br />

TOP 6 20. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk<br />

<strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />

– Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim;<br />

Erarbeitungsbeschluss<br />

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW<br />

Berichterstatter: Frau Dr. Renz, Dezernat 32, Tel.: 0221/147-2355<br />

Frau Chemnitz, Dezernat 32, Tel.: 0221/147-3102<br />

Anlage: Verfahrensunterlage (Begründung)<br />

- Planentwurf<br />

- Umweltbericht<br />

- Beteiligtenliste<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Erarbeitungsverfahren<br />

zur 20. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong>,<br />

Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> auf der Grundlage der anliegenden Verfahrensunterlage<br />

(Stand: November 2010) durchzuführen.<br />

2. Im Änderungsverfahren sind die in der Beteiligtenliste aufgeführten öffentlichen<br />

Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Abs. 3 ROG von der<br />

Regionalplanungsbehörde zur Mitwirkung aufzufordern. Die Regionalplanungsbehörde<br />

kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig er-<br />

Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397 oder 3336


Sachgebiet: Drucksache Seite<br />

Regionalplan <strong>Köln</strong>, Sachlicher Teilabschnitt<br />

Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville<br />

RR 141/2010 2<br />

scheint.<br />

Die Öffentlichkeit wird über eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlage<br />

bei der Regionalplanungsbehörde und dem Rhein-Erft-Kreis gemäß § 13<br />

LPlG NRW beteiligt.<br />

3. Die Frist, innerhalb der die zur Beteiligung aufgeforderten Stellen Anregungen<br />

und Bedenken vortragen können, beträgt 3 Monate.<br />

Die Frist für die öffentliche Auslegung beträgt 1 Monat.


Regionalplan<br />

für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong><br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

20. Planänderung<br />

- Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung Pflegezentrum,<br />

Erftstadt-Konradsheim -<br />

Entwurf: November 2010<br />

5. Regionalratssitzung am 17. Dezember 2010<br />

Anlage zu TOP 6: Drucksache RR 141/2010<br />

DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN<br />

www.brk.nrw.de


Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Zeughausstraße 2–10<br />

5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/ 147-0<br />

Fax: 0221/ 147-3185<br />

poststelle@brk.nrw.de<br />

www.brk.nrw.de<br />

Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte,<br />

Bilder und Grafiken<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

© Geobasisdaten<br />

Land NRW, Bonn<br />

Druck und Weiterverarbeitung<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Information<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Abteilung 3:<br />

Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft<br />

Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle<br />

Telefon: 0221 / 147-2032<br />

Regionalplanungsbehörde:<br />

Telefon: 0221 / 147-2351 oder<br />

Telefon: 0221 / 147-3516<br />

Fax: 0221 / 147-2905<br />

eMail: gep@brk.nrw.de


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Kapitel Thema Seite<br />

INHALTSVERZEICHNIS 1<br />

Begründung 3<br />

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 3<br />

2. Umweltprüfung 4<br />

3. Regionalplanerische Bewertung 7<br />

4. Weiteres Verfahren 8<br />

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —<br />

Anlage 1 PLANENTWURF 9<br />

I. Entwurf Text 9<br />

II. Entwurf Zeichnerische Darstellung 11<br />

Anlage 2 UMWELTBERICHT 13<br />

I. Einleitung 13<br />

1. Veranlassung der Umweltprüfung 13<br />

2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />

13<br />

2.1 Vorhaben und Zielsetzung 13<br />

2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region<br />

<strong>Köln</strong><br />

14<br />

3. Methodik und Untersuchungsrahmen<br />

Umweltauswirkungen<br />

zur Prüfung der<br />

14<br />

3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen 14<br />

3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung 15<br />

3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 15<br />

4. Beschreibung und Abgrenzung der Standortalternativen (anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten)<br />

5. Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele<br />

des Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung<br />

sind<br />

– 1 –<br />

16<br />

16


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Kapitel Thema Seite<br />

II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19<br />

1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung<br />

beeinflusst wird<br />

2. Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen 30<br />

3. Voraussichtliche Umweltwirkungen 31<br />

4. Bewertungskriterien 34<br />

5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung<br />

5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />

35<br />

5.2 FFH-Verträglichkeit 39<br />

5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung 39<br />

5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

40<br />

5.5 Zusammenfassung 42<br />

III. Zusätzliche Angaben 42<br />

1. Vorgehensweise und Datengrundlage 42<br />

2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />

erheblichen Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />

3. Zusammenfassung 43<br />

Anlage 3 BETEILIGTENLISTE 47<br />

– 2 –<br />

19<br />

35<br />

43


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Begründung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung<br />

Inhalt der Planänderung ist die Ergänzung der zeichnerischen Darstellung des<br />

Regionalplans im Bereich der Ortschaft Erftstadt-Konradsheim um das Symbol `PF´ –<br />

Pflegezentrum. Zur Konkretisierung dieser Symboldarstellung soll zudem ein neues<br />

textliches Ziel mit Erläuterung in den Regionalplan, Kapitel D.2.8 `Sonstige<br />

Zweckbindungen im Freiraum´ eingefügt werden.<br />

Anlass der Regionalplanänderung ist die Erftstädter Planung eines Pflegezentrums.<br />

Dieses Pflegezentrum soll aus einem Verbund verschiedener Einrichtungen bestehen.<br />

Im Wesentlichen sind eine Fachklinik für die medizinische Rehabilitation von<br />

Suchtkranken, eine Demenzklinik und Freiflächen für therapeutische Arbeiten im<br />

Zusammenhang mit Kleintierhaltung, Gartenarbeit und therapeutischem Reiten<br />

geplant. Das Pflegezentrum soll insgesamt eine Fläche von 7 ha belegen. Als bauliche<br />

Anlagen sollen ca. 100 betreute Wohneinheiten im Bereich eines in der Örtlichkeit<br />

bereits vorhandenen, ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöfts („Jahnshof“) errichtet<br />

werden. Als zusätzliche neue bauliche Anlagen sind eine Demenzklinik für ca. 75<br />

Pflegeplätze und eine Reithalle mit Stallungen vorgesehen. Die baulichen Anlagen<br />

sollen insgesamt eine Fläche von ca. 3 ha in Anspruch nehmen und in der kommunalen<br />

Bauleitplanung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pflegeheim dargestellt<br />

werden. Die zugehörigen Freiflächen für die therapeutischen Arbeiten im<br />

Zusammenhang mit Kleintierhaltung, Gartenarbeit und Reiten sollen insgesamt 4 ha<br />

groß werden. Diese Freiflächen sollen in der Bauleitplanung als eine Grünfläche mit<br />

der Zweckbestimmung „Gartenanlage mit Kleintierhaltung, Weideland“ dargestellt<br />

werden.<br />

In Vorgesprächen hat die Stadt Erftstadt die besondere Bedeutung dieses Projektes für<br />

die Entwicklung im Stadtgebiet herausgestellt. Die Gesamtplanung wird zudem als ein<br />

medizinisch-fachliches Modellprojekt bewertet, was sich städtebaulich positiv auf den<br />

Ortsteil Konradsheim auswirken soll:<br />

„Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, auf der Grundlage einer vorliegenden<br />

städtebaulichen Gesamtkonzeption im Ortsteil Konradsheim ein Pflegezentrum<br />

anzusiedeln. Das Konzept ist darauf angelegt, im Rahmen eines Modellprojektes<br />

Menschen in der medizinischen Rehabilitation und Menschen in der<br />

Demenzerkrankung an einem Ort zusammenzuführen, um mit Hilfe von<br />

gemeinsamen Informations- und Gestaltungsprozessen insbesondere Defizite der<br />

emotionalen und sozialen Fähigkeiten zu mildern bzw. zu beheben.<br />

Vorgesehen ist dazu u.a. der Umbau und die Sanierung der bestehenden<br />

Hofanlage des historischen Jahnshof zu einer Fachklinik für medizinische<br />

Rehabilitation sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang damit der<br />

– 3 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

2. Umweltprüfung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Neubau eines Demenzpflegeheims mit ökologischem Landbau, Kleintierhaltung<br />

und einer therapeutischen Reitanlage.<br />

Die Einbeziehung der historischen Hofanlage Jahnshof in das Gesamtprojekt ist<br />

für die Stadt Erftstadt von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Mit der<br />

Realisierung des Pflegezentrums werden die seit längerer Zeit in wesentlichen<br />

Teilen ungenutzten und sanierungsbedürftigen Gebäudeteile einer Nachnutzung<br />

zugeführt und deren Erhalt gesichert. Damit kann auf eine Neuversiegelung an<br />

anderer Stelle im Stadtgebiet verzichtet werden und gleichzeitig das Ortsbild von<br />

Konradsheim baukulturell erhalten bleiben. Unter der Prämisse bodenschonender<br />

städtebaulicher Planung ist somit der vorgesehene Standort in Erftstadt –<br />

Konradsheim für die Stadt Erftstadt besonders geeignet.<br />

Der aus dem Gesamtprojekt resultierende Gesamtflächenbedarf von ca. 6,8 ha<br />

(inkl. ca. 5 ha Grünfläche) ist an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht realisierbar.<br />

Alternative Standorte im Allgemeinen Sieldungsbereich in der Stadt sind aufgrund<br />

des hohen projektspezifischen Freiflächenanteils (Therapeutisches Reiten,<br />

Ökologischer Landbau und Kleintierhaltung) bzw. der absehbar nicht<br />

konfliktfreien Nachbarschaft zu Allgemeinen oder Reinen Wohngebieten in der<br />

Stadt Erftstadt nicht vorhanden.“<br />

(aus: Schreiben der Stadt Erftstadt vom 11.11.2010)<br />

Für die Regionalplanänderung ist nach § 12 Absatz 4 LPlG NRW in Verb. mit § 9<br />

ROG eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten. In dem<br />

Umweltbericht sind die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die die<br />

Durchführung der Planänderung auf die Umwelt haben, sowie anderweitige<br />

Planungsalternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Um den<br />

Untersuchungsumfang der Umweltprüfung und den Detaillierungsgrad des<br />

Umweltberichts festzulegen, hat die Regionalplanungsbehörde zunächst ein Scoping<br />

durchgeführt. Auf der Grundlage eines Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />

Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />

Beteiligung durchgeführt.<br />

Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurden von verschiedenen Behörden oder<br />

anderen beteiligten Stellen 6 Hinweise bzw. Anregungen vorgetragen. Die<br />

Regionalplanungsbehörde hat diese – soweit regionalplanerisch relevant –<br />

berücksichtigt und auf dieser Basis den Umweltbericht erstellt.<br />

– 4 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG<br />

Nr. 3c):<br />

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />

Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />

Offenlandbereiche geprägt. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen des 18-<br />

Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch bedeutenden<br />

Burg.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets wurden im Rahmen einer Kartierung im<br />

Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro Smeets + Damaschek erfasst. Diese<br />

sind im Umweltbericht zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan sowie<br />

im artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bauleitplanverfahren beschrieben (Stand:<br />

März 2010) und sind Grundlage der vorliegenden Umweltprüfung.<br />

Natur und Landschaft im Plangebiet sind nach Analyse und Bewertung der einzelnen<br />

Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als überörtlich<br />

bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale Bedeutsamkeit zu<br />

bewerten. Diese Teilbereiche, die durch die beiden Gewässer Rotbach und Lechenicher<br />

Mühlengraben sowie ihre Begleitstrukturen geprägt werden, sind strukturell,<br />

vegetationskundlich und faunistisch wertvoll und üben wichtige Funktionen für den<br />

regionalen Biotopverbund sowie die Erholung, das Landschaftsbild und den Gewässer-<br />

und Grundwasserschutz aus.<br />

Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />

dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />

Belastungen der L 162 und der K 44 kaum ökologische Funktionen übernehmen. Dabei<br />

sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />

darunter auch planungsrelevante Arten, von Bedeutung. Nach den vorliegenden<br />

Erkenntnissen sind jedoch keine nachgewiesenen Nist-, Brut-, Wohn- oder<br />

Zufluchtstätten von besonders geschützten Arten im Sinne des § 42 BNatSchG<br />

innerhalb des Plangebietes bekannt und daher im Falle der Realisierung dieser Planung<br />

betroffen.<br />

Im gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />

Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim – Zone<br />

III A).<br />

Die Umweltprüfung trägt dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des Plangebiets<br />

erheblich vorbelastet sind, da sie gemäß den Darstellungen des an die Ziele der<br />

Landes- und Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h.<br />

überbaut bzw. versiegelt sind.<br />

– 5 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Methodisch wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten<br />

Regionalplanänderung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der bisherigen<br />

Darstellung des Regionalplanes verglichen.<br />

In dem vorliegenden Fall ergeben sich – ausgenommen der Beibehaltung der<br />

Darstellungen des Regionalplanes – keine weiteren Alternativen, da es sich um ein<br />

standortgebundenes Vorhaben handelt. Dies begründet sich aus den projektbedingten<br />

Standortkriterien, deren Berücksichtigung im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />

stehenden Planfläche möglich ist (vgl. 1. Anlass und Gegenstand der<br />

Regionalplanänderung).<br />

Die geplante Umsetzung des Pflegezentrums wird wegen der zusätzlichen Überbauung<br />

und der ebenfalls einhergehenden Nutzungsintensivierung in den Freiraumbereichen zu<br />

verstärkten jedoch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgleichbaren<br />

Umweltauswirkungen führen. Betroffen sind dabei in erster Linie die Schutzgüter<br />

„Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“,<br />

„Landschaft, Landschaftsbild“ und „Boden“. Dies begründet sich aus dem Verlust und<br />

der dauerhaften Überbauung von Freiraum mit Bedeutung für die wohnortnahe<br />

Erholung bzw. als Verbundfläche der Gewässerauen längs Rotbach und Lechenicher<br />

Mühlengraben. Daneben sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ in Form der<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Überbauung und Versiegelung<br />

und auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ im Falle des Vorkommens von archäologisch<br />

bedeutenden Sachgütern zu erwarten bzw. denkbar.<br />

Im Sinne der Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen werden die wertvollsten<br />

Teilbereiche des Plangebietes (Uferstreifen längs Rotbach und Lechenicher<br />

Mühlengraben) nicht in die Planung einbezogen. Darüber hinaus ist es zur Vermeidung<br />

von Beeinträchtigungen insbesondere erforderlich, Stoffeinträgen in Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer vorzubeugen und im Vorfeld der Planungsumsetzung eine<br />

archäologische Sachverhaltsermittlung durchzuführen.<br />

Die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe ist im räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang möglich. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die<br />

vorgesehenen Renaturierungsmaßnahmen längs der Gewässer Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben umgesetzt werden. Durch diese<br />

Renaturierungsmaßnahmen sind deutliche Aufwertungen der Biotopverbundfunktionen<br />

möglich, die die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ betreffen,<br />

darüber hinaus werden mittels dieser Maßnahmen deutliche Aufwertungen für die<br />

Schutzgüter „Landschaftsbild“ und „Gewässerschutz“ erzielt.<br />

Werden die genannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist<br />

nicht mehr von erheblichen, durch die geplante Regionalplanänderung ausgelösten<br />

Umweltwirkungen auszugehen.<br />

– 6 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

3. Regionalplanerische Bewertung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die landesplanerischen Vorgaben für die angeregte Regionalplanänderung ergeben<br />

sich im Wesentlichen aus dem Landesentwicklungsplan, dem<br />

Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan <strong>Köln</strong>. Danach ergeben sich<br />

insbesondere folgende Fragestellungen:<br />

Planung eines Pflegezentrums im landes- und regionalplanerischen Freiraum<br />

Der Planbereich ist im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan als<br />

Freiraum dargestellt. Der landes- und regionalplanerische Freiraum ist grundsätzlich<br />

kein geeigneter Standort für eine Fachklinik für medizinische Rehabilitation oder für<br />

eine Demenzklinik. Nach den §§ 6 und 7 Landesentwicklungsprogramm soll sich die<br />

gemeindliche Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten. Größere<br />

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie die hier geplanten medizinischen<br />

Einrichtungen, sind danach vorrangig in den regionalplanerischen Siedlungsbereichen<br />

zu planen. Zielsetzung dabei ist die Bündelung und langfristige Auslastung<br />

öffentlicher und privater Infrastruktureinrichtungen an zentralen und für die nicht<br />

motorisierte Bevölkerung erreichbaren Standorten.<br />

Die Planung des vorliegenden Pflegezentrums unterscheidet sich von sonst üblichen<br />

medizinischen Einrichtungen durch größere Freiflächen für therapeutische Arbeiten.<br />

Ein solches Flächenangebot steht üblicherweise im landes- oder regionalplanerischen<br />

Siedlungsraum nicht oder nur in Randbereichen zur Verfügung. Nach Aussage der<br />

Stadt Erftstadt gibt es im Stadtgebiet keinen geeigneten sonstigen Standort für das<br />

geplante Pflegezentrum. Die Stadt hat zudem ausgeführt, dass der vorgesehene<br />

Standort im Ortsteil Konradsheim nur ca. 0,5 km entfernt vom Siedlungsrand von<br />

Lechenich liegt. Die Entfernung zum Ortskern dieses Siedlungsschwerpunktes von<br />

Erftstadt beträgt lediglich 1,5 km. Durch eine entsprechende städtebauliche Planung<br />

soll der geplante Pflegezentrums-Standort diesem Sieldungsbereich zudem zugeordnet<br />

werden.<br />

Schutz der Rotbachaue und des Lechenicher Mühlengrabens<br />

Die Freiraumdarstellung des Regionalplans ist im Bereich des geplanten<br />

Pflegezentrums mit der Darstellung eines Bereichs zum Schutz der Landschaft und<br />

landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Mit dieser Darstellung werden die<br />

rückwärtig an die Planung angrenzende Rotbachaue und der das Plangebiet querende<br />

Lechenicher Mühlengraben geschützt. Diese Gewässerstrukturen bilden in der intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft einen wichtigen Vernetzungskorridor,<br />

dessen ökologische Bedeutung für die weitere Umgebung einzigartig ist. Eine<br />

Vereinbarkeit der Pflegezentrums-Planung mit diesen regionalplanerischen Vorgaben<br />

soll über das in der kommunalen Bauleitplanung festzulegende landschaftspflegerische<br />

Ausgleichskonzept sichergestellt werden. Vorgespräche zwischen Gemeinde und der<br />

Unteren Landschaftsbehörde haben hier bereits eine grundsätzliche Vereinbarkeit<br />

erkennen lassen.<br />

– 7 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Geplantes Trinkwasserschutzgebiet<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Der Regionalplan stellt zudem für den Planbereich einen Bereich für Grundwasser und<br />

Gewässerschutz (BGG) dar, der sich von Konradsheim über Dirmerzheim bis nach<br />

Gymnich und westlich bis nach Balkhausen und Kierdorf erstreckt. Diese Darstellung<br />

dient dem vorsorgenden Schutz des Grundwassers im Bereich des geplanten<br />

Trinkwasserschutzgebiets Erftstadt-Dirmerzheim. Die Vereinbarkeit der Planung mit<br />

den zukünftigen Festsetzungen dieses Trinkwasserschutzgebietes kann durch<br />

entsprechende Vorgaben zum Grundwasserschutz im nachfolgenden kommunalen<br />

Bauleitplanverfahren gesichert werden.<br />

Überschwemmungsbereich<br />

Schließlich grenzt der Bereich des geplanten Pflegezentrums an Fließgewässer, für die<br />

derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche erfolgt<br />

ist. Nach den bisherigen Untersuchungen des Erftverbandes ist jedoch nicht von einer<br />

Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen.<br />

Im Ergebnis wird die Einleitung des von der Stadt Erftstadt angeregten<br />

Regionalplanänderungsverfahrens befürwortet. Erftstadt misst der<br />

Pflegezentrumsplanung eine erhebliche Bedeutung bei. Diese Planung grundsätzlich<br />

ausschließende landes- oder regionalplanerische Argumente sind nicht erkennbar.<br />

4. Weiteres Verfahren (vgl. § 19 LPLG NRW)<br />

Wenn der Regionalrat mit dem Beschlussvorschlag das vorliegende<br />

Regionalplanänderungsverfahren einleitet, wird die Regionalplanungsbehörde in einem<br />

nächsten Schritt die Beteiligungsverfahren und anschließend die Erörterung der<br />

eingegangenen Anregungen durchführen. Diese Verfahrensschritte werden zeigen,<br />

inwieweit der Planung über die o.a. Fragestellungen hinaus Bedenken entgegenstehen.<br />

Abschließend wird dann der Regionalrat über eine Aufstellung der<br />

Regionalplanänderung zu beschließen haben. In diesem Rahmen wird vom Regionalrat<br />

über alle nicht einvernehmlich erörterten Anregungen zu entscheiden sein.<br />

– 8 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

I. Entwurf Text<br />

Anlage 1 – PLANENTWURF<br />

In Kapitel D.2.8 `Sonstige Zweckbindungen im Freiraum´ der textlichen Darstellung des<br />

bekannt bemachten Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> werden ein neues Ziel und<br />

eine neue Erläuterung eingefügt:<br />

Ziel NEU (Rhein-Erft-Kreis)<br />

Das in Erftstadt-Konradsheim dargestellte Symbol „PF“ sichert den<br />

Standort eines Pflegezentrums.<br />

Erläuterung:<br />

(NEU) Das Pflegezentrum in Erftstadt-Konradsheim verbindet in seinem<br />

therapeutischen Ansatz verschiedene Pflegeeinrichtungen mit angrenzenden<br />

Freiraumbereichen.<br />

– 9 –


– 10 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 1 – PLANENTWURF<br />

II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> Blatt L 51<strong>06</strong><br />

© Geobasisdaten NRW, Bonn Maßstab 1:50.000<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 20. Planänderung<br />

© Geobasisdaten NRW, Bonn Maßstab 1:50.000<br />

Legende:<br />

– 11 –


– 12 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

I. Einleitung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) Nr. 1)<br />

1. Veranlassung der Umweltprüfung<br />

Die Stadt Erftstadt regt mit Schreiben vom 15. Juni 2010 an, den Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />

Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong>, in der Ortslage Konradsheim zu ändern. Dadurch sollen<br />

(parallel mit der von der Stadt durchgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1) die raumordnerischen- und<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Sozial- und Pflegezentrums<br />

geschaffen werden. Dem Antrag wurden Unterlagen zur Umwelt- und<br />

Raumverträglichkeit des Vorhabens beigefügt.<br />

Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist gemäß § 9 ROG von der für den<br />

Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />

voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Festlegungen des<br />

Raumordnungsplans auf die Umweltschutzgüter zu ermitteln und in einem<br />

Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.<br />

Die Angaben des Umweltberichts richten sich nach der Anlage 1 des ROG.<br />

2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />

2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die Stadt Erftstadt möchte im Stadtteil Konradsheim die Errichtung eines Sozial- und<br />

Pflegezentrums ermöglichen. Der Vorhabenträger hat für diese geplante Einrichtung<br />

eine Rahmenkonzeption, eine städtebauliche Konzeption „Jahnshof“ sowie ein<br />

Kurzgutachten „Pflegezentrum Jahnshof“ erstellen lassen. Demnach sind neben einem<br />

Demenzpflegeheim (ca. 75 Pflegeplätze), einer Fachklinik für die medizinische<br />

Rehabilitation (ca. 60 betreute Wohneinheiten und 20 Kurzzeit-Pflegeplätze) auch ein<br />

Bereich für den ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung sowie Pferdehaltung zu<br />

therapeutischen Zwecken geplant.<br />

Das Gutachten stellt im Ergebnis heraus, dass durch die Errichtung des<br />

„Kompetenzzentrums-Pflege“ vielfache Verflechtungen und fachliche Synergien<br />

zwischen den einzelnen Nutzungssegmenten entstehen und die Klinik daher<br />

Modellcharakter erhält.<br />

Gut die Hälfte der baulichen Teile der Fachklinik für die medizinische Rehabilitation<br />

(Klinikverwaltung, Praxisräume, ambulante Pflegeeinrichtungen und betreutes<br />

Wohnen) soll in den umzubauenden und zu renovierenden Gebäudebestand des<br />

Jahnshofs, einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöft, untergebracht werden. Für<br />

die sich direkt östlich des Lechenicher Mühlengrabens anschließende Demenzklinik<br />

und das therapeutische Reiten müssen neue Gebäude errichtet werden.<br />

Die Vorhabenkonzeption sieht weiterhin vor, einen Teil der Gesamtfläche als Grün-<br />

und Wasserflächen zu nutzen. Diese soll entsprechend der jeweiligen<br />

flächenbezogenen therapeutischen bzw. landschaftsgestalterischen Zielsetzung als<br />

– 13 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Park- und Gartenflächen (ökologischer Landbau) und Weideland bzw.<br />

Renaturierungsfläche sowie als Regenrückhaltebecken entwickelt werden.<br />

Der Standort ist über das vorhandene ÖPNV- und Individualverkehrsnetz unmittelbar<br />

erreichbar. Infrastruktureinrichtungen befinden sich unweit des geplanten<br />

Pflegezentrums im nahegelegenen Stadtzentrums Lechenich. Der ruhende Verkehr soll<br />

in größeren Einheiten auf dem Gelände zusammengefasst werden. Die Zu- und<br />

Abfahrten können sowohl über die Frenzenstraße als auch über die K 44 erfolgen.<br />

2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />

Die Ortslage Konradsheim und damit die für die Planung vorgesehene Fläche ist im<br />

gültigen Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert von den<br />

Freiraumfunktionen Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung (BSLE) sowie Bereich für den Schutz des Grundwassers und<br />

Gewässerschutz (BGG) dargestellt.<br />

Im Rahmen der Regionalplanänderung ist die Neudarstellung eines Symbols für<br />

zweckgebundene Nutzung (Pflegezentrum – PF) auf Grundlage der genannten<br />

Darstellung vorgesehen. Dadurch soll der im Hinblick auf Modellcharakter und<br />

Einzugsbereich regionalen Bedeutung des Pflegezentrums Rechnung getragen und eine<br />

geringfügige notwendige bauliche Erweiterung außerhalb des Siedlungsbereiches<br />

ermöglicht werden.<br />

3. Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3a)<br />

3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />

Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />

möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />

(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />

Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Weitere<br />

zumutbare Planungs- oder Ausführungsalternativen wurden nicht betrachtet (vgl.<br />

Kap. 1.4).<br />

Es wird daher für einzelne Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />

Erholung), Tiere (im Hinblick auf Lebensraumkomplexe) oder Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Plangebiet<br />

hinausgehend zu betrachten.<br />

Des Weiteren trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />

Plangebiets gemäß den Darstellungen des an die Ziele der Landes- und<br />

Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h. teilweise<br />

überbaut bzw. versiegelt und vorbelastet sind.<br />

Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />

erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />

schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />

eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />

geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />

enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />

verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />

gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />

gefordert noch zielführend.<br />

Für die vorgesehene Projektplanung liegen ein Umweltbericht und ein<br />

artenschutzrechtliches Gutachten vor, die von der Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben<br />

und im März 2010 fertig gestellt wurden.<br />

Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />

naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />

Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen der<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (hier: LINFOS). Die<br />

Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) erfolgte durch die<br />

Regionalplanungsbehörde.<br />

Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />

Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />

3.2 Verfahrenschritte bei der Umweltprüfung<br />

Auf der Grundlage des Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />

Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />

Beteiligung im Rahmen eines Scopings durchgeführt. Die Rückläufe des Scopings sind<br />

in den vorliegenden Umweltbericht übernommen.<br />

Der vorliegende Umweltbericht dient der Ergänzung der Vorlage zum<br />

regionalplanerischen Erarbeitungsbeschluss, der für den 17. Dezember 2010<br />

vorgesehen ist.<br />

3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Der Bereich des geplanten Pflegezentrums grenzt an den Lechenicher Mühlengraben,<br />

für den derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche<br />

erfolgt ist. Die Berechnungen und Untersuchungen des Erftverbandes hinsichtlich der<br />

Überflutungsgefahr bei einem HQ 100 ergaben zunächst eine Hochwassergefährdung<br />

für den Lechenicher Mühlengraben. Nach den jüngsten Untersuchungen des<br />

Erftverbandes im Umfeld des Gewässers ist jedoch für das Plangebiet nicht mehr von<br />

einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen. Diese<br />

Annnahme wurde der Regionalplanungsbehörde nachvollziehbar erläutert und wird<br />

auch von Seiten der Oberen Wasserbehörde unterstützt (vgl. Kap. II.1.<br />

Oberflächengewässer).<br />

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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

4. Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten)<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2d)<br />

Die Stadt Erftstadt verfolgt mit der angeregten Regionalplanänderung das Ziel, den<br />

Bau eines Sozial- und Pflegezentrums in ihrem Stadtgebiet zu ermöglichen. Gemäß<br />

den von ihr vorgelegten Unterlagen weist der vorgesehene Vorhabensstandort folgende<br />

Standortvorteile auf:<br />

- Die geplante Kliniknutzung kann zu großen Teilen im bestehenden (noch<br />

umzubauenden) Gebäudebestand realisiert werden.<br />

- Die für den neuen modellhaften medizinischen und therapeutischen Ansatz des<br />

geplanten Sozial- und Pflegezentrums erforderlichen großen Freiflächen sind<br />

vorhanden.<br />

- Der Standort ist wegen seiner Nähe zum Hauptort Lechenich der dort<br />

vorhandenen Infrastruktur zugeordnet.<br />

- Es gibt eine gute Anbindung des Standortes an den ÖPNV und an den<br />

überörtlichen Straßenverkehr.<br />

Die von der Stadt durchgeführte Untersuchung der im Stadtgebiet vorhandenen<br />

Siedlungsbereiche zeigt, dass die v.g. erforderlichen Standortkriterien für das<br />

Pflegezentrum an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht erfüllt werden können. So ist in<br />

den untersuchten Siedlungsbereichen kein ausreichender Freiraum zur Realisierung<br />

des Projektes vorhanden. Der vollständige Neubau des gesamten Klinkbereichs würde<br />

zu erheblichen Belastungen des Freiraumes führen und den landesplanerischen Zielen<br />

des Freiraumschutzes entgegenstehen. Leerstehende Gebäude für eine klinikgerechte<br />

Nachnutzung stehen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung.<br />

Da die erforderlichen Standortkriterien im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />

stehenden Planfläche erfüllt werden, ist von einem standortgebundenen Vorhaben<br />

auszugehen. Alternative Standorte werden daher nicht gesehen.<br />

5. Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung sind<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1b)<br />

Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze von<br />

Bedeutung:<br />

- Raumordnungsgesetz, vom 22.12.2008<br />

- Landesplanungsgesetz NRW, Gesetz zur Neufassung des<br />

Landesplanungsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005<br />

- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, zuletzt geändert am 11.08.2009<br />

- Bundesnaturschutzgesetz, zuletzt geändert 29.07.2009 (Inkrafttreten am<br />

01.03.2010)<br />

- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />

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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-<br />

Artenschutz)(Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, -III 4 – 616.<strong>06</strong>.01.17)<br />

- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />

zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)<br />

- Landschaftsgesetz NRW, zuletzt geändert 19.<strong>06</strong>.2007<br />

- Bundes-Bodenschutzgesetz, zuletzt geändert am 09.12.2004<br />

- Wasserhaushaltsgesetz, zuletzt geändert am 31.07.2009 durch Artikel 4 des<br />

Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechtes (Inkrafttreten am 01.03.2010)<br />

- Wassergesetz für das Land NRW, zuletzt geändert am 11.12.2007<br />

- Bundes-Immissionsschutzgesetz, zuletzt geändert am 11.08.2009<br />

- Denkmalschutzgesetz vom 11.03.1980, zuletzt geändert am 12.10.2005<br />

Als planerische Vorgaben werden u.a. die Inhalte des Landesentwicklungsplans NRW,<br />

des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong>, des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Erftstadt sowie des Landschaftsplanes (LP Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreises „Erfttal-<br />

Süd“) berücksichtigt.<br />

Landesentwicklungsplan NRW<br />

Der LEP NRW stellt den für die Planung vorgesehenen Bereich als Freiraum<br />

überlagert von einem Bereich für Grundwasservorkommen dar.<br />

Für die generelle Inanspruchnahme von Freiraum sind die Ziele des Kapitel B.III.<br />

`Natürliche Lebensgrundlagen´ LEP NRW, sowohl in Bezug auf die Regionalplanung<br />

als auch auf die Bauleitplanung maßgeblich (vgl. Regionalplan <strong>Köln</strong>, Kap. D.1.1<br />

`Freiraumsicherung). Demnach darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden,<br />

wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des<br />

Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener<br />

Infrastruktur gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte<br />

Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die<br />

absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Abweichend<br />

von dieser Bedingung ist die Inanspruchnahme von Freiraum bei bestehendem Bedarf<br />

auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in<br />

eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. Einrichtungen der sozialen- und<br />

medizinischen Betreuung sind in den Siedlungsbereichen unterzubringen.<br />

Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />

Im Regionalplan ist das Gebiet um Erftstadt-Konradsheim als Allgemeiner Freiraum-<br />

und Agrarbereich, der mit der Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie mit der Freiraumfunktion<br />

Grundwasser- und Gewässerschutz überlagert wird, dargestellt. Der BSLE betrifft<br />

einen Gebietsstreifen, der sich entlang der Gewässer Rotbach und Lechenicher<br />

Mühlengraben in Nord-Süd-Richtung zieht. Die Siedlungsgebiete von Erftstadt-<br />

Lechenich und Erftstadt-Dirmerzheim sind im Regionalplan als Allgemeine<br />

Siedlungsbereiche dargestellt, die den BSLE unterbrechen. Bei Erftstadt-Dirmerzheim<br />

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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

bzw. nordwestlich der A 61 und der A1 schließt der BSLE an einen BSLE an, der<br />

längs der Gewässeraue der Erft verläuft. Damit soll die Biotopvernetzung der<br />

naturnahen Bereiche längs der beiden Gewässer Rotbach und Erft gesichert werden.<br />

Die Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz dient vorsorglich dem<br />

Schutz des geplanten Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (vgl. Kap.<br />

2.1).<br />

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt<br />

Der FNP der Stadt Erftstadt stellt für das Hofgrundstück Jahnshof „Gemischte<br />

Baufläche – Dorfgebiet“ dar. Der östlich des Hofgrundstücks gelegene Teil des<br />

Plangebietes ist im wirksamen FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, die<br />

mit der Darstellung „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege“ überlagert wird.<br />

Landschaftsplan Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreises „Erfttal-Süd“<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes, östlich des Lechenicher<br />

Mühlengrabens liegen im Bereich des Landschaftsplans Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreis-<br />

Neuss „Erfttal-Süd“ und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-<br />

Mühlenbach bei Konradsheim“.<br />

Entwicklungsziele und Festsetzungen im Landschaftsplan für den Planbereich<br />

Entwicklungsziele<br />

Entwicklungsziel 2.1<br />

Wiederherstellung und Entwicklung der Gewässeraue als regionale Vernetzungsachse in<br />

einem kreisweiten Biotopverbundsystem. In ausgewählten Schwerpunktbereichen<br />

Umwandlung intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen in extensive<br />

Grünlandnutzungsformen auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen (Prinzip der<br />

Pflegenutzung)<br />

Festsetzungen: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft<br />

Landschaftsschutzgebiete (gem. § 21 a, b und c LG NRW)<br />

L 2.2-5 LSG „Rotbach-Mühlenbach bei Konradsheim“<br />

Das Gebiet umfasst die Talaue des Mühlengrabens nördlich Lechenich, östlich der<br />

L 162 mit Grünlandflächen und den Gebäuden des Golfplatzes Konradsheim u.<br />

dessen Umfeld. Es ist als Vernetzungsstruktur, Rückzugs- und Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere zu sichern und aufzuwerten.<br />

Das Gebiet wird geschützt:<br />

a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

(§ 21a LG NRW), insbesondere:<br />

- wegen seiner Vernetzungsfunktion im Rahmen eines regionalen<br />

Biotopverbundkonzeptes (Verbindungsachse Rotbach/Mühlenbach – Erft),<br />

- wegen seines landschaftsökologischen Entwicklungspotentials als<br />

Lebensraum für bestimmte Tier- und Pflanzenarten,<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer<br />

Landschaftselemente eines Fließgewässerökosystems;<br />

b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21b LG<br />

NRW), insbesondere:<br />

- zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Freiräume im Umfeld der<br />

Siedlungsbereiche.<br />

5.1-24 Ersatz der Pappel- und Fichtenbestände durch bodenständige Baum- und Straucharten<br />

in einer Parkanlage südöstlich der Burg Konradsheim parallel zur K 44.<br />

Renaturierung der Teichanlage durch Abflachen der Ufer, Ausbildung von<br />

Flachwasserzonen mit Röhrichtvorkommen und Bepflanzung des Teichrandes in<br />

Teilbereichen mit bodenständigen Ufergehölzen.<br />

Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" - Besonders geschützte Teile von<br />

Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Schutzgebiete von diesen europäischen Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet<br />

noch in dessen Umfeld vorhanden. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Ober-, Mittelund<br />

Untersee in der Ville Seenkette“ (DE-5107-305) ist ca. 6 km entfernt.<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Das Plangebiet liegt in der Zone IIIA (weitere Zone) des geplanten<br />

Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (Verfahrensstand vgl. Kap. 2.1 ).<br />

Naturpark Rheinland<br />

Das Plangebiet liegt am westlichen Randgebiet des Naturparks Rheinland (vormals<br />

Kottenforst-Ville) im Bereich der Bördelandschaften. Der Naturpark erstreckt sich auf<br />

den linksrheinischen Teil der im LEP NRW ausgewiesenen wertvollen<br />

Kulturlandschaft Nr. 10 „Kottenforst, Siebengebirge und Wahner Heide“. Das Gebiet<br />

erstreckt sich von Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) im Nordwesten bis Wachtberg (Rhein-<br />

Sieg-Kreis) im Südosten.<br />

II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2)<br />

1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />

wird<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2a i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />

Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />

Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />

ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />

Beschreibung des Planungsgebiets<br />

Das Stadtgebiet von Erftstadt gehört zum Rhein-Erft-Kreis. Als Namensgeberin diente<br />

die Erft, die von Süden durch Erftstadt-Bliesheim kommend zwischen den beiden<br />

größten Stadtteilen Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar verläuft, bevor sie im<br />

Norden an Erftstadt-Gymnich vorbeifließt und dort das Stadtgebiet verlässt und weiter<br />

durch den Kreis zieht. In nächster Nähe zu den beiden Großstädten <strong>Köln</strong> und Bonn<br />

gelegen, grenzt Erftstadt an den Naturpark Rheinland.<br />

Erftstadt-Konradsheim befindet sich ca. 700 m nördlich von Erftstadt-Lechenich und<br />

ca. 800 m südlich von Erftstadt-Dirmerzheim. Die A1/A61 führt in etwa Nord-Süd-<br />

Richtung östlich an Erftstadt-Lechenich vorbei. Der Siedlungsbereich von Erftstadt-<br />

Liblar befindet sich in ca. 400 m Abstand östlich der Autobahn.<br />

Der Untersuchungsbereich liegt naturräumlich betrachtet im Süden der Großlandschaft<br />

„Niederrheinische Bucht“ und gehört hier zur naturräumlichen Haupteinheit<br />

„Zülpicher Börde“.<br />

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />

Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />

Offenlandbereiche geprägt. Es dominieren Ackernutzung, Obstanbau,<br />

Grünlandnutzung und Pferdeweiden. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen<br />

des 18-Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch<br />

bedeutenden Burg Konradsheim. Diese wird als Klubgebäude genutzt. Das<br />

Golfplatzgelände ist landschaftlich gestaltet mit Bachläufen und Teichen mit fast<br />

50.000 qm Wasserfläche.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />

flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro<br />

Smeets + Damaschek erfasst und im Umweltbericht zum Bauleitplanverfahren<br />

beschrieben (Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 159.1 „Erftstadt-Konradsheim,<br />

Jahnshof (Pflegezentrum)“ März 2010). Die Ergebnisse des Umweltberichtes von<br />

Smeets + Damaschek liegen diesem Kapitel des vorliegenden Umweltberichtes zu<br />

Grunde.<br />

Der Jahnshof ist ein ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäudekomplex in der<br />

Ortsrandlage von Erftstadt-Konradsheim. Die Hofanlage ist über die Ortsdurchfahrt<br />

(Frenzenstraße, L 162) erschlossen. Der Gebäudekomplex gliedert sich in<br />

Wohngebäude, verschiedene Lagerhallen und Stalllungen. Der umschlossene<br />

Hofbereich sowie größere Bereiche östlich der Lagerhallen bzw. des Lechenicher<br />

Mühlengrabens sind befestigt. Die zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen<br />

erstrecken sich im östlichen Teil des Plangebiets bis an den Rotbach. In diesem<br />

vorwiegend als Grünland und als Parkanlage genutzten Bereich befindet sich ein<br />

großes Regenrückhaltebecken mit Grabenzulauf entlang der K 44 (Am Golfplatz).<br />

Die nördliche Erschließung erfolgt von der Kreisstraße zu den Freiflächen über eine<br />

vorhandene Brückenanlage. Auch von Osten besteht eine Zuwegung zum Plangebiet,<br />

die über eine vorhandene Brücke über den Rotbach verläuft.<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Entlang des Rotbaches und der K 44 sowie um das Regenrückhaltebecken befinden<br />

sich begleitende Gehölzbestände, die das Plangebiet visuell abschirmen.<br />

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltschutzgüter<br />

Mensch (Wohnstandorte, Erholungsnutzung)<br />

Beschreibung<br />

Der Jahnshof liegt östlich an der Ortsdurchfahrt von Konradsheim (Frenzenstraße,<br />

L 162) und grenzt daher direkt an den Siedlungsbereich an. Die Siedlungslagen<br />

beinhalten Wohnbebauung (ca. 350 Einwohner) und gewerbliche Nutzungen sowie<br />

einen landwirtschaftlicher Betrieb.<br />

Südlich des Plangebietes in ca. 500 bis 700 m Entfernung liegt der nördliche Rand des<br />

Siedlungsraumes Erftstadt-Lechenich. Damit hat das Plangebiet Bedeutung sowohl als<br />

direkter Wohnumfeldbereich als auch als siedlungsnaher Erholungsraum.<br />

Erftstadt-Konradsheim ist durch die Frenzenstraße (L 162) und die K 44 (Am<br />

Golfplatz) erheblich durch Immissionen vorbelastet. Die Kfz-Immissionen wirken<br />

belastend auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung von Erfstadt-Konradsheim und<br />

bewirken eine Minderung der Wohn- und Wohnumfeldqualität. Im Zuge eines<br />

schalltechnischen Gutachtens, das auf Antrag der Stadt Erftstadt für das Projekt<br />

„Jahnshof“ durch die Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (Institut für<br />

schalltechnische und wärmetechnische Prüfungen, Beratungen, Planungen und<br />

Gutachten) erstellt wurde, ist die aktuelle Belastungssituation für das Plangebiet<br />

dargestellt worden. Danach sind die für Misch- oder Wohngebiete festgesetzten<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm längs der L 162 und der K 44 bereits heute<br />

überschritten.<br />

Gemäß den Karten „Umgebungslärm NRW“ (Lärmkartierung MUNLV NRW) liegt<br />

das Plangebiet knapp außerhalb der dargestellten lärmbelasteten Zonen längs der<br />

Bundesautobahnen A 61 bzw. A 1.<br />

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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Das Wohnsiedlungsgebiet Erftstadt-Konradsheim stellt ein gegenüber zusätzlichen<br />

Beeinträchtigungen grundsätzlich empfindliches Gebiet dar. Dabei sind insbesondere<br />

eine Erhöhung der verkehrlichen Belastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt<br />

(Frenzenstraße, L 163) von Belang.<br />

Als Gebiet mit hoher Bedeutung für die Wohnumfeld-, Feierabend- und<br />

Wochenenderholung sind über das Planungsgebiet hinausgehend die Freiräume<br />

nördlich und östlich Erftstadt-Lechenich im Umfeld des Rotbaches und des<br />

Lechenicher Mühlengrabens auf Grund der vorhandenen naturnahen<br />

Landschaftsstrukturen (Gewässer, Ufergehölze) sowie auf Grund guter Erschließung.<br />

Begrenzt werden diese Freiräume im Osten durch die Autobahntrassen (A 61/A 1).<br />

Hier erschließen insbesondere der ausgewiesene Radweg längs des Rotbaches sowie<br />

weitere landwirtschaftliche Wege das Gebiet und ermöglichen die Vernetzung von<br />

Freiräumen entlang der Rotbachaue zwischen Erftstadt-Friesheim, -Lechenich,<br />

-Konradsheim, -Dirmerzheim und -Gymnich und weiter zu den Waldgebieten im<br />

Kerpener Stadtgebiet (Kerpener Bruch, Parrig).<br />

Die Freiraumbereiche westlich der L 162 besitzen ebenfalls Bedeutung als<br />

Erholungsraum. Der o.a. Golfplatz „Golf Burg Konradsheim“ ergänzt das Gebiet um<br />

eine größere Freizeitinfrastruktur, die in Folge der landschaftlichen Gestaltung das<br />

Landschaftsbild der intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft aufwertet.<br />

Das vorhandene Wegenetz vernetzt die Gebiete um den Golfplatz.<br />

Demgegenüber ist das Plangebiet selbst bislang nicht durchgängig erschlossen und<br />

nicht frei zugänglich, so dass der Freiraum für die erholungssuchende Bevölkerung<br />

bislang nur eingeschränkt zur Verfügung steht.<br />

Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt<br />

Beschreibung<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Siedlungsrand der Ortslage Konradsheim<br />

im Übergang zum vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Freiraum östlich<br />

angrenzend an den Rotbach. Als potenziell natürliche Vegetation würde sich ein für<br />

die Niederrheinische Bucht typischer Eichen-Ulmenwald ausbilden. Diese<br />

Waldgesellschaft der Niederrheinischen Bucht ist in ihrer typischen Ausprägung kaum<br />

noch vorzufinden, da die fruchtbaren Standorte seit alters her als Ackerland genutzt<br />

wurden.<br />

Das Plangebiet besteht aus einer alten Hofanlage mit einer großen, nicht mehr<br />

genutzten Lagerhalle, befestigten und verdichteten Hof- und Ruderalflächen, parkartig<br />

angelegten Grünlandflächen mit größtenteils standortfremden Einzelbäumen sowie<br />

strukturierenden bodenständigen Gehölzbeständen entlang der im Norden verlaufenden<br />

K 44 bzw. im Bereich des Regenrückhaltebeckens im Nordosten.<br />

Der Rotbach, der das Plangebiet im Osten abschließt, wird beidseits von einem<br />

durchgängigen standortgerechten Ufergehölz begleitet. Quer durch das Plangebiet,<br />

entlang der bestehenden Lagerhalle fließt der ausgebaute Lechenicher Mühlengraben<br />

in Süd-Nord-Richtung.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-Mühlenbach<br />

bei Konradsheim zwischen Lechenich und Dirmerzheim“. Der Landschaftsplan setzt<br />

für das Plangebiet keine weiteren Schutzgebiete fest (vgl. Kap. I.5).<br />

FFH-Gebiete sind im weiten Umfeld des Untersuchungsraumes ebenfalls nicht<br />

vorhanden.<br />

Laut Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

(LANUV) NRW befinden sich keine gemäß § 62 LG NRW schutzwürdigen Biotope<br />

(bzw. gemäß § 30 BNatSchG) im Plangebiet.<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das geplante Vorhaben wurde im Auftrag<br />

der Stadt Erftstadt ein Artenschutzbeitrag in Auftrag gegeben, um sicher zu stellen,<br />

dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen sind<br />

bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten Arten erfolgen<br />

(Artenschutzbeitrag nach § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 159.1, Smeets +<br />

Damaschek, 2010).<br />

Zusammenfassend wurde in der Untersuchung festgestellt, dass eine sachgerechte<br />

Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der Erkenntnisse aus den<br />

Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des Landesamt für Natur,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS und Artenliste je<br />

Messtischblatt) möglich ist.<br />

Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />

Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />

zu vermuten sind. Maßnahmen zur Erhaltung der populationsökologischen Funktionen<br />

im räumlichen Zusammenhang sind daher nicht erforderlich.<br />

Die große ungenutzte Lagerhalle am Lechenicher Mühlengraben wird zwar aufgrund<br />

von Spuren regelmäßig von der Schleiereule aufgesucht, ein Nistplatz ist jedoch nicht<br />

festzustellen. Das freie Gelände wird von dieser Eulenart sowie von weiteren<br />

Vogelarten zur Jagd auf Mäuse sowie von Fledermausarten als Nahrungsraum genutzt.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />

Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />

Für das westliche Plangebiet und das Regenrückhaltebecken im Nordosten gilt, dass es<br />

sich weitgehend um anthropogen beeinflusste bzw. sogar gestörte Strukturen handelt,<br />

die zwar gewisse Lebensraumqualitäten aufweisen, jedoch einen geringen Schutzwert<br />

besitzen. So können die vorhandenen Sekundärbiotope wie Ruderalflächen und<br />

leerstehende Gebäudeteile von Kleinsäugern, Fledermäusen und Vögeln (darunter<br />

Schleiereule) als Gäste für die Nahrungssuche genutzt werden. Als Brutbiotope sind<br />

die Strukturen weder geeignet noch genutzt (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />

Damaschek, März 2010).<br />

Der östliche Teil des Plangebietes weist Strukturen auf, die höhere Schutzwürdigkeit<br />

besitzen. Jedoch sind sie wenig naturnah ausgebildet. Die landwirtschaftlich genutzten<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Grünlandflächen und die Gehölzbestände am Rotbach sind im Hinblick auf die<br />

Vegetation als artenarm zu bezeichnen und enthalten keine seltenen Arten.<br />

Das östliche Plangebiet weist dennoch Strukturen auf, die als Lebensraum oder<br />

Teillebensraum für verschiedene Arten geeignet sind.<br />

Aufgrund der bestehenden Nutzungen und naturfernen Ausprägungen findet sich<br />

derzeit ein Spektrum an Pflanzen- und Tierarten, welches überwiegend durch<br />

anpassungsfähige und weit verbreitete Arten gekennzeichnet ist. Nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nutzen planungsrelevante Arten wie Fledermäuse das Gebiet<br />

ausschließlich als Nahrungshabitat (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets + Damaschek,<br />

März 2010).<br />

Die beiden Gewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben besitzen jedoch einen<br />

hohen potentiellen Wert, da sie mittels Renaturierungsmaßnahmen wie Rückbau von<br />

Gewässerbefestigungen, Neugestaltung der Durchlassbauwerke, Anlage von Uferbzw.<br />

Pufferstreifen u.a. deutlich aufgewertet werden könnten.<br />

Boden<br />

Beschreibung<br />

In der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen M 1: 50.000 Blatt L 51<strong>06</strong> <strong>Köln</strong> sind im<br />

Umfeld des Plangebiets ertragreiche Parabraunerden, stellenweise Braunerden<br />

dargestellt. Die Böden sind teilweise pseudovergleyt bzw. vergleyt. Die Böden<br />

bestehen aus Hochflutlehm über den Sanden und Kiesen der Niederterrasse. Die<br />

Parabraunerden und Braunerden erreichen Bodenwerte zwischen 60 und 75 und<br />

weisen eine hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe sowie eine hohe bis mittlere<br />

nutzbare Wasserkapazität auf. Die Wasserdurchlässigkeit ist im Allgemeinen mittel.<br />

Örtlich kann es durch verdichteten Unterboden zu schwacher Staunässe kommen. Bei<br />

dem genannten Bodentyp treten nach starken Niederschlägen und bei Staunässe<br />

Bearbeitungsschwierigkeiten auf.<br />

Nach Angaben des Geologischen Dienstes dominiert im Plangebiet selbst Braunerde<br />

(Brauner Auenboden), schwach pseudovergleyt, aus Auenlehm über<br />

Niederterrassenschottern.<br />

Bei den Böden besteht aktuell in Folge von bergbaulich bedingter<br />

Grundwasserabsenkung und in Folge der Gewässerausbaumaßnahmen kein<br />

Grundwassereinfluss.<br />

Weitere Belastungen der Böden sind nutzungsbedingt oder resultieren aus den<br />

Schadstoffeinträgen des Kfz-Verkehrs.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

In der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW werden die<br />

natürlich anstehenden Parabraunerden und Braunerden im Bereich des Plangebietes als<br />

schutzwürdige Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

dargestellt. Dieser Bodentyp ist im Bereich der Bördelandschaft relativ häufig<br />

anzutreffen.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Diese Bodenarten sind durch eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion und einer<br />

hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe gekennzeichnet.<br />

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)<br />

Die Grundwasservorkommen werden im Hinblick auf (ihre)streichen die<br />

Neubildungsrate, die Ergiebigkeit, die nachhaltige Nutzung sowie die Empfindlichkeit<br />

des Grundwasserkörpers gegenüber Stoffeinträgen beschrieben und bewertet.<br />

Für die Oberflächengewässer ist die Bedeutung als Naturgut, dessen nachhaltige<br />

Nutzbarkeit, die Retentions- und Regulationsfunktion wie auch die<br />

Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.<br />

Beschreibung<br />

Grundwasser<br />

Das Plangebiet liegt in der Zone III A (weitere Zone) des geplanten<br />

Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (51<strong>06</strong>-03). Infolge der<br />

Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohletagebau sind das obere<br />

Grundwasserstockwerk sowie der obere Teil des zweiten Grundwasserstockwerks<br />

weitgehend entleert. Die Grundwasserentnahme erfolgt aus 330 bis 370 m tiefen<br />

Brunnen. Eine Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffimmissionen ist aufgrund der<br />

Deckschichten und der Filterwirkung der Kiese und Sande gering.<br />

Zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet Dirmerzheim wurde bereits im Sommer 1998<br />

durch die Obere Wasserbehörde ein Verfahren zur Festsetzung einer<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eingeleitet. Dieses wurde allerdings nicht<br />

weitergeführt. Obgleich es das Ziel der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> ist, für alle<br />

Einzugsgebiete von relevanten Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete<br />

(WSG) festzulegen, gibt es aufgrund anderer Prioritäten z. Z. keine konkreten Planung<br />

für eine Festsetzung des WSG.<br />

Oberflächengewässer<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich der Rotbach und der Lechenicher<br />

Mühlengraben. Sie durchziehen das Plangebiet von Süd nach Nord. Der Rotbach bildet<br />

den östlichen Abschluss des Plangebietes. Er wird durch einen begradigten Verlauf mit<br />

befestigten Ufern charakterisiert und weist ein Regelprofil auf. Der Lechenicher<br />

Mühlengraben ist in Teilen in einem Betonbecken gefasst. Beide Oberflächengewässer<br />

können historisch bedingte Belastungen durch Schwermetalle insbesondere Blei<br />

aufweisen.<br />

Der Rotbach besitzt ein Einzugsgebiet von rd. 230 km² und entspringt im<br />

Buntsandsteingebiet der Mechernicher Triasbucht. Die Mündung in die Erft liegt nahe<br />

der Ortslage Dirmerzheim. Bedeutendster Zufluss ist der Bleibach, der bei Mülheim-<br />

Wichterich in den Rotbach mündet.<br />

In der Niederrheinischen Bucht durchfließt der Rotbach die von mächtigen<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Lößauflagen geprägte Zülpicher Börde, deren generell aufnahmefähigen Böden und<br />

das wenig ausgeprägte Relief zu einem gleichmäßigeren Abflussverhalten führen.<br />

In der Karte der hochwassergefährdeten Bereiche in NRW ist die östliche Hälfte des<br />

Plangebietes als Überschwemmungsgebiet des Rotbaches bei Extremhochwasser<br />

dargestellt.<br />

Als Extremhochwasser wird ein Ereignis bezeichnet, bei dem natürliche<br />

Retentionsflächen und technische Schutzanlagen wie Hochwasserrückhaltebecken das<br />

Wasser nicht mehr zurückhalten können (Obere Wasserbehörde Dez. 54 bei der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>).<br />

Zur Sicherung der Ortsteile Erftstadt-Niederberg, -Friesheim, -Ahrem, -Lechenich,<br />

-Konradsheim und -Dirmerzheim vor Hochwasser wurde 20<strong>06</strong> das<br />

Hochwasserrückhaltebecken Niederberg in Betrieb genommen. Das Trockenbecken<br />

besitzt ein Stauvolumen von 920.000 m³ und 60 ha Staufläche.<br />

Im Sommer 2010 führte der Erftverband Berechnungen zum Niederschlags- /<br />

Abflussmodell für den Lechenicher Mühlengraben durch, um Überflutungsrisiken im<br />

Umfeld des Gewässers zu prüfen. Die Berechnungen zeigten, dass bei dem ermittelten<br />

HQ 100 die überplanten Flächen überschwemmt werden könnten.<br />

Daraufhin wurde von Seiten des Erftverbandes im Zuge detaillierter Untersuchungen<br />

des Abflussgeschehens bei einem 100-jährigen Ereignis im Bereich des Lechenicher<br />

Mühlengrabens unterhalb der Einmündung der Erpa mit Hilfe eines Höhenmodells<br />

(Höhen aus Laseraufnahmen) relativ genau bestimmt, bei welchem Wasserstand eine<br />

Ausuferung des Lechenicher Mühlengrabens stattfindet und wie groß die verbleibende<br />

Abflussmenge in etwa sein wird. Da der Lechenicher Mühlengraben höher liegt als der<br />

benachbarte Rotbach, wird von Seiten des Erftverbandes und gemäß Stellungnahme<br />

der Oberen Wasserbehörde vom 18.10.2010 angenommen, dass Abflussanteile, die<br />

oberhalb des Planungsraumes in Richtung des Rotbachs ausufern, im weiteren<br />

Gewässerverlauf nicht mehr zum Lechenicher Mühlengraben zum Abfluss kommen.<br />

Dies führt zwangsläufig zu einer Reduzierung des HQ 100, die aber mit den dem<br />

Erftverband zur Verfügung stehenden Modellen nicht quantifizierbar ist.<br />

Die Obere Wasserbehörde plant gemäß o.g. Stellungnahme für das nächste Jahr für<br />

den Lechenicher Mühlengraben eine Hochwassergefahrenkarte und eine<br />

Hochwasserrisikokarte gemäß EU-Richtlinie erstellen zu lassen. Aufgrund der<br />

Hinweise des Erftverbandes soll hierfür der Bereich des Lechenicher Mühlengrabens<br />

zweidimensional gerechnet werden.<br />

Sowohl die Obere Wasserbehörde als auch der Erftverband gehen auf Grund der<br />

nunmehr vorliegenden, neueren Erkenntnisse nicht davon aus, dass das Plangebiet im<br />

Falle eines HQ 100-Ereignisses überflutet wird. Daher wäre auch kein Retentionsraum<br />

für ein hundertjähriges Hochwasser durch die Planung betroffen.<br />

Zu beachten ist, dass im Falle einer Überflutung (z.B. im Falle eines<br />

Extremhochwassers) die betroffenen Flächen aufgrund der Schwermetallbelastung<br />

nicht für die Viehhaltung (Weide oder Heuernte) oder acker- bzw. gartenbaulich<br />

genutzt werden dürften.<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich des Weiteren zwei nur temporär<br />

wasserführende Oberflächengewässer. Es handelt sich hierbei um das<br />

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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Regenrückhaltebecken im Nordosten des Plangebietes sowie um einen Graben als<br />

Zulauf zum Regenrückhaltebecken.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet sind von hoher Bedeutung im Hinblick auf<br />

das geplante Trinkwasserschutzgebiet. Im Hinblick auf die Grundwasserneubildung<br />

liegen landschaftraumtypische und keine vom üblichen Maß abweichenden<br />

Verhältnisse vor.<br />

Die beiden Oberflächengewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben sind in<br />

Folge von Gewässerausbaumaßnahmen als naturferne Gewässer zu betrachten. Sie<br />

besitzen jedoch hohe potentielle Bedeutung, da mittels Renaturierung eine deutliche<br />

Aufwertung möglich ist (vgl. Bewertung Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt).<br />

Darüber hinaus ist gemäß den o.a. Untersuchungen des Erftverbandes und der<br />

Stellungnahme der Oberen Wasserbehörde nicht anzunehmen, dass das Plangebiet als<br />

Retentionsraum von Bedeutung ist.<br />

Klima/Luft<br />

Planungsrelevant sind v.a. lokalklimatische Gegebenheiten, die das Wohlbefinden des<br />

Menschen (Bioklima) beeinflussen und durch das geplante Vorhaben verändert werden<br />

können. Damit ist die Beschreibung der Schutzgüter Luft und Klima insbesondere auf<br />

das Vorhandensein von Frisch- und Kaltluftsystemen, klimatisch ausgleichend und<br />

immissionsmindernd wirkenden Landschaftsstrukturen sowie möglichen<br />

Vorbelastungen durch Schadstoffe ausgerichtet.<br />

Beschreibung<br />

Großklimatisch fällt der Raum in den Einflussbereich des binnenländisch<br />

abgewandelten maritimen Klimas mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern.<br />

Der mittlere Jahresniederschlag beträgt 600 bis 650 mm. Die mittlere Jahrestemperatur<br />

liegt bei 9,5 bis 10°C. Infolge der Leelage zur Eifel herrscht ein relativ trockenwarmes<br />

Klima. Die Hauptwindrichtung ist Südwest.<br />

Die Gehölzbestände, die sich v.a. in den nördlichen und östlichen Randbereichen des<br />

Plangebiets finden lassen, besitzen eine klimatische und lufthygienische<br />

Ausgleichsfunktion. Auf der landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche ist mit<br />

nächtlicher Kaltluftentstehung zu rechnen. Lufthygienische Beeinträchtigungen durch<br />

den Straßenverkehr sind entlang der L 162 und im kleineren Ausmaß entlang der K 44<br />

vorhanden.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Die beschriebenen Gehölzstrukturen im Plangebiet tragen zur Verbesserung der<br />

Lufthygiene bei. Sie besitzen insbesondere als Straßenbegleitgrün längs der K 44 eine<br />

hohe Bedeutung.<br />

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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Den Grünflächen des Plangebietes kann als Kaltluftlieferant keine maßgebliche<br />

Bedeutung beigemessen werden, da wegen der geringen Reliefenergie des Geländes<br />

und wegen der bestehenden baulichen Barrieren nicht von einem Kaltluftabfluss und<br />

einer Durchlüftung der im Westen oder Süden angrenzenden Wohngebiete auszugehen<br />

ist.<br />

Landschaft/Landschaftsbild<br />

Das Landschaftsbild wird als die wahrnehmbare Ausprägung von Natur und<br />

Landschaft verstanden. Neben den natürlichen Faktoren wie Relief, Bewuchs und<br />

Gewässer, wird es von der vorhandenen Nutzung geprägt und berücksichtigt auch die<br />

Lärm- und Geruchsbelastung.<br />

Beschreibung<br />

Der Landschaftsraum, in dem sich das Plangebiet befindet, ist überwiegend durch<br />

intensive landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung geprägt und von zahlreichen<br />

Verkehrs- und landwirtschaftlichen Wegen durchzogen. Die K 44 dient der Entlastung<br />

der Siedlungsräume von Erftstadt-Lechenich.<br />

Der Ortsteil Konradsheim mit seinen gemischten Bauflächen und der Ortsdurchfahrt<br />

L 162 befindet sich in im direkten westlichen Anschluss zum Plangebiet.<br />

Unmittelbar nordwestlich der K 44 schließt sich der landschaftlich gestaltete Golfplatz<br />

Burg Konradsheim an. Hier befindet sich auch die Burg Konradsheim selbst. Dieser<br />

Bereich wird gekennzeichnet durch einen umfangreichen Gehölzbestand sowie<br />

zahlreichen Wasserflächen.<br />

Die Landschaft des Plangebietes selbst wird durch die Hofanlage „Jahnshof“ und den<br />

zugehörigen landwirtschaftlichen Nutzflächen bestimmt. Zur Hofanlage gehören neben<br />

den alten, historisch interessanten Gebäudeteilen auch eine später errichtete große und<br />

mehrgeschossige Lagerhalle sowie befestigte Flächen.<br />

Landschaftsbelebende Elemente in Gestalt von strukturierenden Gehölzbeständen<br />

befinden sich in den Randbereichen des Plangebietes entlang des Grabens südlich der<br />

K 44, des Regenrückhaltebeckens und des Rotbaches.<br />

Das Plangebiet steht für die Erholung nicht zur Verfügung, da es eingezäunt und<br />

deshalb nicht zugänglich ist.<br />

Entlang der K 44 und auch entlang des Rotbaches existiert derzeit kein Radweg, eine<br />

Wegeverbindung ist aber aus städtebaulicher Sicht geplant.<br />

Störende Verkehrsemissionen werden v.a. durch den Verkehr der Landesstraße L 162<br />

verursacht.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Die Landschaft des Plangebietes wird in starkem Maße durch den<br />

Siedlungsrandbereich mit Hofanlage und Lagerhalle bestimmt. Vor allem in den<br />

östlichen Bereichen prägen säumende Gehölzstrukturen, parkartige Strukturen und<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Grünland das Plangebiet. Vom Jahnshof geht eine Ensemblewirkung aus, welche aus<br />

der Kombination von älterem Gebäude, Wirtschaftsgelände, Parkanlage, Grünland und<br />

Gehölzstrukturen resultiert. Durch die Umnutzung der Gebäude bleibt diese erhalten.<br />

Landschaftliche Verknüpfungen zum Planumfeld sind dabei wenig ablesbar.<br />

Das Plangebiet weist in Hinblick auf Vielfalt, Naturnähe, Eigenart und Schönheit<br />

charakteristische Ausprägungen auf, die jedoch im westlichen Teil bedingt durch die<br />

Gebäude und die befestigten Flächen erhebliche Störungen enthalten. Im Hinblick auf<br />

die Schutzgüter Landschaft und Landschaftsbild kann nur dem östlichen Bereich hohe<br />

Bedeutung zugesprochen werden.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Beschreibung<br />

Die „Rheinische Börde“, innerhalb derer sich das Plangebiet befindet, gilt als eine der<br />

gewachsenen Kulturlandschaften in NRW (Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung<br />

in Nordrhein-Westfalen, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband<br />

Westfalen-Lippe, 2007). Damit wird eine Region (Kulturlandschaft Nr. 25) umfasst,<br />

die sich linksrheinisch zwischen den Villerücken und der Ruraue erstreckt. Die<br />

lössbedeckte, weitgehend ebene Fläche ist ein tradiertes Ackerbaugebiet. Der seit der<br />

Steinzeit genutzte Raum war in der Römerzeit flächendeckend aufgesiedelt. Die<br />

mittelalterliche Siedlungsstruktur aus geschlossenen Ortschaften und Weilern sowie<br />

Einzelhöfen ist noch ablesbar. In der offenen Landschaft entfalten Burgen, Schlösser,<br />

Ortsränder Kirchtürme, Einzelhöfe mit begleitenden Grünstrukturen sowie<br />

wegbegleitende Kleinelemente (Bildstöcke, Kreuze) eine besondere Wirksamkeit.<br />

Als besondere Orte, die als landesbedeutsame Kulturbereiche ausgewählte wurden,<br />

gelten innerhalb der „Rheinischen Börde“ u.a. die archäologischen Flusslandschaften<br />

entlang von Erft, Swist und Rotbach (Teile der Kulturlandschaftsbereiche Untereinheit<br />

Nr. 25.05). Hier finden sich vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze,<br />

frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen, Burg- und Schlossanlagen mit<br />

landschaftlichem Kontext, Gärten und Parks. Das Plangebiet, am Rotbach gelegen, ist<br />

Teil dieser landesbedeutsamen Kulturlandschaft. Fundstellen archäologisch wertvoller<br />

Zeugnisse sind bislang für das Plangebiet nicht bekannt. Einziges denkmalwürdiges<br />

Element ist ein Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des<br />

Jahnshofs. Das Kruzifix wird als Baudenkmal in der Denkmalliste geführt.<br />

Das Vorhandensein von archäologisch bedeutsamem Material im Bereich des<br />

Plangebietes kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bewertung<br />

Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Kruzifix ist von hoher Bedeutung.<br />

Der Jahnshof ist typischer und damit wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft<br />

„Rheinische Börde“.<br />

Die offene, grünlandgeprägte Kulturlandschaft im östlichen Teil des Plangebietes ist<br />

typisch für die Rheinische Börde und besonders erhaltenswert.<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

2. Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2b)<br />

Aktuelle Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />

Natur und Landschaft im Plangebiet können nach Analyse und Bewertung der<br />

einzelnen Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als<br />

überörtlich bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale<br />

Bedeutsamkeit bezeichnet werden. Die östlichen Bereiche sind strukturell,<br />

vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />

Funktionen für die Erholung, das Landschaftsbild, den Gewässer- und<br />

Grundwasserschutz sowie den Biotopverbund aus. Darüber hinaus sind die nicht<br />

überbauten Freiflächen des Plangebietes im Falle von Überflutungen des Lechenicher<br />

Mühlengrabens und bei Extremhochwasser des Rotbaches sowie für die<br />

Grundwasserneubildung von Bedeutung.<br />

Durch Renaturierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der beiden<br />

Oberflächengewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben sind deutliche<br />

Aufwertungen möglich, die besonders für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere,<br />

biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Gewässerschutz relevant sind.<br />

Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />

dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />

Belastungen der L 162 und der K44 kaum ökologische Funktionen übernehmen. Dabei<br />

sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />

darunter auch planungsrelevante Arten, interessant.<br />

In gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />

Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim - Zone<br />

III A).<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Würde das Projekt „Pflegezentrum Jahnshof“ nicht im Plangebiet umgesetzt, würde<br />

möglicherweise eine dauerhafte Nutzung der vorhandenen Gebäude und der<br />

vorhandenen befestigten Flächen aufgegeben werden. Ob und wann sich eine<br />

anderweitige (Nach-)Nutzungen der z.T. heute schon ungenutzten Gebäude und<br />

befestigten Flächen ergeben würde, ist nicht absehbar. Auch die Frage, inwieweit Teile<br />

der Befestigungen oder der Gebäude entfernt und die Flächen renaturiert würden, kann<br />

derzeit nicht beantwortet werden.<br />

Insofern können auch schwerlich Aussagen über die zukünftige Habitatfunktion des<br />

Jahnshofes für planungsrelevante Arten getroffen werden.<br />

Ohne Nachnutzung wird der kulturhistorisch bedeutende Jahnshof verfallen bzw.<br />

abgerissen werden.<br />

Ohne die Realisierung des Pflegezentrums Jahnshof ist für die östlichen Bereiche eine<br />

Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in Form der benachbarten<br />

Intensivnutzungsformen (Obstbaumanlagen, Pferdehaltung) denkbar, wodurch es zu<br />

zusätzlichen Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes kommen<br />

könnte.<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Unabhängig von der Umsetzung der Planung „Pflegezentrum Jahnshof“ ist zu<br />

erwarten, dass mittelfristig Renaturierungsmaßnahmen an den beiden<br />

Oberflächengewässern durchgeführt werden, da der Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-<br />

Süd“ entsprechende Entwicklungsziele und Festsetzungen enthält. Damit würden<br />

deutliche Aufwertungen im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, den<br />

Biotopverbund und das Landschaftsbild erzielt.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Planungen des Wasserschutzgebietes Dirmerzheim ist<br />

vorgesehen, dass der Planbereich in der WSZ III A liegen wird. In Folge dessen wären<br />

in der Bauleitplanung und Baugenehmigung Regelungen für den GW-Schutz zu<br />

beachten.<br />

3. Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />

In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für den Fall der Umsetzung<br />

der vorgesehenen Regionalplanänderung ermittelt und beschrieben.<br />

Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />

dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />

Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />

auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />

Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />

Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />

Umweltauswirkungen dahingehend beschrieben und bewertet.<br />

Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />

unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von Landschaftsfunktionen<br />

führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf Landschaftsfunktionen und Schutzgütern<br />

durch visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen sowie Immissionen (Schadstoffe<br />

und Lärm) unterschieden werden.<br />

Auf Basis der bislang bekannten Planung sind folgende Wirkfaktoren bezogen auf die<br />

jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />

Wirkfaktor<br />

– 31 –<br />

Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />

M Bo W KL Bio La Ku<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

durch Nutzungsumwandlung)<br />

(Funktionsverlust X X X X X X X<br />

Überbauung/Versiegelung<br />

Parkflächen u.a.<br />

durch Gebäude, X X X X X X X<br />

Trenn-/Barrierewirkungen X X X X<br />

Immissionen (Lärm, Staub) X X X X<br />

Veränderung der Standortfaktoren<br />

(Beuruhigung / Störung)<br />

X X X X X X<br />

Verunreinigung des Grundwassers X X X X X<br />

Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, Tierhaltung<br />

X X X X<br />

Visuelle Wirkungen X X X X


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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Im Einzelnen können die generellen Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter<br />

folgendermaßen beschrieben werden:<br />

Mensch<br />

Wohnumfeldqualität und Erholungseignung des Landschaftsraumes<br />

Im Zuge der Umweltprüfung der beabsichtigten Regionalplanänderung sind mögliche<br />

Auswirkungen auf die Wohnqualität von Erftstadt-Konradsheim sowie auf die<br />

Erholungseignung der Freiräume zwischen Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-<br />

Konradsheim zu prognostizieren.<br />

Im Hinblick auf die Wohnqualität sind mögliche Beeinträchtigungen in Folge<br />

zusätzlicher verkehrlicher Belastungen auf der Ortsdurchfahrt Frenzenstraße (L 162)<br />

und auf der K 44 relevant.<br />

Darüber hinaus ist zu beurteilen, inwieweit die geplante Nutzung selbst vor<br />

Immissionen betroffen sein könnte. Hier sind die verkehrlichen und die gewerblichen<br />

Emissionen der Umgebung relevant.<br />

Zu beurteilen ist, ob die Richtwerte für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten<br />

gem. VDI 2058 bzw. TA Lärm Tags 45 db (A) Nachts 35 )db(A) im Bereich der<br />

geplanten Kliniknutzung eingehalten werden können.<br />

Bei der Analyse der denkbaren Auswirkungen auf die Erholungseignung müssen<br />

insbesondere der Teilverlust sowie die Durchgängigkeit und Zugänglichkeit der<br />

zusammenhängenden Freiräume längs der Rotbachaue sowie visuelle Störungen des<br />

Landschaftsbildes betrachtet werden.<br />

Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />

Für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt müssen insbesondere die<br />

möglichen Auswirkungen der Regionalplanänderung durch Verluste oder<br />

Beeinträchtigungen von Lebensraumstrukturen beurteilt werden. So bedingt der<br />

Neubau von Gebäuden und die Befestigung von Flächen unvermeidbar die Beseitigung<br />

vorhandener Biotope. Darüber hinaus muss betrachtet werden, ob<br />

Biotopverbundfunktionen<br />

beeinträchtigt werden.<br />

durch Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />

Boden<br />

Zwangsläufig wird im Zuge der Überbauungen und Versiegelungen der gewachsene<br />

Oberboden am Ort beseitigt. Daraus resultieren dauerhafte Funktionsverluste für die<br />

Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage, Grundwasserfilter (-puffer) und als<br />

Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Weitere Beeinträchtigungspotentiale sind im Zuge<br />

der Nutzung der Flächen als Weideflächen oder für den Gartenbau möglich.<br />

– 32 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Wasser<br />

Grundwasser<br />

Je nach Ausmaß der zusätzlichen Überbauung und Versiegelung geht eine<br />

Verminderung der Neubildungsrate einher. Dies hat wiederum Auswirkungen auf<br />

Menge und Verfügbarkeit des Grundwassers.<br />

Eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (Tierhaltung, Gartenbau) könnte<br />

zu Schadstoffbelastungen des Grundwassers führen.<br />

Oberflächengewässer<br />

Von Seiten der Oberen Wasserbehörde und des Erftverbandes wird nicht davon<br />

ausgegangen, dass der Planungsraum im Falle eines HQ 100 überflutet wird. Daher<br />

wird angenommen, dass im Zuge der Realisierung der Planung kein Retentionsraum<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Im Zuge der Umsetzung der Planung sind ansonsten Aufwertungswirkungen für die<br />

beiden Oberflächengewässer zu erwarten, da längs des Rotbachs zum Teil auch längs<br />

des Lechenicher Mühlengrabens Uferstreifen mit Anpflanzungen als Kompensationsbzw.<br />

Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Verunreinigungen der Gewässer oder<br />

sonstige Beeinträchtigungen werden nicht angenommen.<br />

Klima/Luft<br />

Die kleinklimatischen Bedingungen in der Landschaft sind maßgeblich von der<br />

Oberflächenform, den Nutzungstypen und der jeweiligen Landschaftsstruktur<br />

abhängig. Zusätzliche Gebäude bewirken zwangsläufig eine Veränderung des<br />

Kleinklimas. Zum einen könnte eine Behinderung der Frischluftentstehung und des<br />

Frischluftaustausches verursacht werden zum anderen sind auch kleinräumige<br />

Verschattungen sowie Wärmeexponierungen möglich.<br />

Landschaft/Landschaftsbild<br />

Überbauungen und Flächenbefestigungen bewirken eine dauerhafte Veränderung der<br />

Oberflächenstruktur und der Geländegestalt und somit eine Umgestaltung des<br />

Landschaftsbildes. Dieses ist wiederum das wesentliche wertbestimmende Element für<br />

die Erholungseignung des Landschaftsraumes.<br />

Kulturgüter<br />

Bislang sind keine Fundstellen von archäologisch bedeutsamen Relikten bekannt. Vor<br />

Beginn der Realisierung des „Projektes Jahnshof“ wird in Abstimmung mit dem<br />

Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege eine<br />

Sachverhaltsermittlung durchgeführt, damit Eingriffe in den Boden und damit Risiken<br />

der Zerstörung von bislang nicht bekannten, archäologisch bedeutsamen Kulturgütern<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

– 33 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

4. Bewertungskriterien<br />

Neben der Beschreibung von voraussichtlichen Wirkungen der Planung sind für eine<br />

transparente Bewertung auch die maßgeblichen Bewertungskriterien darzulegen. Eine<br />

exakte Differenzierung zwischen diesen ist nicht in jedem Fall möglich bzw.<br />

zielführend. Eine Übersicht der für den Planungsraum maßgeblichen<br />

Bewertungskriterien ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen:<br />

Die Unterscheidung in rechtliche und sonstige fachliche Grundlagen berücksichtigt die<br />

in Kap. I vorgenommene Systematisierung der Planungsgrundlagen. Zu beachten ist<br />

dabei, dass die rechtlichen Voraussetzungen auch zu einer Ausschlusswirkung von<br />

Planungen führen können.<br />

Schutzgut rechtl.<br />

Grundlagen<br />

Mensch<br />

- Erholung<br />

- Wohnen<br />

sonstige fachl.<br />

Grundlagen<br />

LSG, BImSchG ROG, LEP,<br />

Regionalplan<br />

– 34 –<br />

Bewertungskriterien/mögliche Beeinträchtigungen<br />

• Art, Umfand + Intensität der Beeinträchtigungen<br />

der Wohn- + Wohnumfeldfunktionen bzw.<br />

Erholungsraumfunktionen durch Lärm, Staub,<br />

Verkehr (auch bei Erfüllung der gesetzl.<br />

•<br />

Grenzwerte),<br />

visuelle Belastungen der Erholungssuchenden +<br />

ortsansässigen Bevölkerung durch Bebauung,<br />

Flächenversiegelung,<br />

Landschaftsbildes,<br />

Veränderung des<br />

• Teil-/Verlust von Erholungsräumen,<br />

• Barrierewirkung.<br />

Tiere, Pflanzen/ BNatSchG, LG ROG, LEP, Re- • Verringerung/Verlust der Lebensräume von Tieren<br />

biolog. Vielfalt NW, VSch-RL, gionalplan,Land- + Pflanzen,<br />

FFH-RL, LSG schaftsplan „Erfttal- • Beeinträchtigung/Störung streng geschützter Arten<br />

Süd“<br />

im Untersuchungsraum bzw. Verlust ihrer<br />

•<br />

Teilhabitate im Vorhabenbereich,<br />

Bedeutung des biologischen Bestandes nach den<br />

Kriterien der Wiederherstellbarkeit, Gefährdung,<br />

Seltenheit, Repräsentativität, Biodiversität,<br />

• mittelbare Beeinträchtigungen angrenzender<br />

Biotope durch zunehmenden Kfz- Verkehr,<br />

• Empfindlichkeit gegenüber Teilverlust,<br />

•<br />

Zerschneidung + Barrierewirkung,<br />

Veränderung von Standorteigenschaften (durch<br />

Lärm, visuelle Störungen, Staub etc.).<br />

Boden BBSchG, ROG, Bodenkarte • Verlust von gewachsenen, seltenen, fruchtbaren<br />

LBodSchG GD, Karte der Böden (Bodenprofilen),<br />

NW, BauGB schutzwürdigen • Verringerung der Speicher- + Regulationsfunktion<br />

Böden des GD durch intensive Nutzungen,<br />

• Verlust der Bedeutung des Bodens hinsichtlich<br />

seiner Lebensraumfunktionen,<br />

• Verlust von Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit,<br />

• Seltenheit / Wiederherstellbarkeit, Archiv der


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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Wasser<br />

Grundwasser<br />

Oberflächengewässer<br />

WHG, LWG<br />

NW, gepl. WSZ<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

ROG, LEP,<br />

Regionalplan<br />

– 35 –<br />

Natur und Kulturgeschichte<br />

Beeinträchtigung der Grundwasserqualität/ -quantität<br />

durch:<br />

• Verringerung der Grundwasserneubildungsrate<br />

•<br />

durch Überbauung und Versiegelung,<br />

Stoffeinträge im Bereich der geplanten WSZ III A,<br />

• Risiko von Stoffeinträgen<br />

Klima/Luft BImSchG BauGB • zusätzliche verkehrliche Emissionen durch<br />

•<br />

erhöhten Kfz-Verkehr,<br />

Veränderung des Kleinklimas<br />

(Temperaturerhöhung durch Verringerung der<br />

Kaltluftentstehung durch Gebäude und Befestigungen<br />

etc.)<br />

Landschaft/ BNatSchG, LG ROG,<br />

• Verlust gliedernder + belebender<br />

Landschaftsbild NW, LSG Landschaftsplan Landschaftselemente,<br />

„Erfttal-Süd“ • Teilverlust bislang unüberbauter Freiräume,<br />

• Veränderung der Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit<br />

der Landschaft,<br />

• visuelle Störungen,<br />

• Störung von Sichtbeziehungen,<br />

• Schallimmissionen.<br />

Kultur- + sonstige DSchG NW, ROG, LEP, • Verlust vorhandener Kulturlandschaftselemente<br />

Sachgüter BNatSchG, Regionalplan mit Bedeutung auf Grund ihrer Seltenheit, Eigenart,<br />

LG NW<br />

Repräsentativität,<br />

• Beeinträchtigung von Kultur- + Sachgütern sowie<br />

Elementen der historischen Kulturlandschaft,<br />

• Veränderung von Sichtbeziehungen zu Kultur +<br />

Sachgütern.<br />

Wechselwirkungen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern fließen jeweils in der Bewertung des<br />

betroffenen Schutzgutes ein.<br />

5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />

Planung<br />

5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2b i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />

Schutzgut Mensch<br />

Es wird nicht angenommen, dass das Verkehrsaufkommen durch die Errichtung des<br />

Pflegezentrums entscheidend verändert wird. Da gemäß Schalltechnischem Gutachten<br />

(SWA GmbH, 2010) derzeit relevante Grenz- und Orientierungswerte eingehalten<br />

werden, sind zusätzliche, erheblich belastende Auswirkungen auf den Menschen und


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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

seine Gesundheit im Bereich der benachbarten und vorbelasteten Siedlungsbereiche<br />

nicht zu erwarten.<br />

Zu erheblichen immissionsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Wohngebietes<br />

kann es jedoch in der Bauphase kommen. Hier ist mit deutlichen Lärm- und<br />

Schadstoffimmissionen zu rechnen.<br />

Zum Schutz der geplanten Nutzungen im Sondergebiet sowie der Gartenanlagen und<br />

Freiräume vor den Lärmeinwirkungen der Kreisstraße K 44 soll zum einen entlang der<br />

nördlichen Plangebietsgrenze ein aktiver Lärmschutz errichtet werden. Zum anderen<br />

soll für die Fassaden entlang der Frenzenstraße (L 162) im Bauleitplanverfahren<br />

passiver Schallschutz festgesetzt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die<br />

Außenbauteile der Reithalle ein bewährtes Schalldämmmaß aufweisen. Der LKW-<br />

Lieferverkehr soll auf die Tagesstunden beschränkt werden.<br />

Die vorgesehene Errichtung des Pflegezentrums bedingt einen Teilverlust von Flächen,<br />

die im Hinblick auf die Erholung von Bedeutung sind. Die Planung sieht jedoch im<br />

östlichen Bereich den Erhalt des Freiraumes sowie die Durchlässigkeit und<br />

Zugänglichkeit des Gebietes vor. Damit soll ein großer Teil der der Erholung<br />

dienenden Bereiche zukünftig erlebbar gemacht werden.<br />

Insofern sind gegenüber der aktuellen Situation auf Grund der Vorbelastungen<br />

(bauliche landwirtschaftliche Gebäudeteile und Befestigungen sowie fehlende<br />

Zugänglichkeit) keine erheblichen Verschlechterungen der Erholungseignung des<br />

Plangebiets zu erwarten.<br />

Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />

Die Regionalplanänderung ermöglicht bauliche Einrichtungen, die über die bestehende<br />

Bausubstanz im Westen des Gebietes hinausgehen. Daneben wird eine Nutzung des<br />

Freiraums im Osten des Plangebietes ermöglicht, die therapeutischen Zwecken dienen<br />

soll.<br />

Die mit der baulichen Planung einhergehende Versiegelung und Überbauung führen zu<br />

einem Verlust sowohl von Grünlandflächen als auch von schon befestigten oder<br />

verdichteten Flächen sowie zu einem Teilverlust bestehender Gehölzbestände. Der<br />

Vegetationsverlust wird im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung als<br />

ausgleichbar eingestuft. Die betroffenen Bereiche dienen unter anderem der<br />

Schleiereule als auch Fledermäusen als Nahrungshabitat. Da im weiteren Umfeld<br />

jedoch ausreichend geeigneter Nahrungsräume vorzufinden sind, ist mit einem<br />

Ausweichen der nahrungssuchenden Tiere zu rechnen.<br />

Zudem ist eine Aufwertung der Nahrungsräume im östlichen Planungsraum möglich<br />

und vorgesehen.<br />

Auf den östlichen Flächen des Plangebietes ist keine zusätzliche Versiegelung bzw.<br />

Überbauung vorgesehen. Im Nordosten des Plangebietes ist die Anlage eines Gartens<br />

mit Gemüsebeeten und rasenartigen Flächen vorgesehen. Der für therapeutische<br />

Zwecke geplante Gartenbereich soll durch Wege gegliedert und erschlossen werden.<br />

Die Grünlandfläche im Südosten soll weiterhin als Grünland (Pferdekoppel) genutzt<br />

werden. Mit dieser dadurch bedingten Intensivierung der Freiraumnutzung können<br />

– 36 –


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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

möglicherweise Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt des Plangebietes verursacht<br />

werden, die jedoch im räumlichen Funktionszusammenhang als ausgleichbar betrachtet<br />

werden.<br />

Zur Aufwertung des Gebietes soll entlang des derzeitigen Wirtschaftsweges, der das<br />

Gebiet von Ost nach West durchzieht, eine Allee angelegt werden. Entlang der<br />

südlichen Plangebietsgrenze soll eine Eingrünung des Geländes erfolgen. Auch durch<br />

die geplante Pflanzung von standortheimischen Gehölzen entlang des Rotbaches wird<br />

eine ökologische Aufwertung erreicht. Außerdem sind als Kompensationsmaßnahmen<br />

Renaturierungsmaßnahmen am Rotbach vorgesehen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Die geplante Nutzung bedingt auf bislang unversiegelten sowie auch auf schon<br />

gestörten Bereichen des Plangebietes über die Nachnutzung vorhandener Gebäude<br />

hinausgehend eine zusätzliche Überbauung sowie eine Versiegelung (Gebäude,<br />

Verkehrsflächen) von ertragreichen Böden. Beansprucht werden hierfür etwa 1 ha.<br />

Hier kommt es zu einem völligen Verlust von Bodenfunktionen. Der Verlust von<br />

Bodenfunktionen betrifft aus ökologischer Sicht insbesondere die allgemeinen<br />

Funktionen des Bodens. Da im Plangebiet ertragreiche Böden vorherrschen, ist darüber<br />

hinaus die ergänzende wichtige Bodenfunktion der Nahrungsmittelproduktion<br />

betroffen.<br />

In den Bereichen, für die eine gärtnerische Nutzung oder für die Pferdehaltung<br />

vorgesehen sind, kommt es zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen im Zuge der<br />

Neuanlage von Wegen, Nebenanlagen und einer Nutzungsintensivierung.<br />

Schadstoffeinträge in den Boden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses<br />

Schutzgutes führen und ebenfalls das Schutzgut Wasser betreffen könnten, müssen im<br />

Bauleitplanverfahren durch verbindliche Vorgaben der Oberen Wasserbehörde<br />

aufgrund des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim<br />

ausgeschlossen werden.<br />

In Teilbereichen kommt es jedoch auch zu Renaturierungen von versiegelten Flächen.<br />

So wird beispielweise der landwirtschaftliche Innenhof teilweise geöffnet, entsiegelt<br />

und begrünt. Die östlich an den Lechenicher Mühlengraben angrenzenden versiegelten<br />

Flächen werden ebenfalls teilweise entsiegelt und naturnah gestaltet.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den vorbeugenden Hochwasserschutz der<br />

Ober- und Unterlieger des Lechenicher Mühlengrabens oder des Rotbaches werden<br />

nicht angenommen, da gemäß den Untersuchungen des Erftverbandes vermutlich kein<br />

Retentionsraum betroffen ist. Diese Interpretation der vorhandenen Erkenntnisse teilt<br />

auch die Obere Wasserbehörde.<br />

Im Zuge der Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die<br />

Oberflächengewässer selbst zu erwarten. Vielmehr ist von Seiten des Erftverbandes<br />

sowie im Rahmen des Kompensationsmaßnahmenkonzeptes dieser Planung eine<br />

ökologische Aufwertung des Rotbaches und des Lechenicher Mühlengrabens<br />

vorgesehen.<br />

– 37 –


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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Für die Uferzone des Rotbaches sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, die im<br />

nördlichen Teil eine Entfesselung für eine gelenkte Eigendynamik, die Anlage von<br />

breiten Uferstreifen und ergänzende Anpflanzungen beinhalten. Das östliche Ufer des<br />

Lechenicher Mühlengrabens soll auf einem schmalen Uferstreifen für eine natürliche<br />

Vegetationsentwicklung entfesselt und von Nutzungen freigehalten werden. Ergänzend<br />

sind ebenfalls Gehölzpflanzungen geplant.<br />

Das Niederschlagswasser der Parkplatz- und Verkehrsflächen sollen in das öffentliche<br />

Kanalnetz abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser der Dachflächen soll über eine<br />

Sammelleitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken im Nordosten des<br />

Plangebietes abgeleitet werden.<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers durch das Projekt sind aufgrund des geplanten<br />

Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim vorzubeugen. Deshalb ist im<br />

Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Abstimmung über die aktuellen Regelungen in<br />

Wasserschutzzonen mit der Oberen Wasserbehörde erforderlich. Insbesondere sind<br />

dabei gemäß den Angaben der Oberen Wasserbehörde der Nachweis der<br />

Schmutzwasserentsorgung zu erbringen und eine extensive Form der Tierhaltung zu<br />

belegen.<br />

Schutzgut Klima / Luft<br />

Die geplanten Maßnahmen führen in geringem Maße zum Verlust von Freiflächen, die<br />

die Kaltluftentstehung fördern, und zu einer Veränderung des Kleinklimas im Umfeld<br />

der versiegelten und überbauten Flächen. Weiterreichende Auswirkungen, etwa<br />

aufgrund der Unterbrechung von Kaltluftströmen werden nicht vermutet.<br />

Es wird nicht angenommen, dass das Verkehrsaufkommen durch die Errichtung des<br />

Pflegezentrums wesentlich verändert wird, daher sind erhebliche zusätzliche<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft nicht zu erwarten. Zu erheblichen<br />

immissionsbedingten Beeinträchtigungen kann es temporär in der Bauphase kommen.<br />

Mit nachhaltigen Belastungen ist nicht zu rechnen.<br />

Landschaft / Landschaftsbild<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes ergeben sich v.a. durch die geplanten Gebäude<br />

und den Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzbeständen (vorwiegend<br />

Einzelbäume). Diese wirken sich jedoch innerhalb eines gut eingegrünten und wenig<br />

einsehbaren Gebietes aus. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsnutzung<br />

wird nicht angenommen, da die Erlebbarkeit des Landschaftsraumes im Umfeld nicht<br />

beeinflusst wird und das Plangebiet wegen mangelnder Zugänglichkeit vorbelastet ist.<br />

Zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf die Landschaft bzw. zur<br />

Bereicherung der Landschaft werden im Bebauungsplan grünordnerische<br />

Festsetzungen getroffen. Diese dienen der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen und binden die geplante Bebauung in die Landschaft ein und<br />

tragen zu einer Strukturierung der Landschaft bei.<br />

– 38 –


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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Kulturelles Erbe<br />

Die Belange des Denkmalschutzes und des Bodendenkmalschutzes müssen im Zuge<br />

der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG<br />

NRW) angemessen berücksichtigt werden.<br />

Das Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des Jahnshofes wird als<br />

Baudenkmal in der Denkmalliste geführt. Es ist vorgesehen, das erhaltenswerte<br />

Kruzifix zu erhalten und in der Planung des Umbaus des Gebäudes besonders zu<br />

berücksichtigen.<br />

Obwohl derzeit keine Erkenntnisse über Bodendenkmäler vorliegen, ist zu vermuten,<br />

dass in dem kulturträchtigen Raum, dessen Besiedlung bis in die Steinzeit<br />

zurückreicht, mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Aus diesem Grund soll eine<br />

archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorfeld der Umsetzung der Planung<br />

durchgeführt werden. Zur Abstimmung der Beauftragungsinhalte dieser Untersuchung<br />

fand im Sommer 2010 mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Ortsbesichtigung<br />

statt. Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder<br />

Befunde im Rahmen der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren.<br />

Auf der Grundlage der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden<br />

erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht<br />

erwartet.<br />

Zusammenfassende Beurteilung der durch die geplante Regionalplanänderung<br />

ausgelösten Umweltwirkungen<br />

Unter Berücksichtigung der u.a. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden<br />

für keines der Umweltschutzgüter schwere oder nicht ausgleichbare<br />

Beeinträchtigungen erwartet. Alle Beeinträchtigungen können mittels der<br />

vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen im räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang ausgeglichen werden.<br />

5.2 FFH-Verträglichkeit<br />

Es ist keine Betroffenheit von FFH-Gebieten gegeben (vgl. Kap. 1.5).<br />

5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Das Artenschutzrecht ist Tatbestandsrecht („Zugriffsverbote“) und damit in<br />

Zulassungs- und Genehmigungsverfahren strikt zu beachten. Die Regionalplanung hat<br />

für diese Entscheidungen rahmensetzende Wirkungen. Im Rahmen der<br />

Regionalplanung sind Interessenkonflikte mit „verfahrenskritischen Vorkommen“<br />

streng geschützter Arten möglichst zu vermeiden.<br />

Die Inhalte und Systematik des vorgelegten Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />

Damaschek (2010) ermöglichen für die regionalplanerische Ebene eine<br />

artenschutzrechtliche Einschätzung. Die abschließende artenschutzrechtliche<br />

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Beurteilung muss auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

Zusammenfassend wurde in der Untersuchung von Smeets + Damaschek festgestellt,<br />

dass eine sachgerechte Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der<br />

Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS<br />

und Artenliste je Messtischblatt) möglich ist.<br />

Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />

Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />

zu vermuten sind (vgl. Kap 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt).<br />

5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2c)<br />

Die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen, teils erheblichen<br />

Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch verschiedene<br />

Maßnahmen zu verringern oder auszugleichen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Ein wesentlicher Aspekt bei den Umweltfolgen der Planung ist der vorab beschriebene<br />

Teilverlust von Freiraum für die landschaftsgebundene Erholung. Zur Minderung und<br />

zum Ausgleich dieser Beeinträchtigung bedarf es Maßnahmen, um die Attraktivität für<br />

die Erholungsnutzung im verbleibenden Freiraum zu verbessern. Besonders geeignet<br />

sind Begrünungsmaßnahmen um das neue Pflegezentrum oder längs der Gewässer<br />

sowie Gehölzpflanzungen in den anschließenden Freiraumbereichen. Die<br />

Pflanzmaßnahmen können zur Stärkung der Erholungsfunktionen beitragen. Eine<br />

weitere Möglichkeit hierzu ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und<br />

Durchgängigkeit des Plangebietes. Zu diesem Zweck sollten Wegeverbindungen zur<br />

Brücke am Rotbach erhalten bleiben bzw. neu geschaffen werden.<br />

Angesichts der vielseitigen Möglichkeiten der Verminderung und des Ausgleichs der<br />

Beeinträchtigungen ist eine funktionale Kompensation der Beeinträchtigungen im<br />

verbleibenden oder umgebenden Freiraum zwischen den ASB Erftstadt-Lechenich und<br />

Erftstadt-Dirmerzheim zu erreichen.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Als Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf<br />

Lebensraumfunktionen sind der weitgehende Erhalt von vorhandenen Gehölz- und<br />

Vegetationsstrukturen sowie sonstiger Habitatstrukturen im Plangebiet zu nennen.<br />

Weiterhin können die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben dazu beitragen, die Lebensraumqualitäten und die<br />

biologische Vielfalt innerhalb des Baugebietes positiv zu beeinflussen und<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, die planungsrelevante Arten betreffen<br />

könnten, wie z.B. Verkleinerung von Nahrungshabitaten oder Verlust von<br />

Ansitzwarten, sind bereits konkrete Maßnahmen vorgesehen, die im Rahmen des<br />

Bauleitplanverfahrens weiter abgestimmt werden sollen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Der Verlust der im Plangebiet vorkommenden, besonders schutzwürdigen Böden<br />

(besonders fruchtbare Braunerden) im Rahmen der Inanspruchnahme von Flächen<br />

kann nicht vollständig kompensiert werden. Eine Reduzierung der Beeinträchtigung ist<br />

bei der weiteren Umsetzung durch Minimierung der Flächenversiegelung für<br />

Parkflächen, Wege oder Nebenanlagen denkbar.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Für die Uferzone des Rotbaches sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, die im<br />

gehölzbestandenen nördlichen Teil eine Entfesselung in gelenkter Eigendynamik, die<br />

Anlage von Uferstreifen und ergänzende Anpflanzungen beinhalten. Das östliche Ufer<br />

des Lechenicher Mühlengrabens soll auf einer Breite von 3 Metern für eine natürliche<br />

Vegetationsentwicklung entfesselt und von Nutzungen freigehalten werden. Ergänzend<br />

sind ebenfalls Gehölzpflanzungen geplant.<br />

Durch die Nutzung von Möglichkeiten zur örtlichen Versickerung von<br />

Niederschlagswasser im Bereich des vorhandenen Rückhaltebecken können die<br />

negativen Wirkungen im Hinblick auf die Grundwasserneubildungsrate reduziert<br />

werden.<br />

Stoffliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch das Projekt sind aufgrund des<br />

geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim vorzubeugen.<br />

Insbesondere sollen im Zuge der Umsetzung der Planung die<br />

Schmutzwasserentsorgung und eine extensive Form der Tierhaltung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Schutzgut Luft/Klima<br />

Eine Minimierung von Flächenversiegelung und eine Durchgrünung der neuen<br />

Baugebiete kann dazu beitragen, die Beeinträchtigungen auf das lokale Klima zu<br />

reduzieren.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Zur Minderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild kann der weitreichende<br />

Erhalt der vorhandenen landschaftsgestaltenden Gehölzbestände beitragen.<br />

Als landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes können insbesondere die vorgesehenen Gehölzpflanzungen und die<br />

Gewässerrenaturierungsmaßnahmen dienen.<br />

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Kultur- und Sachgüter<br />

Der Verlust des erhaltenswerten Kruzifix in einer Fassadennische des Jahnshofes wird<br />

vermieden.<br />

Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde im Rahmen<br />

der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren. Auf der Grundlage<br />

der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden erhebliche<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht erwartet.<br />

5.5 Zusammenfassung<br />

Nach Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />

Umweltauswirkungen der geplanten Regionalplanänderung werden diese abschließend<br />

einer Umweltschutzrechtlichen Betrachtung unterzogen. Im Rahmen der Bewertung<br />

wurden bereits mögliche Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt.<br />

III. Zusätzliche Angaben<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Punkt 3)<br />

1. Vorgehensweise und Datengrundlage<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3a)<br />

Gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bezieht sich die Umweltprüfung auf<br />

das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannte Prüfmethoden<br />

sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise<br />

verlangt werden kann.<br />

Für die Erstellung des Umweltberichts sind folgende Unterlagen herangezogen<br />

worden:<br />

- LEP NRW (1995)<br />

- Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan (GEP)) Region <strong>Köln</strong><br />

- Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt<br />

- Landschaftsplan der Stadt Erftstadt<br />

- @LINFOS, Landschaftsinformationssammlung der Landesamtes für Natur,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)<br />

- Kultur.Landschaft.Digital (KULADIG), Landschaftsverband Rheinland u.<br />

Landschaftsverband Westfalen<br />

- Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen<br />

(Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen, 2007)<br />

- „Ökologischer Fachbeitrag“ zum GEP Region <strong>Köln</strong>, Teil „Arten- und<br />

Biotopschutz“, LANUV<br />

- „Karte der schutzwürdigen Böden“ (1:50.000, zweite Auflage) und<br />

„Rohstoffkarte“ (RK100) des Geologischen Dienstes NRW<br />

- Umgebungslärm in NRW / Lärmkartierung NRW (MUNLV NRW)<br />

– 42 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- Infosystem Geschützte Arten in NRW (MUNLV NRW)<br />

- Schreiben der Stadt Erftstadt vom 15.<strong>06</strong>.2010 zur Änderung des Regionalplanes<br />

und zugehörige Unterlagen<br />

- Rückläufe aus dem Scoping zum Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

Die Größe des jeweils untersuchten Raumes differenziert in Abhängigkeit von dem<br />

betrachteten Schutzgut bzw. Umweltbelang. Zu einzelnen Fragestellungen, so<br />

bezüglich der Frage nach anderweitigen Planungsmöglichkeiten, werden ggf. auch<br />

Bereiche außerhalb des Untersuchungsraumes in die Prüfung miteinbezogen.<br />

Andererseits reicht bei verschiedenen Themen u.U. auch eine kleinräumigere<br />

Betrachtung aus, da sich der darauf bezogene Wirkungsbereich der Planung nicht auf<br />

den gesamten Untersuchungsraum erstreckt.<br />

2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3b)<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Abs. 4 und §<br />

37 Abs. 2 LPlG im Verfahren nach § 34 LPlG sowie über die Beteiligung der<br />

Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 4 Abs.<br />

2 LPlG.<br />

Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorhergesehene negative<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln, um daraufhin zeitnah geeignete<br />

Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Sie konzentriert sich auf die Umweltauswirkungen<br />

die im Umweltbericht als „erheblich“ bezeichnet wurden.<br />

Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung<br />

lediglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. weitergehende verbindliche<br />

Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den bauleitplanerischen<br />

Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.<br />

3. Zusammenfassung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3c)<br />

Gegenstand der vorliegenden Regionalplanänderung ist ein bauleitplanerisches<br />

Vorhaben der Stadt Erftstadt, die für den Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt <strong>Köln</strong> die<br />

Symboldarstellung „PF“ (Pflegezentrum) erfordert. Es handelt sich dabei um die<br />

Errichtung eines Sozial- und Pflegezentrums zu dem neben einem Demenzpflegeheim<br />

(ca. 75 Pflegeplätze) und einer Fachklinik für die medizinische Rehabilitation (ca. 60<br />

betreute Wohneinheiten und 20 Kurzzeit-Pflegeplätze) auch ein Bereich für<br />

Parkanlagen, für den ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung sowie für die<br />

Pferdehaltung zu therapeutischen Zwecken geplant ist.<br />

Die Neudarstellung des Symbols „PF“ betrifft regionalplanerisch einen<br />

Freiraumbereich, der mit den Freiraumfunktionen Bereich für Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie Bereiche mit Grundwasser- und<br />

Grundwasserschutzfunktionen (BGG) überlagert wird.<br />

– 43 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Gut die Hälfte der baulichen Anlagen des Pflegezentrums soll in dem umzubauenden<br />

und zu renovierenden Gebäudebestand des „Jahnshof“, einem ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Gehöft, untergebracht werden. Für die sich direkt östlich der<br />

Gebäude des Jahnhofes bzw. des Lechenicher Mühlengrabens anschließende<br />

Demenzklinik und das therapeutische Reiten müssen neue Gebäude errichtet werden.<br />

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />

Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />

Offenlandbereiche geprägt. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen des 18-<br />

Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch bedeutenden<br />

Burg.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />

Kartierung im Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro Smeets +<br />

Damaschek erfasst. Diese sind im Umweltbericht zum Änderungsverfahren für den<br />

Flächennutzungsplan sowie im artenschutzrechtlichen Gutachten zum<br />

Bauleitplanverfahren beschrieben (Stand: März 2010) und sind Grundlage der<br />

vorliegenden Umweltprüfung.<br />

Natur und Landschaft im Plangebiet sind nach Analyse und Bewertung der einzelnen<br />

Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als überörtlich<br />

bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale Bedeutsamkeit zu<br />

bewerten. Diese Teilbereiche, die durch die beiden Gewässer Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben sowie ihre Begleitstrukturen geprägt werden, sind<br />

strukturell, vegetationskundlich und faunistisch wertvoll und üben wichtige<br />

Funktionen für den regionalen Biotopverbund sowie die Erholung, das Landschaftsbild<br />

und den Gewässer- und Grundwasserschutz aus.<br />

Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />

dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />

Belastungen der L 162 und der K 44 kaum ökologische Funktionen übernehmen.<br />

Dabei sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />

darunter auch planungsrelevante Arten, relevant. Nach den vorliegenden Erkenntnissen<br />

sind jedoch keine nachgewiesenen Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten von<br />

besonders geschützten Arten im Sinne des § 42 BNatSchG innerhalb des Plangebietes<br />

bekannt und daher im Falle der Realisierung dieser Planung betroffen.<br />

In gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />

Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim - Zone<br />

III A).<br />

Die Umweltprüfung trägt dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des Plangebiets<br />

erheblich vorbelastet sind, da sie gemäß den Darstellungen des an die Ziele der<br />

Landes- und Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h.<br />

überbaut bzw. versiegelt sind.<br />

Methodisch wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten<br />

Regionalplanänderung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der bisherigen<br />

Darstellung des Regionalplanes verglichen.<br />

In dem vorliegenden Fall sind ausgenommen der Beibehaltung der Darstellungen des<br />

Regionalplanes ergeben sich keine weiteren Alternativen, da es sich um ein<br />

– 44 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

standortgebundenes Vorhaben handelt. Dies begründet sich aus den projektbedingten<br />

Standortkriterien, deren Berücksichtigung im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />

stehenden Planfläche möglich ist (vgl. Inhalt der Planänderung).<br />

Die geplante Umsetzung des Pflegezentrums wird wegen der zusätzlichen Überbauung<br />

und der ebenfalls einhergehenden Nutzungsintensivierung in den Freiraumbereichen<br />

zu verstärkten jedoch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgleichbaren<br />

Umweltauswirkungen führen. Betroffen sind dabei in erster Linie die Schutzgüter<br />

„Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“,<br />

„Landschaft, Landschaftsbild“ und „Boden“. Dies begründet sich aus dem Verlust und<br />

der dauerhaften Überbauung von Freiraum mit Bedeutung für die wohnortnahe<br />

Erholung bzw. als Verbundfläche der Gewässerauen längs Rotbach und Lechenicher<br />

Mühlengraben. Daneben sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ in Form der<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Überbauung und Versiegelung<br />

und auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ im Falle des Vorkommens von<br />

archäologisch bedeutenden Sachgütern zu erwarten bzw. denkbar.<br />

Im Sinne der Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen werden die<br />

wertvollsten Teilbereiche des Plangebietes (Uferstreifen längs Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben) nicht in die Planung einbezogen. Darüber hinaus ist es zur<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen insbesondere erforderlich, Stoffeinträgen in<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer vorzubeugen und im Vorfeld der<br />

Planungsumsetzung eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchzuführen.<br />

Die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe ist im räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang möglich. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die<br />

vorgesehenen Renaturierungsmaßnahmen längs der Gewässer Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben umgesetzt werden. Durch diese<br />

Renaturierungsmaßnahmen sind deutliche Aufwertungen der<br />

Biotopverbundfunktionen möglich, die die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere,<br />

biologische Vielfalt“ betreffen, darüber hinaus werden mittels dieser Maßnahmen<br />

deutliche Aufwertungen für die Schutzgüter „Landschaftsbild“ und „Gewässerschutz“<br />

erzielt.<br />

Werden die genannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist<br />

nicht mehr von erheblichen, durch die geplante Regionalplanänderung ausgelösten<br />

Umweltwirkungen auszugehen.<br />

– 45 –


– 46 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

Liste der Verfahrensbeteiligten Stand: November 2010<br />

003<br />

004<br />

004<br />

004<br />

005<br />

0<strong>06</strong><br />

007<br />

008<br />

009<br />

012<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

Ravensberger Straße 117<br />

33607 Bielefeld<br />

Landschaftsverband Rheinland -Liegenschaftsmanagement-<br />

Kennedy-Ufer 2<br />

5<strong>06</strong>79 <strong>Köln</strong><br />

Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland<br />

Ehrenfriedstr. 19<br />

50259 Pulheim<br />

Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />

Endenicher Str. 133<br />

53115 Bonn<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L. - Bezirksstelle f. Agrarstruktur<br />

Rütger-von-Scheven-Sr. 44<br />

52349 Düren<br />

Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle f. Agrarstruktur<br />

Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />

52349 Düren<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft<br />

Krewelstraße 7<br />

53783 Eitdorf<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW<br />

Goebenstr. 25<br />

44135 Dortmund<br />

Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb -<br />

De-Greiff-Straße 195<br />

47803 Krefeld<br />

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />

Ripshorster Straße 3<strong>06</strong><br />

46117 Oberhausen<br />

– 47 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

013<br />

014<br />

015<br />

016<br />

017<br />

019<br />

020<br />

022<br />

111<br />

124<br />

126<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit<br />

Josef-Gockeln-Straße 7<br />

40474 Düsseldorf<br />

Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.<br />

Uerdingerstr. 58-62<br />

40474 Düsseldorf<br />

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW<br />

Friedrich-Ebert-Str. 34-38<br />

40210 Düsseldorf<br />

LandesSportBund NRW e.V.<br />

Friedrich-Alfred-Str. 25<br />

47055 Duisburg<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Wildenbruchplatz 1<br />

45888 Gelsenkirchen<br />

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen<br />

Mies-van-der-Rohe-Straße 10<br />

52074 Aachen<br />

Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW<br />

Kasernenstraße 6<br />

40213 Düsseldorf<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />

Leibnizstr. 10<br />

45659 Recklinghausen<br />

Kreis Düren<br />

Bismarckstraße 16<br />

52351 Düren<br />

Gemeinde Nörvenich<br />

Bahnhofstraße 25<br />

52388 Nörvenich<br />

Gemeinde Vettweiß<br />

Gereonstraße 14<br />

52391 Vettweiß<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

127<br />

137<br />

138<br />

174<br />

177<br />

179<br />

181<br />

182<br />

256<br />

283<br />

285<br />

Kreis Euskirchen<br />

Jülicher Ring 32<br />

53861 Euskirchen<br />

Gemeinde Weilerswist<br />

Bonner Str. 29<br />

53919 Weilerswist<br />

Stadt Zülpich<br />

Markt 21<br />

53909 Zülpich<br />

Rhein-Erft-Kreis<br />

Willy-Brandt-Platz 1<br />

50126 Bergheim<br />

Stadt Brühl<br />

Uhlstraße 3<br />

50321 Brühl<br />

Stadt Erftstadt<br />

Holzdamm 10<br />

50374 Erftstadt<br />

Stadt Hürth<br />

Friedrich-Ebert-Straße 40<br />

50354 Hürth<br />

Stadt Kerpen<br />

Jahnplatz 1<br />

50171 Kerpen<br />

Erftverband<br />

Am Erftverband 6<br />

50126 Bergheim<br />

Industrie- u. Handelskammer <strong>Köln</strong><br />

Unter Sachsenhausen 10-26<br />

5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />

Handwerkskammer <strong>Köln</strong><br />

Heumarkt 12<br />

5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

403<br />

420<br />

421<br />

442<br />

490<br />

491<br />

629<br />

633<br />

Zweckverband Naturpark Rheinland<br />

Willy-Brandt-Platz 1<br />

50126 Bergheim<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.<br />

Rochusstr. 18<br />

53123 Bonn<br />

RWE Power – Abteilung Tagebauplanung u. Umweltschutz<br />

Stüttgenweg 2<br />

50935 <strong>Köln</strong><br />

Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH<br />

Glockengasse 37-39<br />

5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />

Landesentwicklungsgesellschaft NW<br />

Roßstraße 120<br />

40476 Düsseldorf<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />

Am Gut Wolf 3<br />

52070 Aachen<br />

PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH<br />

Schieringshof 10-14<br />

45329 Essen<br />

Biologische Station Bonn e.V.<br />

Auf dem Dransdorfer Berg 76<br />

45329 Essen<br />

– 50 –

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