Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Regionalrat<br />
Sachgebiet:<br />
Regionalplan für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong>,<br />
Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
Drucksache Nr.:RR 141/2010<br />
3. Sitzungsperiode<br />
<strong>Köln</strong>, den 24. November 2010<br />
Vorlage für die<br />
5. Sitzung des Regionalrates am 17. Dezember 2010<br />
TOP 6 20. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk<br />
<strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
– Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim;<br />
Erarbeitungsbeschluss<br />
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW<br />
Berichterstatter: Frau Dr. Renz, Dezernat 32, Tel.: 0221/147-2355<br />
Frau Chemnitz, Dezernat 32, Tel.: 0221/147-3102<br />
Anlage: Verfahrensunterlage (Begründung)<br />
- Planentwurf<br />
- Umweltbericht<br />
- Beteiligtenliste<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Erarbeitungsverfahren<br />
zur 20. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong>,<br />
Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> auf der Grundlage der anliegenden Verfahrensunterlage<br />
(Stand: November 2010) durchzuführen.<br />
2. Im Änderungsverfahren sind die in der Beteiligtenliste aufgeführten öffentlichen<br />
Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Abs. 3 ROG von der<br />
Regionalplanungsbehörde zur Mitwirkung aufzufordern. Die Regionalplanungsbehörde<br />
kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig er-<br />
Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397 oder 3336
Sachgebiet: Drucksache Seite<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong>, Sachlicher Teilabschnitt<br />
Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville<br />
RR 141/2010 2<br />
scheint.<br />
Die Öffentlichkeit wird über eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlage<br />
bei der Regionalplanungsbehörde und dem Rhein-Erft-Kreis gemäß § 13<br />
LPlG NRW beteiligt.<br />
3. Die Frist, innerhalb der die zur Beteiligung aufgeforderten Stellen Anregungen<br />
und Bedenken vortragen können, beträgt 3 Monate.<br />
Die Frist für die öffentliche Auslegung beträgt 1 Monat.
Regionalplan<br />
für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong><br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
20. Planänderung<br />
- Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung Pflegezentrum,<br />
Erftstadt-Konradsheim -<br />
Entwurf: November 2010<br />
5. Regionalratssitzung am 17. Dezember 2010<br />
Anlage zu TOP 6: Drucksache RR 141/2010<br />
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN<br />
www.brk.nrw.de
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Zeughausstraße 2–10<br />
5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/ 147-0<br />
Fax: 0221/ 147-3185<br />
poststelle@brk.nrw.de<br />
www.brk.nrw.de<br />
Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte,<br />
Bilder und Grafiken<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
© Geobasisdaten<br />
Land NRW, Bonn<br />
Druck und Weiterverarbeitung<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Information<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Abteilung 3:<br />
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft<br />
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle<br />
Telefon: 0221 / 147-2032<br />
Regionalplanungsbehörde:<br />
Telefon: 0221 / 147-2351 oder<br />
Telefon: 0221 / 147-3516<br />
Fax: 0221 / 147-2905<br />
eMail: gep@brk.nrw.de
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Kapitel Thema Seite<br />
INHALTSVERZEICHNIS 1<br />
Begründung 3<br />
1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 3<br />
2. Umweltprüfung 4<br />
3. Regionalplanerische Bewertung 7<br />
4. Weiteres Verfahren 8<br />
— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —<br />
Anlage 1 PLANENTWURF 9<br />
I. Entwurf Text 9<br />
II. Entwurf Zeichnerische Darstellung 11<br />
Anlage 2 UMWELTBERICHT 13<br />
I. Einleitung 13<br />
1. Veranlassung der Umweltprüfung 13<br />
2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />
13<br />
2.1 Vorhaben und Zielsetzung 13<br />
2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region<br />
<strong>Köln</strong><br />
14<br />
3. Methodik und Untersuchungsrahmen<br />
Umweltauswirkungen<br />
zur Prüfung der<br />
14<br />
3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen 14<br />
3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung 15<br />
3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 15<br />
4. Beschreibung und Abgrenzung der Standortalternativen (anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten)<br />
5. Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele<br />
des Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung<br />
sind<br />
– 1 –<br />
16<br />
16
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Kapitel Thema Seite<br />
II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19<br />
1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung<br />
beeinflusst wird<br />
2. Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen 30<br />
3. Voraussichtliche Umweltwirkungen 31<br />
4. Bewertungskriterien 34<br />
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung<br />
5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />
35<br />
5.2 FFH-Verträglichkeit 39<br />
5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung 39<br />
5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
40<br />
5.5 Zusammenfassung 42<br />
III. Zusätzliche Angaben 42<br />
1. Vorgehensweise und Datengrundlage 42<br />
2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />
erheblichen Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />
3. Zusammenfassung 43<br />
Anlage 3 BETEILIGTENLISTE 47<br />
– 2 –<br />
19<br />
35<br />
43
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Begründung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung<br />
Inhalt der Planänderung ist die Ergänzung der zeichnerischen Darstellung des<br />
Regionalplans im Bereich der Ortschaft Erftstadt-Konradsheim um das Symbol `PF´ –<br />
Pflegezentrum. Zur Konkretisierung dieser Symboldarstellung soll zudem ein neues<br />
textliches Ziel mit Erläuterung in den Regionalplan, Kapitel D.2.8 `Sonstige<br />
Zweckbindungen im Freiraum´ eingefügt werden.<br />
Anlass der Regionalplanänderung ist die Erftstädter Planung eines Pflegezentrums.<br />
Dieses Pflegezentrum soll aus einem Verbund verschiedener Einrichtungen bestehen.<br />
Im Wesentlichen sind eine Fachklinik für die medizinische Rehabilitation von<br />
Suchtkranken, eine Demenzklinik und Freiflächen für therapeutische Arbeiten im<br />
Zusammenhang mit Kleintierhaltung, Gartenarbeit und therapeutischem Reiten<br />
geplant. Das Pflegezentrum soll insgesamt eine Fläche von 7 ha belegen. Als bauliche<br />
Anlagen sollen ca. 100 betreute Wohneinheiten im Bereich eines in der Örtlichkeit<br />
bereits vorhandenen, ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöfts („Jahnshof“) errichtet<br />
werden. Als zusätzliche neue bauliche Anlagen sind eine Demenzklinik für ca. 75<br />
Pflegeplätze und eine Reithalle mit Stallungen vorgesehen. Die baulichen Anlagen<br />
sollen insgesamt eine Fläche von ca. 3 ha in Anspruch nehmen und in der kommunalen<br />
Bauleitplanung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Pflegeheim dargestellt<br />
werden. Die zugehörigen Freiflächen für die therapeutischen Arbeiten im<br />
Zusammenhang mit Kleintierhaltung, Gartenarbeit und Reiten sollen insgesamt 4 ha<br />
groß werden. Diese Freiflächen sollen in der Bauleitplanung als eine Grünfläche mit<br />
der Zweckbestimmung „Gartenanlage mit Kleintierhaltung, Weideland“ dargestellt<br />
werden.<br />
In Vorgesprächen hat die Stadt Erftstadt die besondere Bedeutung dieses Projektes für<br />
die Entwicklung im Stadtgebiet herausgestellt. Die Gesamtplanung wird zudem als ein<br />
medizinisch-fachliches Modellprojekt bewertet, was sich städtebaulich positiv auf den<br />
Ortsteil Konradsheim auswirken soll:<br />
„Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, auf der Grundlage einer vorliegenden<br />
städtebaulichen Gesamtkonzeption im Ortsteil Konradsheim ein Pflegezentrum<br />
anzusiedeln. Das Konzept ist darauf angelegt, im Rahmen eines Modellprojektes<br />
Menschen in der medizinischen Rehabilitation und Menschen in der<br />
Demenzerkrankung an einem Ort zusammenzuführen, um mit Hilfe von<br />
gemeinsamen Informations- und Gestaltungsprozessen insbesondere Defizite der<br />
emotionalen und sozialen Fähigkeiten zu mildern bzw. zu beheben.<br />
Vorgesehen ist dazu u.a. der Umbau und die Sanierung der bestehenden<br />
Hofanlage des historischen Jahnshof zu einer Fachklinik für medizinische<br />
Rehabilitation sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang damit der<br />
– 3 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
2. Umweltprüfung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Neubau eines Demenzpflegeheims mit ökologischem Landbau, Kleintierhaltung<br />
und einer therapeutischen Reitanlage.<br />
Die Einbeziehung der historischen Hofanlage Jahnshof in das Gesamtprojekt ist<br />
für die Stadt Erftstadt von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Mit der<br />
Realisierung des Pflegezentrums werden die seit längerer Zeit in wesentlichen<br />
Teilen ungenutzten und sanierungsbedürftigen Gebäudeteile einer Nachnutzung<br />
zugeführt und deren Erhalt gesichert. Damit kann auf eine Neuversiegelung an<br />
anderer Stelle im Stadtgebiet verzichtet werden und gleichzeitig das Ortsbild von<br />
Konradsheim baukulturell erhalten bleiben. Unter der Prämisse bodenschonender<br />
städtebaulicher Planung ist somit der vorgesehene Standort in Erftstadt –<br />
Konradsheim für die Stadt Erftstadt besonders geeignet.<br />
Der aus dem Gesamtprojekt resultierende Gesamtflächenbedarf von ca. 6,8 ha<br />
(inkl. ca. 5 ha Grünfläche) ist an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht realisierbar.<br />
Alternative Standorte im Allgemeinen Sieldungsbereich in der Stadt sind aufgrund<br />
des hohen projektspezifischen Freiflächenanteils (Therapeutisches Reiten,<br />
Ökologischer Landbau und Kleintierhaltung) bzw. der absehbar nicht<br />
konfliktfreien Nachbarschaft zu Allgemeinen oder Reinen Wohngebieten in der<br />
Stadt Erftstadt nicht vorhanden.“<br />
(aus: Schreiben der Stadt Erftstadt vom 11.11.2010)<br />
Für die Regionalplanänderung ist nach § 12 Absatz 4 LPlG NRW in Verb. mit § 9<br />
ROG eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten. In dem<br />
Umweltbericht sind die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die die<br />
Durchführung der Planänderung auf die Umwelt haben, sowie anderweitige<br />
Planungsalternativen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Um den<br />
Untersuchungsumfang der Umweltprüfung und den Detaillierungsgrad des<br />
Umweltberichts festzulegen, hat die Regionalplanungsbehörde zunächst ein Scoping<br />
durchgeführt. Auf der Grundlage eines Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />
Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />
Beteiligung durchgeführt.<br />
Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurden von verschiedenen Behörden oder<br />
anderen beteiligten Stellen 6 Hinweise bzw. Anregungen vorgetragen. Die<br />
Regionalplanungsbehörde hat diese – soweit regionalplanerisch relevant –<br />
berücksichtigt und auf dieser Basis den Umweltbericht erstellt.<br />
– 4 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG<br />
Nr. 3c):<br />
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />
Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />
Offenlandbereiche geprägt. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen des 18-<br />
Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch bedeutenden<br />
Burg.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets wurden im Rahmen einer Kartierung im<br />
Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro Smeets + Damaschek erfasst. Diese<br />
sind im Umweltbericht zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan sowie<br />
im artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bauleitplanverfahren beschrieben (Stand:<br />
März 2010) und sind Grundlage der vorliegenden Umweltprüfung.<br />
Natur und Landschaft im Plangebiet sind nach Analyse und Bewertung der einzelnen<br />
Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als überörtlich<br />
bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale Bedeutsamkeit zu<br />
bewerten. Diese Teilbereiche, die durch die beiden Gewässer Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben sowie ihre Begleitstrukturen geprägt werden, sind strukturell,<br />
vegetationskundlich und faunistisch wertvoll und üben wichtige Funktionen für den<br />
regionalen Biotopverbund sowie die Erholung, das Landschaftsbild und den Gewässer-<br />
und Grundwasserschutz aus.<br />
Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />
dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />
Belastungen der L 162 und der K 44 kaum ökologische Funktionen übernehmen. Dabei<br />
sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />
darunter auch planungsrelevante Arten, von Bedeutung. Nach den vorliegenden<br />
Erkenntnissen sind jedoch keine nachgewiesenen Nist-, Brut-, Wohn- oder<br />
Zufluchtstätten von besonders geschützten Arten im Sinne des § 42 BNatSchG<br />
innerhalb des Plangebietes bekannt und daher im Falle der Realisierung dieser Planung<br />
betroffen.<br />
Im gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />
Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim – Zone<br />
III A).<br />
Die Umweltprüfung trägt dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des Plangebiets<br />
erheblich vorbelastet sind, da sie gemäß den Darstellungen des an die Ziele der<br />
Landes- und Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h.<br />
überbaut bzw. versiegelt sind.<br />
– 5 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Methodisch wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten<br />
Regionalplanänderung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der bisherigen<br />
Darstellung des Regionalplanes verglichen.<br />
In dem vorliegenden Fall ergeben sich – ausgenommen der Beibehaltung der<br />
Darstellungen des Regionalplanes – keine weiteren Alternativen, da es sich um ein<br />
standortgebundenes Vorhaben handelt. Dies begründet sich aus den projektbedingten<br />
Standortkriterien, deren Berücksichtigung im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />
stehenden Planfläche möglich ist (vgl. 1. Anlass und Gegenstand der<br />
Regionalplanänderung).<br />
Die geplante Umsetzung des Pflegezentrums wird wegen der zusätzlichen Überbauung<br />
und der ebenfalls einhergehenden Nutzungsintensivierung in den Freiraumbereichen zu<br />
verstärkten jedoch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgleichbaren<br />
Umweltauswirkungen führen. Betroffen sind dabei in erster Linie die Schutzgüter<br />
„Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“,<br />
„Landschaft, Landschaftsbild“ und „Boden“. Dies begründet sich aus dem Verlust und<br />
der dauerhaften Überbauung von Freiraum mit Bedeutung für die wohnortnahe<br />
Erholung bzw. als Verbundfläche der Gewässerauen längs Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben. Daneben sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ in Form der<br />
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Überbauung und Versiegelung<br />
und auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ im Falle des Vorkommens von archäologisch<br />
bedeutenden Sachgütern zu erwarten bzw. denkbar.<br />
Im Sinne der Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen werden die wertvollsten<br />
Teilbereiche des Plangebietes (Uferstreifen längs Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben) nicht in die Planung einbezogen. Darüber hinaus ist es zur Vermeidung<br />
von Beeinträchtigungen insbesondere erforderlich, Stoffeinträgen in Grundwasser und<br />
Oberflächengewässer vorzubeugen und im Vorfeld der Planungsumsetzung eine<br />
archäologische Sachverhaltsermittlung durchzuführen.<br />
Die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe ist im räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang möglich. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die<br />
vorgesehenen Renaturierungsmaßnahmen längs der Gewässer Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben umgesetzt werden. Durch diese<br />
Renaturierungsmaßnahmen sind deutliche Aufwertungen der Biotopverbundfunktionen<br />
möglich, die die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt“ betreffen,<br />
darüber hinaus werden mittels dieser Maßnahmen deutliche Aufwertungen für die<br />
Schutzgüter „Landschaftsbild“ und „Gewässerschutz“ erzielt.<br />
Werden die genannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist<br />
nicht mehr von erheblichen, durch die geplante Regionalplanänderung ausgelösten<br />
Umweltwirkungen auszugehen.<br />
– 6 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
3. Regionalplanerische Bewertung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Die landesplanerischen Vorgaben für die angeregte Regionalplanänderung ergeben<br />
sich im Wesentlichen aus dem Landesentwicklungsplan, dem<br />
Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan <strong>Köln</strong>. Danach ergeben sich<br />
insbesondere folgende Fragestellungen:<br />
Planung eines Pflegezentrums im landes- und regionalplanerischen Freiraum<br />
Der Planbereich ist im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan als<br />
Freiraum dargestellt. Der landes- und regionalplanerische Freiraum ist grundsätzlich<br />
kein geeigneter Standort für eine Fachklinik für medizinische Rehabilitation oder für<br />
eine Demenzklinik. Nach den §§ 6 und 7 Landesentwicklungsprogramm soll sich die<br />
gemeindliche Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten. Größere<br />
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie die hier geplanten medizinischen<br />
Einrichtungen, sind danach vorrangig in den regionalplanerischen Siedlungsbereichen<br />
zu planen. Zielsetzung dabei ist die Bündelung und langfristige Auslastung<br />
öffentlicher und privater Infrastruktureinrichtungen an zentralen und für die nicht<br />
motorisierte Bevölkerung erreichbaren Standorten.<br />
Die Planung des vorliegenden Pflegezentrums unterscheidet sich von sonst üblichen<br />
medizinischen Einrichtungen durch größere Freiflächen für therapeutische Arbeiten.<br />
Ein solches Flächenangebot steht üblicherweise im landes- oder regionalplanerischen<br />
Siedlungsraum nicht oder nur in Randbereichen zur Verfügung. Nach Aussage der<br />
Stadt Erftstadt gibt es im Stadtgebiet keinen geeigneten sonstigen Standort für das<br />
geplante Pflegezentrum. Die Stadt hat zudem ausgeführt, dass der vorgesehene<br />
Standort im Ortsteil Konradsheim nur ca. 0,5 km entfernt vom Siedlungsrand von<br />
Lechenich liegt. Die Entfernung zum Ortskern dieses Siedlungsschwerpunktes von<br />
Erftstadt beträgt lediglich 1,5 km. Durch eine entsprechende städtebauliche Planung<br />
soll der geplante Pflegezentrums-Standort diesem Sieldungsbereich zudem zugeordnet<br />
werden.<br />
Schutz der Rotbachaue und des Lechenicher Mühlengrabens<br />
Die Freiraumdarstellung des Regionalplans ist im Bereich des geplanten<br />
Pflegezentrums mit der Darstellung eines Bereichs zum Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Mit dieser Darstellung werden die<br />
rückwärtig an die Planung angrenzende Rotbachaue und der das Plangebiet querende<br />
Lechenicher Mühlengraben geschützt. Diese Gewässerstrukturen bilden in der intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft einen wichtigen Vernetzungskorridor,<br />
dessen ökologische Bedeutung für die weitere Umgebung einzigartig ist. Eine<br />
Vereinbarkeit der Pflegezentrums-Planung mit diesen regionalplanerischen Vorgaben<br />
soll über das in der kommunalen Bauleitplanung festzulegende landschaftspflegerische<br />
Ausgleichskonzept sichergestellt werden. Vorgespräche zwischen Gemeinde und der<br />
Unteren Landschaftsbehörde haben hier bereits eine grundsätzliche Vereinbarkeit<br />
erkennen lassen.<br />
– 7 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Geplantes Trinkwasserschutzgebiet<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Der Regionalplan stellt zudem für den Planbereich einen Bereich für Grundwasser und<br />
Gewässerschutz (BGG) dar, der sich von Konradsheim über Dirmerzheim bis nach<br />
Gymnich und westlich bis nach Balkhausen und Kierdorf erstreckt. Diese Darstellung<br />
dient dem vorsorgenden Schutz des Grundwassers im Bereich des geplanten<br />
Trinkwasserschutzgebiets Erftstadt-Dirmerzheim. Die Vereinbarkeit der Planung mit<br />
den zukünftigen Festsetzungen dieses Trinkwasserschutzgebietes kann durch<br />
entsprechende Vorgaben zum Grundwasserschutz im nachfolgenden kommunalen<br />
Bauleitplanverfahren gesichert werden.<br />
Überschwemmungsbereich<br />
Schließlich grenzt der Bereich des geplanten Pflegezentrums an Fließgewässer, für die<br />
derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche erfolgt<br />
ist. Nach den bisherigen Untersuchungen des Erftverbandes ist jedoch nicht von einer<br />
Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen.<br />
Im Ergebnis wird die Einleitung des von der Stadt Erftstadt angeregten<br />
Regionalplanänderungsverfahrens befürwortet. Erftstadt misst der<br />
Pflegezentrumsplanung eine erhebliche Bedeutung bei. Diese Planung grundsätzlich<br />
ausschließende landes- oder regionalplanerische Argumente sind nicht erkennbar.<br />
4. Weiteres Verfahren (vgl. § 19 LPLG NRW)<br />
Wenn der Regionalrat mit dem Beschlussvorschlag das vorliegende<br />
Regionalplanänderungsverfahren einleitet, wird die Regionalplanungsbehörde in einem<br />
nächsten Schritt die Beteiligungsverfahren und anschließend die Erörterung der<br />
eingegangenen Anregungen durchführen. Diese Verfahrensschritte werden zeigen,<br />
inwieweit der Planung über die o.a. Fragestellungen hinaus Bedenken entgegenstehen.<br />
Abschließend wird dann der Regionalrat über eine Aufstellung der<br />
Regionalplanänderung zu beschließen haben. In diesem Rahmen wird vom Regionalrat<br />
über alle nicht einvernehmlich erörterten Anregungen zu entscheiden sein.<br />
– 8 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
I. Entwurf Text<br />
Anlage 1 – PLANENTWURF<br />
In Kapitel D.2.8 `Sonstige Zweckbindungen im Freiraum´ der textlichen Darstellung des<br />
bekannt bemachten Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> werden ein neues Ziel und<br />
eine neue Erläuterung eingefügt:<br />
Ziel NEU (Rhein-Erft-Kreis)<br />
Das in Erftstadt-Konradsheim dargestellte Symbol „PF“ sichert den<br />
Standort eines Pflegezentrums.<br />
Erläuterung:<br />
(NEU) Das Pflegezentrum in Erftstadt-Konradsheim verbindet in seinem<br />
therapeutischen Ansatz verschiedene Pflegeeinrichtungen mit angrenzenden<br />
Freiraumbereichen.<br />
– 9 –
– 10 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 1 – PLANENTWURF<br />
II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong> Blatt L 51<strong>06</strong><br />
© Geobasisdaten NRW, Bonn Maßstab 1:50.000<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 20. Planänderung<br />
© Geobasisdaten NRW, Bonn Maßstab 1:50.000<br />
Legende:<br />
– 11 –
– 12 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
I. Einleitung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) Nr. 1)<br />
1. Veranlassung der Umweltprüfung<br />
Die Stadt Erftstadt regt mit Schreiben vom 15. Juni 2010 an, den Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />
Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong>, in der Ortslage Konradsheim zu ändern. Dadurch sollen<br />
(parallel mit der von der Stadt durchgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1) die raumordnerischen- und<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Sozial- und Pflegezentrums<br />
geschaffen werden. Dem Antrag wurden Unterlagen zur Umwelt- und<br />
Raumverträglichkeit des Vorhabens beigefügt.<br />
Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist gemäß § 9 ROG von der für den<br />
Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Festlegungen des<br />
Raumordnungsplans auf die Umweltschutzgüter zu ermitteln und in einem<br />
Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.<br />
Die Angaben des Umweltberichts richten sich nach der Anlage 1 des ROG.<br />
2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />
2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die Stadt Erftstadt möchte im Stadtteil Konradsheim die Errichtung eines Sozial- und<br />
Pflegezentrums ermöglichen. Der Vorhabenträger hat für diese geplante Einrichtung<br />
eine Rahmenkonzeption, eine städtebauliche Konzeption „Jahnshof“ sowie ein<br />
Kurzgutachten „Pflegezentrum Jahnshof“ erstellen lassen. Demnach sind neben einem<br />
Demenzpflegeheim (ca. 75 Pflegeplätze), einer Fachklinik für die medizinische<br />
Rehabilitation (ca. 60 betreute Wohneinheiten und 20 Kurzzeit-Pflegeplätze) auch ein<br />
Bereich für den ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung sowie Pferdehaltung zu<br />
therapeutischen Zwecken geplant.<br />
Das Gutachten stellt im Ergebnis heraus, dass durch die Errichtung des<br />
„Kompetenzzentrums-Pflege“ vielfache Verflechtungen und fachliche Synergien<br />
zwischen den einzelnen Nutzungssegmenten entstehen und die Klinik daher<br />
Modellcharakter erhält.<br />
Gut die Hälfte der baulichen Teile der Fachklinik für die medizinische Rehabilitation<br />
(Klinikverwaltung, Praxisräume, ambulante Pflegeeinrichtungen und betreutes<br />
Wohnen) soll in den umzubauenden und zu renovierenden Gebäudebestand des<br />
Jahnshofs, einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöft, untergebracht werden. Für<br />
die sich direkt östlich des Lechenicher Mühlengrabens anschließende Demenzklinik<br />
und das therapeutische Reiten müssen neue Gebäude errichtet werden.<br />
Die Vorhabenkonzeption sieht weiterhin vor, einen Teil der Gesamtfläche als Grün-<br />
und Wasserflächen zu nutzen. Diese soll entsprechend der jeweiligen<br />
flächenbezogenen therapeutischen bzw. landschaftsgestalterischen Zielsetzung als<br />
– 13 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Park- und Gartenflächen (ökologischer Landbau) und Weideland bzw.<br />
Renaturierungsfläche sowie als Regenrückhaltebecken entwickelt werden.<br />
Der Standort ist über das vorhandene ÖPNV- und Individualverkehrsnetz unmittelbar<br />
erreichbar. Infrastruktureinrichtungen befinden sich unweit des geplanten<br />
Pflegezentrums im nahegelegenen Stadtzentrums Lechenich. Der ruhende Verkehr soll<br />
in größeren Einheiten auf dem Gelände zusammengefasst werden. Die Zu- und<br />
Abfahrten können sowohl über die Frenzenstraße als auch über die K 44 erfolgen.<br />
2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
Die Ortslage Konradsheim und damit die für die Planung vorgesehene Fläche ist im<br />
gültigen Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert von den<br />
Freiraumfunktionen Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />
Erholung (BSLE) sowie Bereich für den Schutz des Grundwassers und<br />
Gewässerschutz (BGG) dargestellt.<br />
Im Rahmen der Regionalplanänderung ist die Neudarstellung eines Symbols für<br />
zweckgebundene Nutzung (Pflegezentrum – PF) auf Grundlage der genannten<br />
Darstellung vorgesehen. Dadurch soll der im Hinblick auf Modellcharakter und<br />
Einzugsbereich regionalen Bedeutung des Pflegezentrums Rechnung getragen und eine<br />
geringfügige notwendige bauliche Erweiterung außerhalb des Siedlungsbereiches<br />
ermöglicht werden.<br />
3. Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3a)<br />
3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />
Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />
möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />
(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />
Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Weitere<br />
zumutbare Planungs- oder Ausführungsalternativen wurden nicht betrachtet (vgl.<br />
Kap. 1.4).<br />
Es wird daher für einzelne Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />
Erholung), Tiere (im Hinblick auf Lebensraumkomplexe) oder Grundwasser und<br />
Oberflächengewässer erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Plangebiet<br />
hinausgehend zu betrachten.<br />
Des Weiteren trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />
Plangebiets gemäß den Darstellungen des an die Ziele der Landes- und<br />
Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h. teilweise<br />
überbaut bzw. versiegelt und vorbelastet sind.<br />
Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />
erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />
schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />
eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />
geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />
enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />
verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />
gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />
gefordert noch zielführend.<br />
Für die vorgesehene Projektplanung liegen ein Umweltbericht und ein<br />
artenschutzrechtliches Gutachten vor, die von der Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben<br />
und im März 2010 fertig gestellt wurden.<br />
Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />
naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />
Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen der<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (hier: LINFOS). Die<br />
Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) erfolgte durch die<br />
Regionalplanungsbehörde.<br />
Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />
Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />
3.2 Verfahrenschritte bei der Umweltprüfung<br />
Auf der Grundlage des Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />
Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />
Beteiligung im Rahmen eines Scopings durchgeführt. Die Rückläufe des Scopings sind<br />
in den vorliegenden Umweltbericht übernommen.<br />
Der vorliegende Umweltbericht dient der Ergänzung der Vorlage zum<br />
regionalplanerischen Erarbeitungsbeschluss, der für den 17. Dezember 2010<br />
vorgesehen ist.<br />
3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Der Bereich des geplanten Pflegezentrums grenzt an den Lechenicher Mühlengraben,<br />
für den derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche<br />
erfolgt ist. Die Berechnungen und Untersuchungen des Erftverbandes hinsichtlich der<br />
Überflutungsgefahr bei einem HQ 100 ergaben zunächst eine Hochwassergefährdung<br />
für den Lechenicher Mühlengraben. Nach den jüngsten Untersuchungen des<br />
Erftverbandes im Umfeld des Gewässers ist jedoch für das Plangebiet nicht mehr von<br />
einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen. Diese<br />
Annnahme wurde der Regionalplanungsbehörde nachvollziehbar erläutert und wird<br />
auch von Seiten der Oberen Wasserbehörde unterstützt (vgl. Kap. II.1.<br />
Oberflächengewässer).<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
4. Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten)<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2d)<br />
Die Stadt Erftstadt verfolgt mit der angeregten Regionalplanänderung das Ziel, den<br />
Bau eines Sozial- und Pflegezentrums in ihrem Stadtgebiet zu ermöglichen. Gemäß<br />
den von ihr vorgelegten Unterlagen weist der vorgesehene Vorhabensstandort folgende<br />
Standortvorteile auf:<br />
- Die geplante Kliniknutzung kann zu großen Teilen im bestehenden (noch<br />
umzubauenden) Gebäudebestand realisiert werden.<br />
- Die für den neuen modellhaften medizinischen und therapeutischen Ansatz des<br />
geplanten Sozial- und Pflegezentrums erforderlichen großen Freiflächen sind<br />
vorhanden.<br />
- Der Standort ist wegen seiner Nähe zum Hauptort Lechenich der dort<br />
vorhandenen Infrastruktur zugeordnet.<br />
- Es gibt eine gute Anbindung des Standortes an den ÖPNV und an den<br />
überörtlichen Straßenverkehr.<br />
Die von der Stadt durchgeführte Untersuchung der im Stadtgebiet vorhandenen<br />
Siedlungsbereiche zeigt, dass die v.g. erforderlichen Standortkriterien für das<br />
Pflegezentrum an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht erfüllt werden können. So ist in<br />
den untersuchten Siedlungsbereichen kein ausreichender Freiraum zur Realisierung<br />
des Projektes vorhanden. Der vollständige Neubau des gesamten Klinkbereichs würde<br />
zu erheblichen Belastungen des Freiraumes führen und den landesplanerischen Zielen<br />
des Freiraumschutzes entgegenstehen. Leerstehende Gebäude für eine klinikgerechte<br />
Nachnutzung stehen im Stadtgebiet nicht zur Verfügung.<br />
Da die erforderlichen Standortkriterien im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />
stehenden Planfläche erfüllt werden, ist von einem standortgebundenen Vorhaben<br />
auszugehen. Alternative Standorte werden daher nicht gesehen.<br />
5. Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung sind<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1b)<br />
Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze von<br />
Bedeutung:<br />
- Raumordnungsgesetz, vom 22.12.2008<br />
- Landesplanungsgesetz NRW, Gesetz zur Neufassung des<br />
Landesplanungsgesetzes NRW vom 3. Mai 2005<br />
- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, zuletzt geändert am 11.08.2009<br />
- Bundesnaturschutzgesetz, zuletzt geändert 29.07.2009 (Inkrafttreten am<br />
01.03.2010)<br />
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-<br />
Artenschutz)(Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, -III 4 – 616.<strong>06</strong>.01.17)<br />
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />
zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)<br />
- Landschaftsgesetz NRW, zuletzt geändert 19.<strong>06</strong>.2007<br />
- Bundes-Bodenschutzgesetz, zuletzt geändert am 09.12.2004<br />
- Wasserhaushaltsgesetz, zuletzt geändert am 31.07.2009 durch Artikel 4 des<br />
Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechtes (Inkrafttreten am 01.03.2010)<br />
- Wassergesetz für das Land NRW, zuletzt geändert am 11.12.2007<br />
- Bundes-Immissionsschutzgesetz, zuletzt geändert am 11.08.2009<br />
- Denkmalschutzgesetz vom 11.03.1980, zuletzt geändert am 12.10.2005<br />
Als planerische Vorgaben werden u.a. die Inhalte des Landesentwicklungsplans NRW,<br />
des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong>, des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Erftstadt sowie des Landschaftsplanes (LP Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreises „Erfttal-<br />
Süd“) berücksichtigt.<br />
Landesentwicklungsplan NRW<br />
Der LEP NRW stellt den für die Planung vorgesehenen Bereich als Freiraum<br />
überlagert von einem Bereich für Grundwasservorkommen dar.<br />
Für die generelle Inanspruchnahme von Freiraum sind die Ziele des Kapitel B.III.<br />
`Natürliche Lebensgrundlagen´ LEP NRW, sowohl in Bezug auf die Regionalplanung<br />
als auch auf die Bauleitplanung maßgeblich (vgl. Regionalplan <strong>Köln</strong>, Kap. D.1.1<br />
`Freiraumsicherung). Demnach darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden,<br />
wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des<br />
Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener<br />
Infrastruktur gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte<br />
Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die<br />
absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Abweichend<br />
von dieser Bedingung ist die Inanspruchnahme von Freiraum bei bestehendem Bedarf<br />
auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in<br />
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. Einrichtungen der sozialen- und<br />
medizinischen Betreuung sind in den Siedlungsbereichen unterzubringen.<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
Im Regionalplan ist das Gebiet um Erftstadt-Konradsheim als Allgemeiner Freiraum-<br />
und Agrarbereich, der mit der Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie mit der Freiraumfunktion<br />
Grundwasser- und Gewässerschutz überlagert wird, dargestellt. Der BSLE betrifft<br />
einen Gebietsstreifen, der sich entlang der Gewässer Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben in Nord-Süd-Richtung zieht. Die Siedlungsgebiete von Erftstadt-<br />
Lechenich und Erftstadt-Dirmerzheim sind im Regionalplan als Allgemeine<br />
Siedlungsbereiche dargestellt, die den BSLE unterbrechen. Bei Erftstadt-Dirmerzheim<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
bzw. nordwestlich der A 61 und der A1 schließt der BSLE an einen BSLE an, der<br />
längs der Gewässeraue der Erft verläuft. Damit soll die Biotopvernetzung der<br />
naturnahen Bereiche längs der beiden Gewässer Rotbach und Erft gesichert werden.<br />
Die Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz dient vorsorglich dem<br />
Schutz des geplanten Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (vgl. Kap.<br />
2.1).<br />
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt<br />
Der FNP der Stadt Erftstadt stellt für das Hofgrundstück Jahnshof „Gemischte<br />
Baufläche – Dorfgebiet“ dar. Der östlich des Hofgrundstücks gelegene Teil des<br />
Plangebietes ist im wirksamen FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, die<br />
mit der Darstellung „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege“ überlagert wird.<br />
Landschaftsplan Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreises „Erfttal-Süd“<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes, östlich des Lechenicher<br />
Mühlengrabens liegen im Bereich des Landschaftsplans Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreis-<br />
Neuss „Erfttal-Süd“ und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-<br />
Mühlenbach bei Konradsheim“.<br />
Entwicklungsziele und Festsetzungen im Landschaftsplan für den Planbereich<br />
Entwicklungsziele<br />
Entwicklungsziel 2.1<br />
Wiederherstellung und Entwicklung der Gewässeraue als regionale Vernetzungsachse in<br />
einem kreisweiten Biotopverbundsystem. In ausgewählten Schwerpunktbereichen<br />
Umwandlung intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen in extensive<br />
Grünlandnutzungsformen auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen (Prinzip der<br />
Pflegenutzung)<br />
Festsetzungen: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft<br />
Landschaftsschutzgebiete (gem. § 21 a, b und c LG NRW)<br />
L 2.2-5 LSG „Rotbach-Mühlenbach bei Konradsheim“<br />
Das Gebiet umfasst die Talaue des Mühlengrabens nördlich Lechenich, östlich der<br />
L 162 mit Grünlandflächen und den Gebäuden des Golfplatzes Konradsheim u.<br />
dessen Umfeld. Es ist als Vernetzungsstruktur, Rückzugs- und Lebensraum für<br />
Pflanzen und Tiere zu sichern und aufzuwerten.<br />
Das Gebiet wird geschützt:<br />
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
(§ 21a LG NRW), insbesondere:<br />
- wegen seiner Vernetzungsfunktion im Rahmen eines regionalen<br />
Biotopverbundkonzeptes (Verbindungsachse Rotbach/Mühlenbach – Erft),<br />
- wegen seines landschaftsökologischen Entwicklungspotentials als<br />
Lebensraum für bestimmte Tier- und Pflanzenarten,<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer<br />
Landschaftselemente eines Fließgewässerökosystems;<br />
b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21b LG<br />
NRW), insbesondere:<br />
- zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Freiräume im Umfeld der<br />
Siedlungsbereiche.<br />
5.1-24 Ersatz der Pappel- und Fichtenbestände durch bodenständige Baum- und Straucharten<br />
in einer Parkanlage südöstlich der Burg Konradsheim parallel zur K 44.<br />
Renaturierung der Teichanlage durch Abflachen der Ufer, Ausbildung von<br />
Flachwasserzonen mit Röhrichtvorkommen und Bepflanzung des Teichrandes in<br />
Teilbereichen mit bodenständigen Ufergehölzen.<br />
Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" - Besonders geschützte Teile von<br />
Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />
Vogelschutzgebiete<br />
Schutzgebiete von diesen europäischen Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet<br />
noch in dessen Umfeld vorhanden. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Ober-, Mittelund<br />
Untersee in der Ville Seenkette“ (DE-5107-305) ist ca. 6 km entfernt.<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Das Plangebiet liegt in der Zone IIIA (weitere Zone) des geplanten<br />
Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (Verfahrensstand vgl. Kap. 2.1 ).<br />
Naturpark Rheinland<br />
Das Plangebiet liegt am westlichen Randgebiet des Naturparks Rheinland (vormals<br />
Kottenforst-Ville) im Bereich der Bördelandschaften. Der Naturpark erstreckt sich auf<br />
den linksrheinischen Teil der im LEP NRW ausgewiesenen wertvollen<br />
Kulturlandschaft Nr. 10 „Kottenforst, Siebengebirge und Wahner Heide“. Das Gebiet<br />
erstreckt sich von Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) im Nordwesten bis Wachtberg (Rhein-<br />
Sieg-Kreis) im Südosten.<br />
II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2)<br />
1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />
wird<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2a i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />
Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />
Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />
Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />
ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />
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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />
Beschreibung des Planungsgebiets<br />
Das Stadtgebiet von Erftstadt gehört zum Rhein-Erft-Kreis. Als Namensgeberin diente<br />
die Erft, die von Süden durch Erftstadt-Bliesheim kommend zwischen den beiden<br />
größten Stadtteilen Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar verläuft, bevor sie im<br />
Norden an Erftstadt-Gymnich vorbeifließt und dort das Stadtgebiet verlässt und weiter<br />
durch den Kreis zieht. In nächster Nähe zu den beiden Großstädten <strong>Köln</strong> und Bonn<br />
gelegen, grenzt Erftstadt an den Naturpark Rheinland.<br />
Erftstadt-Konradsheim befindet sich ca. 700 m nördlich von Erftstadt-Lechenich und<br />
ca. 800 m südlich von Erftstadt-Dirmerzheim. Die A1/A61 führt in etwa Nord-Süd-<br />
Richtung östlich an Erftstadt-Lechenich vorbei. Der Siedlungsbereich von Erftstadt-<br />
Liblar befindet sich in ca. 400 m Abstand östlich der Autobahn.<br />
Der Untersuchungsbereich liegt naturräumlich betrachtet im Süden der Großlandschaft<br />
„Niederrheinische Bucht“ und gehört hier zur naturräumlichen Haupteinheit<br />
„Zülpicher Börde“.<br />
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />
Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />
Offenlandbereiche geprägt. Es dominieren Ackernutzung, Obstanbau,<br />
Grünlandnutzung und Pferdeweiden. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen<br />
des 18-Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch<br />
bedeutenden Burg Konradsheim. Diese wird als Klubgebäude genutzt. Das<br />
Golfplatzgelände ist landschaftlich gestaltet mit Bachläufen und Teichen mit fast<br />
50.000 qm Wasserfläche.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />
flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro<br />
Smeets + Damaschek erfasst und im Umweltbericht zum Bauleitplanverfahren<br />
beschrieben (Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 159.1 „Erftstadt-Konradsheim,<br />
Jahnshof (Pflegezentrum)“ März 2010). Die Ergebnisse des Umweltberichtes von<br />
Smeets + Damaschek liegen diesem Kapitel des vorliegenden Umweltberichtes zu<br />
Grunde.<br />
Der Jahnshof ist ein ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäudekomplex in der<br />
Ortsrandlage von Erftstadt-Konradsheim. Die Hofanlage ist über die Ortsdurchfahrt<br />
(Frenzenstraße, L 162) erschlossen. Der Gebäudekomplex gliedert sich in<br />
Wohngebäude, verschiedene Lagerhallen und Stalllungen. Der umschlossene<br />
Hofbereich sowie größere Bereiche östlich der Lagerhallen bzw. des Lechenicher<br />
Mühlengrabens sind befestigt. Die zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen<br />
erstrecken sich im östlichen Teil des Plangebiets bis an den Rotbach. In diesem<br />
vorwiegend als Grünland und als Parkanlage genutzten Bereich befindet sich ein<br />
großes Regenrückhaltebecken mit Grabenzulauf entlang der K 44 (Am Golfplatz).<br />
Die nördliche Erschließung erfolgt von der Kreisstraße zu den Freiflächen über eine<br />
vorhandene Brückenanlage. Auch von Osten besteht eine Zuwegung zum Plangebiet,<br />
die über eine vorhandene Brücke über den Rotbach verläuft.<br />
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
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Entlang des Rotbaches und der K 44 sowie um das Regenrückhaltebecken befinden<br />
sich begleitende Gehölzbestände, die das Plangebiet visuell abschirmen.<br />
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltschutzgüter<br />
Mensch (Wohnstandorte, Erholungsnutzung)<br />
Beschreibung<br />
Der Jahnshof liegt östlich an der Ortsdurchfahrt von Konradsheim (Frenzenstraße,<br />
L 162) und grenzt daher direkt an den Siedlungsbereich an. Die Siedlungslagen<br />
beinhalten Wohnbebauung (ca. 350 Einwohner) und gewerbliche Nutzungen sowie<br />
einen landwirtschaftlicher Betrieb.<br />
Südlich des Plangebietes in ca. 500 bis 700 m Entfernung liegt der nördliche Rand des<br />
Siedlungsraumes Erftstadt-Lechenich. Damit hat das Plangebiet Bedeutung sowohl als<br />
direkter Wohnumfeldbereich als auch als siedlungsnaher Erholungsraum.<br />
Erftstadt-Konradsheim ist durch die Frenzenstraße (L 162) und die K 44 (Am<br />
Golfplatz) erheblich durch Immissionen vorbelastet. Die Kfz-Immissionen wirken<br />
belastend auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung von Erfstadt-Konradsheim und<br />
bewirken eine Minderung der Wohn- und Wohnumfeldqualität. Im Zuge eines<br />
schalltechnischen Gutachtens, das auf Antrag der Stadt Erftstadt für das Projekt<br />
„Jahnshof“ durch die Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (Institut für<br />
schalltechnische und wärmetechnische Prüfungen, Beratungen, Planungen und<br />
Gutachten) erstellt wurde, ist die aktuelle Belastungssituation für das Plangebiet<br />
dargestellt worden. Danach sind die für Misch- oder Wohngebiete festgesetzten<br />
Immissionsrichtwerte der TA Lärm längs der L 162 und der K 44 bereits heute<br />
überschritten.<br />
Gemäß den Karten „Umgebungslärm NRW“ (Lärmkartierung MUNLV NRW) liegt<br />
das Plangebiet knapp außerhalb der dargestellten lärmbelasteten Zonen längs der<br />
Bundesautobahnen A 61 bzw. A 1.<br />
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Das Wohnsiedlungsgebiet Erftstadt-Konradsheim stellt ein gegenüber zusätzlichen<br />
Beeinträchtigungen grundsätzlich empfindliches Gebiet dar. Dabei sind insbesondere<br />
eine Erhöhung der verkehrlichen Belastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt<br />
(Frenzenstraße, L 163) von Belang.<br />
Als Gebiet mit hoher Bedeutung für die Wohnumfeld-, Feierabend- und<br />
Wochenenderholung sind über das Planungsgebiet hinausgehend die Freiräume<br />
nördlich und östlich Erftstadt-Lechenich im Umfeld des Rotbaches und des<br />
Lechenicher Mühlengrabens auf Grund der vorhandenen naturnahen<br />
Landschaftsstrukturen (Gewässer, Ufergehölze) sowie auf Grund guter Erschließung.<br />
Begrenzt werden diese Freiräume im Osten durch die Autobahntrassen (A 61/A 1).<br />
Hier erschließen insbesondere der ausgewiesene Radweg längs des Rotbaches sowie<br />
weitere landwirtschaftliche Wege das Gebiet und ermöglichen die Vernetzung von<br />
Freiräumen entlang der Rotbachaue zwischen Erftstadt-Friesheim, -Lechenich,<br />
-Konradsheim, -Dirmerzheim und -Gymnich und weiter zu den Waldgebieten im<br />
Kerpener Stadtgebiet (Kerpener Bruch, Parrig).<br />
Die Freiraumbereiche westlich der L 162 besitzen ebenfalls Bedeutung als<br />
Erholungsraum. Der o.a. Golfplatz „Golf Burg Konradsheim“ ergänzt das Gebiet um<br />
eine größere Freizeitinfrastruktur, die in Folge der landschaftlichen Gestaltung das<br />
Landschaftsbild der intensiv landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft aufwertet.<br />
Das vorhandene Wegenetz vernetzt die Gebiete um den Golfplatz.<br />
Demgegenüber ist das Plangebiet selbst bislang nicht durchgängig erschlossen und<br />
nicht frei zugänglich, so dass der Freiraum für die erholungssuchende Bevölkerung<br />
bislang nur eingeschränkt zur Verfügung steht.<br />
Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt<br />
Beschreibung<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am Siedlungsrand der Ortslage Konradsheim<br />
im Übergang zum vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Freiraum östlich<br />
angrenzend an den Rotbach. Als potenziell natürliche Vegetation würde sich ein für<br />
die Niederrheinische Bucht typischer Eichen-Ulmenwald ausbilden. Diese<br />
Waldgesellschaft der Niederrheinischen Bucht ist in ihrer typischen Ausprägung kaum<br />
noch vorzufinden, da die fruchtbaren Standorte seit alters her als Ackerland genutzt<br />
wurden.<br />
Das Plangebiet besteht aus einer alten Hofanlage mit einer großen, nicht mehr<br />
genutzten Lagerhalle, befestigten und verdichteten Hof- und Ruderalflächen, parkartig<br />
angelegten Grünlandflächen mit größtenteils standortfremden Einzelbäumen sowie<br />
strukturierenden bodenständigen Gehölzbeständen entlang der im Norden verlaufenden<br />
K 44 bzw. im Bereich des Regenrückhaltebeckens im Nordosten.<br />
Der Rotbach, der das Plangebiet im Osten abschließt, wird beidseits von einem<br />
durchgängigen standortgerechten Ufergehölz begleitet. Quer durch das Plangebiet,<br />
entlang der bestehenden Lagerhalle fließt der ausgebaute Lechenicher Mühlengraben<br />
in Süd-Nord-Richtung.<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-Mühlenbach<br />
bei Konradsheim zwischen Lechenich und Dirmerzheim“. Der Landschaftsplan setzt<br />
für das Plangebiet keine weiteren Schutzgebiete fest (vgl. Kap. I.5).<br />
FFH-Gebiete sind im weiten Umfeld des Untersuchungsraumes ebenfalls nicht<br />
vorhanden.<br />
Laut Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
(LANUV) NRW befinden sich keine gemäß § 62 LG NRW schutzwürdigen Biotope<br />
(bzw. gemäß § 30 BNatSchG) im Plangebiet.<br />
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das geplante Vorhaben wurde im Auftrag<br />
der Stadt Erftstadt ein Artenschutzbeitrag in Auftrag gegeben, um sicher zu stellen,<br />
dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen sind<br />
bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten Arten erfolgen<br />
(Artenschutzbeitrag nach § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 159.1, Smeets +<br />
Damaschek, 2010).<br />
Zusammenfassend wurde in der Untersuchung festgestellt, dass eine sachgerechte<br />
Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der Erkenntnisse aus den<br />
Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des Landesamt für Natur,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS und Artenliste je<br />
Messtischblatt) möglich ist.<br />
Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />
Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />
zu vermuten sind. Maßnahmen zur Erhaltung der populationsökologischen Funktionen<br />
im räumlichen Zusammenhang sind daher nicht erforderlich.<br />
Die große ungenutzte Lagerhalle am Lechenicher Mühlengraben wird zwar aufgrund<br />
von Spuren regelmäßig von der Schleiereule aufgesucht, ein Nistplatz ist jedoch nicht<br />
festzustellen. Das freie Gelände wird von dieser Eulenart sowie von weiteren<br />
Vogelarten zur Jagd auf Mäuse sowie von Fledermausarten als Nahrungsraum genutzt.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />
Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />
Für das westliche Plangebiet und das Regenrückhaltebecken im Nordosten gilt, dass es<br />
sich weitgehend um anthropogen beeinflusste bzw. sogar gestörte Strukturen handelt,<br />
die zwar gewisse Lebensraumqualitäten aufweisen, jedoch einen geringen Schutzwert<br />
besitzen. So können die vorhandenen Sekundärbiotope wie Ruderalflächen und<br />
leerstehende Gebäudeteile von Kleinsäugern, Fledermäusen und Vögeln (darunter<br />
Schleiereule) als Gäste für die Nahrungssuche genutzt werden. Als Brutbiotope sind<br />
die Strukturen weder geeignet noch genutzt (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />
Damaschek, März 2010).<br />
Der östliche Teil des Plangebietes weist Strukturen auf, die höhere Schutzwürdigkeit<br />
besitzen. Jedoch sind sie wenig naturnah ausgebildet. Die landwirtschaftlich genutzten<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Grünlandflächen und die Gehölzbestände am Rotbach sind im Hinblick auf die<br />
Vegetation als artenarm zu bezeichnen und enthalten keine seltenen Arten.<br />
Das östliche Plangebiet weist dennoch Strukturen auf, die als Lebensraum oder<br />
Teillebensraum für verschiedene Arten geeignet sind.<br />
Aufgrund der bestehenden Nutzungen und naturfernen Ausprägungen findet sich<br />
derzeit ein Spektrum an Pflanzen- und Tierarten, welches überwiegend durch<br />
anpassungsfähige und weit verbreitete Arten gekennzeichnet ist. Nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nutzen planungsrelevante Arten wie Fledermäuse das Gebiet<br />
ausschließlich als Nahrungshabitat (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets + Damaschek,<br />
März 2010).<br />
Die beiden Gewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben besitzen jedoch einen<br />
hohen potentiellen Wert, da sie mittels Renaturierungsmaßnahmen wie Rückbau von<br />
Gewässerbefestigungen, Neugestaltung der Durchlassbauwerke, Anlage von Uferbzw.<br />
Pufferstreifen u.a. deutlich aufgewertet werden könnten.<br />
Boden<br />
Beschreibung<br />
In der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen M 1: 50.000 Blatt L 51<strong>06</strong> <strong>Köln</strong> sind im<br />
Umfeld des Plangebiets ertragreiche Parabraunerden, stellenweise Braunerden<br />
dargestellt. Die Böden sind teilweise pseudovergleyt bzw. vergleyt. Die Böden<br />
bestehen aus Hochflutlehm über den Sanden und Kiesen der Niederterrasse. Die<br />
Parabraunerden und Braunerden erreichen Bodenwerte zwischen 60 und 75 und<br />
weisen eine hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe sowie eine hohe bis mittlere<br />
nutzbare Wasserkapazität auf. Die Wasserdurchlässigkeit ist im Allgemeinen mittel.<br />
Örtlich kann es durch verdichteten Unterboden zu schwacher Staunässe kommen. Bei<br />
dem genannten Bodentyp treten nach starken Niederschlägen und bei Staunässe<br />
Bearbeitungsschwierigkeiten auf.<br />
Nach Angaben des Geologischen Dienstes dominiert im Plangebiet selbst Braunerde<br />
(Brauner Auenboden), schwach pseudovergleyt, aus Auenlehm über<br />
Niederterrassenschottern.<br />
Bei den Böden besteht aktuell in Folge von bergbaulich bedingter<br />
Grundwasserabsenkung und in Folge der Gewässerausbaumaßnahmen kein<br />
Grundwassereinfluss.<br />
Weitere Belastungen der Böden sind nutzungsbedingt oder resultieren aus den<br />
Schadstoffeinträgen des Kfz-Verkehrs.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
In der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW werden die<br />
natürlich anstehenden Parabraunerden und Braunerden im Bereich des Plangebietes als<br />
schutzwürdige Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
dargestellt. Dieser Bodentyp ist im Bereich der Bördelandschaft relativ häufig<br />
anzutreffen.<br />
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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Diese Bodenarten sind durch eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion und einer<br />
hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe gekennzeichnet.<br />
Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)<br />
Die Grundwasservorkommen werden im Hinblick auf (ihre)streichen die<br />
Neubildungsrate, die Ergiebigkeit, die nachhaltige Nutzung sowie die Empfindlichkeit<br />
des Grundwasserkörpers gegenüber Stoffeinträgen beschrieben und bewertet.<br />
Für die Oberflächengewässer ist die Bedeutung als Naturgut, dessen nachhaltige<br />
Nutzbarkeit, die Retentions- und Regulationsfunktion wie auch die<br />
Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.<br />
Beschreibung<br />
Grundwasser<br />
Das Plangebiet liegt in der Zone III A (weitere Zone) des geplanten<br />
Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (51<strong>06</strong>-03). Infolge der<br />
Sümpfungsmaßnahmen durch den Braunkohletagebau sind das obere<br />
Grundwasserstockwerk sowie der obere Teil des zweiten Grundwasserstockwerks<br />
weitgehend entleert. Die Grundwasserentnahme erfolgt aus 330 bis 370 m tiefen<br />
Brunnen. Eine Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffimmissionen ist aufgrund der<br />
Deckschichten und der Filterwirkung der Kiese und Sande gering.<br />
Zum geplanten Trinkwasserschutzgebiet Dirmerzheim wurde bereits im Sommer 1998<br />
durch die Obere Wasserbehörde ein Verfahren zur Festsetzung einer<br />
Wasserschutzgebietsverordnung eingeleitet. Dieses wurde allerdings nicht<br />
weitergeführt. Obgleich es das Ziel der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> ist, für alle<br />
Einzugsgebiete von relevanten Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete<br />
(WSG) festzulegen, gibt es aufgrund anderer Prioritäten z. Z. keine konkreten Planung<br />
für eine Festsetzung des WSG.<br />
Oberflächengewässer<br />
Innerhalb des Plangebietes befinden sich der Rotbach und der Lechenicher<br />
Mühlengraben. Sie durchziehen das Plangebiet von Süd nach Nord. Der Rotbach bildet<br />
den östlichen Abschluss des Plangebietes. Er wird durch einen begradigten Verlauf mit<br />
befestigten Ufern charakterisiert und weist ein Regelprofil auf. Der Lechenicher<br />
Mühlengraben ist in Teilen in einem Betonbecken gefasst. Beide Oberflächengewässer<br />
können historisch bedingte Belastungen durch Schwermetalle insbesondere Blei<br />
aufweisen.<br />
Der Rotbach besitzt ein Einzugsgebiet von rd. 230 km² und entspringt im<br />
Buntsandsteingebiet der Mechernicher Triasbucht. Die Mündung in die Erft liegt nahe<br />
der Ortslage Dirmerzheim. Bedeutendster Zufluss ist der Bleibach, der bei Mülheim-<br />
Wichterich in den Rotbach mündet.<br />
In der Niederrheinischen Bucht durchfließt der Rotbach die von mächtigen<br />
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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Lößauflagen geprägte Zülpicher Börde, deren generell aufnahmefähigen Böden und<br />
das wenig ausgeprägte Relief zu einem gleichmäßigeren Abflussverhalten führen.<br />
In der Karte der hochwassergefährdeten Bereiche in NRW ist die östliche Hälfte des<br />
Plangebietes als Überschwemmungsgebiet des Rotbaches bei Extremhochwasser<br />
dargestellt.<br />
Als Extremhochwasser wird ein Ereignis bezeichnet, bei dem natürliche<br />
Retentionsflächen und technische Schutzanlagen wie Hochwasserrückhaltebecken das<br />
Wasser nicht mehr zurückhalten können (Obere Wasserbehörde Dez. 54 bei der<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>).<br />
Zur Sicherung der Ortsteile Erftstadt-Niederberg, -Friesheim, -Ahrem, -Lechenich,<br />
-Konradsheim und -Dirmerzheim vor Hochwasser wurde 20<strong>06</strong> das<br />
Hochwasserrückhaltebecken Niederberg in Betrieb genommen. Das Trockenbecken<br />
besitzt ein Stauvolumen von 920.000 m³ und 60 ha Staufläche.<br />
Im Sommer 2010 führte der Erftverband Berechnungen zum Niederschlags- /<br />
Abflussmodell für den Lechenicher Mühlengraben durch, um Überflutungsrisiken im<br />
Umfeld des Gewässers zu prüfen. Die Berechnungen zeigten, dass bei dem ermittelten<br />
HQ 100 die überplanten Flächen überschwemmt werden könnten.<br />
Daraufhin wurde von Seiten des Erftverbandes im Zuge detaillierter Untersuchungen<br />
des Abflussgeschehens bei einem 100-jährigen Ereignis im Bereich des Lechenicher<br />
Mühlengrabens unterhalb der Einmündung der Erpa mit Hilfe eines Höhenmodells<br />
(Höhen aus Laseraufnahmen) relativ genau bestimmt, bei welchem Wasserstand eine<br />
Ausuferung des Lechenicher Mühlengrabens stattfindet und wie groß die verbleibende<br />
Abflussmenge in etwa sein wird. Da der Lechenicher Mühlengraben höher liegt als der<br />
benachbarte Rotbach, wird von Seiten des Erftverbandes und gemäß Stellungnahme<br />
der Oberen Wasserbehörde vom 18.10.2010 angenommen, dass Abflussanteile, die<br />
oberhalb des Planungsraumes in Richtung des Rotbachs ausufern, im weiteren<br />
Gewässerverlauf nicht mehr zum Lechenicher Mühlengraben zum Abfluss kommen.<br />
Dies führt zwangsläufig zu einer Reduzierung des HQ 100, die aber mit den dem<br />
Erftverband zur Verfügung stehenden Modellen nicht quantifizierbar ist.<br />
Die Obere Wasserbehörde plant gemäß o.g. Stellungnahme für das nächste Jahr für<br />
den Lechenicher Mühlengraben eine Hochwassergefahrenkarte und eine<br />
Hochwasserrisikokarte gemäß EU-Richtlinie erstellen zu lassen. Aufgrund der<br />
Hinweise des Erftverbandes soll hierfür der Bereich des Lechenicher Mühlengrabens<br />
zweidimensional gerechnet werden.<br />
Sowohl die Obere Wasserbehörde als auch der Erftverband gehen auf Grund der<br />
nunmehr vorliegenden, neueren Erkenntnisse nicht davon aus, dass das Plangebiet im<br />
Falle eines HQ 100-Ereignisses überflutet wird. Daher wäre auch kein Retentionsraum<br />
für ein hundertjähriges Hochwasser durch die Planung betroffen.<br />
Zu beachten ist, dass im Falle einer Überflutung (z.B. im Falle eines<br />
Extremhochwassers) die betroffenen Flächen aufgrund der Schwermetallbelastung<br />
nicht für die Viehhaltung (Weide oder Heuernte) oder acker- bzw. gartenbaulich<br />
genutzt werden dürften.<br />
Innerhalb des Plangebietes befinden sich des Weiteren zwei nur temporär<br />
wasserführende Oberflächengewässer. Es handelt sich hierbei um das<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Regenrückhaltebecken im Nordosten des Plangebietes sowie um einen Graben als<br />
Zulauf zum Regenrückhaltebecken.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet sind von hoher Bedeutung im Hinblick auf<br />
das geplante Trinkwasserschutzgebiet. Im Hinblick auf die Grundwasserneubildung<br />
liegen landschaftraumtypische und keine vom üblichen Maß abweichenden<br />
Verhältnisse vor.<br />
Die beiden Oberflächengewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben sind in<br />
Folge von Gewässerausbaumaßnahmen als naturferne Gewässer zu betrachten. Sie<br />
besitzen jedoch hohe potentielle Bedeutung, da mittels Renaturierung eine deutliche<br />
Aufwertung möglich ist (vgl. Bewertung Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt).<br />
Darüber hinaus ist gemäß den o.a. Untersuchungen des Erftverbandes und der<br />
Stellungnahme der Oberen Wasserbehörde nicht anzunehmen, dass das Plangebiet als<br />
Retentionsraum von Bedeutung ist.<br />
Klima/Luft<br />
Planungsrelevant sind v.a. lokalklimatische Gegebenheiten, die das Wohlbefinden des<br />
Menschen (Bioklima) beeinflussen und durch das geplante Vorhaben verändert werden<br />
können. Damit ist die Beschreibung der Schutzgüter Luft und Klima insbesondere auf<br />
das Vorhandensein von Frisch- und Kaltluftsystemen, klimatisch ausgleichend und<br />
immissionsmindernd wirkenden Landschaftsstrukturen sowie möglichen<br />
Vorbelastungen durch Schadstoffe ausgerichtet.<br />
Beschreibung<br />
Großklimatisch fällt der Raum in den Einflussbereich des binnenländisch<br />
abgewandelten maritimen Klimas mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern.<br />
Der mittlere Jahresniederschlag beträgt 600 bis 650 mm. Die mittlere Jahrestemperatur<br />
liegt bei 9,5 bis 10°C. Infolge der Leelage zur Eifel herrscht ein relativ trockenwarmes<br />
Klima. Die Hauptwindrichtung ist Südwest.<br />
Die Gehölzbestände, die sich v.a. in den nördlichen und östlichen Randbereichen des<br />
Plangebiets finden lassen, besitzen eine klimatische und lufthygienische<br />
Ausgleichsfunktion. Auf der landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche ist mit<br />
nächtlicher Kaltluftentstehung zu rechnen. Lufthygienische Beeinträchtigungen durch<br />
den Straßenverkehr sind entlang der L 162 und im kleineren Ausmaß entlang der K 44<br />
vorhanden.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Die beschriebenen Gehölzstrukturen im Plangebiet tragen zur Verbesserung der<br />
Lufthygiene bei. Sie besitzen insbesondere als Straßenbegleitgrün längs der K 44 eine<br />
hohe Bedeutung.<br />
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20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Den Grünflächen des Plangebietes kann als Kaltluftlieferant keine maßgebliche<br />
Bedeutung beigemessen werden, da wegen der geringen Reliefenergie des Geländes<br />
und wegen der bestehenden baulichen Barrieren nicht von einem Kaltluftabfluss und<br />
einer Durchlüftung der im Westen oder Süden angrenzenden Wohngebiete auszugehen<br />
ist.<br />
Landschaft/Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild wird als die wahrnehmbare Ausprägung von Natur und<br />
Landschaft verstanden. Neben den natürlichen Faktoren wie Relief, Bewuchs und<br />
Gewässer, wird es von der vorhandenen Nutzung geprägt und berücksichtigt auch die<br />
Lärm- und Geruchsbelastung.<br />
Beschreibung<br />
Der Landschaftsraum, in dem sich das Plangebiet befindet, ist überwiegend durch<br />
intensive landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung geprägt und von zahlreichen<br />
Verkehrs- und landwirtschaftlichen Wegen durchzogen. Die K 44 dient der Entlastung<br />
der Siedlungsräume von Erftstadt-Lechenich.<br />
Der Ortsteil Konradsheim mit seinen gemischten Bauflächen und der Ortsdurchfahrt<br />
L 162 befindet sich in im direkten westlichen Anschluss zum Plangebiet.<br />
Unmittelbar nordwestlich der K 44 schließt sich der landschaftlich gestaltete Golfplatz<br />
Burg Konradsheim an. Hier befindet sich auch die Burg Konradsheim selbst. Dieser<br />
Bereich wird gekennzeichnet durch einen umfangreichen Gehölzbestand sowie<br />
zahlreichen Wasserflächen.<br />
Die Landschaft des Plangebietes selbst wird durch die Hofanlage „Jahnshof“ und den<br />
zugehörigen landwirtschaftlichen Nutzflächen bestimmt. Zur Hofanlage gehören neben<br />
den alten, historisch interessanten Gebäudeteilen auch eine später errichtete große und<br />
mehrgeschossige Lagerhalle sowie befestigte Flächen.<br />
Landschaftsbelebende Elemente in Gestalt von strukturierenden Gehölzbeständen<br />
befinden sich in den Randbereichen des Plangebietes entlang des Grabens südlich der<br />
K 44, des Regenrückhaltebeckens und des Rotbaches.<br />
Das Plangebiet steht für die Erholung nicht zur Verfügung, da es eingezäunt und<br />
deshalb nicht zugänglich ist.<br />
Entlang der K 44 und auch entlang des Rotbaches existiert derzeit kein Radweg, eine<br />
Wegeverbindung ist aber aus städtebaulicher Sicht geplant.<br />
Störende Verkehrsemissionen werden v.a. durch den Verkehr der Landesstraße L 162<br />
verursacht.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Die Landschaft des Plangebietes wird in starkem Maße durch den<br />
Siedlungsrandbereich mit Hofanlage und Lagerhalle bestimmt. Vor allem in den<br />
östlichen Bereichen prägen säumende Gehölzstrukturen, parkartige Strukturen und<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Grünland das Plangebiet. Vom Jahnshof geht eine Ensemblewirkung aus, welche aus<br />
der Kombination von älterem Gebäude, Wirtschaftsgelände, Parkanlage, Grünland und<br />
Gehölzstrukturen resultiert. Durch die Umnutzung der Gebäude bleibt diese erhalten.<br />
Landschaftliche Verknüpfungen zum Planumfeld sind dabei wenig ablesbar.<br />
Das Plangebiet weist in Hinblick auf Vielfalt, Naturnähe, Eigenart und Schönheit<br />
charakteristische Ausprägungen auf, die jedoch im westlichen Teil bedingt durch die<br />
Gebäude und die befestigten Flächen erhebliche Störungen enthalten. Im Hinblick auf<br />
die Schutzgüter Landschaft und Landschaftsbild kann nur dem östlichen Bereich hohe<br />
Bedeutung zugesprochen werden.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Beschreibung<br />
Die „Rheinische Börde“, innerhalb derer sich das Plangebiet befindet, gilt als eine der<br />
gewachsenen Kulturlandschaften in NRW (Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung<br />
in Nordrhein-Westfalen, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband<br />
Westfalen-Lippe, 2007). Damit wird eine Region (Kulturlandschaft Nr. 25) umfasst,<br />
die sich linksrheinisch zwischen den Villerücken und der Ruraue erstreckt. Die<br />
lössbedeckte, weitgehend ebene Fläche ist ein tradiertes Ackerbaugebiet. Der seit der<br />
Steinzeit genutzte Raum war in der Römerzeit flächendeckend aufgesiedelt. Die<br />
mittelalterliche Siedlungsstruktur aus geschlossenen Ortschaften und Weilern sowie<br />
Einzelhöfen ist noch ablesbar. In der offenen Landschaft entfalten Burgen, Schlösser,<br />
Ortsränder Kirchtürme, Einzelhöfe mit begleitenden Grünstrukturen sowie<br />
wegbegleitende Kleinelemente (Bildstöcke, Kreuze) eine besondere Wirksamkeit.<br />
Als besondere Orte, die als landesbedeutsame Kulturbereiche ausgewählte wurden,<br />
gelten innerhalb der „Rheinischen Börde“ u.a. die archäologischen Flusslandschaften<br />
entlang von Erft, Swist und Rotbach (Teile der Kulturlandschaftsbereiche Untereinheit<br />
Nr. 25.05). Hier finden sich vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze,<br />
frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Mühlen, Burg- und Schlossanlagen mit<br />
landschaftlichem Kontext, Gärten und Parks. Das Plangebiet, am Rotbach gelegen, ist<br />
Teil dieser landesbedeutsamen Kulturlandschaft. Fundstellen archäologisch wertvoller<br />
Zeugnisse sind bislang für das Plangebiet nicht bekannt. Einziges denkmalwürdiges<br />
Element ist ein Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des<br />
Jahnshofs. Das Kruzifix wird als Baudenkmal in der Denkmalliste geführt.<br />
Das Vorhandensein von archäologisch bedeutsamem Material im Bereich des<br />
Plangebietes kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Bewertung<br />
Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Kruzifix ist von hoher Bedeutung.<br />
Der Jahnshof ist typischer und damit wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft<br />
„Rheinische Börde“.<br />
Die offene, grünlandgeprägte Kulturlandschaft im östlichen Teil des Plangebietes ist<br />
typisch für die Rheinische Börde und besonders erhaltenswert.<br />
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2. Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2b)<br />
Aktuelle Umweltsituation im Untersuchungsraum<br />
Natur und Landschaft im Plangebiet können nach Analyse und Bewertung der<br />
einzelnen Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als<br />
überörtlich bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale<br />
Bedeutsamkeit bezeichnet werden. Die östlichen Bereiche sind strukturell,<br />
vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />
Funktionen für die Erholung, das Landschaftsbild, den Gewässer- und<br />
Grundwasserschutz sowie den Biotopverbund aus. Darüber hinaus sind die nicht<br />
überbauten Freiflächen des Plangebietes im Falle von Überflutungen des Lechenicher<br />
Mühlengrabens und bei Extremhochwasser des Rotbaches sowie für die<br />
Grundwasserneubildung von Bedeutung.<br />
Durch Renaturierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der beiden<br />
Oberflächengewässer Rotbach und Lechenicher Mühlengraben sind deutliche<br />
Aufwertungen möglich, die besonders für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere,<br />
biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Gewässerschutz relevant sind.<br />
Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />
dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />
Belastungen der L 162 und der K44 kaum ökologische Funktionen übernehmen. Dabei<br />
sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />
darunter auch planungsrelevante Arten, interessant.<br />
In gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />
Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim - Zone<br />
III A).<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Würde das Projekt „Pflegezentrum Jahnshof“ nicht im Plangebiet umgesetzt, würde<br />
möglicherweise eine dauerhafte Nutzung der vorhandenen Gebäude und der<br />
vorhandenen befestigten Flächen aufgegeben werden. Ob und wann sich eine<br />
anderweitige (Nach-)Nutzungen der z.T. heute schon ungenutzten Gebäude und<br />
befestigten Flächen ergeben würde, ist nicht absehbar. Auch die Frage, inwieweit Teile<br />
der Befestigungen oder der Gebäude entfernt und die Flächen renaturiert würden, kann<br />
derzeit nicht beantwortet werden.<br />
Insofern können auch schwerlich Aussagen über die zukünftige Habitatfunktion des<br />
Jahnshofes für planungsrelevante Arten getroffen werden.<br />
Ohne Nachnutzung wird der kulturhistorisch bedeutende Jahnshof verfallen bzw.<br />
abgerissen werden.<br />
Ohne die Realisierung des Pflegezentrums Jahnshof ist für die östlichen Bereiche eine<br />
Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in Form der benachbarten<br />
Intensivnutzungsformen (Obstbaumanlagen, Pferdehaltung) denkbar, wodurch es zu<br />
zusätzlichen Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes kommen<br />
könnte.<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Unabhängig von der Umsetzung der Planung „Pflegezentrum Jahnshof“ ist zu<br />
erwarten, dass mittelfristig Renaturierungsmaßnahmen an den beiden<br />
Oberflächengewässern durchgeführt werden, da der Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-<br />
Süd“ entsprechende Entwicklungsziele und Festsetzungen enthält. Damit würden<br />
deutliche Aufwertungen im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, den<br />
Biotopverbund und das Landschaftsbild erzielt.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Planungen des Wasserschutzgebietes Dirmerzheim ist<br />
vorgesehen, dass der Planbereich in der WSZ III A liegen wird. In Folge dessen wären<br />
in der Bauleitplanung und Baugenehmigung Regelungen für den GW-Schutz zu<br />
beachten.<br />
3. Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />
In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für den Fall der Umsetzung<br />
der vorgesehenen Regionalplanänderung ermittelt und beschrieben.<br />
Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />
dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />
Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />
auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />
Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />
Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />
Umweltauswirkungen dahingehend beschrieben und bewertet.<br />
Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />
unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von Landschaftsfunktionen<br />
führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf Landschaftsfunktionen und Schutzgütern<br />
durch visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen sowie Immissionen (Schadstoffe<br />
und Lärm) unterschieden werden.<br />
Auf Basis der bislang bekannten Planung sind folgende Wirkfaktoren bezogen auf die<br />
jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />
Wirkfaktor<br />
– 31 –<br />
Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />
M Bo W KL Bio La Ku<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
durch Nutzungsumwandlung)<br />
(Funktionsverlust X X X X X X X<br />
Überbauung/Versiegelung<br />
Parkflächen u.a.<br />
durch Gebäude, X X X X X X X<br />
Trenn-/Barrierewirkungen X X X X<br />
Immissionen (Lärm, Staub) X X X X<br />
Veränderung der Standortfaktoren<br />
(Beuruhigung / Störung)<br />
X X X X X X<br />
Verunreinigung des Grundwassers X X X X X<br />
Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, Tierhaltung<br />
X X X X<br />
Visuelle Wirkungen X X X X
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Im Einzelnen können die generellen Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter<br />
folgendermaßen beschrieben werden:<br />
Mensch<br />
Wohnumfeldqualität und Erholungseignung des Landschaftsraumes<br />
Im Zuge der Umweltprüfung der beabsichtigten Regionalplanänderung sind mögliche<br />
Auswirkungen auf die Wohnqualität von Erftstadt-Konradsheim sowie auf die<br />
Erholungseignung der Freiräume zwischen Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-<br />
Konradsheim zu prognostizieren.<br />
Im Hinblick auf die Wohnqualität sind mögliche Beeinträchtigungen in Folge<br />
zusätzlicher verkehrlicher Belastungen auf der Ortsdurchfahrt Frenzenstraße (L 162)<br />
und auf der K 44 relevant.<br />
Darüber hinaus ist zu beurteilen, inwieweit die geplante Nutzung selbst vor<br />
Immissionen betroffen sein könnte. Hier sind die verkehrlichen und die gewerblichen<br />
Emissionen der Umgebung relevant.<br />
Zu beurteilen ist, ob die Richtwerte für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten<br />
gem. VDI 2058 bzw. TA Lärm Tags 45 db (A) Nachts 35 )db(A) im Bereich der<br />
geplanten Kliniknutzung eingehalten werden können.<br />
Bei der Analyse der denkbaren Auswirkungen auf die Erholungseignung müssen<br />
insbesondere der Teilverlust sowie die Durchgängigkeit und Zugänglichkeit der<br />
zusammenhängenden Freiräume längs der Rotbachaue sowie visuelle Störungen des<br />
Landschaftsbildes betrachtet werden.<br />
Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />
Für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt müssen insbesondere die<br />
möglichen Auswirkungen der Regionalplanänderung durch Verluste oder<br />
Beeinträchtigungen von Lebensraumstrukturen beurteilt werden. So bedingt der<br />
Neubau von Gebäuden und die Befestigung von Flächen unvermeidbar die Beseitigung<br />
vorhandener Biotope. Darüber hinaus muss betrachtet werden, ob<br />
Biotopverbundfunktionen<br />
beeinträchtigt werden.<br />
durch Zerschneidungs- und Barrierewirkungen<br />
Boden<br />
Zwangsläufig wird im Zuge der Überbauungen und Versiegelungen der gewachsene<br />
Oberboden am Ort beseitigt. Daraus resultieren dauerhafte Funktionsverluste für die<br />
Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage, Grundwasserfilter (-puffer) und als<br />
Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Weitere Beeinträchtigungspotentiale sind im Zuge<br />
der Nutzung der Flächen als Weideflächen oder für den Gartenbau möglich.<br />
– 32 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Wasser<br />
Grundwasser<br />
Je nach Ausmaß der zusätzlichen Überbauung und Versiegelung geht eine<br />
Verminderung der Neubildungsrate einher. Dies hat wiederum Auswirkungen auf<br />
Menge und Verfügbarkeit des Grundwassers.<br />
Eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (Tierhaltung, Gartenbau) könnte<br />
zu Schadstoffbelastungen des Grundwassers führen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Von Seiten der Oberen Wasserbehörde und des Erftverbandes wird nicht davon<br />
ausgegangen, dass der Planungsraum im Falle eines HQ 100 überflutet wird. Daher<br />
wird angenommen, dass im Zuge der Realisierung der Planung kein Retentionsraum<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Planung sind ansonsten Aufwertungswirkungen für die<br />
beiden Oberflächengewässer zu erwarten, da längs des Rotbachs zum Teil auch längs<br />
des Lechenicher Mühlengrabens Uferstreifen mit Anpflanzungen als Kompensationsbzw.<br />
Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Verunreinigungen der Gewässer oder<br />
sonstige Beeinträchtigungen werden nicht angenommen.<br />
Klima/Luft<br />
Die kleinklimatischen Bedingungen in der Landschaft sind maßgeblich von der<br />
Oberflächenform, den Nutzungstypen und der jeweiligen Landschaftsstruktur<br />
abhängig. Zusätzliche Gebäude bewirken zwangsläufig eine Veränderung des<br />
Kleinklimas. Zum einen könnte eine Behinderung der Frischluftentstehung und des<br />
Frischluftaustausches verursacht werden zum anderen sind auch kleinräumige<br />
Verschattungen sowie Wärmeexponierungen möglich.<br />
Landschaft/Landschaftsbild<br />
Überbauungen und Flächenbefestigungen bewirken eine dauerhafte Veränderung der<br />
Oberflächenstruktur und der Geländegestalt und somit eine Umgestaltung des<br />
Landschaftsbildes. Dieses ist wiederum das wesentliche wertbestimmende Element für<br />
die Erholungseignung des Landschaftsraumes.<br />
Kulturgüter<br />
Bislang sind keine Fundstellen von archäologisch bedeutsamen Relikten bekannt. Vor<br />
Beginn der Realisierung des „Projektes Jahnshof“ wird in Abstimmung mit dem<br />
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege eine<br />
Sachverhaltsermittlung durchgeführt, damit Eingriffe in den Boden und damit Risiken<br />
der Zerstörung von bislang nicht bekannten, archäologisch bedeutsamen Kulturgütern<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
– 33 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
4. Bewertungskriterien<br />
Neben der Beschreibung von voraussichtlichen Wirkungen der Planung sind für eine<br />
transparente Bewertung auch die maßgeblichen Bewertungskriterien darzulegen. Eine<br />
exakte Differenzierung zwischen diesen ist nicht in jedem Fall möglich bzw.<br />
zielführend. Eine Übersicht der für den Planungsraum maßgeblichen<br />
Bewertungskriterien ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen:<br />
Die Unterscheidung in rechtliche und sonstige fachliche Grundlagen berücksichtigt die<br />
in Kap. I vorgenommene Systematisierung der Planungsgrundlagen. Zu beachten ist<br />
dabei, dass die rechtlichen Voraussetzungen auch zu einer Ausschlusswirkung von<br />
Planungen führen können.<br />
Schutzgut rechtl.<br />
Grundlagen<br />
Mensch<br />
- Erholung<br />
- Wohnen<br />
sonstige fachl.<br />
Grundlagen<br />
LSG, BImSchG ROG, LEP,<br />
Regionalplan<br />
– 34 –<br />
Bewertungskriterien/mögliche Beeinträchtigungen<br />
• Art, Umfand + Intensität der Beeinträchtigungen<br />
der Wohn- + Wohnumfeldfunktionen bzw.<br />
Erholungsraumfunktionen durch Lärm, Staub,<br />
Verkehr (auch bei Erfüllung der gesetzl.<br />
•<br />
Grenzwerte),<br />
visuelle Belastungen der Erholungssuchenden +<br />
ortsansässigen Bevölkerung durch Bebauung,<br />
Flächenversiegelung,<br />
Landschaftsbildes,<br />
Veränderung des<br />
• Teil-/Verlust von Erholungsräumen,<br />
• Barrierewirkung.<br />
Tiere, Pflanzen/ BNatSchG, LG ROG, LEP, Re- • Verringerung/Verlust der Lebensräume von Tieren<br />
biolog. Vielfalt NW, VSch-RL, gionalplan,Land- + Pflanzen,<br />
FFH-RL, LSG schaftsplan „Erfttal- • Beeinträchtigung/Störung streng geschützter Arten<br />
Süd“<br />
im Untersuchungsraum bzw. Verlust ihrer<br />
•<br />
Teilhabitate im Vorhabenbereich,<br />
Bedeutung des biologischen Bestandes nach den<br />
Kriterien der Wiederherstellbarkeit, Gefährdung,<br />
Seltenheit, Repräsentativität, Biodiversität,<br />
• mittelbare Beeinträchtigungen angrenzender<br />
Biotope durch zunehmenden Kfz- Verkehr,<br />
• Empfindlichkeit gegenüber Teilverlust,<br />
•<br />
Zerschneidung + Barrierewirkung,<br />
Veränderung von Standorteigenschaften (durch<br />
Lärm, visuelle Störungen, Staub etc.).<br />
Boden BBSchG, ROG, Bodenkarte • Verlust von gewachsenen, seltenen, fruchtbaren<br />
LBodSchG GD, Karte der Böden (Bodenprofilen),<br />
NW, BauGB schutzwürdigen • Verringerung der Speicher- + Regulationsfunktion<br />
Böden des GD durch intensive Nutzungen,<br />
• Verlust der Bedeutung des Bodens hinsichtlich<br />
seiner Lebensraumfunktionen,<br />
• Verlust von Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit,<br />
• Seltenheit / Wiederherstellbarkeit, Archiv der
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Wasser<br />
Grundwasser<br />
Oberflächengewässer<br />
WHG, LWG<br />
NW, gepl. WSZ<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
ROG, LEP,<br />
Regionalplan<br />
– 35 –<br />
Natur und Kulturgeschichte<br />
Beeinträchtigung der Grundwasserqualität/ -quantität<br />
durch:<br />
• Verringerung der Grundwasserneubildungsrate<br />
•<br />
durch Überbauung und Versiegelung,<br />
Stoffeinträge im Bereich der geplanten WSZ III A,<br />
• Risiko von Stoffeinträgen<br />
Klima/Luft BImSchG BauGB • zusätzliche verkehrliche Emissionen durch<br />
•<br />
erhöhten Kfz-Verkehr,<br />
Veränderung des Kleinklimas<br />
(Temperaturerhöhung durch Verringerung der<br />
Kaltluftentstehung durch Gebäude und Befestigungen<br />
etc.)<br />
Landschaft/ BNatSchG, LG ROG,<br />
• Verlust gliedernder + belebender<br />
Landschaftsbild NW, LSG Landschaftsplan Landschaftselemente,<br />
„Erfttal-Süd“ • Teilverlust bislang unüberbauter Freiräume,<br />
• Veränderung der Eigenart, Vielfalt, Natürlichkeit<br />
der Landschaft,<br />
• visuelle Störungen,<br />
• Störung von Sichtbeziehungen,<br />
• Schallimmissionen.<br />
Kultur- + sonstige DSchG NW, ROG, LEP, • Verlust vorhandener Kulturlandschaftselemente<br />
Sachgüter BNatSchG, Regionalplan mit Bedeutung auf Grund ihrer Seltenheit, Eigenart,<br />
LG NW<br />
Repräsentativität,<br />
• Beeinträchtigung von Kultur- + Sachgütern sowie<br />
Elementen der historischen Kulturlandschaft,<br />
• Veränderung von Sichtbeziehungen zu Kultur +<br />
Sachgütern.<br />
Wechselwirkungen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern fließen jeweils in der Bewertung des<br />
betroffenen Schutzgutes ein.<br />
5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />
Planung<br />
5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2b i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />
Schutzgut Mensch<br />
Es wird nicht angenommen, dass das Verkehrsaufkommen durch die Errichtung des<br />
Pflegezentrums entscheidend verändert wird. Da gemäß Schalltechnischem Gutachten<br />
(SWA GmbH, 2010) derzeit relevante Grenz- und Orientierungswerte eingehalten<br />
werden, sind zusätzliche, erheblich belastende Auswirkungen auf den Menschen und
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
seine Gesundheit im Bereich der benachbarten und vorbelasteten Siedlungsbereiche<br />
nicht zu erwarten.<br />
Zu erheblichen immissionsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Wohngebietes<br />
kann es jedoch in der Bauphase kommen. Hier ist mit deutlichen Lärm- und<br />
Schadstoffimmissionen zu rechnen.<br />
Zum Schutz der geplanten Nutzungen im Sondergebiet sowie der Gartenanlagen und<br />
Freiräume vor den Lärmeinwirkungen der Kreisstraße K 44 soll zum einen entlang der<br />
nördlichen Plangebietsgrenze ein aktiver Lärmschutz errichtet werden. Zum anderen<br />
soll für die Fassaden entlang der Frenzenstraße (L 162) im Bauleitplanverfahren<br />
passiver Schallschutz festgesetzt werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die<br />
Außenbauteile der Reithalle ein bewährtes Schalldämmmaß aufweisen. Der LKW-<br />
Lieferverkehr soll auf die Tagesstunden beschränkt werden.<br />
Die vorgesehene Errichtung des Pflegezentrums bedingt einen Teilverlust von Flächen,<br />
die im Hinblick auf die Erholung von Bedeutung sind. Die Planung sieht jedoch im<br />
östlichen Bereich den Erhalt des Freiraumes sowie die Durchlässigkeit und<br />
Zugänglichkeit des Gebietes vor. Damit soll ein großer Teil der der Erholung<br />
dienenden Bereiche zukünftig erlebbar gemacht werden.<br />
Insofern sind gegenüber der aktuellen Situation auf Grund der Vorbelastungen<br />
(bauliche landwirtschaftliche Gebäudeteile und Befestigungen sowie fehlende<br />
Zugänglichkeit) keine erheblichen Verschlechterungen der Erholungseignung des<br />
Plangebiets zu erwarten.<br />
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt<br />
Die Regionalplanänderung ermöglicht bauliche Einrichtungen, die über die bestehende<br />
Bausubstanz im Westen des Gebietes hinausgehen. Daneben wird eine Nutzung des<br />
Freiraums im Osten des Plangebietes ermöglicht, die therapeutischen Zwecken dienen<br />
soll.<br />
Die mit der baulichen Planung einhergehende Versiegelung und Überbauung führen zu<br />
einem Verlust sowohl von Grünlandflächen als auch von schon befestigten oder<br />
verdichteten Flächen sowie zu einem Teilverlust bestehender Gehölzbestände. Der<br />
Vegetationsverlust wird im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung als<br />
ausgleichbar eingestuft. Die betroffenen Bereiche dienen unter anderem der<br />
Schleiereule als auch Fledermäusen als Nahrungshabitat. Da im weiteren Umfeld<br />
jedoch ausreichend geeigneter Nahrungsräume vorzufinden sind, ist mit einem<br />
Ausweichen der nahrungssuchenden Tiere zu rechnen.<br />
Zudem ist eine Aufwertung der Nahrungsräume im östlichen Planungsraum möglich<br />
und vorgesehen.<br />
Auf den östlichen Flächen des Plangebietes ist keine zusätzliche Versiegelung bzw.<br />
Überbauung vorgesehen. Im Nordosten des Plangebietes ist die Anlage eines Gartens<br />
mit Gemüsebeeten und rasenartigen Flächen vorgesehen. Der für therapeutische<br />
Zwecke geplante Gartenbereich soll durch Wege gegliedert und erschlossen werden.<br />
Die Grünlandfläche im Südosten soll weiterhin als Grünland (Pferdekoppel) genutzt<br />
werden. Mit dieser dadurch bedingten Intensivierung der Freiraumnutzung können<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
möglicherweise Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt des Plangebietes verursacht<br />
werden, die jedoch im räumlichen Funktionszusammenhang als ausgleichbar betrachtet<br />
werden.<br />
Zur Aufwertung des Gebietes soll entlang des derzeitigen Wirtschaftsweges, der das<br />
Gebiet von Ost nach West durchzieht, eine Allee angelegt werden. Entlang der<br />
südlichen Plangebietsgrenze soll eine Eingrünung des Geländes erfolgen. Auch durch<br />
die geplante Pflanzung von standortheimischen Gehölzen entlang des Rotbaches wird<br />
eine ökologische Aufwertung erreicht. Außerdem sind als Kompensationsmaßnahmen<br />
Renaturierungsmaßnahmen am Rotbach vorgesehen.<br />
Schutzgut Boden<br />
Die geplante Nutzung bedingt auf bislang unversiegelten sowie auch auf schon<br />
gestörten Bereichen des Plangebietes über die Nachnutzung vorhandener Gebäude<br />
hinausgehend eine zusätzliche Überbauung sowie eine Versiegelung (Gebäude,<br />
Verkehrsflächen) von ertragreichen Böden. Beansprucht werden hierfür etwa 1 ha.<br />
Hier kommt es zu einem völligen Verlust von Bodenfunktionen. Der Verlust von<br />
Bodenfunktionen betrifft aus ökologischer Sicht insbesondere die allgemeinen<br />
Funktionen des Bodens. Da im Plangebiet ertragreiche Böden vorherrschen, ist darüber<br />
hinaus die ergänzende wichtige Bodenfunktion der Nahrungsmittelproduktion<br />
betroffen.<br />
In den Bereichen, für die eine gärtnerische Nutzung oder für die Pferdehaltung<br />
vorgesehen sind, kommt es zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen im Zuge der<br />
Neuanlage von Wegen, Nebenanlagen und einer Nutzungsintensivierung.<br />
Schadstoffeinträge in den Boden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses<br />
Schutzgutes führen und ebenfalls das Schutzgut Wasser betreffen könnten, müssen im<br />
Bauleitplanverfahren durch verbindliche Vorgaben der Oberen Wasserbehörde<br />
aufgrund des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim<br />
ausgeschlossen werden.<br />
In Teilbereichen kommt es jedoch auch zu Renaturierungen von versiegelten Flächen.<br />
So wird beispielweise der landwirtschaftliche Innenhof teilweise geöffnet, entsiegelt<br />
und begrünt. Die östlich an den Lechenicher Mühlengraben angrenzenden versiegelten<br />
Flächen werden ebenfalls teilweise entsiegelt und naturnah gestaltet.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den vorbeugenden Hochwasserschutz der<br />
Ober- und Unterlieger des Lechenicher Mühlengrabens oder des Rotbaches werden<br />
nicht angenommen, da gemäß den Untersuchungen des Erftverbandes vermutlich kein<br />
Retentionsraum betroffen ist. Diese Interpretation der vorhandenen Erkenntnisse teilt<br />
auch die Obere Wasserbehörde.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die<br />
Oberflächengewässer selbst zu erwarten. Vielmehr ist von Seiten des Erftverbandes<br />
sowie im Rahmen des Kompensationsmaßnahmenkonzeptes dieser Planung eine<br />
ökologische Aufwertung des Rotbaches und des Lechenicher Mühlengrabens<br />
vorgesehen.<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Für die Uferzone des Rotbaches sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, die im<br />
nördlichen Teil eine Entfesselung für eine gelenkte Eigendynamik, die Anlage von<br />
breiten Uferstreifen und ergänzende Anpflanzungen beinhalten. Das östliche Ufer des<br />
Lechenicher Mühlengrabens soll auf einem schmalen Uferstreifen für eine natürliche<br />
Vegetationsentwicklung entfesselt und von Nutzungen freigehalten werden. Ergänzend<br />
sind ebenfalls Gehölzpflanzungen geplant.<br />
Das Niederschlagswasser der Parkplatz- und Verkehrsflächen sollen in das öffentliche<br />
Kanalnetz abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser der Dachflächen soll über eine<br />
Sammelleitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken im Nordosten des<br />
Plangebietes abgeleitet werden.<br />
Beeinträchtigungen des Grundwassers durch das Projekt sind aufgrund des geplanten<br />
Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim vorzubeugen. Deshalb ist im<br />
Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Abstimmung über die aktuellen Regelungen in<br />
Wasserschutzzonen mit der Oberen Wasserbehörde erforderlich. Insbesondere sind<br />
dabei gemäß den Angaben der Oberen Wasserbehörde der Nachweis der<br />
Schmutzwasserentsorgung zu erbringen und eine extensive Form der Tierhaltung zu<br />
belegen.<br />
Schutzgut Klima / Luft<br />
Die geplanten Maßnahmen führen in geringem Maße zum Verlust von Freiflächen, die<br />
die Kaltluftentstehung fördern, und zu einer Veränderung des Kleinklimas im Umfeld<br />
der versiegelten und überbauten Flächen. Weiterreichende Auswirkungen, etwa<br />
aufgrund der Unterbrechung von Kaltluftströmen werden nicht vermutet.<br />
Es wird nicht angenommen, dass das Verkehrsaufkommen durch die Errichtung des<br />
Pflegezentrums wesentlich verändert wird, daher sind erhebliche zusätzliche<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft nicht zu erwarten. Zu erheblichen<br />
immissionsbedingten Beeinträchtigungen kann es temporär in der Bauphase kommen.<br />
Mit nachhaltigen Belastungen ist nicht zu rechnen.<br />
Landschaft / Landschaftsbild<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes ergeben sich v.a. durch die geplanten Gebäude<br />
und den Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzbeständen (vorwiegend<br />
Einzelbäume). Diese wirken sich jedoch innerhalb eines gut eingegrünten und wenig<br />
einsehbaren Gebietes aus. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsnutzung<br />
wird nicht angenommen, da die Erlebbarkeit des Landschaftsraumes im Umfeld nicht<br />
beeinflusst wird und das Plangebiet wegen mangelnder Zugänglichkeit vorbelastet ist.<br />
Zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf die Landschaft bzw. zur<br />
Bereicherung der Landschaft werden im Bebauungsplan grünordnerische<br />
Festsetzungen getroffen. Diese dienen der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen und binden die geplante Bebauung in die Landschaft ein und<br />
tragen zu einer Strukturierung der Landschaft bei.<br />
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Kulturelles Erbe<br />
Die Belange des Denkmalschutzes und des Bodendenkmalschutzes müssen im Zuge<br />
der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG<br />
NRW) angemessen berücksichtigt werden.<br />
Das Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des Jahnshofes wird als<br />
Baudenkmal in der Denkmalliste geführt. Es ist vorgesehen, das erhaltenswerte<br />
Kruzifix zu erhalten und in der Planung des Umbaus des Gebäudes besonders zu<br />
berücksichtigen.<br />
Obwohl derzeit keine Erkenntnisse über Bodendenkmäler vorliegen, ist zu vermuten,<br />
dass in dem kulturträchtigen Raum, dessen Besiedlung bis in die Steinzeit<br />
zurückreicht, mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Aus diesem Grund soll eine<br />
archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorfeld der Umsetzung der Planung<br />
durchgeführt werden. Zur Abstimmung der Beauftragungsinhalte dieser Untersuchung<br />
fand im Sommer 2010 mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Ortsbesichtigung<br />
statt. Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder<br />
Befunde im Rahmen der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren.<br />
Auf der Grundlage der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden<br />
erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht<br />
erwartet.<br />
Zusammenfassende Beurteilung der durch die geplante Regionalplanänderung<br />
ausgelösten Umweltwirkungen<br />
Unter Berücksichtigung der u.a. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden<br />
für keines der Umweltschutzgüter schwere oder nicht ausgleichbare<br />
Beeinträchtigungen erwartet. Alle Beeinträchtigungen können mittels der<br />
vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen im räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang ausgeglichen werden.<br />
5.2 FFH-Verträglichkeit<br />
Es ist keine Betroffenheit von FFH-Gebieten gegeben (vgl. Kap. 1.5).<br />
5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Das Artenschutzrecht ist Tatbestandsrecht („Zugriffsverbote“) und damit in<br />
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren strikt zu beachten. Die Regionalplanung hat<br />
für diese Entscheidungen rahmensetzende Wirkungen. Im Rahmen der<br />
Regionalplanung sind Interessenkonflikte mit „verfahrenskritischen Vorkommen“<br />
streng geschützter Arten möglichst zu vermeiden.<br />
Die Inhalte und Systematik des vorgelegten Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />
Damaschek (2010) ermöglichen für die regionalplanerische Ebene eine<br />
artenschutzrechtliche Einschätzung. Die abschließende artenschutzrechtliche<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Beurteilung muss auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />
Zusammenfassend wurde in der Untersuchung von Smeets + Damaschek festgestellt,<br />
dass eine sachgerechte Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der<br />
Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS<br />
und Artenliste je Messtischblatt) möglich ist.<br />
Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />
Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />
zu vermuten sind (vgl. Kap 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt).<br />
5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2c)<br />
Die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen, teils erheblichen<br />
Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch verschiedene<br />
Maßnahmen zu verringern oder auszugleichen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Ein wesentlicher Aspekt bei den Umweltfolgen der Planung ist der vorab beschriebene<br />
Teilverlust von Freiraum für die landschaftsgebundene Erholung. Zur Minderung und<br />
zum Ausgleich dieser Beeinträchtigung bedarf es Maßnahmen, um die Attraktivität für<br />
die Erholungsnutzung im verbleibenden Freiraum zu verbessern. Besonders geeignet<br />
sind Begrünungsmaßnahmen um das neue Pflegezentrum oder längs der Gewässer<br />
sowie Gehölzpflanzungen in den anschließenden Freiraumbereichen. Die<br />
Pflanzmaßnahmen können zur Stärkung der Erholungsfunktionen beitragen. Eine<br />
weitere Möglichkeit hierzu ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und<br />
Durchgängigkeit des Plangebietes. Zu diesem Zweck sollten Wegeverbindungen zur<br />
Brücke am Rotbach erhalten bleiben bzw. neu geschaffen werden.<br />
Angesichts der vielseitigen Möglichkeiten der Verminderung und des Ausgleichs der<br />
Beeinträchtigungen ist eine funktionale Kompensation der Beeinträchtigungen im<br />
verbleibenden oder umgebenden Freiraum zwischen den ASB Erftstadt-Lechenich und<br />
Erftstadt-Dirmerzheim zu erreichen.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Als Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf<br />
Lebensraumfunktionen sind der weitgehende Erhalt von vorhandenen Gehölz- und<br />
Vegetationsstrukturen sowie sonstiger Habitatstrukturen im Plangebiet zu nennen.<br />
Weiterhin können die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben dazu beitragen, die Lebensraumqualitäten und die<br />
biologische Vielfalt innerhalb des Baugebietes positiv zu beeinflussen und<br />
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, die planungsrelevante Arten betreffen<br />
könnten, wie z.B. Verkleinerung von Nahrungshabitaten oder Verlust von<br />
Ansitzwarten, sind bereits konkrete Maßnahmen vorgesehen, die im Rahmen des<br />
Bauleitplanverfahrens weiter abgestimmt werden sollen.<br />
Schutzgut Boden<br />
Der Verlust der im Plangebiet vorkommenden, besonders schutzwürdigen Böden<br />
(besonders fruchtbare Braunerden) im Rahmen der Inanspruchnahme von Flächen<br />
kann nicht vollständig kompensiert werden. Eine Reduzierung der Beeinträchtigung ist<br />
bei der weiteren Umsetzung durch Minimierung der Flächenversiegelung für<br />
Parkflächen, Wege oder Nebenanlagen denkbar.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Für die Uferzone des Rotbaches sind Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen, die im<br />
gehölzbestandenen nördlichen Teil eine Entfesselung in gelenkter Eigendynamik, die<br />
Anlage von Uferstreifen und ergänzende Anpflanzungen beinhalten. Das östliche Ufer<br />
des Lechenicher Mühlengrabens soll auf einer Breite von 3 Metern für eine natürliche<br />
Vegetationsentwicklung entfesselt und von Nutzungen freigehalten werden. Ergänzend<br />
sind ebenfalls Gehölzpflanzungen geplant.<br />
Durch die Nutzung von Möglichkeiten zur örtlichen Versickerung von<br />
Niederschlagswasser im Bereich des vorhandenen Rückhaltebecken können die<br />
negativen Wirkungen im Hinblick auf die Grundwasserneubildungsrate reduziert<br />
werden.<br />
Stoffliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch das Projekt sind aufgrund des<br />
geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim vorzubeugen.<br />
Insbesondere sollen im Zuge der Umsetzung der Planung die<br />
Schmutzwasserentsorgung und eine extensive Form der Tierhaltung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Schutzgut Luft/Klima<br />
Eine Minimierung von Flächenversiegelung und eine Durchgrünung der neuen<br />
Baugebiete kann dazu beitragen, die Beeinträchtigungen auf das lokale Klima zu<br />
reduzieren.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Zur Minderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild kann der weitreichende<br />
Erhalt der vorhandenen landschaftsgestaltenden Gehölzbestände beitragen.<br />
Als landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes können insbesondere die vorgesehenen Gehölzpflanzungen und die<br />
Gewässerrenaturierungsmaßnahmen dienen.<br />
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Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Der Verlust des erhaltenswerten Kruzifix in einer Fassadennische des Jahnshofes wird<br />
vermieden.<br />
Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde im Rahmen<br />
der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren. Auf der Grundlage<br />
der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden erhebliche<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht erwartet.<br />
5.5 Zusammenfassung<br />
Nach Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />
Umweltauswirkungen der geplanten Regionalplanänderung werden diese abschließend<br />
einer Umweltschutzrechtlichen Betrachtung unterzogen. Im Rahmen der Bewertung<br />
wurden bereits mögliche Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt.<br />
III. Zusätzliche Angaben<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Punkt 3)<br />
1. Vorgehensweise und Datengrundlage<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3a)<br />
Gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bezieht sich die Umweltprüfung auf<br />
das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannte Prüfmethoden<br />
sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise<br />
verlangt werden kann.<br />
Für die Erstellung des Umweltberichts sind folgende Unterlagen herangezogen<br />
worden:<br />
- LEP NRW (1995)<br />
- Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan (GEP)) Region <strong>Köln</strong><br />
- Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt<br />
- Landschaftsplan der Stadt Erftstadt<br />
- @LINFOS, Landschaftsinformationssammlung der Landesamtes für Natur,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)<br />
- Kultur.Landschaft.Digital (KULADIG), Landschaftsverband Rheinland u.<br />
Landschaftsverband Westfalen<br />
- Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen<br />
(Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen, 2007)<br />
- „Ökologischer Fachbeitrag“ zum GEP Region <strong>Köln</strong>, Teil „Arten- und<br />
Biotopschutz“, LANUV<br />
- „Karte der schutzwürdigen Böden“ (1:50.000, zweite Auflage) und<br />
„Rohstoffkarte“ (RK100) des Geologischen Dienstes NRW<br />
- Umgebungslärm in NRW / Lärmkartierung NRW (MUNLV NRW)<br />
– 42 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
- Infosystem Geschützte Arten in NRW (MUNLV NRW)<br />
- Schreiben der Stadt Erftstadt vom 15.<strong>06</strong>.2010 zur Änderung des Regionalplanes<br />
und zugehörige Unterlagen<br />
- Rückläufe aus dem Scoping zum Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />
Die Größe des jeweils untersuchten Raumes differenziert in Abhängigkeit von dem<br />
betrachteten Schutzgut bzw. Umweltbelang. Zu einzelnen Fragestellungen, so<br />
bezüglich der Frage nach anderweitigen Planungsmöglichkeiten, werden ggf. auch<br />
Bereiche außerhalb des Untersuchungsraumes in die Prüfung miteinbezogen.<br />
Andererseits reicht bei verschiedenen Themen u.U. auch eine kleinräumigere<br />
Betrachtung aus, da sich der darauf bezogene Wirkungsbereich der Planung nicht auf<br />
den gesamten Untersuchungsraum erstreckt.<br />
2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3b)<br />
Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Abs. 4 und §<br />
37 Abs. 2 LPlG im Verfahren nach § 34 LPlG sowie über die Beteiligung der<br />
Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 4 Abs.<br />
2 LPlG.<br />
Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorhergesehene negative<br />
Umweltauswirkungen zu ermitteln, um daraufhin zeitnah geeignete<br />
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Sie konzentriert sich auf die Umweltauswirkungen<br />
die im Umweltbericht als „erheblich“ bezeichnet wurden.<br />
Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung<br />
lediglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. weitergehende verbindliche<br />
Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den bauleitplanerischen<br />
Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.<br />
3. Zusammenfassung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3c)<br />
Gegenstand der vorliegenden Regionalplanänderung ist ein bauleitplanerisches<br />
Vorhaben der Stadt Erftstadt, die für den Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt <strong>Köln</strong> die<br />
Symboldarstellung „PF“ (Pflegezentrum) erfordert. Es handelt sich dabei um die<br />
Errichtung eines Sozial- und Pflegezentrums zu dem neben einem Demenzpflegeheim<br />
(ca. 75 Pflegeplätze) und einer Fachklinik für die medizinische Rehabilitation (ca. 60<br />
betreute Wohneinheiten und 20 Kurzzeit-Pflegeplätze) auch ein Bereich für<br />
Parkanlagen, für den ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung sowie für die<br />
Pferdehaltung zu therapeutischen Zwecken geplant ist.<br />
Die Neudarstellung des Symbols „PF“ betrifft regionalplanerisch einen<br />
Freiraumbereich, der mit den Freiraumfunktionen Bereich für Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie Bereiche mit Grundwasser- und<br />
Grundwasserschutzfunktionen (BGG) überlagert wird.<br />
– 43 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Gut die Hälfte der baulichen Anlagen des Pflegezentrums soll in dem umzubauenden<br />
und zu renovierenden Gebäudebestand des „Jahnshof“, einem ehemaligen<br />
landwirtschaftlichen Gehöft, untergebracht werden. Für die sich direkt östlich der<br />
Gebäude des Jahnhofes bzw. des Lechenicher Mühlengrabens anschließende<br />
Demenzklinik und das therapeutische Reiten müssen neue Gebäude errichtet werden.<br />
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Erftstadt-Konradsheim. Die<br />
Umgebung von Erftstadt-Konradsheim ist durch intensiv landwirtschaftlich genutzte<br />
Offenlandbereiche geprägt. Nordwestlich der K 44 befinden sich die Anlagen des 18-<br />
Loch-Golfplatzes „Golf Burg Konradsheim“ einschließlich der historisch bedeutenden<br />
Burg.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />
Kartierung im Auftrag der Stadt Erftstadt durch das Planungsbüro Smeets +<br />
Damaschek erfasst. Diese sind im Umweltbericht zum Änderungsverfahren für den<br />
Flächennutzungsplan sowie im artenschutzrechtlichen Gutachten zum<br />
Bauleitplanverfahren beschrieben (Stand: März 2010) und sind Grundlage der<br />
vorliegenden Umweltprüfung.<br />
Natur und Landschaft im Plangebiet sind nach Analyse und Bewertung der einzelnen<br />
Schutzgüter im östlichen Teil des Untersuchungs- bzw. Plangebietes als überörtlich<br />
bedeutsam mit hohem Entwicklungspotential für eine regionale Bedeutsamkeit zu<br />
bewerten. Diese Teilbereiche, die durch die beiden Gewässer Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben sowie ihre Begleitstrukturen geprägt werden, sind<br />
strukturell, vegetationskundlich und faunistisch wertvoll und üben wichtige<br />
Funktionen für den regionalen Biotopverbund sowie die Erholung, das Landschaftsbild<br />
und den Gewässer- und Grundwasserschutz aus.<br />
Der westliche Bereich des Untersuchungs- bzw. Plangebietes kann in Folge der<br />
dominierenden Überbauung und Flächenbefestigung sowie wegen der verkehrlichen<br />
Belastungen der L 162 und der K 44 kaum ökologische Funktionen übernehmen.<br />
Dabei sind in erster Linie noch gewisse Habitatfunktionen für Fledermäuse und Vögel,<br />
darunter auch planungsrelevante Arten, relevant. Nach den vorliegenden Erkenntnissen<br />
sind jedoch keine nachgewiesenen Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten von<br />
besonders geschützten Arten im Sinne des § 42 BNatSchG innerhalb des Plangebietes<br />
bekannt und daher im Falle der Realisierung dieser Planung betroffen.<br />
In gesamten Plangebiet ist der Schutz des Grundwassers eine prioritäre Aufgabe des<br />
Umweltschutzes (geplantes Trinkwasserschutzgebiet Erftstadt-Dirmerzheim - Zone<br />
III A).<br />
Die Umweltprüfung trägt dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des Plangebiets<br />
erheblich vorbelastet sind, da sie gemäß den Darstellungen des an die Ziele der<br />
Landes- und Regionalplanung angepassten Flächennutzungsplans entwickelt sind, d.h.<br />
überbaut bzw. versiegelt sind.<br />
Methodisch wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten<br />
Regionalplanänderung mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der bisherigen<br />
Darstellung des Regionalplanes verglichen.<br />
In dem vorliegenden Fall sind ausgenommen der Beibehaltung der Darstellungen des<br />
Regionalplanes ergeben sich keine weiteren Alternativen, da es sich um ein<br />
– 44 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
standortgebundenes Vorhaben handelt. Dies begründet sich aus den projektbedingten<br />
Standortkriterien, deren Berücksichtigung im Gemeindegebiet nur auf der in Rede<br />
stehenden Planfläche möglich ist (vgl. Inhalt der Planänderung).<br />
Die geplante Umsetzung des Pflegezentrums wird wegen der zusätzlichen Überbauung<br />
und der ebenfalls einhergehenden Nutzungsintensivierung in den Freiraumbereichen<br />
zu verstärkten jedoch im räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgleichbaren<br />
Umweltauswirkungen führen. Betroffen sind dabei in erster Linie die Schutzgüter<br />
„Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Mensch, Bevölkerung und Gesundheit“,<br />
„Landschaft, Landschaftsbild“ und „Boden“. Dies begründet sich aus dem Verlust und<br />
der dauerhaften Überbauung von Freiraum mit Bedeutung für die wohnortnahe<br />
Erholung bzw. als Verbundfläche der Gewässerauen längs Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben. Daneben sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ in Form der<br />
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Überbauung und Versiegelung<br />
und auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ im Falle des Vorkommens von<br />
archäologisch bedeutenden Sachgütern zu erwarten bzw. denkbar.<br />
Im Sinne der Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen werden die<br />
wertvollsten Teilbereiche des Plangebietes (Uferstreifen längs Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben) nicht in die Planung einbezogen. Darüber hinaus ist es zur<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen insbesondere erforderlich, Stoffeinträgen in<br />
Grundwasser und Oberflächengewässer vorzubeugen und im Vorfeld der<br />
Planungsumsetzung eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchzuführen.<br />
Die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe ist im räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang möglich. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die<br />
vorgesehenen Renaturierungsmaßnahmen längs der Gewässer Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben umgesetzt werden. Durch diese<br />
Renaturierungsmaßnahmen sind deutliche Aufwertungen der<br />
Biotopverbundfunktionen möglich, die die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere,<br />
biologische Vielfalt“ betreffen, darüber hinaus werden mittels dieser Maßnahmen<br />
deutliche Aufwertungen für die Schutzgüter „Landschaftsbild“ und „Gewässerschutz“<br />
erzielt.<br />
Werden die genannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist<br />
nicht mehr von erheblichen, durch die geplante Regionalplanänderung ausgelösten<br />
Umweltwirkungen auszugehen.<br />
– 45 –
– 46 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
Liste der Verfahrensbeteiligten Stand: November 2010<br />
003<br />
004<br />
004<br />
004<br />
005<br />
0<strong>06</strong><br />
007<br />
008<br />
009<br />
012<br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
Ravensberger Straße 117<br />
33607 Bielefeld<br />
Landschaftsverband Rheinland -Liegenschaftsmanagement-<br />
Kennedy-Ufer 2<br />
5<strong>06</strong>79 <strong>Köln</strong><br />
Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland<br />
Ehrenfriedstr. 19<br />
50259 Pulheim<br />
Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />
Endenicher Str. 133<br />
53115 Bonn<br />
Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L. - Bezirksstelle f. Agrarstruktur<br />
Rütger-von-Scheven-Sr. 44<br />
52349 Düren<br />
Landwirtschaftskammer NRW - Bezirksstelle f. Agrarstruktur<br />
Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />
52349 Düren<br />
Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft<br />
Krewelstraße 7<br />
53783 Eitdorf<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW<br />
Goebenstr. 25<br />
44135 Dortmund<br />
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb -<br />
De-Greiff-Straße 195<br />
47803 Krefeld<br />
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />
Ripshorster Straße 3<strong>06</strong><br />
46117 Oberhausen<br />
– 47 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
013<br />
014<br />
015<br />
016<br />
017<br />
019<br />
020<br />
022<br />
111<br />
124<br />
126<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit<br />
Josef-Gockeln-Straße 7<br />
40474 Düsseldorf<br />
Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.<br />
Uerdingerstr. 58-62<br />
40474 Düsseldorf<br />
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW<br />
Friedrich-Ebert-Str. 34-38<br />
40210 Düsseldorf<br />
LandesSportBund NRW e.V.<br />
Friedrich-Alfred-Str. 25<br />
47055 Duisburg<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />
Wildenbruchplatz 1<br />
45888 Gelsenkirchen<br />
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen<br />
Mies-van-der-Rohe-Straße 10<br />
52074 Aachen<br />
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW<br />
Kasernenstraße 6<br />
40213 Düsseldorf<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />
Leibnizstr. 10<br />
45659 Recklinghausen<br />
Kreis Düren<br />
Bismarckstraße 16<br />
52351 Düren<br />
Gemeinde Nörvenich<br />
Bahnhofstraße 25<br />
52388 Nörvenich<br />
Gemeinde Vettweiß<br />
Gereonstraße 14<br />
52391 Vettweiß<br />
– 48 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
127<br />
137<br />
138<br />
174<br />
177<br />
179<br />
181<br />
182<br />
256<br />
283<br />
285<br />
Kreis Euskirchen<br />
Jülicher Ring 32<br />
53861 Euskirchen<br />
Gemeinde Weilerswist<br />
Bonner Str. 29<br />
53919 Weilerswist<br />
Stadt Zülpich<br />
Markt 21<br />
53909 Zülpich<br />
Rhein-Erft-Kreis<br />
Willy-Brandt-Platz 1<br />
50126 Bergheim<br />
Stadt Brühl<br />
Uhlstraße 3<br />
50321 Brühl<br />
Stadt Erftstadt<br />
Holzdamm 10<br />
50374 Erftstadt<br />
Stadt Hürth<br />
Friedrich-Ebert-Straße 40<br />
50354 Hürth<br />
Stadt Kerpen<br />
Jahnplatz 1<br />
50171 Kerpen<br />
Erftverband<br />
Am Erftverband 6<br />
50126 Bergheim<br />
Industrie- u. Handelskammer <strong>Köln</strong><br />
Unter Sachsenhausen 10-26<br />
5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />
Handwerkskammer <strong>Köln</strong><br />
Heumarkt 12<br />
5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
– 49 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
403<br />
420<br />
421<br />
442<br />
490<br />
491<br />
629<br />
633<br />
Zweckverband Naturpark Rheinland<br />
Willy-Brandt-Platz 1<br />
50126 Bergheim<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.<br />
Rochusstr. 18<br />
53123 Bonn<br />
RWE Power – Abteilung Tagebauplanung u. Umweltschutz<br />
Stüttgenweg 2<br />
50935 <strong>Köln</strong><br />
Zweckverband Nahverkehr Rheinland GmbH<br />
Glockengasse 37-39<br />
5<strong>06</strong>67 <strong>Köln</strong><br />
Landesentwicklungsgesellschaft NW<br />
Roßstraße 120<br />
40476 Düsseldorf<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />
Am Gut Wolf 3<br />
52070 Aachen<br />
PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH<br />
Schieringshof 10-14<br />
45329 Essen<br />
Biologische Station Bonn e.V.<br />
Auf dem Dransdorfer Berg 76<br />
45329 Essen<br />
– 50 –