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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Beurteilung muss auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

Zusammenfassend wurde in der Untersuchung von Smeets + Damaschek festgestellt,<br />

dass eine sachgerechte Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der<br />

Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS<br />

und Artenliste je Messtischblatt) möglich ist.<br />

Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />

Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />

zu vermuten sind (vgl. Kap 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt).<br />

5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2c)<br />

Die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen, teils erheblichen<br />

Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch verschiedene<br />

Maßnahmen zu verringern oder auszugleichen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Ein wesentlicher Aspekt bei den Umweltfolgen der Planung ist der vorab beschriebene<br />

Teilverlust von Freiraum für die landschaftsgebundene Erholung. Zur Minderung und<br />

zum Ausgleich dieser Beeinträchtigung bedarf es Maßnahmen, um die Attraktivität für<br />

die Erholungsnutzung im verbleibenden Freiraum zu verbessern. Besonders geeignet<br />

sind Begrünungsmaßnahmen um das neue Pflegezentrum oder längs der Gewässer<br />

sowie Gehölzpflanzungen in den anschließenden Freiraumbereichen. Die<br />

Pflanzmaßnahmen können zur Stärkung der Erholungsfunktionen beitragen. Eine<br />

weitere Möglichkeit hierzu ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und<br />

Durchgängigkeit des Plangebietes. Zu diesem Zweck sollten Wegeverbindungen zur<br />

Brücke am Rotbach erhalten bleiben bzw. neu geschaffen werden.<br />

Angesichts der vielseitigen Möglichkeiten der Verminderung und des Ausgleichs der<br />

Beeinträchtigungen ist eine funktionale Kompensation der Beeinträchtigungen im<br />

verbleibenden oder umgebenden Freiraum zwischen den ASB Erftstadt-Lechenich und<br />

Erftstadt-Dirmerzheim zu erreichen.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Als Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf<br />

Lebensraumfunktionen sind der weitgehende Erhalt von vorhandenen Gehölz- und<br />

Vegetationsstrukturen sowie sonstiger Habitatstrukturen im Plangebiet zu nennen.<br />

Weiterhin können die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Rotbach und<br />

Lechenicher Mühlengraben dazu beitragen, die Lebensraumqualitäten und die<br />

biologische Vielfalt innerhalb des Baugebietes positiv zu beeinflussen und<br />

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