Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Beurteilung muss auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />
Zusammenfassend wurde in der Untersuchung von Smeets + Damaschek festgestellt,<br />
dass eine sachgerechte Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der<br />
Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS<br />
und Artenliste je Messtischblatt) möglich ist.<br />
Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />
Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />
zu vermuten sind (vgl. Kap 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt).<br />
5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2c)<br />
Die im vorangegangenen Kapitel beschriebenen, teils erheblichen<br />
Umweltauswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch verschiedene<br />
Maßnahmen zu verringern oder auszugleichen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Ein wesentlicher Aspekt bei den Umweltfolgen der Planung ist der vorab beschriebene<br />
Teilverlust von Freiraum für die landschaftsgebundene Erholung. Zur Minderung und<br />
zum Ausgleich dieser Beeinträchtigung bedarf es Maßnahmen, um die Attraktivität für<br />
die Erholungsnutzung im verbleibenden Freiraum zu verbessern. Besonders geeignet<br />
sind Begrünungsmaßnahmen um das neue Pflegezentrum oder längs der Gewässer<br />
sowie Gehölzpflanzungen in den anschließenden Freiraumbereichen. Die<br />
Pflanzmaßnahmen können zur Stärkung der Erholungsfunktionen beitragen. Eine<br />
weitere Möglichkeit hierzu ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und<br />
Durchgängigkeit des Plangebietes. Zu diesem Zweck sollten Wegeverbindungen zur<br />
Brücke am Rotbach erhalten bleiben bzw. neu geschaffen werden.<br />
Angesichts der vielseitigen Möglichkeiten der Verminderung und des Ausgleichs der<br />
Beeinträchtigungen ist eine funktionale Kompensation der Beeinträchtigungen im<br />
verbleibenden oder umgebenden Freiraum zwischen den ASB Erftstadt-Lechenich und<br />
Erftstadt-Dirmerzheim zu erreichen.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Als Minderungsmaßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf<br />
Lebensraumfunktionen sind der weitgehende Erhalt von vorhandenen Gehölz- und<br />
Vegetationsstrukturen sowie sonstiger Habitatstrukturen im Plangebiet zu nennen.<br />
Weiterhin können die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich von Rotbach und<br />
Lechenicher Mühlengraben dazu beitragen, die Lebensraumqualitäten und die<br />
biologische Vielfalt innerhalb des Baugebietes positiv zu beeinflussen und<br />
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