Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer<br />
Landschaftselemente eines Fließgewässerökosystems;<br />
b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21b LG<br />
NRW), insbesondere:<br />
- zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Freiräume im Umfeld der<br />
Siedlungsbereiche.<br />
5.1-24 Ersatz der Pappel- und Fichtenbestände durch bodenständige Baum- und Straucharten<br />
in einer Parkanlage südöstlich der Burg Konradsheim parallel zur K 44.<br />
Renaturierung der Teichanlage durch Abflachen der Ufer, Ausbildung von<br />
Flachwasserzonen mit Röhrichtvorkommen und Bepflanzung des Teichrandes in<br />
Teilbereichen mit bodenständigen Ufergehölzen.<br />
Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" - Besonders geschützte Teile von<br />
Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />
Vogelschutzgebiete<br />
Schutzgebiete von diesen europäischen Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet<br />
noch in dessen Umfeld vorhanden. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Ober-, Mittelund<br />
Untersee in der Ville Seenkette“ (DE-5107-305) ist ca. 6 km entfernt.<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Das Plangebiet liegt in der Zone IIIA (weitere Zone) des geplanten<br />
Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (Verfahrensstand vgl. Kap. 2.1 ).<br />
Naturpark Rheinland<br />
Das Plangebiet liegt am westlichen Randgebiet des Naturparks Rheinland (vormals<br />
Kottenforst-Ville) im Bereich der Bördelandschaften. Der Naturpark erstreckt sich auf<br />
den linksrheinischen Teil der im LEP NRW ausgewiesenen wertvollen<br />
Kulturlandschaft Nr. 10 „Kottenforst, Siebengebirge und Wahner Heide“. Das Gebiet<br />
erstreckt sich von Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) im Nordwesten bis Wachtberg (Rhein-<br />
Sieg-Kreis) im Südosten.<br />
II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2)<br />
1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />
wird<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2a i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />
Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />
Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />
Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />
ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />
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