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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer<br />

Landschaftselemente eines Fließgewässerökosystems;<br />

b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21b LG<br />

NRW), insbesondere:<br />

- zur Erhaltung und Entwicklung landschaftlicher Freiräume im Umfeld der<br />

Siedlungsbereiche.<br />

5.1-24 Ersatz der Pappel- und Fichtenbestände durch bodenständige Baum- und Straucharten<br />

in einer Parkanlage südöstlich der Burg Konradsheim parallel zur K 44.<br />

Renaturierung der Teichanlage durch Abflachen der Ufer, Ausbildung von<br />

Flachwasserzonen mit Röhrichtvorkommen und Bepflanzung des Teichrandes in<br />

Teilbereichen mit bodenständigen Ufergehölzen.<br />

Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" - Besonders geschützte Teile von<br />

Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Schutzgebiete von diesen europäischen Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet<br />

noch in dessen Umfeld vorhanden. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Ober-, Mittelund<br />

Untersee in der Ville Seenkette“ (DE-5107-305) ist ca. 6 km entfernt.<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Das Plangebiet liegt in der Zone IIIA (weitere Zone) des geplanten<br />

Trinkwasserschutzgebietes „Erftstadt-Dirmerzheim“ (Verfahrensstand vgl. Kap. 2.1 ).<br />

Naturpark Rheinland<br />

Das Plangebiet liegt am westlichen Randgebiet des Naturparks Rheinland (vormals<br />

Kottenforst-Ville) im Bereich der Bördelandschaften. Der Naturpark erstreckt sich auf<br />

den linksrheinischen Teil der im LEP NRW ausgewiesenen wertvollen<br />

Kulturlandschaft Nr. 10 „Kottenforst, Siebengebirge und Wahner Heide“. Das Gebiet<br />

erstreckt sich von Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) im Nordwesten bis Wachtberg (Rhein-<br />

Sieg-Kreis) im Südosten.<br />

II. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2)<br />

1. Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />

wird<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2a i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />

Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />

Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />

ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />

– 19 –

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