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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

möglicherweise Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt des Plangebietes verursacht<br />

werden, die jedoch im räumlichen Funktionszusammenhang als ausgleichbar betrachtet<br />

werden.<br />

Zur Aufwertung des Gebietes soll entlang des derzeitigen Wirtschaftsweges, der das<br />

Gebiet von Ost nach West durchzieht, eine Allee angelegt werden. Entlang der<br />

südlichen Plangebietsgrenze soll eine Eingrünung des Geländes erfolgen. Auch durch<br />

die geplante Pflanzung von standortheimischen Gehölzen entlang des Rotbaches wird<br />

eine ökologische Aufwertung erreicht. Außerdem sind als Kompensationsmaßnahmen<br />

Renaturierungsmaßnahmen am Rotbach vorgesehen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Die geplante Nutzung bedingt auf bislang unversiegelten sowie auch auf schon<br />

gestörten Bereichen des Plangebietes über die Nachnutzung vorhandener Gebäude<br />

hinausgehend eine zusätzliche Überbauung sowie eine Versiegelung (Gebäude,<br />

Verkehrsflächen) von ertragreichen Böden. Beansprucht werden hierfür etwa 1 ha.<br />

Hier kommt es zu einem völligen Verlust von Bodenfunktionen. Der Verlust von<br />

Bodenfunktionen betrifft aus ökologischer Sicht insbesondere die allgemeinen<br />

Funktionen des Bodens. Da im Plangebiet ertragreiche Böden vorherrschen, ist darüber<br />

hinaus die ergänzende wichtige Bodenfunktion der Nahrungsmittelproduktion<br />

betroffen.<br />

In den Bereichen, für die eine gärtnerische Nutzung oder für die Pferdehaltung<br />

vorgesehen sind, kommt es zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen im Zuge der<br />

Neuanlage von Wegen, Nebenanlagen und einer Nutzungsintensivierung.<br />

Schadstoffeinträge in den Boden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses<br />

Schutzgutes führen und ebenfalls das Schutzgut Wasser betreffen könnten, müssen im<br />

Bauleitplanverfahren durch verbindliche Vorgaben der Oberen Wasserbehörde<br />

aufgrund des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim<br />

ausgeschlossen werden.<br />

In Teilbereichen kommt es jedoch auch zu Renaturierungen von versiegelten Flächen.<br />

So wird beispielweise der landwirtschaftliche Innenhof teilweise geöffnet, entsiegelt<br />

und begrünt. Die östlich an den Lechenicher Mühlengraben angrenzenden versiegelten<br />

Flächen werden ebenfalls teilweise entsiegelt und naturnah gestaltet.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den vorbeugenden Hochwasserschutz der<br />

Ober- und Unterlieger des Lechenicher Mühlengrabens oder des Rotbaches werden<br />

nicht angenommen, da gemäß den Untersuchungen des Erftverbandes vermutlich kein<br />

Retentionsraum betroffen ist. Diese Interpretation der vorhandenen Erkenntnisse teilt<br />

auch die Obere Wasserbehörde.<br />

Im Zuge der Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die<br />

Oberflächengewässer selbst zu erwarten. Vielmehr ist von Seiten des Erftverbandes<br />

sowie im Rahmen des Kompensationsmaßnahmenkonzeptes dieser Planung eine<br />

ökologische Aufwertung des Rotbaches und des Lechenicher Mühlengrabens<br />

vorgesehen.<br />

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