Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
möglicherweise Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt des Plangebietes verursacht<br />
werden, die jedoch im räumlichen Funktionszusammenhang als ausgleichbar betrachtet<br />
werden.<br />
Zur Aufwertung des Gebietes soll entlang des derzeitigen Wirtschaftsweges, der das<br />
Gebiet von Ost nach West durchzieht, eine Allee angelegt werden. Entlang der<br />
südlichen Plangebietsgrenze soll eine Eingrünung des Geländes erfolgen. Auch durch<br />
die geplante Pflanzung von standortheimischen Gehölzen entlang des Rotbaches wird<br />
eine ökologische Aufwertung erreicht. Außerdem sind als Kompensationsmaßnahmen<br />
Renaturierungsmaßnahmen am Rotbach vorgesehen.<br />
Schutzgut Boden<br />
Die geplante Nutzung bedingt auf bislang unversiegelten sowie auch auf schon<br />
gestörten Bereichen des Plangebietes über die Nachnutzung vorhandener Gebäude<br />
hinausgehend eine zusätzliche Überbauung sowie eine Versiegelung (Gebäude,<br />
Verkehrsflächen) von ertragreichen Böden. Beansprucht werden hierfür etwa 1 ha.<br />
Hier kommt es zu einem völligen Verlust von Bodenfunktionen. Der Verlust von<br />
Bodenfunktionen betrifft aus ökologischer Sicht insbesondere die allgemeinen<br />
Funktionen des Bodens. Da im Plangebiet ertragreiche Böden vorherrschen, ist darüber<br />
hinaus die ergänzende wichtige Bodenfunktion der Nahrungsmittelproduktion<br />
betroffen.<br />
In den Bereichen, für die eine gärtnerische Nutzung oder für die Pferdehaltung<br />
vorgesehen sind, kommt es zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen im Zuge der<br />
Neuanlage von Wegen, Nebenanlagen und einer Nutzungsintensivierung.<br />
Schadstoffeinträge in den Boden, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses<br />
Schutzgutes führen und ebenfalls das Schutzgut Wasser betreffen könnten, müssen im<br />
Bauleitplanverfahren durch verbindliche Vorgaben der Oberen Wasserbehörde<br />
aufgrund des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim<br />
ausgeschlossen werden.<br />
In Teilbereichen kommt es jedoch auch zu Renaturierungen von versiegelten Flächen.<br />
So wird beispielweise der landwirtschaftliche Innenhof teilweise geöffnet, entsiegelt<br />
und begrünt. Die östlich an den Lechenicher Mühlengraben angrenzenden versiegelten<br />
Flächen werden ebenfalls teilweise entsiegelt und naturnah gestaltet.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den vorbeugenden Hochwasserschutz der<br />
Ober- und Unterlieger des Lechenicher Mühlengrabens oder des Rotbaches werden<br />
nicht angenommen, da gemäß den Untersuchungen des Erftverbandes vermutlich kein<br />
Retentionsraum betroffen ist. Diese Interpretation der vorhandenen Erkenntnisse teilt<br />
auch die Obere Wasserbehörde.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf die<br />
Oberflächengewässer selbst zu erwarten. Vielmehr ist von Seiten des Erftverbandes<br />
sowie im Rahmen des Kompensationsmaßnahmenkonzeptes dieser Planung eine<br />
ökologische Aufwertung des Rotbaches und des Lechenicher Mühlengrabens<br />
vorgesehen.<br />
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