Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
3. Regionalplanerische Bewertung<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Die landesplanerischen Vorgaben für die angeregte Regionalplanänderung ergeben<br />
sich im Wesentlichen aus dem Landesentwicklungsplan, dem<br />
Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan <strong>Köln</strong>. Danach ergeben sich<br />
insbesondere folgende Fragestellungen:<br />
Planung eines Pflegezentrums im landes- und regionalplanerischen Freiraum<br />
Der Planbereich ist im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan als<br />
Freiraum dargestellt. Der landes- und regionalplanerische Freiraum ist grundsätzlich<br />
kein geeigneter Standort für eine Fachklinik für medizinische Rehabilitation oder für<br />
eine Demenzklinik. Nach den §§ 6 und 7 Landesentwicklungsprogramm soll sich die<br />
gemeindliche Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten. Größere<br />
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie die hier geplanten medizinischen<br />
Einrichtungen, sind danach vorrangig in den regionalplanerischen Siedlungsbereichen<br />
zu planen. Zielsetzung dabei ist die Bündelung und langfristige Auslastung<br />
öffentlicher und privater Infrastruktureinrichtungen an zentralen und für die nicht<br />
motorisierte Bevölkerung erreichbaren Standorten.<br />
Die Planung des vorliegenden Pflegezentrums unterscheidet sich von sonst üblichen<br />
medizinischen Einrichtungen durch größere Freiflächen für therapeutische Arbeiten.<br />
Ein solches Flächenangebot steht üblicherweise im landes- oder regionalplanerischen<br />
Siedlungsraum nicht oder nur in Randbereichen zur Verfügung. Nach Aussage der<br />
Stadt Erftstadt gibt es im Stadtgebiet keinen geeigneten sonstigen Standort für das<br />
geplante Pflegezentrum. Die Stadt hat zudem ausgeführt, dass der vorgesehene<br />
Standort im Ortsteil Konradsheim nur ca. 0,5 km entfernt vom Siedlungsrand von<br />
Lechenich liegt. Die Entfernung zum Ortskern dieses Siedlungsschwerpunktes von<br />
Erftstadt beträgt lediglich 1,5 km. Durch eine entsprechende städtebauliche Planung<br />
soll der geplante Pflegezentrums-Standort diesem Sieldungsbereich zudem zugeordnet<br />
werden.<br />
Schutz der Rotbachaue und des Lechenicher Mühlengrabens<br />
Die Freiraumdarstellung des Regionalplans ist im Bereich des geplanten<br />
Pflegezentrums mit der Darstellung eines Bereichs zum Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Mit dieser Darstellung werden die<br />
rückwärtig an die Planung angrenzende Rotbachaue und der das Plangebiet querende<br />
Lechenicher Mühlengraben geschützt. Diese Gewässerstrukturen bilden in der intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft einen wichtigen Vernetzungskorridor,<br />
dessen ökologische Bedeutung für die weitere Umgebung einzigartig ist. Eine<br />
Vereinbarkeit der Pflegezentrums-Planung mit diesen regionalplanerischen Vorgaben<br />
soll über das in der kommunalen Bauleitplanung festzulegende landschaftspflegerische<br />
Ausgleichskonzept sichergestellt werden. Vorgespräche zwischen Gemeinde und der<br />
Unteren Landschaftsbehörde haben hier bereits eine grundsätzliche Vereinbarkeit<br />
erkennen lassen.<br />
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