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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

3. Regionalplanerische Bewertung<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Die landesplanerischen Vorgaben für die angeregte Regionalplanänderung ergeben<br />

sich im Wesentlichen aus dem Landesentwicklungsplan, dem<br />

Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan <strong>Köln</strong>. Danach ergeben sich<br />

insbesondere folgende Fragestellungen:<br />

Planung eines Pflegezentrums im landes- und regionalplanerischen Freiraum<br />

Der Planbereich ist im Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan als<br />

Freiraum dargestellt. Der landes- und regionalplanerische Freiraum ist grundsätzlich<br />

kein geeigneter Standort für eine Fachklinik für medizinische Rehabilitation oder für<br />

eine Demenzklinik. Nach den §§ 6 und 7 Landesentwicklungsprogramm soll sich die<br />

gemeindliche Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte ausrichten. Größere<br />

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie die hier geplanten medizinischen<br />

Einrichtungen, sind danach vorrangig in den regionalplanerischen Siedlungsbereichen<br />

zu planen. Zielsetzung dabei ist die Bündelung und langfristige Auslastung<br />

öffentlicher und privater Infrastruktureinrichtungen an zentralen und für die nicht<br />

motorisierte Bevölkerung erreichbaren Standorten.<br />

Die Planung des vorliegenden Pflegezentrums unterscheidet sich von sonst üblichen<br />

medizinischen Einrichtungen durch größere Freiflächen für therapeutische Arbeiten.<br />

Ein solches Flächenangebot steht üblicherweise im landes- oder regionalplanerischen<br />

Siedlungsraum nicht oder nur in Randbereichen zur Verfügung. Nach Aussage der<br />

Stadt Erftstadt gibt es im Stadtgebiet keinen geeigneten sonstigen Standort für das<br />

geplante Pflegezentrum. Die Stadt hat zudem ausgeführt, dass der vorgesehene<br />

Standort im Ortsteil Konradsheim nur ca. 0,5 km entfernt vom Siedlungsrand von<br />

Lechenich liegt. Die Entfernung zum Ortskern dieses Siedlungsschwerpunktes von<br />

Erftstadt beträgt lediglich 1,5 km. Durch eine entsprechende städtebauliche Planung<br />

soll der geplante Pflegezentrums-Standort diesem Sieldungsbereich zudem zugeordnet<br />

werden.<br />

Schutz der Rotbachaue und des Lechenicher Mühlengrabens<br />

Die Freiraumdarstellung des Regionalplans ist im Bereich des geplanten<br />

Pflegezentrums mit der Darstellung eines Bereichs zum Schutz der Landschaft und<br />

landschaftsorientierten Erholung (BSLE) überlagert. Mit dieser Darstellung werden die<br />

rückwärtig an die Planung angrenzende Rotbachaue und der das Plangebiet querende<br />

Lechenicher Mühlengraben geschützt. Diese Gewässerstrukturen bilden in der intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Bördelandschaft einen wichtigen Vernetzungskorridor,<br />

dessen ökologische Bedeutung für die weitere Umgebung einzigartig ist. Eine<br />

Vereinbarkeit der Pflegezentrums-Planung mit diesen regionalplanerischen Vorgaben<br />

soll über das in der kommunalen Bauleitplanung festzulegende landschaftspflegerische<br />

Ausgleichskonzept sichergestellt werden. Vorgespräche zwischen Gemeinde und der<br />

Unteren Landschaftsbehörde haben hier bereits eine grundsätzliche Vereinbarkeit<br />

erkennen lassen.<br />

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