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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- Infosystem Geschützte Arten in NRW (MUNLV NRW)<br />

- Schreiben der Stadt Erftstadt vom 15.<strong>06</strong>.2010 zur Änderung des Regionalplanes<br />

und zugehörige Unterlagen<br />

- Rückläufe aus dem Scoping zum Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

Die Größe des jeweils untersuchten Raumes differenziert in Abhängigkeit von dem<br />

betrachteten Schutzgut bzw. Umweltbelang. Zu einzelnen Fragestellungen, so<br />

bezüglich der Frage nach anderweitigen Planungsmöglichkeiten, werden ggf. auch<br />

Bereiche außerhalb des Untersuchungsraumes in die Prüfung miteinbezogen.<br />

Andererseits reicht bei verschiedenen Themen u.U. auch eine kleinräumigere<br />

Betrachtung aus, da sich der darauf bezogene Wirkungsbereich der Planung nicht auf<br />

den gesamten Untersuchungsraum erstreckt.<br />

2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3b)<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Abs. 4 und §<br />

37 Abs. 2 LPlG im Verfahren nach § 34 LPlG sowie über die Beteiligung der<br />

Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren gemäß § 4 Abs.<br />

2 LPlG.<br />

Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorhergesehene negative<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln, um daraufhin zeitnah geeignete<br />

Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Sie konzentriert sich auf die Umweltauswirkungen<br />

die im Umweltbericht als „erheblich“ bezeichnet wurden.<br />

Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung<br />

lediglich rahmensetzende Wirkungen, d.h. weitergehende verbindliche<br />

Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den bauleitplanerischen<br />

Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.<br />

3. Zusammenfassung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3c)<br />

Gegenstand der vorliegenden Regionalplanänderung ist ein bauleitplanerisches<br />

Vorhaben der Stadt Erftstadt, die für den Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt <strong>Köln</strong> die<br />

Symboldarstellung „PF“ (Pflegezentrum) erfordert. Es handelt sich dabei um die<br />

Errichtung eines Sozial- und Pflegezentrums zu dem neben einem Demenzpflegeheim<br />

(ca. 75 Pflegeplätze) und einer Fachklinik für die medizinische Rehabilitation (ca. 60<br />

betreute Wohneinheiten und 20 Kurzzeit-Pflegeplätze) auch ein Bereich für<br />

Parkanlagen, für den ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung sowie für die<br />

Pferdehaltung zu therapeutischen Zwecken geplant ist.<br />

Die Neudarstellung des Symbols „PF“ betrifft regionalplanerisch einen<br />

Freiraumbereich, der mit den Freiraumfunktionen Bereich für Schutz der Landschaft<br />

und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie Bereiche mit Grundwasser- und<br />

Grundwasserschutzfunktionen (BGG) überlagert wird.<br />

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