Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Unabhängig von der Umsetzung der Planung „Pflegezentrum Jahnshof“ ist zu<br />
erwarten, dass mittelfristig Renaturierungsmaßnahmen an den beiden<br />
Oberflächengewässern durchgeführt werden, da der Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-<br />
Süd“ entsprechende Entwicklungsziele und Festsetzungen enthält. Damit würden<br />
deutliche Aufwertungen im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, den<br />
Biotopverbund und das Landschaftsbild erzielt.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Planungen des Wasserschutzgebietes Dirmerzheim ist<br />
vorgesehen, dass der Planbereich in der WSZ III A liegen wird. In Folge dessen wären<br />
in der Bauleitplanung und Baugenehmigung Regelungen für den GW-Schutz zu<br />
beachten.<br />
3. Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />
In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für den Fall der Umsetzung<br />
der vorgesehenen Regionalplanänderung ermittelt und beschrieben.<br />
Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />
dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />
Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />
auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />
Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />
Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />
Umweltauswirkungen dahingehend beschrieben und bewertet.<br />
Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />
unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von Landschaftsfunktionen<br />
führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf Landschaftsfunktionen und Schutzgütern<br />
durch visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen sowie Immissionen (Schadstoffe<br />
und Lärm) unterschieden werden.<br />
Auf Basis der bislang bekannten Planung sind folgende Wirkfaktoren bezogen auf die<br />
jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />
Wirkfaktor<br />
– 31 –<br />
Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />
M Bo W KL Bio La Ku<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
durch Nutzungsumwandlung)<br />
(Funktionsverlust X X X X X X X<br />
Überbauung/Versiegelung<br />
Parkflächen u.a.<br />
durch Gebäude, X X X X X X X<br />
Trenn-/Barrierewirkungen X X X X<br />
Immissionen (Lärm, Staub) X X X X<br />
Veränderung der Standortfaktoren<br />
(Beuruhigung / Störung)<br />
X X X X X X<br />
Verunreinigung des Grundwassers X X X X X<br />
Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, Tierhaltung<br />
X X X X<br />
Visuelle Wirkungen X X X X