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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Unabhängig von der Umsetzung der Planung „Pflegezentrum Jahnshof“ ist zu<br />

erwarten, dass mittelfristig Renaturierungsmaßnahmen an den beiden<br />

Oberflächengewässern durchgeführt werden, da der Landschaftsplan Nr. 5 „Erfttal-<br />

Süd“ entsprechende Entwicklungsziele und Festsetzungen enthält. Damit würden<br />

deutliche Aufwertungen im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt, den<br />

Biotopverbund und das Landschaftsbild erzielt.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Planungen des Wasserschutzgebietes Dirmerzheim ist<br />

vorgesehen, dass der Planbereich in der WSZ III A liegen wird. In Folge dessen wären<br />

in der Bauleitplanung und Baugenehmigung Regelungen für den GW-Schutz zu<br />

beachten.<br />

3. Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />

In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für den Fall der Umsetzung<br />

der vorgesehenen Regionalplanänderung ermittelt und beschrieben.<br />

Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />

dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />

Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />

auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />

Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />

Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />

Umweltauswirkungen dahingehend beschrieben und bewertet.<br />

Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />

unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von Landschaftsfunktionen<br />

führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf Landschaftsfunktionen und Schutzgütern<br />

durch visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen sowie Immissionen (Schadstoffe<br />

und Lärm) unterschieden werden.<br />

Auf Basis der bislang bekannten Planung sind folgende Wirkfaktoren bezogen auf die<br />

jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />

Wirkfaktor<br />

– 31 –<br />

Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />

M Bo W KL Bio La Ku<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

durch Nutzungsumwandlung)<br />

(Funktionsverlust X X X X X X X<br />

Überbauung/Versiegelung<br />

Parkflächen u.a.<br />

durch Gebäude, X X X X X X X<br />

Trenn-/Barrierewirkungen X X X X<br />

Immissionen (Lärm, Staub) X X X X<br />

Veränderung der Standortfaktoren<br />

(Beuruhigung / Störung)<br />

X X X X X X<br />

Verunreinigung des Grundwassers X X X X X<br />

Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, Tierhaltung<br />

X X X X<br />

Visuelle Wirkungen X X X X

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