Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Kulturelles Erbe<br />
Die Belange des Denkmalschutzes und des Bodendenkmalschutzes müssen im Zuge<br />
der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG<br />
NRW) angemessen berücksichtigt werden.<br />
Das Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des Jahnshofes wird als<br />
Baudenkmal in der Denkmalliste geführt. Es ist vorgesehen, das erhaltenswerte<br />
Kruzifix zu erhalten und in der Planung des Umbaus des Gebäudes besonders zu<br />
berücksichtigen.<br />
Obwohl derzeit keine Erkenntnisse über Bodendenkmäler vorliegen, ist zu vermuten,<br />
dass in dem kulturträchtigen Raum, dessen Besiedlung bis in die Steinzeit<br />
zurückreicht, mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Aus diesem Grund soll eine<br />
archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorfeld der Umsetzung der Planung<br />
durchgeführt werden. Zur Abstimmung der Beauftragungsinhalte dieser Untersuchung<br />
fand im Sommer 2010 mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Ortsbesichtigung<br />
statt. Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder<br />
Befunde im Rahmen der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren.<br />
Auf der Grundlage der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden<br />
erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht<br />
erwartet.<br />
Zusammenfassende Beurteilung der durch die geplante Regionalplanänderung<br />
ausgelösten Umweltwirkungen<br />
Unter Berücksichtigung der u.a. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden<br />
für keines der Umweltschutzgüter schwere oder nicht ausgleichbare<br />
Beeinträchtigungen erwartet. Alle Beeinträchtigungen können mittels der<br />
vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen im räumlichen und funktionalen<br />
Zusammenhang ausgeglichen werden.<br />
5.2 FFH-Verträglichkeit<br />
Es ist keine Betroffenheit von FFH-Gebieten gegeben (vgl. Kap. 1.5).<br />
5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Das Artenschutzrecht ist Tatbestandsrecht („Zugriffsverbote“) und damit in<br />
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren strikt zu beachten. Die Regionalplanung hat<br />
für diese Entscheidungen rahmensetzende Wirkungen. Im Rahmen der<br />
Regionalplanung sind Interessenkonflikte mit „verfahrenskritischen Vorkommen“<br />
streng geschützter Arten möglichst zu vermeiden.<br />
Die Inhalte und Systematik des vorgelegten Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />
Damaschek (2010) ermöglichen für die regionalplanerische Ebene eine<br />
artenschutzrechtliche Einschätzung. Die abschließende artenschutzrechtliche<br />
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