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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Kulturelles Erbe<br />

Die Belange des Denkmalschutzes und des Bodendenkmalschutzes müssen im Zuge<br />

der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG<br />

NRW) angemessen berücksichtigt werden.<br />

Das Kruzifix in einer Fassadennische des Wirtschaftsgebäudes des Jahnshofes wird als<br />

Baudenkmal in der Denkmalliste geführt. Es ist vorgesehen, das erhaltenswerte<br />

Kruzifix zu erhalten und in der Planung des Umbaus des Gebäudes besonders zu<br />

berücksichtigen.<br />

Obwohl derzeit keine Erkenntnisse über Bodendenkmäler vorliegen, ist zu vermuten,<br />

dass in dem kulturträchtigen Raum, dessen Besiedlung bis in die Steinzeit<br />

zurückreicht, mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Aus diesem Grund soll eine<br />

archäologische Sachverhaltsermittlung im Vorfeld der Umsetzung der Planung<br />

durchgeführt werden. Zur Abstimmung der Beauftragungsinhalte dieser Untersuchung<br />

fand im Sommer 2010 mit dem Landschaftsverband Rheinland eine Ortsbesichtigung<br />

statt. Gemäß §§ 15 und 16 DSchG ist bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder<br />

Befunde im Rahmen der Planrealisierung die Untere Denkmalbehörde zu informieren.<br />

Auf der Grundlage der durch Gesetz vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen werden<br />

erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter nicht<br />

erwartet.<br />

Zusammenfassende Beurteilung der durch die geplante Regionalplanänderung<br />

ausgelösten Umweltwirkungen<br />

Unter Berücksichtigung der u.a. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden<br />

für keines der Umweltschutzgüter schwere oder nicht ausgleichbare<br />

Beeinträchtigungen erwartet. Alle Beeinträchtigungen können mittels der<br />

vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen im räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang ausgeglichen werden.<br />

5.2 FFH-Verträglichkeit<br />

Es ist keine Betroffenheit von FFH-Gebieten gegeben (vgl. Kap. 1.5).<br />

5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Das Artenschutzrecht ist Tatbestandsrecht („Zugriffsverbote“) und damit in<br />

Zulassungs- und Genehmigungsverfahren strikt zu beachten. Die Regionalplanung hat<br />

für diese Entscheidungen rahmensetzende Wirkungen. Im Rahmen der<br />

Regionalplanung sind Interessenkonflikte mit „verfahrenskritischen Vorkommen“<br />

streng geschützter Arten möglichst zu vermeiden.<br />

Die Inhalte und Systematik des vorgelegten Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />

Damaschek (2010) ermöglichen für die regionalplanerische Ebene eine<br />

artenschutzrechtliche Einschätzung. Die abschließende artenschutzrechtliche<br />

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