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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-Mühlenbach<br />

bei Konradsheim zwischen Lechenich und Dirmerzheim“. Der Landschaftsplan setzt<br />

für das Plangebiet keine weiteren Schutzgebiete fest (vgl. Kap. I.5).<br />

FFH-Gebiete sind im weiten Umfeld des Untersuchungsraumes ebenfalls nicht<br />

vorhanden.<br />

Laut Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

(LANUV) NRW befinden sich keine gemäß § 62 LG NRW schutzwürdigen Biotope<br />

(bzw. gemäß § 30 BNatSchG) im Plangebiet.<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das geplante Vorhaben wurde im Auftrag<br />

der Stadt Erftstadt ein Artenschutzbeitrag in Auftrag gegeben, um sicher zu stellen,<br />

dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen sind<br />

bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten Arten erfolgen<br />

(Artenschutzbeitrag nach § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 159.1, Smeets +<br />

Damaschek, 2010).<br />

Zusammenfassend wurde in der Untersuchung festgestellt, dass eine sachgerechte<br />

Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der Erkenntnisse aus den<br />

Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des Landesamt für Natur,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS und Artenliste je<br />

Messtischblatt) möglich ist.<br />

Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />

Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />

zu vermuten sind. Maßnahmen zur Erhaltung der populationsökologischen Funktionen<br />

im räumlichen Zusammenhang sind daher nicht erforderlich.<br />

Die große ungenutzte Lagerhalle am Lechenicher Mühlengraben wird zwar aufgrund<br />

von Spuren regelmäßig von der Schleiereule aufgesucht, ein Nistplatz ist jedoch nicht<br />

festzustellen. Das freie Gelände wird von dieser Eulenart sowie von weiteren<br />

Vogelarten zur Jagd auf Mäuse sowie von Fledermausarten als Nahrungsraum genutzt.<br />

Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />

Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />

Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />

Für das westliche Plangebiet und das Regenrückhaltebecken im Nordosten gilt, dass es<br />

sich weitgehend um anthropogen beeinflusste bzw. sogar gestörte Strukturen handelt,<br />

die zwar gewisse Lebensraumqualitäten aufweisen, jedoch einen geringen Schutzwert<br />

besitzen. So können die vorhandenen Sekundärbiotope wie Ruderalflächen und<br />

leerstehende Gebäudeteile von Kleinsäugern, Fledermäusen und Vögeln (darunter<br />

Schleiereule) als Gäste für die Nahrungssuche genutzt werden. Als Brutbiotope sind<br />

die Strukturen weder geeignet noch genutzt (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />

Damaschek, März 2010).<br />

Der östliche Teil des Plangebietes weist Strukturen auf, die höhere Schutzwürdigkeit<br />

besitzen. Jedoch sind sie wenig naturnah ausgebildet. Die landwirtschaftlich genutzten<br />

– 23 –

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