Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rotbach-Mühlenbach<br />
bei Konradsheim zwischen Lechenich und Dirmerzheim“. Der Landschaftsplan setzt<br />
für das Plangebiet keine weiteren Schutzgebiete fest (vgl. Kap. I.5).<br />
FFH-Gebiete sind im weiten Umfeld des Untersuchungsraumes ebenfalls nicht<br />
vorhanden.<br />
Laut Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
(LANUV) NRW befinden sich keine gemäß § 62 LG NRW schutzwürdigen Biotope<br />
(bzw. gemäß § 30 BNatSchG) im Plangebiet.<br />
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für das geplante Vorhaben wurde im Auftrag<br />
der Stadt Erftstadt ein Artenschutzbeitrag in Auftrag gegeben, um sicher zu stellen,<br />
dass keine artenschutzrechtlichen Belange im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen sind<br />
bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten Arten erfolgen<br />
(Artenschutzbeitrag nach § 44 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 159.1, Smeets +<br />
Damaschek, 2010).<br />
Zusammenfassend wurde in der Untersuchung festgestellt, dass eine sachgerechte<br />
Beurteilung der Belange des Artenschutzes aufgrund der Erkenntnisse aus den<br />
Untersuchungen des Plangebietes, sowie der Datenlage des Landesamt für Natur,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS und Artenliste je<br />
Messtischblatt) möglich ist.<br />
Im Ergebnis kommen die Gutachter zu der Aussage, dass keine Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten artenschutzrechtlicher relevanter Tierarten zu beachten sind, da keine<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten<br />
Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten direkt betroffen oder<br />
zu vermuten sind. Maßnahmen zur Erhaltung der populationsökologischen Funktionen<br />
im räumlichen Zusammenhang sind daher nicht erforderlich.<br />
Die große ungenutzte Lagerhalle am Lechenicher Mühlengraben wird zwar aufgrund<br />
von Spuren regelmäßig von der Schleiereule aufgesucht, ein Nistplatz ist jedoch nicht<br />
festzustellen. Das freie Gelände wird von dieser Eulenart sowie von weiteren<br />
Vogelarten zur Jagd auf Mäuse sowie von Fledermausarten als Nahrungsraum genutzt.<br />
Bestandsbewertung (Empfindlichkeit)<br />
Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />
Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />
Für das westliche Plangebiet und das Regenrückhaltebecken im Nordosten gilt, dass es<br />
sich weitgehend um anthropogen beeinflusste bzw. sogar gestörte Strukturen handelt,<br />
die zwar gewisse Lebensraumqualitäten aufweisen, jedoch einen geringen Schutzwert<br />
besitzen. So können die vorhandenen Sekundärbiotope wie Ruderalflächen und<br />
leerstehende Gebäudeteile von Kleinsäugern, Fledermäusen und Vögeln (darunter<br />
Schleiereule) als Gäste für die Nahrungssuche genutzt werden. Als Brutbiotope sind<br />
die Strukturen weder geeignet noch genutzt (vgl. Artenschutzbeitrag von Smeets +<br />
Damaschek, März 2010).<br />
Der östliche Teil des Plangebietes weist Strukturen auf, die höhere Schutzwürdigkeit<br />
besitzen. Jedoch sind sie wenig naturnah ausgebildet. Die landwirtschaftlich genutzten<br />
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