Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Wasser<br />
Grundwasser<br />
Je nach Ausmaß der zusätzlichen Überbauung und Versiegelung geht eine<br />
Verminderung der Neubildungsrate einher. Dies hat wiederum Auswirkungen auf<br />
Menge und Verfügbarkeit des Grundwassers.<br />
Eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (Tierhaltung, Gartenbau) könnte<br />
zu Schadstoffbelastungen des Grundwassers führen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Von Seiten der Oberen Wasserbehörde und des Erftverbandes wird nicht davon<br />
ausgegangen, dass der Planungsraum im Falle eines HQ 100 überflutet wird. Daher<br />
wird angenommen, dass im Zuge der Realisierung der Planung kein Retentionsraum<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Planung sind ansonsten Aufwertungswirkungen für die<br />
beiden Oberflächengewässer zu erwarten, da längs des Rotbachs zum Teil auch längs<br />
des Lechenicher Mühlengrabens Uferstreifen mit Anpflanzungen als Kompensationsbzw.<br />
Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Verunreinigungen der Gewässer oder<br />
sonstige Beeinträchtigungen werden nicht angenommen.<br />
Klima/Luft<br />
Die kleinklimatischen Bedingungen in der Landschaft sind maßgeblich von der<br />
Oberflächenform, den Nutzungstypen und der jeweiligen Landschaftsstruktur<br />
abhängig. Zusätzliche Gebäude bewirken zwangsläufig eine Veränderung des<br />
Kleinklimas. Zum einen könnte eine Behinderung der Frischluftentstehung und des<br />
Frischluftaustausches verursacht werden zum anderen sind auch kleinräumige<br />
Verschattungen sowie Wärmeexponierungen möglich.<br />
Landschaft/Landschaftsbild<br />
Überbauungen und Flächenbefestigungen bewirken eine dauerhafte Veränderung der<br />
Oberflächenstruktur und der Geländegestalt und somit eine Umgestaltung des<br />
Landschaftsbildes. Dieses ist wiederum das wesentliche wertbestimmende Element für<br />
die Erholungseignung des Landschaftsraumes.<br />
Kulturgüter<br />
Bislang sind keine Fundstellen von archäologisch bedeutsamen Relikten bekannt. Vor<br />
Beginn der Realisierung des „Projektes Jahnshof“ wird in Abstimmung mit dem<br />
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege eine<br />
Sachverhaltsermittlung durchgeführt, damit Eingriffe in den Boden und damit Risiken<br />
der Zerstörung von bislang nicht bekannten, archäologisch bedeutsamen Kulturgütern<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
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