Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />
eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />
geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />
enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />
verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />
gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />
gefordert noch zielführend.<br />
Für die vorgesehene Projektplanung liegen ein Umweltbericht und ein<br />
artenschutzrechtliches Gutachten vor, die von der Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben<br />
und im März 2010 fertig gestellt wurden.<br />
Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />
naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />
Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen der<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (hier: LINFOS). Die<br />
Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) erfolgte durch die<br />
Regionalplanungsbehörde.<br />
Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />
Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />
3.2 Verfahrenschritte bei der Umweltprüfung<br />
Auf der Grundlage des Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />
Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />
Beteiligung im Rahmen eines Scopings durchgeführt. Die Rückläufe des Scopings sind<br />
in den vorliegenden Umweltbericht übernommen.<br />
Der vorliegende Umweltbericht dient der Ergänzung der Vorlage zum<br />
regionalplanerischen Erarbeitungsbeschluss, der für den 17. Dezember 2010<br />
vorgesehen ist.<br />
3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Der Bereich des geplanten Pflegezentrums grenzt an den Lechenicher Mühlengraben,<br />
für den derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche<br />
erfolgt ist. Die Berechnungen und Untersuchungen des Erftverbandes hinsichtlich der<br />
Überflutungsgefahr bei einem HQ 100 ergaben zunächst eine Hochwassergefährdung<br />
für den Lechenicher Mühlengraben. Nach den jüngsten Untersuchungen des<br />
Erftverbandes im Umfeld des Gewässers ist jedoch für das Plangebiet nicht mehr von<br />
einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen. Diese<br />
Annnahme wurde der Regionalplanungsbehörde nachvollziehbar erläutert und wird<br />
auch von Seiten der Oberen Wasserbehörde unterstützt (vgl. Kap. II.1.<br />
Oberflächengewässer).<br />
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