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Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />

20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />

Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />

eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />

geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />

enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />

verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />

gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />

gefordert noch zielführend.<br />

Für die vorgesehene Projektplanung liegen ein Umweltbericht und ein<br />

artenschutzrechtliches Gutachten vor, die von der Stadt Erftstadt in Auftrag gegeben<br />

und im März 2010 fertig gestellt wurden.<br />

Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />

naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />

Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen der<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (hier: LINFOS). Die<br />

Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) erfolgte durch die<br />

Regionalplanungsbehörde.<br />

Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />

Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />

3.2 Verfahrenschritte bei der Umweltprüfung<br />

Auf der Grundlage des Entwurfs des Umweltberichtes wurde von der<br />

Regionalplanungsbehörde vom 09.07.2010 bis zum <strong>06</strong>.08.2010 eine schriftliche<br />

Beteiligung im Rahmen eines Scopings durchgeführt. Die Rückläufe des Scopings sind<br />

in den vorliegenden Umweltbericht übernommen.<br />

Der vorliegende Umweltbericht dient der Ergänzung der Vorlage zum<br />

regionalplanerischen Erarbeitungsbeschluss, der für den 17. Dezember 2010<br />

vorgesehen ist.<br />

3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Der Bereich des geplanten Pflegezentrums grenzt an den Lechenicher Mühlengraben,<br />

für den derzeit noch keine abschließende Ermittlung der Überschwemmungsbereiche<br />

erfolgt ist. Die Berechnungen und Untersuchungen des Erftverbandes hinsichtlich der<br />

Überflutungsgefahr bei einem HQ 100 ergaben zunächst eine Hochwassergefährdung<br />

für den Lechenicher Mühlengraben. Nach den jüngsten Untersuchungen des<br />

Erftverbandes im Umfeld des Gewässers ist jedoch für das Plangebiet nicht mehr von<br />

einer Hochwassergefährdung bei einem 100-jährigen Hochwasser auszugehen. Diese<br />

Annnahme wurde der Regionalplanungsbehörde nachvollziehbar erläutert und wird<br />

auch von Seiten der Oberen Wasserbehörde unterstützt (vgl. Kap. II.1.<br />

Oberflächengewässer).<br />

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