Tagesordnungspunkt 06 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> November 2010<br />
20. Regionalplanänderung – Darstellung eines Symbols für die zweckgebundene Nutzung<br />
Pflegezentrum, Erftstadt-Konradsheim –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-<br />
Artenschutz)(Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, -III 4 – 616.<strong>06</strong>.01.17)<br />
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />
zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)<br />
- Landschaftsgesetz NRW, zuletzt geändert 19.<strong>06</strong>.2007<br />
- Bundes-Bodenschutzgesetz, zuletzt geändert am 09.12.2004<br />
- Wasserhaushaltsgesetz, zuletzt geändert am 31.07.2009 durch Artikel 4 des<br />
Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechtes (Inkrafttreten am 01.03.2010)<br />
- Wassergesetz für das Land NRW, zuletzt geändert am 11.12.2007<br />
- Bundes-Immissionsschutzgesetz, zuletzt geändert am 11.08.2009<br />
- Denkmalschutzgesetz vom 11.03.1980, zuletzt geändert am 12.10.2005<br />
Als planerische Vorgaben werden u.a. die Inhalte des Landesentwicklungsplans NRW,<br />
des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong>, des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Erftstadt sowie des Landschaftsplanes (LP Nr. 5 des Rhein-Erft-Kreises „Erfttal-<br />
Süd“) berücksichtigt.<br />
Landesentwicklungsplan NRW<br />
Der LEP NRW stellt den für die Planung vorgesehenen Bereich als Freiraum<br />
überlagert von einem Bereich für Grundwasservorkommen dar.<br />
Für die generelle Inanspruchnahme von Freiraum sind die Ziele des Kapitel B.III.<br />
`Natürliche Lebensgrundlagen´ LEP NRW, sowohl in Bezug auf die Regionalplanung<br />
als auch auf die Bauleitplanung maßgeblich (vgl. Regionalplan <strong>Köln</strong>, Kap. D.1.1<br />
`Freiraumsicherung). Demnach darf Freiraum nur in Anspruch genommen werden,<br />
wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des<br />
Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener<br />
Infrastruktur gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte<br />
Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die<br />
absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Abweichend<br />
von dieser Bedingung ist die Inanspruchnahme von Freiraum bei bestehendem Bedarf<br />
auch zulässig, wenn eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in<br />
eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. Einrichtungen der sozialen- und<br />
medizinischen Betreuung sind in den Siedlungsbereichen unterzubringen.<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
Im Regionalplan ist das Gebiet um Erftstadt-Konradsheim als Allgemeiner Freiraum-<br />
und Agrarbereich, der mit der Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Landschaft<br />
und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie mit der Freiraumfunktion<br />
Grundwasser- und Gewässerschutz überlagert wird, dargestellt. Der BSLE betrifft<br />
einen Gebietsstreifen, der sich entlang der Gewässer Rotbach und Lechenicher<br />
Mühlengraben in Nord-Süd-Richtung zieht. Die Siedlungsgebiete von Erftstadt-<br />
Lechenich und Erftstadt-Dirmerzheim sind im Regionalplan als Allgemeine<br />
Siedlungsbereiche dargestellt, die den BSLE unterbrechen. Bei Erftstadt-Dirmerzheim<br />
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