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Zeitschrift Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum

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<strong>Zeitschrift</strong><br />

Schriftleitung: Prof. Dr. Bachmaier, Dr. Ing. Friedrich, Dipl. Ing. Schulze, Dipl. Volksw. Mollenkotten<br />

<strong>Sonderausgabe</strong>: <strong>Sparkassen</strong> <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong><br />

Aus dem Inhalt Seite Aus dem Inhalt Seite<br />

Die Herausforderungen der nächsten Jahre –<br />

vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft<br />

Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>und<br />

Giroverbandes, Berlin 3<br />

Finanztransaktionsteuer kann künftigen<br />

Bankenrettungsfonds finanzieren<br />

Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>und<br />

Giroverbandes, Berlin 5<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe – Hausbank der Kommune<br />

Von Werner Netzel – Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />

des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin 6<br />

Kommunen vor schwierigen Zeiten – Die Finanzkrise<br />

und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung<br />

Von Uwe Becker – Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main 10<br />

Städte und Gemeinden in der Finanzkrise<br />

Von Dr. Gerd Landsberg – Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied,<br />

Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin 16<br />

<strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger <strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich<br />

Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke – Geschäftsführendes<br />

Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident<br />

des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin 18<br />

Die „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />

Von Sebastian Bergmann – Abteilungsdirektor Öffentliche Hand /<br />

PPP des Deutschen <strong>Sparkassen</strong> und Giroverbandes und<br />

Svenja Decker, Projektmanagerin Öffentliche Hand, DSGV 28<br />

Die Innenentwicklung der Dörfer als aktuelle Herausforderung<br />

Von Dipl. Ing. Leonhard Rill – Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München 30<br />

Niedergeschlagene Forderungen effizient<br />

und effektiv weiterverfolgen<br />

Von Karsten Schneider – Geschäftsführer der Bad Homburger<br />

Inkasso, Bad Homburg 34<br />

Deutscher Wohnungsbau: Impulse trotz Finanzkrise<br />

Von Dr. Hartwig Hamm – Verbandsdirektor<br />

Landesbausparkassen, Berlin 36<br />

Opt<strong>im</strong>ierung des Problemkreditmanagements<br />

<strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen durch effiziente<br />

Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung<br />

Von Dipl.-Ing. Dipl.-.Wirtsch.-Ing. Victoria Stetter – Projektleiterin<br />

Immobilienmarketing, bauWerk Gesellschaft für Projektberatung<br />

und Baumanagement mbH, Gießen 40<br />

Ganzheitliche Lösungsansätze für die öffentliche Hand<br />

Von Markus Strehle – Geschäftsführer Deutsche Anlagen<br />

Leasing AG Mainz und Kai Ostermann – stellvertretender<br />

Vorsitzender Deutsche Anlagen Leasing AG, Bad Homburg v.d.H. 44<br />

Schnelle Hilfe ohne großen Aufwand Serviceportal<br />

von SOLUM opt<strong>im</strong>iert<br />

Von Hans Peter Stotzem – Solum Immobilienmanagement,<br />

Köln/Siegburg 48<br />

Regionale Stiftung von überregionaler Bedeutung<br />

Von Heidi Deyhle – Geschäftsführerin der Stiftung Umweltpreis<br />

der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw 48<br />

Produktvisualisierung<br />

Von Ulrike von Oertzen und Gerrit Steinert, DSGV Berlin 52<br />

„ÖPP in Deutschland –<br />

aktueller Status und Zukunft aus Sicht der ÖPP Deutschland AG“<br />

Von Dr. Johannes Schuy – Vorstand ÖPP Deutschland AG, Berlin 53<br />

Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften<br />

der öffentlichen Hand<br />

Von RA und Notar Dr. Hinrich Thieme – Partner der internationalen<br />

Anwaltssozietät Hogan Lovells, Büro Frankfurt am Main 55<br />

Generationen- und Stiftungsmanagement<br />

als notwendige Aufgabe der Sparkasse<br />

Von Stefan Stamm, Dipl. <strong>Sparkassen</strong>betriebswirt,<br />

Estate Planner (ebs), CFEP ® , Stadtsparkasse München 60<br />

REFIT: Partner des Mittelstandes zur Stärkung<br />

kommunaler Wirtschaftskraft<br />

Von Dr. Peter Terhart – Vorstand S-Refit AG, Regensburg 62<br />

Kommunen in herausfordernden Zeiten unterstützen<br />

Deutsche <strong>Sparkassen</strong> Akademie, Bonn 64<br />

WestImmo und <strong>Sparkassen</strong> finanzieren gemeinsam<br />

das Life&Style Hotel, Kameha Grand in Bonn<br />

Von Thomas Kre<strong>im</strong>er - Marktbereichsleiter <strong>Sparkassen</strong>,<br />

Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz 65<br />

Immobilienmarkttransaktionen und Finanzierungsvolumina<br />

<strong>im</strong> Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland<br />

Von Renate Szameitat – Geschäftsführerin des GEWOS Institut<br />

für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Hamburg 67<br />

„Entscheiden Sie selbst:<br />

Das deutsche Erbrecht und seine Regelungsmöglichkeiten“<br />

Von Dipl.-Physiker Christian Buck, Berlin 72<br />

Sparkasse am Niederrhein, Geschäftsstelle Repelen 76<br />

DKC - die Kommunalberatungsgesellschaft<br />

der <strong>Sparkassen</strong>finanzgruppe<br />

Von Burkhard Egbers und Joach<strong>im</strong> Wegner –<br />

beide Geschäftsführer DKC, Düsseldorf 77<br />

Mit JESSICA neue Wege gehen:<br />

Stadtentwicklungsprogramm der EU setzt auf Fondslösungen<br />

Von Dr. Thomas Weiß – Seniorberater DKC<br />

und Dipl.-Ing. Uwe Hauschild – Berater DKC, Düsseldorf 81<br />

Lebenszyklusansatz in <strong>kommunalen</strong> Projekten<br />

Von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry LLM. –<br />

Heuking Kühn, Luer und Wojtek, Düsseldorf 84<br />

Förderbanken als stabiler Partner der Kommunen<br />

in schwierigen Zeiten<br />

Von Dr. Jörg Hopfe – Leiter Kundenbetreuung NRW Bank, Düsseldorf 85<br />

FIN-URB-ACT Das Netzwerk für den Mittelstand<br />

Von Jonas Scholze – Projektkoordinator des Deutschen Verbandes<br />

für Wohnungswesen, Städtebau und <strong>Raum</strong>entwicklung e.V.,<br />

Brüssel und Jirka Zapletal - EU-Repräsentanz des Deutschen<br />

<strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Brüssel 88<br />

Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe?<br />

Von RA Jano Geßner – Dombert Rechtsanwälte, Potsdam 90<br />

Gewerbe-Restschuldversicherung:<br />

Wirksamer Schutz gegen Insolvenz<br />

Interview mit Sebastian Fonken – Key Account Manager,<br />

April Financial Service, München 92<br />

Verkehrsinfrastruktur auf dem Erfolgsweg:<br />

Das Pilotprojekt A4 als PPP-Modell<br />

Von Bernward Kulle – Mitglied des Vorstands<br />

HOCHTIEF Concessions AG und Sprecher der<br />

Geschäftsführung HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 94<br />

Wirtschaftlichkeit verbessern, Kundenzufriedenheit erhöhen –<br />

mit Systemlösungen für das Kassenwesen<br />

Von Nils Rullkötter, Espelkamp 97<br />

Neuer Personalausweis kommt:<br />

Kosten sparen und <strong>im</strong> Service punkten 99<br />

Aktuelle Herausforderungen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong><br />

Schuldenmanagement – Zinssteuerung <strong>im</strong> Kassenkreditbereich<br />

Von Dr. Michael Kerber und Dr. Jan Rosam –<br />

LPA-Partner des DSGV, Frankfurt 100<br />

Moderne und sichere Produkte zur Transaktionssignierung<br />

be<strong>im</strong> Online-Banking<br />

Von Sal<strong>im</strong> Güler – Vice President Business Development,<br />

KOBIL Systems GmbH, Worms 102<br />

Neuregelung der Umsatzbesteuerung<br />

<strong>im</strong> Postmarkt ab 1. Juli 2010<br />

Interview mit Michael Mews, Geschäftsführer<br />

TNT Post GmbH & Co. KG, Hannover 105<br />

NCR APTRA Vision – zentrales Management-Tool<br />

für den opt<strong>im</strong>ierten Betrieb von SB-Netzwerken<br />

Von Harald Schweikart – NCR APTRA Vision,<br />

Marketing Europe NCR, Augsburg 106<br />

Mehr Kundenkomfort an der automatischen Kasse 108<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 1


<strong>Zeitschrift</strong> für das gesamte Verwaltungswesen, die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben<br />

der Städte, Landkreise und Landgemeinden<br />

Organ des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik e.V.<br />

Gegründet<br />

<strong>im</strong> Jahre 1910<br />

in Berlin<br />

Verlag<br />

Kommunal-Verlag<br />

Fachverlag für Kommunalwirtschaft und Umwelttechnik<br />

Wuppertal<br />

Verlagsort Wuppertal <strong>Sonderausgabe</strong> Juli 2010<br />

Die Herausforderungen der nächsten Jahre –<br />

vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft<br />

Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />

Am Anfang schien es für manche, als würden die Subpr<strong>im</strong>ekrise<br />

und die nachfolgende Finanzmarktkrise rein virtuelle Ereignisse<br />

bleiben – ohne Einfluss auf das Leben der Menschen<br />

in Deutschland. Als dann eine weltweite Wirtschaftskrise<br />

folgte – mit einer Rekordschrumpfung der deutschen Wirtschaft<br />

von 5% in 2009 –, ging monatlich ein Aufatmen durch<br />

das Land, weil die Arbeitsmarktszahlen <strong>im</strong> Rahmen blieben.<br />

Gründe dafür waren vor allem die Kurzarbeiterregelung und<br />

die vergleichsweise gute Eigenkapitalsituation der Unternehmen<br />

in Deutschland, die in guten Zeiten vorgesorgt hatten.<br />

Zudem sorgten vor allem die <strong>Sparkassen</strong> dafür, dass es nicht<br />

zu der befürchteten Kreditklemme kam.<br />

Die Krise schlägt auf die öffentlichen Haushalte<br />

voll durch<br />

Spätestens aber mit Blick auf die öffentlichen Haushalte wird<br />

klar, dass die Auswirkungen der Krise schwerwiegender sind.<br />

Bund, Länder und Gemeinden haben Ende 2009 mit 1,76<br />

Billionen Euro so viel Geld geliehen wie noch nie. Und die<br />

Schulden der Kommunen erhöhten sich um 3,2 Prozent (3,8<br />

Milliarden Euro) auf 122,6 Milliarden Euro.<br />

Inzwischen ist die Krise in ein neues Stadium getreten. Ursache<br />

sind die hohen Schuldenstände einiger Staaten. Spekulationen<br />

auf den Finanzmärkten haben das Problem dann<br />

noch stark zugespitzt. Nur durch einen Stabilisierungspaket<br />

mit Bürgschaften in Höhe von 750 Milliarden Euro sehen die<br />

Bundesregierung und die europäischen Staaten die Möglichkeit,<br />

weitere Folgeschäden zu vermeiden.<br />

Dieses Paket kann aber nicht die Ursachen der Krise beheben,<br />

die Staaten haben sich vor allem Zeit gekauft. Zwar<br />

ist die Inflationsgefahr in den nächsten Jahren eher gering.<br />

Ernst wird die Lage aber spätestens in drei Jahren, wenn die<br />

eingesetzte Liquidität wieder vom Markt genommen werden<br />

muss. Die von der Föderalismuskommission beschlossene<br />

Schuldenbremse ist <strong>im</strong> Grundgesetz verankert und schreibt<br />

bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vor. Das ist auch die<br />

Zeit, in dem langfristige Stabilisierungsmaßnahmen greifen<br />

müssen. Dazu gehört neben den neuen Regeln auf den Finanzmärkten<br />

vor allem eine massive Rückführung der öffentlichen<br />

Schulden.<br />

Deutliche Reduktion der Staatsausgaben nötig<br />

Auch für Deutschland – das noch vergleichsweise gut dasteht<br />

– wird dies harte Einschnitte bedeuten. Die Schuldenstandsquote<br />

– sie gibt die Verschuldung der öffentlichen Haushalte<br />

in Relation zum Brottoinlandsprodukt (BIP) an – lag Ende<br />

2009 in Deutschland bei 73,2 Prozent; nach den Kriterien von<br />

Maastricht sind nur 60 Prozent erlaubt. In absoluten Beträgen<br />

gerechnet sind die Schulden bereits um gut 300 Mrd. Euro<br />

zu hoch.<br />

Für das Ende des laufenden Jahres wird der Schuldenstand<br />

auf über 78 % des BIP ansteigen, dass entspricht einem<br />

„Zuviel“ von rund 460 Mrd. Euro. Das lässt die Herausforderung<br />

ahnen, die ab 2011 als Einsparungen auf die Haushalte<br />

zukommen werden. Dabei sind noch nicht einmal <strong>im</strong>plizite<br />

Staatschulden wie Beamtenpensionen und Rentenanwartschaften<br />

berücksichtigt.<br />

Das erfordert ein hartes Umsteuern. In Deutschland wird das<br />

Haushaltsdefizit für 2010 – also der mit Kreditaufnahme finanzierte<br />

Anteil am jährlichen Haushalt des Staates – noch<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 3


ei 5 Prozent liegen. Berechnungen ergeben aber, dass das<br />

jährliche Defizit auf 1,8 Prozent begrenzt werden muss, will<br />

man die Schuldenstandsquote allmählich in Richtung 60 Prozent<br />

zurückführen. Und diese Rechnung geht auch nur auf,<br />

wenn ein jährliches Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent erreicht<br />

wird.<br />

Damit ergibt sich in Deutschland aber ein jährlicher Konsolidierungsbedarf<br />

von rund 80 Mrd. Euro, das sind rund 8 %<br />

aller öffentlichen Ausgaben. Dies wird nicht ohne harte Einschnitte<br />

möglich sein.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit<br />

von Staat und Kommunen zu erwarten<br />

Schon heute kann die öffentliche Hand viele ihrer Aufgaben -<br />

vom Straßenbau bis zur Bildung – kaum noch erfüllen. Nach<br />

der Krise wird sichtbar werden, das die unmittelbaren Folgen<br />

der Krise von staatlicher Seite vermutlich eingedämmt werden<br />

konnten, was aber stark an die Substanz der öffentlichen<br />

Haushalte ging. Das bedeutet, dass künftig noch weniger<br />

Mittel zur Erfüllung der alltäglichen Aufgaben zur Verfügung<br />

stehen werden: Das bedeutet mit Sicherheit auch Frust und<br />

Enttäuschungen auf Seiten der Bürger.<br />

Noch sind dies nur Szenarien, aber es sind plausible Szenarien.<br />

Vor diesem Hintergrund stehen die Kommunen heute<br />

nicht nur vor der Aufgabe, über das Jahr 2010 zu kommen,<br />

sondern sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen,<br />

wie sie unter noch schwereren Bedingungen handlungsfähig<br />

bleiben können.<br />

Diese Frage birgt deshalb eine erhebliche gesellschaftliche<br />

Brisanz, weil wir seit Jahren eine zunehmende Verdrossenheit<br />

der Bürger feststellen können: sinkendes Vertrauen in die<br />

Parteien, das Wirtschaftssystem oder in die Gerechtigkeit <strong>im</strong><br />

Land. Ein Bollwerk gegen diese Entwicklung waren in den<br />

letzten Jahren die Kommunen. Ein Grund ist, dass die Menschen<br />

dort noch erfassbare Maßstäbe und durchschaubare<br />

Zusammenhänge finden. Dort können sie begreifen, dass sie<br />

Teil einer Bürgergemeinschaft sind, in der einer für den anderen<br />

<strong>im</strong> Notfall auch einsteht. Ein Spiegel dieses Bürgersinns<br />

in den Kommunen sind nicht zuletzt die über 23 Millionen<br />

ehrenamtlich engagierten Menschen, also jeder dritte Bundesbürger<br />

über 14 Jahre. Diese Menschen fanden bisher in<br />

den Kommunen nicht nur den richtigen Rahmen für ihr Engagement,<br />

sie konnten auch erleben, wie dort <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong><br />

<strong>Raum</strong> die Bürgergemeinschaft ihr Fortkommen selbst<br />

mitgestalten konnte. Wenn die Kommunen aber wegen ihres<br />

Konsolidierungsbedarfes ihrem Anspruch auf öffentliche Daseinvorsorge<br />

für die Gemeinschaft <strong>im</strong>mer weniger gerecht<br />

werden können, dann stünden aber auch stehen viele bürgerschaftlichen<br />

Errungenschaften auf dem Spiel.<br />

Finanzielle Vorsorge ist für die Kommunen<br />

jetzt wichtig<br />

Diese zu erwartenden, fundamentalen Finanzentwicklungen<br />

können die Kommunen sicher nicht aufhalten oder gar umkehren.<br />

Was sie aber können, ist, sich bereits jetzt bestmög-<br />

lich auf die kommenden, harten Jahre vorzubereiten. Die<br />

<strong>Sparkassen</strong> stehen ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite.<br />

Als Hausbank und „geborener Partner der Kommunen“ ist die<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe mit einem Marktanteil von 45,3 %<br />

<strong>im</strong> Kommunalkreditgeschäft der wichtigste Kreditgeber der<br />

Gemeinden, Städte und Landkreise einschließlich kommunaler<br />

Zweckverbände. Zum Vergleich: Der Marktanteil der<br />

Großbanken beträgt lediglich 8,4 %. Ebenso stehen die <strong>Sparkassen</strong><br />

als Finanzierungspartner für kleinere bis mittelgroße<br />

PP-Projekte zur Verfügung. Auch hier ist die <strong>Sparkassen</strong>-<br />

Finanzgruppe Marktführer mit einem Marktanteil von rund 50<br />

%.<br />

Um die Kommunen in der aktuellen Situation noch besser beraten<br />

zu können, haben wir das „Finanzkonzept Kommunen“<br />

eingeführt. Das Spektrum dieser ganzheitlichen Beratung<br />

reicht vom Zahlungsverkehr über die Absicherung von Risiken,<br />

die opt<strong>im</strong>ale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien<br />

und Liegenschaften bis hin zu PP-Projekten. 96 % der<br />

Kommunen, die damit beraten worden sind, bewerten das<br />

Konzept mit „sehr gut“ oder „gut“.<br />

Mit der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ bietet die<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe den Gemeinden, Städten und<br />

Landkreisen zudem ein weiteres wichtiges Instrument. Es<br />

handelt sich um eine strukturierte Analyse ihres Schuldenportfolios<br />

mit direktem Mehrwert zur künftigen Steuerung des<br />

Zins- und Kreditverpflichtungen. Diese Daten werden künftig<br />

nicht nur konkrete Handlungsempfehlungen <strong>im</strong> Einzelfall,<br />

sondern auch einen Quervergleich über Deutschland hinweg<br />

ermöglichen.<br />

<strong>Sparkassen</strong> leisten mehr als nur<br />

Finanzdienstleistungen für Kommunen<br />

Diese Angebote sind ein Bekenntnis der <strong>Sparkassen</strong> zu ihrer<br />

Bedeutung für die Kommunen: Zur Aufgabenerfüllung<br />

gegründet sind sie fest <strong>im</strong> Gebiet ihres Trägers verwurzelt.<br />

Deshalb versorgen sie überall in Deutschland die Menschen<br />

und die lokale Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen. Damit<br />

schaffen sie die Basis für Arbeitsplätze und Zukunft in den<br />

Kommunen.<br />

Darüber hinaus unterstützen sie in den örtlichen Bürgergemeinschaften<br />

soziale, kulturelle und sportliche Initiativen,<br />

2009 mit stolzen 519 Millionen Euro. Dazu kommen jährlich<br />

rund 2 Milliarden Euro ertragsabhängiger Steuern. Wichtig ist<br />

es mir auch zu erwähnen, dass die <strong>Sparkassen</strong> in den Kommunen<br />

250.000 qualifizierte Arbeitsplätze anbieten und damit<br />

selbst ein wichtiger Standortfaktor sind.<br />

Zusammenfassend gilt es zu sagen: Die <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />

werden bereits aktuell durch die Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

belastet, die Herausforderungen in den nächsten<br />

Jahren werden noch größer. Deshalb steigt die Notwendigkeit,<br />

dass die Kommunen nach neuen und opt<strong>im</strong>ierten Wegen<br />

zur Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit suchen. <strong>Sparkassen</strong><br />

sind hierzu ein Partner mit einer ganzheitlichen Sicht auf die<br />

Kommunen.<br />

4 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Finanztransaktionsteuer kann künftigen Bankenrettungsfonds finanzieren<br />

Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />

Es ist berechtigt und nachvollziehbar, dass man die Verursacher<br />

der größten Krise der Nachkriegszeit an den Finanzmärkten<br />

zur Lastentragung heranzieht oder von ihnen zumindest<br />

eine Vorsorge für künftige Krisen verlangt. Aus unserer<br />

Sicht ist es daher eine richtige Schlussfolgerung, künftigen<br />

Krisen zum einen durch Eigenvorsorge der Finanzakteure<br />

vorzubeugen. Das kann besonders durch höhere Eigenkapitalanforderungen<br />

geschehen. Falsch und nicht sachgerecht<br />

<strong>im</strong> Sinne dieser Überlegungen wäre es, pauschal von allen<br />

Kreditinstituten mehr Eigenkapital zu fordern. Es wäre wenig<br />

nachvollziehbar, wenn etwa die Vergabe von Krediten an mittelständische<br />

Unternehmen schwieriger oder teurer würde.<br />

Damit würde man nicht auf Krisenursachen, sondern gerade<br />

auf besonders stabiles Bankgeschäft zielen. Das macht ersichtlich<br />

keinen Sinn.<br />

Zusätzliches Eigenkapital sollte vielmehr dort eingefordert<br />

werden, wo eine hohe Systemrelevanz und/oder ein hohes<br />

Risikopotenzial hinsichtlich der getätigten Geschäfte besteht.<br />

Das muss auch außerbilanzielle Geschäfte, etwa Kreditderivate<br />

in viel höherem Maße als bisher erfassen.<br />

Ein zweites wichtiges Instrument der Vorsorge vor neuen<br />

Krisen ist die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Mit<br />

einer solchen Steuer könnten gleich mehrere Effekte erzielt<br />

werden, da sie nicht nur eine Einnahme- sondern auch eine<br />

Lenkungswirkung hat. Zum einen verteuert diese Steuer kurzfristige<br />

Spekulationen mit Finanzderivaten. Darüber hinaus<br />

könnte die Entwicklung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen<br />

und auch Aktienkursen stabilisiert werden. Dies würde Anreize<br />

schaffen, unternehmerische Aktivitäten wieder stärker<br />

<strong>im</strong> Bereich der Realwirtschaft zu tätigen.<br />

Spekulationsgeschäfte mit Derivaten waren es, die beispielsweise<br />

bis Mitte 2008 dafür gesorgt haben, dass die<br />

Rohstoffpreise in astronomische Höhen kletterten. So wurde<br />

ein Absturzpotenzial geschaffen, das, als es sich schließlich<br />

realisierte, ebenfalls durch Spekulationsgeschäfte verschärft<br />

wurde. Auch die enormen Schwankungen der Wechselkurse,<br />

insbesondere zwischen Euro und Dollar werden in aller Regel<br />

durch schnelle Spekulationen verursacht.<br />

Und schließlich hat eine Finanztransaktionsteuer eine extrem<br />

breite Basis, auf der Einnahmen generiert werden können.<br />

Denn <strong>im</strong> Gegensatz zu einer Bankenabgabe werden durch<br />

die Steuer auch institutionelle Anleger, Hedge-Fonds oder<br />

Versicherungen – also ausnahmslos alle Marktteilnehmer<br />

– erfasst. Eine Bankenabgabe, so wie von der Bundesregierung<br />

geplant, würde in Marktteilnehmer erfassen, die die<br />

Krise weder hervorgerufen, noch von ihr betroffen waren –<br />

nämlich <strong>Sparkassen</strong> und Genossenschaftsbanken. Sie soll<br />

an der Bilanzsumme von Kreditinstituten, minus Eigenkapital<br />

und Spareinlagen, bemessen werden. Diese Steuer basiert<br />

auf einer Bestandsgröße und kann deshalb die spekulativen<br />

Aktivitäten so gut wie nicht erfassen. Die Bankenabgabe würde<br />

Institute belasten, deren Geschäftsmodell darin besteht,<br />

Einlagen einzusammeln um sie als Kredite wieder in den Wirtschaftskreislauf<br />

zu bringen, um beispielsweise Unternehmen<br />

mit Finanzmitteln zu versorgen. Eine solche Bankenabgabe<br />

kann nicht <strong>im</strong> Sinne einer wirksamen Krisenbekämpfung bzw.<br />

-prävention.<br />

Will man die Finanzmärkte aber sicherer machen und Spekulationsgeschäfte<br />

wirklich eindämmen, müssen diese Geschäfte,<br />

also das Trading mit virtuellen Finanzinstrumenten,<br />

die Basis für eine Besteuerung bilden. Das vielfach erhobene<br />

Argument, eine Finanztransaktionsteuer belaste die normalen<br />

Privatanleger und könne schon deshalb nicht in Erwägung<br />

gezogen werden, geht dabei an der Realität vorbei. Dies belegt<br />

ein einfaches Beispiel. Kauft eine Privatperson Aktien <strong>im</strong><br />

Wert von 10.000 Euro und legt man eine Steuer von 0,05 Prozent<br />

bei Börsengeschäften zugrunde, so würde er dafür eine<br />

Summe von 2,50 Euro bezahlen, wenn die Steuer je zur Hälfte<br />

von Käufer und Verkäufer getragen wird. Einmalige Transaktionen,<br />

mit dem Ziel einen Finanztitel zu halten, werden also<br />

nicht nennenswert belastet. Abgesehen davon ist es zusätzlich<br />

möglich, mit den <strong>im</strong> Steuerrecht vorgesehenen Freibeträgen<br />

zu arbeiten.<br />

Ganz anders <strong>im</strong> Falle eines schnellen Spekulationsgeschäftes<br />

mit Derivaten. Auch hier ein Beispiel: Ein Dax Future hat einen<br />

(Basis-)Wert von 25 Euro je Indexpunkt, bei 6000 Punkten sind<br />

dies 150.000 Euro. Da dieser Wert die Bemessungsgrundlage<br />

der Steuer bilden würde, müsste ein Händler für Kauf und<br />

Verkauf 0,05 Prozent von 150.000 Euro, also 75 Euro, bezahlen.<br />

Bei häufigem Handel wird dies mit entsprechend hohen<br />

Beträgen teuer.<br />

Dabei werden Transaktionen umso mehr belastet, je riskanter<br />

die eigentliche Spekulation ist, je schneller spekuliert wird und<br />

je höher der Einsatz ist. Die Finanztransaktionsteuer verteuert<br />

also gezielt destabilisierende Spekulationsgeschäfte und<br />

könnte dazu beitragen, die langfristigen Schwankungen von<br />

Wechsel- oder Aktienkursen und Rohstoffpreisen zu mildern.<br />

Ein Teil dieser Steuer könnte in den von der Bundesregierung<br />

ja ohnehin geplanten Banken-Rettungsfonds eingezahlt werden.<br />

Finanziert aus der Finanztransaktionsteuer kämen hier<br />

weitaus mehr Mittel zusammen, als über eine Bankenabgabe.<br />

Dabei ist es durchaus möglich einen Fonds für systemrelevante<br />

Banken auf europäischer Ebene zu bilden und aus der<br />

jeweils national erhobenen Finanztransaktionsteuer zu finanzieren.<br />

Dabei muss klar sein, dass eine Doppelbelastung der Kreditwirtschaft<br />

mit Finanztransaktionsteuer und Bankenabgabe<br />

ausgeschlossen ist. Der politische Ehrgeiz sollte sich darauf<br />

richten, eine bessere, risikogedeckte Eigenkapitalunterlegung<br />

bei Banken zu ermöglichen. Daneben sollte das wirksamere<br />

Abgabeninstrument eingeführt werden. Das ist aus unserer<br />

Sicht die Finanztransaktionssteuer. Denn durch sie werden<br />

best<strong>im</strong>mte Aktivitäten belastet, die geeignet sind, Instabilitäten<br />

auf den Finanzmärkten hervorzurufen. Dabei muss es<br />

gleichgültig sein, ob diese virtuellen Spekulationen von Banken,<br />

Hedge-Fonds oder auch Versicherungen getätigt werden.<br />

Deswegen sollte – bei allen bekannten Schwierigkeiten –<br />

weiter für eine international abgest<strong>im</strong>mte Finanztransaktionsteuer<br />

geworben werden. Wenn es <strong>im</strong> Rahmen der weiteren<br />

G-20-Konsultationen nicht zu einer Einigung kommt, sollte<br />

die Steuer auf europäischer Ebene eingeführt werden. Schon<br />

dies würde helfen, die Entstehung künftiger Finanzkrisen wesentlich<br />

zu erschweren.<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 5


Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe – Hausbank der Kommune<br />

Kommunen und Sparkasse – stabile Partnerschaft auch in der Wirtschaftskrise<br />

Von Werner Netzel – Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />

Die deutschen Kommunen sind derzeit mit großen Herausforderungen<br />

konfrontiert, wichtige gesellschaftliche Aufgaben<br />

können angesichts der <strong>kommunalen</strong> Haushaltslage nur noch<br />

bedingt wahrgenommen werden. Daher ist die stabile und<br />

verlässliche Begleitung der Kommunen durch die Institute der<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe wichtiger denn je.<br />

So sind die <strong>Sparkassen</strong> sind für ihre Träger, die Kommunen,<br />

auch in diesen herausfordernden Zeiten der wichtigste Finanzpartner.<br />

Mit einem Marktanteil von rund 45 % sind <strong>Sparkassen</strong><br />

und Landesbanken <strong>im</strong> klassischen Kommunalkreditgeschäft<br />

der mit Abstand wichtigste Kreditgeber der Städte,<br />

Gemeinden und Kreise. In absoluten Zahlen hat sich lt. Statistik<br />

der Deutschen Bundesbank der Bestand der Finanzierungen<br />

ggü. dem Jahr 2008 von rd. 70,5 Milliarden Euro um<br />

knapp 2,5 Milliarden Euro auf rd. 73 Milliarden erhöht. Das<br />

entspricht einem Zuwachs von rd. 3,2 Prozent. Diese Zahlen<br />

belegen, dass die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe zu ihrer Verantwortung<br />

steht.<br />

Zum Vergleich: der Marktanteil der Großbanken betrug in<br />

2009 lediglich 8,4 Prozent, der des genossenschaftlichen<br />

Sektors rund 2,0 Prozent.<br />

Die <strong>Sparkassen</strong> verstehen sich seit ihrer Gründung vor über<br />

200 Jahren als Bindeglied zwischen Kommunen, Unternehmen<br />

und Bevölkerung und stehen auch in dieser schwierigen<br />

Zeit zu ihrer Verantwortung gegenüber dem Mittelstand und<br />

vor allem gegenüber der öffentlichen Hand. Denn der Mittelstand<br />

in Deutschland ist für die Kommunen -allein bezogen<br />

auf die Gewerbesteuer- ein unverzichtbarer Bestandteil. So<br />

wurden <strong>im</strong> gesamten ersten Jahr 2009 knapp 62 Milliarden<br />

Euro Kredite an Unternehmen und Selbstständige von den<br />

<strong>Sparkassen</strong> neu zugesagt. Dies entspricht einer Steigerung<br />

von 3,2 Milliarden Euro bzw. + 5,5 Prozent gegenüber 2008.<br />

Public Private Partnership –<br />

Leistungsangebot der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) hat bis zum Jahr<br />

2020 einen <strong>kommunalen</strong> Investitionsbedarf in Höhe von rund<br />

47 Milliarden Euro jährlich ermittelt. Lt. dem DIFU beträgt das<br />

PPP-Potenzial p.a. 2,3 Mrd. Euro und auf Fünfjahressicht entsprechend<br />

11,3 Mrd. Euro. Insgesamt könnten lt. DIFU bis<br />

zum Jahr 2014 Maßnahmen der öffentlichen Hand auf Ebene<br />

des Bundes, der Länder und der Gemeinden <strong>im</strong> Gesamtumfang<br />

von 14,2 Mrd. Euro durch PPP umgesetzt werden.<br />

Die Investitionen der Städte, Gemeinden und Landkreise in<br />

Deutschland liegen jedoch seit einigen Jahren erheblich darunter.<br />

Angesichts dieser Situation werden die Kommunen<br />

bei der Beschaffung und Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur<br />

<strong>im</strong>mer häufiger eine Zusammenarbeit mit privaten<br />

Investoren begründen. Public Private Partnership (PPP) ist<br />

ein vielfach eingesetztes Instrument der Kommunalentwicklung<br />

und daher fester Bestandteil des Beratungsangebots<br />

und Leistungsspektrums der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe für<br />

die Kommunen. Es eröffnet den Städten, Gemeinden und<br />

Landkreisen zusätzliche Wege, Einrichtungen der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge über längere Zeiträume hinweg zu sichern<br />

und zu finanzieren. Von <strong>Sparkassen</strong> in den vergangenen Jahren<br />

mitrealisierte PPP-Projekte sind zum Beispiel die Schulen<br />

<strong>im</strong> Landkreis Harburg, Schulneubauten in Hannover und<br />

Gütersloh, ein Justizzentrum in Jena sowie die Sanierung<br />

und Erweiterung des dortigen Thermalbades. Derzeit werden<br />

PPP-Projekte in der Regel noch von größeren privaten<br />

Unternehmen durchgeführt. Die Einbindung des Mittelstands<br />

erfolgt dabei oftmals auf der Ebene von Subauftragsverhältnissen.<br />

Anliegen der <strong>Sparkassen</strong> ist es<br />

jedoch bei kleinen und mittleren PPP-Projekten – und<br />

damit in der Mehrzahl der künftigen PPP-Projekte –<br />

den Mittelstand auch direkt mit einzubeziehen. Public<br />

Private Partnership ist also nicht nur eine Chance für<br />

die Kommunen, sondern zunehmend auch für den<br />

Mittelstand.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche <strong>Sparkassen</strong>-<br />

und Giroverband (DSGV) zusammen mit dem Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) <strong>im</strong> Herbst 2009 bereits die 2. Auflage des<br />

„PPP-Handbuchs – Leitfaden für Öffentlich Private<br />

Partnerschaften“ konzipiert. Das PPP-Handbuch,<br />

das von über 80 Experten aus Verwaltung, Wirtschaft,<br />

Beraterbranche, Wissenschaft und den <strong>kommunalen</strong><br />

Spitzenverbänden erarbeitet wurde, vermittelt einen<br />

mittelstandsorientierten Gesamtüberblick über die Realisierung<br />

eines PPP-Projektes und bietet so dem öffentlichen<br />

und dem privaten Sektor praxisnahe Hilfestellung<br />

– insbesondere bei der Beurteilung der Chancen und Risiken<br />

von PPP-Alternativen. In der zweiten Auflage werden die<br />

Auswirkungen der Finanzmarktkrise beschrieben und neue<br />

Möglichkeiten von PPP in den zukunftsträchtigen Sektoren<br />

IT, Gesundheitswesen und kommunale Straßen intensiv untersucht.<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe setzt sich aufgrund ihrer <strong>kommunalen</strong><br />

Verankerung und ihrer Marktkenntnisse in jeder Region<br />

ganz besonders für die Berücksichtigung der mittelständischen<br />

Betriebe ein, um die regionale Vergabe von Planung,<br />

Bau- und Betreiberleistungen zu fördern. Sie begleitet verantwortungsbewusst<br />

die öffentlichen Auftraggeber und die<br />

privaten Auftragnehmer dabei, die erhofften Effizienzvorteile<br />

auch tatsächlich zu realisieren und die „Partnerschaft“ vor Ort<br />

tragfähig zu gestalten.<br />

6 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Folgerichtig ist die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ebenfalls Marktführer<br />

bei der Finanzierung von PPP-Projekten.<br />

An den bislang per Ende März 2010 in Deutschland umgesetzten<br />

147 PPP-Projekten waren nach eigener Recherche<br />

an über 73 PPP-Projekten Institute der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

beteiligt. Bezogen auf das Investitionsvolumen der<br />

PPP-Projekte von über 3,9 Milliarden Euro hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

einen Marktanteil von ca. 59 Prozent und<br />

somit einem Volumen von rd. 2,3 Milliarden Euro finanziert.<br />

Die Zahlen belegen deutlich, dass die <strong>Sparkassen</strong> ihre Aufgaben<br />

als bedeutendste kreditwirtschaftliche Partner der Kommunen<br />

und des Mittelstandes in Deutschland gerade in der<br />

aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wahrnehmen und in<br />

der Lage sind, auch langfristige Finanzierungen auszulegen.<br />

Das Betreuungskonzept<br />

der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

Um jedoch noch besser auf die veränderte Bedarfslage der<br />

<strong>kommunalen</strong> Kunden einzugehen hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

eine strategische Neuausrichtung des Betreuungsansatzes<br />

durchgeführt. Zu diesem Zweck hat der Deutsche<br />

<strong>Sparkassen</strong>- und Giroverband (DSGV) <strong>im</strong> Jahr 2008/2009<br />

ein bundesweites Projekt „<strong>Sparkassen</strong>-Finanzkonzept Kommunen<br />

und Institutionelle“ durchgeführt und in enger Zusammenarbeit<br />

mit seinen Verbundpartnern Leitfäden und<br />

konkrete Handlungsempfehlungen für die umfassende, ganzheitliche<br />

Betreuung der Öffentlichen Hand auf allen Bedarfsfeldern<br />

erstellt.<br />

Merkmal und Leistungsversprechen des neuen „<strong>Sparkassen</strong>-<br />

Finanzkonzepts Kommunen und Institutionelle“ ist es, ein<br />

st<strong>im</strong>miges, auch mittelfristig gültiges Gesamtkonzept mit<br />

dem Kunden zu entwickeln. Langfristige Partnerschaft statt<br />

isolierter Produktabschlüsse – das <strong>Sparkassen</strong>-Finanzkonzept<br />

setzt auf Ganzheitlichkeit und Qualität. Das Spektrum<br />

dieser ganzheitlichen Beratung des „Konzern Kommune“<br />

reicht dabei vom Zahlungsverkehr, über die Absicherung von<br />

Risiken, die opt<strong>im</strong>ale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien<br />

und Liegenschaften bis hin zu PPP-Projekten. 96 %<br />

der beratenden Kommunen bewerten das Konzept mit „sehr<br />

gut“ oder „gut“.<br />

Aus dem Finanzkonzeptgespräch resultieren dann umfangreiche<br />

Angebote zur Problemlösung, die den Wandel der<br />

Kommunen zu unternehmerisch geführten, betriebswirtschaftlich<br />

denkenden „<strong>kommunalen</strong> Konzernen“ als Ratge-<br />

ber und adäquater Gesprächspartner begleiten. Speziell ausgebildete<br />

Kommunalkundenbetreuer der Sparkasse arbeiten<br />

eng mit den Fachleuten der Verbundunternehmen der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

zusammen. So kann jede Kommune<br />

in jeder Größenordnung aus einer Hand über die Sparkasse<br />

betreut werden.<br />

Beratungsleistungen für die Öffentliche Hand<br />

durch die „DKC“<br />

In den zurückliegenden Jahren haben die <strong>Sparkassen</strong> und<br />

die Verbundpartner ihre Angebote für die Kommunen stark<br />

ausgeweitet und auf die spezifischen Bedürfnisse des „Konzern<br />

Kommune“ angepasst. Einen wichtigen Baustein bildet<br />

die Kommunalberatung. Für die direkte Beratung der Kommunen<br />

vor Ort, hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe eine bundesweit<br />

agierende Kommunalberatungsgesellschaf in ihren<br />

Reihen, die „DKC - Deka Kommunal Consult GmbH“. Diese<br />

bietet mit derzeit 15 Mitarbeitern seit 1995 (vormals unter<br />

dem Namen WestKC) der öffentlichen Hand und deren Unternehmen<br />

umfassende Leistungen bei PPP-Projekten an, wie<br />

z. B. Frühphasenberatung, Erstellung von Machbarkeitsstudien,<br />

Begleitung der Ausschreibung und der Betreuung des<br />

Verhandlungsverfahrens.<br />

Weitere wichtige und hochaktuelle Themen wie: Beratung der<br />

Kommunen und der <strong>kommunalen</strong> Stadtwerke in Fragen der<br />

Rekommunalisierung der Netzte, Kommunales Immobilienmanagement,<br />

Strategieberatung für kommunale Krankenhäuser,<br />

Begleitung des Demografischen Wandels und vor allem<br />

Einsatz von Erneuerbaren Energien <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong><br />

sind Bestandteil des Leistungsumfangs der Deka Kommunal<br />

Consult.<br />

Management von Pensionsverpflichtungen<br />

In zunehmendem Maße beschäftigen sich Kommunen und<br />

Gebietskörperschaften mit der langfristigen Finanzierbarkeit<br />

der Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten. Durch<br />

die Einführung der doppelten Buchführung in Konten (kurz:<br />

Doppik) wird diesem Thema weiter Beachtung geschenkt.<br />

Wurden die Versorgungsverpflichtungen in der Kameralistik<br />

nur in Form der jährlichen Liquiditätsabflüsse berücksichtigt,<br />

finden sie jetzt in Höhe ihres versicherungsmathematischen<br />

Gegenwerts Niederschlag in der Bilanz. Dort repräsentieren<br />

sie – aufgrund des hohen Versorgungsniveaus der Beamten<br />

– in aller Regel hohe Schuldposten. Noch bedeutender als<br />

die Bilanzauswirkungen sind die Einflüsse der Pensionen auf<br />

die Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Diese ist geprägt vom<br />

8 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Finanzierungssystem der jeweiligen Versorgungskasse und<br />

kann sowohl Umlagezahlungen als auch Erstattungsbeiträge<br />

(für Altersleistungen) umfassen. In jedem Fall hängt die Liquiditätsbelastung<br />

vom Umfang der Versorgungsleistungen und<br />

der Entwicklung der Pensionärszahlen ab. Bei der Gruppe<br />

der Pensionäre kann von einer erheblichen Steigerung in den<br />

nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren ausgegangen werden.<br />

Die Folge sind z.T. drastisch steigende Liquiditätsabflüsse für<br />

die Körperschaft.<br />

Die Finanzierung der künftigen Versorgungsleistungen tritt<br />

somit zunehmend in den Fokus kommunaler Entscheidungsträger.<br />

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entscheidungsfindung<br />

erstellt die <strong>Sparkassen</strong> PensionsBeratung GmbH,<br />

die zentrale Beratungseinheit der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe,<br />

Finanzierungskonzepte für die Pensionsverpflichtungen für<br />

Kommunen auf Grundlage der zukünftigen Liquiditäts-belastungen.<br />

Darüber hinaus begleitet die <strong>Sparkassen</strong> Pensions-<br />

Beratung auch die Umsetzung von Finanzierungsentscheidungen.<br />

Im Rahmen eines Finanzierungskonzepts werden<br />

auf Basis einer Versorgungsanalyse, der zukünftigen von der<br />

Stadt zu tragenden Pensionsleistungen, Finanzierungsszenarien<br />

gegenübergestellt und bewertet. Die Versorgungsanalyse<br />

basiert auf versicherungsmathematischen Zeitreihen über<br />

die nächsten Jahre. Das Konzept stellt die Auswirkungen der<br />

Beamtenpensionen auf die Liquiditätslage in der Zukunft dar.<br />

Gleichzeitig wird beschrieben, wie mittels Bildung einer freiwilligen<br />

Rücklage (einmaliger und/oder sukzessiver Kapitalaufbau)<br />

künftige Liquiditätsabflüsse durch den späteren Abbau<br />

der Rücklage kompensiert werden.<br />

In Nordrhein-Westfalen und Hessen hat die SPB mittlerweile<br />

für zwei Dutzend Kommunen und Landkreise entsprechende<br />

Konzepte erstellt.<br />

„Kommunale Verschuldungsdiagnose“ –<br />

Unterstützung <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Zins-<br />

und Schuldenmanagement<br />

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes<br />

zeigen deutlich, welchen finanzwirtschaftlichen<br />

Herausforderungen Kommunen<br />

derzeit gegenüberstehen: Während in den ersten<br />

drei Quartalen in 2008 noch ein Finanzierungsüberschuss<br />

von 5,6 Milliarden Euro erzielt<br />

werden konnte, war 2009 ein Finanzierungsdefizit<br />

von 6,7 Milliarden Euro festzustellen. Die<br />

Sicherung der fehlenden Liquidität erfolgte vielfach<br />

über Kassenkredite, die infolgedessen zum<br />

dritten Quartal 2009 um über 15 Prozent auf einen<br />

Stand von 33,8 Milliarden Euro anstiegen.<br />

Allein für die Zinsausgaben mussten die <strong>kommunalen</strong><br />

Haushalte einen Betrag von ca. 4,3<br />

Milliarden Euro trotz eines historisch niedrigen<br />

Zinsniveaus aufbringen. Berechenbare und<br />

möglichst niedrige Zinsbelastungen sind daher<br />

<strong>im</strong>mens wichtig für die Planungssicherheit von<br />

Städten, Gemeinden und Landkreisen, die auf<br />

der Suche nach sicheren Lösungskonzepten<br />

<strong>im</strong>mer stärker auf die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

zugehen. Allerdings verfügen die Kommunen<br />

häufig nicht über die notwendige technische Infrastruktur<br />

und die personellen Ressourcen, um ein professionelles<br />

Finanzmanagement einzusetzen. Und Finanzinstrumente, die<br />

einerseits Chancen bieten, beinhalten <strong>im</strong>mer auch Risiken.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

unter Federführung des DSGV die bundesweite Initiative<br />

„Kommunale Verschuldungsdiagnose“ <strong>im</strong> Jahr 2010 gestartet.<br />

Im Ergebnis des Pilotprojekts „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />

erhalten aktuell 560 Kommunen über die sie<br />

begleitenden 139 Pilotsparkassen und die Landesbanken<br />

in einem ersten Schritt eine kostenlose individuelle Analyse<br />

ihres Schuldenportfolios. Gegenstand dieser kostenlosen<br />

Individualanalyse ist die transparente Aufschlüsselung aller<br />

Kassenkredite und Kreditmarktschulden sowie aller eventuell<br />

abgeschlossenen Derivate. Umfassende Kennzahlen und Szenarioanalysen<br />

sowie eine fundierte Cashflow-Analyse geben<br />

eine genaue Kenntnis über die Zahlungsbelastungen <strong>im</strong> Zeitablauf<br />

und die Sensibilität des Portfolios bei sich ändernden<br />

Marktwerten. In einem zweiten Schritt erhalten teilnehmende<br />

Kommunen einen Kennzahlenvergleich ihres Portfolios in Relation<br />

zu bundes- und regionalbezogenen Vergleichsgruppen<br />

auf Basis der 560 teilnehmenden Kommunen.<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe stellt mit der „Kommunalen<br />

Verschuldungsdiagnose“ den Städten, Gemeinden und Landkreisen<br />

ein Hilfsmittel zur Verfügung, das gerade vor<br />

dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um einbrechende<br />

Steuereinnahmen und stark steigende Ausgaben einen<br />

Beitrag zur Sicherung der Liquidität und der Handlungsfähigkeit<br />

leisten kann.<br />

Fortbildungsangebot „Kommunales Zins-<br />

und Schuldenmanagement“<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe begleitet mit weiteren Angeboten<br />

die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg<br />

der notwendigen Verwaltungsmodernisierung. Zur Unterstützung<br />

der Verantwortlichen in den Kämmereien be<strong>im</strong> Aufbau<br />

des internen Know-hows für den Aufbau eines <strong>kommunalen</strong><br />

Zins- und Schuldenmanagements, speziell <strong>im</strong> Umgang mit<br />

Derivaten, und zur Aufklärung vor allem über die „Chance-Risikoprofile“<br />

von Produkten, hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgrup-<br />

pe mit konzeptioneller Unterstützung durch den Deutschen<br />

Städtetag, den Deutschen Landkreistag und dem Deutschen<br />

Städte- und Gemeindebund bereits seit 2008 ein einzigartiges<br />

Fortbildungsseminar für Mitarbeiter der öffentlichen<br />

Hand entwickelt. „Von Kämmerern für Kämmerer“ ist dabei<br />

die Devise, d. h. der hochrangige Referentenpool setzt sich<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 9


aus <strong>kommunalen</strong> Experten des Deutschen Städtetages, Dozenten<br />

aus der Wissenschaft und Experten aus <strong>Sparkassen</strong><br />

und Landesbanken zusammen.<br />

Bereits über 50 Kommunen, vornehmlich kleine und mittlere<br />

Städte, mit über 190 Teilnehmens haben seit 2008 das Seminar<br />

besucht. Aktuell laufen die Planungen, um zukünftig<br />

den Teilnehmern auch eine Zertifizierung anbieten zu können,<br />

damit diese dann den geeigneten Nachweis der fachlichen<br />

Qualifikation vorlegen können.<br />

Kommunen vor schwierigen Zeiten –<br />

Die Finanzkrise und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung<br />

Von Uwe Becker – Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main<br />

Sinkende Geburtenraten, steigende Lebenserwartung, zunehmende<br />

Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen:<br />

Es sind massive Probleme, die Deutschland schon seit Jahren<br />

unter den Stichworten „demografische Entwicklung“ und<br />

„Generationengerechtigkeit“ prophezeit werden. Drastisch<br />

verschärft worden sind diese Szenarien durch die weltweite<br />

Finanz- und Wirtschaftskrise. Dies stellt Bund, Länder und<br />

Kommunen vor Aufgaben, die der Quadratur des Kreises<br />

gleichkommen, nämlich gleichzeitig zu sparen und insbesondere<br />

die soziale, bildungs- und arbeitsmarktpolitische Infrastruktur<br />

zukunftsgerecht umzubauen.<br />

Dramatischer Einbruch<br />

In den Jahren 2007 und 2008 sah die Zukunft der Stadt<br />

Frankfurt am Main noch ziemlich rosig aus: Die Einnahmen<br />

aus der Gewerbesteuer stiegen auf die Rekordsummen von<br />

jeweils rund 1,7 Milliarden Euro. Die Finanzkrise sorgte dann<br />

für einen jähen Absturz: Nur noch etwa 1,1 Milliarden Euro<br />

flossen bis Ende 2009 in die Stadtkasse, satte 600 Millionen<br />

Euro weniger – ein Einbruch um rund ein Drittel. Hinzu<br />

kamen 26 Millionen Euro Einbußen bei den Anteilen an der<br />

Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Verbuchte die Stadt<br />

2008 noch 3,2 Milliarden Euro an Erträgen, so waren es 2009<br />

nur noch 2,6 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr 2010 wird mit<br />

knapp 2,5 Milliarden Euro kalkuliert.<br />

Die dramatischen Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

spiegeln sich in den Jahresergebnissen der<br />

Stadt Frankfurt am Main wider: 2008 wurde ein Überschuss<br />

von 518 Millionen Euro erzielt, 2009 entstand ein Defizit von<br />

311 Millionen Euro. 2010 wird mit einem Fehlbetrag von<br />

404 Millionen Euro gerechnet, 2011 mit einem Minus von<br />

359 Millionen Euro. Dass der Frankfurter Magistrat dennoch<br />

bisher nicht – wie viele andere Städte und Gemeinden – zu<br />

drastischen Sparmaßnahmen gezwungen war, liegt an den<br />

Rücklagen, die in den Jahren der Rekordeinnahmen bei der<br />

Gewerbesteuer gebildet werden konnten: Ende 2009 verfügte<br />

die Stadt über liquide Mittel in Höhe von gut einer Milliarde<br />

Euro. Diese Summe entsprach in etwa den Verbindlichkeiten<br />

der Stadt Frankfurt (ohne die Schulden der städtischen Gesellschaften<br />

und Eigenbetriebe).<br />

Aus dem erhofften und angestrebten weiteren Abbau der<br />

Schulden wird wegen der Finanzkrise nichts mehr. Immerhin<br />

aber reichen die Rücklagen voraussichtlich aus, um wenigstens<br />

die Jahresdefizite bis einschließlich 2011 auszugleichen.<br />

Verglichen mit vielen anderen Kommunen befindet sich<br />

Frankfurt am Main also trotz massiver Einnahmeverluste infolge<br />

der Finanzkrise noch <strong>im</strong>mer in einer relativ guten Ausgangsposition.<br />

Der finanzielle Spielraum schrumpft<br />

Dennoch hat sich durch die Finanzkrise der Spielraum für<br />

Investitionen in die Anpassung der <strong>kommunalen</strong> Infrastruktur<br />

an die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung<br />

erheblich verringert. Dabei bringt diese Entwicklung<br />

<strong>im</strong>mense Probleme für viele Kommunen mit sich: Vielerorts<br />

sinken die Geburten- und damit später auch die Schülerzahlen,<br />

während die Zahl der älteren Menschen zun<strong>im</strong>mt. In<br />

absehbarer Zeit gibt es dann zu viele Schulen und Kindergärten,<br />

während altersgerechte Wohnungen und Pflegehe<strong>im</strong>e zu<br />

schaffen sind.<br />

Zwar steht Frankfurt, wie noch darzulegen ist, hinsichtlich der<br />

demografischen Veränderungen nicht unter akutem Handlungsdruck.<br />

Doch standen vor der Krise noch ausreichend<br />

Mittel zur Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur und für<br />

Zukunftsinvestitionen zur Verfügung, so gilt es in absehbarer<br />

Zeit, stärker Prioritäten zu setzen. Dies wird nicht ohne politische<br />

Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen<br />

Interessengruppen gehen. Der <strong>im</strong> Interesse einer<br />

längerfristig angelegten Politik eigentlich sinnvollen parteiübergreifenden<br />

Verständigung auf gemeinsame Zukunftsprojekte<br />

ist das nicht gerade zuträglich. Ohnedies ist ein nicht zu<br />

leugnendes Problem, dass der demografische Wandel eine<br />

vorausschauende und langfristig angelegte Kommunalpolitik<br />

erforderlich macht, die Politik sich jedoch üblicherweise an<br />

den vergleichsweise kurzfristigen Legislaturperioden orientiert.<br />

Daher sind alle Parteien aufgefordert, diese Aufgaben<br />

gemeinsam zu lösen.<br />

Frankfurt hat relativ gute Perspektiven<br />

Dabei hat die Stadt Frankfurt am Main vergleichsweise gute<br />

Perspektiven, die sich abzeichnenden demografischen Veränderungen<br />

bewältigen zu können. So betonte Professor Dr.<br />

Heinrich Mäding, Leiter des Instituts für Urbanistik in Berlin,<br />

bereits 2005 bei einem Vortrag in Frankfurt am Main, die Stadt<br />

werde bei dem sich abzeichnenden demografischen Wandel<br />

zwischen 2005 und 2020 „voraussichtlich zu den Großstädten<br />

mit dem niedrigsten demografischen Problemdruck“ zählen.<br />

Grundlage der Prognose waren mehrere Umfragen der Fachkommission<br />

Stadtentwicklungsplanung des Deutschen Städtetages<br />

in deutschen Großstädten. Danach wurde in drei Kategorien<br />

unterschieden:<br />

1. „Wachsende Städte“ mit einem Bevölkerungszuwachs<br />

von mehr als drei Prozent zwischen 2005 und 2020. Dazu<br />

gehören unter anderem Hamburg, Augsburg, Leipzig, Heidelberg,<br />

Oldenburg und Potsdam.<br />

10 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


2. „Schrumpfende Städte“ mit einem Bevölkerungsrückgang<br />

um mehr als drei Prozent. Dazu zählen unter anderem<br />

Düsseldorf, Braunschweig, Mönchengladbach, Solingen<br />

und Stuttgart. Besonders stark betroffen sind vor allem<br />

ostdeutsche Städte wie Schwerin, Magdeburg. Chemnitz<br />

und Halle, denen ein Einwohnerschwund von bis zu 18,5<br />

Prozent bevorsteht.<br />

3. „Stagnierende Städte“ mit Zuwächsen oder Einbußen von<br />

jeweils weniger als drei Prozent. Dabei gibt es leichte Zuwächse<br />

für Nürnberg, Mannhe<strong>im</strong>, Osnabrück und Dresden<br />

sowie leichte Verluste für Kiel, Heilbronn, Karlsruhe und<br />

Münster. Mit exakt 0,0 Prozent erwarteter Veränderungen<br />

liegt Frankfurt am Main genau in der Mitte!<br />

Als so genannte demografische Belastungsindikatoren, die<br />

besondere Herausforderungen für die <strong>kommunalen</strong> Akteure<br />

mit sich bringen, gelten die Zahl der jungen Einwohnerinnen<br />

und Einwohner (unter 20 Jahre) und der Älteren (über 65<br />

Jahre). Frankfurt liegt auch be<strong>im</strong> Jugendquotienten <strong>im</strong> Jahr<br />

2020 mit 25,3 Prozent <strong>im</strong> Mittelfeld der „stagnierenden Städte“.<br />

Be<strong>im</strong> Altenquotienten hat Frankfurt mit 25,0 Prozent den<br />

zweitgünstigsten Wert überhaupt. Mit anderen Worten: Die<br />

absolute Zahl der Jungen und Älteren wird sich bis 2020 nur<br />

wenig verändern. Dass „keine raschen Veränderungen der<br />

Nachfrage nach altersabhängiger Infrastruktur“ zu erwarten<br />

seien, so Professor Mäding, stelle „eine ausgesprochen günstige<br />

demografische Konstellation“ dar.<br />

Zeit für Konzepte<br />

Der Handlungsdruck in Frankfurt am Main ist also verhältnismäßig<br />

gering. Konzeptionelle Überlegungen können sorgfältig<br />

angestellt und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen<br />

werden. Dies geschieht denn auch, und zwar insbesondere<br />

in der Altersplanung und in der Integrationspolitik.<br />

Das Projekt der so genannten partizipativen Altersplanung<br />

wurde 2003/04 mit Datenerhebungen und Befragungen begonnen.<br />

2006 mündete dies zunächst in sehr umfangreiche<br />

Teilberichte. Seither wird daran gearbeitet, die Erkenntnisse<br />

unter anderem in Diskussionsforen mit Bürgerinnen und Bürgern<br />

in konkrete Vorhaben umzusetzen. Ziel ist es, möglichst<br />

frühzeitig – zum Beispiel durch Befragung von 50-jährigen<br />

Bürgerinnen und Bürger – die Wünsche der künftigen Rentnergeneration<br />

zu ermitteln. Zudem sollen diese Vorstellungen<br />

mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt in Einklang gebracht<br />

werden.<br />

Auf die sich abzeichnende Zunahme der Pflegebedürftigen<br />

ist die Stadt Frankfurt am Main relativ gut vorbereitet: Derzeit<br />

stehen zum Beispiel rund 400 freie Plätze in Altenpflegehe<strong>im</strong>en<br />

zur Verfügung. Klar ist aber auch, dass die Versorgung<br />

der alten Menschen, die in ihrer vertrauten Umgebung<br />

weiter selbstbest<strong>im</strong>mt leben wollen, in den kommenden Jahren<br />

erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Immer mehr ältere<br />

Menschen sind auf Grundsicherung zusätzlich zu ihrer<br />

Rente angewiesen, was mittlerweile die Stadt Frankfurt am<br />

Main durchschnittlich rund 80 Millionen Euro <strong>im</strong> Jahr kostet.<br />

Daneben stellen sich die Fragen nach der medizinischen Versorgung,<br />

aber auch nach der Versorgung mit Lebensmitteln.<br />

In diesem Zusammenhang spielt der Verlust an kleinen Läden<br />

in den Stadtteilen eine erhebliche Rolle.<br />

Im Alter zurück in die Großstadt?<br />

Nicht einfach ist es, den vermeintlichen Trend zu verifizieren,<br />

demzufolge ältere Menschen dazu neigen, den Lebensabend<br />

in der Großstadt zu verbringen und deshalb wieder vom Umland<br />

in die Stadt zurückzuziehen. Dies erscheint zwar insofern<br />

plausibel, als gerade in einer flächenmäßig kleinen Großstadt<br />

wie Frankfurt alle wichtigen medizinischen und kulturellen<br />

Angebote relativ schnell und bequem zu erreichen sind. Allerdings<br />

sind sowohl adäquate Eigentums- oder Mietwohnungen<br />

als auch entsprechende Betreuungsangebote in He<strong>im</strong>en<br />

verhältnismäßig teuer. Angesichts knapper Flächen und<br />

entsprechend hoher Baupreise ist auch keine nennenswerte<br />

Ausweitung dieses Angebots mit städtischer Unterstützung<br />

möglich.<br />

Was die Stadt ermöglichen kann, sind abwechslungsreiche<br />

kulturelle Angebote und genügend Treffpunkte für noch rüstige<br />

alte Menschen. Ein weiteres wichtiges Ziel der städtischen<br />

Seniorenpolitik ist es, neue altersgerechte Formen<br />

des Wohnens, des Zusammenlebens und der Hilfsangebote<br />

<strong>im</strong> Alltag aufzubauen. Dies soll in erster Linie durch die Umschichtung<br />

von Mitteln aus nicht mehr zeitgemäßen oder nur<br />

gering nachgefragten Angeboten finanziert werden. Nicht zuletzt<br />

kann die Stadt das ehrenamtliche Engagement fördern.<br />

Gerade Menschen, die aus dem Berufsleben ausscheiden,<br />

sind an ehrenamtlichen Tätigkeiten oftmals sehr interessiert.<br />

Und von ihren Erfahrungen können viele Institutionen profitieren.<br />

Derzeit steigen die Geburtenzahlen<br />

Während die Veränderungen bei der älteren Bevölkerung<br />

ziemlich verlässlich vorhergesagt werden können, sind die<br />

Prognosen bei den Geburtenzahlen schwierig. In Frankfurt<br />

am Main war zuletzt in Schlagzeilen von einem regelrechten<br />

Babyboom zu lesen. Tatsächlich ist die Zahl der in Frankfurt<br />

geborenen Kinder seit dem Jahr 2000 ständig angestiegen,<br />

ausgenommen das Jahr 2006. 2007 kamen 7055 Kinder zur<br />

Welt, 939 (15 Prozent) mehr als <strong>im</strong> Jahr 2000. Mehr Kinder<br />

waren zuletzt 1969 geboren worden.<br />

Die Frage ist, ob es Hinweise auf einen anhaltender Trend zu<br />

mehr Geburten gibt. Zu berücksichtigen ist dabei zum einen<br />

die Entwicklung der Zahl von Frauen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter<br />

(15 bis 44 Jahre) und das Alter der Mütter bei der Geburt<br />

ihres ersten Kindes. Dabei zeigt sich, dass heute die Mütter<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt bei der Geburt ihres Kindes älter sind als vor<br />

einigen Jahren bzw. Jahrzehnten. Seit den 1970er Jahren hat<br />

die Geburtenhäufigkeit bei den 20- bis 24-jährigen Frauen am<br />

stärksten abgenommen: 1967 kamen 111 Kinder auf 1000<br />

Frauen, 2007 waren es nur noch 39 Kinder. Deutlich gestiegen<br />

sind insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre dagegen<br />

die durchschnittlichen Kinderzahlen bei den 30- bis 39-jährigen<br />

Frauen. Zwischen 1960 und 1980 wurde die Hälfte aller<br />

Kinder von Müttern bis zum Alter von 26 Jahren geboren,<br />

1990 lag dieses so genannte Medianalter bei 28 Jahren, bis<br />

2007 stieg es auf 31 Jahre. Anke Wörner stellte folglich in<br />

einer Untersuchung für die Frankfurter Statistischen Berichte<br />

1/2009 fest, dass die steigenden Geburtenzahlen in Frankfurt<br />

am Main „nicht allein durch eine höhere Fruchtbarkeit (…),<br />

sondern vor allem durch altersstrukturelle Verschiebungen<br />

bei den Geburten“ bedingt seien. Derzeit bringen demnach<br />

vor allem Frauen der Jahrgänge 1970 bis 1979 Kinder zur<br />

Welt.<br />

Weniger gebärfähige Frauen<br />

Ein Blick auf die Altersstrukturen in Frankfurt am Main zeigt<br />

allerdings, dass die Zahl der Frauen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter abnehmen<br />

wird. Innerhalb der nächsten 15 Jahre ist daher auch<br />

mit einer sinkenden Geburtenzahl zu rechnen. Wobei derlei<br />

12 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Prognosen mit einigen Unbekannten zu tun haben: So könnte<br />

sich die Zahl der Zuwanderinnen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter aufgrund<br />

einer wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften<br />

deutlich erhöhen. Außerdem ist offen, wie sich Erhöhungen<br />

oder Kürzungen staatlicher Zuwendungen – beispielsweise<br />

das Elterngeld – letztlich auf die Geburtenraten auswirken.<br />

Gleichwohl hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main<br />

entschieden, einen Schwerpunkt der Investitionen bei der<br />

Kinderbetreuung und bei Sanierung bzw. Neubau von Schulen<br />

zu setzen. Von den 400 Millionen Euro an Investitionen<br />

<strong>im</strong> Jahr 2009 entfielen gut ein Viertel (104 Millionen Euro) auf<br />

Bildung und Kinderbetreuung. Davon wiederum waren 72<br />

Millionen für Unterhaltung, Sanierung und Erweiterung der<br />

Schulen geplant, weitere 25,5 Millionen Euro für Investitionen<br />

oder Zuwendungen zu Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />

Erklärtes Ziel ist es, dadurch (noch) attraktiver<br />

für junge Familien zu werden. Und zwar aus der Überzeugung<br />

heraus, dass schon in wenigen Jahren aufgrund des<br />

Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben<br />

ein Wettbewerb um Arbeitskräfte entbrennen wird.<br />

Attraktiv für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu<br />

sein, ist spätestens dann auch ein wichtiger Standortfaktor.<br />

Auf dem Weg zur Familienstadt<br />

Als hilfreich bei diesen Anstrengungen erwiesen sich für<br />

Frankfurt die Konjunkturprogramme von Bund und Land Hessen.<br />

Rund 107 Millionen der insgesamt 169 Millionen Euro<br />

aus den beiden Programmen werden ebenfalls in Sanierung<br />

und Neubau von Schulen investiert. Dies trägt wesentlich<br />

dazu bei, trotz der Probleme durch die Finanzkrise an der<br />

kommunalpolitischen Zielsetzung, die führende Familienstadt<br />

in Deutschland zu werden, festhalten zu können.<br />

2010 werden zusätzlich rund 1800 und 2011 weitere knapp<br />

1700 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Jährlich<br />

rund 105 Millionen Euro fließen an den Betrieb Städtische<br />

Kitas, mit 172 bzw. 193 Millionen Euro bezuschusst die Stadt<br />

Frankfurt am Main 2010 und 2011 außerdem den Betrieb von<br />

Einrichtungen freier Träger. Damit Eltern frei über die Betreuungsform<br />

für ihre Kinder entscheiden können, wird darüber<br />

hinaus mit Tagesmüttern und Betreuungseinrichtungen von<br />

Unternehmen kooperiert. Außerdem ermöglicht es Müttern<br />

und Vätern, Beruf und Kindererziehung individuell miteinander<br />

zu vereinbaren.<br />

Untermauert wird die Richtigkeit dieser Politik durch die 2008<br />

erschienene Studie „Demografie konkret“ der Bertelsmann-<br />

Stiftung, derzufolge Frankfurt am Main zu einem „Cluster“<br />

von deutschen Städten gehört, für die folgende Merkmale<br />

gelten:<br />

1. Ein starkes wirtschaftliches Wachstum verbunden mit einer<br />

weit überdurchschnittlichen Arbeitsplatzdichte. Mit rund<br />

600 000 Erwerbstätigen ist Frankfurt am Main bundesweit<br />

die Stadt mit der höchsten Arbeitsplatzdichte.<br />

2. Ein hoher Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund.<br />

24 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner sind Migranten,<br />

weitere 12 Prozent sind deutsche Staatsangehörige<br />

mit Migrationshintergrund.<br />

3. Eine stabile Entwicklung der jugendlichen Bevölkerung. So<br />

liegen insbesondere die Schülerzahlen relativ stabil bei 85<br />

000.<br />

Vorrang für die Integrationspolitik<br />

Eine der wichtigsten Aufgabe der Frankfurter Kommunalpo-<br />

litik in den kommenden Jahren wird die Integrationspolitik<br />

sein. Insbesondere in der schulischen und beruflichen Ausbildung<br />

junger Menschen mit Migrationshintergrund besteht<br />

eine der größten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen.<br />

Denn der durch die wachsende Zahl an Rentnerinnen<br />

und Rentnern ohnedies brüchig gewordene Generationenvertrag<br />

gerät zusätzlich durch die zunehmende Zahl<br />

junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund unter<br />

Druck. Wenn es dabei bleiben soll, dass die Renten von der<br />

nachfolgenden Generation der Beschäftigten finanziert werden,<br />

dann muss es gelingen, möglichst alle jungen Migrantinnen<br />

und Migranten gut auszubilden und in sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen. Vom<br />

Wohnungsmarkt über die Kinderbetreuung und die Bildungseinrichtungen<br />

bis zum Arbeitsmarkt steht die Stadt Frankfurt<br />

in dieser Hinsicht vor <strong>im</strong>mensen Herausforderungen.<br />

Bemerkenswert ist, dass – wie aus dem Statistischen Jahrbuch<br />

2008 hervorgeht – der Anteil ausländischer Kinder an<br />

der Geburtenzahl in Frankfurt am Main in den vergangenen<br />

Jahren nicht zugenommen, sondern abgenommen hat. Im<br />

Jahr 2000 lag der Anteil der deutschen Babys noch bei 41,5<br />

Prozent, gegenüber 44,7 Prozent ausländischer Babys. Seither<br />

nahm der Anteil der deutschen Kinder an den Neugeborenen<br />

kontinuierlich zu: 2007 betrug er 53,1 Prozent gegenüber<br />

35,5 Prozent an ausländischen Kindern. Entscheidend dazu<br />

beigetragen hat allerdings das neue Staatsbürgerschaftsrecht.<br />

Dieses sieht das Optionsrecht vor, das in Frankfurt am<br />

Main zunehmend genutzt wird. Immerhin 1063 der 7055 <strong>im</strong><br />

Jahr 2007 geborenen Kinder erhielten nach dem Optionsrecht<br />

die deutsche Staatsbürgerschaft.<br />

Deutschkenntnisse sind entscheidend<br />

Diese statistischen Feinheiten machen es den Kommunalpolitikern<br />

nicht gerade leichter, die Aufgaben zu erkennen. Dass<br />

ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat, bedeutet nicht<br />

zwingend, dass es auch in einer Familie mit guten deutschen<br />

Sprachkenntnissen aufwächst. In Frankfurt am Main wird<br />

deshalb ein Schwerpunkt auf die Früherziehung in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

gelegt. Möglichst früh soll mit der<br />

Sprachschulung begonnen werden. Programme wie „Mama<br />

lernt Deutsch – Papa auch“, das vor mehr als einem Jahrzehnt<br />

begonnen wurde, haben sich dabei als sehr hilfreich<br />

erwiesen, weil sie neben der Sprachförderung der Kindern<br />

auch der Integration der Eltern dienen. Allerdings ist es unverändert<br />

schwer, ausländische Männer für Deutschkurse zu<br />

gewinnen. Nach wie vor zählt der hohe Anteil ausländischer<br />

Jungen und Mädchen an den Schulabgängern ohne Abschluss<br />

zu den größten Problemen der Bildungspolitik. Zwar<br />

ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss<br />

von 358 <strong>im</strong> Schuljahr 2005/06 auf 263 (2007/08)<br />

zurückgegangen, aber der Anteil der ausländischen Schülerinnen<br />

und Schüler liegt mit 147 bzw. 118 <strong>im</strong>mer noch relativ<br />

hoch. Auffallend ist auch, dass unverändert der Anteil<br />

ausländischer Jugendlicher mit den höher qualifizierenden<br />

Schulabschlüssen geringer wird. Tendenziell zeichnen sich<br />

jedoch insgesamt Verbesserungen ab. Offensichtlich wirken<br />

die zahlreichen Förderprogramme, von der ganztägigen<br />

Betreuung bis zu gezielten individuellen Hilfen. Der laufende<br />

Ausbau von Kindertagesstätten, verbunden mit der zusätzlichen<br />

Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern dürfte diese<br />

Entwicklung weiter verbessern.<br />

Segregation vermeiden<br />

Wichtig ist dabei auch, der Konzentration von Familien mit<br />

geringen Einkommen und/oder mit Migrationshintergrund in<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 13


einzelnen Stadtteilen oder Wohnquartieren entgegenzuwirken.<br />

Segregation, also die räumlich ungleiche Verteilung von<br />

Bevölkerungsgruppen <strong>im</strong> Stadtgebiet zu vermeiden, ist ein<br />

wichtiges Ziel der Frankfurter Stadtpolitik. Zwar erleichtern<br />

so genannte Einwanderungsquartiere den Zuwanderern das<br />

Einleben, jedoch führen sie auch dazu, dass nicht Deutsch<br />

gesprochen wird und damit insbesondere die Kinder schlechtere<br />

Bildungs- und Berufsperspektiven haben. Das Phänomen<br />

der Segregation ist freilich nicht nur bei Eltern oder<br />

Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund zu beobachten,<br />

sondern auch bei einkommensschwachen deutschen Eltern<br />

und Alleinerziehenden.<br />

In einigen Städten ist zu beobachten, dass deutsche Bewohnerinnen<br />

und Bewohner so genannte sozial problematische<br />

Quartiere verlassen, wenn an den Schulen Migrantenkinder<br />

dominieren oder wenn es <strong>im</strong> alltäglichen Zusammenleben zu<br />

Konflikten mit best<strong>im</strong>mten ethnischen Gruppen kommt. In<br />

Frankfurt am Main sind deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />

entwickelt worden, um derlei Konflikte zu vermeiden<br />

und eine heterogene Struktur in den Stadtteilen und Wohnquartieren<br />

zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel Quartiersmanager.<br />

Entscheidend ist jedoch, dass die städtische<br />

Wohnungsbaugesellschaft über einen großen Wohnungsbestand<br />

verfügt, der es ermöglicht, die Belegung der Quartiere<br />

zu steuern.<br />

Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern<br />

Ein umfassendes Integrationskonzept, das in den vergangenen<br />

Monaten auch mit den Bürgerinnen und Bürgern<br />

öffentlich diskutiert worden ist, wird <strong>im</strong> Herbst von der Stadtverordnetenversammlung<br />

verabschiedet. Darin werden die<br />

weiteren Handlungsfelder der Integrationspolitik beschrieben<br />

und Leitlinien für die Zukunft beschlossen.<br />

Konzeptionell ist die Stadt Frankfurt am Main damit gut vorbereitet<br />

auf den demografischen Wandel. Die Investitionen in<br />

Kinderbetreuung und Bildung, der Ausbau der Angebote für<br />

ältere Menschen und die zahlreichen Projekte der Integrationspolitik<br />

sind geeignet, den größten Teil der erkennbaren<br />

Aufgaben zu bewältigen.<br />

Derzeit ist die Stadtpolitik auf Konsolidierung und Kontinuität<br />

ausgerichtet. Die Schulden sollen weiter reduziert, zumindest<br />

aber möglichst nicht erhöht werden. Kontinuierlich<br />

will die Stadt Frankfurt am Main zugleich ihre Chancen <strong>im</strong><br />

Wettbewerb der Regionen um Unternehmen und Arbeitskräfte<br />

verbessern. Dabei spielt die sich abzeichnende demografische<br />

Entwicklung eine zentrale Rolle. In den nächsten zehn,<br />

fünfzehn Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge ins<br />

Rentenalter. Dann droht, auch bei qualifizierten Fachkräften,<br />

ein beträchtlicher Nachwuchsmangel. Zugleich kommen auf<br />

<strong>im</strong>mer weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte <strong>im</strong>mer<br />

mehr Rentnerinnen und Rentner. Diese Entwicklung birgt<br />

erheblichen ökonomischen, sozialen und politischen Sprengstoff.<br />

Widerstreit der Interessen<br />

Die Politik steht vor der schwierigen Herausforderung, zukunftsgerechte<br />

Prioritäten zu setzen, ohne die Legit<strong>im</strong>ierung<br />

durch die jeweils eigene Wählerklientel aufs Spiel zu setzen.<br />

Gelingen kann dies freilich nur, wenn der älteren Generation<br />

bewusst ist – oder bewusst gemacht werden kann –, dass<br />

es auch in ihrem eigenen Interesse ist, Schwerpunkte bei<br />

der Bildung und bei der Integration zu setzen. Viel Zeit bleibt<br />

nämlich nicht. Der letzte geburtenstarke Jahrgang, der des<br />

Jahres 1964, geht in zwei Jahrzehnten in Rente. Bis dahin<br />

muss es gelingen, die Kinder von heute gut auszubilden, damit<br />

sie qualifizierte Arbeitsplätze finden, sich beruflich entfalten,<br />

Familien gründen und letztlich auch die Rentenbeiträge<br />

bezahlen können. Umgekehrt wird sicher auch die Rentnergeneration<br />

aufgefordert sein, sich noch stärker als bisher für<br />

das Gemeinwohl zu engagieren.<br />

Gelingt dies nicht, bleibt nur die Möglichkeit, mehr Arbeitskräfte<br />

<strong>im</strong> Ausland anzuwerben. Sonst drohen die Verlagerung<br />

von Arbeitsplätzen ins Ausland und hohe Erwerbslosigkeit <strong>im</strong><br />

Inland. Dann wäre auch das Rentenniveau nicht zu halten.<br />

Letztlich könnte dies auch die finanziellen Spielräume der<br />

Kommunen weiter reduzieren und insgesamt zu einer bedenklich<br />

Abwärtsspirale führen.<br />

Die spannende Frage für Frankfurt am Main ist, ob die finanziellen<br />

Ressourcen in den kommenden Jahren noch ausreichen<br />

werden, um die <strong>im</strong> Rahmen des demografischen Wandels<br />

anstehenden Aufgaben <strong>im</strong> erforderlichen Ausmaß fortsetzen<br />

bzw. neu angehen zu können. Der derzeit laufende Bau von<br />

Schulen und Kindergärten wird in den nächsten Jahren hohe<br />

Folgekosten verursachen. Wichtig <strong>im</strong> Wohnungsbau sind zusätzliche<br />

Angebote für junge Familien und die Schaffung altersgerechter<br />

Wohnungen.<br />

Die Haushaltsprobleme, die viele andere Kommunen zu<br />

Einsparungen zwingen, verdüstern auch die Perspektiven<br />

in Frankfurt am Main. Erholt sich die Konjunktur nicht spätestens<br />

<strong>im</strong> nächsten Jahr, droht Frankfurt <strong>im</strong> Jahr 2012 ein<br />

Haushaltsloch von 300 bis 400 Millionen Euro. Dies lässt sich<br />

dann nur noch durch neue Schulden oder durch erhebliche<br />

Einsparungen schließen. Beides droht zu Lasten der künftigen<br />

Generationen zu gehen.<br />

Kommunen brauchen Hilfen<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl der Bund, als auch<br />

das Land Hessen bisher den Kommunen kaum Hilfen zur<br />

Lösung der Herausforderungen durch die demografische<br />

Entwicklung anbieten. Im Gegenteil: Bund und Land planen<br />

Einsparungen, die den ohnedies schon geringen finanziellen<br />

Spielraum der Kommunen weiter beschneiden. Dabei ist jetzt<br />

schon der weit überwiegende Teil der <strong>kommunalen</strong> Ausgaben<br />

durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben, häufig<br />

ohne entsprechende finanzielle Zuweisungen, wie sie nach<br />

dem Konnexitätsprinzip geboten wären. Kürzt zum Beispiel<br />

das Land Hessen, wie geplant, 400 Millionen Euro jährlich<br />

aus dem Kommunalen Finanzausgleich, bleibt den Kommunen<br />

nur die Wahl, den Rotstift bei ihren wenigen freiwilligen<br />

Leistungen anzusetzen. In Frankfurt am Main zählen zu<br />

diesen freiwilligen Leistungen aber gerade viele soziale, bildungs-<br />

und integrationspolitisch wichtige Projekte.<br />

Nicht minder bedrohlich für die Handlungsfähigkeit einer<br />

Großstadt wie Frankfurt am Main sind die Pläne der Bundesregierung,<br />

die Gewerbesteuer abzuschaffen. Stattdessen<br />

sollen die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer<br />

erhalten und das Recht, einen Zuschlag zur Einkommensteuer<br />

und Körperschaftssteuer zu erheben. Frankfurt ist<br />

– wie nur wenige andere Städte in Deutschland – in besonders<br />

hohem Maße von den Gewerbesteuer-Einnahmen abhängig.<br />

Müssten hohe Summen durch kommunale Zuschläge<br />

von Unternehmen und Beschäftigten erhoben werden, dürfte<br />

ein Exodus ins Umland drohen. Ein funktionierendes und für<br />

die Zukunftsaufgaben durchaus gewappnetes Gemeinwesen<br />

könnte dadurch schwer beschädigt werden.<br />

14 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 15


Bessere Rahmenbedingungen schaffen<br />

Entscheidend wird also sein, dass für die Bewältigung der<br />

anstehenden Herausforderungen geeignete Rahmenbedingungen<br />

für die Kommunen geschaffen werden. Ausreichende<br />

finanzielle Mittel benötigen dabei nicht nur Großstädte wie<br />

Frankfurt am Main, sondern auch und gerade die „wachsenden“<br />

bzw. „schrumpfenden“ Städte, die weitaus schneller als<br />

Frankfurt auf die Folgen des demografischen Wandels rea-<br />

Städte und Gemeinden in der Finanzkrise<br />

gieren müssen. Hier bietet sich die Mitfinanzierung von Modellprojekten<br />

und Wettbewerben durch die Europäische Union,<br />

den Bund und die Bundesländer an. Eine ebenso wichtige<br />

Rolle spielt die Zusammenarbeit in der Region Frankfurt<br />

RheinMain. Insbesondere be<strong>im</strong> Wohnungsbau, aber auch bei<br />

der Ansiedlung von Unternehmen, bei der medizinischen Versorgung,<br />

bei den Schulen oder bei der Versorgung mit Pflegeplätzen<br />

sind gemeinsame Lösungen möglich, von denen alle<br />

Beteiligten profitieren können.<br />

Von Dr. Gerd Landsberg – Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin<br />

Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat Deutschland in<br />

die stärkste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik gestürzt.<br />

Mit -5 Prozent war das Bruttoinlandsprodukt in 2009<br />

so stark rückläufig wie noch nie in der Nachkriegszeit. Im<br />

Zuge dieser Entwicklung stieg das öffentliche Finanzierungsdefizit<br />

<strong>im</strong> Jahr 2009 auf über -100 Milliarden Euro. Dies ist das<br />

bislang höchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte<br />

in Deutschland. Es ist Ergebnis einerseits rückläufiger<br />

Einnahmen, wobei insbesondere die Steuereinnahmen <strong>im</strong><br />

Vergleich zum Vorjahr um -35 Milliarden Euro zurückgingen.<br />

Andererseits stiegen gleichzeitig die Ausgaben merklich; vor<br />

allem aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.<br />

Es zeigt sich also mehr als deutlich: Der wirtschaftliche Einbruch<br />

belastet die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen<br />

in Deutschland enorm, und zwar weit über das Jahr<br />

2009 hinaus!<br />

Die Lage in den Kommunen<br />

Wie ist die Lage in den Kommunen? Sie ist katastrophal!<br />

Kommunale Einnahmen und Ausgaben driften zunehmend<br />

auseinander. Das Jahr 2009 haben die Kommunen mit einem<br />

Finanzierungsdefizit von -7,2 Milliarden Euro abgeschlossen.<br />

Damit stürzte das kommunale Finanzierungssaldo nach<br />

einem Finanzierungsüberschuss von +7,7 Milliarden Euro <strong>im</strong><br />

Jahr 2008 innerhalb nur eines Jahres um fast -15 Milliarden<br />

Euro ab. Städte und Gemeinden drohen vom Sog der Rezession<br />

in den Abgrund gerissen zu werden, denn die Schere<br />

zwischen wegbrechenden Einnahmen und steigenden Ausgaben<br />

wird sich <strong>im</strong> laufenden Jahr weiter öffnen. Prognostiziert<br />

ist ein Anstieg des <strong>kommunalen</strong> Finanzierungsdefizits<br />

auf über -15 Milliarden Euro. Auch in den kommenden Jahren<br />

wird sich das Defizit der Kommunen <strong>im</strong> zweistelligen Milliardenbereich<br />

bewegen.<br />

Strukturelle Unterfinanzierung<br />

Aber die schwierige Situation der <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />

allein auf die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zurückzuführen,<br />

griffe zu kurz. Nur ein Teil der Probleme ist eine Folge<br />

der Krise. Tatsächlich ist die Schieflage der <strong>kommunalen</strong><br />

Finanzen Ergebnis einer sich seit Jahren vollziehenden Entwicklung.<br />

Betrachtet man einmal die Finanzierungssalden der<br />

Kommunen über einen längeren Zeitraum (1992-2009) zeigt<br />

sich, dass die Kommunen lediglich in den kurzen Drei-Jahres-Zeiträumen<br />

von 1998 bis 2000 und 2006 bis 2008 Finanzierungsüberschüsse<br />

erzielen konnten. In den anderen zwölf<br />

Jahren verzeichneten die Städte und Gemeinden Finanzierungsdefizite<br />

von durchschnittlich -5 Milliarden Euro. Tatsache<br />

ist also: Die Kommunen in Deutschland sind strukturell<br />

unterfinanziert!<br />

In der Schuldenfalle<br />

Diese strukturelle Unterfinanzierung zeigt sich auch deutlich<br />

darin, dass es den Städten und Gemeinden auch in den wirtschaftlich<br />

guten Jahren nicht gelungen ist, ihre Haushalte zu<br />

konsolidieren. Ein Indiz hierfür sind die seit der Wiedervereinigung<br />

unaufhörlich steigenden Kassenkredite. Im Jahr 2009<br />

haben sie das Rekordniveau von 34,9 Milliarden Euro erreicht.<br />

Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um<br />

+5 Milliarden Euro. Inzwischen liegt der Anteil der Kassenkredite<br />

an der Gesamtverschuldung der Kommunen bei 30 Prozent.<br />

Im Saarland übersteigt das Volumen der Kassenkredite<br />

gar die Höhe der Kreditmarktschulden. Kassenkredite – eigentlich<br />

als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht – entwickeln<br />

sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften<br />

Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen Kassenkredite<br />

den zinsempfindlichen Teil der <strong>kommunalen</strong> Kredite dar, mit<br />

entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen.<br />

Die Kassenkredite werden weiter steigen, denn zur<br />

Erfüllung ihrer laufenden Ausgabeverpflichtungen sind Städte<br />

und Gemeinden auch <strong>im</strong> laufenden Jahr in hohem Maße auf<br />

die Aufnahme neuer Kassenkredite angewiesen.<br />

Kommunale Selbstverwaltung in Gefahr<br />

Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden<br />

und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.<br />

Soweit die Theorie, die Realität ist wahrlich eine<br />

andere: Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem<br />

Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer<br />

Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmenseite schwächen<br />

Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die<br />

finanzielle Einnahmenbasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite<br />

weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben<br />

für Sozialleistungen eine Dynamik auf, die die Handlungsfähigkeit<br />

der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Freiwilligen<br />

Aufgaben ist längst weitgehend der Boden entzogen<br />

und auch <strong>im</strong> Pflichtbereich arbeiten die Kommunen am Rand<br />

ihrer Leistungsfähigkeit. Die kommunale Selbstverwaltung ist<br />

in Gefahr! Die finanziellen Engpässe best<strong>im</strong>men längst die politischen<br />

Entscheidungen vor Ort. In <strong>im</strong>mer mehr Kommunen<br />

wird die Frage aufgeworfen, wo noch gekürzt werden kann,<br />

ob noch weitere Stellen abgebaut und welche Leistungen<br />

eingeschränkt werden können. Tatsächlich ist für Kürzungen<br />

wenig Spielraum vorhanden, denn viele der <strong>kommunalen</strong><br />

Aufgaben sind durch Gesetz pflichtig vorgeschrieben, müssen<br />

also wahrgenommen werden. Die freiwilligen Aufgaben<br />

hingegen, bei denen Kürzungen denkbar wären, prägen das<br />

Leben der Bürger vor Ort. Bibliotheken, Schw<strong>im</strong>mbäder oder<br />

der öffentliche Nahverkehr bedeuten ein Stück Lebensqualität.<br />

16 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Gemeindefinanzkommission<br />

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Verabredungen<br />

<strong>im</strong> Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hat das Bundeskabinett<br />

<strong>im</strong> Februar 2010 beschlossen, eine Kommission<br />

zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung<br />

(Gemeindefinanzkommission) einzusetzen.<br />

Die Kommission soll sich mit dem Prüfauftrag des Koalitionsvertrages<br />

befassen und Vorschläge zur Neuordnung der<br />

Gemeindefinanzierung erarbeiten. Der Deutsche Städte- und<br />

Gemeindebund gehört der Kommission an. Wir erhoffen uns<br />

von der Kommission konkrete Ergebnisse, um die Finanzlage<br />

der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Ziel der Kommission<br />

muss sein, die Kommunen zu entlasten und den <strong>kommunalen</strong><br />

Handlungsspielraum zu erweitern. Es gilt die kommunale<br />

Selbstverwaltung in Deutschland zu stärken! Denn, wie<br />

es <strong>im</strong> Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt: „Die<br />

kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut.“<br />

Steigende Sozialausgaben<br />

Zentrales Problem der <strong>kommunalen</strong> Finanzlage ist die Entwicklung<br />

der Sozialausgaben. Diese haben sich seit der Wiedervereinigung<br />

mit über 40 Milliarden Euro in 2009 fast verdoppelt.<br />

Dabei gewinnt die Entwicklung der Sozialausgaben<br />

wesentlich an Dynamik. Während die Sozialausgaben in dem<br />

Zehnjahres-Zeitraum von 1992 bis 2002 um ca. +6 Milliarden<br />

Euro stiegen, wird für den Zehnjahres-Zeitraum von 2002 bis<br />

2012 ein Anstieg von über +16 Milliarden Euro auf fast 45 Milliarden<br />

Euro erwartet. Insbesondere die folgenden Bereiche<br />

entwickeln sich bedrohlich: So sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit Handicap in den vergangenen<br />

Jahren um rund 5 Prozent pro Jahr angestiegen. Die Ausgaben<br />

für die Grundsicherung <strong>im</strong> Alter und bei Erwerbsminderung<br />

haben sich seit der Einführung <strong>im</strong> Jahr 2003 – also in nur<br />

sieben Jahren – gar verdreifacht. Im laufenden Jahr ist zudem<br />

mit einem Anstieg der Kosten der Unterkunft für Empfänger<br />

von SGB II-Leistungen zu rechnen.<br />

Sozialausgaben als Investitionsbremse<br />

Die Struktur der <strong>kommunalen</strong> Ausgaben wird zunehmend<br />

auch zu einem volkswirtschaftlichen Problem. Die <strong>kommunalen</strong><br />

Investitionen werden seit Jahren <strong>im</strong>mer stärker von den<br />

sozialen Leistungen verdrängt: Derzeit investieren die Kommunen<br />

pro Jahr nur etwa 60 Prozent dessen, was sie für soziale<br />

Leistungen aufwenden müssen. Damit fällt nicht nur ein<br />

wichtiger Impulsgeber für die konjunkturelle Entwicklung in<br />

Deutschland weg, die Folgen dieser nicht bedarfsgerechten<br />

Investitionsfähigkeit sind längst auch für Jedermann sichtbar.<br />

Sie wirken sich direkt auf das Leben der Menschen vor Ort<br />

aus. Wir bilden unsere Kinder, die Zukunft unseres Staates,<br />

in maroden Schulen aus. Wir müssen Bibliotheken schließen<br />

und Jugendprojekte einstellen, weil der Haushalt nichts mehr<br />

hergibt. Die Liste der Negativ-Beispiele ließe sich noch lange<br />

fortsetzen. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat den <strong>kommunalen</strong><br />

Investitionsbedarf für die Jahre 2006 bis 2020 kürzlich<br />

auf 704 Milliarden Euro beziffert. Der Verfall kommunaler<br />

Infrastruktur ist ein nationales Problem!<br />

Sozialausgaben auf die Agenda<br />

Aus meiner Sicht muss ein Arbeitsschwerpunkt der Kommission<br />

<strong>im</strong> Bereich der Sozialausgaben liegen. Die Gemeindefinanzkommission<br />

soll nach dem Kabinettsbeschluss zwar<br />

Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite prüfen,<br />

aber vorrangig über die Flexibilisierung von Standards. Auch<br />

wenn die Flexibilisierung von Standards sicherlich Entla-<br />

stungsmöglichkeiten eröffnet, hat sie doch niemals die quantitative<br />

Bedeutung der Sozialausgaben. Der Bund ist gefordert,<br />

einen Teil der <strong>kommunalen</strong> Aufwendungen für soziale<br />

Leistungen zu übernehmen, da gesamtstaatliche Aufgaben<br />

finanziert werden. Insofern bestehen auf kommunaler Seite<br />

aber berechtigte Zweifel, dass der Bund sich hier bewegen<br />

wird. Nach dem Kabinettsbeschluss „hat die Kommission<br />

auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen<br />

insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und<br />

den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten“.<br />

Dann aber müssen zumindest die Ausgaben reduziert<br />

werden. Der Versorgungsstaat muss auf den Sozialstaat zurückgeführt<br />

werden – Bund und Länder als Gesetzgeber sind<br />

hier gefragt. Aber es fehlt am – zweifellos erforderlichen – Mut<br />

der Politik!<br />

Geschwächte Einnahmenbasis<br />

Die stetig steigenden Sozialausgaben treffen zudem auf eine<br />

geschwächte Einnahmenbasis der Kommunen. Zum einen<br />

sind die Kommunen natürlich von konjunkturell bedingten<br />

Steuermindereinnahmen <strong>im</strong> Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />

betroffen. Im Jahr 2009 sind die Steuereinnahmen<br />

gegenüber dem Jahr 2008 um -8 Milliarden Euro auf<br />

ca. 62 Milliarden Euro zurückgegangen. Hinter den Steuerrückgängen<br />

verbergen sich aber eben nicht nur konjunkturell<br />

bedingte Mindereinnahmen. Ein erheblicher Anteil an den<br />

Steuermindereinnahmen ist auf Steuerrechtsänderungen<br />

zurückzuführen. Stellt man auf die Steuerschätzung von Mai<br />

2010 ab, so müssen die Kommunen gegenüber dem Jahr<br />

2008 in 2010 einen Rückgang der Steuereinnahmen um -11,5<br />

Milliarden Euro verkraften. Fast 50 Prozent dieser Mindereinnahmen<br />

sind auf Steuerrechtsänderungen seit November<br />

2008 zurückzuführen.<br />

Gewerbesteuer auf dem Prüfstand<br />

Genau diesen Umstand sollte man auch be<strong>im</strong> Blick auf die<br />

Schwankungen bei der Gewerbesteuer nicht aus den Augen<br />

verlieren. Ja, es st<strong>im</strong>mt, die Gewerbesteuer ist <strong>im</strong> Jahr 2009<br />

um fast 20 Prozent zurückgegangen. Das entspricht einem<br />

Rückgang um -6 Milliarden Euro auf 25 Milliarden Euro. Bereits<br />

<strong>im</strong> dritten und vierten Quartal des Jahres 2009 hat sich<br />

der rückläufige Trend der Gewerbesteuer aber deutlich abgeschwächt.<br />

Und die konjunkturelle Volatilität der Gewerbesteuer<br />

bereitet den Kommunen Probleme. Zumal wenn sie von<br />

Steuerrechtsänderungen wie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

begleitet werden. Doch die Gewerbesteuer ist<br />

nicht die Ursache allen Übels. Das Problem der <strong>kommunalen</strong><br />

Haushalte lässt sich nicht allein über die Einnahmenseite lösen.<br />

Nun soll aber in der Gemeindefinanzkommission der Ersatz<br />

der Gewerbesteuer durch einen <strong>kommunalen</strong> Zuschlag<br />

auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz<br />

und einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer geprüft<br />

werden.<br />

Das Prüfmodell – eine Alternative?<br />

Dies entspricht in etwa dem Arbeitsauftrag der <strong>im</strong> Jahr 2002<br />

eingesetzten Gemeindefinanzkommission. Das Ergebnis war<br />

damals eindeutig: Das Modell hätte zu einer Belastungsverschiebung<br />

weg von den Unternehmen hin zu den Arbeitnehmern<br />

geführt. Damals wie heute sind Entlastungen der<br />

Wirtschaft auf Kosten der Bürger nicht vermittelbar. Und die<br />

Gegenwart hat schließlich gezeigt, dass die Kommunen gut<br />

daran getan haben, sich nicht auf einen Zuschlagssatz zur<br />

Körperschaftsteuer einzulassen. Schließlich ist die Körperschaftsteuer<br />

in 2009 mit über 50 Prozent wesentlich stärker<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 17


eingebrochen als die Gewerbesteuer. Zudem stehen die Arbeiten<br />

in der Kommission unter dem Vorbehalt der laut Koalitionsvertrag<br />

geplanten Einkommensteuerreform mit Entlastungen<br />

in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Kommunen<br />

werden sich schwerlich auf ein Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer<br />

mit völlig ungewisser Bemessungsgrundlage<br />

einlassen. Und einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer<br />

haftet der Makel des Zuweisungscharakters an. Eine Alternative<br />

zur Gewerbesteuer kann das nicht sein!<br />

Gewerbesteuer revitalisieren<br />

Vielmehr kann den Schwächen der Gewerbesteuer <strong>im</strong> System<br />

entgegengewirkt werden. Dazu gehören die Verbreiterung der<br />

Bemessungsgrundlage und die Erweiterung des Kreises der<br />

Steuerpflichtigen. Auf diesem Wege kann die Abhängigkeit<br />

von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor<br />

Ort verringert und zugleich zur Verbreiterung der <strong>kommunalen</strong><br />

Steuerbasis auch wirtschaftlich schwächerer Kommunen beigetragen<br />

werden. Die Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene<br />

Steuer stellt ein Äquivalent für wirtschaftsorientierte<br />

Ausgaben der Gemeinden dar. Dahinter steht das Interesse<br />

der örtlichen Wirtschaft an einer gut ausgebauten <strong>kommunalen</strong><br />

Infrastruktur, welche die Gemeinden durch die Einnahmen<br />

aus der Gewerbesteuer finanzieren. Mit dem Äquivalenzprinzip<br />

lässt sich auch die seit langem von den <strong>kommunalen</strong><br />

Spitzenverbänden geforderte Einbeziehung der Freien Berufe<br />

in die Gewerbesteuer begründen. Auch ein Arzt profitiert<br />

schließlich von einer intakten gemeindlichen Infrastruktur.<br />

Dem Sog entgegenwirken<br />

<strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger <strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich<br />

Feststeht, die negative Entwicklung in den Kommunen wird<br />

sich fortsetzen, wenn nichts geschieht. Bund und Länder<br />

müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen ihre Aufgaben<br />

angemessen erfüllen können. Dies erfordert eine aufgabenadäquate<br />

Finanzausstattung. Gemeinsames Ziel von<br />

Bund, Ländern und Kommunen muss sein, auf eine Stabilisierung<br />

der Gemeindefinanzen hinzuwirken. Die finanziellen<br />

Probleme der Städte und Gemeinden in Deutschland<br />

lassen sich aber nicht allein über die Einnahmenseite lösen.<br />

Schwerpunkt der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission<br />

muss die Ausgabenseite sein. Ansonsten müssen sich<br />

Bund und Länder die Frage stellen lassen, wie den kontinuierlich<br />

steigenden Sozialausgaben denn auf Dauer mit einer<br />

ebenso stetig wachsenden Einnahmenbasis der Kommunen<br />

begegnet werden soll. Letztlich führt daran, die Problematik<br />

der <strong>kommunalen</strong> Ausgabenseite endlich anzugehen, mittelfristig<br />

kein Weg vorbei. Am Ende der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission<br />

muss für die Kommunen ein „Mehr“ herauskommen.<br />

Allein daran wird sich ihr Erfolg messen lassen<br />

müssen!<br />

Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke – Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages<br />

und Vizepräsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />

Historische Entwicklung<br />

Das seit 1838 in einzelnen deutschen Ländern in unterschiedlichem<br />

Umfang normierte <strong>Sparkassen</strong>recht hatte seine sachliche<br />

Grundlage <strong>im</strong> allgemeinen öffentlichen Fürsorgewesen<br />

der Kommunen. Insgesamt war der Gedanke der Gemeinnützigkeit<br />

Grundlage für die Tätigkeit der <strong>Sparkassen</strong> in allen<br />

Geschäftsbereichen.<br />

Bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die <strong>Sparkassen</strong><br />

für den Mittelstand und die wirtschaftlich schwächeren<br />

Bevölkerungskreise in Preußen aufgrund des Preußischen<br />

<strong>Sparkassen</strong>reglements von 1838 auch kreditgewährende Institute,<br />

wobei dies seitens der <strong>Sparkassen</strong> gezielt erst seit<br />

Beginn des 20. Jahrhunderts geschah. Danach kam es in<br />

Preußen auch zu einer deutlichen Ausweitung der Bildung<br />

kommunaler <strong>Sparkassen</strong> gerade auch in der Fläche. Mit Unterstützung<br />

der Aufsichtsbehörden wurde das Bestreben zur<br />

Errichtung von Kreissparkassen nachdrücklich gestärkt. Eine<br />

entsprechende Entwicklung vollzog sich auch in Hannover<br />

und in Schleswig-Holstein, obwohl Preußen nach 1866 sein<br />

<strong>Sparkassen</strong>reglement auf diese Gebiete nicht erstreckte.<br />

In Baden wurde demgegenüber den von den Gemeinden –<br />

Kreise gab es dort bis 1938 nicht 1 ) mit der Folge, dass es<br />

in Baden bis heute keine Kreissparkassen gibt – verbürgten<br />

<strong>Sparkassen</strong> später durch Gesetz vom 9.4.1880 2 ) der Status<br />

einer rechtlich selbstständigen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

und Personalhoheit verliehen.<br />

Die weitere Entwicklung des <strong>Sparkassen</strong>wesens wurde entscheidend<br />

durch die Banken- und Zahlungskrise beeinflusst,<br />

die <strong>im</strong> Juli 1931 ausbrach. Der Reichsgesetzgeber reagierte<br />

seinerzeit auf diese Krise durch die „Dritte Notverordnung<br />

des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und<br />

Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“<br />

vom 6.10.1931 3 ). Damit kam es zum ersten Mal in der Geschichte<br />

des deutschen <strong>Sparkassen</strong>wesens zu einer reichsrechtlichen<br />

Regelung der Verfassung und Organisation von<br />

<strong>Sparkassen</strong>, die bis dahin in die alleinige Zuständigkeit der<br />

Länder gefallen war. § 2 dieser Dritten Notverordnung sah<br />

vor, dass die Spar- und Girokassen als selbstständige Einrichtungen<br />

von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen<br />

öffentlichen Körperschaften auszugestalten sind und<br />

als Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt werden<br />

müssen. Es kam also zu einer wesentlichen Lockerung<br />

und Einschränkung der bisherigen engen personellen und<br />

organisatorischen Verbundenheit zwischen der allgemeinen<br />

Verwaltung der Kommunen und der Verwaltung der <strong>Sparkassen</strong>.<br />

Im Vorstand der Sparkasse war eine Mitgliedschaft von<br />

Personen vorzusehen, die nicht Mitglieder von Organen des<br />

Gewährträgers waren. An die Stelle des unmittelbaren Anspruchs<br />

der Gläubiger der <strong>Sparkassen</strong> gegen die Gebietskörperschaften<br />

trat das Institut der Gewährträgerhaftung,<br />

das ebenfalls <strong>im</strong> Zuge der Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong><br />

durch die Dritte Notverordnung von 1931 eingeführt<br />

wurde. Damit wirkte der damalige Gesetzgeber einem möglichen<br />

Bonitätsverlust entgegen. Auch wurde die Anstaltslast,<br />

die als rechtliche Verpflichtung der Errichtungskörperschaft<br />

zur Wahrung und Sicherung der Funktionsfähigkeit<br />

der Anstalt, solange diese besteht, definiert wird, erst mit der<br />

rechtlichen Ausgliederung der <strong>Sparkassen</strong> aus den Gemeindeverwaltungen<br />

relevant. In den 1930-er Jahren kam es in<br />

ganz Deutschland zu einer starken Konzentration der Zahl<br />

der <strong>Sparkassen</strong> sowie damit verbunden zu einer Stärkung<br />

der Kreissparkassen in der Fläche.<br />

18 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


In den 70er-Jahren mussten die Auswirkungen kommunaler<br />

Gebietsreformen auf die <strong>Sparkassen</strong> in allen westdeutschen<br />

Länder unter Betonung des Regionalprinzips geregelt werden.<br />

Die dabei getroffenen Regelungen in den einzelnen Ländern<br />

fielen mit Blick auf die zwingende Kongruenz zwischen<br />

Trägergebiet und <strong>Sparkassen</strong>-Geschäftsgebiet unterschiedlich<br />

stringent aus.<br />

<strong>Sparkassen</strong> in der DDR und nach der Wende<br />

In der DDR kam es 1950/51 zu einer Konzentrationswelle, in<br />

deren Folge alle Stadt- und Gemeindesparkassen mit ihren<br />

Kreissparkassen, zum Teil zur gemeinschaftlichen Kreis- und<br />

Stadtsparkasse, zu fusionieren hatten. Stadtsparkassen verblieben<br />

nur in den kreisfreien Städten Brandenburg, Potsdam,<br />

Magdeburg, Dessau und Halberstadt. Die Zahl der <strong>Sparkassen</strong><br />

ging seinerzeit auf 126 zurück. Überschneidungen des<br />

Geschäftsgebietes gab es nicht mehr. Der damals aufgestellte<br />

Grundsatz, <strong>Sparkassen</strong> erst ab der Ebene kreisfreier<br />

Städte und der Landkreise zuzulassen, blieb dauerhaft bis<br />

heute erhalten. Seitdem sind die <strong>Sparkassen</strong>strukturen an<br />

die Entwicklungen des Trägergebiets gebunden geblieben.<br />

Die in der DDR durchgeführte Verwaltungsreform von 1952<br />

hat die Zahl der Kreise seinerzeit deutlich erhöht. Dem hatte<br />

sich die <strong>Sparkassen</strong>struktur anzupassen. Aus den vormalig<br />

126 <strong>Sparkassen</strong> entstanden 173 Kreissparkassen, 20 Stadt-<br />

und Kreissparkassen sowie fünf Stadtsparkassen.<br />

Nach dem Mauerfall <strong>im</strong> November 1989 galt das „Statut<br />

der <strong>Sparkassen</strong> der DDR“ von 1975 zunächst noch fort. Am<br />

29.6.1990 verabschiedete die <strong>im</strong> März 1990 frei gewählte<br />

Volkskammer das „Gesetz über den Status und die Organisation<br />

der <strong>Sparkassen</strong> (<strong>Sparkassen</strong>gesetz)“ mit Wirkung ab<br />

1.7.1990, also dem Tag des Inkrafttretens der Wirtschafts-,<br />

Währungs- und Sozialunion. Im <strong>Sparkassen</strong>gesetz wurden<br />

die <strong>Sparkassen</strong> entsprechend dem westdeutschen Vorbild<br />

als kommunale Einrichtungen restrukturiert.<br />

Gemäß Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrags blieb das DDR-<br />

<strong>Sparkassen</strong>gesetz auch nach der Vereinigung in Kraft, wobei<br />

es zu Landesrecht wurde 4 ). Nach der Wiedereinrichtung der<br />

Länder wurden diese dann für <strong>Sparkassen</strong>angelegenheiten<br />

zuständig und haben bis 1994 eigene <strong>Sparkassen</strong>gesetze<br />

erlassen.<br />

1993/94 wurden in allen Ländern Gebietsreformen durchgeführt,<br />

bei denen die Zahl der Landkreise drastisch gesenkt<br />

wurde. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich<br />

dagegen zunächst nur um zwei. In den Ländergesetzen zur<br />

Gebietsreform wurde jeweils festgelegt, bis zu welchem Termin<br />

die <strong>Sparkassen</strong> sich den neuen Gebietsstrukturen hinsichtlich<br />

ihres Geschäftsgebiets anzupassen hatten. Bereits<br />

1991 kam es zu einer ersten, das Gebiet von sieben Trägern<br />

umfassenden Großfusion mit der Bildung der Mittelbrandenburgischen<br />

Sparkasse (MBS) in Potsdam. Neue Kreisgebietsreformen<br />

in Sachsen-Anhalt <strong>im</strong> Jahre 2007 und in Sachsen<br />

<strong>im</strong> Jahre 2008 haben in diesen Ländern erneut zu einer deutlichen<br />

Absenkung der Zahl der Kreise und kreisfreien Städte<br />

und in deren Folge auch zu einer Anpassung der <strong>Sparkassen</strong>strukturen<br />

geführt.<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>landschaft heute<br />

Ende 2008 gab es in Deutschland – bei einer <strong>kommunalen</strong><br />

Gebietsstruktur auf der Kreisebene von 301 (Land-)Kreisen<br />

und 112 kreisfreien Städten (= 413 Einheiten) 432 öffentlichrechtliche<br />

und sechs Freie <strong>Sparkassen</strong>. Die öffentlich-rechtlichen<br />

<strong>Sparkassen</strong> stehen mit wenigen Ausnahmen 5 alle in<br />

kommunaler Trägerschaft, wobei die Kreise und kreisfreien<br />

Städte als Träger eindeutig dominieren. Träger der Frankfurter<br />

Sparkasse ist die Landesbank Hessen-Thüringen. Träger der<br />

Sächsischen Kreissparkassen Aue-Schwarzenberg, Freiberg<br />

und Mittweida sowie der <strong>Sparkassen</strong> Erzgebirge, Leipzig,<br />

Mittleres Erzgebirge und Vogtland und der Ostsächsischen<br />

Sparkasse Dresden ist der Sachsen-Finanzverband.<br />

Die Braunschweigische Landessparkasse, deren Geschäftsgebiet<br />

die Stadt Braunschweig und den ehemaligen niedersächsischen<br />

Verwaltungsbezirk Braunschweig, also das<br />

vormalige Herzogtum Braunschweig, umfasst, ist seit 2007<br />

eine teilrechtsfähige Anstalt der Norddeutschen Landesbank<br />

(Anstalt in der Anstalt). Sie beruht auf dem Staatsvertrag<br />

zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen-<br />

Anhalt über die Norddeutsche Landesbank Girozentrale vom<br />

22.8.2007 6 ).<br />

Eine Besonderheit findet sich bei der Nassauischen Sparkasse,<br />

deren Geschäftsgebiet sich über sechs Landkreise<br />

und die kreisfreien Städte Frankfurt und Wiesbaden auf dem<br />

Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau erstreckt, insoweit,<br />

als diese teilweise sowohl in Hessen (vier Landkreise<br />

und zwei kreisfreie Städte) als auch in Rheinland-Pfalz (zwei<br />

Landkreise) tätig ist. Damit steht die Naspa überdies teilweise<br />

in Konkurrenz zu weiteren Kreissparkassen und zur von der<br />

Helaba getragenen Fraspa.<br />

Auswirkungen der Selbstverwaltungsgarantie auf die<br />

Ausgestaltung des Rechtsrahmens von <strong>Sparkassen</strong><br />

Wenngleich die <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> zu Anstalten des<br />

öffentlichen Rechts und damit zu Trägern eigener Rechte und<br />

Pflichten verselbstständigt worden sind, sind sie doch als<br />

Einrichtungen mittelbarer Kommunalverwaltung ihrem Muttergemeinwesen<br />

eng verhaftet geblieben. Daher findet die<br />

verfassungsrechtliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung<br />

für Städte, Gemeinden und Kreise auf die <strong>kommunalen</strong><br />

<strong>Sparkassen</strong> Anwendung 7 ). Nur wenn man sich den allgemeinen<br />

Verfassungsrahmen hinsichtlich der Garantie kommunaler<br />

Selbstverwaltung insbesondere auch hinsichtlich der<br />

Gemeinsamkeiten wie der Unterschiede in der Ausbringung<br />

der Garantie für Gemeinden einerseits und Kreise andererseits<br />

vor Augen führt, entgeht man der Gefahr, Fehlschlüsse<br />

für den <strong>Sparkassen</strong>sektor zu ziehen.<br />

Der Blick auf die <strong>Sparkassen</strong>landschaft Ende 2008 ergibt,<br />

dass sich:<br />

• 123 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft kreisangehöriger<br />

Gemeinden,<br />

• 113 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft von Landkreisen,<br />

• 27 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft kreisfreier<br />

Städte befinden,<br />

wobei die Trägerstrukturen von Land zu Land differieren.<br />

159 <strong>Sparkassen</strong> haben dagegen Träger verschiedener Gebietskörperschaftskategorien,<br />

seien es nun Landkreise und<br />

kreisangehörige Gemeinden (88 <strong>Sparkassen</strong>), Landkreise<br />

und kreisfreie Städte (43 <strong>Sparkassen</strong>), Landkreise, kreisangehörige<br />

Gemeinden und kreisfreie Städte (22 <strong>Sparkassen</strong>)<br />

oder kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden (6<br />

<strong>Sparkassen</strong>).<br />

Blickt man in die <strong>Sparkassen</strong>gesetze der Länder, ist die Befugnis<br />

zur Errichtung und zum Betrieb einer Sparkasse hinsichtlich<br />

der <strong>kommunalen</strong> Gebietskörperschaften unterschiedlich<br />

geregelt. In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,<br />

20 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


dem Saarland und in Schleswig-Holstein können Gemeinden<br />

ebenso wie Kreise und von diesen gebildete Zweckverbände<br />

<strong>Sparkassen</strong>träger sein.<br />

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />

und Thüringen hat der Gesetzgeber die <strong>Sparkassen</strong>trägerschaft<br />

auf der Kreisebene bei den Landkreisen und<br />

kreisfreien Städten oder von ihnen gebildeten Zweckverbänden<br />

angesiedelt. In Baden-Württenberg können neben Stadtkreisen<br />

(= kreisfreie Städte) und Landkreisen, Zweckverbände<br />

und der <strong>Sparkassen</strong>verband, nicht aber einzelne kreisangehörige<br />

Gemeinden <strong>Sparkassen</strong> errichten. Die Erstreckung auf<br />

Zweckverbände ist der historischen Sondersituation in Baden,<br />

wo es bis 1938 keine Kreise gab (dazu 1.1), geschuldet.<br />

Eine Sonderstellung n<strong>im</strong>mt Nordrhein-Westfalen ein. Dort<br />

dürfen zwar grundsätzlich – wie in den anderen westdeutschen<br />

Ländern auch – Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

<strong>Sparkassen</strong> errichten, und dann ist dort aber normiert, dass<br />

Kreissparkassen <strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände mit eigener Sparkasse grundsätzlich<br />

keine Zweigstellen errichten dürfen. Diese nur in Nordrhein-<br />

Westfalen anzutreffende Regelungskonzeption ist der besonderen<br />

<strong>kommunalen</strong> Struktur des Landes mit nur 396 Großgemeinden<br />

bei ca. 18 Mio. Einwohnern geschuldet. Dies ist<br />

bei der Übertragungsfähigkeit sparkassenrechtlicher Erwägungen<br />

von Nordrhein-Westfalen auf das übrigen Bundesgebiet<br />

stets zu beachten.<br />

Dass die Tätigkeit kommunaler <strong>Sparkassen</strong> durch die Verfassungsgarantie<br />

kommunaler Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2<br />

GG und den entsprechenden landesverfassungsgerichtlichen<br />

Regelungen 8 ) geschützt, aber auch auf die Wahrnehmung von<br />

Angelegenheit der örtlichen bzw. kreislichen Gemeinschaft<br />

begrenzt wird, ist allgemein anerkannt, was insbesondere auf<br />

die einhellige Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit<br />

in Bund und Ländern zurückzuführen ist. Anzuführen sind<br />

hier nur Entscheidungen des BVerfG 9 ); des VerfGH NW 10 ),<br />

des VfG Bbg 11 ) und die sehr ausführliche Entscheidung des<br />

SächsVerfGH 12 ) sowie aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit die<br />

Entscheidung des OVG Lüneburg 13 ).<br />

BVerfG<br />

Das BVerfG 14 ) hat zur Anwendbarkeit der Verfassungsgarantie<br />

kommunaler Selbstverwaltung auf die Tätigkeit öffentlichrechtlicher<br />

<strong>Sparkassen</strong> ausgeführt:<br />

„Die öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> gehören nach ihrer<br />

geschichtlichen Entwicklung zu den Einrichtungen der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge. Die zunächst unselbstständigen Anstalten<br />

der Errichtungskörperschaften mit dem Rechtscharakter<br />

eines Sondervermögens wurden erst durch die Dritte<br />

Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6.10.1931 zu Anstalten<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit umgestaltet.<br />

Die Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong> hat indessen ihren<br />

Status als kommunale Einrichtungen nicht berührt. Unverändert<br />

blieb die enge Verflechtung der <strong>Sparkassen</strong> mit den Gebietskörperschaften<br />

als ihren (Gewähr-)Trägern, welche die<br />

<strong>Sparkassen</strong> errichten, die <strong>Sparkassen</strong>satzung erlassen, den<br />

Vorsitzenden <strong>im</strong> Verwaltungsrat stellen, die Verwaltungsratsmitglieder<br />

entsenden, bei der Bestellung des Vorstandes mitwirken<br />

und an der Feststellung des Jahresabschlusses und<br />

an der Überschussverwendung beteiligt sind.<br />

Die Errichtung der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> sollte einem bis<br />

weit in das 19. Jahrhundert verbreiteten Mangel an geeig-<br />

neten Anlagemöglichkeiten für kleinere Ersparnisse abhelfen<br />

und solche bankgeschäftlichen Tätigkeiten ermöglichen,<br />

welche die private Bankwirtschaft seinerzeit nicht in dem für<br />

erforderlich gehaltenen Umfang wahrnahm; als praktischen<br />

Nutzen für sich erwarteten die Kommunen von der neuen Einrichtung<br />

in erster Linie eine Verringerung ihrer eigenen Ausgaben<br />

für die Armenpflege und andere soziale Verpflichtungen.<br />

Dieser Ansatz des <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong>wesens erweist,<br />

dass die Tätigkeit der <strong>Sparkassen</strong> ursprünglich der Erfüllung<br />

einer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge diente, nämlich<br />

der Schließung von Lücken in der Versorgung der Bevölkerung<br />

mit Bankleistungen.<br />

Auch nach ihrer heutigen Ausgestaltung und Aufgabenstellung<br />

weisen die öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> Merkmale<br />

auf, die es rechtfertigen, an ihrer Einordnung als Einrichtungen<br />

der öffentlichen Daseinsvorsorge festzuhalten. Es<br />

handelt sich weiterhin um (rechtlich selbstständige) kommunale<br />

Einrichtungen, hinter denen Gebietskörperschaften<br />

als (Gewähr-)Träger stehen. Dementsprechend arbeiten die<br />

öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> nach wie vor eher aufgaben-<br />

als gewinnorientiert; ein entscheidender Akzent ihrer<br />

Geschäftstätigkeit liegt in der Unterordnung des Gewinnstrebens<br />

unter ihre öffentliche Zielsetzung, d. h. in dem Verbot,<br />

die Gewinnerzielung und -max<strong>im</strong>ierung zum hauptsächlichen<br />

Ziel der Geschäftspolitik zu erklären.“<br />

Sodann macht das Bundesverfassungsgericht darauf aufmerksam,<br />

dass sich die Tätigkeiten der privatwirtschaftlichen<br />

Banken und der öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> <strong>im</strong><br />

Laufe der Zeit <strong>im</strong>mer mehr aneinander angeglichen haben,<br />

wobei Privatbanken Aufgaben der <strong>Sparkassen</strong> übernommen<br />

und die <strong>Sparkassen</strong> in <strong>im</strong>mer stärkeren Maße solche Bankgeschäfte<br />

betreiben, die früher ausschließlich von privaten<br />

Banken gepflegt worden wurden. Dies ändert nach Auffassung<br />

des Bundesverfassungsgerichts 15 ) jedoch nichts daran,<br />

„dass die <strong>Sparkassen</strong> öffentliche Aufgaben aus dem Bereich<br />

der <strong>kommunalen</strong> Daseinsvorsorge erfüllen.“<br />

An diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht<br />

später 16 ) angeknüpft und u. a. ausgeführt:<br />

„Nach allgemeiner Auffassung wird das Betreiben einer<br />

Sparkasse vom <strong>kommunalen</strong> Selbstverwaltungsrecht umfasst.<br />

Ungeachtet der rechtlichen Verselbstständigung sind<br />

die <strong>Sparkassen</strong> aufgrund der organisatorischen Verflechtung<br />

kommunale Einrichtungen geblieben, mit deren Hilfe die<br />

Gemeinden und Kreise eine Aufgabe der Daseinsvorsorge<br />

wahrnehmen... An diesem öffentlichen Auftrag hat sich nach<br />

allgemeiner Auffassung auch durch die teilweise Angleichung<br />

der Tätigkeiten der <strong>Sparkassen</strong> an die der Geschäftsbanken,<br />

die in der Aufgabenbeschreibung der neueren <strong>Sparkassen</strong>gesetze<br />

ihre normativen Niederschlag gefunden hat, nichts<br />

geändert.“<br />

VerfGH Nordrhein-Westfalen<br />

In der Landesverfassungsgerichtsbarkeit hat der Nordrheinwestfälische<br />

Verfassungsgerichtshof17) wie selbstverständlich<br />

hervorgehoben, dass die verfassungsrechtliche Garantie<br />

kommunaler Selbstverwaltung den Betrieb von <strong>Sparkassen</strong><br />

als „wichtige durch diese Verfassungsgarantie abgesicherte<br />

Betätigung“ umfasst.<br />

VfG Brandenburg<br />

Das VfG Bbg 18 ) stellte heraus:<br />

„Das Recht, <strong>Sparkassen</strong> zu betreiben, gehört als Teil der<br />

grundsätzlich den Gemeinden obliegenden öffentlichen Da-<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 21


seinsvorsorge zum Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung.“<br />

OVG Lüneburg<br />

Bevor auf die grundlegende Entscheidung des SächsVerfGH<br />

näher einzugehen ist, ist darauf hinzuweisen, dass auch die<br />

Verwaltungsrechtsprechung die Tätigkeit der <strong>kommunalen</strong><br />

<strong>Sparkassen</strong> als Ausfluss der Garantie kommunaler Selbstverwaltung<br />

ansieht. So hat das OVG Lüneburg 19 ) ausgeführt:<br />

„Zwar sind die <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> durch die reichsrechtliche<br />

<strong>Sparkassen</strong>reform von 1931 <strong>im</strong> Wege rechtlicher<br />

Verselbstständigung aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung<br />

ausgegliedert worden. Auch haben sie als bankwirtschaftliche<br />

Unternehmen mit einem in kaufmännischer Weise<br />

eingerichteten Geschäftsbetrieb <strong>im</strong> Laufe der letzten Jahre<br />

faktisch ihre Tätigkeitsfelder <strong>im</strong> Rahmen ihrer geschäftspolitischen<br />

Autonomie intensiviert und erheblich weiter ausgebaut.<br />

Dies ändert jedoch nichts an der maßgebenden, gegenwärtig<br />

geltenden Rechtslage. Danach besteht die Eigenart<br />

der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> nach wie vor darin, dass sie,<br />

von den Kommunen ins Leben gerufen, in Gestalt öffentlichrechtlicher<br />

Anstalten als rechtlich subjektivierte Teile der sog.<br />

mittelbaren Kommunalverwaltung öffentliche Aufgaben ihrer<br />

Gemeinwesen (Landkreise/Gemeinden, auch <strong>im</strong> Zusammenschluss<br />

als <strong>Sparkassen</strong>zweckverbände) wahrnehmen, die<br />

zu deren Aufgaben des jeweiligen eigenen Wirkungskreises<br />

gehören. Dem entspricht auch jetzt noch die in der Rechtsprechung<br />

und dem Schrifttum herrschende Meinung, die<br />

die Legit<strong>im</strong>ation und Handlungsvollmacht der <strong>kommunalen</strong><br />

<strong>Sparkassen</strong> wegen ihrer festen Verankerung <strong>im</strong> Kommunalbereich<br />

weiterhin in ihrer Selbstverwaltungszugehörigkeit begründet<br />

sieht.<br />

Die sich unmittelbar aus dem Wesen einer <strong>kommunalen</strong> Gebietskörperschaft<br />

ergebende räumliche Kompetenzbeschränkung<br />

wirkt sich bei der ihr zugehörigen öffentlich-rechtlichen<br />

Sparkasse, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, grundsätzlich<br />

entsprechend als eine Beschränkung des anstaltsrechtlichen<br />

Wirkungskreises und Geschäftskreises auf den <strong>Raum</strong> des<br />

Trägers aus.“<br />

SächsVerfGH<br />

Am ausführlichsten befasste sich bisher der SächsVerfGH mit<br />

der Bedeutung der Garantie kommunaler Selbstverwaltungstätigkeit<br />

für die Trägerschaft an einer Sparkasse durch Kreise<br />

und kreisfreie Städte. Er fragte zunächst, ob <strong>Sparkassen</strong> einen<br />

öffentlichen Auftrag erfüllen, was vom SächsVerfGH 20 )<br />

wie folgt bejaht wurde:<br />

„Zumindest derzeit ist das <strong>Sparkassen</strong>wesen noch durch die<br />

Erfüllung des gesetzlichen, der Gewinnerzielung übergeordneten<br />

Auftrags geprägt, die geld- und kreditwirtschaftliche<br />

Versorgung <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Geschäftsgebiet sicherzustellen,<br />

dazu der Bevölkerung und den örtlichen Wirtschaftsunternehmen<br />

unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlich<br />

schwächerer Kreise sowie mittelständischer und Kleinbetriebe<br />

Bankdienstleistungen anzubieten sowie den Kommunen<br />

selbst als Hausbank zu dienen und damit die örtliche<br />

Struktur- und Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen.<br />

Die Auffassung, dieser öffentliche Auftrag sei aufgrund der<br />

Marktentwicklung obsolet geworden 21 ) findet in den Fakten<br />

keine hinreichende Unterstützung.“<br />

Sodann ging er der Frage nach, ob es sich bei den von den<br />

<strong>Sparkassen</strong> erfüllten öffentlichen Aufgaben nach wie vor um<br />

kommunale Angelegenheiten handelt. Auch mit dieser Frage<br />

hatte sich der Sächsische VerfGH 22 ) zu befassen und ist in<br />

Anknüpfung an die Darlegungen des BVerfG zu folgendem<br />

Befund gelangt:<br />

„Zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gehört<br />

auch das Errichten und betreiben einer <strong>kommunalen</strong> Sparkasse,<br />

die der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung<br />

der örtlichen Bevölkerung und der ortsansässigen Betriebe<br />

dient. Auch unter Berücksichtigung einer Angleichung der<br />

Tätigkeit öffentlich-rechtlicher und privater Kreditinstitute <strong>im</strong><br />

Bereich allgemeiner Finanzdienstleistungen und ungeachtet<br />

der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit <strong>im</strong> Kreditgewerbe<br />

ist jedenfalls derzeit das Betreiben einer Sparkasse<br />

dem <strong>kommunalen</strong> Wirkungskreis zuzurechnen. Die durchaus<br />

beobachtbare Tendenz zur Entörtlichung von Bankgeschäften<br />

führt nicht dazu, dass die spezifisch örtlichen Bezüge in<br />

den Hintergrund treten.<br />

Der spezifisch örtliche Bezug dieser <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit<br />

wird jedenfalls gegenwärtig noch nicht dadurch aufgehoben,<br />

dass die <strong>Sparkassen</strong> ihren örtlichen Kunden – etwa in Zusammenarbeit<br />

mit den Landesbanken und zentralen <strong>Sparkassen</strong>einrichtungen<br />

– auch überregionale Finanzdienstleistungen<br />

anbieten. Es genügt, dass nach derzeitigem Stand<br />

die überörtlichen Geschäftsaktivitäten noch der Erfüllung des<br />

öffentlichen Auftrags untergeordnet sind und nicht vorrangig<br />

der Gewinnmax<strong>im</strong>ierung, sondern dazu dienen, für das kommunale<br />

Geschäftsgebiet ein ausreichendes Spektrum marktfähiger<br />

Finanzdienstleistungen zur Gewährleistung flächendeckender<br />

und angemessener Geld- und Kreditversorgung<br />

sicherzustellen.“<br />

Schrifttum<br />

Betrachtet man die jüngeren Ausführungen <strong>im</strong> Schrifttum, ist<br />

festzustellen, dass die dargestellte Rechtsprechung hinsichtlich<br />

der Erstreckung der Verfassungsgarantie kommunaler<br />

Selbstverwaltung auf die Tätigkeit kommunaler <strong>Sparkassen</strong><br />

volle Unterstützung erfährt 23 ).<br />

Die in Art. 28 Abs. 2 GG enthaltene Selbstverwaltungsgarantie<br />

für Gemeinden und Kreise bezieht sich auch auf die Erfüllung<br />

öffentlicher Aufgaben durch kommunalwirtschaftliche Betätigung<br />

24 ). Wichtiger Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung<br />

ist seit jeher die Daseinsvorsorge für die Bürger, die für den<br />

Spar- und Kreditsektor in erster Linie in den Händen der <strong>kommunalen</strong><br />

Selbstverwaltung liegt. Die Kommunen haben das<br />

Wohl ihrer jeweiligen Kommune und deren Einwohner zu fördern,<br />

worunter nicht nur die Schaffung der Möglichkeit für die<br />

Bürger fällt, ihre Ersparnisse sicher anzulegen, sondern auch<br />

die Garantie zur Erlangung von Krediten in Zeiten allgemeiner<br />

wirtschaftlicher Anspannung zu Konditionen, die nicht ausschließlich<br />

gewinnorientiert sind. Das Mittel, das der Erreichung<br />

dieses <strong>im</strong> verfassungsrechtlichen Sozialstaatsauftrag<br />

wurzelnden Ziels dient, ist die Errichtung einer Sparkasse 25 ).<br />

Kreise und Gemeinden sind dabei prinzipiell gleichberechtigte<br />

Träger von <strong>Sparkassen</strong> 26 ). Die <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit ist daher<br />

eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, und zwar eine<br />

freiwillige 27 ). Sie hat sich nicht in eine erwerbswirtschaftlichfiskalische<br />

Tätigkeit gewandelt, sondern bedeutet nach wie<br />

vor die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 28 ),<br />

wobei die Sparkasse lediglich aus der Verwaltungsorganisation<br />

der Kommune ausgegliedert ist 29 ). Es handelt sich also um<br />

die Ausübung von Staatsgewalt 30 ). Die <strong>Sparkassen</strong> sind als<br />

Typus einer sozialen Einrichtung Selbstverwaltungseinrichtungen<br />

der <strong>kommunalen</strong> Wirtschaftsverwaltung 31 ).<br />

22 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Errichtung und Betrieb einer Sparkasse gehören traditionell zu<br />

den Aufgaben, die Gemeinden und Kreise in Ausübung ihres<br />

Selbstverwaltungsrechts erfüllen. Gerade die Versorgung der<br />

Bevölkerung in den ländlichen Gebieten mit Finanzdienstleistungen<br />

wurde in Gemeinden und Landkreisen seit Beginn<br />

des 19. Jahrhunderts stets als öffentliche Aufgabe verstanden<br />

32 ). In einzelnen Gebieten haben zunächst Gemeinden<br />

<strong>Sparkassen</strong> errichtet, in anderen waren Kreissparkassen früher<br />

als gemeindliche <strong>Sparkassen</strong> vertreten 33 ).<br />

Die Befugnis, eigenverantwortlich über den Betrieb der Sparkasse<br />

und über den Umfang der sparkassenwirtschaftlichen<br />

Betätigung entscheiden zu können, wird in Anknüpfung an<br />

Hoppe 34 ) häufig als „<strong>Sparkassen</strong>hoheit“ bezeichnet 35 ). Von<br />

anderen wird eine solche Aufsplitterung von Hoheitsrechten<br />

als zu kleinteilig angesehen 36 ). Dem ist insoweit zuzust<strong>im</strong>men,<br />

als es nicht überzeugt, eine einzelne kommunale Aufgabe in<br />

die Reihe der anerkannten, abstrakt gefassten Gemeindehoheiten<br />

zu stellen, da eine derart kleinteilige Aufspaltung<br />

keinen dogmatischen Nutzen verspricht und die Frage der<br />

Zulässigkeit der Verlagerung des <strong>Sparkassen</strong>wesens auf eine<br />

andere Körperschaften nach der allgemeinen Aufgabendogmatik<br />

zu lösen ist.<br />

<strong>Sparkassen</strong> sind trotz ihrer rechtlichen Verselbstständigung<br />

Teil der mittelbaren Kommunalverwaltung und damit in ihrer<br />

Eigenschaft als kommunale öffentliche Einrichtungen den für<br />

diese in allen Gemeinde- und Kreisordnungen verankerten<br />

Grundsätzen unterworfen, dass die Gemeindeeinwohner <strong>im</strong><br />

Rahmen des geltenden Rechts einen Anspruch auf Benutzung<br />

nach gleichen Grundsätzen innehaben, woraus für die<br />

<strong>Sparkassen</strong> ein – wenn auch begrenzter – Kontrahierungszwang<br />

folgt.<br />

Das Trägergebiet steckt den Rahmen für die Begrenzung der<br />

<strong>Sparkassen</strong>tätigkeit sowohl in horizontaler wie in vertikaler<br />

Hinsicht ab 37 ). Die <strong>Sparkassen</strong>betätigung ist als kommunale<br />

Selbstverwaltungsaufgabe also grundsätzlich auf das Gebiet<br />

der Trägerkommune beschränkt. Damit hat das sparkassenrechtliche<br />

Regionalprinzip eine verfassungsrechtliche Wurzel<br />

38 ). Es handelt sich nicht um eine willkürliche Marktaufteilung,<br />

sondern um eine jeder einzelnen <strong>kommunalen</strong><br />

Sparkasse konstitutionell mitgegebenen Beschränkung.<br />

Die Stellung der Sparkasse als Glied ihres Trägers und ihre<br />

Aufgaben der kreditwirtschaftlichen Daseinsvorsorge <strong>im</strong><br />

<strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong> sind verfassungsrechtlich also durch die<br />

Rechtsstellung der Träger vorgeprägt 39 ). Die Rechtsstellung<br />

der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> erfährt über die grundgesetzlich<br />

garantierte kommunale Selbstverwaltung eine Absicherung,<br />

die einer beliebigen staatlichen Reglementierung des<br />

<strong>Sparkassen</strong>rechts klare Grenzen setzt und ein Herauslösen<br />

der <strong>Sparkassen</strong> aus dem verfassungsrechtlich geschützten<br />

Bereich kommunaler Selbstverwaltung nicht zulässt 40 ). Die<br />

rechtliche Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong> hat also nicht<br />

zu einer trägerdistanzierten Eigenständigkeit in der Form<br />

eines autonomen erwerbswirtschaftlichen Unternehmens geführt<br />

41 ). Vielmehr partizipieren die <strong>Sparkassen</strong> mittelbar am<br />

verfassungsrechtlichen Schutz der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />

durch die Selbstverwaltungsgarantie. Soweit der<br />

Schutz reicht und solange er besteht, sind die Länder etwa<br />

gehindert, ihre Landesbanken durch Gesetz mit einer breiten<br />

Basis in der Fläche zu versehen, indem sie einen Zusammenschluss<br />

von <strong>Sparkassen</strong> und Landesbanken anordnen 42 ).<br />

Dies gilt allerdings nur, solange es bei der <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />

um Angelegenheiten der örtlichen bzw. kreislichen Gemeinschaft<br />

handelt. Dies kann sich ändern, wenn Sparkas-<br />

sen in größere regionale Zusammenhänge wachsen. Darauf<br />

hat der SächsVerGH 43 ) eindringlich hingewiesen. Mit dem<br />

Charakter der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe als von der Selbstverwaltungsgarantie<br />

umfasste Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft<br />

verlören die <strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger den verfassungsrechtlichen<br />

Schutz der Selbstverwaltungsgarantie.<br />

Damit wären die zuständigen Landesgesetzgeber bei ihren<br />

Entscheidungen von diesen Bindungen frei. Sie könnten z. B.<br />

die <strong>Sparkassen</strong> ohne Weiteres mit ihren Landesbanken zusammenschließen.<br />

Außerhalb der Selbstverwaltungsgarantie<br />

gibt es für einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger wie<br />

die <strong>Sparkassen</strong> keinen verfassungsrechtlichen Schutz; er<br />

steht insoweit gegenüber gesetzgeberischen Eingriffen viel<br />

schlechter dar als etwa ein privates Unternehmen, das sich<br />

auf die Grundrechte berufen kann 44 ).<br />

Bei einer Hochzonung von <strong>Sparkassen</strong>aufgaben etwa auf<br />

eine überörtliche Netzstruktur – wie in Sachsen bei acht <strong>Sparkassen</strong><br />

auf den SachsenFinanzverband geschehen – geht<br />

der originär aufgabenbegründete örtliche Bezug verloren, so<br />

dass darin zugleich ein Verzicht auf den Schutz des Art. 28<br />

Abs. 2 GG liegt. Die Tätigkeit des SachsenFinanzverbandes<br />

ist nicht Ausfluss der verfassungsrechtlich gewährleisteten<br />

Selbstverwaltungsgarantie. Sie n<strong>im</strong>mt auch nicht etwa <strong>im</strong><br />

Wege der Delegation am verfassungsrechtlichen Schutz der<br />

<strong>kommunalen</strong> Selbstverwaltungsgarantie teil, den die Landkreise<br />

und kreisfreien Städte in Sachsen bei Errichtung und<br />

Betrieb einer <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> genießen 45 ). Auch<br />

Landesbanken können sich <strong>im</strong> Gegensatz zu Kommunen<br />

nicht auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht berufen.<br />

Sie sind reine Zweckschöpfungen des einfachen Gesetzgebers<br />

<strong>im</strong> Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung und stehen<br />

ohne verfassungsrechtlichen Schutz und damit auch ohne<br />

verfassungsrechtliche Begrenzung zur Disposition des Gesetzgebers<br />

46 ).<br />

<strong>Sparkassen</strong>aufgaben <strong>im</strong> kreisangehörigen <strong>Raum</strong><br />

Steht damit fest, dass es sich bei der <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit um<br />

eine von der Garantie kommunaler Selbstverwaltung erfasste<br />

freiwillige kommunale Verwaltungsaufgabe handelt, so ist diese<br />

<strong>im</strong> kreisfreien Bereich den kreisfreien Städten zuzuordnen.<br />

Im kreisangehörigen <strong>Raum</strong> ergibt sich die Ansiedlung<br />

der Aufgabe dagegen nicht aus sich heraus. Die historische<br />

Entwicklung ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Gemeindegröße<br />

und Siedlungsstruktur des jeweiligen Landes.<br />

In allen Ländern ist der <strong>Sparkassen</strong>gesetzgeber regelnd tätig<br />

geworden; ein gemeindliches Zugriffsrecht für eine gesetzlich<br />

unbesetzte Aufgabe aufgrund der verfassungsrechtlichen<br />

Aufgabenallzuständigkeitsvermutung für Angelegenheiten<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 23


der örtlichen Gemeinschaft besteht hinsichtlich des <strong>Sparkassen</strong>wesens<br />

mithin nicht.<br />

Der aufgabenzuordnende Gesetzgeber hat bei seinen Regelungen<br />

seinerseits die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus<br />

der Garantie kommunaler Selbstverwaltung zu beachten.<br />

Dass bei der gegenwärtigen Aufgabenzuordnung verfassungswidrige<br />

Regelungen in einzelnen Ländern bestehen, ist<br />

nicht ersichtlich.<br />

Juristisch unrichtig ist es, wenn das OVG Lüneburg 47 ) generell-abstrakt<br />

formuliert, dass es allgemein anerkannt sei,<br />

dass das <strong>Sparkassen</strong>wesen eine echte ergänzende Kreisaufgabe<br />

sei, die nur insoweit zum Zuge kommen könne,<br />

als die Gemeinde diese Aufgabe überhaupt nicht oder nicht<br />

ausreichend wahrn<strong>im</strong>mt, und die Auffassung fehlgehe, das<br />

<strong>Sparkassen</strong>wesen sei für kreisangehörige Gemeinden grundsätzlich<br />

eine überörtliche Aufgabe. Unabhängig von der jeweiligen<br />

landesrechtlichen Ausgestaltung kann nämlich das<br />

<strong>Sparkassen</strong>wesen weder als originär gemeindliche und ergänzend<br />

kreisliche, noch generell als überörtliche Aufgabe<br />

qualifiziert werden.<br />

Wenn Oebbecke48) formuliert: „Man stößt auf den verfassungsrechtlichen<br />

Vorrang der gemeindlichen vor der kreislichen<br />

Selbstverwaltung, wie ihn ausdrücklich für die <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />

der VerfGH NW <strong>im</strong> sog. ‘Düren’-Urteil<br />

angenommen hat“, verkennt diese verallgemeinernde Darstellung,<br />

dass sich der VerfGH NW 49 ) nur auf die ganz spezifische,<br />

ausschließlich in Nordrhein-Westfalen anzutreffende<br />

einfache Gesetzeslage bezogen hat:<br />

„Das Verhältnis von <strong>Sparkassen</strong> unterschiedlicher kommunaler<br />

Ebenen ist in § 1 Abs. 2 S. 2 SpK NW geregelt. Diese<br />

Vorschrift gewährleistet <strong>im</strong> Grundsatz einen Vorrang gemeindlicher<br />

<strong>Sparkassen</strong> vor Kreissparkassen.“<br />

Allein für Nordrhein-Westfalen trifft es zu, dass der Landesgesetzgeber<br />

das <strong>Sparkassen</strong>wesen grundsätzlich den Gemeinden<br />

als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und<br />

ergänzend den Landkreisen zugeordnet hat.<br />

Umgekehrt haben die Landesgesetzgeber in Brandenburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />

Thüringen mit ihrer ausschließlichen Zuordnung auf Kreise<br />

und kreisfreie Städte das <strong>Sparkassen</strong>wesen als überörtliche<br />

und damit originäre Kreisaufgabe qualifiziert und es damit<br />

gemeindlicher Disposition entzogen. Dies gilt grundsätzlich<br />

auch für Baden-Württemberg mit der Zuordnung der Trägerbefugnis<br />

an Land- und Stadtkreise. Die dort hinzutretende<br />

Trägerbefugnis für Zweckverbände ist der historisch überkommenen<br />

Sondersituation in Baden geschuldet, das es dort<br />

bis 1938 keine Landkreise gab.<br />

Die Best<strong>im</strong>mung über die Errichtung und Trägerschaft von<br />

<strong>Sparkassen</strong> ist in den <strong>Sparkassen</strong>gesetzen in Bayern, Hessen,<br />

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, <strong>im</strong> Saarland und in<br />

Schleswig-Holstein <strong>im</strong> Hinblick auf die Aufgabenzuordnung<br />

<strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich allerdings so offen, dass weitere<br />

Überlegungen angestellt werden müssen. Diese betreffen<br />

das Prioritäts- und Subsidiaritätsprinzip, nicht aber das Regionalprinzip.<br />

Bundesverfassungsrechtlich ist allerdings auf die<br />

allgemein anerkannte Aufgabenabgrenzung in Art. 28 Abs.<br />

2 GG zu verweisen; für ein Subsidiaritätsprinzip ist daneben<br />

kein <strong>Raum</strong>; allerdings ist ein landessparkassengesetzlich eingeführtes<br />

Subsidiaritätsprinzip wie in Nordrhein-Westfalen<br />

mit dem Grundgesetz vereinbar 50 ). Das Regionalprinzip beinhaltet<br />

lediglich, dass der räumliche Tätigkeitsbereich einer<br />

Sparkasse auf das Gebiet seines Trägers beschränkt ist 51 ),<br />

so dass eine Sparkasse nicht außerhalb des Hoheits- und<br />

Funktionsbereichs ihres Trägers tätig werden darf. Es gilt als<br />

Zuständigkeitsgrundsatz allein <strong>im</strong> horizontalen, räumlichen<br />

Nebeneinander kommunaler <strong>Sparkassen</strong> und ist für die Kompetenzabgrenzung<br />

zwischen Landkreis und kreisangehörigen<br />

Gemeinden offensichtlich bedeutungslos 52 ).<br />

Mangels besonderer Regelung in den <strong>Sparkassen</strong>gesetzen<br />

der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-<br />

Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein richtet sich <strong>im</strong> Verhältnis<br />

zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden<br />

die Verteilung der Zuständigkeiten auch auf dem Gebiet des<br />

<strong>Sparkassen</strong>wesens nach dem Kommunalverfassungsrecht<br />

des jeweiligen Landes 53 ). Danach ist eine Zuständigkeit des<br />

Landkreises in Bezug auf den von den Gemeinden erfüllbaren<br />

öffentlichen <strong>Sparkassen</strong>auftrag insoweit gegeben, als die<br />

einzelnen Gemeinden diese Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge<br />

nicht ohne ergänzende Tätigkeit des Landkreises ausreichend<br />

wahrnehmen können 54 ). Auf diese Weise kommt es<br />

zu einer „Abschichtung der Gemengelage“, die auf eine Ausschaltung<br />

der Konkurrenz unter den <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong><br />

in ein und demselben Verwaltungsraum abzielt, da der<br />

öffentlichen Verwaltung eine gebietliche Arbeitsteilung <strong>im</strong>manent<br />

ist und eine Doppelverwaltung verhindert werden soll.<br />

Bei einer entsprechenden expliziten gesetzlichen Regelung<br />

beschränkt sich ein so verstandenes 55 ).<br />

„kommunalverfassungsrechtlich wie sparkassenrechtlich<br />

geltendes Subsidiaritätsprinzip wegen der Teilidentität von<br />

Kreis- und Gemeindegebiet bei kreisangehörigen Gemeinden<br />

gegenüber dem Regionalprinzip auf die – allerdings wichtige<br />

– Aufgabe zu gewährleisten, dass in der sparkassenmäßigen<br />

Versorgung der Kreisbevölkerung infolge mangelnder Leistungsfähigkeit<br />

einzelner Gemeinden, meist Landgemeinden,<br />

auftretende Lücken geschlossen werden können.“<br />

Neue Gemengelagen können infolge von Kreisgebietsreformen,<br />

insbesondere der Einkreisung bisher kreisfreier Städte<br />

mit eigener Sparkasse, entstehen. Dazu hat das VfG Bbg 56 )<br />

entschieden, dass bei der Neugliederung in Brandenburg<br />

keine Regelung hinsichtlich von Gemengelagen bei <strong>Sparkassen</strong><br />

getroffen wurde. Es seien keine Gründe ersichtlich, die es<br />

rechtfertigten, der eingekreisten, bisher kreisfreien Stadt die<br />

bisher von ihr unterhaltene Sparkasse zu nehmen. Die Annahme,<br />

wegen der Beschränkung der Trägerschaft auf Kreise<br />

und kreisfreie Städte könne es zu einer Teilüberschneidung<br />

von Trägergebieten nicht kommen, erfasse nicht die Konstellation<br />

der Einkreisung bisher kreisfreier Städte. Gesetzliche<br />

Konsequenzen hat der Landesgesetzgeber Brandenburg aus<br />

der Entscheidung nicht gezogen.<br />

Grundlegend hat sich der VerfGH NW 57 ) mit den Folgefragen<br />

kommunaler Neugliederungen für das <strong>Sparkassen</strong>wesen befasst.<br />

Im Kern hat er ausgeführt, dass das Neuregelungsgesetz<br />

gebiete, die Trägerschaft und Organisation der <strong>Sparkassen</strong><br />

unter Beachtung der in § 1 Abs. 2 SpG NW normierten<br />

Grundsätze an die Ergebnisse der <strong>kommunalen</strong> Neugliederung<br />

anzupassen. Sie soll die bei der Gebietsreform verfolgten<br />

Grundsätze und Ziele, insbesondere leistungsfähige<br />

Gemeinden und Kreise zu schaffen, möglichst Einräumigkeit<br />

der Verwaltung herzustellen und Doppelverwaltung zu vermeiden,<br />

<strong>im</strong> <strong>Sparkassen</strong>bereich entsprechend verwirklichen.<br />

Mit der Vergrößerung der Trägergebiete und damit der Anstaltsgebiete<br />

der <strong>Sparkassen</strong> wird deren Leistungsfähigkeit<br />

in der Regel gesteigert werden.<br />

Das Regionalprinzip verlangt die Übereinst<strong>im</strong>mung von Trä-<br />

24 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


ger- und <strong>Sparkassen</strong>gebiet und untersagt damit für <strong>Sparkassen</strong><br />

derselben <strong>kommunalen</strong> Ebene eine Doppelverwaltung in<br />

Form einer Anstaltskonkurrenz.“<br />

Sodann hatte sich der VerfGH mit einer in zweifacher Hinsicht<br />

spezifischen Konstellation zu befassen: Im Zuge der<br />

Neugliederung wurde eine kreisangehörige Gemeinde, die<br />

bisher über eine Sparkasse verfügte, durch Eingemeindung<br />

von Nachbargemeinden, in denen keine Gemeindesparkassen,<br />

sondern Kreissparkassenzweigstellen bestanden, gebietlich<br />

deutlich vergrößert. Zudem war zu beachten, dass <strong>im</strong><br />

<strong>Sparkassen</strong>gesetz Nordrhein-Westfalen die Sonderregelung<br />

besteht, wonach <strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden mit<br />

eigener Sparkasse Kreissparkassen keine Zweigstellen errichten<br />

dürfen. Diese Gemengelage löste der VerfGH NW 58 )<br />

seinerzeit wie folgt auf:<br />

„Durch die Übertragung der acht Dürener Zweigstellen der<br />

Kreissparkasse auf die Städtische Sparkasse kann das Nebeneinander<br />

von Zweigstellen beider Institute behoben und<br />

damit dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen werden.<br />

Das Verbot der Doppelverwaltung durch Anstaltskonkurrenz<br />

wäre beachtet. Die möglicherweise aus Gründen der<br />

Ausgleichsfunktion der Kreissparkasse gebotene Aufrechterhaltung<br />

der Hauptstelle der Kreissparkasse <strong>im</strong> Gebiet der<br />

städtischen Sparkasse würde das Subsidiaritätsprinzip nicht<br />

verletzen.“<br />

Prioritätsprinzip<br />

Ein anderer Gesichtspunkt, der insbesondere bei <strong>kommunalen</strong><br />

Neugliederungen von Relevanz ist, ist das sog. Prioritätsprinzip<br />

bzw. die Besitzstandswahrung. Die Anwendung<br />

dieses Rechtsprinzips führt in sog. Konkurrenz- oder Gemengelagen<br />

bei Zweigstellenkonflikten dazu, „dass ein historisch<br />

gewachsenes, gleichsam ‘vorkonstitutionelles’ Nebeneinander<br />

von Stadtsparkassen und Kreissparkassen in einer Kreisstadt<br />

insofern geschützt wird, als Stadtsparkassen jedenfalls<br />

seit langem bestehende Kreissparkassenbetriebsstätten,<br />

insbesondere Kreissparkassenhauptstellen, <strong>im</strong> Gebiet der<br />

Kreisstadt nicht in Ausübung ihres an sich bestehenden Ausschließlichkeitsrechts<br />

verdrängen können.“ 59 ).<br />

Die Rechtsprechung zur Besitzstandswahrung berücksichtigt<br />

auch den Umstand, dass die Kreissparkassen in einzelnen<br />

Gebieten früher als die gemeindlichen <strong>Sparkassen</strong> vertreten<br />

waren 60 ). Auf diese Weise wird <strong>im</strong> Einzelfall die Modifikation<br />

bzw. Durchbrechung der sparkassenrechtlichen Zuständigkeitsregeln<br />

des verfassungsrechtlich fundierten Regionalprinzips<br />

und des in einzelnen Landesregelungen normierten<br />

Subsidiaritätsprinzips gerechtfertigt, um grundsätzlich aus<br />

diesen herrührende Ansprüche auf Übertragung trägerfremder<br />

Haupt- und/oder Zweigstellen auf die örtlich zuständige<br />

Sparkasse zu verneinen 61 ). Die Anerkennung einer<br />

Besitzstandswahrung führt also <strong>im</strong> Einzelfall zu einer Verfestigung<br />

regionalprinzipswidriger Gemengelagen unter öffentlich-rechtlichen<br />

Kreditinstituten 62 ).<br />

Die vorbehandelte Fragestellung leitet über zum Thema<br />

„Neugründung von <strong>Sparkassen</strong>“, das in einem besonderen<br />

Einzelfall vor einiger Zeit hohe Aktualität erfahren hat, während<br />

angesichts des flächendeckend bestehenden Netzes<br />

kommunaler <strong>Sparkassen</strong> in Deutschland ansonsten seit vielen<br />

Jahren eher das Thema „Fusionen“ auf der Tagesordnung<br />

steht. In den sechs Ländern, die die Zuständigkeit für das<br />

Errichten und Betreiben einer Sparkasse sowohl Gemeinden<br />

wie Kreisen zuschreiben, könnten kreisangehörige Gemeinden<br />

bei entsprechender Leistungsfähigkeit – mit Genehmi-<br />

gung der Aufsichtsbehörden – versuchen, eine Sparkasse<br />

neu zu errichten und in ihrem bisher von der Kreissparkasse<br />

versorgten Gemeindegebiet Zweigstellen zu eröffnen. Dem<br />

dürfte von der <strong>Sparkassen</strong>aufsicht entgegengehalten werden,<br />

dass die öffentliche Aufgabe der Versorgung mit Bankdienstleistungen<br />

in der gründungswilligen Gemeinde bereits<br />

von der hiesigen Kreissparkasse erfüllt wird. In juristischer<br />

Hinsicht ist allerdings umstritten, ob in einem solchen Fall ein<br />

ungeschriebenes Prioritätsprinzip eingreift 63 ).<br />

Rechtlich verschärft stellt sich die Fragestellung in Nordrhein-<br />

Westfalen wegen des dort in § 1 Abs. 2 S. 2 SpkG normierten<br />

sparkassenrechtlichen Subsidiaritätsprinzips, wonach Kreissparkassen<br />

<strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

mit eigener Sparkasse keine Zweigstellen<br />

errichten dürfen. Vom Gesetzeswortlaut, aber auch vom Sinn<br />

und Zweck der Regelung her wird der Weiterbetrieb bestehender<br />

Zweigstellen dagegen für den Fall einer Neugründung<br />

nicht in Frage gestellt 64 ).<br />

Auflösung und (Zwangs-)Fusion<br />

Bei Errichtung und Betrieb von <strong>Sparkassen</strong> handelt es sich<br />

um eine freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.<br />

Dennoch ist es in Deutschland nicht nur zu einer flächendeckenden<br />

Versorgung mit <strong>Sparkassen</strong>leistungen gekommen;<br />

sie besteht auch unverändert fort. Die Qualifizierung der<br />

Aufgabe als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit ist<br />

unstrittig; sie wirft Fragen allein hinsichtlich der Aufrechterhaltung<br />

eines flächendeckenden Angebots auf. Ob eine Kommune<br />

eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe, die sie einmal<br />

übernommen hat, fortführt oder aufgibt, obliegt grundsätzlich<br />

ihrer kommunalpolitischen Entscheidung. Maßgebliches Kriterium<br />

ist dabei ihre Einschätzung von Gemeinwohl aus der<br />

Sicht der jeweiligen örtlichen Gemeinschaft. Grundsätzlich<br />

gilt: Wer diese Freiheit beschränken will, braucht dafür eine<br />

gesetzliche Grundlage 65 ). Entsprechende Konstellationen,<br />

dass ein kommunaler Träger sich aus der <strong>Sparkassen</strong>trägerschaft<br />

zurückziehen wollte, hat es in jüngerer Zeit vereinzelt<br />

gegeben.<br />

Dabei stellt sich die Frage, ob bei einer sparkassen-auflösungswilligen<br />

Kommune die <strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde<br />

dem Genehmigungsersuchen eines auflösungswilligen <strong>Sparkassen</strong>trägers<br />

entgegnen kann, dass die Fusion als sinnvollerer<br />

Weg vorzuziehen sei. In Niedersachsen ist in § 31<br />

NSpG normiert, dass der Auflösung einer Sparkasse zwingend<br />

ein ergebnisloser Fusionsversuch voranzugehen hat. Die<br />

<strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde kann durch Verordnung die Trägerschaft<br />

für eine Sparkasse auf einen anderen <strong>Sparkassen</strong>träger<br />

übertragen, wenn die Auflösung der Sparkasse nicht<br />

anders abzuwenden ist, wenn die flächendeckende Erfüllung<br />

des öffentlichen Auftrags die Übertragung erfordert und der<br />

andere Träger zugest<strong>im</strong>mt hat. Außerdem ist dort normiert,<br />

dass bei einer Auflösung vor Erteilung der Genehmigung die<br />

Veräußerung von Vermögenswerten außerhalb des laufenden<br />

<strong>Sparkassen</strong>betriebs untersagt ist.<br />

Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber in Niedersachsen<br />

zum einen dem öffentlichen Interesse an der flächendeckenden<br />

Aufrechterhaltung öffentlicher <strong>Sparkassen</strong>, zum<br />

anderen aber auch dem Interesse des Trägers Rechnung,<br />

sich seiner Trägerschaft entledigen zu können. Der normativ<br />

verankerte, an gestufte Detailregelungen gebundene Grundsatz:<br />

„Fusion vor Auflösung“ beinhaltet eine dem Übermaßverbot<br />

Rechnung tragende gesetzliche Einschränkung des<br />

Selbstverwaltungsrechts des <strong>Sparkassen</strong>trägers. Ein kommunaler<br />

Träger kann sich seiner <strong>Sparkassen</strong>aufgabe entledi-<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 25


gen, er hat aber kein Recht auf eine „sparkassenfreie Zone“.<br />

Die Befugnis zur Aufgabe der Trägerschaft umfasst aufgrund<br />

der normativen Regelung in Niedersachsen nicht das Recht<br />

zur Auflösung der Sparkasse mit dem Ziel, dass für die Erledigung<br />

öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigte Kommunalvermögen<br />

in besonders lukrativer Weise zu verwerten 66 ).<br />

Ein <strong>Sparkassen</strong>träger kann sich in Niedersachsen damit zwar<br />

aus der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe zurückziehen, er kann aber nicht<br />

verhindern, dass die Aufgabenerfüllung auf seinem Territorium<br />

anschließend zur Vermeidung eines Vakuums einem anderen<br />

öffentlichen Rechtsträger übertragen wird. Nach dem<br />

Willen des niedersächsischen Gesetzgebers kommt die Auflösung<br />

einer Sparkasse nur als ult<strong>im</strong>a ratio in Betracht.<br />

Ausdrücklich muss hervorgehoben werden, dass durch die<br />

Auflösung einer kleinen Sparkasse einer kreisangehörigen<br />

Gemeinde keine Beeinträchtigung des geld- und kreditwirtschaftlichen<br />

Angebots in dem betroffenen Geschäftsgebiet<br />

zu erwarten ist, weil die örtliche Kreissparkasse aufgrund ihrer<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Ausgleichs- und<br />

Ergänzungsfunktion übernehmen kann. In diesem Fall liegen<br />

die Voraussetzungen für die Übertragung der Trägerschaft<br />

auf einen anderen <strong>Sparkassen</strong>träger nach § 31 Abs. 2 NSpG<br />

nicht vor 67 ). Soweit die Einzelfallprüfung eine Übertragung<br />

der Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinde auf einen<br />

anderen <strong>Sparkassen</strong>träger ausnahmsweise geboten erscheinen<br />

lässt, hat der Landkreis, dem die Gemeinde angehört,<br />

grundsätzlich das pr<strong>im</strong>äre Zugriffsrecht, zumal er in seinem<br />

Hoheitsgebiet bei Wahrnehmung der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe<br />

grundsätzlich vor organisatorischen Übergriffen gebietsfremder<br />

<strong>Sparkassen</strong>träger geschützt ist 68 ).<br />

Soweit die <strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde die Trägerschaft<br />

an einer gemeindlichen Sparkasse durch Rechtsverordnung<br />

Anmerkungen:<br />

1) Dazu: Gorka, Die Entwicklung der Kreisselbstverwaltung in Baden von 1919<br />

– 1939, 2005.<br />

2) GVBl. 1880, 109.<br />

3) RGBl. I, 535 (554) mit Änderungen durch die Vierte Reichsnotverordnung<br />

vom 8.12.1931, RGBl. I, 699 (716).<br />

4) Vgl. Art. 9 Abs. 1 Einigungsvertrag.<br />

5) Dazu umfassend: Henneke, Kommunale <strong>Sparkassen</strong>, Verfassung und Organisation,<br />

2010, S. 24 ff.<br />

6) NdsGVBl., 393.<br />

7) Dazu ausf.: Henneke (Fn. 5), S. 45 ff.<br />

8) Dazu: Henneke, Kreisrecht, 2. Aufl. 2007, S. 21 ff.<br />

9) BVerfGE 75, 192 (197 ff.); NVwZ 1995, 370 f.<br />

10) DÖV 1980, 691.<br />

11) DVBl. 1994, 857 = LVerfGE 2, 93 (100 ff.).<br />

12) LVerfGE 11, 393 (407 ff.).<br />

13) NVwZ-RR 1989, 11 f.<br />

14) BVerfGE 75, 192 (197 f.).<br />

15) BVerfGE 75, 192 (200).<br />

16) BVerfG-K NVwZ 1995, 370 (371).<br />

17) DÖV 1980, 691 (692).<br />

18) LVerfGE 2, 93 (100 ff.).<br />

19) NVwZ-RR 1989, 11 (12).<br />

20) LVerfGE 11, 393 (407 ff.).<br />

21) Vgl. Möschel, WM 1999, 1455, unter Verweis auf dens., WM 1993, 93 ff.<br />

22) LVerfGE 11, 393 (407, 408 f.).<br />

23) Z. B. Nierhaus, DÖV 1984, 662 (664 ff.); ders. in: GS Tettinger, S. 317 (319<br />

ff.); ders. in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 53; Geerlings, NordÖR<br />

2004, 181 (183 ff.); ders. in: GS Tettinger, S. 233 f.; Oebbecke, LKV 2006,<br />

145 ff.; Tettinger in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 28<br />

Rn. 184 u. 208; Dreier in: ders., GG, 2. Aufl. 2006, Art. 28 Rn. 151.<br />

24) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (182); ders., in: GS Tettinger, S. 233.<br />

25) Schlierbach/Püttner, Das <strong>Sparkassen</strong>recht in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

5. Aufl. 2003, S. 41 f.<br />

26) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (669).<br />

27) Oebbecke, LKV 2006, 145.<br />

28) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (667); ders., in: GS Tettinger, S. 317 (319).<br />

29) Schliebach/Püttner (Fn. 25), S. 42.<br />

30) Oebbecke, LKV 2006, 145 (146).<br />

31) Schlierbach/Püttner (Fn. 25), S. 42.<br />

32) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (183); ders., in: GS Tettinger, S. 233; Nierhaus,<br />

DÖV 1984, 662 (665).<br />

33) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />

einem gebietsfremden <strong>Sparkassen</strong>träger (z. B. einem benachbarten<br />

Landkreis) überträgt („Querzonung“) und damit<br />

als <strong>Sparkassen</strong>träger den örtlich zuständigen Landkreis übergeht,<br />

ist diese Maßnahme nur rechtmäßig, wenn sie durch die<br />

in § 31 Abs. 2 S. 1 NSpG genannten überwiegenden Gemeinwohlgründe<br />

gerechtfertigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn<br />

der pr<strong>im</strong>är berufene Landkreis einem notwendigen Trägerwechsel<br />

nicht zust<strong>im</strong>mt oder wenn er die mit der Übernahme<br />

verbundene kreiskommunale Aufgabe nicht ordnungsgemäß<br />

wahrnehmen kann. Ein belastender Eingriff liegt <strong>im</strong> Übrigen<br />

nicht vor, wenn der Landkreis mit der aufsichtsbehördlichen<br />

Übertragung der Trägerschaft auf einen gebietsfremden <strong>Sparkassen</strong>träger<br />

einverstanden ist 69 ) und damit auf die Wahrnehmung<br />

der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe in dem betroffenen Geschäftsgebiet<br />

verzichtet.<br />

Auch in Nordrhein-Westfalen ist jüngst in § 31 SpkG geregelt<br />

worden, dass die Auflösung der Sparkasse nur in Betracht<br />

kommt, wenn eine Vereinigung von <strong>Sparkassen</strong> ausgeschlossen<br />

ist. Im früheren nordrhein-westfälischen Recht war diese<br />

Best<strong>im</strong>mung in § 35 SpKG a. F. noch nicht enthalten.<br />

Seinerzeit hatte sich die kreisangehörige Stadt Monhe<strong>im</strong> für<br />

die Aufnahme ihrer Sparkasse in die Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

entschieden, ohne künftig an dieser Sparkasse beteiligt<br />

zu sein. Die Fusion ist also durch Aufnahme, nicht durch<br />

Zweckverbandsbildung erfolgt. Bei einem Zusammengehen<br />

mit der Kreissparkasse Düsseldorf hätte die kreisangehörige<br />

Stadt Monhe<strong>im</strong> demgegenüber Mitglied des <strong>Sparkassen</strong>zweckverbandes<br />

werden können. Stattdessen hat sie sich<br />

für die höhere Dotierung des Angebots der Stadtsparkasse<br />

Düsseldorf entschieden 70 ). Die Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

verfügte ihrerseits über die finanziellen Mittel, eine nicht sehr<br />

starke Sparkasse einer kreisangehörigen Gemeinde schlicht<br />

„zu kaufen“. Oebbecke 71 ) spricht insoweit zu Recht von einem<br />

34) DVBl. 1982, 45 (51).<br />

35) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665); ders., in: GS Tettinger, S. 317 (322); ders.,<br />

in: Sachs, Art. 28 GG Rn. 44; Tettinger, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG,<br />

Art. 28 Rn. 184; Geerlings, NordÖR 2004, 181 (185).<br />

36) Dreier, GG, Art. 28 Rn. 151; Tettinger, GG, Art. 28 Rn. 184.<br />

37) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (669).<br />

38) Henneke (Fn. 5), S. 102 ff.<br />

39) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />

40) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (185).<br />

41) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (664).<br />

42) Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />

43) LVerfGE 11, 393 (408).<br />

44) Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />

45) Becker, LKV 2001, 109 (115).<br />

46) Nierhaus, GS Tettinger, S. 317, 324; Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />

47) NVwZ-RR 1989, 11 (13).<br />

48) LKV 2006, 145 (148).<br />

49) DÖV 1980, 691.<br />

50) Nierhaus, DVBl. 1984, 662 (669).<br />

51) VfG Bbg, LVerfGE 2, 93 (103).<br />

52) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12); Nierhaus, in: GS Tettinger, S. 317<br />

(325).<br />

53) OVG Lüneburg, DÖV 1978, 98 (99) und NVwZ-RR 1989, 11 (12); Nierhaus,<br />

DÖV 1984, 662 (666).<br />

54) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12).<br />

55) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12 f.).<br />

56) LVerfGE 2, 93 (103).<br />

57) DÖV 1980, 691 (692 f.).<br />

58) DÖV 1980, 691 (693).<br />

59) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 – insoweit nicht abgedruckt.<br />

60) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />

61) OVG Lüneburg, DÖV 1978, 98 (99).<br />

62) Nierhaus, GS Tettinger, S. 317 (323); s. a. Oebbecke, LKV 2006, 145 (147 f.).<br />

63) Dazu Oebbecke, LKV 2006, 145 (148); Köhler, Die Beschränkung des Wirkungsbereichs<br />

kommunaler <strong>Sparkassen</strong>, 1969, S. 122 f.<br />

64) VerfGH NW, DÖV 1980, 691 (692).<br />

65) Oebbecke, LKV 2006, 145 (147).<br />

66) Koch, NVwZ 2004, 578 (580); Berger, NSpG, 2. Aufl. 2006, § 31 Rdn. 1.<br />

67) Zutr. Berger, NSpG, § 31 Rdn. 4.<br />

68) Berger, NSpG, § 31 Rdn. 4.<br />

69) Dazu auch: Oebbecke, ZHR 2000, 375 (388).<br />

70) Dazu: Oebbecke, Aktuelle Fragen der <strong>Sparkassen</strong>politik, 2002, S. 52 (60).<br />

71) Dazu: Oebbecke, Aktuelle Fragen der <strong>Sparkassen</strong>politik, 2002, S. 52 (60 f.).<br />

26 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


„nonchalanten Umgang aller Beteiligten mit den kommunalverfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben“. Offenbar habe trotz des<br />

eindeutigen Interesses der Kreissparkasse auch die <strong>Sparkassen</strong>aufsicht<br />

kein Problem darin gesehen, dass die Stadtsparkasse<br />

dadurch in das Gebiet des Kreises eindringe. Bei<br />

diesem Vorgang ist festzustellen, dass es dabei offenkundig<br />

nicht um die angemessene Organisation einer Verwaltungsaufgabe,<br />

sondern um einen allein nach ökonomischen Maßstäben<br />

zu beurteilenden „Deal“ gegangen ist. Hinzu kommt,<br />

Die „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />

dass landesrechtlich in Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit<br />

auf die Vorgabe einer gemeinsamen Gebietsgrenze der Träger<br />

verzichtet worden ist. Damit sind die Aktionsmöglichkeiten<br />

entsprechend starker <strong>Sparkassen</strong>, sich aus reinen „Shareholder-Interessen“<br />

in andere Gebiete einzukaufen, faktisch<br />

erweitert worden. Die richtige Lösung hätte darin bestanden,<br />

dass bei einer Auflösung der Sparkasse Monhe<strong>im</strong> die zuständige<br />

Kreissparkasse Düsseldorf das Gebiet der kreisangehörigen<br />

Gemeinde mitversorgt hätte.<br />

Eine Initiative der <strong>Sparkassen</strong> Finanzgruppe zur Unterstützung der Kommunen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Zins- und<br />

Schuldenmanagement<br />

Von Sebastian Bergmann – Abteilungsdirektor Öffentliche Hand / PPP des Deutschen <strong>Sparkassen</strong><br />

und Giroverbandes und Svenja Decker, Projektmanagerin Öffentliche Hand, DSGV<br />

Kommunale Haushalte blicken schweren Zeiten entgegen.<br />

Die finanzielle Situation der Kommunen hat zur Folge, dass<br />

diese verstärkt nach neuen Wegen zur Sicherung und Opt<strong>im</strong>ierung<br />

ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit suchen. Mit der<br />

„<strong>Sparkassen</strong>-Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ stellt<br />

die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe den Gemeinden, Städten und<br />

Landkreisen wertvolle Hilfsmittel für die Steuerung ihrs Zins-<br />

und Schuldenportfolios zur Verfügung.<br />

Die Titel der aktuellen Presseberichte – „Die Schmerzgrenze<br />

ist erreicht 1 “, „Sozialleistungen der Städte in Not - Ausgabenanstieg<br />

stoppen – Kostenverteilung neu regeln 2 , „Reformen<br />

anpacken – Kommunen stärken – Schuldensumpf<br />

trockenlegen 3 “, Winterfeste kommunale Finanzausstattung<br />

statt Schlaglochprämien 4 – zeigen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

die Finanzlage der öffentlichen Haushalte noch<br />

fest <strong>im</strong> Griff hat. Die finanzielle Lage der <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />

spiegelt sich auch in dem Anstieg der Kassenkredite<br />

zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe wider. Mit einem<br />

deutlichen Zuwachs von 6 Mrd. EUR auf gegenüber dem Vorjahr<br />

stiegen die Kassenkredite der Kommunen in 2009 auf<br />

einen Stand von 34,9 Mrd. Euro.<br />

Vorläufige Verteilung der teilnehmenden Kommunen nach Höhe der Verschuldung<br />

(Basis 315 Portfolien)<br />

Vor diesem Hintergrund ist es der <strong>Sparkassen</strong> Finanzgruppe<br />

unter Federführung des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverband<br />

(DSGV) wichtig, gerade in Zeiten der Finanzkrise<br />

und negativer Pressemeldungen zu Spekulationsgeschäften,<br />

Kommunen eine professionelle Aufklärung und Beratung zum<br />

wirtschaftlichen Umgang mit ihrer Verschuldungssituation<br />

anzubieten.<br />

Hier setzt die Initiative „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />

der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe an. Sie bietet Kommunen über<br />

eine umfangreiche Analyse ihres Schuldenportfolios, ein Hilfsinstrument<br />

zur gezielten Liquiditätssteuerung <strong>im</strong> Zins- und<br />

Schuldenmanagement.<br />

Inhalte der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />

Im Rahmen der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />

wurde bundesweit 600 Kommunen (Schuldenvolumen<br />

ab 4,0 Mio. EUR) bis Mitte Mai 2010 über die Institute<br />

der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe die Möglichkeit<br />

geboten, ihr gesamtes Schuldenportfolio kostenlos analysieren<br />

zu lassen, d.h. sämtliche Kassenkredite,<br />

Kreditmarktschulden und alle Derivate.<br />

Im Ergebnis erhalten die Kommunen in einem<br />

ersten Schritt eine individuelle Analyse ihres<br />

Schuldenportfolios. Gegenstand dieser Individualanalyse<br />

ist eine transparente Aufschlüsselung<br />

aller Kassenkredite und Kreditmarktschulden<br />

sowie der evtl. abgeschlossenen Derivate.<br />

Umfassende Kennzahlen und Szenarioanalysen<br />

sowie eine fundierte Cash-Flow-Analyse geben<br />

eine genaue Kenntnis über die Zahlungsbelastungen<br />

<strong>im</strong> Zeitablauf und die Sensibilität des<br />

Portfolios bei sich änderndem Marktumfeld.<br />

In einem zweiten Schritt erhalten die Teilnehmer<br />

der „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />

ab Herbst 2010, <strong>im</strong> Kontext zu den<br />

600 eingereichten Schuldenportfolios eine anonymisierte<br />

Gegenüberstellung ihres Portfolio zu<br />

bundes- und regionalbezogenen Peergroups.<br />

Nach Schätzung des DSGV-Expertengremiums<br />

kann über die Initiative ein Schuldenvolumen<br />

von insgesamt ca. 35 bis 40 Mrd. EUR analysiert<br />

werden.<br />

28 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Ziel der Vergleichsanalyse ist nicht die Erstellung<br />

einer Benchmark oder eines Rating der Teilnehmer<br />

untereinander, sondern eine neutrale und<br />

sachliche Gegenüberstellung der Kennwerte<br />

des eigenen Portfolios zu der Vergleichsgruppe.<br />

Gerade der bundesweite Vergleich und<br />

die Möglichkeit Chancen, Risiken und die Wirkungsweisen<br />

moderner Finanzinstrumente auf<br />

der aggregierten Ebene fundiert zu bewerten,<br />

werden dazu beitragen, die Diskussion um den<br />

Einsatz und die Vor- und Nachteilhaftigkeit von<br />

Derivaten zu versachlichen.<br />

Aktueller Status<br />

Per Anfang Juni 2010 haben sich insgesamt<br />

565 Kommunen für die Kommunale Verschuldungsdiagnose<br />

angemeldet. Diese 565 teilnehmenden<br />

Kommunen setzen sich <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

aus ca. 320 Städten, über 100<br />

Gemeinden und rd. 90 Landkreisen zusammen.<br />

Insgesamt besteht das Teilnehmerfeld zu rund<br />

einem Viertel aus Kommunen mit einer Einwohnerzahl<br />

von unter 10.000, zu 50 % aus Kommunen<br />

mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000<br />

und 60.000 und zu 25 % über 60.000. Bezogen auf die Anzahl<br />

der teilnehmenden Kommunen liegen ca. 45 % in einer<br />

Verschuldungsgröße bis 20 Mio. EUR, rund 40 % der Portfolios<br />

zwischen 20 und 100 Mio. EUR, ca. 8 % zwischen 100<br />

und 200 Mio. und nur 7 % über 200 Mio. EUR, so auch einige<br />

Städte wie Heidelberg, Essen, Bielefeld, Leipzig, Nürnberg,<br />

Duisburg, Region Hannover.<br />

Die Betreuung und Beratung der Gemeinden, Städte und<br />

Landkreise erfolgt vor Ort durch speziell ausgebildete Kommunalkundenbetreuer<br />

der über 150 an der Initiative teilnehmenden<br />

<strong>Sparkassen</strong>. Die <strong>Sparkassen</strong> werden von den Landesbanken<br />

ganz <strong>im</strong> Sinne des Verbundgedankens innerhalb<br />

der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe intensiv unterstützt.<br />

Bevor die Kommunen die Analyseergebnisse erhalten, durchläuft<br />

jedes Portfolio einen umfangreichen Analyse- und Kontrollprozess<br />

nach dem 6 - Augenprinzip. Spezialisten der Firma<br />

LPA (lucht probst associates gmbH) prüfen <strong>im</strong> Auftrag des<br />

DSGV die eingereichten Daten auf Fehler, klären Unklarheiten<br />

direkt mit Hilfe der Sparkasse bei den Kommunen. So kann<br />

das Qualitätsversprechen der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe eingelöst<br />

werden und eine solide Datenbasis für die Einzelanalyse<br />

und den nachfolgenden Vergleich geschaffen werden.<br />

Erste Ergebnisse<br />

Die „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ hat nach Aussagen<br />

teilnehmender Kommunen folgenden Nutzen:<br />

• Die intensiver Beschäftigung mit den Kredite und der Abgleich<br />

der Positionen schafft Transparenz und Datenqualität<br />

<strong>im</strong> eigenen Portfolio.<br />

• Keine Expertise nach Schema F, sondern eine individuelle<br />

Dokumentation, die alle Spezifika der eigenen Verschuldungslage<br />

berücksichtigt.<br />

• Sehr präzise Übersicht über die Risiken aus den Investitionsdarlehen,<br />

Kassenkrediten und Derivatepositionen, die<br />

eine solide Grundlage für die erforderlichen politischen<br />

Entscheidungen ergeben.<br />

• Insbesondere die S<strong>im</strong>ulation verschiedener Zinsszenarien<br />

in der Zukunft decken Risiken der nächsten Jahre hinsichtlich<br />

künftiger Zinsbelastungen auf und geben konkret<br />

die Möglichkeit, auch bereits zukünftige Darlehen bei der<br />

Vorläufige Verteilung der teilnehmenden Kommunen nach Einwohneranzahl<br />

(Stand: Mitte Mai 2010)<br />

Steuerung zu berücksichtigen.<br />

• Sowohl die Einzelauswertung als auch der spätere Vergleich<br />

kann als Steuerungs- und Controlling- und Risikomanagementinstrument<br />

verwendet werden.<br />

Per 1. Juni 2010 haben bereits über 100 Kommunen die Individualanalyse<br />

ihres Schuldenportfolios erhalten. Insgesamt<br />

sind die Daten von ca. 315 Portfolios mit einem Volumen von<br />

etwa 22 Mrd. Euro erfasst und werden derzeit analysiert<br />

Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Anteil an Derivaten um<br />

die 10 % am Gesamtvolumen beträgt. Vornehmlich wurden<br />

von diesen 370 Kommunen nur einfache Zinssicherungsinstrumente<br />

abgeschlossen. Der seitens der Deutschen Bank<br />

(z. B. bei den Städten Hagen, Pforzhe<strong>im</strong> und Würzburg – die<br />

auch an der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ teilnehmen)<br />

für Verluste verantwortliche „CMS Ladder-Swap“ haben<br />

nach erster Analyse nur noch vereinzelte Kommunen <strong>im</strong> Bestand<br />

5 .<br />

Genauere Aussagen über die verwendeten Produkte, ihre<br />

Wirkungsweisen und die Zusammensetzung der Portfoliostrukturen<br />

können jedoch erst nach Abschluss der Analyse<br />

aller 560 Schuldenportfolios ab September 2010 getroffen<br />

werden.<br />

Mit der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ baut die<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ihr Beratungsangebot in einem<br />

der zentralen Handlungsfelder der Öffentlichen Hand, dem<br />

sorgfältigen und sicheren Umgang mit den Zins- und Tilgungsbelastungen,<br />

weiter aus. Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />

bietet den Kommunen somit eine Unterstützung auf dem<br />

Weg zum sicheren, aktiven Zins- und Schuldenmanagement<br />

- mit dem Ziel der Opt<strong>im</strong>ierung der Zahlungsaufwendungen<br />

mittels „verständlicher“ Produkten, Min<strong>im</strong>ierung von Risiken<br />

bei gleichzeitiger Sicherung von Effizienzvorteilen.<br />

Anmerkungen:<br />

1 Deutscher Städte- und Gemeindebunde, Interview Gerd Landsberg<br />

2 Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 17. Mai 2010<br />

3 Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 06. Juni<br />

2010<br />

4 Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags vom 23. März 2010<br />

5 Indikative Analyse auf Basis 160 Portfolien<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 29


Die Innenentwicklung der Dörfer als aktuelle Herausforderung<br />

Von Dipl. Ing. Leonhard Rill – Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten, München<br />

Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen:<br />

dem demographischen Wandel, dem anhaltenden Strukturwandel<br />

in der Landwirtschaft, den Folgen des verschärften<br />

Wettbewerbs und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

sowie dem Kl<strong>im</strong>awandel. Doch die ländlichen Räume<br />

verfügen auch über viele Stärken und Potentiale. Für die Zukunftsfähigkeit<br />

der Kommunen und Regionen <strong>im</strong> ländlichen<br />

<strong>Raum</strong> ist es jedenfalls unabdingbar, dass sie diese Herausforderungen<br />

annehmen und aktiv darauf reagieren sowie<br />

ihre Potentiale nutzen. Der integrale, auf Kooperation und<br />

Nachhaltigkeit angelegte Ansatz der Ländlichen Entwicklung<br />

in Bayern bietet dazu vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung.<br />

Herausforderungen<br />

durch den demografischen Wandel<br />

Geburtenrückgang, Abwanderung vor allem jüngerer Menschen<br />

und die steigende Lebenserwartung verursachen besonders<br />

in den strukturschwachen ländlichen Räumen einen<br />

demographischen Wandel, der sich vor allem durch einen<br />

Rückgang der Bevölkerungs und ein steigendes Durchschnittsalter<br />

äußert. Dies führt gerade auch in den Dörfern<br />

und ländlichen Gemeinden zu Funktionsverlusten, Leerständen,<br />

nutzungs- und siedlungsstrukturellen Problemen sowie<br />

zu einer mangelnden Auslastung der Infrastruktur, die damit<br />

zum Kostenproblem für die Gemeinden und ihre Bewohner<br />

werden kann. Schon jetzt wohnen in vielen Gehöften nur noch<br />

alte Menschen, in den dazugehörigen Ställen steht kein Vieh<br />

mehr und viele Maschinenhallen sind leer. Nahversorgungs-<br />

und Infrastruktureinrichtungen werden aufgegeben, Dorfkerne<br />

drohen zu veröden. Wenn Bäcker und Metzger nicht<br />

mehr <strong>im</strong> Ort sind, Schulen geschlossen werden, öffentlicher<br />

Nahverkehr nur spärlich angeboten wird, verlassen weitere<br />

Menschen, gerade junge Familien, die Dörfer.<br />

Bereits jetzt greift die bisherige Strukturpolitik vieler Gemeinden<br />

nicht mehr: Neu ausgewiesene Wohn- und Gewerbegebiete<br />

in strukturschwachen Regionen sind nur teilweise<br />

bebaut, weil dort Einwohner bereits abgewandert sind. Dennoch<br />

werden auch in schrumpfenden Regionen weiterhin in<br />

vielen Dörfern Neubaugebiete ausgewiesen, obwohl dort <strong>im</strong><br />

Ortskern Gebäude leer stehen und innerörtliche bebaubare<br />

Flächen nicht genutzt werden. Dadurch wird der Immobilienmarkt<br />

nachhaltig geschwächt, was zu deutlichen Wertverlusten<br />

führt. Einzelne Gemeinden versuchen mit Prämien für<br />

Neubürger bzw. dem „Verschleudern“ von Neubaugrundstücken<br />

gegenzusteuern – zu Lasten der Nachbargemeinden!<br />

Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung<br />

Um diese Entwicklungen zu stoppen, genügt es nicht, wie<br />

bisher weiterzumachen. Der Stopp weiterer Ausweisungen<br />

von Siedlungsgebieten am Ortsrand und die Innenentwicklung<br />

der Dörfer sind die Gebote der Stunde. Die Strategie<br />

der Gemeinden muss daher darauf ausgerichtet sein, die<br />

Ortskerne wieder zu beleben. Es muss der Grundsatz gelten:<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung! Sowohl aus<br />

ökonomischen als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten<br />

muss die Revitalisierung leer stehender Gebäude, die<br />

bauliche Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und der<br />

Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohngebiete als aktive<br />

gemeindliche Innenentwicklung oberste Priorität haben. Da-<br />

durch können weitere Landinanspruchnahmen für Siedlungszwecke<br />

vermieden, Ortskerne wiederbelebt und die Effizienz<br />

der <strong>kommunalen</strong> Infrastruktur verbessert werden.<br />

Zur Erreichung dieser Ziele ist eine aktive Innenentwicklung<br />

unumgänglich. Die Innenentwicklung muss sich als unbestrittenes<br />

Leitbild durchsetzen, um vitale Dörfer zu erhalten<br />

und Ortskerne zu revitalisieren. Dabei geht es auch um die<br />

Sicherung der charakteristischen Eigenart der Dörfer und um<br />

den Erhalt der Baukultur. Dies sind Standortfaktoren, die <strong>im</strong><br />

verschärften Wettbewerb der Standorte eine <strong>im</strong>mer größere<br />

Bedeutung erlangen. Gleichzeitig trägt die Innenentwicklung<br />

aber auch zum Erhalt materieller Werte, insbesondere der Immobilienwerte<br />

bei.<br />

Darüber hinaus verfolgen wir in Bayern das Ziel, Beiträge zur<br />

Reduzierung des nach wie vor sehr hohen Flächenverbrauchs<br />

(in Bayern mehr als 16 ha, <strong>im</strong> Bundesgebiet mehr als 100 ha<br />

pro Tag) zu leisten. Noch viel stärker als bisher muss sich der<br />

Fokus der Gemeindeverantwortlichen auf die Bestandssicherung<br />

und die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur richten,<br />

um die Bürger zukünftig nicht mit drastisch steigenden<br />

Infrastrukturkosten und Funktionsmängeln der Infrastruktur,<br />

z. B. der Abwasserleitungen bei zu geringem Durchfluss, zu<br />

belasten.<br />

In Bayern: Unterstützung der Gemeinden<br />

durch die Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />

Zur Unterstützung der Gemeinden bietet die Bayerische Verwaltung<br />

für Ländliche Entwicklung vielfältige Hilfen an. Schon<br />

vor einigen Jahren hat sie angesichts der Herausforderungen<br />

durch den demographischen Wandel mit dem Aktionsprogramm<br />

„Dorf vital“ den Schwerpunkt der Dorferneuerung auf<br />

die Innenentwicklung gelegt. Im Sinne des integrierten Ansatzes<br />

der Dorferneuerung wird Innenentwicklung dabei als<br />

eine umfassende gemeindliche Strategie der baulichen, funktionalen<br />

und sozialen Entwicklung verstanden. Kernpunkte<br />

dieses Ansatzes sind eine systematische Erfassung und Bewertung<br />

der Innenentwicklungspotenziale, die Ermittlung der<br />

relevanten Rahmenbedingungen für die Realisierung sowie<br />

der vernetzte Einsatz von Instrumenten der Ländlichen Entwicklung<br />

und von anderweitigen <strong>kommunalen</strong> Planungs- und<br />

Mobilisierungsinstrumenten.<br />

Die Dorferneuerung wurde dazu in den letzten Jahren inhaltlich<br />

kontinuierlich weiterentwickelt; die Themenbereiche Innenentwicklung,<br />

Dorfkernbelebung und Flächensparen sind<br />

inzwischen in der Dorferneuerungspraxis fest etabliert. Um<br />

das Ziel der verstärkten Innenentwicklung zu erreichen, setzt<br />

die Dorferneuerung vor allem an folgenden Punkten an:<br />

• Das Bewusstsein für den demografischen Wandel und die<br />

Notwendigkeit der Innenentwicklung bei Gemeindeverantwortlichen<br />

und Bürgern schärfen.<br />

• Durch geeignete Strategien der Bürgermitwirkung die Herausforderungen<br />

und Problemstellungen zur Innenentwicklung<br />

aufzeigen und den örtlichen Verhältnissen angepasste<br />

Ziele formulieren.<br />

• Die innerörtlichen Potenziale und deren Realisierungsmöglichkeiten<br />

ermitteln und die Gemeinden auf dem Weg zur<br />

Umsetzung unterstützen.<br />

• Dem Funktionsverlust der Dörfer und ihrer Ortskerne durch<br />

die gezielte Umnutzung und Sanierung leerfallender Bau-<br />

30 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


substanz, insbesondere in Zusammenhang mit Grundversorgungs-<br />

und Gemeinschaftseinrichtungen, begegnen.<br />

• Ein breiteres Interesse der Bevölkerung an den Ortskernen<br />

als attraktive Wohnquartiere wecken und private Vorhaben in<br />

diesem Zusammenhang gezielt fördern.<br />

• Die regionale und lokale Siedlungs- und Baukultur unter<br />

Beachtung der Eigenart der gegebenen Bauformen und<br />

Siedlungsstrukturen sichern und an die heutigen Erfordernisse<br />

des Wohnens und Arbeitens anpassen.<br />

• Die funktional und ökologisch bedeutenden Grünflächen in<br />

der Ortsmitte erhalten sowie die Qualität der Ortsränder mit<br />

dem Bezug zur umgebenden Landschaft verbessern.<br />

• Wissen und Erfahrungen von Experten, Gemeindeverantwortlichen<br />

und Bürgern aus erfolgreichen Projekten aufbereiten<br />

und in Form von Informationsmaterialien, Seminaren und<br />

Exkursionen zur Verfügung stellen.<br />

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Dorf vital“ hat die Bayerische<br />

Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit Unterstützung<br />

externer Experten Wege aufgezeigt, um Gemeinden und ihre<br />

Bürger anzuregen, die Potenziale der Innenentwicklung zu erkennen<br />

und „Vitalitätsstrategien“ zu entwickeln. Im Mittelpunkt<br />

steht dabei der „Vitalitäts-Check“ zur Innenentwicklung. Der<br />

Vitalitäts-Check ist darauf ausgerichtet, eine anwendungsorientierte<br />

Hilfestellung für die Praxis anzubieten. Er ist ein Analyse-<br />

Instrument, mit dem Fachleute mit Hilfe der Erfahrungen von<br />

Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürgern mit vergleichsweise<br />

geringem Aufwand Dorf und Gemeinde schnell und doch<br />

genau durchleuchten können.<br />

Zum Start des Aktionsprogrammes hat die Ländliche Entwicklung<br />

in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Bayerischen<br />

Gemeindetag den Wettbewerb „Dorf vital“ durchgeführt und<br />

dokumentiert. Patentrezepte oder Planungskonzepte werden<br />

in den 24 ausgezeichneten Dörfern des Wettbewerbs natürlich<br />

nicht geliefert, dafür aber ein ganzer Strauß an Ideen. Die<br />

ausgezeichneten Projekte zeigen beispielhaft, wie die Vitalität<br />

des Dorfes gesteigert und der Fokus auf die Innenentwicklung<br />

gerichtet werden kann. Charakteristisch ist bei allen teilnehmenden<br />

Dörfern das besondere Engagement der Bürger. Sie<br />

übernehmen Verantwortung für ihr Dorf von morgen, für ein<br />

Dorf mit Lebensqualität und Zukunft.<br />

Dabei kommen zwei Sachverhalte <strong>im</strong>mer klar zum Ausdruck:<br />

Jedes Dorf muss gemeinsam mit seinen Bürgerinnen und Bürgern<br />

einen eigenen und individuellen Weg gehen. Gut zu erkennen<br />

ist allerdings ebenso, wie notwendig und unverzichtbar die<br />

fachliche, methodische und finanzielle Unterstützung der Projekte,<br />

z. B. <strong>im</strong> Rahmen der Dorferneuerung, ist.<br />

Die Ergebnisse und Preisträger des Wettbewerbs sind dokumentiert<br />

unter: www.landentwicklung.bayern.de/dokumentationen/dorf_vital/32427/linkurl_1_1.pdf.<br />

Handlungsfelder und Lösungsansätze<br />

einer erfolgreichen Innenentwicklung<br />

Eine aktiv gesteuerte Innenentwicklung stellt nicht nur höchste,<br />

sondern auch neue Ansprüche an die Planungen der Gemeinden<br />

und an die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger. Dagegen<br />

folgt die bisherige Außenentwicklung seit Jahrzehnten erprobten<br />

Methoden der Angebotsschaffung. Es ist oftmals für<br />

die Gemeinde einfacher, neues Bauland am Ortsrand auszuweisen,<br />

als sich mit Eigentümern der Grundstücke und Gebäude <strong>im</strong><br />

Ortskern oder komplizierten Erbfragen auseinander zu setzen.<br />

Deshalb benötigen gerade kleinere Gemeinden Unterstützung,<br />

um nachhaltige Strategien auch ausführen zu können.<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 31


Hier kann die Ländliche Entwicklung in Bayern mit ihren in<br />

der Initiierung, Steuerung und Moderation von Entwicklungsprozessen<br />

erfahrenen Mitarbeitern und ihrem umsetzungsorientierten<br />

Instrumentarium die Gemeinden auf dem Weg zu<br />

einer aktiven Innenentwicklung wesentlich unterstützen. Die<br />

Beiziehung von externen Experten, insbesondere von freien<br />

Planungsbüros, trägt zum Erfolg bei. Gerade die Dorferneuerung,<br />

zu deren Grundprinzipien seit Jahrzehnten die intensive<br />

Einbeziehung der Bürger zählt, kann wesentlich dazu beitragen,<br />

das nötige Bewusstsein zu schaffen und Bereitschaft zu<br />

wecken. Doch auch für die Innenentwicklung gibt es keine<br />

Patentrezepte, sondern nur an die jeweils örtliche Situation<br />

angepasste Lösungsmodelle. Deshalb ist es notwendig, sehr<br />

frühzeitig einen schnellen Überblick über die Situation und<br />

die Realisierungsmöglichkeiten <strong>im</strong> jeweiligen Dorf zu bekommen.<br />

Mit der Fortschreibung der Dorferneuerungsrichtlinien <strong>im</strong><br />

Jahr 2009 wurden die Themenbereiche Innenentwicklung,<br />

Dorfkernbelebung und Flächensparen <strong>im</strong> bayerischen<br />

Dorferneuerungsprogramm noch stärker betont. Mit der gezielten<br />

Förderung der Sanierung und Umnutzung der vorhandenen<br />

Bausubstanz, der Bebauung innerörtlicher Baulücken<br />

sowie wo unbedingt nötig auch des Abbruchs und<br />

der Entsorgung und anschließender Neubebauung werden<br />

die historisch gewachsenen Altortbereiche erhalten, aufgewertet<br />

und belebt sowie bisher unbebaute Flächen an den<br />

Ortsrändern erhalten. Für die Umsetzung der Innenentwicklungskonzepte<br />

haben in der Dorferneuerung, neben der finanziellen<br />

Förderung, die Möglichkeiten des Bodenmanagements<br />

auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes eine<br />

erhebliche Bedeutung.<br />

Um Innenentwicklung erfolgreich zu praktizieren, setzt die<br />

Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung insbesondere<br />

bei folgenden Handlungsfeldern und Lösungsansätzen<br />

an:<br />

Bewusstsein und positives Kl<strong>im</strong>a<br />

für Innenentwicklung schaffen<br />

Innenentwicklung kann nur erfolgreich sein, wenn die Bürger<br />

von Anfang an intensiv eingebunden und Bürger, Gemeindeverantwortliche<br />

und sonstige Akteure für die Notwendigkeit<br />

der Innenentwicklung sensibilisiert werden. Diese Einbindung<br />

aller relevanten Akteure ist seit vielen Jahren eine besondere<br />

Stärke der bayerischen Dorferneuerung, in der die umfassende<br />

Bürgermitwirkung frühzeitig zum Grundsatz erhoben<br />

wurde.<br />

Bei der Innenentwicklung ist dies besonders bedeutend, denn<br />

Innenentwicklung benötigt über die öffentlichen und gemeinschaftlichen<br />

Maßnahmen hinaus unbedingt auch private Investitionen.<br />

Entscheidende Faktoren für Investitionen oder für<br />

die Veräußerung von Grundstücken sind unter anderem die<br />

familiären bzw. erbrechtlichen Verhältnisse sowie die finanziellen<br />

Möglichkeiten und Vorstellungen der Eigentümer bzw.<br />

der Käufer. Gleichzeitig spielen auch der Standort, die Größe<br />

und der bauliche Zustand des Objektes eine entscheidende<br />

Rolle, ebenso wie die denkmalschutz- und baurechtlichen<br />

Auflagen und natürlich auch die nachbarschaft(srecht)lichen<br />

Verhältnisse. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren stellt<br />

die Entwicklung des Ortskerns einen äußerst komplexen<br />

Sachverhalt dar. Hierzu gilt es, unter Einzelfallbetrachtungen<br />

Hemmnisse abzubauen und individuell angepasste Lösungen<br />

zu entwickeln. Dazu ist es nicht nur notwendig, die Bürger<br />

zu informieren und sie zu beteiligen – dazu sind auch Einzelgespräche<br />

und Bauberatungen notwendig. Und es ist enorm<br />

wichtig, auch die Jugendlichen von Anfang an einzubinden,<br />

denn sie gilt es besonders in den Dörfern zu halten. Sie werden<br />

in den nächsten Jahren Familien gründen und sie werden<br />

die künftigen Bauherren sein.<br />

Um Menschen für die Innenentwicklung zu begeistern, ist es<br />

sinnvoll, die Vorteile von Wohnen und Arbeiten <strong>im</strong> Dorfkern<br />

aufzuzeigen, z. B. die hohe Lebensqualität einer lebendigen<br />

Ortsmitte, die kurzen Wege und schnelle Erreichbarkeit, den<br />

Erhalt von (Immobilien)-Werten oder auch das Sparen von<br />

Kosten.<br />

In diesen Prozessen der Bewusstseinsschaffung und Motivation<br />

der Bürger bieten die drei bayerischen Schulen für<br />

Dorf- und Landentwicklung wesentliche Unterstützungen an.<br />

Denn wenn die Bürgermitwirkung wirklich erfolgreich sein<br />

soll, geht es nicht nur um mitwirken wollen und mitwirken<br />

dürfen. Es geht vielmehr auch um mitwirken können, gerade<br />

bei der schwierigen Aufgabe der Innenentwicklung. Die<br />

Schulen für Dorf- und Landentwicklung vermitteln mit ihrem<br />

Bildungsangebot insbesondere <strong>im</strong> Rahmen von Seminaren<br />

und Exkursionen den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch<br />

den Gemeindeverantwortlichen die Befähigung, um selbst<br />

aktiv zu werden und die richtigen Entscheidungen zu treffen.<br />

Darüber hinaus steht mit der Informationsplattform „Ländlicher<br />

<strong>Raum</strong> und Landentwicklung“ (www.sdl-inform.de) ein<br />

umfangreiches Informationsangebot und ein Forum für den<br />

Austausch von Erfahrungen und Fragen zur Verfügung. Eine<br />

Sammlung guter Beispiele (Best Practice)bietet auch der<br />

Internetauftritt der Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />

(www.landentwicklung.bayern.de).<br />

Analysen durchführen, Potenziale erheben<br />

Zu Beginn eines Innenentwicklungsprozesses ist es erforderlich,<br />

Daten zur Altersstruktur der Bevölkerung und zur Bevölkerungsentwicklung<br />

zu erheben. Wichtig sind aber auch<br />

Informationen über Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe<br />

und damit über Arbeitsplätze sowie über die<br />

Versorgung <strong>im</strong> Hinblick auf die Daseinsgrundfunktionen. Auf<br />

der Grundlage dieser Daten sowie auf der Grundlage von Erhebungen<br />

zu den vorhandenen Bau- und Gewerbeflächen<br />

innerorts und in Baugebieten, zu ungenutzten und untergenutzten<br />

Gebäuden und Grundstücken sowie zur Verfügbarkeit<br />

von Grundstücken und Gebäuden sind Bedarfs- und<br />

Nachfrageabschätzungen durchzuführen.<br />

Für diese Erhebungen und Analysen hat die Verwaltung für<br />

Ländliche Entwicklung mit dem sogenannten Vitalitäts-Check<br />

ein einfaches und leicht anzuwendendes Werkzeug entwickelt.<br />

Es bietet auch den Vorteil, dass die Bürgerinnen und<br />

Bürger mit ihrer Kenntnis der Öffentlichkeit sowie der Hemmnisse<br />

und der Absichten von Grundstückseigentümern in die<br />

Erhebungen einbezogen werden können.<br />

Der Vitalitäts-Check ist mittlerweile obligatorischer Bestandteil<br />

der Vorbereitungsplanung der Dorferneuerung und kann<br />

– bei Bedarf – auch in bereits laufenden Verfahren nachgeholt<br />

werden. Vielfach hat sich bereits in den durchgeführten<br />

Vitalitäts-Checks gezeigt, dass das innerörtliche Potenzial für<br />

den zukünftigen Bauflächenbedarf bei weitem ausreicht.<br />

Der Vitalitäts-Check steht <strong>im</strong> Internet zur Verfügung und kann<br />

als Word-Datei heruntergeladen werden: www.landentwicklung.bayern.de/internet/stmlf/landentwicklung/laendl_entw/dokumentationen/dorf_vital/Vitalitaets-Check_Word-Formular.doc.<br />

32 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Entwicklungskonzepte und<br />

Handlungsstrategien erarbeiten<br />

Auf der Basis der durchgeführten Analyse und der ermittelten<br />

Potenziale gilt es, Ziele und Leitbilder für die Innenentwicklung<br />

und darauf aufbauend Handlungsstrategien und Innenentwicklungskonzepte<br />

zu erarbeiten. Die Erarbeitung stellt<br />

hohe Anforderungen an Planung und Planer sowie an alle<br />

Akteure, insbesondere die Gemeindeverantwortlichen, die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie die<br />

beauftragten Planungsbüros.<br />

Innenentwicklung erfordert eine ganzheitliche Planung und<br />

innovative Planungsansätze, in Teilen auch ein neues Planungsverständnis.<br />

So ersetzt ein kontinuierliches Monitoring<br />

<strong>im</strong>mer mehr die statische Bestandsaufnahme. Insgesamt<br />

nehmen Übersichtlichkeit und strenge Planbarkeit ab; zahlreiche<br />

Prozesse laufen zeitlich parallel. Deshalb sind, wenn<br />

nötig rasch, Alternativen und Varianten von Problemlösungen,<br />

oftmals nicht mit der früher gewohnten Genauigkeit, zu entwerfen.<br />

Aber es gilt, die Chancen dann zu ergreifen, wenn sie<br />

gegeben sind, z. B. wenn ein leer stehendes Gebäude zum<br />

Verkauf steht.<br />

Flächenmanagement und Bodenordnung<br />

Für die Umsetzung der Entwicklungsstrategien und der Innenentwicklungskonzepte<br />

kommt der Bodenordnung und<br />

dem Flächenmanagement eine herausgehobene Bedeutung<br />

zu. Oftmals können nur mit den Möglichkeiten der Bodenordnung<br />

nach dem Flurbereinigungsgesetz Grundstücke geformt<br />

werden, die eine Bebauung, welche heutigen Ansprüchen an<br />

das Wohnen entspricht, zulassen.<br />

Dabei spielen fachlich fundierte und von allen Beteiligten anerkannte<br />

Gutachten zur Best<strong>im</strong>mung des jeweiligen Wertes<br />

eine <strong>im</strong>mer wichtigere Rolle. Informationen über verfügbare<br />

Grundstücke und Gebäude sollten über kommunale oder regionale<br />

Grundstücks- und Gebäudebörsen auch für die Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Gerade bei den Themen Innenentwicklung und Flächensparen<br />

haben gemeindeübergreifende Ansätze eine hohe Bedeutung.<br />

Denn Bemühungen einer Gemeinde dürfen nicht durch konkurrierende<br />

Angebote von preisgünstigem Bauland der Nachbargemeinden<br />

unterwandert werden. Mit einem inter<strong>kommunalen</strong><br />

Innenentwicklungskonzept können die Aktivitäten<br />

koordiniert und über Gemeindegrenzen hinweg flächensparende<br />

Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung für Ländliche<br />

Entwicklung unterstützt diese interkommunale Zusammenarbeit<br />

durch die integrierte ländliche Entwicklung (ILE).<br />

Hierzu ein Beispiel: Die „Interkommunale Allianz Oberes<br />

Werntal“, ein von der Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />

initiierter Zusammenschluss von 10 Gemeinden in den unterfränkischen<br />

Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen, hat<br />

in ihrem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK)<br />

als ein wesentliches Handlungsfeld die Innenentwicklung definiert.<br />

Die beteiligten Gemeinden haben <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

inter<strong>kommunalen</strong> Flächenmanagements die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale<br />

erfasst sowie die Aktivierung von<br />

Baulücken und Leerständen mit einer offensiven Eigentümeransprache<br />

erfolgreich erprobt. Die Gegenüberstellung des<br />

aktuellen Baulandbedarfs bis 2020 (ca. 26 Hektar) mit den<br />

vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen (ca. 252 Hektar)<br />

zeigt deutlich, dass bei einer Aktivierung von nur 10 Prozent<br />

des vorhandenen Potenzials keine weitere Außenentwicklung<br />

notwendig wäre. Insbesondere beeindruckt als ein weiteres<br />

Ergebnis der Eigentümeransprache, dass als kurzfristig aktivierbares<br />

Innenentwicklungspotenzial 235 Baulücken und 40<br />

Leerstände mit zusammen 24 Hektar zum Verkauf anstehen<br />

sowie bei weiteren 15 Hektar eine Eigennutzungsabsicht des<br />

Eigentümers besteht.<br />

5. Bauleitplanung<br />

Mit der Bauleitplanung haben es die Gemeinden in ihrer Planungshoheit<br />

selbst in der Hand, die bauliche Entwicklung zu<br />

steuern. Hier gilt es, das Engagement, das über Jahrzehnte<br />

hinweg auf die Ausweisung von Neubaugebieten und Gewerbegebieten<br />

gerichtet war, auf die Ortskerne umzulenken<br />

und Anstrengungen zu unternehmen, die Dorfkerne vital zu<br />

erhalten. Dazu ist die Bauleitplanung eng mit der Dorferneuerungsplanung<br />

und den dabei erarbeiteten Innenentwicklungskonzepten<br />

abzust<strong>im</strong>men.<br />

Mit dem Flächennutzungsplan kann die Gemeinde ihre neue<br />

Ausrichtung auf die Innenentwicklung der Ortschaften konkretisieren<br />

und verbindlich festlegen. Dabei kann es durchaus<br />

notwendig sein, ganz konkret die Ausweisungen von Flächen<br />

<strong>im</strong> Flächennutzungsplan zu überprüfen und ggf. zu reduzieren.<br />

Auch Bebauungspläne können sinnvoll oder notwendig sein,<br />

um die Innenentwicklung zu fördern. Hierzu hat der Gesetzgeber<br />

den Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13<br />

a des Baugesetzbuches eingeführt. Darüber hinaus bieten<br />

Innerortsbebauungspläne die Möglichkeit, die bauliche Nutzung<br />

der Grundstücke zu regeln.<br />

Bauliche Umsetzung<br />

Im Gebäudebereich haben Gebäudesanierungen, Um-,<br />

Aus- und auch Neubau und schließlich Umnutzungen bzw.<br />

Wiedernutzungen eine hohe Bedeutung. Die bayerische<br />

Dorferneuerung bietet hierzu auch privaten Bauherren Fördermöglichkeiten.<br />

Aber nicht <strong>im</strong>mer ist die Erhaltung der Bausubstanz möglich,<br />

insbesondere wenn es um zeitgemäße Nutzungsanforderungen<br />

für Wohnen und Arbeiten geht. Dann wird es manchmal<br />

nicht zu umgehen sein, auch an einen Abbruch zu denken<br />

und an die Stelle alter Gebäude dorfgemäße, kostengünstige<br />

Ersatzbauten zu stellen.<br />

Große Bedeutung kommt auch der Gestaltung der öffentlichen<br />

Räume wie den Plätzen, Straßenräumen, Fußwegen<br />

und Freiflächen zu. Denn ohne attraktive öffentliche Räume<br />

wird es schwierig, die Menschen vom Verbleib oder von den<br />

Vorteilen einer Ansiedlung <strong>im</strong> Altortbereich zu überzeugen.<br />

Bei all diesen baulichen Maßnahmen sind die Aspekte der<br />

Familienfreundlichkeit und des altersgerechten Wohnens sowie<br />

der Energieeinsparung und damit des Kl<strong>im</strong>aschutzes zu<br />

berücksichtigen.<br />

Vitalitäts- und Funktionsstärkung<br />

Von einer erfolgreichen Innenentwicklung kann erst gesprochen<br />

werden, wenn die sanierten und gestalteten Gebäude<br />

und öffentlichen Räume auch entsprechend genutzt werden<br />

und belebt sind. Für ein vitales Dorf ist es notwendig, möglichst<br />

viele Funktionen zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Dies<br />

kann sich nicht nur auf das Wohnen beschränken; vielmehr<br />

geht es auch um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

in Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe.<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 33


Notwendig ist aber auch die Versorgung mit Waren und<br />

Dienstleistungen, sei es durch Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten,<br />

Schule, medizinische Versorgung oder auch ganz<br />

einfach Möglichkeiten, um sich zu treffen und auszutauschen,<br />

wie z. B. in Wirtshäusern und Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Fördermöglichkeiten<br />

Die bayerische Dorferneuerung bietet für die konzeptionelle<br />

Arbeit und für die bauliche Umsetzung sowohl <strong>im</strong> gemeinschaftlichen<br />

und öffentlichen Bereich als auch <strong>im</strong> Privatbereich<br />

vielfältige Möglichkeiten der Förderung. Dies gilt <strong>im</strong><br />

Übrigen auch für die Beratung sowie für die Bodenordnung<br />

und das Gebäudemanagement. In den aktuellen Bayerischen<br />

Dorferneuerungsrichtlinien ist die Förderung der „Innenentwicklung<br />

der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund<br />

und Boden“ explizit als Ziel verankert.<br />

Beispielsweise können vorbereitende Untersuchungen, Seminare,<br />

Konzepte, Planungen und die begleitende Beratung<br />

mit bis zu 70 %, Straßen- und Platzgestaltungen, die Schaffung<br />

von Einrichtungen zur Nahversorgung und für die Dorfgemeinschaft<br />

sowie die Erhaltung und Umnutzung von Gebäuden<br />

für gemeinschaftliche Zwecke mit bis zu 60 % und<br />

die Erhaltung und Umnutzung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden<br />

sowie Ersatzbauten <strong>im</strong> Privateigentum mit bis zu 30<br />

% gefördert werden.<br />

34 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010<br />

Fazit<br />

Für die Innenentwicklung ist das Drehen an vielen Stellschrauben<br />

notwendig. Innenentwicklung setzt ein ebenen- und<br />

fachübergreifendes, private Akteure einbeziehendes Land-<br />

und Projektmanagement voraus. Sie ist für alle Akteure eine<br />

höchst anspruchsvolle Aufgabe. Hilfe bietet den Akteuren die<br />

Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit dem<br />

Dorferneuerungsprogramm, aber auch mit der integrierten<br />

ländlichen Entwicklung zur Unterstützung kommunaler Allianzen<br />

und regionaler Prozesse.<br />

Innenentwicklungsprozesse benötigen Erkenntnisse über die<br />

Notwendigkeit und die Vorteile, sie benötigen Engagement<br />

aller Verantwortlichen und auch der Bürger, sie benötigen<br />

langfristige Entwicklungsstrategien und konkrete Innenentwicklungskonzepte,<br />

sie brauchen professionelles Vorgehen<br />

und auch Zeit. Sie stellen insofern eine Bestätigung für den<br />

ganzheitlichen Ansatz der bayerischen Dorferneuerung dar,<br />

der trotz aller Forderungen nach schnelleren Abläufen insbesondere<br />

bei vielseitigen Problemlagen alternativlos ist.<br />

Niedergeschlagene Forderungen effizient und effektiv weiterverfolgen<br />

Professionelles Forderungsmanagement bietet Mehrwert für Kommunen<br />

Von Karsten Schneider – Geschäftsführer der Bad Homburger Inkasso, Bad Homburg<br />

Die Niederschlagung einer Forderung ist nicht gleichbedeutend<br />

mit dem Forderungsverzicht. Erfolglose Einzugsbemühungen<br />

sind für eine Kommune stets mit erheblichen Kosten<br />

verbunden, deshalb werden Forderungen ab der Niederschlagung<br />

in der Regel befristet zurückgestellt ohne auf den<br />

Anspruch selbst zu verzichten. Nicht selten jedoch werden<br />

sämtliche weiteren Überwachungstätigkeiten vollständig eingestellt,<br />

sodass Forderungsansprüche teils unbemerkt verjähren.<br />

Hier lohnt es sich für Kommunen, mit spezialisierten Unternehmen<br />

zu kooperieren, die solche Forderungen effizient<br />

und wirtschaftlich überwachen und langfristig realisieren können.<br />

Es bietet Kommunen in Zeiten knapper Haushaltskassen<br />

ohne Aufwand und Kostenrisiko die Chance auf zusätzliche<br />

Erträge.<br />

Die Bad Homburger Inkasso (BHI), ein Verbundunternehmen<br />

der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe, ist heute für rund 30 Kommunalkunden<br />

tätig, darunter mehrere Stadt- und Landkreise,<br />

Stadtwerke, Abfallbeseitigungsunternehmen, Krankenhäuser<br />

sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. Bearbeitet<br />

werden unterschiedlichste privatrechtliche und öffentlichrechtliche<br />

Forderungen der Kommunen wie beispielsweise<br />

Gebühren für die Abfallbeseitigung, Kindergartengebühren,<br />

Bußgelder, Kfz-Steuer, Hundesteuer, Fahrerlaubnisgebühr<br />

sowie Fahrkartenzuschüsse, um nur einige zu nennen.<br />

Die Ausgestaltung der Kooperationsverträge mit <strong>kommunalen</strong><br />

Auftraggebern wird in jedem Einzelfall einer juristischen<br />

Prüfung unterzogen, um den Anforderungen der Kommune<br />

und den landesspezifischen verwaltungs- und datenschutzrechtlichen<br />

Besonderheiten Rechnung zu tragen.<br />

Unterstützungsleistungen<br />

für Kommunen als „Verwaltungshelfer“<br />

Das Angebot der BHI an Kommunen <strong>im</strong> Bereich öffentlichrechtlicher<br />

Forderungen aus Gebühren und Abgaben richtet<br />

sich ausschließlich auf Unterstützungsleistungen be<strong>im</strong> Forderungseinzug<br />

<strong>im</strong> Sinne der Auftragsdatenverarbeitung. Die<br />

Verwaltung der Daten unterliegt den strengen Weisungsvorgaben<br />

und der Kontrolle des Auftraggebers.<br />

Die Forderungen werden in der Regel nach Niederschlagung<br />

von der Kommune an die BHI übergeben. Sämtliche Serviceleistungen,<br />

Inhalte und die Vorgehensweise werden vorab mit<br />

der Kommune abgest<strong>im</strong>mt und in einem Leistungskatalog<br />

festgehalten, der Bestandteil des Kooperationsvertrages ist.


Mögliche Serviceleistungen <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungshilfe:<br />

- Langfristige Überwachung und Bearbeitung niedergeschlagener<br />

Forderungen nach strikten Vorgaben der Kommune.<br />

- Schriftliche Korrespondenz mit den Zahlungspflichtigen<br />

bezüglich einer Rückzahlungsvereinbarung (Motivationsinkasso).<br />

- Telefonische Kontaktaufnahme zu unterschiedlichen Tageszeiten,<br />

um einen gemeinsamen Lösungsvorschlag in einem<br />

persönlichen Gespräch abzust<strong>im</strong>men.<br />

- Sofern die außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben<br />

und Hinweise auf eine Zahlungsfähigkeit vorliegen,<br />

wird der Vorgang an die zuständige Vollstreckungsbehörde<br />

zurückgegeben.<br />

- Anschriftenermittlungen, sofern der Kunde des Auftraggebers<br />

unbekannt verzogen ist.<br />

- Im Auftrag der Kommune werden Amtshilfeersuche gestellt.<br />

- Kleinstforderungen können wirtschaftlich sinnvoll in die Bearbeitung<br />

übernommen werden.<br />

Der Erfolg außergerichtlicher Rückzahlungsvereinbarungen<br />

steigt mit dem Einsatz professioneller Lösungen und Instrumente.<br />

Alle Bemühungen zielen stets darauf ab, die Kooperationsbereitschaft<br />

des Zahlungspflichtigen zu gewinnen. Damit<br />

wird die Anzahl der Vollstreckungsmaßnahmen deutlich<br />

reduziert und entlastet die Titelbehörde.<br />

Vorteile und Nutzen ohne Kostenrisiko<br />

Bei niedergeschlagenen Forderungen handelt es sich in der<br />

Regel um Vorgänge, die von der Kommune selbst aus Zeit-<br />

und Kostengründen nicht intensiv weiterverfolgt werden können.<br />

Über einen längeren Zeitraum betrachtet, können solche<br />

Forderungen in erheblichem Umfang realisiert werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, die Forderungen konsequent zu<br />

überwachen und mit den zahlungspflichtigen Kunden schrift-<br />

lich oder telefonisch in Kontakt zu bleiben. Eine Kooperation<br />

<strong>im</strong> Forderungsmanagement bietet den Kommunen viele Vorteile:<br />

- Entlastung bei der Überwachung vorübergehend uneinbringlicher<br />

Forderungen.<br />

- Der Kommune entstehen keine Kosten für die Aktenübernahme.<br />

- Die Forderungsdaten können sowohl elektronisch als auch<br />

manuell an die BHI übertragen werden.<br />

- Den zahlungspflichtigen Kunden werden keine weiteren<br />

Kosten wie beispielsweise Inkassokosten oder Kontoführungskosten<br />

in Rechnung gestellt.<br />

- Nur <strong>im</strong> Erfolgsfall, d.h. wenn eine Zahlung erfolgt, wird dem<br />

Auftraggeber eine Erfolgsprovision in Rechnung gestellt.<br />

- Die BHI trägt das vollständige Kostenrisiko <strong>im</strong> Nichterfolgsfall.<br />

Eine lösungsorientierte Vorgehensweise <strong>im</strong> Forderungsmanagement<br />

berücksichtigt in hohem Maße die finanzielle<br />

Situation der Zahlungspflichtigen und zielt darauf ab, den<br />

Zahlungsrückstand vollständig oder teilweise zu realisieren.<br />

Je nach Höhe der Forderung und Zahlungsfähigkeit des Betroffenen,<br />

kann die Rückzahlungsdauer viel Zeit in Anspruch<br />

nehmen. Kommunen stehen hier in dem Spannungsfeld,<br />

dass ein langer Bearbeitungsprozess, sehr hohe Kosten verursacht<br />

und deshalb <strong>im</strong> Ergebnis unrentabel ist. Bei der BHI<br />

spielt die Bearbeitungsdauer unter Kostengesichtspunkten<br />

nur eine sehr untergeordnete Rolle, da beispielsweise Rückzahlungsvereinbarungen<br />

und deren Überwachung hochgradig<br />

technisch unterstützt werden.<br />

Privatrechtliche Forderungen<br />

kommunaler Unternehmen<br />

Viele kommunale Aufgaben werden heute von privaten Unternehmen<br />

in kommunaler Trägerschaft wahrgenommen.


Sofern es sich um privatrechtliche Organisationsformen handelt,<br />

werden solche Forderungen – bis auf wenige Ausnahmen<br />

– nach der Zivilprozessordnung (ZPO) vollstreckt. In der<br />

Inkassobearbeitung unterscheiden sie sich nicht von anderen<br />

privatrechtlichen Forderungen. Hierunter fallen insbesondere<br />

Bereiche wie:<br />

- Energie-, Wasser- und Abwasserentsorgung,<br />

- Abfallbeseitigung,<br />

- gemeinnütziger Wohnungsbau,<br />

- Krankenhäuser und<br />

- Verkehrsbetriebe.<br />

Diese Unternehmen können in vollem Umfang von der Spezialisierung<br />

eines Inkassounternehmens profitieren, denn weitere<br />

Vorteile bestehen darin, dass die Kosten der Beitreibung<br />

verursachungsgerecht dem Zahlungspflichtigen in Rechnung<br />

gestellt werden können.<br />

36 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010<br />

Fazit<br />

Deutscher Wohnungsbau: Impulse trotz Finanzkrise<br />

Von Dr. Hartwig Hamm – Verbandsdirektor Landesbausparkassen, Berlin<br />

Die Rahmenbedingungen für den Erwerb selbstgenutzter<br />

Immobilien sind gegenwärtig ausgesprochen günstig. Relativ<br />

moderate Objektpreise und insbesondere das niedrige<br />

Zinsniveau haben die „Finanzierbarkeit“ eigener vier Wände<br />

in den letzten Jahren spürbar erhöht. Zusätzliche Impulse<br />

bekommt der Markt seit Ende 2008 durch „Wohn-Riester“.<br />

Der Bausparvertrag als Instrument zur Eigenkapitalbildung<br />

und Absicherung vor steigenden Zinsen genießt unverändert<br />

eine hohe Akzeptanz. All diese Faktoren führen bislang dazu,<br />

dass die Entwicklung der Baugenehmigungszahlen seit etwa<br />

einem Jahr auf den Beginn einer zaghaften Wende <strong>im</strong> Wohnungsneubau<br />

hindeutet. Nicht nur mit Blick auf die Neubautätigkeit<br />

in der EU – gerade <strong>im</strong> Vergleich mit den unmittelbaren<br />

Nachbarn liegt Deutschland weiterhin am Tabellenende<br />

– wäre das der richtige Weg.<br />

Keine Krise auf den deutschen Wohnungsmärkten<br />

Von uns selbst bewusst kaum wahrgenommen, <strong>im</strong> Vergleich<br />

mit der krisenhaften Entwicklung in vielen anderen Ländern<br />

– nicht nur in den USA, sondern teilweise auch in Europa –<br />

aber alles andere als selbstverständlich ist, dass Hausbesitzer<br />

in Deutschland auch in den letzten Jahren ausgesprochen<br />

gut schlafen konnten. „Subpr<strong>im</strong>e“ war für sie sicherlich ein<br />

Fremdwort. Eine solide Wohnungsbaufinanzierungskultur<br />

hierzulande, mit ausreichendem Eigenkapital und langfristig<br />

festen Zinsen, bietet den entscheidenden Vorteil, dass auch<br />

Turbulenzen auf den Kapitalmärkten keinen Einfluss auf die<br />

Bezahlbarkeit von Finanzierungsraten haben.<br />

Weite Bereiche des Wohnungsbaus haben sich zudem<br />

<strong>im</strong> letzten Jahrzehnt weit positiver entwickelt, als dies die<br />

schwachen Neubauzahlen suggerieren. Dies lässt sich an<br />

den Daten für die Wohnungsbaufinanzierung gut ablesen:<br />

• So liegt das Niveau der Modernisierungsfinanzierung in<br />

den Jahren 2008/2009 um rund 30 Prozent höher als in<br />

den Jahren 2000/2001. Dahinter steckt der Trend zur Qualitätsverbesserung<br />

und insbesondere zur energetischen<br />

Sanierung des Gebäudebestandes, in letzter Zeit aber<br />

auch der Bedarf zur altersgerechten Anpassung von Eigenhe<strong>im</strong>en<br />

und Wohnungen. Es ist richtig, dass der Bund über<br />

die KfW hier auch weiterhin wichtige Investitionsanreize<br />

Die Suche nach Lösungen, eigene Bearbeitungsprozesse zu<br />

opt<strong>im</strong>ieren, enden oft in dem Dilemma, dass Effizienzsteigerungen<br />

<strong>im</strong> eigenen Betrieb zwangsläufig höhere Kosten<br />

verursachen: Entweder durch erhöhten Personaleinsatz oder<br />

durch Investitionen in eine effizientere Technik. Das betriebswirtschaftliche<br />

Ergebnis kann dadurch nicht oder nur geringfügig<br />

verbessert werden.<br />

Be<strong>im</strong> Outsourcing des Forderungsmanagements liegt der<br />

Kostenvorteil insbesondere darin, die fixen durch variable<br />

Kosten zu ersetzen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Fixkosten<br />

bei Mandanten der BHI um rund 80 Prozent gesenkt<br />

werden, abhängig vom Umfang der Auslagerung.<br />

setzt.<br />

• Zumindest stabil, auf dem Niveau vom Beginn des<br />

Jahrzehnts, liegt das Volumen der Gebrauchtkäufe aus<br />

dem Bestand. Fast die Hälfte aller Investitionen auf dem<br />

Wohnungsmarkt entfallen inzwischen auf Bestandstransaktionen,<br />

die vor dem Umzug vielfach mit Modernisierungsmaßnahmen<br />

verbunden werden. Dieser Sektor hat gerade<br />

zuletzt keineswegs unter der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

gelitten – <strong>im</strong> Gegenteil: An den Geschäftsergebnissen der<br />

LBS-Immobiliengesellschaften ist abzulesen, dass in erster<br />

Linie der Gebrauchtwohnungsmarkt mit einem relativ breiten<br />

Angebot auch preisgünstiger Objekte die Stütze einer<br />

Aufwärtsentwicklung der Wohnungsnachfrage ist.<br />

Da gleichzeitig der Neubau um mehr als die Hälfte eingebrochen<br />

ist, macht er inzwischen nur noch ein Fünftel des Wohnungsfinanzierungsmarktes<br />

aus.<br />

Neubau unter „Normalmaß“<br />

Der schrumpfende Neubau spiegelt sich auch in der Bautätigkeitsstatistik<br />

wider. So sind <strong>im</strong> Jahre 2009 nur noch 159.000<br />

Wohnungen fertiggestellt worden – ein absoluter Minus-Rekord<br />

in der Nachkriegszeit! Allerdings deuten die Genehmigungszahlen<br />

darauf hin, dass nach jahrelangen Rückgängen


<strong>im</strong> Wohnungsbau be<strong>im</strong> aktuellsten Indikator, den Baugenehmigungen,<br />

erste Erholungstendenzen vorhanden sind. Die<br />

Genehmigungszahlen für 2009 liegen mit 178.000 Einheiten<br />

leicht über dem – sehr niedrigen – Vorjahreswert von 175.000<br />

Einheiten. Insbesondere die positive Entwicklung des zweiten<br />

Halbjahres 2009 sowie des ersten Quartals 2010 lässt darauf<br />

schließen, dass sich der Anstieg bei den Baugenehmigungen<br />

<strong>im</strong> laufenden Jahr wenigstens in gewissem Umfang fortsetzen<br />

dürfte.<br />

Das Niveau der Neubautätigkeit in Deutschland ist gleichwohl<br />

weiterhin sehr niedrig und liegt <strong>im</strong>mer noch 20 Prozent unter<br />

dem Niveau der Jahre 2005/2006. Der jährlich notwendige<br />

Neubaubedarf, der von dem ungebrochenen Trend zu<br />

kleineren Haushalten und steigender Wohnflächennachfrage<br />

pro Kopf der Bevölkerung gespeist wird, wird <strong>im</strong>mer noch<br />

deutlich unterschritten. Denn die Zahl der privaten Haushalte<br />

wächst nach allen Prognosen noch weit über das Jahr 2020<br />

hinaus. Insbesondere in den Zentren der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung (einschließlich ihrer Umlandregionen) wird daher<br />

zusätzlicher Neubau dringend benötigt, um Angebotsknappheiten<br />

– und damit drohende Miet- und Preissteigerungen – in<br />

Grenzen zu halten.<br />

Darüber hinaus n<strong>im</strong>mt die Umwidmung bestehender Gebäude<br />

und der Abriss nicht mehr „marktgerechter“ Wohneinheiten<br />

zu und muss durch entsprechenden Neubau kompensiert<br />

werden. Selbst wenn man diesen Ersatzbedarf nur<br />

mit 0,4 bis 0,5 Prozent des Gesamtbestandes ansetzt – und<br />

damit <strong>im</strong> Schnitt eine Lebensdauer von weit über 100 Jahren<br />

unterstellt –, geht es bei knapp 40 Millionen Wohnungen in<br />

Deutschland insoweit um 150.000 bis 200.000 Einheiten. Das<br />

aktuelle Neubauniveau reicht also kaum aus, um den vorhandenen<br />

Bestand zu erhalten – von einer Angebotsausweitung<br />

kann schon gar nicht die Rede sein.<br />

Dauerschlusslicht Deutschland<br />

Dass der Wohnungsbau in Deutschland viel zu stark abgesunken<br />

ist, zeigt auch der Blick über die Grenzen. Im EU-Vergleich<br />

liegt die Bundesrepublik bei den Fertigstellungszahlen<br />

zum sechsten Mal in Folge auf dem letzten Tabellenplatz, und<br />

das, obwohl der Neubau in früheren Boom-Ländern wie Irland<br />

und Spanien um 80 Prozent und mehr eingebrochen ist.<br />

Zur Verdeutlichung: Noch Mitte der 90er Jahre war die Situation<br />

eine ganz andere. 1996 lag Deutschland mit 6,8 Fertigstellungen<br />

pro 1.000 Einwohner unmittelbar hinter Irland (9,5<br />

Einheiten pro 1.000 Einwohner) auf Platz 2 der europäischen<br />

Neubau-Tabelle. Seitdem ist hierzulande die Bautätigkeit auf<br />

weniger als ein Drittel geschrumpft. In anderen Ländern dagegen<br />

kam es über viele Jahre zu einem echten Boom. An<br />

der Spitze standen noch vor drei Jahren Irland und Spanien<br />

mit über 17 Wohnungen pro 1.000 Einwohner – während sich<br />

Deutschland schon seit 2005 am europäischen Tabellenende<br />

wiederfindet.<br />

Vor allem der Blick auf die direkten Nachbarn macht deutlich,<br />

wie ungewöhnlich die hiesige Situation ist. Denn mit Ausnahme<br />

Dänemarks und Tschechiens, deren Neubau-Niveau<br />

„nur“ 75 Prozent höher liegt als in Deutschland, weisen alle<br />

untersuchten Anrainerstaaten eine mehr als doppelt so hohe<br />

Neubauintensität auf: von Polen (4,4) über die Niederlande<br />

(3,9), Belgien (4,4), Frankreich (4,9) und Österreich (4,7) bis<br />

zum neuen Spitzenreiter Schweiz, der mit 6,3 fast auf den<br />

vierfachen Wert kommt.<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 37


Dieser internationale Vergleich bestätigt deutlich auch den<br />

Befund einer aktuellen „amtlichen“ Wohnungsmarktprognose<br />

des Bundesamtes für Bauwesen und <strong>Raum</strong>ordnung, die<br />

Defizite <strong>im</strong> Neubau ausmacht: Danach liegt der Neubaubedarf<br />

bis 2025 in der „oberen Variante“ (bei einer jährlichen<br />

Nettozuwanderung von 200.000 Menschen) in der Größenordnung<br />

von 250.000 Wohneinheiten pro Jahr, also deutlich<br />

höher als die heutigen Neubauzahlen. Die Prognose bestätigt<br />

<strong>im</strong> übrigen, dass über 60 Prozent des künftigen Neubaubedarfs<br />

auf Eigenhe<strong>im</strong>e entfallen und die Wohneigentumsquote<br />

weiter steigen müsste.<br />

Bezahlbarkeit von Wohneigentum<br />

Dabei sind die eigenen vier Wände hierzulande weitaus<br />

leichter zu realisieren als noch vor zehn Jahren. Lange galt<br />

Deutschland als zu teuer. Mittlerweile ist dies ganz anders:<br />

Seit Mitte der 90er Jahre hat sich die Finanzierungslast für<br />

junge Familien mit Durchschnittseinkommen um fast die Hälfte<br />

auf unter 20 Prozent des Haushaltsbudgets reduziert. Neben<br />

den gesunkenen Zinsen sind hierfür die stabil gebliebenen<br />

und daher <strong>im</strong> Vergleich mit den meisten Nachbarstaaten<br />

relativ günstig gewordenen Hauspreise verantwortlich. Das<br />

Ergebnis: Jetzt ist für mehr als die Hälfte der Haushalte der<br />

Kauf von gebrauchten Eigenhe<strong>im</strong>en machbar. Dies gilt erst<br />

recht für die typischen potenziellen Erwerberhaushalte, nämlich<br />

die bis zu 50 Jahren.<br />

Ob man Wohneigentum erwerben kann, hängt <strong>im</strong> konkreten<br />

Einzelfall stets vor allem vom Einkommen und vom Preis des<br />

angestrebten Objekts ab. Doch in den meisten Regionen<br />

Deutschlands (auch in vielen Städten) reichen durchschnittliche<br />

Einkommen für die Finanzierung „normaler“ Eigentumsobjekte<br />

aus.<br />

So werden in Niedersachsen, Bremen und Sachen-Anhalt<br />

weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens dieser<br />

Länder benötigt, um eine typische Eigenhe<strong>im</strong>finanzierung<br />

„verkraften“ zu können. Lediglich in Bayern (105 Prozent) und<br />

Hamburg (100 Prozent) sowie in Berlin ist der Hauskauf für<br />

Normalverdiener relativ schwer. Die Hauptstädter beispielsweise<br />

brauchen mit 137 Prozent deutlich mehr als das dortige<br />

mittlere Haushaltseinkommen, wenn sie ein typisches<br />

Einfamilienhaus aus dem Bestand finanzieren wollen, ohne<br />

dass die Belastung 35 Prozent übersteigt.<br />

Der Blick auf die Städte und Landkreise zeigt in ähnlicher<br />

Weise, dass sich die meisten Haushalte mit durchschnittlichen<br />

Einkommen ihren Immobilienwunsch erfüllen können.<br />

Mittlerweile reichen in 78 von 115 kreisfreien Städten<br />

in Deutschland bereits Durchschnittseinkommen für eine typische<br />

Wohneigentumsfinanzierung aus. Das gleiche gilt für<br />

über 90 Prozent aller Landkreise. Das Extrembeispiel sind<br />

Teile Sachsen-Anhalts, wo man sogar mit einem Viertel des<br />

Durchschnittseinkommens erfolgreich kaufen kann.<br />

Die meisten Menschen können freilich nicht unbegrenzt warten.<br />

Denn für potenzielle Käufer ist es nur eine Frage der Zeit,<br />

bis das Angebot an relativ preiswerten Gebrauchtobjekten<br />

knapper wird und mehr Neubau erforderlich wird, um Engpässe<br />

zu vermeiden. Erste Anzeichen von Wohnungsknappheit<br />

sind in wirtschaftlich attraktiven Ballungsräumen nämlich<br />

bereits jetzt deutlich sichtbar. Allerdings ist trotz des Bekenntnisses<br />

der neuen Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung<br />

zur Bedeutung des Wohnungsneubaus und zur<br />

Erhöhung der Wohneigentumsquote nicht mit neuen staatlichen<br />

Förderinitiativen zu rechnen.<br />

Erfolgsfaktor Wohn-Riester<br />

Um so erfreulicher, dass sich die erst jüngst eingeführte Riester-Förderung<br />

für Bausparverträge und für die Finanzierung<br />

38 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


von Wohneigentum schnell etabliert hat. 19 Monate nach<br />

dem Start sind bei den Landesbausparkassen bereits rund<br />

285.000 Wohn-Riester-Bausparverträge abgeschlossen worden.<br />

Dieser Erfolg ist umso bemerkenswerter, als es <strong>im</strong>mer<br />

noch viele Informations-Defizite gibt. Befragungsergebnisse<br />

unter LBS-Kunden zeigen, dass die Reichweite der Wohn-<br />

Riester-Förderung bis heute teilweise massiv unterschätzt<br />

wird, sowohl was die Zielgruppen angeht, als auch den Verwendungszweck<br />

und die Förderhöhe.<br />

Zwar haben laut dieser Umfrage von Anfang dieses Jahres<br />

<strong>im</strong>merhin drei Viertel der LBS-Kunden bereits vom „Wohn-<br />

Riester“ gehört. Aber von denen, die sich zum Kreis der Berechtigten<br />

äußern konnten, waren 58 Prozent irrtümlich der<br />

Auffassung, die Förderung gebe es nur innerhalb best<strong>im</strong>mter<br />

Einkommensgrenzen. Viele gehen auch davon aus, dass die<br />

Förderung nur für die Ansparphase gilt. Und die meisten unterschätzen<br />

die Höhe der Riester-Zulagen mehr oder weniger<br />

deutlich. Umfragen in der Gesamtbevölkerung dürften sogar<br />

noch größere Wissenslücken ergeben. Dabei erreicht die<br />

Förderung gerade für Schwellenhaushalte eine beachtliche<br />

Höhe. So können Familien mit zwei kleinen Kindern Jahr für<br />

Jahr 908 Euro an Zulagen erhalten. Dafür sind bei mittleren<br />

Einkommen vielfach eigene Spar- und Tilgungsleistungen nötig,<br />

die sogar unter diesem Wert liegen können; mit anderen<br />

Worten: Die Wohn-Riester-Förderung kann über 100 Prozent<br />

der Eigenleistungen betragen. Das macht sich als spürbare<br />

Entlastung bemerkbar, denn der Staat zahlt <strong>im</strong> Endeffekt für<br />

ein Darlehen von 90.000 Euro ein Prozent Tilgung. Und diese<br />

Hilfe gibt es nicht nur acht Jahre wie bei der alten Eigenhe<strong>im</strong>zulage,<br />

sondern bis zum Ende der Finanzierung.<br />

Wenig bekannt ist auch, dass es die Förderung ohne jede<br />

Einkommensgrenze gibt und dass sie weit mehr als nur die<br />

Zulage ausmachen kann. Singles mit guten Einkommen können<br />

inklusive Steuervorteil bis zu 1.000 Euro pro Jahr erhalten.<br />

Diese Höchstförderung gilt be<strong>im</strong> Spitzensteuersatz plus<br />

Soli sowie Kirchensteuer. Das macht fast die Hälfte dessen<br />

aus, was die Bausparer selbst dafür auf den „Wohn-Riester-<br />

Vertrag“ einzahlen müssen.<br />

Wie auch die Stiftung Warentest errechnet hat, summiert sich<br />

der Wohn-Riester-Effekt für die meisten Wohneigentumserwerber<br />

auf hohe fünfstellige Finanzierungskosten-Einsparungen.<br />

Oder anders ausgedrückt: Das Ziel der Schuldentilgung<br />

wird einige Jahre früher erreicht als ohne Förderung. Zu<br />

Recht weisen die Experten auch darauf hin, dass jeder Käufer<br />

von Wohneigentum sich über die Wohn-Riester-Finanzierung<br />

informieren lassen sollte.<br />

Die Landesbausparkassen, mit den <strong>Sparkassen</strong> in Deutschland<br />

die Nummer eins bei der Wohnungsbaufinanzierung, gehen<br />

deshalb davon aus, dass die Altersvorsorge mit Wohn-<br />

eigentum noch an Bedeutung gewinnen wird. Dafür spricht<br />

auch, dass seit dem 1. Januar 2010 Guthaben aus allen<br />

vorhandenen Riester-Verträgen ohne Einschränkung für die<br />

Schaffung von Wohneigentum als Eigenkapital eingesetzt<br />

werden können. Viele Menschen haben nach unserer Einschätzung<br />

noch nicht erkannt, welch große Vorteile für sie<br />

in Wohn-Riester stecken. Vor allem die Schwellenhaushalte<br />

kann dies den entscheidenden Impuls geben, den Schritt in<br />

die eigenen vier Wände zu tun.<br />

Wohneigentum stärkt die Gesellschaft vor Ort<br />

Wohnungsmärkte entwickeln sich ohne Zweifel unterschiedlich.<br />

Wachstum, Stagnation oder Schrumpfung von Wirtschaft,<br />

Arbeitsmarkt und Wohnbevölkerung folgen aber nicht<br />

nur Naturgesetzen. Sie sind durch aktive Regional- und Kommunalpolitik<br />

beeinflussbar. Und das gilt eben auch für die Attraktivität<br />

von Wohnstandorten, gerade für die „Zukunft“ der<br />

Städte und Gemeinden: die Familien mit Kindern.<br />

In der Konsequenz heißt dies, trotz der vielerorts angespannten<br />

Haushaltslage nach Möglichkeit den Rotstift nicht<br />

bei den örtlichen Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum<br />

anzusetzen. Wer heute mit eigenen Wohneigentumsförderprogrammen<br />

oder aber günstigem Wohnbauland für Familien<br />

mit Kindern diese vom Wegzug abhält, der sichert sich<br />

und seiner Stadt oder Gemeinde in mehrfacher Hinsicht die<br />

Zukunft:<br />

• Er bindet junge Menschen und Familien mit Kindern an die<br />

Kommune und stellt somit die Auslastung der Infrastruktur<br />

sicher.<br />

• Er macht seine Region für Unternehmen attraktiv.<br />

• Er stärkt die Auftragslage vor Ort ansässiger Unternehmen.<br />

• Er kann mit konstanten Steuereinnahmen rechnen.<br />

• Er verringert durch die Schaffung einer hohen Wohneigentumsquote<br />

perspektivisch gesehen die Altersarmut und<br />

somit die <strong>kommunalen</strong> Sozialausgaben.<br />

Eine kluge, vorausschauende und zukunftsorientierte kommunale<br />

Wohnungspolitik zu betreiben, zahlt sich also mehr<br />

denn je aus.<br />

Opt<strong>im</strong>ierung des Problemkreditmanagements <strong>im</strong>mobilienbesicherter<br />

Darlehen durch effiziente Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung<br />

Von Dipl.-Ing. Dipl.-.Wirtsch.-Ing. Victoria Stetter – Projektleiterin Immobilienmarketing, bauWerk Gesellschaft für<br />

Projektberatung und Baumanagement mbH, Gießen<br />

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen<br />

Lage der letzten Jahre und strengerer Vorschriften<br />

<strong>im</strong> Bankensektor, hat ein effizientes und wertorientiertes Problemkredit-<br />

und Sanierungsmanagement für Banken und<br />

<strong>Sparkassen</strong> zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um <strong>im</strong><br />

Bereich <strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen und Immobilienkredite<br />

gezielte Entscheidungen zur wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsfähigkeit<br />

treffen zu können, ist es notwendig, Risiken<br />

und Potentiale einer Immobilie systematisch zu analysieren,<br />

zu identifizieren und daraus strategische Schlüsse zu ziehen.<br />

Das Ziel des Kreditgebers <strong>im</strong> Problemkreditmanagement<br />

sollte die bestmögliche Verlustmin<strong>im</strong>ierung sein. Leider wird<br />

dies allzu oft aufgrund vorschneller Verkäufe und übereilter<br />

Entscheidungen nicht realisiert. Dabei gibt es zahlreiche<br />

Stellhebel und Ansatzpunkte <strong>im</strong> Lebenszyklus einer Immobilie,<br />

um deren Wert, deren Wertschöpfung und Marktfähigkeit<br />

opt<strong>im</strong>ierend zu beeinflussen. Sowohl <strong>im</strong> laufenden Kreditengagement<br />

als auch <strong>im</strong> Falle eines drohenden Ausfalls können<br />

Risiken nachhaltig min<strong>im</strong>iert, Verluste vermieden oder reduziert<br />

und Werte gesteigert werden. Um ein <strong>im</strong>mobilienbesi-<br />

40 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


chertes Darlehen zu sanieren, sollte man bei der Immobilie<br />

ansetzen!<br />

Problemkredite als unrentable<br />

und risikobehaftete Vermögensgegenstände<br />

Problemkredite entstehen durch die Unfähigkeit eines Kreditnehmers<br />

zur Leistung des Kapitaldienstes. Obwohl es eine<br />

Fülle verschiedener Bezeichnungen für ausfallgefährdete<br />

Kreditengagements gibt, hat sich international ein quantitatives<br />

Klassifizierungsmuster herausgebildet, das als Orientierungshilfe<br />

dienen kann. Als NPL oder Non-Performing-Loan<br />

<strong>im</strong> engeren Sinne wird ein Problemkredit bezeichnet, dessen<br />

Zins- und Tilgungszahlungen für mehr als 90 Tage ausgefallen<br />

sind. Ein Sub-Performing-Loan oder SPL ist dagegen ein<br />

problembehafteter Kredit, der einen Teilausfall der Zins- und<br />

Tilgungszahlungen von weniger als 90 Tagen zu verzeichnen<br />

hat und daher unter besonderer Beobachtung stehen muss.<br />

Be<strong>im</strong> sog. Watchlist oder Watchlisted Loan werden die Zahlungen<br />

zwar noch bedient, sollten jedoch aufgrund eines drohenden<br />

Ausfalls verstärkt überwacht werden. Bei allen drei<br />

Stadien eines Problemkredites kann eine wertopt<strong>im</strong>ierende<br />

Einflussnahme auf den Kreditgegenstand oder die Kreditbesicherung<br />

eine Verbesserung der Situation und eine Risikominderung<br />

bedeuten. Im Idealfall kann das Kreditengagement<br />

wieder in die „Normalbetreuung“ zurückgeführt werden. Das<br />

Sanierungs- oder Problemkreditmanagement als besondere<br />

Stufe des regulären Kreditprozesses sollte also frühzeitig die<br />

Potentiale und Möglichkeiten kennen, um für den Kreditgeber<br />

und Kreditnehmer die ökonomisch sinnvollsten Lösungen finden<br />

zu können.<br />

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation<br />

der letzten Jahre hat die Anzahl der gefährdeten und<br />

notleidenden Kreditengagements zugenommen. Obwohl<br />

eine gewisse Ausfallquote für <strong>Sparkassen</strong> und Banken ein<br />

einkalkuliertes und „normales“ Risiko ist, stellen sie Banken<br />

dennoch vor vielfältige Probleme. So haben SPLs eine zu<br />

niedrige Rendite, NPLs mindern als unrentable Vermögensgegenstände<br />

die Eigenkapitalrentabilität und die Abschreibung<br />

von Verlusten belastet das bilanzielle Ergebnis. Zudem<br />

erfordert das Sanierungs- und Problemkreditmanagement<br />

einen hohen Aufwand an entsprechend geschultem Personal<br />

und bindet Arbeitskräfte, die <strong>im</strong> Vertriebsbereich fehlen.<br />

Seit dem Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalanforderungen<br />

nach Basel II gelten zudem risikokonforme Mindestkapitalanforderungen<br />

an Banken und Kreditinstitute. Notleidende<br />

Kredite werden dabei in die höchste Risikoklassifizierung eingeordnet<br />

und beeinflussen damit die Anforderungen an das<br />

hinterlegte Eigenkapital. Seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung<br />

und damit einhergehend dem AAA-Rating für <strong>Sparkassen</strong><br />

müssen auch diese Institute verstärkten Fokus auf ihr<br />

Risiko-Management legen.<br />

Die hier nur kurz angerissenen Auswirkungen von problembehafteten<br />

Krediten zeigen die Relevanz für Banken und<br />

<strong>Sparkassen</strong> und die Notwendigkeit Maßnahmen zu ergreifen,<br />

um deren Management effizient und effektiv zu gestalten und<br />

die Anzahl und Risiko aktiv zu verringern.<br />

Opt<strong>im</strong>ierung des Sanierungsmanagement<br />

<strong>im</strong>mobilienbesicherter Kreditengagements<br />

Im Bereich des <strong>im</strong>mobilienbezogenen Kreditgeschäftes besichert<br />

die Immobilie eine Forderung als Hypothek oder Grundschuld.<br />

Sie ist damit der Wert, der ein Darlehen sichert. Um<br />

diesen Wert wiederherzustellen oder zu opt<strong>im</strong>ieren, muss man<br />

bei der Immobilie selbst ansetzen. Jede Immobilie, gewerblich<br />

oder wohnwirtschaftlich genutzt, unbebautes Grundstück<br />

oder Objekt, bietet Möglichkeiten der Wertsteigerung.<br />

Ob dies wirtschaftlich vertretbar ist, muss durch gründliche<br />

Analyse ermittelt werden, um für den Kreditgeber und den<br />

Kreditnehmer das opt<strong>im</strong>ale Ergebnis zu erzielen.<br />

Sanierungsmanagement, Intensive Care, Workout, Special<br />

Servicing oder einfach nur Problemkreditmanagement sind<br />

unterschiedliche Bezeichnungen für die besondere Stufe des<br />

Kreditprozesses, die sich mit der Betreuung von NPLs, SPLs<br />

oder Watchlist Loans befasst. In größeren Instituten ist dieser<br />

Bereich mittlerweile oft outgesourct und an spezialisierte<br />

Unternehmen vergeben. Werden problembehaftete <strong>im</strong>mobilienbesicherte<br />

Kredite selbst betreut, müssen die Verantwortlichen<br />

zunächst die Komplexität und die Wechselwirkungen<br />

der wertbeeinflussenden Prozesse einer Immobilie kennen,<br />

um eine zielgerichtete Einschätzung der Sanierungsfähigkeit<br />

treffen zu können. Allzu oft werden vorschnelle Entscheidungen<br />

zum „Notverkauf“ getroffen, ohne das Potential zu<br />

prüfen, geschweige denn zu heben. Gerade wenn sich der<br />

Kreditnehmer kooperativ verhält, muss dieses Vorgehen vor<br />

dem Hintergrund knapper Kreditmargen und steigendem<br />

Konkurrenzdruck deutlich hinterfragt werden.<br />

Der gesamte Immobilienlebenszyklus, angefangen von der<br />

ersten Idee bis zur Verwertung einer Immobilie, bietet Möglichkeiten<br />

den Wert sowie die nachhaltige Wertschöpfung zu<br />

verbessern und zu beeinflussen. Im Sanierungsmanagement<br />

sind es meist Bestands<strong>im</strong>mobilien oder Grundstücke die zu<br />

betreuen sind. Umfassende Markt- und Standortanalysen<br />

sowie Wertgutachten können sehr aufwendig, kompliziert<br />

und kostenintensiv sein. Daher ist es für Banken und <strong>Sparkassen</strong><br />

als Kreditgeber, deren Kernkompetenz und Hauptinteresse<br />

nicht die Immobilie selbst sondern lediglich deren<br />

Wert ist, effizienter und zielführender über eine Analyse der<br />

nur wichtigsten werttreibenden Faktoren einer Immobilie einen<br />

Überblick zu bekommen. Neben Wissensgleichstand mit<br />

dem Kreditnehmer bildet dies eine fundierte Grundlage zur<br />

Einschätzung des Risikos und des Potentials sowie zur Entscheidung<br />

des weiteren Vorgehens.<br />

Aufgrund der langjährigen Erfahrung <strong>im</strong> Umgang mit notleidenden<br />

Immobilien hat das Unternehmen bauWerk ein Analysetool<br />

zur effizienten Bestands- und Potentialanalyse entwickelt,<br />

das quantitativ und qualitativ die Aspekte Markt- und<br />

Standortsituation, Objektzustand und Vermietungssituation,<br />

als die kritischsten und wertbeeinflussendsten Faktoren der<br />

Immobilie, untersucht. Im BPC Bestands- und Potentialcheck®<br />

lassen sich, durch Analyse der Ausgangssituation,<br />

des Potentials sowie des notwendigen Mindestbedarfs zur<br />

Erlangung und Erhaltung der Marktfähigkeit, die Stärken,<br />

Schwächen, Chancen und Risiken einer Liegenschaft identifizieren<br />

sowie effektive Konzepte und Handlungsempfehlungen<br />

entwickeln. Durch Überprüfung deren Wirtschaftlichkeit<br />

entsteht eine Entscheidungsgrundlage sowohl für den<br />

Kreditgeber als auch den Objekteigentümer strategisch zu<br />

investieren oder den gezielten schnellen Exit zu wählen.<br />

Wertbest<strong>im</strong>mende Faktoren einer Immobilie<br />

„Lage, Lage, Lage“ ist ein geflügelter und uns allen bekannter<br />

Ausdruck der Wertbeeinflussung einer Immobilie durch Markt<br />

und Standort. In der reinen Vermietung und Vermarktung hat<br />

dies vor allem Auswirkungen auf die Preisgestaltung. In der<br />

Entwicklung von Revitalisierungsstrategien müssen die, nur<br />

begrenzt beeinflussbaren, Faktoren des Marktes und des<br />

Standortes ebenfalls als wichtige Grundlagen in die ganzheit-<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 41


liche Betrachtung mit einbezogen werden, da sie kritischen<br />

Einfluss auf die Umsetzbarkeit von Entwicklungskonzepten<br />

haben. So können <strong>im</strong> Falle eines unbebauten Grundstücks<br />

etwa baurechtliche Fragestellungen entscheidend sein. Oft<br />

ist es die Schaffung eines marktkonformen Baurechts, das<br />

die notwendige gewinnbringende Wertsteigerungs- und Vermarktungschance<br />

eröffnet.<br />

Weitere Aspekte, die Einfluss auf die Revitalisierungsmöglichkeiten<br />

einer Liegenschaft nehmen, sind mögliche Altlasten<br />

und deren Beseitigung, die Erschließungssituation und deren<br />

Flexibilität oder auch bauleit- und stadtplanerische Faktoren.<br />

Grundsätzlich sind bei einer Standortanalyse sowohl die<br />

harten, quantifizierbaren Faktoren als auch die weichen nur<br />

schwer in Zahlen auszudrückenden Einflüsse zu untersuchen.<br />

Quantifizierbar sind etwa physische Faktoren wie die<br />

Topographie oder die Verkehrsanbindung sowie sozioökonomische<br />

Aspekte wie die Einwohnerzahl, die Kaufkraft und<br />

die Wettbewerbssituation. Aber auch die weichen Faktoren<br />

wie verwaltungsbezogene und politische Strukturen oder die<br />

Qualität und das Image eines Standortes nehmen Einfluss<br />

und müssen in strategische Überlegungen mit einbezogen<br />

werden.<br />

Um die Analyse effizient zu gestalten sind die wichtigsten Kriterien<br />

individuell für jede Immobilie zu best<strong>im</strong>men. So haben<br />

die Märkte für Büro-, Wohn- und Einzelhandels<strong>im</strong>mobilien<br />

jeweils unterschiedliche Kennzahlen, die es zu ermitteln und<br />

<strong>im</strong>mobilienbezogen zu gewichten und vor allem zu interpretieren<br />

gilt. Das reine Datensammeln reicht nicht, da die Bestandsaufnahme<br />

des umgebenden Standortes und Marktes<br />

einer Liegenschaft den ersten Teil der Einschätzung einer Immobiliensituation<br />

darstellt und dem Kreditgeber einen ersten<br />

Hinweis auf Risiko und Potential einer Liegenschaft <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />

gibt.<br />

Potentiale <strong>im</strong> Objekt erkennen und heben<br />

Die Kernkompetenz und das Hauptinteresse eines kreditgebenden<br />

Institutes ist nicht die Liegenschaft; es ist der Wert<br />

den diese darstellt. Aufgrund der Langlebigkeit einer Immobilie<br />

können sich diese Werte jedoch <strong>im</strong> Laufe der Zeit verändern<br />

und bei ungenügender Betreuung durch den Eigentümer<br />

dazu führen, dass eine Immobilie nicht mehr marktkonform ist<br />

und ihre Zielrendite nicht mehr erbringen kann. Werden keine<br />

Gegenmaßnahmen ergriffen, so führt dies zur Entwicklung<br />

einer Problem<strong>im</strong>mobilie, die auch als Darlehenssicherung<br />

keinen entsprechenden Gegenwert mehr darstellt. Oft bleibt<br />

die genaue Situation für das kreditgebende Institut jedoch<br />

<strong>im</strong> Hintergrund. Daher ist zunächst eine Bestandsaufnahme<br />

und Bewertung der Objektsituation durchzuführen bevor der<br />

notwendige Bedarf, um eine wirtschaftliche Marktfähigkeit zu<br />

erreichen, mit dem vorhandenen Potential verglichen werden<br />

kann. Da, je nach individueller Gesamtsituation, best<strong>im</strong>mte<br />

Kriterien <strong>im</strong> Vordergrund stehen, sollte zudem eine Wichtung<br />

der Untersuchungsaspekte durch den Analysebeauftragten<br />

durchgeführt werden.<br />

Wichtige Aspekte in der Analyse einer Liegenschaft sind dabei<br />

neben dem optischen, baulichen und technischen Zustand<br />

auch z.B. die Flexibilität des Gebäudes, die Ausstattung<br />

und Gestaltung, der Bezug zum Standort, die Zugangs- und<br />

Anliefermöglichkeiten oder die Barrierefreiheit. Im BPC Bestands-<br />

und Potentialcheck® werden die verschiedenen Aspekte,<br />

die hier nur auszugsweise genannt sind jeweils nach<br />

Bestand, Potential und Mindestbedarf ermittelt und graphisch<br />

gegenübergestellt. So entwickelt sich eine schnell ablesbare<br />

Übersicht des Objektzustandes, des Potential und deren Entfernung<br />

zum Mindestbedarf der wirtschaftlichen Marktfähigkeit.<br />

Der Kreditgeber bzw. der Mitarbeiter des Sanierungsmanagement<br />

erhält schnell einen Eindruck, welches Potential<br />

zur Verbesserung gegeben ist und ob es realistisch gehoben<br />

werden kann.<br />

Die Vermietungssituation<br />

als Renditebringer einer Immobilie<br />

Nur vermietete Flächen bringen Erträge. Daher ist die Vermietungssituation<br />

und vor allem der Grund möglicher Leerstände<br />

besonders kritisch zu überprüfen. Im Zusammenhang mit<br />

der Untersuchung der marktüblichen Mieten können zudem<br />

Mietsteigerungsreserven identifiziert werden und in die weitere<br />

Strategieentwicklung mit einbezogen werden. Zur Situationsanalyse<br />

gehört die Untersuchung der Mieterstruktur und<br />

deren Qualität, die Laufzeit der Mietverträge um langfristige<br />

Planbarkeit zu schaffen sowie nicht zuletzt das Vermietungs-<br />

und Verwaltungsmanagement. Nur allzu oft hat ein schlechtes<br />

Immobilien- und Vermietungsmanagement einen großen Anteil<br />

an möglichen Störungen in der Vermietungssituation einer<br />

Immobilie. Die kritische Auswirkung von Leerständen oder einer<br />

schlechten Mieterstruktur auf das Image und die Akzeptanz<br />

einer Immobilie muss an dieser Stelle besonders betont<br />

werden. Das Ziel muss <strong>im</strong>mer die nachhaltige und renditesichernde<br />

Vollvermietung einer Immobilie sein.<br />

Vor dem Hintergrund der vielfältigen aufgeführten Einflussfaktoren<br />

und der zahlreichen Wechselwirkungen auf die Qualität<br />

und den Wert der Immobilie zeigt sich die Notwendigkeit einer<br />

ganzheitlichen Betrachtung. Nur so entsteht für den Kreditgeber<br />

ein realistisches Bild der Immobilie als Besicherung,<br />

das eine Einschätzung des opt<strong>im</strong>alen Vorgehens mit dem Ziel<br />

der Ertragsopt<strong>im</strong>ierung erlaubt.<br />

Die Gegenüberstellung der Ergebnisse in einer SWOT-Analyse,<br />

also in einer Untersuchung der identifizierten Stärken,<br />

Schwächen, Chancen und Risiken, erlaubt die anschließende<br />

Entwicklung von Normstrategien bzw. effektiver Handlungsempfehlungen<br />

und -konzepte in den Bereichen Mikro- und<br />

Makrostandort, Objekt und Vermietung. Auch kann eine erste<br />

Empfehlung zur Wirtschaftlichkeit der möglichen und notwendigen<br />

Maßnahmen getroffen werden. Das Sanierungsmanagement<br />

hat auf diese Weise eine Entscheidungsgrundlage<br />

zur Risikoeinschätzung, zum Dialog mit dem Kreditnehmer<br />

unter der wichtigen Voraussetzung des Wissensgleichstandes<br />

und zur Lösungsfindung in beiderseitigem Interesse. Im Falle<br />

von nicht-kooperativen Strategien erlaubt die Kenntnis der<br />

Potentiale die bessere Einschätzung der Situation und deren<br />

Chancen und Risiken für den Gläubiger.<br />

In Betracht zu ziehen ist auch der Imagefaktor vernachlässigter<br />

Immobilien sowie deren oft fragwürdiger Ruf als Besicherung<br />

eines notleidenden Kredites. Als öffentlich-rechtliche<br />

Institute genießen gerade <strong>Sparkassen</strong> ein besonderes<br />

Vertrauen und Ansehen in der Öffentlichkeit, das durch den<br />

professionellen und strategisch geprägten Umgang mit Immobilien<br />

weiter profitieren wird.<br />

Effizienteres Risiko- und Portfoliomanagement<br />

<strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen durch gezielte<br />

Potentialerkennung<br />

Die Bedeutung des Risikomanagements <strong>im</strong> Kreditportfolio<br />

vor dem Hintergrund der verschärften Vorschriften von Banken<br />

und <strong>Sparkassen</strong> wurde bereits erwähnt. Auch dieser<br />

Bereich kann durch gezielte Analyse der kreditbesichernden<br />

42 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Prozesskette der strategischen Opt<strong>im</strong>ierungsanalyse <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />

<strong>im</strong>mobilienbesicherter Kreditengagements.<br />

Ganzheitliche Lösungsansätze für die öffentliche Hand<br />

Neue Herausforderungen – vertraute Partner<br />

Immobilie opt<strong>im</strong>iert werden. Der BPC Bestands- und Potentialcheck®<br />

als Analysetool der wertbeeinflussenden Faktoren<br />

der Immobilie und seinem Vergleich von Bestand, Potential<br />

und Mindestbedarf, kann in der akkumulierten Anwendung<br />

ein Risikoprofil des Bestandes an <strong>im</strong>mobilienbesicherten<br />

Kreditengagements zeichnen. Dies gibt einerseits Aufschluss<br />

darüber wo die höchsten Risiken liegen, aber auch wo die<br />

deutlichsten Potentiale zur Wertsteigerung liegen. Sowohl<br />

das Risiko- und Portfoliomanagement als auch das Sanierungs-<br />

bzw. Problemkreditmanagement können so effizienter<br />

und effektiver gestaltet werden. Es können gezielte Maßnahmen<br />

ergriffen werden, um Risiken abzubauen und Verluste zu<br />

verhindern.<br />

Es sind komplexe Prozesse sowie interne und externe Einflussfaktoren,<br />

die den Wert einer Immobilie best<strong>im</strong>men.<br />

Gleichzeitig gibt es <strong>im</strong> gesamten Lebenszyklus einer Liegenschaft<br />

Stellhebel diesen durch Identifikation der Potentiale zu<br />

opt<strong>im</strong>ieren oder zu heben. Dies bietet sowohl <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />

von <strong>im</strong>mobilienbesicherten Problemkrediten<br />

als auch <strong>im</strong> Portfolio- und Risikomanagement von kreditgebenden<br />

Instituten die Chance Risiken zu min<strong>im</strong>ieren, Verluste<br />

zu vermeiden oder zu reduzieren und die Wertschöpfung zu<br />

verbessern.<br />

Um ein <strong>im</strong>mobilienbesichertes Darlehen zu sanieren, sollte<br />

man bei der Immobilie ansetzen!<br />

Von Markus Strehle – Geschäftsführer Deutsche Anlagen Leasing AG Mainz und Kai Ostermann –<br />

stellvertretender Vorsitzender Deutsche Anlagen Leasing AG, Bad Homburg v.d.H.<br />

Glaubt man<br />

Markus<br />

Strehle<br />

Kai<br />

Ostermann<br />

den Prognosen mancher Ökonomen, so werden in den kommenden<br />

Jahren die erwarteten Steuerausfälle zu massiven finanziellen<br />

Einschnitten bei öffentlichen Einrichtungen führen.<br />

Und dies in Zeiten, in denen die Erwartungen der Bürgerinnen<br />

und Bürger in die öffentliche Daseinsvorsorge steigen und<br />

neue Herausforderungen gemeistert werden müssen. Kurz-<br />

und mittelfristig lassen sich solche Veränderungen teilweise<br />

durch entsprechende fiskalische Maßnahmen kompensieren.<br />

Gleichwohl scheint es unerlässlich, zukünftig noch stärker<br />

als bisher ganzheitliche Lösungsansätze zu entwickeln, die<br />

den bestehenden Strukturen und geänderten Anforderungen<br />

Rechnung tragen. Dies gilt in besonderem Maße für Kommunen<br />

und kommunale Unternehmen. Denn kein anderer<br />

öffentlicher Bereich trägt <strong>im</strong> Rahmen der Daseinsvorsorge<br />

eine so <strong>im</strong>mense und direkte Verantwortung gegenüber den<br />

Bürgern.<br />

Steigender Investitionsbedarf bei angespannter Finanzsituation<br />

– diese Konstellation ist für alle <strong>kommunalen</strong> Institutionen<br />

in gleichem Maße eine Herausforderung. Erschwerend<br />

kommt die Beschränkung der finanziellen Spielräume durch<br />

die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hinzu. Die Handlungsspielräume<br />

für die Realisierung notwendiger Investitionen<br />

sind oftmals nicht mehr gegeben. So ermittelte das<br />

Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) für die Jahre 2006 bis<br />

2020 einen <strong>kommunalen</strong> Investitionsbedarf von rund 704 Milliarden<br />

Euro. Dies entspricht rund 47 Milliarden Euro pro Jahr<br />

– eine Aufgabe, die nur schwer erfüllbar scheint. In besonderem<br />

Maße betroffen von dieser Entwicklung sind die Bereiche<br />

Straßenbau, Schulen und Abwasser. Sofern die dringend<br />

notwendigen Investitionen nicht beziehungsweise nicht <strong>im</strong><br />

erforderlichen Umfang getätigt werden, n<strong>im</strong>mt der ohnehin<br />

schon vorhandene Investitionsstau <strong>im</strong>mer mehr zu. Gleichzeitig<br />

sieht die Finanzsituation vieler Kommunen alles andere<br />

als gut aus. Gemäß den jüngsten Steuerschätzungen werden<br />

die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren weiter sinken<br />

und erst <strong>im</strong> Jahr 2013 wieder das Niveau von 2008 erreichen.<br />

Die Ausgaben insbesondere in den Bereichen „Soziales“ und<br />

„Arbeit“ steigen zudem weiter an. Die Sozialleistungsquote<br />

2009 beträgt rund 32 Prozent – mit steigender Tendenz,<br />

obwohl der Wert schon heute seit Jahren der höchste ist.<br />

Darüber hinaus müssen sich Kommunen neuen Herausforderungen<br />

stellen, die nicht zuletzt auch erhebliche personelle<br />

Ressourcen binden. So sind sie beispielsweise gesetzlich<br />

dazu verpflichtet, ihre Buchführung von der Kameralistik auf<br />

die Doppik umzustellen. Bis zum Jahr 2012 soll dieser Prozess<br />

komplett abgeschlossen sein.<br />

44 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Ganzheitliche Lösungsansätze<br />

Solche Herausforderungen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Bereich verlangen<br />

nach ganzheitlichen Lösungsansätzen, in denen die<br />

bestehenden Strukturen und speziellen Anforderungen der<br />

Kommune berücksichtigt werden. Dies gilt nicht nur für die<br />

Handlungen kommunaler Entscheidungsträger, sondern in<br />

besonderem Maße auch für die Geschäftspartner der Kommunen.<br />

Vor allem bei Finanzdienstleistungen genügt es nicht,<br />

ausschließlich Standardprodukte anzubieten. Diese passen<br />

zumeist nicht zu den Bedürfnissen der jeweiligen <strong>kommunalen</strong><br />

Einrichtung. Daher ist es eine besondere Herausforderung,<br />

die jeweils spezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen.<br />

Für Finanzdienstleister wird es <strong>im</strong>mer wichtiger, die<br />

wirtschaftlichen Bedürfnisse und rechtliche Regularien des<br />

Kunden Kommune genau zu kennen.<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe als Partner der Kommunen<br />

Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe steht als Partner der Kommunen<br />

längst für mehr als nur Kommunaldarlehen und Kassenkredite.<br />

Um den <strong>kommunalen</strong> und auch anderen öffentlichen<br />

Kunden eine möglichst breite Palette maßgeschneiderter<br />

Produkte anbieten zu können, werden die <strong>Sparkassen</strong> vor Ort<br />

durch zahlreiche Spezialisten und spezialisierte Unternehmen<br />

aus der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe unterstützt. Ein solcher<br />

Spezialist ist die Deutsche Leasing (DL), Bad Homburg. Zusammen<br />

mit ihrem Tochterunternehmen DAL Deutsche Anlagen-Leasing<br />

(DAL) ist sie das Leasing-Kompetenzcenter für<br />

Mobilien und Immobilien innerhalb der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe.<br />

Anders als der Name zunächst vermuten lässt, umfasst das<br />

Produkt- und Leistungsspektrum der Deutschen Leasing<br />

Gruppe jedoch deutlich mehr als reines Leasing. Dementsprechend<br />

steht nicht das Produkt Leasing <strong>im</strong> Vordergrund,<br />

sondern eine bedarfsorientierte Umsetzungsstruktur, die gemeinsam<br />

mit dem Kunden entwickelt wird. Selbstverständlich<br />

kann dies in Abhängigkeit von den konkreten Anforderungen<br />

des Einzelfalls auch eine Standard-Leasinglösung sein. Klar<br />

wird bei dem Bad Homburger Leasing-Unternehmen in jedem<br />

Fall: Die Philosophie trifft die Erwartungen des Kunden Kommune.<br />

Denn die Deutsche Leasing Gruppe hat den Anspruch,<br />

maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen für die jeweiligen<br />

Bedürfnisse ihrer Kunden zu entwickeln.<br />

Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit<br />

Wie vielschichtig das Leistungsspektrum der Deutschen Leasing<br />

Gruppe ist, zeigen die vielfältigen Geschäftsmodelle, die<br />

das Leasing-Unternehmen bereits umgesetzt hat.<br />

Schulzentrum Wedemark –<br />

Public Private Partnership (PPP)-Projekt<br />

Die Gemeinde Wedemark prüfte vor einiger Zeit Möglichkeiten,<br />

wie sie ihre Standortattraktivität erhöhen könne. Die<br />

Beteiligten waren sich schnell einig, dass diese Zielsetzung<br />

nicht über die Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze zu<br />

erzielen ist.<br />

Vielmehr sollte eine attraktive und funktionsfähige Schule geschaffen<br />

werden. Die Gemeinde ging dabei von der hohen<br />

Bedeutung eines Schulangebots mit professioneller Nachmittagsbetreuung<br />

aus – ein Angebot, das insbesondere für<br />

Familien wichtig ist, in denen beide Eltern berufstätig sind.<br />

Diese Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems war<br />

insofern interessant, da Wedemark vor den Toren Hannovers<br />

liegt und sich nicht zuletzt aufgrund der Anbindung an das<br />

ÖPNV-Netz als Wohnort für junge Familien mit Kindern anbietet.<br />

Zudem war die Schulsituation der Gemeinde bis dato<br />

nicht opt<strong>im</strong>al. Am bestehenden Schulzentrum bestand Investitions-<br />

und Sanierungsstau, und dies bereits seit mehr als<br />

20 Jahren.<br />

Investitionsbedarf bestand weiterhin für ein neues Verwaltungsgebäude.<br />

Die Mitarbeiter der Verwaltung waren an<br />

verschiedenen Standorten untergebracht, die Arbeitsplätze<br />

nicht mehr zeitgemäß. Schließlich waren auch die zunehmend<br />

hohen Betriebskosten für die bestehenden Gebäude<br />

ein Aspekt, der in die Überlegungen einfloss.<br />

Nicht zuletzt aufgrund des Wunsches nach einer sehr zügigen<br />

Umsetzung entschied sich Wedemark, die beiden Vorhaben<br />

<strong>im</strong> Rahmen eines PPP-Verfahrens als Kombinationslösung<br />

umzusetzen. Im April 2009 wurde daher das Projekt<br />

europaweit ausgeschrieben. Gesucht wurde ein Partner, der<br />

die Gebäude ganzheitlich plant, baut und zusätzlich die Finanzierung<br />

während der Bauzeit übern<strong>im</strong>mt. Eine Zahlungsverpflichtung<br />

für die Gemeinde sollte erst nach ordnungsgemäßer<br />

Fertigstellung und Abnahme entstehen.<br />

Die DAL beteiligte sich an dieser Ausschreibung über ihre<br />

Tochtergesellschaft, die Deutsche PPP Holding GmbH (Deutsche<br />

PPP). Im Vorfeld wurde mit der Alpine Bau Deutschland<br />

GmbH, dem auf Schulbauten spezialisierten Architekturbüro<br />

Heuer Faust Architekten aus Aachen und der Sparkasse Hannover<br />

ein starkes Bieterkonsortium zusammengestellt.<br />

DAL und Deutsche PPP übernahmen während des Vergabeprozesses<br />

insbesondere die Projektsteuerung sowie die<br />

Strukturierung der Finanzierung. Nach mehreren Verhandlungsrunden<br />

sowie architektonischen und konzeptionellen<br />

Überarbeitungen entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde<br />

Wedemark wurde Mitte Februar 2010 der Zuschlag<br />

an eine eigens hierfür eingesetzte Objektgesellschaft der DAL<br />

erteilt. Im März 2010 wurde der Projektvertrag unterzeichnet<br />

und bereits <strong>im</strong> April 2010 mit dem Bau begonnen. Die Baufertigstellung<br />

und Abnahme wird <strong>im</strong> Februar 2012 erfolgen. Im<br />

Vergleich zu einer klassischen Eigenrealisierung bietet diese<br />

Umsetzungslösung der DAL zahlreiche Vorteile: Zum einen<br />

wird der extrem ehrgeizige Zeitplan der Gemeinde fristgerecht<br />

umgesetzt. Bei konventioneller Durchführung hätte die<br />

Gemeinde nach eigener Aussage mindestens die doppelte<br />

Zeit einplanen müssen. Daher war die verbindliche Zusage<br />

eines Fertigstellungstermins für Wedemark sehr wichtig. Die<br />

DAL Bautec, der Baumanagementdienstleister der DAL, kann<br />

die fristgerechte Fertigstellung der Gebäude sicherstellen.<br />

Zum anderen konnte mit dem Festpreisangebot der DAL in<br />

Höhe von rund 30 Millionen Euro auch eine kostengünstigere<br />

Lösung angeboten werden, als dies durch Eigenrealisierung<br />

möglich gewesen wäre.<br />

Diese Vorteile kommen künftig den Schülerinnen und Schülern<br />

zu Gute und damit der Attraktivität des Standorts Wedemark.<br />

Stadtwerk Haßfurt GmbH – Leasing von Stromzählern<br />

Moderne Technologien für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen,<br />

ist für die Stadtwerk Haßfurt GmbH eine Selbstverständlichkeit.<br />

Für die Investition in 9.500 intelligente Stromzähler,<br />

die den Stromverbrauch der Haushalte elektronisch erfassen<br />

und selbstständig an das Versorgungsunternehmen senden,<br />

sollte eine alternative Finanzierungsmöglichkeit gefunden<br />

werden.<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 45


Die Deutsche Leasing übernahm diese Aufgabe und entwickelte<br />

gemeinsam mit der Sparkasse Ostunterfranken eine<br />

individuelle Lösung für die Stadtwerk Haßfurt GmbH. Die<br />

Grundstruktur besteht aus einem Leasing-Vertrag, dessen<br />

Laufzeit sowie die zu Grunde liegende Finanzierungsstruktur<br />

auf die Nutzungsdauer der Stromzähler abgest<strong>im</strong>mt wurden.<br />

Diese Finanzierungsstruktur hilft den Stadtwerken Liquidität<br />

zu sichern, erhöht als bilanzneutrales Instrument den Finanzierungsspielraum<br />

und wahrt dadurch die unternehmerische<br />

Flexibilität.<br />

Kreis Offenbach –<br />

Computertechnik für Klassenz<strong>im</strong>mer<br />

Der Kreis Offenbach als Schulträger wollte trotz knapper<br />

Kassen die Hard- und Software in seinen Schulen auf dem<br />

neuesten Stand halten. Deshalb suchte der Kreis nach Alternativen<br />

zum kreditfinanzierten Erwerb.<br />

Die Deutsche Leasing strukturierte angesichts dieser Aufgabenstellung<br />

ein Leasing-Paket für Computer einschließlich<br />

Zubehör, ergänzt um Asset-Management-Dienstleistungen.<br />

Bis zum Jahr 2010 wurden <strong>im</strong> Rahmen dieses Umsetzungsmodells<br />

insgesamt 25 Millionen Euro in Schulcomputer und<br />

Netzwerke investiert. Mithilfe dieses Modells wird sowohl<br />

das Budget des Kreises Offenbach entlastet als auch die genutzte<br />

Informationstechnik <strong>im</strong>mer auf dem neuesten Stand<br />

gehalten. Eine wichtige und auch in Zeiten knapper Kassen<br />

notwendige Investition in die Bildung, die mit Hilfe von Leasing<br />

möglich gemacht wurde.<br />

Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH – Umweltschutz<br />

Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH beschlossen, 16 Stadtbusse<br />

mit einer neuen Abgasnachbehandlungstechnik ausstatten<br />

zu lassen. Die Stadtbusse wurden bis dahin über Eigenmittel<br />

oder Kredit finanziert. Diese Investitionsmaßnahme<br />

hat die Deutsche Leasing – abgest<strong>im</strong>mt auf die Bedürfnisse<br />

der Gesellschaft dann <strong>im</strong> Sale-and-lease-back-Verfahren realisiert,<br />

was die Vertragsumsetzung vereinfachte.<br />

Ein Laufzeitoptionsvertrag mit einem attraktiven Kaufangebot<br />

zum Ende der Vertragslaufzeit, das waren die Eckdaten des<br />

gemeinsamen Angebotes der Deutschen Leasing und der<br />

Sparkasse Göttingen, welches schließlich zum Abschluss<br />

eines entsprechenden Vertrages mit der Göttinger Verkehrsbetriebe<br />

GmbH führte. Über 3,5 Millionen Euro wurden über<br />

diese Vertragsstruktur in die technische Nachrüstung der<br />

Stadtbusse investiert.<br />

Flughafen Berlin Brandenburg –<br />

Finanzierungsstrukturierung<br />

Im Mai 2010 wurde am Flughafen Berlin Brandenburg International<br />

(BBI) Richtfest gefeiert. Insgesamt werden 2,5 Milliarden<br />

Euro in den Ausbau zum neuen Hauptstadt-Airport<br />

investiert. Hinzu kommen Kosten für Straßen- und Schienenanbindung<br />

sowie Dritt-Investitionen, etwa für Parkhäuser,<br />

Hotels und Konferenzzentren. Im Rahmen des Gesamtumbaus<br />

des ehemaligen Flughafens Schönefeld zum alleinigen<br />

Hauptstadtflughafen werden von der DAL auch vier Parkhäuser,<br />

ein Mietwagen- und Servicecenter, ein Gebäude für die<br />

Sicherheitsdienstleister und drei Gebäude für die Bodenver-<br />

kehrsdienstleister mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in<br />

Höhe von 240 Millionen Euro errichtet. Auftraggeber ist die<br />

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH – ein Unternehmen, an<br />

dem neben den Ländern Berlin und Brandenburg (je 37 Prozent)<br />

auch die Bundesrepublik Deutschland (26 Prozent) beteiligt<br />

ist. Die Fertigstellung der Objekte ist für Herbst 2011<br />

geplant.<br />

Die DAL hat die Struktur und damit die Grundlage, um diese<br />

Investition durchführen zu können, geschaffen. Für das<br />

größte Immobilien-Leasingprojekt in der Firmengeschichte<br />

hatte sie sich mit einem überzeugenden Konzept gegenüber<br />

vielen namhaften Konkurrenten durchgesetzt. Möglich wurde<br />

dieses Großprojekt durch das von der DAL koordinierte, hervorragende<br />

Zusammenspiel der Finanzierungspartner.<br />

Die Konsortialführerschaft hat die Landesbank Berlin übernommen.<br />

Das Bankenkonsortium besteht weiterhin aus der<br />

Hamburger Sparkasse, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse,<br />

der Nassauischen Sparkasse, der Stadtsparkasse<br />

Düsseldorf, der DZ Bank sowie der Investitionsbank Berlin<br />

und der Investitionsbank des Landes Brandenburg.<br />

Dank eines straffen Zeitmanagements konnte die DAL das<br />

Projekt in nur drei Monaten von der Mandatierung bis zur<br />

Unterzeichnung bringen – für ein Projekt in dieser Größenordnung<br />

eine beachtliche Leistung. Die Gesamtfinanzierung<br />

wurde innerhalb von vier Wochen gezeichnet. Die finanzierenden<br />

Banken haben zusätzlich die DAL Bautec mit dem<br />

Projektcontrolling für die Neubauvorhaben beauftragt.<br />

Deutsche Leasing und <strong>Sparkassen</strong> –<br />

vertraute Partner<br />

Projekte wie diese machen deutlich, dass die Kommunen<br />

gemeinsam mit den <strong>Sparkassen</strong> und der Deutschen Leasing<br />

Gruppe auf dem richtigen Weg sind. Insbesondere in schwierigen<br />

Zeiten ist es wichtig, sich auf vertraute und erfahrene<br />

Partner verlassen zu können. Auch in Zukunft werden daher<br />

die Verbundpartner der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ihr Augenmerk<br />

auf kundenbezogene Lösungen legen. Denn <strong>Sparkassen</strong><br />

und Deutsche Leasing sind sich einig, dass ihre Kunden<br />

gerade in der aktuellen Rezession einen verlässlichen Finanzierungspartner<br />

brauchen – einen Anspruch, den die Verbundpartner<br />

erfüllen können.<br />

Dieser Anspruch ist von besonderem Interesse, da Experten<br />

inzwischen vermehrt davon überzeugt sind, dass die Kreditvergabepolitik<br />

der Geschäftsbanken auch nach der Wirtschaftskrise<br />

weiterhin restriktiv bleibt. Kommunen müssen<br />

sich deshalb auf Veränderungen in ihren Finanzierungsmöglichkeiten<br />

einstellen.<br />

Leasing bietet in diesem Zusammenhang vielseitige Möglichkeiten,<br />

denn die Finanzierungsalternative ist flexibel, nutzeradäquat<br />

und anpassungsfähig hinsichtlich sich ändernder<br />

Umfeldbedingungen. Zudem überzeugen Leasing-Gesellschaften<br />

wie die Deutsche Leasing durch ihre umfassenden<br />

Dienstleistungs- und Servicepakete, die auf Kundenwunsch<br />

in den Leasing-Vertrag mit einfließen können.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.deutsche-leasing.com und www.dal.de.<br />

46 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Schnelle Hilfe ohne großen Aufwand Serviceportal von SOLUM opt<strong>im</strong>iert<br />

Tagesgeschäft <strong>im</strong> Gebäudemanagement<br />

Von Hans Peter Stotzem – Solum Immobilienmanagement, Köln/Siegburg<br />

„In unserem Sideboard befindet sich eine Tür, die sich nicht<br />

mehr öffnen lässt. Keiner unserer vorhandenen Schlüssel<br />

passt. Darin sind wichtige Unterlagen, die wir dringend brauchen.“<br />

Früher hätte Silke Blos, Mitarbeiterin einer <strong>Sparkassen</strong>filiale,<br />

richtig Sorgen gehabt, dass es Tage, wenn nicht<br />

Wochen dauern könnte, bis ihr jemand hilft. Heute löst sie<br />

dieses Problem, indem sie diese Störung einfach ins Serviceportal<br />

der SOLUM an ihrem Arbeitsplatz hinterlegt, und weiß:<br />

Sie bekommt umgehend Bescheid, wann wer kommt, um den<br />

Schaden zu beheben – und das in kürzester Zeit.<br />

Seit Anfang 2007 steht dem Referenzkunden Kreissparkasse<br />

Köln das Serviceportal der SOLUM Facility Management<br />

GmbH (ein 100% verbundenes Unternehmen) für die Meldung<br />

von Störungen sowohl in der Hauptstelle als auch in<br />

allen Geschäftsstellen zur Verfügung. Da es sich mehr als bewährt<br />

hat, will SOLUM, Spezialist für das gesamte Management<br />

von Immobilien, es jetzt auch anderen <strong>Sparkassen</strong> oder<br />

Banken für die schnellstmögliche und kostengünstige Behebung<br />

von Schäden und Störungen anbieten.<br />

Das Serviceportal wurde <strong>im</strong> Auftrag der Kreissparkasse Köln<br />

entwickelt, um die Vielzahl der täglichen Meldungen, insgesamt<br />

mehr als 7.000 pro Jahr, an die Objektbetreuer von SOLUM <strong>im</strong><br />

Sinne des Kunden besser steuern und abwickeln zu können.<br />

Die schnellere und effizientere Behebung von Störungen rund<br />

um die <strong>Sparkassen</strong><strong>im</strong>mobilien war und ist das Ziel.<br />

Regionale Stiftung von überregionaler Bedeutung<br />

Der Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />

So haben wir Zeitersparnis auf beiden Seiten, viel weniger<br />

Ärger und vor allem viel weniger Kosten.“ Ein weiterer Vorteil<br />

ist, dass sich jederzeit alle Vorgänge genau nachvollziehen<br />

und <strong>im</strong> Sinne der Kunden dokumentieren lassen. Auch sind<br />

die Prozesse und Workflows direkt oder über Schnittstellen<br />

mit anderen Programmen verbunden. Das erleichtert die gesamte<br />

Instandhaltung der Immobilien. Und die Anbindung an<br />

das sogenannte Flächenmanagement ermöglicht die schnelle<br />

Lokalisierung der einzelnen Mitarbeiter, Räume und Anlagen.<br />

Die Abwicklung über SAP garantiert eine hohe Qualität. Es<br />

bleibt alles in einem System, ist vernetzt und, was die Kosten<br />

betrifft, sehr transparent. „Wir haben“, so Stotzem,<br />

„nach Einführung des Serviceportals Zeitvergleiche gemacht<br />

und festgestellt, dass wir in der Abwicklung pro Vorgang auf<br />

beiden Seiten durchschnittlich mehr als die Hälfte der Zeit<br />

sparen. Mit dem Effekt, dass die Kunden hochzufrieden sind,<br />

wenn ihnen so schnell und unkompliziert geholfen wird. Das<br />

verbessert das Betriebskl<strong>im</strong>a nicht unerheblich.“<br />

SOLUM legt sich in seinen Angeboten auch an potentielle<br />

Neukunden mittlerweile auf ein „Service Level Agreement“<br />

fest, das da sagt, dass eine Störung innerhalb von zwei Tagen<br />

beseitigt, zumindest bearbeitet wird. Alles in allem erscheint<br />

es sehr realistisch, wenn Hans-Peter Stotzem erwartet, dass<br />

sich das Serviceportal in Zukunft als Einstieg in ein umfassendes<br />

Gebäudemanagement bewährt.<br />

´Von Heidi Deyhle – Geschäftsführerin der Stiftung Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />

Nicht nur mit der viel beachteten Jubiläumsaktion „175<br />

Glanzlichter der Region“ bekennt sich die Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong><br />

Calw zu ihrem Geschäftsgebiet. Sie fördert seit langem<br />

auch Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, um die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen und damit einen funktionierenden<br />

Naturhaushalt zu erhalten. Und mit der Stiftung Umweltpreis<br />

werden seit 1996 innovative Ideen und Projekte ausgezeichnet,<br />

die dem Naturschutz dienen. Der Umweltpreis der Sparkasse<br />

Pforzhe<strong>im</strong> Calw ist heute eine angesehene regionale<br />

Stiftung von überregionaler Bedeutung.<br />

Die Stiftung Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />

verleiht die Auszeichnungen für:<br />

– herausragende Leistungen <strong>im</strong> Bereich von Forschung,<br />

Entwicklung und Innovation, die dem Umweltschutz und<br />

der Gesundheitsvorsorge dienen, sowie für<br />

– die engagierte und erfolgreiche Vermittlung von Wissen,<br />

wie sich technische, wissenschaftliche und sozioökonomische<br />

Entwicklungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

auswirken können.<br />

Besonders erwünscht sind Bewerbungen mit einem mittelbaren<br />

oder unmittelbaren Bezug zur Region Nordschwarzwald.<br />

Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen,<br />

Institutionen, Schulen oder Hochschulen.<br />

Jährlich abwechselnd werden die Umweltpreise verliehen<br />

oder umweltrelevante Themen mit hochrangigen Experten <strong>im</strong><br />

Umweltforum diskutiert. Teilweise erreichten die prämierten<br />

Projekte – mitunter erst nach Jahren – in der Öffentlichkeit<br />

eine Aktualität, die bei der Vergabe noch nicht zu erahnen<br />

war. So hat die mit Wissenschaftlern hochkarätig besetzte<br />

Jury Weitblick bei der Prämierung eines „selbstreinigenden<br />

Dieselrußfilters“ bewiesen. Das Thema ist heute aktueller<br />

denn je, wie die Diskussion um Feinstaubbelastung und die<br />

Einführung von Umweltzonen in vielen Städten beweist.<br />

Unter dem Vorsitz und auf Initiative des damaligen Landrats<br />

war die Stiftung 1995 in Calw ins Leben gerufen worden.<br />

Gründungsmitglieder waren der Vorstandsvorsitzende<br />

der Kreissparkasse Calw und renommierte Umwelt-Wissenschaftler.<br />

Heute zählt das Stiftungsgremium neun Mitglieder,<br />

unter ihnen der Landrat des Landkreises Calw sowie<br />

der Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw.<br />

Im zweijährigen Rhythmus wird über die Vergabe des begehrten<br />

Umweltpreises entschieden. Der Hauptpreis ist mit<br />

10 000 Euro dotiert; hinzu kommen weitere Auszeichnungen<br />

sowie häufig auch Anerkennungspreise für Schulen oder Organisationen.<br />

Die nächste Verleihung findet 2011 statt.<br />

48 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010


Dem Dieselrußfilter folgte ein textiles Trägermaterial zur biologischen<br />

Abluftreinigung. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern<br />

des Stuttgarter Fraunhofer Instituts entwickelte<br />

ein mittelständisches Unternehmen aus Althengstett ein<br />

textiles Material, das bisher verwendeten Stoffen wie Rinde,<br />

Kompost oder Blähton klar überlegen war. Da der textile Träger<br />

nicht verrottet, ist die Nutzungsdauer zudem wesentlich<br />

höher als bei organischen Materialien.<br />

Einige Jahre später wurde der Umweltpreis für ein Verfahren<br />

vergeben, mit der sich gesundheitsgefährdende Ke<strong>im</strong>e<br />

in der Luft best<strong>im</strong>men lassen. Der In-Vitro-Pyrogentest zur<br />

Messung der <strong>Raum</strong>luft-Belastung wurde von einem Forscher<br />

der Universität Konstanz in Zusammenarbeit mit<br />

einem Experten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

Baden-Württemberg entwickelt. Pyrogene bestehen<br />

aus abgestorbenen Zellen oder Zellfragmenten von Bakterien<br />

und können Fieber erzeugen, wenn sie in die Blutbahn<br />

gelangen. Die Partikel werden wie Bakterien oder Pilze auf<br />

dem Luftweg übertragen, zum Beispiel durch Kl<strong>im</strong>aanlagen<br />

in Bürogebäuden oder Flugzeugen. Aber auch in Müllsortieranlagen<br />

oder landwirtschaftlichen Betrieben droht Gefahr für<br />

die Gesundheit. Das so genannte Sick-Building-Syndrom<br />

und das „Getreidefieber“ werden so verursacht. Das Funktionsprinzip:<br />

In einem Tropfen menschlichen Blutes wird<br />

die Menge der ausgeschütteten körpereigenen Substanz<br />

›Interleukin-1ß‹ gemessen. Sie ist ein Maß für die Menge an<br />

Fieber auslösenden Stoffen <strong>im</strong> Körper. Somit kann künftig<br />

auf den bis dato vorgeschriebenen Kaninchen-Pyrogentest<br />

verzichtet werden. Die Messmethode konnte bereits bei<br />

landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.<br />

Ebenfalls nachhaltigen Nutzen verspricht ein mit dem Umweltpreis<br />

ausgezeichnetes, Ressourcen schonendes Ölfilter-System.<br />

Während handelsübliche Ölfilter nur Partikel<br />

erfassen, die größer als 20 Mikrometer sind, scheidet der<br />

innovative Filter auch Teilchen bis zu einem Zehntel Mikrometer<br />

ab. Er arbeitet also 200mal besser, mit der Folge,<br />

dass sich das Öl bei weitem nicht so schnell mit Partikeln<br />

anreichert. Bis zu 500.000 Kilometer kommt ein Pkw-Motor<br />

mit nachgerüstetem Filter ohne Ölwechsel aus, Lkw-Motoren<br />

sogar bis zu einer Million Kilometer. Für herkömmliche<br />

Verbrennungsmotoren entfällt dadurch der turnusmäßige<br />

Ölwechsel – in der Regel alle 15 000 Kilometer. Der Feinstfilter<br />

kann in jeden Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotor nachträglich<br />

eingebaut werden. Rund 175.000 Tonnen Frischöl<br />

und etwa 150.000 Tonnen Altöl ließen sich jährlich einsparen,<br />

wenn die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ohne<br />

Ölwechsel betrieben werden könnten. Zudem würden bei<br />

Hydraulik-Ölen etwa 125.000 Tonnen Frischöl und 90.000<br />

Tonnen Altöl überflüssig.<br />

Mit der gemeinsam betriebenen Entwicklung eines vollständig<br />

recyclingfähigen Computergehäuses konnten zwei<br />

Firmen aus S<strong>im</strong>mersfeld und aus Großbottwar den Umweltpreis<br />

gewinnen. Sie verwendeten nur sortenreine, gekennzeichnete<br />

Ausgangsmaterialien.<br />

Ebenfalls der Wiederverwertung dient das 2007 preisgekrönte<br />

Verfahren einer Firma in Niefern in Kooperation mit<br />

Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts in Pfinztal. Es<br />

geht um die Kreislaufführung von Heizöltanks. Die Preisträger<br />

haben eine Methode entwickelt, um auf umweltschonende<br />

Art die in den Kunststoff eingedrungenen Chemikalien<br />

zu entfernen. Jährlich werden in Deutschland derzeit<br />

schätzungsweise 180000 aus Polyethylen bestehende Heizöltanks<br />

ausgebaut. Damit fallen pro Jahr zwischen 12000<br />

bis 18000 Tonnen problematischen, mit Kohlenwasser-<br />

stoffen verschmutzten Kunststoffs an; bis 2018 dürften es<br />

sogar rund 50000 Tonnen sein. Bisher gab es kein Verfahren,<br />

den Kunststoff zu reinigen und zum Bau neuer Tanks zu<br />

verwenden. Stattdessen zieht man es vor, die Heizöltanks<br />

zu verbrennen oder zu deponieren.<br />

Die Idee der Preisträger war es, die in die Kunststoffe eingedrungenen<br />

Kohlenwasserstoffe mit kompr<strong>im</strong>iertem Kohlendioxid<br />

herauszulösen, das sich in einem „überkritischen“<br />

Zustand befindet. Die ausgewaschenen Kohlenwasserstoffe<br />

fallen als honigartige Masse an, das Kohlendioxid kann aufgefangen<br />

und wieder verwendet werden. Der gereinigte<br />

Kunststoff eignet sich problemlos zur Herstellung neuer<br />

Produkte.<br />

Der preisgekrönte Hordentrockner, mit dem auf einfache<br />

Weise Dörrprodukte hergstellt werden können, wurde in<br />

Kooperation der Universität Hohenhe<strong>im</strong> mit Experten einer<br />

Firma aus Altdorf entwickelt. Streuobstwiesen erfreuen nicht<br />

nur das Auge, sie tragen auch zum Erhalt alter Obstsorten<br />

bei Der Bestand dieser althergebrachten Kulturlandschaft<br />

ist jedoch bedroht, da die traditionelle Bewirtschaftung<br />

heute nur noch wenig Ertrag bringt. Eine Perspektive bietet<br />

die Verarbeitung von Streuobst zu hochwertigen Dörrprodukten.<br />

Auf diese Weise lässt sich auch unansehnliches<br />

Obst verwenden. Die Rechnung geht jedoch nur auf, wenn<br />

preiswerte Anlagen zur Verfügung stehen, mit denen größere<br />

Mengen bei geringem Energieverbrauch auf schonende<br />

und hygienische Weise getrocknet werden können. Die Anlage<br />

ist für alle Obst- und Gemüsesorten sowie für Kräuter<br />

und Pilze einsetzbar.<br />

Als rein wissenschaftliches Projekt ausgezeichnet wurde ein<br />

optoelektronisches Messverfahren, mit dem die Qualität von<br />

Gewässern schnell und sicher geprüft werden kann. Wissenschaftler<br />

des Berliner Instituts für Gewässerökologie und<br />

Binnenfischerei machen sich dazu die Zusammensetzung<br />

einzelliger Algenarten zunutze. Sie fanden heraus, dass das<br />

Ökosystem umso stabiler und produktiver ist, je vielfältiger<br />

sich die Algenarten erweisen. Das Messverfahren der Berliner<br />

Arbeitsgruppe fand Anwendung in Seen, Talsperren und<br />

langsamen Fließgewässern vom Nordschwarzwald über<br />

den Bayerischen Wald bis zu den neu entstandenen Seen<br />

des Lausitzer Braunkohlengebiets.<br />

Ebenfalls mit einem Umweltpreis ausgezeichnet wurden<br />

Wissenschaftler des Instituts für Siedlungswasserbau, Wassergüte-<br />

und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart. Sie<br />

haben ein neues Verfahren zur Trinkwasseraufbereitung entwickelt,<br />

mit dem sich Nitrat und Pestizide s<strong>im</strong>ultan aus dem<br />

Grundwasser entfernen lassen. Die Stuttgarter Ingenieure<br />

verwenden dazu Poly-Caprolacton, ein synthetisch hergestelltes<br />

Polymer. Das Verfahren wurde bereits <strong>im</strong> technischen<br />

Maßstab <strong>im</strong> badischen Wasserwerk Rotherst getestet. Wegen<br />

der einfach zu bedienenden Technologie ist auch ein<br />

Einsatz in Schwellen- und Entwicklungsländern denkbar, in<br />

denen intensive Landwirtschaft betrieben wird.<br />

Die Wasserverschmutzung auszubremsen, hat sich ein Ingenieurteam<br />

in Waldshut-Tiengen zum Ziel gesetzt und für<br />

die HydrOstyx-Abflussbremse den Umweltpreis erhalten.<br />

Plötzliche Regengüsse belasten die Kapazität von Kanalisationen<br />

in erheblichem Maße. Durch den ersten starken Wasserschwall<br />

werden Ablagerungen in den Kanälen gelöst;<br />

aufgewirbelte Schmutzstoffe führen zu einer unerwünschten<br />

Stoßbelastung der Kläranlage oder gelangen sogar direkt<br />

in Bäche, Flüsse oder Seen, wo sie das ökologische<br />

Gleichgewicht stören können. Die Abflussbremse nutzt die<br />

Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 49


Kanalisation selbst als Rückhaltevolumen und hindert bei<br />

Niederschlägen die Wassermassen am vollständigen und<br />

sofortigen Abfluss. Das Ausmaß der Verzögerung kann gesteuert<br />

werden.<br />

Das Nagolder Otto-Hahn-Gymnasium war die erste Schule,<br />

die den Anerkennungspreis für die Vermittlung des schonenden<br />

Umgangs mit Umwelt und Natur erhielt. Beeindruckt<br />

zeigte sich die Jury vom großen Enthusiasmus, mit<br />

dem Physik-Arbeitsgruppen die zentrale Heizungsanlage<br />

ausgebaut oder an Sonnenkollektoren zur Stromerzeugung<br />

gearbeitet hatten. Überzeugt hatte auch das Projekt ›Müllarmes<br />

Gymnasium‹ mit Abfallsortierung und Kompostanlagen<br />

<strong>im</strong> grünen Außenbereich. Zwei Jahre später wurde<br />

die Heinrich-Schickhardt-Schule in Freudenstadt als kl<strong>im</strong>afreundliche<br />

und energiesparende Schule ausgezeichnet. Die<br />

Projekte waren nicht nur pädagogisch erfolgreich, sondern<br />

hatten auch praktische Folgen. Beträchtliche Energieeinsparungen<br />

wurden unter anderem durch eine Windkraftanlage<br />

auf dem Schulhausdach erreicht. Anstelle der über 30 Jahre<br />

alten Warmwasser-Speicher erwärmen Sonnenkollektoren<br />

auf dem Flachdach der Sporthalle das Duschwasser.<br />

In späteren Jahren überzeugten das Remstal-Gymnasium<br />

in Weinstadt und das Ferdinand-Porsche-Gymnasium in<br />

Stuttgart-Zuffenhausen. Die Stuttgarter Schüler beschrieben<br />

auf 54 Seiten den „Kl<strong>im</strong>awandel zum Anfassen“. Mit vielen<br />

Fotos und Grafiken werden nicht nur die Ursachen der Erderwärmung,<br />

sondern auch die Zukunft des Golfstroms und<br />

der Gletscher, des Eisbären und der Korallen erklärt. Zum<br />

Abschluss gibt es ökologisch wertvolle Tipps, um den Kl<strong>im</strong>awandel<br />

zu begrenzen. Die gut gemachte Broschüre ist<br />

als Begleitheft einer Ausstellung erschienen, die Lehrer und<br />

Schüler 2008 auf die Beine gestellt haben. Im Stuttgarter<br />

Rathaus, der ersten Station, sowie anderen Gymnasien und<br />

Realschulen führten neben den beiden beteiligten Lehrern<br />

auch Schüler durch die Schau. Zudem wurde eine Fotovoltaik-Anlage<br />

auf dem Schuldach installiert, die mit Hilfe von<br />

Sponsoren finanziert wurde.<br />

Einen Anerkennungspreis gab es für die Initiative, die Waldhufenlandschaft<br />

in Unterlengenhardt bewahrt. Waldhufen<br />

bestehen aus Hecken und Steinriegeln und sind nach dem<br />

Landesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Der Bad<br />

Liebenzeller Ortsteil Unterlengenhardt stellt mit zahlreichen<br />

derartigen Biotopen das letzte gut erhaltene Waldhufendorf<br />

des Nördlichen Schwarzwaldes dar. Vor allem das vom „Ulmenhof“,<br />

einem rein biologisch-dynamisch arbeitendem<br />

Anwesen, bewirtschaftete Waldhufen-Biotop ist ökologisch<br />

intakt.<br />

Ausgezeichnet wurden auch die Marktgemeinschaft Kraichgauer<br />

Korn in Nußloch/Maisbach für ihr Konzept zur „Umweltfreundlichen<br />

regionalen Erzeugung und Vermarktung<br />

von Brotgetreide“ sowie der Schwarzwaldverein Ortsgruppe<br />

Bad Liebenzell für das ehrenamtliche Engagement rund um<br />

die historischen Burgberganlagen oberhalb der Stadt. Der<br />

nachhaltigen Umweltbildung in der Region Nordschwarzwald<br />

hat sich der Verein Araneus in Mühlacker verschrieben.<br />

Das Ziel ist, Menschen jeden Alters für die Natur und deren<br />

Schutz zu interessieren, naturkundliche und ökologische Zusammenhänge<br />

zu vermitteln und die Natur als Lebensraum<br />

mit allen Sinnen erfahrbar zu machen: Der Umweltbildungsverein<br />

hat dafür ein Team aus Fachleuten beispielsweise aus<br />

Ökologie und Pädagogik zusammengestellt.<br />

Das <strong>im</strong> Nordschwarzwald praktisch <strong>im</strong> Überfluss vorhandene<br />

Holz soll verstärkt genutzt werden. Zwar ist das traditionelle<br />

Heizen mit Holz über Jahrzehnte aus der Mode<br />

gekommen. Angesichts Erderwärmung und steigender Öl-<br />

und Gaspreise macht eine Rückbesinnung auf den nachwachsenden<br />

Energieträger durchaus Sinn. Die Initiative<br />

„Holzwärme“ in der Region Nordschwarzwald versucht den<br />

Absatz mit Werbekampagnen zu fördern. Mit der „HEN–HolzEnergie<br />

Nordschwarzwald GmbH“ und der „AWG – Abfallwirtschaft<br />

Landkreis Calw GmbH“ werden diese Ziele auch<br />

in der Praxis erfolgreich umgesetzt.<br />

Als zweiten Schwerpunkt ihrer Aktivitäten führt die Umweltstiftung<br />

seit 2000 jedes zweite Jahr ein Umweltforum durch.<br />

Im ersten Vortrag beschäftigte sich Professor Jens Reich<br />

aus Berlin mit der Wechselbeziehung von Anlage und Lebenswelt<br />

bei der Verursachung von Krankheiten. Sein Thema:<br />

Sind es Gene, die uns krank machen?<br />

Ein weiteres Umweltforum mit dem Titel „Treibhaus Erde:<br />

was tun?“ beschäftigte sich mit Ursachen und Folgen des<br />

Kl<strong>im</strong>awandels. Professor Ernst-Detlef Schulze sprach über<br />

den „globalen Kohlenstoffhaushalt und dessen geplante<br />

Bewirtschaftung durch den Menschen“. Professor Heinz<br />

Rennenberg referierte über „Risiken der Forstwirtschaft in<br />

einer sich ändernden Umwelt: Brauchen wir neue Strategien<br />

für ein nachhaltiges Waldmanagement?“ Professor Joach<strong>im</strong><br />

Schleich schließlich berichtete über „Flexible Instrumente<br />

<strong>im</strong> Kl<strong>im</strong>aschutz – Ein neuer Ansatz der internationalen Kl<strong>im</strong>apolitik.“<br />

Was Wasser mit Wohlstand zu tun hat, fragte Professor Alexander<br />

J. B. Zehnder, Präsident des Rates der ETH Zürich.<br />

Sein Vortrag be<strong>im</strong> Umweltforum hatte das Thema „Warum<br />

der Wohlstand nass ist“. Über gesunde Ernährung referierte<br />

Professor Hans Konrad Biesalski, Direktor des Instituts für<br />

Biologische Chemie und Ernährungswissenschaft an der<br />

Universität Hohenhe<strong>im</strong>. Mit den Ursachen von Allergien<br />

und möglichen Therapien beschäftigte sich Professor Ulrich<br />

Wahn, Direktor der Klinik für Pädiatrie an der Berliner<br />

Charité. Das nächste Umweltforum findet am 14. Oktober<br />

2010 mit dem Stuttgarter Bauphysiker Professor Karl Gertis<br />

statt.<br />

Als modernes Wirtschaftsunternehmen fühlt sich die Sparkasse<br />

Pforzhe<strong>im</strong> Calw verpflichtet, Umweltschutz auch<br />

selbst in die Tat umzusetzen. Bei Um- und Neubauten der<br />

<strong>Sparkassen</strong>-Geschäftsstellen wird strikt auf eine Ressourcen<br />

schonende und nachhaltige Energieerzeugung Wert<br />

gelegt. Denn nur wenn die Ressourcen der Erde künftig behutsam<br />

bewirtschaftet werden, bieten sich auch zukünftigen<br />

Generationen Freiräume und Entfaltungschancen.<br />

50 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010

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