Zeitschrift Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum
Zeitschrift Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum
Zeitschrift Sonderausgabe: Sparkassen im kommunalen Raum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Zeitschrift</strong><br />
Schriftleitung: Prof. Dr. Bachmaier, Dr. Ing. Friedrich, Dipl. Ing. Schulze, Dipl. Volksw. Mollenkotten<br />
<strong>Sonderausgabe</strong>: <strong>Sparkassen</strong> <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong><br />
Aus dem Inhalt Seite Aus dem Inhalt Seite<br />
Die Herausforderungen der nächsten Jahre –<br />
vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft<br />
Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>und<br />
Giroverbandes, Berlin 3<br />
Finanztransaktionsteuer kann künftigen<br />
Bankenrettungsfonds finanzieren<br />
Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>und<br />
Giroverbandes, Berlin 5<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe – Hausbank der Kommune<br />
Von Werner Netzel – Geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />
des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin 6<br />
Kommunen vor schwierigen Zeiten – Die Finanzkrise<br />
und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung<br />
Von Uwe Becker – Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main 10<br />
Städte und Gemeinden in der Finanzkrise<br />
Von Dr. Gerd Landsberg – Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied,<br />
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin 16<br />
<strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger <strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich<br />
Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke – Geschäftsführendes<br />
Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Vizepräsident<br />
des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin 18<br />
Die „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />
Von Sebastian Bergmann – Abteilungsdirektor Öffentliche Hand /<br />
PPP des Deutschen <strong>Sparkassen</strong> und Giroverbandes und<br />
Svenja Decker, Projektmanagerin Öffentliche Hand, DSGV 28<br />
Die Innenentwicklung der Dörfer als aktuelle Herausforderung<br />
Von Dipl. Ing. Leonhard Rill – Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München 30<br />
Niedergeschlagene Forderungen effizient<br />
und effektiv weiterverfolgen<br />
Von Karsten Schneider – Geschäftsführer der Bad Homburger<br />
Inkasso, Bad Homburg 34<br />
Deutscher Wohnungsbau: Impulse trotz Finanzkrise<br />
Von Dr. Hartwig Hamm – Verbandsdirektor<br />
Landesbausparkassen, Berlin 36<br />
Opt<strong>im</strong>ierung des Problemkreditmanagements<br />
<strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen durch effiziente<br />
Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung<br />
Von Dipl.-Ing. Dipl.-.Wirtsch.-Ing. Victoria Stetter – Projektleiterin<br />
Immobilienmarketing, bauWerk Gesellschaft für Projektberatung<br />
und Baumanagement mbH, Gießen 40<br />
Ganzheitliche Lösungsansätze für die öffentliche Hand<br />
Von Markus Strehle – Geschäftsführer Deutsche Anlagen<br />
Leasing AG Mainz und Kai Ostermann – stellvertretender<br />
Vorsitzender Deutsche Anlagen Leasing AG, Bad Homburg v.d.H. 44<br />
Schnelle Hilfe ohne großen Aufwand Serviceportal<br />
von SOLUM opt<strong>im</strong>iert<br />
Von Hans Peter Stotzem – Solum Immobilienmanagement,<br />
Köln/Siegburg 48<br />
Regionale Stiftung von überregionaler Bedeutung<br />
Von Heidi Deyhle – Geschäftsführerin der Stiftung Umweltpreis<br />
der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw 48<br />
Produktvisualisierung<br />
Von Ulrike von Oertzen und Gerrit Steinert, DSGV Berlin 52<br />
„ÖPP in Deutschland –<br />
aktueller Status und Zukunft aus Sicht der ÖPP Deutschland AG“<br />
Von Dr. Johannes Schuy – Vorstand ÖPP Deutschland AG, Berlin 53<br />
Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften<br />
der öffentlichen Hand<br />
Von RA und Notar Dr. Hinrich Thieme – Partner der internationalen<br />
Anwaltssozietät Hogan Lovells, Büro Frankfurt am Main 55<br />
Generationen- und Stiftungsmanagement<br />
als notwendige Aufgabe der Sparkasse<br />
Von Stefan Stamm, Dipl. <strong>Sparkassen</strong>betriebswirt,<br />
Estate Planner (ebs), CFEP ® , Stadtsparkasse München 60<br />
REFIT: Partner des Mittelstandes zur Stärkung<br />
kommunaler Wirtschaftskraft<br />
Von Dr. Peter Terhart – Vorstand S-Refit AG, Regensburg 62<br />
Kommunen in herausfordernden Zeiten unterstützen<br />
Deutsche <strong>Sparkassen</strong> Akademie, Bonn 64<br />
WestImmo und <strong>Sparkassen</strong> finanzieren gemeinsam<br />
das Life&Style Hotel, Kameha Grand in Bonn<br />
Von Thomas Kre<strong>im</strong>er - Marktbereichsleiter <strong>Sparkassen</strong>,<br />
Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz 65<br />
Immobilienmarkttransaktionen und Finanzierungsvolumina<br />
<strong>im</strong> Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland<br />
Von Renate Szameitat – Geschäftsführerin des GEWOS Institut<br />
für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, Hamburg 67<br />
„Entscheiden Sie selbst:<br />
Das deutsche Erbrecht und seine Regelungsmöglichkeiten“<br />
Von Dipl.-Physiker Christian Buck, Berlin 72<br />
Sparkasse am Niederrhein, Geschäftsstelle Repelen 76<br />
DKC - die Kommunalberatungsgesellschaft<br />
der <strong>Sparkassen</strong>finanzgruppe<br />
Von Burkhard Egbers und Joach<strong>im</strong> Wegner –<br />
beide Geschäftsführer DKC, Düsseldorf 77<br />
Mit JESSICA neue Wege gehen:<br />
Stadtentwicklungsprogramm der EU setzt auf Fondslösungen<br />
Von Dr. Thomas Weiß – Seniorberater DKC<br />
und Dipl.-Ing. Uwe Hauschild – Berater DKC, Düsseldorf 81<br />
Lebenszyklusansatz in <strong>kommunalen</strong> Projekten<br />
Von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry LLM. –<br />
Heuking Kühn, Luer und Wojtek, Düsseldorf 84<br />
Förderbanken als stabiler Partner der Kommunen<br />
in schwierigen Zeiten<br />
Von Dr. Jörg Hopfe – Leiter Kundenbetreuung NRW Bank, Düsseldorf 85<br />
FIN-URB-ACT Das Netzwerk für den Mittelstand<br />
Von Jonas Scholze – Projektkoordinator des Deutschen Verbandes<br />
für Wohnungswesen, Städtebau und <strong>Raum</strong>entwicklung e.V.,<br />
Brüssel und Jirka Zapletal - EU-Repräsentanz des Deutschen<br />
<strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Brüssel 88<br />
Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe?<br />
Von RA Jano Geßner – Dombert Rechtsanwälte, Potsdam 90<br />
Gewerbe-Restschuldversicherung:<br />
Wirksamer Schutz gegen Insolvenz<br />
Interview mit Sebastian Fonken – Key Account Manager,<br />
April Financial Service, München 92<br />
Verkehrsinfrastruktur auf dem Erfolgsweg:<br />
Das Pilotprojekt A4 als PPP-Modell<br />
Von Bernward Kulle – Mitglied des Vorstands<br />
HOCHTIEF Concessions AG und Sprecher der<br />
Geschäftsführung HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 94<br />
Wirtschaftlichkeit verbessern, Kundenzufriedenheit erhöhen –<br />
mit Systemlösungen für das Kassenwesen<br />
Von Nils Rullkötter, Espelkamp 97<br />
Neuer Personalausweis kommt:<br />
Kosten sparen und <strong>im</strong> Service punkten 99<br />
Aktuelle Herausforderungen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong><br />
Schuldenmanagement – Zinssteuerung <strong>im</strong> Kassenkreditbereich<br />
Von Dr. Michael Kerber und Dr. Jan Rosam –<br />
LPA-Partner des DSGV, Frankfurt 100<br />
Moderne und sichere Produkte zur Transaktionssignierung<br />
be<strong>im</strong> Online-Banking<br />
Von Sal<strong>im</strong> Güler – Vice President Business Development,<br />
KOBIL Systems GmbH, Worms 102<br />
Neuregelung der Umsatzbesteuerung<br />
<strong>im</strong> Postmarkt ab 1. Juli 2010<br />
Interview mit Michael Mews, Geschäftsführer<br />
TNT Post GmbH & Co. KG, Hannover 105<br />
NCR APTRA Vision – zentrales Management-Tool<br />
für den opt<strong>im</strong>ierten Betrieb von SB-Netzwerken<br />
Von Harald Schweikart – NCR APTRA Vision,<br />
Marketing Europe NCR, Augsburg 106<br />
Mehr Kundenkomfort an der automatischen Kasse 108<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 1
<strong>Zeitschrift</strong> für das gesamte Verwaltungswesen, die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben<br />
der Städte, Landkreise und Landgemeinden<br />
Organ des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik e.V.<br />
Gegründet<br />
<strong>im</strong> Jahre 1910<br />
in Berlin<br />
Verlag<br />
Kommunal-Verlag<br />
Fachverlag für Kommunalwirtschaft und Umwelttechnik<br />
Wuppertal<br />
Verlagsort Wuppertal <strong>Sonderausgabe</strong> Juli 2010<br />
Die Herausforderungen der nächsten Jahre –<br />
vom Ringen der Kommunen um ihre Gestaltungskraft<br />
Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />
Am Anfang schien es für manche, als würden die Subpr<strong>im</strong>ekrise<br />
und die nachfolgende Finanzmarktkrise rein virtuelle Ereignisse<br />
bleiben – ohne Einfluss auf das Leben der Menschen<br />
in Deutschland. Als dann eine weltweite Wirtschaftskrise<br />
folgte – mit einer Rekordschrumpfung der deutschen Wirtschaft<br />
von 5% in 2009 –, ging monatlich ein Aufatmen durch<br />
das Land, weil die Arbeitsmarktszahlen <strong>im</strong> Rahmen blieben.<br />
Gründe dafür waren vor allem die Kurzarbeiterregelung und<br />
die vergleichsweise gute Eigenkapitalsituation der Unternehmen<br />
in Deutschland, die in guten Zeiten vorgesorgt hatten.<br />
Zudem sorgten vor allem die <strong>Sparkassen</strong> dafür, dass es nicht<br />
zu der befürchteten Kreditklemme kam.<br />
Die Krise schlägt auf die öffentlichen Haushalte<br />
voll durch<br />
Spätestens aber mit Blick auf die öffentlichen Haushalte wird<br />
klar, dass die Auswirkungen der Krise schwerwiegender sind.<br />
Bund, Länder und Gemeinden haben Ende 2009 mit 1,76<br />
Billionen Euro so viel Geld geliehen wie noch nie. Und die<br />
Schulden der Kommunen erhöhten sich um 3,2 Prozent (3,8<br />
Milliarden Euro) auf 122,6 Milliarden Euro.<br />
Inzwischen ist die Krise in ein neues Stadium getreten. Ursache<br />
sind die hohen Schuldenstände einiger Staaten. Spekulationen<br />
auf den Finanzmärkten haben das Problem dann<br />
noch stark zugespitzt. Nur durch einen Stabilisierungspaket<br />
mit Bürgschaften in Höhe von 750 Milliarden Euro sehen die<br />
Bundesregierung und die europäischen Staaten die Möglichkeit,<br />
weitere Folgeschäden zu vermeiden.<br />
Dieses Paket kann aber nicht die Ursachen der Krise beheben,<br />
die Staaten haben sich vor allem Zeit gekauft. Zwar<br />
ist die Inflationsgefahr in den nächsten Jahren eher gering.<br />
Ernst wird die Lage aber spätestens in drei Jahren, wenn die<br />
eingesetzte Liquidität wieder vom Markt genommen werden<br />
muss. Die von der Föderalismuskommission beschlossene<br />
Schuldenbremse ist <strong>im</strong> Grundgesetz verankert und schreibt<br />
bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vor. Das ist auch die<br />
Zeit, in dem langfristige Stabilisierungsmaßnahmen greifen<br />
müssen. Dazu gehört neben den neuen Regeln auf den Finanzmärkten<br />
vor allem eine massive Rückführung der öffentlichen<br />
Schulden.<br />
Deutliche Reduktion der Staatsausgaben nötig<br />
Auch für Deutschland – das noch vergleichsweise gut dasteht<br />
– wird dies harte Einschnitte bedeuten. Die Schuldenstandsquote<br />
– sie gibt die Verschuldung der öffentlichen Haushalte<br />
in Relation zum Brottoinlandsprodukt (BIP) an – lag Ende<br />
2009 in Deutschland bei 73,2 Prozent; nach den Kriterien von<br />
Maastricht sind nur 60 Prozent erlaubt. In absoluten Beträgen<br />
gerechnet sind die Schulden bereits um gut 300 Mrd. Euro<br />
zu hoch.<br />
Für das Ende des laufenden Jahres wird der Schuldenstand<br />
auf über 78 % des BIP ansteigen, dass entspricht einem<br />
„Zuviel“ von rund 460 Mrd. Euro. Das lässt die Herausforderung<br />
ahnen, die ab 2011 als Einsparungen auf die Haushalte<br />
zukommen werden. Dabei sind noch nicht einmal <strong>im</strong>plizite<br />
Staatschulden wie Beamtenpensionen und Rentenanwartschaften<br />
berücksichtigt.<br />
Das erfordert ein hartes Umsteuern. In Deutschland wird das<br />
Haushaltsdefizit für 2010 – also der mit Kreditaufnahme finanzierte<br />
Anteil am jährlichen Haushalt des Staates – noch<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 3
ei 5 Prozent liegen. Berechnungen ergeben aber, dass das<br />
jährliche Defizit auf 1,8 Prozent begrenzt werden muss, will<br />
man die Schuldenstandsquote allmählich in Richtung 60 Prozent<br />
zurückführen. Und diese Rechnung geht auch nur auf,<br />
wenn ein jährliches Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent erreicht<br />
wird.<br />
Damit ergibt sich in Deutschland aber ein jährlicher Konsolidierungsbedarf<br />
von rund 80 Mrd. Euro, das sind rund 8 %<br />
aller öffentlichen Ausgaben. Dies wird nicht ohne harte Einschnitte<br />
möglich sein.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit<br />
von Staat und Kommunen zu erwarten<br />
Schon heute kann die öffentliche Hand viele ihrer Aufgaben -<br />
vom Straßenbau bis zur Bildung – kaum noch erfüllen. Nach<br />
der Krise wird sichtbar werden, das die unmittelbaren Folgen<br />
der Krise von staatlicher Seite vermutlich eingedämmt werden<br />
konnten, was aber stark an die Substanz der öffentlichen<br />
Haushalte ging. Das bedeutet, dass künftig noch weniger<br />
Mittel zur Erfüllung der alltäglichen Aufgaben zur Verfügung<br />
stehen werden: Das bedeutet mit Sicherheit auch Frust und<br />
Enttäuschungen auf Seiten der Bürger.<br />
Noch sind dies nur Szenarien, aber es sind plausible Szenarien.<br />
Vor diesem Hintergrund stehen die Kommunen heute<br />
nicht nur vor der Aufgabe, über das Jahr 2010 zu kommen,<br />
sondern sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen,<br />
wie sie unter noch schwereren Bedingungen handlungsfähig<br />
bleiben können.<br />
Diese Frage birgt deshalb eine erhebliche gesellschaftliche<br />
Brisanz, weil wir seit Jahren eine zunehmende Verdrossenheit<br />
der Bürger feststellen können: sinkendes Vertrauen in die<br />
Parteien, das Wirtschaftssystem oder in die Gerechtigkeit <strong>im</strong><br />
Land. Ein Bollwerk gegen diese Entwicklung waren in den<br />
letzten Jahren die Kommunen. Ein Grund ist, dass die Menschen<br />
dort noch erfassbare Maßstäbe und durchschaubare<br />
Zusammenhänge finden. Dort können sie begreifen, dass sie<br />
Teil einer Bürgergemeinschaft sind, in der einer für den anderen<br />
<strong>im</strong> Notfall auch einsteht. Ein Spiegel dieses Bürgersinns<br />
in den Kommunen sind nicht zuletzt die über 23 Millionen<br />
ehrenamtlich engagierten Menschen, also jeder dritte Bundesbürger<br />
über 14 Jahre. Diese Menschen fanden bisher in<br />
den Kommunen nicht nur den richtigen Rahmen für ihr Engagement,<br />
sie konnten auch erleben, wie dort <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong><br />
<strong>Raum</strong> die Bürgergemeinschaft ihr Fortkommen selbst<br />
mitgestalten konnte. Wenn die Kommunen aber wegen ihres<br />
Konsolidierungsbedarfes ihrem Anspruch auf öffentliche Daseinvorsorge<br />
für die Gemeinschaft <strong>im</strong>mer weniger gerecht<br />
werden können, dann stünden aber auch stehen viele bürgerschaftlichen<br />
Errungenschaften auf dem Spiel.<br />
Finanzielle Vorsorge ist für die Kommunen<br />
jetzt wichtig<br />
Diese zu erwartenden, fundamentalen Finanzentwicklungen<br />
können die Kommunen sicher nicht aufhalten oder gar umkehren.<br />
Was sie aber können, ist, sich bereits jetzt bestmög-<br />
lich auf die kommenden, harten Jahre vorzubereiten. Die<br />
<strong>Sparkassen</strong> stehen ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite.<br />
Als Hausbank und „geborener Partner der Kommunen“ ist die<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe mit einem Marktanteil von 45,3 %<br />
<strong>im</strong> Kommunalkreditgeschäft der wichtigste Kreditgeber der<br />
Gemeinden, Städte und Landkreise einschließlich kommunaler<br />
Zweckverbände. Zum Vergleich: Der Marktanteil der<br />
Großbanken beträgt lediglich 8,4 %. Ebenso stehen die <strong>Sparkassen</strong><br />
als Finanzierungspartner für kleinere bis mittelgroße<br />
PP-Projekte zur Verfügung. Auch hier ist die <strong>Sparkassen</strong>-<br />
Finanzgruppe Marktführer mit einem Marktanteil von rund 50<br />
%.<br />
Um die Kommunen in der aktuellen Situation noch besser beraten<br />
zu können, haben wir das „Finanzkonzept Kommunen“<br />
eingeführt. Das Spektrum dieser ganzheitlichen Beratung<br />
reicht vom Zahlungsverkehr über die Absicherung von Risiken,<br />
die opt<strong>im</strong>ale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien<br />
und Liegenschaften bis hin zu PP-Projekten. 96 % der<br />
Kommunen, die damit beraten worden sind, bewerten das<br />
Konzept mit „sehr gut“ oder „gut“.<br />
Mit der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ bietet die<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe den Gemeinden, Städten und<br />
Landkreisen zudem ein weiteres wichtiges Instrument. Es<br />
handelt sich um eine strukturierte Analyse ihres Schuldenportfolios<br />
mit direktem Mehrwert zur künftigen Steuerung des<br />
Zins- und Kreditverpflichtungen. Diese Daten werden künftig<br />
nicht nur konkrete Handlungsempfehlungen <strong>im</strong> Einzelfall,<br />
sondern auch einen Quervergleich über Deutschland hinweg<br />
ermöglichen.<br />
<strong>Sparkassen</strong> leisten mehr als nur<br />
Finanzdienstleistungen für Kommunen<br />
Diese Angebote sind ein Bekenntnis der <strong>Sparkassen</strong> zu ihrer<br />
Bedeutung für die Kommunen: Zur Aufgabenerfüllung<br />
gegründet sind sie fest <strong>im</strong> Gebiet ihres Trägers verwurzelt.<br />
Deshalb versorgen sie überall in Deutschland die Menschen<br />
und die lokale Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen. Damit<br />
schaffen sie die Basis für Arbeitsplätze und Zukunft in den<br />
Kommunen.<br />
Darüber hinaus unterstützen sie in den örtlichen Bürgergemeinschaften<br />
soziale, kulturelle und sportliche Initiativen,<br />
2009 mit stolzen 519 Millionen Euro. Dazu kommen jährlich<br />
rund 2 Milliarden Euro ertragsabhängiger Steuern. Wichtig ist<br />
es mir auch zu erwähnen, dass die <strong>Sparkassen</strong> in den Kommunen<br />
250.000 qualifizierte Arbeitsplätze anbieten und damit<br />
selbst ein wichtiger Standortfaktor sind.<br />
Zusammenfassend gilt es zu sagen: Die <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />
werden bereits aktuell durch die Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
belastet, die Herausforderungen in den nächsten<br />
Jahren werden noch größer. Deshalb steigt die Notwendigkeit,<br />
dass die Kommunen nach neuen und opt<strong>im</strong>ierten Wegen<br />
zur Sicherung ihrer Handlungsfähigkeit suchen. <strong>Sparkassen</strong><br />
sind hierzu ein Partner mit einer ganzheitlichen Sicht auf die<br />
Kommunen.<br />
4 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Finanztransaktionsteuer kann künftigen Bankenrettungsfonds finanzieren<br />
Von Heinrich Haasis – Präsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />
Es ist berechtigt und nachvollziehbar, dass man die Verursacher<br />
der größten Krise der Nachkriegszeit an den Finanzmärkten<br />
zur Lastentragung heranzieht oder von ihnen zumindest<br />
eine Vorsorge für künftige Krisen verlangt. Aus unserer<br />
Sicht ist es daher eine richtige Schlussfolgerung, künftigen<br />
Krisen zum einen durch Eigenvorsorge der Finanzakteure<br />
vorzubeugen. Das kann besonders durch höhere Eigenkapitalanforderungen<br />
geschehen. Falsch und nicht sachgerecht<br />
<strong>im</strong> Sinne dieser Überlegungen wäre es, pauschal von allen<br />
Kreditinstituten mehr Eigenkapital zu fordern. Es wäre wenig<br />
nachvollziehbar, wenn etwa die Vergabe von Krediten an mittelständische<br />
Unternehmen schwieriger oder teurer würde.<br />
Damit würde man nicht auf Krisenursachen, sondern gerade<br />
auf besonders stabiles Bankgeschäft zielen. Das macht ersichtlich<br />
keinen Sinn.<br />
Zusätzliches Eigenkapital sollte vielmehr dort eingefordert<br />
werden, wo eine hohe Systemrelevanz und/oder ein hohes<br />
Risikopotenzial hinsichtlich der getätigten Geschäfte besteht.<br />
Das muss auch außerbilanzielle Geschäfte, etwa Kreditderivate<br />
in viel höherem Maße als bisher erfassen.<br />
Ein zweites wichtiges Instrument der Vorsorge vor neuen<br />
Krisen ist die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Mit<br />
einer solchen Steuer könnten gleich mehrere Effekte erzielt<br />
werden, da sie nicht nur eine Einnahme- sondern auch eine<br />
Lenkungswirkung hat. Zum einen verteuert diese Steuer kurzfristige<br />
Spekulationen mit Finanzderivaten. Darüber hinaus<br />
könnte die Entwicklung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen<br />
und auch Aktienkursen stabilisiert werden. Dies würde Anreize<br />
schaffen, unternehmerische Aktivitäten wieder stärker<br />
<strong>im</strong> Bereich der Realwirtschaft zu tätigen.<br />
Spekulationsgeschäfte mit Derivaten waren es, die beispielsweise<br />
bis Mitte 2008 dafür gesorgt haben, dass die<br />
Rohstoffpreise in astronomische Höhen kletterten. So wurde<br />
ein Absturzpotenzial geschaffen, das, als es sich schließlich<br />
realisierte, ebenfalls durch Spekulationsgeschäfte verschärft<br />
wurde. Auch die enormen Schwankungen der Wechselkurse,<br />
insbesondere zwischen Euro und Dollar werden in aller Regel<br />
durch schnelle Spekulationen verursacht.<br />
Und schließlich hat eine Finanztransaktionsteuer eine extrem<br />
breite Basis, auf der Einnahmen generiert werden können.<br />
Denn <strong>im</strong> Gegensatz zu einer Bankenabgabe werden durch<br />
die Steuer auch institutionelle Anleger, Hedge-Fonds oder<br />
Versicherungen – also ausnahmslos alle Marktteilnehmer<br />
– erfasst. Eine Bankenabgabe, so wie von der Bundesregierung<br />
geplant, würde in Marktteilnehmer erfassen, die die<br />
Krise weder hervorgerufen, noch von ihr betroffen waren –<br />
nämlich <strong>Sparkassen</strong> und Genossenschaftsbanken. Sie soll<br />
an der Bilanzsumme von Kreditinstituten, minus Eigenkapital<br />
und Spareinlagen, bemessen werden. Diese Steuer basiert<br />
auf einer Bestandsgröße und kann deshalb die spekulativen<br />
Aktivitäten so gut wie nicht erfassen. Die Bankenabgabe würde<br />
Institute belasten, deren Geschäftsmodell darin besteht,<br />
Einlagen einzusammeln um sie als Kredite wieder in den Wirtschaftskreislauf<br />
zu bringen, um beispielsweise Unternehmen<br />
mit Finanzmitteln zu versorgen. Eine solche Bankenabgabe<br />
kann nicht <strong>im</strong> Sinne einer wirksamen Krisenbekämpfung bzw.<br />
-prävention.<br />
Will man die Finanzmärkte aber sicherer machen und Spekulationsgeschäfte<br />
wirklich eindämmen, müssen diese Geschäfte,<br />
also das Trading mit virtuellen Finanzinstrumenten,<br />
die Basis für eine Besteuerung bilden. Das vielfach erhobene<br />
Argument, eine Finanztransaktionsteuer belaste die normalen<br />
Privatanleger und könne schon deshalb nicht in Erwägung<br />
gezogen werden, geht dabei an der Realität vorbei. Dies belegt<br />
ein einfaches Beispiel. Kauft eine Privatperson Aktien <strong>im</strong><br />
Wert von 10.000 Euro und legt man eine Steuer von 0,05 Prozent<br />
bei Börsengeschäften zugrunde, so würde er dafür eine<br />
Summe von 2,50 Euro bezahlen, wenn die Steuer je zur Hälfte<br />
von Käufer und Verkäufer getragen wird. Einmalige Transaktionen,<br />
mit dem Ziel einen Finanztitel zu halten, werden also<br />
nicht nennenswert belastet. Abgesehen davon ist es zusätzlich<br />
möglich, mit den <strong>im</strong> Steuerrecht vorgesehenen Freibeträgen<br />
zu arbeiten.<br />
Ganz anders <strong>im</strong> Falle eines schnellen Spekulationsgeschäftes<br />
mit Derivaten. Auch hier ein Beispiel: Ein Dax Future hat einen<br />
(Basis-)Wert von 25 Euro je Indexpunkt, bei 6000 Punkten sind<br />
dies 150.000 Euro. Da dieser Wert die Bemessungsgrundlage<br />
der Steuer bilden würde, müsste ein Händler für Kauf und<br />
Verkauf 0,05 Prozent von 150.000 Euro, also 75 Euro, bezahlen.<br />
Bei häufigem Handel wird dies mit entsprechend hohen<br />
Beträgen teuer.<br />
Dabei werden Transaktionen umso mehr belastet, je riskanter<br />
die eigentliche Spekulation ist, je schneller spekuliert wird und<br />
je höher der Einsatz ist. Die Finanztransaktionsteuer verteuert<br />
also gezielt destabilisierende Spekulationsgeschäfte und<br />
könnte dazu beitragen, die langfristigen Schwankungen von<br />
Wechsel- oder Aktienkursen und Rohstoffpreisen zu mildern.<br />
Ein Teil dieser Steuer könnte in den von der Bundesregierung<br />
ja ohnehin geplanten Banken-Rettungsfonds eingezahlt werden.<br />
Finanziert aus der Finanztransaktionsteuer kämen hier<br />
weitaus mehr Mittel zusammen, als über eine Bankenabgabe.<br />
Dabei ist es durchaus möglich einen Fonds für systemrelevante<br />
Banken auf europäischer Ebene zu bilden und aus der<br />
jeweils national erhobenen Finanztransaktionsteuer zu finanzieren.<br />
Dabei muss klar sein, dass eine Doppelbelastung der Kreditwirtschaft<br />
mit Finanztransaktionsteuer und Bankenabgabe<br />
ausgeschlossen ist. Der politische Ehrgeiz sollte sich darauf<br />
richten, eine bessere, risikogedeckte Eigenkapitalunterlegung<br />
bei Banken zu ermöglichen. Daneben sollte das wirksamere<br />
Abgabeninstrument eingeführt werden. Das ist aus unserer<br />
Sicht die Finanztransaktionssteuer. Denn durch sie werden<br />
best<strong>im</strong>mte Aktivitäten belastet, die geeignet sind, Instabilitäten<br />
auf den Finanzmärkten hervorzurufen. Dabei muss es<br />
gleichgültig sein, ob diese virtuellen Spekulationen von Banken,<br />
Hedge-Fonds oder auch Versicherungen getätigt werden.<br />
Deswegen sollte – bei allen bekannten Schwierigkeiten –<br />
weiter für eine international abgest<strong>im</strong>mte Finanztransaktionsteuer<br />
geworben werden. Wenn es <strong>im</strong> Rahmen der weiteren<br />
G-20-Konsultationen nicht zu einer Einigung kommt, sollte<br />
die Steuer auf europäischer Ebene eingeführt werden. Schon<br />
dies würde helfen, die Entstehung künftiger Finanzkrisen wesentlich<br />
zu erschweren.<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 5
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe – Hausbank der Kommune<br />
Kommunen und Sparkasse – stabile Partnerschaft auch in der Wirtschaftskrise<br />
Von Werner Netzel – Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />
Die deutschen Kommunen sind derzeit mit großen Herausforderungen<br />
konfrontiert, wichtige gesellschaftliche Aufgaben<br />
können angesichts der <strong>kommunalen</strong> Haushaltslage nur noch<br />
bedingt wahrgenommen werden. Daher ist die stabile und<br />
verlässliche Begleitung der Kommunen durch die Institute der<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe wichtiger denn je.<br />
So sind die <strong>Sparkassen</strong> sind für ihre Träger, die Kommunen,<br />
auch in diesen herausfordernden Zeiten der wichtigste Finanzpartner.<br />
Mit einem Marktanteil von rund 45 % sind <strong>Sparkassen</strong><br />
und Landesbanken <strong>im</strong> klassischen Kommunalkreditgeschäft<br />
der mit Abstand wichtigste Kreditgeber der Städte,<br />
Gemeinden und Kreise. In absoluten Zahlen hat sich lt. Statistik<br />
der Deutschen Bundesbank der Bestand der Finanzierungen<br />
ggü. dem Jahr 2008 von rd. 70,5 Milliarden Euro um<br />
knapp 2,5 Milliarden Euro auf rd. 73 Milliarden erhöht. Das<br />
entspricht einem Zuwachs von rd. 3,2 Prozent. Diese Zahlen<br />
belegen, dass die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe zu ihrer Verantwortung<br />
steht.<br />
Zum Vergleich: der Marktanteil der Großbanken betrug in<br />
2009 lediglich 8,4 Prozent, der des genossenschaftlichen<br />
Sektors rund 2,0 Prozent.<br />
Die <strong>Sparkassen</strong> verstehen sich seit ihrer Gründung vor über<br />
200 Jahren als Bindeglied zwischen Kommunen, Unternehmen<br />
und Bevölkerung und stehen auch in dieser schwierigen<br />
Zeit zu ihrer Verantwortung gegenüber dem Mittelstand und<br />
vor allem gegenüber der öffentlichen Hand. Denn der Mittelstand<br />
in Deutschland ist für die Kommunen -allein bezogen<br />
auf die Gewerbesteuer- ein unverzichtbarer Bestandteil. So<br />
wurden <strong>im</strong> gesamten ersten Jahr 2009 knapp 62 Milliarden<br />
Euro Kredite an Unternehmen und Selbstständige von den<br />
<strong>Sparkassen</strong> neu zugesagt. Dies entspricht einer Steigerung<br />
von 3,2 Milliarden Euro bzw. + 5,5 Prozent gegenüber 2008.<br />
Public Private Partnership –<br />
Leistungsangebot der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) hat bis zum Jahr<br />
2020 einen <strong>kommunalen</strong> Investitionsbedarf in Höhe von rund<br />
47 Milliarden Euro jährlich ermittelt. Lt. dem DIFU beträgt das<br />
PPP-Potenzial p.a. 2,3 Mrd. Euro und auf Fünfjahressicht entsprechend<br />
11,3 Mrd. Euro. Insgesamt könnten lt. DIFU bis<br />
zum Jahr 2014 Maßnahmen der öffentlichen Hand auf Ebene<br />
des Bundes, der Länder und der Gemeinden <strong>im</strong> Gesamtumfang<br />
von 14,2 Mrd. Euro durch PPP umgesetzt werden.<br />
Die Investitionen der Städte, Gemeinden und Landkreise in<br />
Deutschland liegen jedoch seit einigen Jahren erheblich darunter.<br />
Angesichts dieser Situation werden die Kommunen<br />
bei der Beschaffung und Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur<br />
<strong>im</strong>mer häufiger eine Zusammenarbeit mit privaten<br />
Investoren begründen. Public Private Partnership (PPP) ist<br />
ein vielfach eingesetztes Instrument der Kommunalentwicklung<br />
und daher fester Bestandteil des Beratungsangebots<br />
und Leistungsspektrums der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe für<br />
die Kommunen. Es eröffnet den Städten, Gemeinden und<br />
Landkreisen zusätzliche Wege, Einrichtungen der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge über längere Zeiträume hinweg zu sichern<br />
und zu finanzieren. Von <strong>Sparkassen</strong> in den vergangenen Jahren<br />
mitrealisierte PPP-Projekte sind zum Beispiel die Schulen<br />
<strong>im</strong> Landkreis Harburg, Schulneubauten in Hannover und<br />
Gütersloh, ein Justizzentrum in Jena sowie die Sanierung<br />
und Erweiterung des dortigen Thermalbades. Derzeit werden<br />
PPP-Projekte in der Regel noch von größeren privaten<br />
Unternehmen durchgeführt. Die Einbindung des Mittelstands<br />
erfolgt dabei oftmals auf der Ebene von Subauftragsverhältnissen.<br />
Anliegen der <strong>Sparkassen</strong> ist es<br />
jedoch bei kleinen und mittleren PPP-Projekten – und<br />
damit in der Mehrzahl der künftigen PPP-Projekte –<br />
den Mittelstand auch direkt mit einzubeziehen. Public<br />
Private Partnership ist also nicht nur eine Chance für<br />
die Kommunen, sondern zunehmend auch für den<br />
Mittelstand.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche <strong>Sparkassen</strong>-<br />
und Giroverband (DSGV) zusammen mit dem Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) <strong>im</strong> Herbst 2009 bereits die 2. Auflage des<br />
„PPP-Handbuchs – Leitfaden für Öffentlich Private<br />
Partnerschaften“ konzipiert. Das PPP-Handbuch,<br />
das von über 80 Experten aus Verwaltung, Wirtschaft,<br />
Beraterbranche, Wissenschaft und den <strong>kommunalen</strong><br />
Spitzenverbänden erarbeitet wurde, vermittelt einen<br />
mittelstandsorientierten Gesamtüberblick über die Realisierung<br />
eines PPP-Projektes und bietet so dem öffentlichen<br />
und dem privaten Sektor praxisnahe Hilfestellung<br />
– insbesondere bei der Beurteilung der Chancen und Risiken<br />
von PPP-Alternativen. In der zweiten Auflage werden die<br />
Auswirkungen der Finanzmarktkrise beschrieben und neue<br />
Möglichkeiten von PPP in den zukunftsträchtigen Sektoren<br />
IT, Gesundheitswesen und kommunale Straßen intensiv untersucht.<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe setzt sich aufgrund ihrer <strong>kommunalen</strong><br />
Verankerung und ihrer Marktkenntnisse in jeder Region<br />
ganz besonders für die Berücksichtigung der mittelständischen<br />
Betriebe ein, um die regionale Vergabe von Planung,<br />
Bau- und Betreiberleistungen zu fördern. Sie begleitet verantwortungsbewusst<br />
die öffentlichen Auftraggeber und die<br />
privaten Auftragnehmer dabei, die erhofften Effizienzvorteile<br />
auch tatsächlich zu realisieren und die „Partnerschaft“ vor Ort<br />
tragfähig zu gestalten.<br />
6 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Folgerichtig ist die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ebenfalls Marktführer<br />
bei der Finanzierung von PPP-Projekten.<br />
An den bislang per Ende März 2010 in Deutschland umgesetzten<br />
147 PPP-Projekten waren nach eigener Recherche<br />
an über 73 PPP-Projekten Institute der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
beteiligt. Bezogen auf das Investitionsvolumen der<br />
PPP-Projekte von über 3,9 Milliarden Euro hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
einen Marktanteil von ca. 59 Prozent und<br />
somit einem Volumen von rd. 2,3 Milliarden Euro finanziert.<br />
Die Zahlen belegen deutlich, dass die <strong>Sparkassen</strong> ihre Aufgaben<br />
als bedeutendste kreditwirtschaftliche Partner der Kommunen<br />
und des Mittelstandes in Deutschland gerade in der<br />
aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise wahrnehmen und in<br />
der Lage sind, auch langfristige Finanzierungen auszulegen.<br />
Das Betreuungskonzept<br />
der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
Um jedoch noch besser auf die veränderte Bedarfslage der<br />
<strong>kommunalen</strong> Kunden einzugehen hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
eine strategische Neuausrichtung des Betreuungsansatzes<br />
durchgeführt. Zu diesem Zweck hat der Deutsche<br />
<strong>Sparkassen</strong>- und Giroverband (DSGV) <strong>im</strong> Jahr 2008/2009<br />
ein bundesweites Projekt „<strong>Sparkassen</strong>-Finanzkonzept Kommunen<br />
und Institutionelle“ durchgeführt und in enger Zusammenarbeit<br />
mit seinen Verbundpartnern Leitfäden und<br />
konkrete Handlungsempfehlungen für die umfassende, ganzheitliche<br />
Betreuung der Öffentlichen Hand auf allen Bedarfsfeldern<br />
erstellt.<br />
Merkmal und Leistungsversprechen des neuen „<strong>Sparkassen</strong>-<br />
Finanzkonzepts Kommunen und Institutionelle“ ist es, ein<br />
st<strong>im</strong>miges, auch mittelfristig gültiges Gesamtkonzept mit<br />
dem Kunden zu entwickeln. Langfristige Partnerschaft statt<br />
isolierter Produktabschlüsse – das <strong>Sparkassen</strong>-Finanzkonzept<br />
setzt auf Ganzheitlichkeit und Qualität. Das Spektrum<br />
dieser ganzheitlichen Beratung des „Konzern Kommune“<br />
reicht dabei vom Zahlungsverkehr, über die Absicherung von<br />
Risiken, die opt<strong>im</strong>ale Anlage, den richtigen Umgang mit Immobilien<br />
und Liegenschaften bis hin zu PPP-Projekten. 96 %<br />
der beratenden Kommunen bewerten das Konzept mit „sehr<br />
gut“ oder „gut“.<br />
Aus dem Finanzkonzeptgespräch resultieren dann umfangreiche<br />
Angebote zur Problemlösung, die den Wandel der<br />
Kommunen zu unternehmerisch geführten, betriebswirtschaftlich<br />
denkenden „<strong>kommunalen</strong> Konzernen“ als Ratge-<br />
ber und adäquater Gesprächspartner begleiten. Speziell ausgebildete<br />
Kommunalkundenbetreuer der Sparkasse arbeiten<br />
eng mit den Fachleuten der Verbundunternehmen der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
zusammen. So kann jede Kommune<br />
in jeder Größenordnung aus einer Hand über die Sparkasse<br />
betreut werden.<br />
Beratungsleistungen für die Öffentliche Hand<br />
durch die „DKC“<br />
In den zurückliegenden Jahren haben die <strong>Sparkassen</strong> und<br />
die Verbundpartner ihre Angebote für die Kommunen stark<br />
ausgeweitet und auf die spezifischen Bedürfnisse des „Konzern<br />
Kommune“ angepasst. Einen wichtigen Baustein bildet<br />
die Kommunalberatung. Für die direkte Beratung der Kommunen<br />
vor Ort, hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe eine bundesweit<br />
agierende Kommunalberatungsgesellschaf in ihren<br />
Reihen, die „DKC - Deka Kommunal Consult GmbH“. Diese<br />
bietet mit derzeit 15 Mitarbeitern seit 1995 (vormals unter<br />
dem Namen WestKC) der öffentlichen Hand und deren Unternehmen<br />
umfassende Leistungen bei PPP-Projekten an, wie<br />
z. B. Frühphasenberatung, Erstellung von Machbarkeitsstudien,<br />
Begleitung der Ausschreibung und der Betreuung des<br />
Verhandlungsverfahrens.<br />
Weitere wichtige und hochaktuelle Themen wie: Beratung der<br />
Kommunen und der <strong>kommunalen</strong> Stadtwerke in Fragen der<br />
Rekommunalisierung der Netzte, Kommunales Immobilienmanagement,<br />
Strategieberatung für kommunale Krankenhäuser,<br />
Begleitung des Demografischen Wandels und vor allem<br />
Einsatz von Erneuerbaren Energien <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong><br />
sind Bestandteil des Leistungsumfangs der Deka Kommunal<br />
Consult.<br />
Management von Pensionsverpflichtungen<br />
In zunehmendem Maße beschäftigen sich Kommunen und<br />
Gebietskörperschaften mit der langfristigen Finanzierbarkeit<br />
der Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten. Durch<br />
die Einführung der doppelten Buchführung in Konten (kurz:<br />
Doppik) wird diesem Thema weiter Beachtung geschenkt.<br />
Wurden die Versorgungsverpflichtungen in der Kameralistik<br />
nur in Form der jährlichen Liquiditätsabflüsse berücksichtigt,<br />
finden sie jetzt in Höhe ihres versicherungsmathematischen<br />
Gegenwerts Niederschlag in der Bilanz. Dort repräsentieren<br />
sie – aufgrund des hohen Versorgungsniveaus der Beamten<br />
– in aller Regel hohe Schuldposten. Noch bedeutender als<br />
die Bilanzauswirkungen sind die Einflüsse der Pensionen auf<br />
die Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Diese ist geprägt vom<br />
8 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Finanzierungssystem der jeweiligen Versorgungskasse und<br />
kann sowohl Umlagezahlungen als auch Erstattungsbeiträge<br />
(für Altersleistungen) umfassen. In jedem Fall hängt die Liquiditätsbelastung<br />
vom Umfang der Versorgungsleistungen und<br />
der Entwicklung der Pensionärszahlen ab. Bei der Gruppe<br />
der Pensionäre kann von einer erheblichen Steigerung in den<br />
nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren ausgegangen werden.<br />
Die Folge sind z.T. drastisch steigende Liquiditätsabflüsse für<br />
die Körperschaft.<br />
Die Finanzierung der künftigen Versorgungsleistungen tritt<br />
somit zunehmend in den Fokus kommunaler Entscheidungsträger.<br />
Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entscheidungsfindung<br />
erstellt die <strong>Sparkassen</strong> PensionsBeratung GmbH,<br />
die zentrale Beratungseinheit der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe,<br />
Finanzierungskonzepte für die Pensionsverpflichtungen für<br />
Kommunen auf Grundlage der zukünftigen Liquiditäts-belastungen.<br />
Darüber hinaus begleitet die <strong>Sparkassen</strong> Pensions-<br />
Beratung auch die Umsetzung von Finanzierungsentscheidungen.<br />
Im Rahmen eines Finanzierungskonzepts werden<br />
auf Basis einer Versorgungsanalyse, der zukünftigen von der<br />
Stadt zu tragenden Pensionsleistungen, Finanzierungsszenarien<br />
gegenübergestellt und bewertet. Die Versorgungsanalyse<br />
basiert auf versicherungsmathematischen Zeitreihen über<br />
die nächsten Jahre. Das Konzept stellt die Auswirkungen der<br />
Beamtenpensionen auf die Liquiditätslage in der Zukunft dar.<br />
Gleichzeitig wird beschrieben, wie mittels Bildung einer freiwilligen<br />
Rücklage (einmaliger und/oder sukzessiver Kapitalaufbau)<br />
künftige Liquiditätsabflüsse durch den späteren Abbau<br />
der Rücklage kompensiert werden.<br />
In Nordrhein-Westfalen und Hessen hat die SPB mittlerweile<br />
für zwei Dutzend Kommunen und Landkreise entsprechende<br />
Konzepte erstellt.<br />
„Kommunale Verschuldungsdiagnose“ –<br />
Unterstützung <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Zins-<br />
und Schuldenmanagement<br />
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes<br />
zeigen deutlich, welchen finanzwirtschaftlichen<br />
Herausforderungen Kommunen<br />
derzeit gegenüberstehen: Während in den ersten<br />
drei Quartalen in 2008 noch ein Finanzierungsüberschuss<br />
von 5,6 Milliarden Euro erzielt<br />
werden konnte, war 2009 ein Finanzierungsdefizit<br />
von 6,7 Milliarden Euro festzustellen. Die<br />
Sicherung der fehlenden Liquidität erfolgte vielfach<br />
über Kassenkredite, die infolgedessen zum<br />
dritten Quartal 2009 um über 15 Prozent auf einen<br />
Stand von 33,8 Milliarden Euro anstiegen.<br />
Allein für die Zinsausgaben mussten die <strong>kommunalen</strong><br />
Haushalte einen Betrag von ca. 4,3<br />
Milliarden Euro trotz eines historisch niedrigen<br />
Zinsniveaus aufbringen. Berechenbare und<br />
möglichst niedrige Zinsbelastungen sind daher<br />
<strong>im</strong>mens wichtig für die Planungssicherheit von<br />
Städten, Gemeinden und Landkreisen, die auf<br />
der Suche nach sicheren Lösungskonzepten<br />
<strong>im</strong>mer stärker auf die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
zugehen. Allerdings verfügen die Kommunen<br />
häufig nicht über die notwendige technische Infrastruktur<br />
und die personellen Ressourcen, um ein professionelles<br />
Finanzmanagement einzusetzen. Und Finanzinstrumente, die<br />
einerseits Chancen bieten, beinhalten <strong>im</strong>mer auch Risiken.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
unter Federführung des DSGV die bundesweite Initiative<br />
„Kommunale Verschuldungsdiagnose“ <strong>im</strong> Jahr 2010 gestartet.<br />
Im Ergebnis des Pilotprojekts „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />
erhalten aktuell 560 Kommunen über die sie<br />
begleitenden 139 Pilotsparkassen und die Landesbanken<br />
in einem ersten Schritt eine kostenlose individuelle Analyse<br />
ihres Schuldenportfolios. Gegenstand dieser kostenlosen<br />
Individualanalyse ist die transparente Aufschlüsselung aller<br />
Kassenkredite und Kreditmarktschulden sowie aller eventuell<br />
abgeschlossenen Derivate. Umfassende Kennzahlen und Szenarioanalysen<br />
sowie eine fundierte Cashflow-Analyse geben<br />
eine genaue Kenntnis über die Zahlungsbelastungen <strong>im</strong> Zeitablauf<br />
und die Sensibilität des Portfolios bei sich ändernden<br />
Marktwerten. In einem zweiten Schritt erhalten teilnehmende<br />
Kommunen einen Kennzahlenvergleich ihres Portfolios in Relation<br />
zu bundes- und regionalbezogenen Vergleichsgruppen<br />
auf Basis der 560 teilnehmenden Kommunen.<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe stellt mit der „Kommunalen<br />
Verschuldungsdiagnose“ den Städten, Gemeinden und Landkreisen<br />
ein Hilfsmittel zur Verfügung, das gerade vor<br />
dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um einbrechende<br />
Steuereinnahmen und stark steigende Ausgaben einen<br />
Beitrag zur Sicherung der Liquidität und der Handlungsfähigkeit<br />
leisten kann.<br />
Fortbildungsangebot „Kommunales Zins-<br />
und Schuldenmanagement“<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe begleitet mit weiteren Angeboten<br />
die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg<br />
der notwendigen Verwaltungsmodernisierung. Zur Unterstützung<br />
der Verantwortlichen in den Kämmereien be<strong>im</strong> Aufbau<br />
des internen Know-hows für den Aufbau eines <strong>kommunalen</strong><br />
Zins- und Schuldenmanagements, speziell <strong>im</strong> Umgang mit<br />
Derivaten, und zur Aufklärung vor allem über die „Chance-Risikoprofile“<br />
von Produkten, hat die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgrup-<br />
pe mit konzeptioneller Unterstützung durch den Deutschen<br />
Städtetag, den Deutschen Landkreistag und dem Deutschen<br />
Städte- und Gemeindebund bereits seit 2008 ein einzigartiges<br />
Fortbildungsseminar für Mitarbeiter der öffentlichen<br />
Hand entwickelt. „Von Kämmerern für Kämmerer“ ist dabei<br />
die Devise, d. h. der hochrangige Referentenpool setzt sich<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 9
aus <strong>kommunalen</strong> Experten des Deutschen Städtetages, Dozenten<br />
aus der Wissenschaft und Experten aus <strong>Sparkassen</strong><br />
und Landesbanken zusammen.<br />
Bereits über 50 Kommunen, vornehmlich kleine und mittlere<br />
Städte, mit über 190 Teilnehmens haben seit 2008 das Seminar<br />
besucht. Aktuell laufen die Planungen, um zukünftig<br />
den Teilnehmern auch eine Zertifizierung anbieten zu können,<br />
damit diese dann den geeigneten Nachweis der fachlichen<br />
Qualifikation vorlegen können.<br />
Kommunen vor schwierigen Zeiten –<br />
Die Finanzkrise und die Auswirkungen der demografischen Entwicklung<br />
Von Uwe Becker – Kämmerer der Stadt Frankfurt am Main<br />
Sinkende Geburtenraten, steigende Lebenserwartung, zunehmende<br />
Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen:<br />
Es sind massive Probleme, die Deutschland schon seit Jahren<br />
unter den Stichworten „demografische Entwicklung“ und<br />
„Generationengerechtigkeit“ prophezeit werden. Drastisch<br />
verschärft worden sind diese Szenarien durch die weltweite<br />
Finanz- und Wirtschaftskrise. Dies stellt Bund, Länder und<br />
Kommunen vor Aufgaben, die der Quadratur des Kreises<br />
gleichkommen, nämlich gleichzeitig zu sparen und insbesondere<br />
die soziale, bildungs- und arbeitsmarktpolitische Infrastruktur<br />
zukunftsgerecht umzubauen.<br />
Dramatischer Einbruch<br />
In den Jahren 2007 und 2008 sah die Zukunft der Stadt<br />
Frankfurt am Main noch ziemlich rosig aus: Die Einnahmen<br />
aus der Gewerbesteuer stiegen auf die Rekordsummen von<br />
jeweils rund 1,7 Milliarden Euro. Die Finanzkrise sorgte dann<br />
für einen jähen Absturz: Nur noch etwa 1,1 Milliarden Euro<br />
flossen bis Ende 2009 in die Stadtkasse, satte 600 Millionen<br />
Euro weniger – ein Einbruch um rund ein Drittel. Hinzu<br />
kamen 26 Millionen Euro Einbußen bei den Anteilen an der<br />
Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Verbuchte die Stadt<br />
2008 noch 3,2 Milliarden Euro an Erträgen, so waren es 2009<br />
nur noch 2,6 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr 2010 wird mit<br />
knapp 2,5 Milliarden Euro kalkuliert.<br />
Die dramatischen Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
spiegeln sich in den Jahresergebnissen der<br />
Stadt Frankfurt am Main wider: 2008 wurde ein Überschuss<br />
von 518 Millionen Euro erzielt, 2009 entstand ein Defizit von<br />
311 Millionen Euro. 2010 wird mit einem Fehlbetrag von<br />
404 Millionen Euro gerechnet, 2011 mit einem Minus von<br />
359 Millionen Euro. Dass der Frankfurter Magistrat dennoch<br />
bisher nicht – wie viele andere Städte und Gemeinden – zu<br />
drastischen Sparmaßnahmen gezwungen war, liegt an den<br />
Rücklagen, die in den Jahren der Rekordeinnahmen bei der<br />
Gewerbesteuer gebildet werden konnten: Ende 2009 verfügte<br />
die Stadt über liquide Mittel in Höhe von gut einer Milliarde<br />
Euro. Diese Summe entsprach in etwa den Verbindlichkeiten<br />
der Stadt Frankfurt (ohne die Schulden der städtischen Gesellschaften<br />
und Eigenbetriebe).<br />
Aus dem erhofften und angestrebten weiteren Abbau der<br />
Schulden wird wegen der Finanzkrise nichts mehr. Immerhin<br />
aber reichen die Rücklagen voraussichtlich aus, um wenigstens<br />
die Jahresdefizite bis einschließlich 2011 auszugleichen.<br />
Verglichen mit vielen anderen Kommunen befindet sich<br />
Frankfurt am Main also trotz massiver Einnahmeverluste infolge<br />
der Finanzkrise noch <strong>im</strong>mer in einer relativ guten Ausgangsposition.<br />
Der finanzielle Spielraum schrumpft<br />
Dennoch hat sich durch die Finanzkrise der Spielraum für<br />
Investitionen in die Anpassung der <strong>kommunalen</strong> Infrastruktur<br />
an die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung<br />
erheblich verringert. Dabei bringt diese Entwicklung<br />
<strong>im</strong>mense Probleme für viele Kommunen mit sich: Vielerorts<br />
sinken die Geburten- und damit später auch die Schülerzahlen,<br />
während die Zahl der älteren Menschen zun<strong>im</strong>mt. In<br />
absehbarer Zeit gibt es dann zu viele Schulen und Kindergärten,<br />
während altersgerechte Wohnungen und Pflegehe<strong>im</strong>e zu<br />
schaffen sind.<br />
Zwar steht Frankfurt, wie noch darzulegen ist, hinsichtlich der<br />
demografischen Veränderungen nicht unter akutem Handlungsdruck.<br />
Doch standen vor der Krise noch ausreichend<br />
Mittel zur Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur und für<br />
Zukunftsinvestitionen zur Verfügung, so gilt es in absehbarer<br />
Zeit, stärker Prioritäten zu setzen. Dies wird nicht ohne politische<br />
Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen<br />
Interessengruppen gehen. Der <strong>im</strong> Interesse einer<br />
längerfristig angelegten Politik eigentlich sinnvollen parteiübergreifenden<br />
Verständigung auf gemeinsame Zukunftsprojekte<br />
ist das nicht gerade zuträglich. Ohnedies ist ein nicht zu<br />
leugnendes Problem, dass der demografische Wandel eine<br />
vorausschauende und langfristig angelegte Kommunalpolitik<br />
erforderlich macht, die Politik sich jedoch üblicherweise an<br />
den vergleichsweise kurzfristigen Legislaturperioden orientiert.<br />
Daher sind alle Parteien aufgefordert, diese Aufgaben<br />
gemeinsam zu lösen.<br />
Frankfurt hat relativ gute Perspektiven<br />
Dabei hat die Stadt Frankfurt am Main vergleichsweise gute<br />
Perspektiven, die sich abzeichnenden demografischen Veränderungen<br />
bewältigen zu können. So betonte Professor Dr.<br />
Heinrich Mäding, Leiter des Instituts für Urbanistik in Berlin,<br />
bereits 2005 bei einem Vortrag in Frankfurt am Main, die Stadt<br />
werde bei dem sich abzeichnenden demografischen Wandel<br />
zwischen 2005 und 2020 „voraussichtlich zu den Großstädten<br />
mit dem niedrigsten demografischen Problemdruck“ zählen.<br />
Grundlage der Prognose waren mehrere Umfragen der Fachkommission<br />
Stadtentwicklungsplanung des Deutschen Städtetages<br />
in deutschen Großstädten. Danach wurde in drei Kategorien<br />
unterschieden:<br />
1. „Wachsende Städte“ mit einem Bevölkerungszuwachs<br />
von mehr als drei Prozent zwischen 2005 und 2020. Dazu<br />
gehören unter anderem Hamburg, Augsburg, Leipzig, Heidelberg,<br />
Oldenburg und Potsdam.<br />
10 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
2. „Schrumpfende Städte“ mit einem Bevölkerungsrückgang<br />
um mehr als drei Prozent. Dazu zählen unter anderem<br />
Düsseldorf, Braunschweig, Mönchengladbach, Solingen<br />
und Stuttgart. Besonders stark betroffen sind vor allem<br />
ostdeutsche Städte wie Schwerin, Magdeburg. Chemnitz<br />
und Halle, denen ein Einwohnerschwund von bis zu 18,5<br />
Prozent bevorsteht.<br />
3. „Stagnierende Städte“ mit Zuwächsen oder Einbußen von<br />
jeweils weniger als drei Prozent. Dabei gibt es leichte Zuwächse<br />
für Nürnberg, Mannhe<strong>im</strong>, Osnabrück und Dresden<br />
sowie leichte Verluste für Kiel, Heilbronn, Karlsruhe und<br />
Münster. Mit exakt 0,0 Prozent erwarteter Veränderungen<br />
liegt Frankfurt am Main genau in der Mitte!<br />
Als so genannte demografische Belastungsindikatoren, die<br />
besondere Herausforderungen für die <strong>kommunalen</strong> Akteure<br />
mit sich bringen, gelten die Zahl der jungen Einwohnerinnen<br />
und Einwohner (unter 20 Jahre) und der Älteren (über 65<br />
Jahre). Frankfurt liegt auch be<strong>im</strong> Jugendquotienten <strong>im</strong> Jahr<br />
2020 mit 25,3 Prozent <strong>im</strong> Mittelfeld der „stagnierenden Städte“.<br />
Be<strong>im</strong> Altenquotienten hat Frankfurt mit 25,0 Prozent den<br />
zweitgünstigsten Wert überhaupt. Mit anderen Worten: Die<br />
absolute Zahl der Jungen und Älteren wird sich bis 2020 nur<br />
wenig verändern. Dass „keine raschen Veränderungen der<br />
Nachfrage nach altersabhängiger Infrastruktur“ zu erwarten<br />
seien, so Professor Mäding, stelle „eine ausgesprochen günstige<br />
demografische Konstellation“ dar.<br />
Zeit für Konzepte<br />
Der Handlungsdruck in Frankfurt am Main ist also verhältnismäßig<br />
gering. Konzeptionelle Überlegungen können sorgfältig<br />
angestellt und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen<br />
werden. Dies geschieht denn auch, und zwar insbesondere<br />
in der Altersplanung und in der Integrationspolitik.<br />
Das Projekt der so genannten partizipativen Altersplanung<br />
wurde 2003/04 mit Datenerhebungen und Befragungen begonnen.<br />
2006 mündete dies zunächst in sehr umfangreiche<br />
Teilberichte. Seither wird daran gearbeitet, die Erkenntnisse<br />
unter anderem in Diskussionsforen mit Bürgerinnen und Bürgern<br />
in konkrete Vorhaben umzusetzen. Ziel ist es, möglichst<br />
frühzeitig – zum Beispiel durch Befragung von 50-jährigen<br />
Bürgerinnen und Bürger – die Wünsche der künftigen Rentnergeneration<br />
zu ermitteln. Zudem sollen diese Vorstellungen<br />
mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt in Einklang gebracht<br />
werden.<br />
Auf die sich abzeichnende Zunahme der Pflegebedürftigen<br />
ist die Stadt Frankfurt am Main relativ gut vorbereitet: Derzeit<br />
stehen zum Beispiel rund 400 freie Plätze in Altenpflegehe<strong>im</strong>en<br />
zur Verfügung. Klar ist aber auch, dass die Versorgung<br />
der alten Menschen, die in ihrer vertrauten Umgebung<br />
weiter selbstbest<strong>im</strong>mt leben wollen, in den kommenden Jahren<br />
erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Immer mehr ältere<br />
Menschen sind auf Grundsicherung zusätzlich zu ihrer<br />
Rente angewiesen, was mittlerweile die Stadt Frankfurt am<br />
Main durchschnittlich rund 80 Millionen Euro <strong>im</strong> Jahr kostet.<br />
Daneben stellen sich die Fragen nach der medizinischen Versorgung,<br />
aber auch nach der Versorgung mit Lebensmitteln.<br />
In diesem Zusammenhang spielt der Verlust an kleinen Läden<br />
in den Stadtteilen eine erhebliche Rolle.<br />
Im Alter zurück in die Großstadt?<br />
Nicht einfach ist es, den vermeintlichen Trend zu verifizieren,<br />
demzufolge ältere Menschen dazu neigen, den Lebensabend<br />
in der Großstadt zu verbringen und deshalb wieder vom Umland<br />
in die Stadt zurückzuziehen. Dies erscheint zwar insofern<br />
plausibel, als gerade in einer flächenmäßig kleinen Großstadt<br />
wie Frankfurt alle wichtigen medizinischen und kulturellen<br />
Angebote relativ schnell und bequem zu erreichen sind. Allerdings<br />
sind sowohl adäquate Eigentums- oder Mietwohnungen<br />
als auch entsprechende Betreuungsangebote in He<strong>im</strong>en<br />
verhältnismäßig teuer. Angesichts knapper Flächen und<br />
entsprechend hoher Baupreise ist auch keine nennenswerte<br />
Ausweitung dieses Angebots mit städtischer Unterstützung<br />
möglich.<br />
Was die Stadt ermöglichen kann, sind abwechslungsreiche<br />
kulturelle Angebote und genügend Treffpunkte für noch rüstige<br />
alte Menschen. Ein weiteres wichtiges Ziel der städtischen<br />
Seniorenpolitik ist es, neue altersgerechte Formen<br />
des Wohnens, des Zusammenlebens und der Hilfsangebote<br />
<strong>im</strong> Alltag aufzubauen. Dies soll in erster Linie durch die Umschichtung<br />
von Mitteln aus nicht mehr zeitgemäßen oder nur<br />
gering nachgefragten Angeboten finanziert werden. Nicht zuletzt<br />
kann die Stadt das ehrenamtliche Engagement fördern.<br />
Gerade Menschen, die aus dem Berufsleben ausscheiden,<br />
sind an ehrenamtlichen Tätigkeiten oftmals sehr interessiert.<br />
Und von ihren Erfahrungen können viele Institutionen profitieren.<br />
Derzeit steigen die Geburtenzahlen<br />
Während die Veränderungen bei der älteren Bevölkerung<br />
ziemlich verlässlich vorhergesagt werden können, sind die<br />
Prognosen bei den Geburtenzahlen schwierig. In Frankfurt<br />
am Main war zuletzt in Schlagzeilen von einem regelrechten<br />
Babyboom zu lesen. Tatsächlich ist die Zahl der in Frankfurt<br />
geborenen Kinder seit dem Jahr 2000 ständig angestiegen,<br />
ausgenommen das Jahr 2006. 2007 kamen 7055 Kinder zur<br />
Welt, 939 (15 Prozent) mehr als <strong>im</strong> Jahr 2000. Mehr Kinder<br />
waren zuletzt 1969 geboren worden.<br />
Die Frage ist, ob es Hinweise auf einen anhaltender Trend zu<br />
mehr Geburten gibt. Zu berücksichtigen ist dabei zum einen<br />
die Entwicklung der Zahl von Frauen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter<br />
(15 bis 44 Jahre) und das Alter der Mütter bei der Geburt<br />
ihres ersten Kindes. Dabei zeigt sich, dass heute die Mütter<br />
<strong>im</strong> Durchschnitt bei der Geburt ihres Kindes älter sind als vor<br />
einigen Jahren bzw. Jahrzehnten. Seit den 1970er Jahren hat<br />
die Geburtenhäufigkeit bei den 20- bis 24-jährigen Frauen am<br />
stärksten abgenommen: 1967 kamen 111 Kinder auf 1000<br />
Frauen, 2007 waren es nur noch 39 Kinder. Deutlich gestiegen<br />
sind insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre dagegen<br />
die durchschnittlichen Kinderzahlen bei den 30- bis 39-jährigen<br />
Frauen. Zwischen 1960 und 1980 wurde die Hälfte aller<br />
Kinder von Müttern bis zum Alter von 26 Jahren geboren,<br />
1990 lag dieses so genannte Medianalter bei 28 Jahren, bis<br />
2007 stieg es auf 31 Jahre. Anke Wörner stellte folglich in<br />
einer Untersuchung für die Frankfurter Statistischen Berichte<br />
1/2009 fest, dass die steigenden Geburtenzahlen in Frankfurt<br />
am Main „nicht allein durch eine höhere Fruchtbarkeit (…),<br />
sondern vor allem durch altersstrukturelle Verschiebungen<br />
bei den Geburten“ bedingt seien. Derzeit bringen demnach<br />
vor allem Frauen der Jahrgänge 1970 bis 1979 Kinder zur<br />
Welt.<br />
Weniger gebärfähige Frauen<br />
Ein Blick auf die Altersstrukturen in Frankfurt am Main zeigt<br />
allerdings, dass die Zahl der Frauen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter abnehmen<br />
wird. Innerhalb der nächsten 15 Jahre ist daher auch<br />
mit einer sinkenden Geburtenzahl zu rechnen. Wobei derlei<br />
12 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Prognosen mit einigen Unbekannten zu tun haben: So könnte<br />
sich die Zahl der Zuwanderinnen <strong>im</strong> gebärfähigen Alter aufgrund<br />
einer wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften<br />
deutlich erhöhen. Außerdem ist offen, wie sich Erhöhungen<br />
oder Kürzungen staatlicher Zuwendungen – beispielsweise<br />
das Elterngeld – letztlich auf die Geburtenraten auswirken.<br />
Gleichwohl hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main<br />
entschieden, einen Schwerpunkt der Investitionen bei der<br />
Kinderbetreuung und bei Sanierung bzw. Neubau von Schulen<br />
zu setzen. Von den 400 Millionen Euro an Investitionen<br />
<strong>im</strong> Jahr 2009 entfielen gut ein Viertel (104 Millionen Euro) auf<br />
Bildung und Kinderbetreuung. Davon wiederum waren 72<br />
Millionen für Unterhaltung, Sanierung und Erweiterung der<br />
Schulen geplant, weitere 25,5 Millionen Euro für Investitionen<br />
oder Zuwendungen zu Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />
Erklärtes Ziel ist es, dadurch (noch) attraktiver<br />
für junge Familien zu werden. Und zwar aus der Überzeugung<br />
heraus, dass schon in wenigen Jahren aufgrund des<br />
Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben<br />
ein Wettbewerb um Arbeitskräfte entbrennen wird.<br />
Attraktiv für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu<br />
sein, ist spätestens dann auch ein wichtiger Standortfaktor.<br />
Auf dem Weg zur Familienstadt<br />
Als hilfreich bei diesen Anstrengungen erwiesen sich für<br />
Frankfurt die Konjunkturprogramme von Bund und Land Hessen.<br />
Rund 107 Millionen der insgesamt 169 Millionen Euro<br />
aus den beiden Programmen werden ebenfalls in Sanierung<br />
und Neubau von Schulen investiert. Dies trägt wesentlich<br />
dazu bei, trotz der Probleme durch die Finanzkrise an der<br />
kommunalpolitischen Zielsetzung, die führende Familienstadt<br />
in Deutschland zu werden, festhalten zu können.<br />
2010 werden zusätzlich rund 1800 und 2011 weitere knapp<br />
1700 Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Jährlich<br />
rund 105 Millionen Euro fließen an den Betrieb Städtische<br />
Kitas, mit 172 bzw. 193 Millionen Euro bezuschusst die Stadt<br />
Frankfurt am Main 2010 und 2011 außerdem den Betrieb von<br />
Einrichtungen freier Träger. Damit Eltern frei über die Betreuungsform<br />
für ihre Kinder entscheiden können, wird darüber<br />
hinaus mit Tagesmüttern und Betreuungseinrichtungen von<br />
Unternehmen kooperiert. Außerdem ermöglicht es Müttern<br />
und Vätern, Beruf und Kindererziehung individuell miteinander<br />
zu vereinbaren.<br />
Untermauert wird die Richtigkeit dieser Politik durch die 2008<br />
erschienene Studie „Demografie konkret“ der Bertelsmann-<br />
Stiftung, derzufolge Frankfurt am Main zu einem „Cluster“<br />
von deutschen Städten gehört, für die folgende Merkmale<br />
gelten:<br />
1. Ein starkes wirtschaftliches Wachstum verbunden mit einer<br />
weit überdurchschnittlichen Arbeitsplatzdichte. Mit rund<br />
600 000 Erwerbstätigen ist Frankfurt am Main bundesweit<br />
die Stadt mit der höchsten Arbeitsplatzdichte.<br />
2. Ein hoher Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund.<br />
24 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner sind Migranten,<br />
weitere 12 Prozent sind deutsche Staatsangehörige<br />
mit Migrationshintergrund.<br />
3. Eine stabile Entwicklung der jugendlichen Bevölkerung. So<br />
liegen insbesondere die Schülerzahlen relativ stabil bei 85<br />
000.<br />
Vorrang für die Integrationspolitik<br />
Eine der wichtigsten Aufgabe der Frankfurter Kommunalpo-<br />
litik in den kommenden Jahren wird die Integrationspolitik<br />
sein. Insbesondere in der schulischen und beruflichen Ausbildung<br />
junger Menschen mit Migrationshintergrund besteht<br />
eine der größten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen.<br />
Denn der durch die wachsende Zahl an Rentnerinnen<br />
und Rentnern ohnedies brüchig gewordene Generationenvertrag<br />
gerät zusätzlich durch die zunehmende Zahl<br />
junger Frauen und Männer mit Migrationshintergrund unter<br />
Druck. Wenn es dabei bleiben soll, dass die Renten von der<br />
nachfolgenden Generation der Beschäftigten finanziert werden,<br />
dann muss es gelingen, möglichst alle jungen Migrantinnen<br />
und Migranten gut auszubilden und in sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen. Vom<br />
Wohnungsmarkt über die Kinderbetreuung und die Bildungseinrichtungen<br />
bis zum Arbeitsmarkt steht die Stadt Frankfurt<br />
in dieser Hinsicht vor <strong>im</strong>mensen Herausforderungen.<br />
Bemerkenswert ist, dass – wie aus dem Statistischen Jahrbuch<br />
2008 hervorgeht – der Anteil ausländischer Kinder an<br />
der Geburtenzahl in Frankfurt am Main in den vergangenen<br />
Jahren nicht zugenommen, sondern abgenommen hat. Im<br />
Jahr 2000 lag der Anteil der deutschen Babys noch bei 41,5<br />
Prozent, gegenüber 44,7 Prozent ausländischer Babys. Seither<br />
nahm der Anteil der deutschen Kinder an den Neugeborenen<br />
kontinuierlich zu: 2007 betrug er 53,1 Prozent gegenüber<br />
35,5 Prozent an ausländischen Kindern. Entscheidend dazu<br />
beigetragen hat allerdings das neue Staatsbürgerschaftsrecht.<br />
Dieses sieht das Optionsrecht vor, das in Frankfurt am<br />
Main zunehmend genutzt wird. Immerhin 1063 der 7055 <strong>im</strong><br />
Jahr 2007 geborenen Kinder erhielten nach dem Optionsrecht<br />
die deutsche Staatsbürgerschaft.<br />
Deutschkenntnisse sind entscheidend<br />
Diese statistischen Feinheiten machen es den Kommunalpolitikern<br />
nicht gerade leichter, die Aufgaben zu erkennen. Dass<br />
ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat, bedeutet nicht<br />
zwingend, dass es auch in einer Familie mit guten deutschen<br />
Sprachkenntnissen aufwächst. In Frankfurt am Main wird<br />
deshalb ein Schwerpunkt auf die Früherziehung in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
gelegt. Möglichst früh soll mit der<br />
Sprachschulung begonnen werden. Programme wie „Mama<br />
lernt Deutsch – Papa auch“, das vor mehr als einem Jahrzehnt<br />
begonnen wurde, haben sich dabei als sehr hilfreich<br />
erwiesen, weil sie neben der Sprachförderung der Kindern<br />
auch der Integration der Eltern dienen. Allerdings ist es unverändert<br />
schwer, ausländische Männer für Deutschkurse zu<br />
gewinnen. Nach wie vor zählt der hohe Anteil ausländischer<br />
Jungen und Mädchen an den Schulabgängern ohne Abschluss<br />
zu den größten Problemen der Bildungspolitik. Zwar<br />
ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss<br />
von 358 <strong>im</strong> Schuljahr 2005/06 auf 263 (2007/08)<br />
zurückgegangen, aber der Anteil der ausländischen Schülerinnen<br />
und Schüler liegt mit 147 bzw. 118 <strong>im</strong>mer noch relativ<br />
hoch. Auffallend ist auch, dass unverändert der Anteil<br />
ausländischer Jugendlicher mit den höher qualifizierenden<br />
Schulabschlüssen geringer wird. Tendenziell zeichnen sich<br />
jedoch insgesamt Verbesserungen ab. Offensichtlich wirken<br />
die zahlreichen Förderprogramme, von der ganztägigen<br />
Betreuung bis zu gezielten individuellen Hilfen. Der laufende<br />
Ausbau von Kindertagesstätten, verbunden mit der zusätzlichen<br />
Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern dürfte diese<br />
Entwicklung weiter verbessern.<br />
Segregation vermeiden<br />
Wichtig ist dabei auch, der Konzentration von Familien mit<br />
geringen Einkommen und/oder mit Migrationshintergrund in<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 13
einzelnen Stadtteilen oder Wohnquartieren entgegenzuwirken.<br />
Segregation, also die räumlich ungleiche Verteilung von<br />
Bevölkerungsgruppen <strong>im</strong> Stadtgebiet zu vermeiden, ist ein<br />
wichtiges Ziel der Frankfurter Stadtpolitik. Zwar erleichtern<br />
so genannte Einwanderungsquartiere den Zuwanderern das<br />
Einleben, jedoch führen sie auch dazu, dass nicht Deutsch<br />
gesprochen wird und damit insbesondere die Kinder schlechtere<br />
Bildungs- und Berufsperspektiven haben. Das Phänomen<br />
der Segregation ist freilich nicht nur bei Eltern oder<br />
Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund zu beobachten,<br />
sondern auch bei einkommensschwachen deutschen Eltern<br />
und Alleinerziehenden.<br />
In einigen Städten ist zu beobachten, dass deutsche Bewohnerinnen<br />
und Bewohner so genannte sozial problematische<br />
Quartiere verlassen, wenn an den Schulen Migrantenkinder<br />
dominieren oder wenn es <strong>im</strong> alltäglichen Zusammenleben zu<br />
Konflikten mit best<strong>im</strong>mten ethnischen Gruppen kommt. In<br />
Frankfurt am Main sind deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />
entwickelt worden, um derlei Konflikte zu vermeiden<br />
und eine heterogene Struktur in den Stadtteilen und Wohnquartieren<br />
zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel Quartiersmanager.<br />
Entscheidend ist jedoch, dass die städtische<br />
Wohnungsbaugesellschaft über einen großen Wohnungsbestand<br />
verfügt, der es ermöglicht, die Belegung der Quartiere<br />
zu steuern.<br />
Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern<br />
Ein umfassendes Integrationskonzept, das in den vergangenen<br />
Monaten auch mit den Bürgerinnen und Bürgern<br />
öffentlich diskutiert worden ist, wird <strong>im</strong> Herbst von der Stadtverordnetenversammlung<br />
verabschiedet. Darin werden die<br />
weiteren Handlungsfelder der Integrationspolitik beschrieben<br />
und Leitlinien für die Zukunft beschlossen.<br />
Konzeptionell ist die Stadt Frankfurt am Main damit gut vorbereitet<br />
auf den demografischen Wandel. Die Investitionen in<br />
Kinderbetreuung und Bildung, der Ausbau der Angebote für<br />
ältere Menschen und die zahlreichen Projekte der Integrationspolitik<br />
sind geeignet, den größten Teil der erkennbaren<br />
Aufgaben zu bewältigen.<br />
Derzeit ist die Stadtpolitik auf Konsolidierung und Kontinuität<br />
ausgerichtet. Die Schulden sollen weiter reduziert, zumindest<br />
aber möglichst nicht erhöht werden. Kontinuierlich<br />
will die Stadt Frankfurt am Main zugleich ihre Chancen <strong>im</strong><br />
Wettbewerb der Regionen um Unternehmen und Arbeitskräfte<br />
verbessern. Dabei spielt die sich abzeichnende demografische<br />
Entwicklung eine zentrale Rolle. In den nächsten zehn,<br />
fünfzehn Jahren kommen die geburtenstarken Jahrgänge ins<br />
Rentenalter. Dann droht, auch bei qualifizierten Fachkräften,<br />
ein beträchtlicher Nachwuchsmangel. Zugleich kommen auf<br />
<strong>im</strong>mer weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte <strong>im</strong>mer<br />
mehr Rentnerinnen und Rentner. Diese Entwicklung birgt<br />
erheblichen ökonomischen, sozialen und politischen Sprengstoff.<br />
Widerstreit der Interessen<br />
Die Politik steht vor der schwierigen Herausforderung, zukunftsgerechte<br />
Prioritäten zu setzen, ohne die Legit<strong>im</strong>ierung<br />
durch die jeweils eigene Wählerklientel aufs Spiel zu setzen.<br />
Gelingen kann dies freilich nur, wenn der älteren Generation<br />
bewusst ist – oder bewusst gemacht werden kann –, dass<br />
es auch in ihrem eigenen Interesse ist, Schwerpunkte bei<br />
der Bildung und bei der Integration zu setzen. Viel Zeit bleibt<br />
nämlich nicht. Der letzte geburtenstarke Jahrgang, der des<br />
Jahres 1964, geht in zwei Jahrzehnten in Rente. Bis dahin<br />
muss es gelingen, die Kinder von heute gut auszubilden, damit<br />
sie qualifizierte Arbeitsplätze finden, sich beruflich entfalten,<br />
Familien gründen und letztlich auch die Rentenbeiträge<br />
bezahlen können. Umgekehrt wird sicher auch die Rentnergeneration<br />
aufgefordert sein, sich noch stärker als bisher für<br />
das Gemeinwohl zu engagieren.<br />
Gelingt dies nicht, bleibt nur die Möglichkeit, mehr Arbeitskräfte<br />
<strong>im</strong> Ausland anzuwerben. Sonst drohen die Verlagerung<br />
von Arbeitsplätzen ins Ausland und hohe Erwerbslosigkeit <strong>im</strong><br />
Inland. Dann wäre auch das Rentenniveau nicht zu halten.<br />
Letztlich könnte dies auch die finanziellen Spielräume der<br />
Kommunen weiter reduzieren und insgesamt zu einer bedenklich<br />
Abwärtsspirale führen.<br />
Die spannende Frage für Frankfurt am Main ist, ob die finanziellen<br />
Ressourcen in den kommenden Jahren noch ausreichen<br />
werden, um die <strong>im</strong> Rahmen des demografischen Wandels<br />
anstehenden Aufgaben <strong>im</strong> erforderlichen Ausmaß fortsetzen<br />
bzw. neu angehen zu können. Der derzeit laufende Bau von<br />
Schulen und Kindergärten wird in den nächsten Jahren hohe<br />
Folgekosten verursachen. Wichtig <strong>im</strong> Wohnungsbau sind zusätzliche<br />
Angebote für junge Familien und die Schaffung altersgerechter<br />
Wohnungen.<br />
Die Haushaltsprobleme, die viele andere Kommunen zu<br />
Einsparungen zwingen, verdüstern auch die Perspektiven<br />
in Frankfurt am Main. Erholt sich die Konjunktur nicht spätestens<br />
<strong>im</strong> nächsten Jahr, droht Frankfurt <strong>im</strong> Jahr 2012 ein<br />
Haushaltsloch von 300 bis 400 Millionen Euro. Dies lässt sich<br />
dann nur noch durch neue Schulden oder durch erhebliche<br />
Einsparungen schließen. Beides droht zu Lasten der künftigen<br />
Generationen zu gehen.<br />
Kommunen brauchen Hilfen<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl der Bund, als auch<br />
das Land Hessen bisher den Kommunen kaum Hilfen zur<br />
Lösung der Herausforderungen durch die demografische<br />
Entwicklung anbieten. Im Gegenteil: Bund und Land planen<br />
Einsparungen, die den ohnedies schon geringen finanziellen<br />
Spielraum der Kommunen weiter beschneiden. Dabei ist jetzt<br />
schon der weit überwiegende Teil der <strong>kommunalen</strong> Ausgaben<br />
durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben, häufig<br />
ohne entsprechende finanzielle Zuweisungen, wie sie nach<br />
dem Konnexitätsprinzip geboten wären. Kürzt zum Beispiel<br />
das Land Hessen, wie geplant, 400 Millionen Euro jährlich<br />
aus dem Kommunalen Finanzausgleich, bleibt den Kommunen<br />
nur die Wahl, den Rotstift bei ihren wenigen freiwilligen<br />
Leistungen anzusetzen. In Frankfurt am Main zählen zu<br />
diesen freiwilligen Leistungen aber gerade viele soziale, bildungs-<br />
und integrationspolitisch wichtige Projekte.<br />
Nicht minder bedrohlich für die Handlungsfähigkeit einer<br />
Großstadt wie Frankfurt am Main sind die Pläne der Bundesregierung,<br />
die Gewerbesteuer abzuschaffen. Stattdessen<br />
sollen die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer<br />
erhalten und das Recht, einen Zuschlag zur Einkommensteuer<br />
und Körperschaftssteuer zu erheben. Frankfurt ist<br />
– wie nur wenige andere Städte in Deutschland – in besonders<br />
hohem Maße von den Gewerbesteuer-Einnahmen abhängig.<br />
Müssten hohe Summen durch kommunale Zuschläge<br />
von Unternehmen und Beschäftigten erhoben werden, dürfte<br />
ein Exodus ins Umland drohen. Ein funktionierendes und für<br />
die Zukunftsaufgaben durchaus gewappnetes Gemeinwesen<br />
könnte dadurch schwer beschädigt werden.<br />
14 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 15
Bessere Rahmenbedingungen schaffen<br />
Entscheidend wird also sein, dass für die Bewältigung der<br />
anstehenden Herausforderungen geeignete Rahmenbedingungen<br />
für die Kommunen geschaffen werden. Ausreichende<br />
finanzielle Mittel benötigen dabei nicht nur Großstädte wie<br />
Frankfurt am Main, sondern auch und gerade die „wachsenden“<br />
bzw. „schrumpfenden“ Städte, die weitaus schneller als<br />
Frankfurt auf die Folgen des demografischen Wandels rea-<br />
Städte und Gemeinden in der Finanzkrise<br />
gieren müssen. Hier bietet sich die Mitfinanzierung von Modellprojekten<br />
und Wettbewerben durch die Europäische Union,<br />
den Bund und die Bundesländer an. Eine ebenso wichtige<br />
Rolle spielt die Zusammenarbeit in der Region Frankfurt<br />
RheinMain. Insbesondere be<strong>im</strong> Wohnungsbau, aber auch bei<br />
der Ansiedlung von Unternehmen, bei der medizinischen Versorgung,<br />
bei den Schulen oder bei der Versorgung mit Pflegeplätzen<br />
sind gemeinsame Lösungen möglich, von denen alle<br />
Beteiligten profitieren können.<br />
Von Dr. Gerd Landsberg – Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin<br />
Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat Deutschland in<br />
die stärkste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik gestürzt.<br />
Mit -5 Prozent war das Bruttoinlandsprodukt in 2009<br />
so stark rückläufig wie noch nie in der Nachkriegszeit. Im<br />
Zuge dieser Entwicklung stieg das öffentliche Finanzierungsdefizit<br />
<strong>im</strong> Jahr 2009 auf über -100 Milliarden Euro. Dies ist das<br />
bislang höchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte<br />
in Deutschland. Es ist Ergebnis einerseits rückläufiger<br />
Einnahmen, wobei insbesondere die Steuereinnahmen <strong>im</strong><br />
Vergleich zum Vorjahr um -35 Milliarden Euro zurückgingen.<br />
Andererseits stiegen gleichzeitig die Ausgaben merklich; vor<br />
allem aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.<br />
Es zeigt sich also mehr als deutlich: Der wirtschaftliche Einbruch<br />
belastet die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen<br />
in Deutschland enorm, und zwar weit über das Jahr<br />
2009 hinaus!<br />
Die Lage in den Kommunen<br />
Wie ist die Lage in den Kommunen? Sie ist katastrophal!<br />
Kommunale Einnahmen und Ausgaben driften zunehmend<br />
auseinander. Das Jahr 2009 haben die Kommunen mit einem<br />
Finanzierungsdefizit von -7,2 Milliarden Euro abgeschlossen.<br />
Damit stürzte das kommunale Finanzierungssaldo nach<br />
einem Finanzierungsüberschuss von +7,7 Milliarden Euro <strong>im</strong><br />
Jahr 2008 innerhalb nur eines Jahres um fast -15 Milliarden<br />
Euro ab. Städte und Gemeinden drohen vom Sog der Rezession<br />
in den Abgrund gerissen zu werden, denn die Schere<br />
zwischen wegbrechenden Einnahmen und steigenden Ausgaben<br />
wird sich <strong>im</strong> laufenden Jahr weiter öffnen. Prognostiziert<br />
ist ein Anstieg des <strong>kommunalen</strong> Finanzierungsdefizits<br />
auf über -15 Milliarden Euro. Auch in den kommenden Jahren<br />
wird sich das Defizit der Kommunen <strong>im</strong> zweistelligen Milliardenbereich<br />
bewegen.<br />
Strukturelle Unterfinanzierung<br />
Aber die schwierige Situation der <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />
allein auf die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zurückzuführen,<br />
griffe zu kurz. Nur ein Teil der Probleme ist eine Folge<br />
der Krise. Tatsächlich ist die Schieflage der <strong>kommunalen</strong><br />
Finanzen Ergebnis einer sich seit Jahren vollziehenden Entwicklung.<br />
Betrachtet man einmal die Finanzierungssalden der<br />
Kommunen über einen längeren Zeitraum (1992-2009) zeigt<br />
sich, dass die Kommunen lediglich in den kurzen Drei-Jahres-Zeiträumen<br />
von 1998 bis 2000 und 2006 bis 2008 Finanzierungsüberschüsse<br />
erzielen konnten. In den anderen zwölf<br />
Jahren verzeichneten die Städte und Gemeinden Finanzierungsdefizite<br />
von durchschnittlich -5 Milliarden Euro. Tatsache<br />
ist also: Die Kommunen in Deutschland sind strukturell<br />
unterfinanziert!<br />
In der Schuldenfalle<br />
Diese strukturelle Unterfinanzierung zeigt sich auch deutlich<br />
darin, dass es den Städten und Gemeinden auch in den wirtschaftlich<br />
guten Jahren nicht gelungen ist, ihre Haushalte zu<br />
konsolidieren. Ein Indiz hierfür sind die seit der Wiedervereinigung<br />
unaufhörlich steigenden Kassenkredite. Im Jahr 2009<br />
haben sie das Rekordniveau von 34,9 Milliarden Euro erreicht.<br />
Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um<br />
+5 Milliarden Euro. Inzwischen liegt der Anteil der Kassenkredite<br />
an der Gesamtverschuldung der Kommunen bei 30 Prozent.<br />
Im Saarland übersteigt das Volumen der Kassenkredite<br />
gar die Höhe der Kreditmarktschulden. Kassenkredite – eigentlich<br />
als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht – entwickeln<br />
sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften<br />
Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen Kassenkredite<br />
den zinsempfindlichen Teil der <strong>kommunalen</strong> Kredite dar, mit<br />
entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen.<br />
Die Kassenkredite werden weiter steigen, denn zur<br />
Erfüllung ihrer laufenden Ausgabeverpflichtungen sind Städte<br />
und Gemeinden auch <strong>im</strong> laufenden Jahr in hohem Maße auf<br />
die Aufnahme neuer Kassenkredite angewiesen.<br />
Kommunale Selbstverwaltung in Gefahr<br />
Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden<br />
und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.<br />
Soweit die Theorie, die Realität ist wahrlich eine<br />
andere: Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem<br />
Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer<br />
Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmenseite schwächen<br />
Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die<br />
finanzielle Einnahmenbasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite<br />
weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben<br />
für Sozialleistungen eine Dynamik auf, die die Handlungsfähigkeit<br />
der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Freiwilligen<br />
Aufgaben ist längst weitgehend der Boden entzogen<br />
und auch <strong>im</strong> Pflichtbereich arbeiten die Kommunen am Rand<br />
ihrer Leistungsfähigkeit. Die kommunale Selbstverwaltung ist<br />
in Gefahr! Die finanziellen Engpässe best<strong>im</strong>men längst die politischen<br />
Entscheidungen vor Ort. In <strong>im</strong>mer mehr Kommunen<br />
wird die Frage aufgeworfen, wo noch gekürzt werden kann,<br />
ob noch weitere Stellen abgebaut und welche Leistungen<br />
eingeschränkt werden können. Tatsächlich ist für Kürzungen<br />
wenig Spielraum vorhanden, denn viele der <strong>kommunalen</strong><br />
Aufgaben sind durch Gesetz pflichtig vorgeschrieben, müssen<br />
also wahrgenommen werden. Die freiwilligen Aufgaben<br />
hingegen, bei denen Kürzungen denkbar wären, prägen das<br />
Leben der Bürger vor Ort. Bibliotheken, Schw<strong>im</strong>mbäder oder<br />
der öffentliche Nahverkehr bedeuten ein Stück Lebensqualität.<br />
16 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Gemeindefinanzkommission<br />
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Verabredungen<br />
<strong>im</strong> Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hat das Bundeskabinett<br />
<strong>im</strong> Februar 2010 beschlossen, eine Kommission<br />
zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung<br />
(Gemeindefinanzkommission) einzusetzen.<br />
Die Kommission soll sich mit dem Prüfauftrag des Koalitionsvertrages<br />
befassen und Vorschläge zur Neuordnung der<br />
Gemeindefinanzierung erarbeiten. Der Deutsche Städte- und<br />
Gemeindebund gehört der Kommission an. Wir erhoffen uns<br />
von der Kommission konkrete Ergebnisse, um die Finanzlage<br />
der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Ziel der Kommission<br />
muss sein, die Kommunen zu entlasten und den <strong>kommunalen</strong><br />
Handlungsspielraum zu erweitern. Es gilt die kommunale<br />
Selbstverwaltung in Deutschland zu stärken! Denn, wie<br />
es <strong>im</strong> Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt: „Die<br />
kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut.“<br />
Steigende Sozialausgaben<br />
Zentrales Problem der <strong>kommunalen</strong> Finanzlage ist die Entwicklung<br />
der Sozialausgaben. Diese haben sich seit der Wiedervereinigung<br />
mit über 40 Milliarden Euro in 2009 fast verdoppelt.<br />
Dabei gewinnt die Entwicklung der Sozialausgaben<br />
wesentlich an Dynamik. Während die Sozialausgaben in dem<br />
Zehnjahres-Zeitraum von 1992 bis 2002 um ca. +6 Milliarden<br />
Euro stiegen, wird für den Zehnjahres-Zeitraum von 2002 bis<br />
2012 ein Anstieg von über +16 Milliarden Euro auf fast 45 Milliarden<br />
Euro erwartet. Insbesondere die folgenden Bereiche<br />
entwickeln sich bedrohlich: So sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe<br />
für Menschen mit Handicap in den vergangenen<br />
Jahren um rund 5 Prozent pro Jahr angestiegen. Die Ausgaben<br />
für die Grundsicherung <strong>im</strong> Alter und bei Erwerbsminderung<br />
haben sich seit der Einführung <strong>im</strong> Jahr 2003 – also in nur<br />
sieben Jahren – gar verdreifacht. Im laufenden Jahr ist zudem<br />
mit einem Anstieg der Kosten der Unterkunft für Empfänger<br />
von SGB II-Leistungen zu rechnen.<br />
Sozialausgaben als Investitionsbremse<br />
Die Struktur der <strong>kommunalen</strong> Ausgaben wird zunehmend<br />
auch zu einem volkswirtschaftlichen Problem. Die <strong>kommunalen</strong><br />
Investitionen werden seit Jahren <strong>im</strong>mer stärker von den<br />
sozialen Leistungen verdrängt: Derzeit investieren die Kommunen<br />
pro Jahr nur etwa 60 Prozent dessen, was sie für soziale<br />
Leistungen aufwenden müssen. Damit fällt nicht nur ein<br />
wichtiger Impulsgeber für die konjunkturelle Entwicklung in<br />
Deutschland weg, die Folgen dieser nicht bedarfsgerechten<br />
Investitionsfähigkeit sind längst auch für Jedermann sichtbar.<br />
Sie wirken sich direkt auf das Leben der Menschen vor Ort<br />
aus. Wir bilden unsere Kinder, die Zukunft unseres Staates,<br />
in maroden Schulen aus. Wir müssen Bibliotheken schließen<br />
und Jugendprojekte einstellen, weil der Haushalt nichts mehr<br />
hergibt. Die Liste der Negativ-Beispiele ließe sich noch lange<br />
fortsetzen. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat den <strong>kommunalen</strong><br />
Investitionsbedarf für die Jahre 2006 bis 2020 kürzlich<br />
auf 704 Milliarden Euro beziffert. Der Verfall kommunaler<br />
Infrastruktur ist ein nationales Problem!<br />
Sozialausgaben auf die Agenda<br />
Aus meiner Sicht muss ein Arbeitsschwerpunkt der Kommission<br />
<strong>im</strong> Bereich der Sozialausgaben liegen. Die Gemeindefinanzkommission<br />
soll nach dem Kabinettsbeschluss zwar<br />
Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite prüfen,<br />
aber vorrangig über die Flexibilisierung von Standards. Auch<br />
wenn die Flexibilisierung von Standards sicherlich Entla-<br />
stungsmöglichkeiten eröffnet, hat sie doch niemals die quantitative<br />
Bedeutung der Sozialausgaben. Der Bund ist gefordert,<br />
einen Teil der <strong>kommunalen</strong> Aufwendungen für soziale<br />
Leistungen zu übernehmen, da gesamtstaatliche Aufgaben<br />
finanziert werden. Insofern bestehen auf kommunaler Seite<br />
aber berechtigte Zweifel, dass der Bund sich hier bewegen<br />
wird. Nach dem Kabinettsbeschluss „hat die Kommission<br />
auf die Vermeidung von Aufkommens- und Lastenverschiebungen<br />
insbesondere zwischen dem Bund auf der einen und<br />
den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite zu achten“.<br />
Dann aber müssen zumindest die Ausgaben reduziert<br />
werden. Der Versorgungsstaat muss auf den Sozialstaat zurückgeführt<br />
werden – Bund und Länder als Gesetzgeber sind<br />
hier gefragt. Aber es fehlt am – zweifellos erforderlichen – Mut<br />
der Politik!<br />
Geschwächte Einnahmenbasis<br />
Die stetig steigenden Sozialausgaben treffen zudem auf eine<br />
geschwächte Einnahmenbasis der Kommunen. Zum einen<br />
sind die Kommunen natürlich von konjunkturell bedingten<br />
Steuermindereinnahmen <strong>im</strong> Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />
betroffen. Im Jahr 2009 sind die Steuereinnahmen<br />
gegenüber dem Jahr 2008 um -8 Milliarden Euro auf<br />
ca. 62 Milliarden Euro zurückgegangen. Hinter den Steuerrückgängen<br />
verbergen sich aber eben nicht nur konjunkturell<br />
bedingte Mindereinnahmen. Ein erheblicher Anteil an den<br />
Steuermindereinnahmen ist auf Steuerrechtsänderungen<br />
zurückzuführen. Stellt man auf die Steuerschätzung von Mai<br />
2010 ab, so müssen die Kommunen gegenüber dem Jahr<br />
2008 in 2010 einen Rückgang der Steuereinnahmen um -11,5<br />
Milliarden Euro verkraften. Fast 50 Prozent dieser Mindereinnahmen<br />
sind auf Steuerrechtsänderungen seit November<br />
2008 zurückzuführen.<br />
Gewerbesteuer auf dem Prüfstand<br />
Genau diesen Umstand sollte man auch be<strong>im</strong> Blick auf die<br />
Schwankungen bei der Gewerbesteuer nicht aus den Augen<br />
verlieren. Ja, es st<strong>im</strong>mt, die Gewerbesteuer ist <strong>im</strong> Jahr 2009<br />
um fast 20 Prozent zurückgegangen. Das entspricht einem<br />
Rückgang um -6 Milliarden Euro auf 25 Milliarden Euro. Bereits<br />
<strong>im</strong> dritten und vierten Quartal des Jahres 2009 hat sich<br />
der rückläufige Trend der Gewerbesteuer aber deutlich abgeschwächt.<br />
Und die konjunkturelle Volatilität der Gewerbesteuer<br />
bereitet den Kommunen Probleme. Zumal wenn sie von<br />
Steuerrechtsänderungen wie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
begleitet werden. Doch die Gewerbesteuer ist<br />
nicht die Ursache allen Übels. Das Problem der <strong>kommunalen</strong><br />
Haushalte lässt sich nicht allein über die Einnahmenseite lösen.<br />
Nun soll aber in der Gemeindefinanzkommission der Ersatz<br />
der Gewerbesteuer durch einen <strong>kommunalen</strong> Zuschlag<br />
auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz<br />
und einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer geprüft<br />
werden.<br />
Das Prüfmodell – eine Alternative?<br />
Dies entspricht in etwa dem Arbeitsauftrag der <strong>im</strong> Jahr 2002<br />
eingesetzten Gemeindefinanzkommission. Das Ergebnis war<br />
damals eindeutig: Das Modell hätte zu einer Belastungsverschiebung<br />
weg von den Unternehmen hin zu den Arbeitnehmern<br />
geführt. Damals wie heute sind Entlastungen der<br />
Wirtschaft auf Kosten der Bürger nicht vermittelbar. Und die<br />
Gegenwart hat schließlich gezeigt, dass die Kommunen gut<br />
daran getan haben, sich nicht auf einen Zuschlagssatz zur<br />
Körperschaftsteuer einzulassen. Schließlich ist die Körperschaftsteuer<br />
in 2009 mit über 50 Prozent wesentlich stärker<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 17
eingebrochen als die Gewerbesteuer. Zudem stehen die Arbeiten<br />
in der Kommission unter dem Vorbehalt der laut Koalitionsvertrag<br />
geplanten Einkommensteuerreform mit Entlastungen<br />
in zweistelliger Milliardenhöhe. Die Kommunen<br />
werden sich schwerlich auf ein Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer<br />
mit völlig ungewisser Bemessungsgrundlage<br />
einlassen. Und einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer<br />
haftet der Makel des Zuweisungscharakters an. Eine Alternative<br />
zur Gewerbesteuer kann das nicht sein!<br />
Gewerbesteuer revitalisieren<br />
Vielmehr kann den Schwächen der Gewerbesteuer <strong>im</strong> System<br />
entgegengewirkt werden. Dazu gehören die Verbreiterung der<br />
Bemessungsgrundlage und die Erweiterung des Kreises der<br />
Steuerpflichtigen. Auf diesem Wege kann die Abhängigkeit<br />
von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor<br />
Ort verringert und zugleich zur Verbreiterung der <strong>kommunalen</strong><br />
Steuerbasis auch wirtschaftlich schwächerer Kommunen beigetragen<br />
werden. Die Gewerbesteuer als wirtschaftskraftbezogene<br />
Steuer stellt ein Äquivalent für wirtschaftsorientierte<br />
Ausgaben der Gemeinden dar. Dahinter steht das Interesse<br />
der örtlichen Wirtschaft an einer gut ausgebauten <strong>kommunalen</strong><br />
Infrastruktur, welche die Gemeinden durch die Einnahmen<br />
aus der Gewerbesteuer finanzieren. Mit dem Äquivalenzprinzip<br />
lässt sich auch die seit langem von den <strong>kommunalen</strong><br />
Spitzenverbänden geforderte Einbeziehung der Freien Berufe<br />
in die Gewerbesteuer begründen. Auch ein Arzt profitiert<br />
schließlich von einer intakten gemeindlichen Infrastruktur.<br />
Dem Sog entgegenwirken<br />
<strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger <strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich<br />
Feststeht, die negative Entwicklung in den Kommunen wird<br />
sich fortsetzen, wenn nichts geschieht. Bund und Länder<br />
müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen ihre Aufgaben<br />
angemessen erfüllen können. Dies erfordert eine aufgabenadäquate<br />
Finanzausstattung. Gemeinsames Ziel von<br />
Bund, Ländern und Kommunen muss sein, auf eine Stabilisierung<br />
der Gemeindefinanzen hinzuwirken. Die finanziellen<br />
Probleme der Städte und Gemeinden in Deutschland<br />
lassen sich aber nicht allein über die Einnahmenseite lösen.<br />
Schwerpunkt der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission<br />
muss die Ausgabenseite sein. Ansonsten müssen sich<br />
Bund und Länder die Frage stellen lassen, wie den kontinuierlich<br />
steigenden Sozialausgaben denn auf Dauer mit einer<br />
ebenso stetig wachsenden Einnahmenbasis der Kommunen<br />
begegnet werden soll. Letztlich führt daran, die Problematik<br />
der <strong>kommunalen</strong> Ausgabenseite endlich anzugehen, mittelfristig<br />
kein Weg vorbei. Am Ende der Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission<br />
muss für die Kommunen ein „Mehr“ herauskommen.<br />
Allein daran wird sich ihr Erfolg messen lassen<br />
müssen!<br />
Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke – Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages<br />
und Vizepräsident des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverbandes, Berlin<br />
Historische Entwicklung<br />
Das seit 1838 in einzelnen deutschen Ländern in unterschiedlichem<br />
Umfang normierte <strong>Sparkassen</strong>recht hatte seine sachliche<br />
Grundlage <strong>im</strong> allgemeinen öffentlichen Fürsorgewesen<br />
der Kommunen. Insgesamt war der Gedanke der Gemeinnützigkeit<br />
Grundlage für die Tätigkeit der <strong>Sparkassen</strong> in allen<br />
Geschäftsbereichen.<br />
Bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die <strong>Sparkassen</strong><br />
für den Mittelstand und die wirtschaftlich schwächeren<br />
Bevölkerungskreise in Preußen aufgrund des Preußischen<br />
<strong>Sparkassen</strong>reglements von 1838 auch kreditgewährende Institute,<br />
wobei dies seitens der <strong>Sparkassen</strong> gezielt erst seit<br />
Beginn des 20. Jahrhunderts geschah. Danach kam es in<br />
Preußen auch zu einer deutlichen Ausweitung der Bildung<br />
kommunaler <strong>Sparkassen</strong> gerade auch in der Fläche. Mit Unterstützung<br />
der Aufsichtsbehörden wurde das Bestreben zur<br />
Errichtung von Kreissparkassen nachdrücklich gestärkt. Eine<br />
entsprechende Entwicklung vollzog sich auch in Hannover<br />
und in Schleswig-Holstein, obwohl Preußen nach 1866 sein<br />
<strong>Sparkassen</strong>reglement auf diese Gebiete nicht erstreckte.<br />
In Baden wurde demgegenüber den von den Gemeinden –<br />
Kreise gab es dort bis 1938 nicht 1 ) mit der Folge, dass es<br />
in Baden bis heute keine Kreissparkassen gibt – verbürgten<br />
<strong>Sparkassen</strong> später durch Gesetz vom 9.4.1880 2 ) der Status<br />
einer rechtlich selbstständigen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />
und Personalhoheit verliehen.<br />
Die weitere Entwicklung des <strong>Sparkassen</strong>wesens wurde entscheidend<br />
durch die Banken- und Zahlungskrise beeinflusst,<br />
die <strong>im</strong> Juli 1931 ausbrach. Der Reichsgesetzgeber reagierte<br />
seinerzeit auf diese Krise durch die „Dritte Notverordnung<br />
des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und<br />
Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“<br />
vom 6.10.1931 3 ). Damit kam es zum ersten Mal in der Geschichte<br />
des deutschen <strong>Sparkassen</strong>wesens zu einer reichsrechtlichen<br />
Regelung der Verfassung und Organisation von<br />
<strong>Sparkassen</strong>, die bis dahin in die alleinige Zuständigkeit der<br />
Länder gefallen war. § 2 dieser Dritten Notverordnung sah<br />
vor, dass die Spar- und Girokassen als selbstständige Einrichtungen<br />
von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen<br />
öffentlichen Körperschaften auszugestalten sind und<br />
als Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt werden<br />
müssen. Es kam also zu einer wesentlichen Lockerung<br />
und Einschränkung der bisherigen engen personellen und<br />
organisatorischen Verbundenheit zwischen der allgemeinen<br />
Verwaltung der Kommunen und der Verwaltung der <strong>Sparkassen</strong>.<br />
Im Vorstand der Sparkasse war eine Mitgliedschaft von<br />
Personen vorzusehen, die nicht Mitglieder von Organen des<br />
Gewährträgers waren. An die Stelle des unmittelbaren Anspruchs<br />
der Gläubiger der <strong>Sparkassen</strong> gegen die Gebietskörperschaften<br />
trat das Institut der Gewährträgerhaftung,<br />
das ebenfalls <strong>im</strong> Zuge der Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong><br />
durch die Dritte Notverordnung von 1931 eingeführt<br />
wurde. Damit wirkte der damalige Gesetzgeber einem möglichen<br />
Bonitätsverlust entgegen. Auch wurde die Anstaltslast,<br />
die als rechtliche Verpflichtung der Errichtungskörperschaft<br />
zur Wahrung und Sicherung der Funktionsfähigkeit<br />
der Anstalt, solange diese besteht, definiert wird, erst mit der<br />
rechtlichen Ausgliederung der <strong>Sparkassen</strong> aus den Gemeindeverwaltungen<br />
relevant. In den 1930-er Jahren kam es in<br />
ganz Deutschland zu einer starken Konzentration der Zahl<br />
der <strong>Sparkassen</strong> sowie damit verbunden zu einer Stärkung<br />
der Kreissparkassen in der Fläche.<br />
18 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
In den 70er-Jahren mussten die Auswirkungen kommunaler<br />
Gebietsreformen auf die <strong>Sparkassen</strong> in allen westdeutschen<br />
Länder unter Betonung des Regionalprinzips geregelt werden.<br />
Die dabei getroffenen Regelungen in den einzelnen Ländern<br />
fielen mit Blick auf die zwingende Kongruenz zwischen<br />
Trägergebiet und <strong>Sparkassen</strong>-Geschäftsgebiet unterschiedlich<br />
stringent aus.<br />
<strong>Sparkassen</strong> in der DDR und nach der Wende<br />
In der DDR kam es 1950/51 zu einer Konzentrationswelle, in<br />
deren Folge alle Stadt- und Gemeindesparkassen mit ihren<br />
Kreissparkassen, zum Teil zur gemeinschaftlichen Kreis- und<br />
Stadtsparkasse, zu fusionieren hatten. Stadtsparkassen verblieben<br />
nur in den kreisfreien Städten Brandenburg, Potsdam,<br />
Magdeburg, Dessau und Halberstadt. Die Zahl der <strong>Sparkassen</strong><br />
ging seinerzeit auf 126 zurück. Überschneidungen des<br />
Geschäftsgebietes gab es nicht mehr. Der damals aufgestellte<br />
Grundsatz, <strong>Sparkassen</strong> erst ab der Ebene kreisfreier<br />
Städte und der Landkreise zuzulassen, blieb dauerhaft bis<br />
heute erhalten. Seitdem sind die <strong>Sparkassen</strong>strukturen an<br />
die Entwicklungen des Trägergebiets gebunden geblieben.<br />
Die in der DDR durchgeführte Verwaltungsreform von 1952<br />
hat die Zahl der Kreise seinerzeit deutlich erhöht. Dem hatte<br />
sich die <strong>Sparkassen</strong>struktur anzupassen. Aus den vormalig<br />
126 <strong>Sparkassen</strong> entstanden 173 Kreissparkassen, 20 Stadt-<br />
und Kreissparkassen sowie fünf Stadtsparkassen.<br />
Nach dem Mauerfall <strong>im</strong> November 1989 galt das „Statut<br />
der <strong>Sparkassen</strong> der DDR“ von 1975 zunächst noch fort. Am<br />
29.6.1990 verabschiedete die <strong>im</strong> März 1990 frei gewählte<br />
Volkskammer das „Gesetz über den Status und die Organisation<br />
der <strong>Sparkassen</strong> (<strong>Sparkassen</strong>gesetz)“ mit Wirkung ab<br />
1.7.1990, also dem Tag des Inkrafttretens der Wirtschafts-,<br />
Währungs- und Sozialunion. Im <strong>Sparkassen</strong>gesetz wurden<br />
die <strong>Sparkassen</strong> entsprechend dem westdeutschen Vorbild<br />
als kommunale Einrichtungen restrukturiert.<br />
Gemäß Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrags blieb das DDR-<br />
<strong>Sparkassen</strong>gesetz auch nach der Vereinigung in Kraft, wobei<br />
es zu Landesrecht wurde 4 ). Nach der Wiedereinrichtung der<br />
Länder wurden diese dann für <strong>Sparkassen</strong>angelegenheiten<br />
zuständig und haben bis 1994 eigene <strong>Sparkassen</strong>gesetze<br />
erlassen.<br />
1993/94 wurden in allen Ländern Gebietsreformen durchgeführt,<br />
bei denen die Zahl der Landkreise drastisch gesenkt<br />
wurde. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich<br />
dagegen zunächst nur um zwei. In den Ländergesetzen zur<br />
Gebietsreform wurde jeweils festgelegt, bis zu welchem Termin<br />
die <strong>Sparkassen</strong> sich den neuen Gebietsstrukturen hinsichtlich<br />
ihres Geschäftsgebiets anzupassen hatten. Bereits<br />
1991 kam es zu einer ersten, das Gebiet von sieben Trägern<br />
umfassenden Großfusion mit der Bildung der Mittelbrandenburgischen<br />
Sparkasse (MBS) in Potsdam. Neue Kreisgebietsreformen<br />
in Sachsen-Anhalt <strong>im</strong> Jahre 2007 und in Sachsen<br />
<strong>im</strong> Jahre 2008 haben in diesen Ländern erneut zu einer deutlichen<br />
Absenkung der Zahl der Kreise und kreisfreien Städte<br />
und in deren Folge auch zu einer Anpassung der <strong>Sparkassen</strong>strukturen<br />
geführt.<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>landschaft heute<br />
Ende 2008 gab es in Deutschland – bei einer <strong>kommunalen</strong><br />
Gebietsstruktur auf der Kreisebene von 301 (Land-)Kreisen<br />
und 112 kreisfreien Städten (= 413 Einheiten) 432 öffentlichrechtliche<br />
und sechs Freie <strong>Sparkassen</strong>. Die öffentlich-rechtlichen<br />
<strong>Sparkassen</strong> stehen mit wenigen Ausnahmen 5 alle in<br />
kommunaler Trägerschaft, wobei die Kreise und kreisfreien<br />
Städte als Träger eindeutig dominieren. Träger der Frankfurter<br />
Sparkasse ist die Landesbank Hessen-Thüringen. Träger der<br />
Sächsischen Kreissparkassen Aue-Schwarzenberg, Freiberg<br />
und Mittweida sowie der <strong>Sparkassen</strong> Erzgebirge, Leipzig,<br />
Mittleres Erzgebirge und Vogtland und der Ostsächsischen<br />
Sparkasse Dresden ist der Sachsen-Finanzverband.<br />
Die Braunschweigische Landessparkasse, deren Geschäftsgebiet<br />
die Stadt Braunschweig und den ehemaligen niedersächsischen<br />
Verwaltungsbezirk Braunschweig, also das<br />
vormalige Herzogtum Braunschweig, umfasst, ist seit 2007<br />
eine teilrechtsfähige Anstalt der Norddeutschen Landesbank<br />
(Anstalt in der Anstalt). Sie beruht auf dem Staatsvertrag<br />
zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen-<br />
Anhalt über die Norddeutsche Landesbank Girozentrale vom<br />
22.8.2007 6 ).<br />
Eine Besonderheit findet sich bei der Nassauischen Sparkasse,<br />
deren Geschäftsgebiet sich über sechs Landkreise<br />
und die kreisfreien Städte Frankfurt und Wiesbaden auf dem<br />
Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau erstreckt, insoweit,<br />
als diese teilweise sowohl in Hessen (vier Landkreise<br />
und zwei kreisfreie Städte) als auch in Rheinland-Pfalz (zwei<br />
Landkreise) tätig ist. Damit steht die Naspa überdies teilweise<br />
in Konkurrenz zu weiteren Kreissparkassen und zur von der<br />
Helaba getragenen Fraspa.<br />
Auswirkungen der Selbstverwaltungsgarantie auf die<br />
Ausgestaltung des Rechtsrahmens von <strong>Sparkassen</strong><br />
Wenngleich die <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> zu Anstalten des<br />
öffentlichen Rechts und damit zu Trägern eigener Rechte und<br />
Pflichten verselbstständigt worden sind, sind sie doch als<br />
Einrichtungen mittelbarer Kommunalverwaltung ihrem Muttergemeinwesen<br />
eng verhaftet geblieben. Daher findet die<br />
verfassungsrechtliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung<br />
für Städte, Gemeinden und Kreise auf die <strong>kommunalen</strong><br />
<strong>Sparkassen</strong> Anwendung 7 ). Nur wenn man sich den allgemeinen<br />
Verfassungsrahmen hinsichtlich der Garantie kommunaler<br />
Selbstverwaltung insbesondere auch hinsichtlich der<br />
Gemeinsamkeiten wie der Unterschiede in der Ausbringung<br />
der Garantie für Gemeinden einerseits und Kreise andererseits<br />
vor Augen führt, entgeht man der Gefahr, Fehlschlüsse<br />
für den <strong>Sparkassen</strong>sektor zu ziehen.<br />
Der Blick auf die <strong>Sparkassen</strong>landschaft Ende 2008 ergibt,<br />
dass sich:<br />
• 123 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft kreisangehöriger<br />
Gemeinden,<br />
• 113 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft von Landkreisen,<br />
• 27 <strong>Sparkassen</strong> in der Trägerschaft kreisfreier<br />
Städte befinden,<br />
wobei die Trägerstrukturen von Land zu Land differieren.<br />
159 <strong>Sparkassen</strong> haben dagegen Träger verschiedener Gebietskörperschaftskategorien,<br />
seien es nun Landkreise und<br />
kreisangehörige Gemeinden (88 <strong>Sparkassen</strong>), Landkreise<br />
und kreisfreie Städte (43 <strong>Sparkassen</strong>), Landkreise, kreisangehörige<br />
Gemeinden und kreisfreie Städte (22 <strong>Sparkassen</strong>)<br />
oder kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden (6<br />
<strong>Sparkassen</strong>).<br />
Blickt man in die <strong>Sparkassen</strong>gesetze der Länder, ist die Befugnis<br />
zur Errichtung und zum Betrieb einer Sparkasse hinsichtlich<br />
der <strong>kommunalen</strong> Gebietskörperschaften unterschiedlich<br />
geregelt. In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,<br />
20 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
dem Saarland und in Schleswig-Holstein können Gemeinden<br />
ebenso wie Kreise und von diesen gebildete Zweckverbände<br />
<strong>Sparkassen</strong>träger sein.<br />
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />
und Thüringen hat der Gesetzgeber die <strong>Sparkassen</strong>trägerschaft<br />
auf der Kreisebene bei den Landkreisen und<br />
kreisfreien Städten oder von ihnen gebildeten Zweckverbänden<br />
angesiedelt. In Baden-Württenberg können neben Stadtkreisen<br />
(= kreisfreie Städte) und Landkreisen, Zweckverbände<br />
und der <strong>Sparkassen</strong>verband, nicht aber einzelne kreisangehörige<br />
Gemeinden <strong>Sparkassen</strong> errichten. Die Erstreckung auf<br />
Zweckverbände ist der historischen Sondersituation in Baden,<br />
wo es bis 1938 keine Kreise gab (dazu 1.1), geschuldet.<br />
Eine Sonderstellung n<strong>im</strong>mt Nordrhein-Westfalen ein. Dort<br />
dürfen zwar grundsätzlich – wie in den anderen westdeutschen<br />
Ländern auch – Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
<strong>Sparkassen</strong> errichten, und dann ist dort aber normiert, dass<br />
Kreissparkassen <strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und<br />
Gemeindeverbände mit eigener Sparkasse grundsätzlich<br />
keine Zweigstellen errichten dürfen. Diese nur in Nordrhein-<br />
Westfalen anzutreffende Regelungskonzeption ist der besonderen<br />
<strong>kommunalen</strong> Struktur des Landes mit nur 396 Großgemeinden<br />
bei ca. 18 Mio. Einwohnern geschuldet. Dies ist<br />
bei der Übertragungsfähigkeit sparkassenrechtlicher Erwägungen<br />
von Nordrhein-Westfalen auf das übrigen Bundesgebiet<br />
stets zu beachten.<br />
Dass die Tätigkeit kommunaler <strong>Sparkassen</strong> durch die Verfassungsgarantie<br />
kommunaler Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2<br />
GG und den entsprechenden landesverfassungsgerichtlichen<br />
Regelungen 8 ) geschützt, aber auch auf die Wahrnehmung von<br />
Angelegenheit der örtlichen bzw. kreislichen Gemeinschaft<br />
begrenzt wird, ist allgemein anerkannt, was insbesondere auf<br />
die einhellige Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit<br />
in Bund und Ländern zurückzuführen ist. Anzuführen sind<br />
hier nur Entscheidungen des BVerfG 9 ); des VerfGH NW 10 ),<br />
des VfG Bbg 11 ) und die sehr ausführliche Entscheidung des<br />
SächsVerfGH 12 ) sowie aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit die<br />
Entscheidung des OVG Lüneburg 13 ).<br />
BVerfG<br />
Das BVerfG 14 ) hat zur Anwendbarkeit der Verfassungsgarantie<br />
kommunaler Selbstverwaltung auf die Tätigkeit öffentlichrechtlicher<br />
<strong>Sparkassen</strong> ausgeführt:<br />
„Die öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> gehören nach ihrer<br />
geschichtlichen Entwicklung zu den Einrichtungen der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge. Die zunächst unselbstständigen Anstalten<br />
der Errichtungskörperschaften mit dem Rechtscharakter<br />
eines Sondervermögens wurden erst durch die Dritte<br />
Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6.10.1931 zu Anstalten<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit umgestaltet.<br />
Die Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong> hat indessen ihren<br />
Status als kommunale Einrichtungen nicht berührt. Unverändert<br />
blieb die enge Verflechtung der <strong>Sparkassen</strong> mit den Gebietskörperschaften<br />
als ihren (Gewähr-)Trägern, welche die<br />
<strong>Sparkassen</strong> errichten, die <strong>Sparkassen</strong>satzung erlassen, den<br />
Vorsitzenden <strong>im</strong> Verwaltungsrat stellen, die Verwaltungsratsmitglieder<br />
entsenden, bei der Bestellung des Vorstandes mitwirken<br />
und an der Feststellung des Jahresabschlusses und<br />
an der Überschussverwendung beteiligt sind.<br />
Die Errichtung der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> sollte einem bis<br />
weit in das 19. Jahrhundert verbreiteten Mangel an geeig-<br />
neten Anlagemöglichkeiten für kleinere Ersparnisse abhelfen<br />
und solche bankgeschäftlichen Tätigkeiten ermöglichen,<br />
welche die private Bankwirtschaft seinerzeit nicht in dem für<br />
erforderlich gehaltenen Umfang wahrnahm; als praktischen<br />
Nutzen für sich erwarteten die Kommunen von der neuen Einrichtung<br />
in erster Linie eine Verringerung ihrer eigenen Ausgaben<br />
für die Armenpflege und andere soziale Verpflichtungen.<br />
Dieser Ansatz des <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong>wesens erweist,<br />
dass die Tätigkeit der <strong>Sparkassen</strong> ursprünglich der Erfüllung<br />
einer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge diente, nämlich<br />
der Schließung von Lücken in der Versorgung der Bevölkerung<br />
mit Bankleistungen.<br />
Auch nach ihrer heutigen Ausgestaltung und Aufgabenstellung<br />
weisen die öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> Merkmale<br />
auf, die es rechtfertigen, an ihrer Einordnung als Einrichtungen<br />
der öffentlichen Daseinsvorsorge festzuhalten. Es<br />
handelt sich weiterhin um (rechtlich selbstständige) kommunale<br />
Einrichtungen, hinter denen Gebietskörperschaften<br />
als (Gewähr-)Träger stehen. Dementsprechend arbeiten die<br />
öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> nach wie vor eher aufgaben-<br />
als gewinnorientiert; ein entscheidender Akzent ihrer<br />
Geschäftstätigkeit liegt in der Unterordnung des Gewinnstrebens<br />
unter ihre öffentliche Zielsetzung, d. h. in dem Verbot,<br />
die Gewinnerzielung und -max<strong>im</strong>ierung zum hauptsächlichen<br />
Ziel der Geschäftspolitik zu erklären.“<br />
Sodann macht das Bundesverfassungsgericht darauf aufmerksam,<br />
dass sich die Tätigkeiten der privatwirtschaftlichen<br />
Banken und der öffentlich-rechtlichen <strong>Sparkassen</strong> <strong>im</strong><br />
Laufe der Zeit <strong>im</strong>mer mehr aneinander angeglichen haben,<br />
wobei Privatbanken Aufgaben der <strong>Sparkassen</strong> übernommen<br />
und die <strong>Sparkassen</strong> in <strong>im</strong>mer stärkeren Maße solche Bankgeschäfte<br />
betreiben, die früher ausschließlich von privaten<br />
Banken gepflegt worden wurden. Dies ändert nach Auffassung<br />
des Bundesverfassungsgerichts 15 ) jedoch nichts daran,<br />
„dass die <strong>Sparkassen</strong> öffentliche Aufgaben aus dem Bereich<br />
der <strong>kommunalen</strong> Daseinsvorsorge erfüllen.“<br />
An diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht<br />
später 16 ) angeknüpft und u. a. ausgeführt:<br />
„Nach allgemeiner Auffassung wird das Betreiben einer<br />
Sparkasse vom <strong>kommunalen</strong> Selbstverwaltungsrecht umfasst.<br />
Ungeachtet der rechtlichen Verselbstständigung sind<br />
die <strong>Sparkassen</strong> aufgrund der organisatorischen Verflechtung<br />
kommunale Einrichtungen geblieben, mit deren Hilfe die<br />
Gemeinden und Kreise eine Aufgabe der Daseinsvorsorge<br />
wahrnehmen... An diesem öffentlichen Auftrag hat sich nach<br />
allgemeiner Auffassung auch durch die teilweise Angleichung<br />
der Tätigkeiten der <strong>Sparkassen</strong> an die der Geschäftsbanken,<br />
die in der Aufgabenbeschreibung der neueren <strong>Sparkassen</strong>gesetze<br />
ihre normativen Niederschlag gefunden hat, nichts<br />
geändert.“<br />
VerfGH Nordrhein-Westfalen<br />
In der Landesverfassungsgerichtsbarkeit hat der Nordrheinwestfälische<br />
Verfassungsgerichtshof17) wie selbstverständlich<br />
hervorgehoben, dass die verfassungsrechtliche Garantie<br />
kommunaler Selbstverwaltung den Betrieb von <strong>Sparkassen</strong><br />
als „wichtige durch diese Verfassungsgarantie abgesicherte<br />
Betätigung“ umfasst.<br />
VfG Brandenburg<br />
Das VfG Bbg 18 ) stellte heraus:<br />
„Das Recht, <strong>Sparkassen</strong> zu betreiben, gehört als Teil der<br />
grundsätzlich den Gemeinden obliegenden öffentlichen Da-<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 21
seinsvorsorge zum Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung.“<br />
OVG Lüneburg<br />
Bevor auf die grundlegende Entscheidung des SächsVerfGH<br />
näher einzugehen ist, ist darauf hinzuweisen, dass auch die<br />
Verwaltungsrechtsprechung die Tätigkeit der <strong>kommunalen</strong><br />
<strong>Sparkassen</strong> als Ausfluss der Garantie kommunaler Selbstverwaltung<br />
ansieht. So hat das OVG Lüneburg 19 ) ausgeführt:<br />
„Zwar sind die <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> durch die reichsrechtliche<br />
<strong>Sparkassen</strong>reform von 1931 <strong>im</strong> Wege rechtlicher<br />
Verselbstständigung aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung<br />
ausgegliedert worden. Auch haben sie als bankwirtschaftliche<br />
Unternehmen mit einem in kaufmännischer Weise<br />
eingerichteten Geschäftsbetrieb <strong>im</strong> Laufe der letzten Jahre<br />
faktisch ihre Tätigkeitsfelder <strong>im</strong> Rahmen ihrer geschäftspolitischen<br />
Autonomie intensiviert und erheblich weiter ausgebaut.<br />
Dies ändert jedoch nichts an der maßgebenden, gegenwärtig<br />
geltenden Rechtslage. Danach besteht die Eigenart<br />
der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> nach wie vor darin, dass sie,<br />
von den Kommunen ins Leben gerufen, in Gestalt öffentlichrechtlicher<br />
Anstalten als rechtlich subjektivierte Teile der sog.<br />
mittelbaren Kommunalverwaltung öffentliche Aufgaben ihrer<br />
Gemeinwesen (Landkreise/Gemeinden, auch <strong>im</strong> Zusammenschluss<br />
als <strong>Sparkassen</strong>zweckverbände) wahrnehmen, die<br />
zu deren Aufgaben des jeweiligen eigenen Wirkungskreises<br />
gehören. Dem entspricht auch jetzt noch die in der Rechtsprechung<br />
und dem Schrifttum herrschende Meinung, die<br />
die Legit<strong>im</strong>ation und Handlungsvollmacht der <strong>kommunalen</strong><br />
<strong>Sparkassen</strong> wegen ihrer festen Verankerung <strong>im</strong> Kommunalbereich<br />
weiterhin in ihrer Selbstverwaltungszugehörigkeit begründet<br />
sieht.<br />
Die sich unmittelbar aus dem Wesen einer <strong>kommunalen</strong> Gebietskörperschaft<br />
ergebende räumliche Kompetenzbeschränkung<br />
wirkt sich bei der ihr zugehörigen öffentlich-rechtlichen<br />
Sparkasse, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, grundsätzlich<br />
entsprechend als eine Beschränkung des anstaltsrechtlichen<br />
Wirkungskreises und Geschäftskreises auf den <strong>Raum</strong> des<br />
Trägers aus.“<br />
SächsVerfGH<br />
Am ausführlichsten befasste sich bisher der SächsVerfGH mit<br />
der Bedeutung der Garantie kommunaler Selbstverwaltungstätigkeit<br />
für die Trägerschaft an einer Sparkasse durch Kreise<br />
und kreisfreie Städte. Er fragte zunächst, ob <strong>Sparkassen</strong> einen<br />
öffentlichen Auftrag erfüllen, was vom SächsVerfGH 20 )<br />
wie folgt bejaht wurde:<br />
„Zumindest derzeit ist das <strong>Sparkassen</strong>wesen noch durch die<br />
Erfüllung des gesetzlichen, der Gewinnerzielung übergeordneten<br />
Auftrags geprägt, die geld- und kreditwirtschaftliche<br />
Versorgung <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Geschäftsgebiet sicherzustellen,<br />
dazu der Bevölkerung und den örtlichen Wirtschaftsunternehmen<br />
unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlich<br />
schwächerer Kreise sowie mittelständischer und Kleinbetriebe<br />
Bankdienstleistungen anzubieten sowie den Kommunen<br />
selbst als Hausbank zu dienen und damit die örtliche<br />
Struktur- und Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen.<br />
Die Auffassung, dieser öffentliche Auftrag sei aufgrund der<br />
Marktentwicklung obsolet geworden 21 ) findet in den Fakten<br />
keine hinreichende Unterstützung.“<br />
Sodann ging er der Frage nach, ob es sich bei den von den<br />
<strong>Sparkassen</strong> erfüllten öffentlichen Aufgaben nach wie vor um<br />
kommunale Angelegenheiten handelt. Auch mit dieser Frage<br />
hatte sich der Sächsische VerfGH 22 ) zu befassen und ist in<br />
Anknüpfung an die Darlegungen des BVerfG zu folgendem<br />
Befund gelangt:<br />
„Zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gehört<br />
auch das Errichten und betreiben einer <strong>kommunalen</strong> Sparkasse,<br />
die der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung<br />
der örtlichen Bevölkerung und der ortsansässigen Betriebe<br />
dient. Auch unter Berücksichtigung einer Angleichung der<br />
Tätigkeit öffentlich-rechtlicher und privater Kreditinstitute <strong>im</strong><br />
Bereich allgemeiner Finanzdienstleistungen und ungeachtet<br />
der Internationalisierung der Geschäftstätigkeit <strong>im</strong> Kreditgewerbe<br />
ist jedenfalls derzeit das Betreiben einer Sparkasse<br />
dem <strong>kommunalen</strong> Wirkungskreis zuzurechnen. Die durchaus<br />
beobachtbare Tendenz zur Entörtlichung von Bankgeschäften<br />
führt nicht dazu, dass die spezifisch örtlichen Bezüge in<br />
den Hintergrund treten.<br />
Der spezifisch örtliche Bezug dieser <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit<br />
wird jedenfalls gegenwärtig noch nicht dadurch aufgehoben,<br />
dass die <strong>Sparkassen</strong> ihren örtlichen Kunden – etwa in Zusammenarbeit<br />
mit den Landesbanken und zentralen <strong>Sparkassen</strong>einrichtungen<br />
– auch überregionale Finanzdienstleistungen<br />
anbieten. Es genügt, dass nach derzeitigem Stand<br />
die überörtlichen Geschäftsaktivitäten noch der Erfüllung des<br />
öffentlichen Auftrags untergeordnet sind und nicht vorrangig<br />
der Gewinnmax<strong>im</strong>ierung, sondern dazu dienen, für das kommunale<br />
Geschäftsgebiet ein ausreichendes Spektrum marktfähiger<br />
Finanzdienstleistungen zur Gewährleistung flächendeckender<br />
und angemessener Geld- und Kreditversorgung<br />
sicherzustellen.“<br />
Schrifttum<br />
Betrachtet man die jüngeren Ausführungen <strong>im</strong> Schrifttum, ist<br />
festzustellen, dass die dargestellte Rechtsprechung hinsichtlich<br />
der Erstreckung der Verfassungsgarantie kommunaler<br />
Selbstverwaltung auf die Tätigkeit kommunaler <strong>Sparkassen</strong><br />
volle Unterstützung erfährt 23 ).<br />
Die in Art. 28 Abs. 2 GG enthaltene Selbstverwaltungsgarantie<br />
für Gemeinden und Kreise bezieht sich auch auf die Erfüllung<br />
öffentlicher Aufgaben durch kommunalwirtschaftliche Betätigung<br />
24 ). Wichtiger Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung<br />
ist seit jeher die Daseinsvorsorge für die Bürger, die für den<br />
Spar- und Kreditsektor in erster Linie in den Händen der <strong>kommunalen</strong><br />
Selbstverwaltung liegt. Die Kommunen haben das<br />
Wohl ihrer jeweiligen Kommune und deren Einwohner zu fördern,<br />
worunter nicht nur die Schaffung der Möglichkeit für die<br />
Bürger fällt, ihre Ersparnisse sicher anzulegen, sondern auch<br />
die Garantie zur Erlangung von Krediten in Zeiten allgemeiner<br />
wirtschaftlicher Anspannung zu Konditionen, die nicht ausschließlich<br />
gewinnorientiert sind. Das Mittel, das der Erreichung<br />
dieses <strong>im</strong> verfassungsrechtlichen Sozialstaatsauftrag<br />
wurzelnden Ziels dient, ist die Errichtung einer Sparkasse 25 ).<br />
Kreise und Gemeinden sind dabei prinzipiell gleichberechtigte<br />
Träger von <strong>Sparkassen</strong> 26 ). Die <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit ist daher<br />
eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, und zwar eine<br />
freiwillige 27 ). Sie hat sich nicht in eine erwerbswirtschaftlichfiskalische<br />
Tätigkeit gewandelt, sondern bedeutet nach wie<br />
vor die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 28 ),<br />
wobei die Sparkasse lediglich aus der Verwaltungsorganisation<br />
der Kommune ausgegliedert ist 29 ). Es handelt sich also um<br />
die Ausübung von Staatsgewalt 30 ). Die <strong>Sparkassen</strong> sind als<br />
Typus einer sozialen Einrichtung Selbstverwaltungseinrichtungen<br />
der <strong>kommunalen</strong> Wirtschaftsverwaltung 31 ).<br />
22 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Errichtung und Betrieb einer Sparkasse gehören traditionell zu<br />
den Aufgaben, die Gemeinden und Kreise in Ausübung ihres<br />
Selbstverwaltungsrechts erfüllen. Gerade die Versorgung der<br />
Bevölkerung in den ländlichen Gebieten mit Finanzdienstleistungen<br />
wurde in Gemeinden und Landkreisen seit Beginn<br />
des 19. Jahrhunderts stets als öffentliche Aufgabe verstanden<br />
32 ). In einzelnen Gebieten haben zunächst Gemeinden<br />
<strong>Sparkassen</strong> errichtet, in anderen waren Kreissparkassen früher<br />
als gemeindliche <strong>Sparkassen</strong> vertreten 33 ).<br />
Die Befugnis, eigenverantwortlich über den Betrieb der Sparkasse<br />
und über den Umfang der sparkassenwirtschaftlichen<br />
Betätigung entscheiden zu können, wird in Anknüpfung an<br />
Hoppe 34 ) häufig als „<strong>Sparkassen</strong>hoheit“ bezeichnet 35 ). Von<br />
anderen wird eine solche Aufsplitterung von Hoheitsrechten<br />
als zu kleinteilig angesehen 36 ). Dem ist insoweit zuzust<strong>im</strong>men,<br />
als es nicht überzeugt, eine einzelne kommunale Aufgabe in<br />
die Reihe der anerkannten, abstrakt gefassten Gemeindehoheiten<br />
zu stellen, da eine derart kleinteilige Aufspaltung<br />
keinen dogmatischen Nutzen verspricht und die Frage der<br />
Zulässigkeit der Verlagerung des <strong>Sparkassen</strong>wesens auf eine<br />
andere Körperschaften nach der allgemeinen Aufgabendogmatik<br />
zu lösen ist.<br />
<strong>Sparkassen</strong> sind trotz ihrer rechtlichen Verselbstständigung<br />
Teil der mittelbaren Kommunalverwaltung und damit in ihrer<br />
Eigenschaft als kommunale öffentliche Einrichtungen den für<br />
diese in allen Gemeinde- und Kreisordnungen verankerten<br />
Grundsätzen unterworfen, dass die Gemeindeeinwohner <strong>im</strong><br />
Rahmen des geltenden Rechts einen Anspruch auf Benutzung<br />
nach gleichen Grundsätzen innehaben, woraus für die<br />
<strong>Sparkassen</strong> ein – wenn auch begrenzter – Kontrahierungszwang<br />
folgt.<br />
Das Trägergebiet steckt den Rahmen für die Begrenzung der<br />
<strong>Sparkassen</strong>tätigkeit sowohl in horizontaler wie in vertikaler<br />
Hinsicht ab 37 ). Die <strong>Sparkassen</strong>betätigung ist als kommunale<br />
Selbstverwaltungsaufgabe also grundsätzlich auf das Gebiet<br />
der Trägerkommune beschränkt. Damit hat das sparkassenrechtliche<br />
Regionalprinzip eine verfassungsrechtliche Wurzel<br />
38 ). Es handelt sich nicht um eine willkürliche Marktaufteilung,<br />
sondern um eine jeder einzelnen <strong>kommunalen</strong><br />
Sparkasse konstitutionell mitgegebenen Beschränkung.<br />
Die Stellung der Sparkasse als Glied ihres Trägers und ihre<br />
Aufgaben der kreditwirtschaftlichen Daseinsvorsorge <strong>im</strong><br />
<strong>kommunalen</strong> <strong>Raum</strong> sind verfassungsrechtlich also durch die<br />
Rechtsstellung der Träger vorgeprägt 39 ). Die Rechtsstellung<br />
der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> erfährt über die grundgesetzlich<br />
garantierte kommunale Selbstverwaltung eine Absicherung,<br />
die einer beliebigen staatlichen Reglementierung des<br />
<strong>Sparkassen</strong>rechts klare Grenzen setzt und ein Herauslösen<br />
der <strong>Sparkassen</strong> aus dem verfassungsrechtlich geschützten<br />
Bereich kommunaler Selbstverwaltung nicht zulässt 40 ). Die<br />
rechtliche Verselbstständigung der <strong>Sparkassen</strong> hat also nicht<br />
zu einer trägerdistanzierten Eigenständigkeit in der Form<br />
eines autonomen erwerbswirtschaftlichen Unternehmens geführt<br />
41 ). Vielmehr partizipieren die <strong>Sparkassen</strong> mittelbar am<br />
verfassungsrechtlichen Schutz der <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />
durch die Selbstverwaltungsgarantie. Soweit der<br />
Schutz reicht und solange er besteht, sind die Länder etwa<br />
gehindert, ihre Landesbanken durch Gesetz mit einer breiten<br />
Basis in der Fläche zu versehen, indem sie einen Zusammenschluss<br />
von <strong>Sparkassen</strong> und Landesbanken anordnen 42 ).<br />
Dies gilt allerdings nur, solange es bei der <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />
um Angelegenheiten der örtlichen bzw. kreislichen Gemeinschaft<br />
handelt. Dies kann sich ändern, wenn Sparkas-<br />
sen in größere regionale Zusammenhänge wachsen. Darauf<br />
hat der SächsVerGH 43 ) eindringlich hingewiesen. Mit dem<br />
Charakter der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe als von der Selbstverwaltungsgarantie<br />
umfasste Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft<br />
verlören die <strong>Sparkassen</strong> und ihre Träger den verfassungsrechtlichen<br />
Schutz der Selbstverwaltungsgarantie.<br />
Damit wären die zuständigen Landesgesetzgeber bei ihren<br />
Entscheidungen von diesen Bindungen frei. Sie könnten z. B.<br />
die <strong>Sparkassen</strong> ohne Weiteres mit ihren Landesbanken zusammenschließen.<br />
Außerhalb der Selbstverwaltungsgarantie<br />
gibt es für einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger wie<br />
die <strong>Sparkassen</strong> keinen verfassungsrechtlichen Schutz; er<br />
steht insoweit gegenüber gesetzgeberischen Eingriffen viel<br />
schlechter dar als etwa ein privates Unternehmen, das sich<br />
auf die Grundrechte berufen kann 44 ).<br />
Bei einer Hochzonung von <strong>Sparkassen</strong>aufgaben etwa auf<br />
eine überörtliche Netzstruktur – wie in Sachsen bei acht <strong>Sparkassen</strong><br />
auf den SachsenFinanzverband geschehen – geht<br />
der originär aufgabenbegründete örtliche Bezug verloren, so<br />
dass darin zugleich ein Verzicht auf den Schutz des Art. 28<br />
Abs. 2 GG liegt. Die Tätigkeit des SachsenFinanzverbandes<br />
ist nicht Ausfluss der verfassungsrechtlich gewährleisteten<br />
Selbstverwaltungsgarantie. Sie n<strong>im</strong>mt auch nicht etwa <strong>im</strong><br />
Wege der Delegation am verfassungsrechtlichen Schutz der<br />
<strong>kommunalen</strong> Selbstverwaltungsgarantie teil, den die Landkreise<br />
und kreisfreien Städte in Sachsen bei Errichtung und<br />
Betrieb einer <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong> genießen 45 ). Auch<br />
Landesbanken können sich <strong>im</strong> Gegensatz zu Kommunen<br />
nicht auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht berufen.<br />
Sie sind reine Zweckschöpfungen des einfachen Gesetzgebers<br />
<strong>im</strong> Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung und stehen<br />
ohne verfassungsrechtlichen Schutz und damit auch ohne<br />
verfassungsrechtliche Begrenzung zur Disposition des Gesetzgebers<br />
46 ).<br />
<strong>Sparkassen</strong>aufgaben <strong>im</strong> kreisangehörigen <strong>Raum</strong><br />
Steht damit fest, dass es sich bei der <strong>Sparkassen</strong>tätigkeit um<br />
eine von der Garantie kommunaler Selbstverwaltung erfasste<br />
freiwillige kommunale Verwaltungsaufgabe handelt, so ist diese<br />
<strong>im</strong> kreisfreien Bereich den kreisfreien Städten zuzuordnen.<br />
Im kreisangehörigen <strong>Raum</strong> ergibt sich die Ansiedlung<br />
der Aufgabe dagegen nicht aus sich heraus. Die historische<br />
Entwicklung ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Gemeindegröße<br />
und Siedlungsstruktur des jeweiligen Landes.<br />
In allen Ländern ist der <strong>Sparkassen</strong>gesetzgeber regelnd tätig<br />
geworden; ein gemeindliches Zugriffsrecht für eine gesetzlich<br />
unbesetzte Aufgabe aufgrund der verfassungsrechtlichen<br />
Aufgabenallzuständigkeitsvermutung für Angelegenheiten<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 23
der örtlichen Gemeinschaft besteht hinsichtlich des <strong>Sparkassen</strong>wesens<br />
mithin nicht.<br />
Der aufgabenzuordnende Gesetzgeber hat bei seinen Regelungen<br />
seinerseits die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus<br />
der Garantie kommunaler Selbstverwaltung zu beachten.<br />
Dass bei der gegenwärtigen Aufgabenzuordnung verfassungswidrige<br />
Regelungen in einzelnen Ländern bestehen, ist<br />
nicht ersichtlich.<br />
Juristisch unrichtig ist es, wenn das OVG Lüneburg 47 ) generell-abstrakt<br />
formuliert, dass es allgemein anerkannt sei,<br />
dass das <strong>Sparkassen</strong>wesen eine echte ergänzende Kreisaufgabe<br />
sei, die nur insoweit zum Zuge kommen könne,<br />
als die Gemeinde diese Aufgabe überhaupt nicht oder nicht<br />
ausreichend wahrn<strong>im</strong>mt, und die Auffassung fehlgehe, das<br />
<strong>Sparkassen</strong>wesen sei für kreisangehörige Gemeinden grundsätzlich<br />
eine überörtliche Aufgabe. Unabhängig von der jeweiligen<br />
landesrechtlichen Ausgestaltung kann nämlich das<br />
<strong>Sparkassen</strong>wesen weder als originär gemeindliche und ergänzend<br />
kreisliche, noch generell als überörtliche Aufgabe<br />
qualifiziert werden.<br />
Wenn Oebbecke48) formuliert: „Man stößt auf den verfassungsrechtlichen<br />
Vorrang der gemeindlichen vor der kreislichen<br />
Selbstverwaltung, wie ihn ausdrücklich für die <strong>Sparkassen</strong>betätigung<br />
der VerfGH NW <strong>im</strong> sog. ‘Düren’-Urteil<br />
angenommen hat“, verkennt diese verallgemeinernde Darstellung,<br />
dass sich der VerfGH NW 49 ) nur auf die ganz spezifische,<br />
ausschließlich in Nordrhein-Westfalen anzutreffende<br />
einfache Gesetzeslage bezogen hat:<br />
„Das Verhältnis von <strong>Sparkassen</strong> unterschiedlicher kommunaler<br />
Ebenen ist in § 1 Abs. 2 S. 2 SpK NW geregelt. Diese<br />
Vorschrift gewährleistet <strong>im</strong> Grundsatz einen Vorrang gemeindlicher<br />
<strong>Sparkassen</strong> vor Kreissparkassen.“<br />
Allein für Nordrhein-Westfalen trifft es zu, dass der Landesgesetzgeber<br />
das <strong>Sparkassen</strong>wesen grundsätzlich den Gemeinden<br />
als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und<br />
ergänzend den Landkreisen zugeordnet hat.<br />
Umgekehrt haben die Landesgesetzgeber in Brandenburg,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />
Thüringen mit ihrer ausschließlichen Zuordnung auf Kreise<br />
und kreisfreie Städte das <strong>Sparkassen</strong>wesen als überörtliche<br />
und damit originäre Kreisaufgabe qualifiziert und es damit<br />
gemeindlicher Disposition entzogen. Dies gilt grundsätzlich<br />
auch für Baden-Württemberg mit der Zuordnung der Trägerbefugnis<br />
an Land- und Stadtkreise. Die dort hinzutretende<br />
Trägerbefugnis für Zweckverbände ist der historisch überkommenen<br />
Sondersituation in Baden geschuldet, das es dort<br />
bis 1938 keine Landkreise gab.<br />
Die Best<strong>im</strong>mung über die Errichtung und Trägerschaft von<br />
<strong>Sparkassen</strong> ist in den <strong>Sparkassen</strong>gesetzen in Bayern, Hessen,<br />
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, <strong>im</strong> Saarland und in<br />
Schleswig-Holstein <strong>im</strong> Hinblick auf die Aufgabenzuordnung<br />
<strong>im</strong> kreisangehörigen Bereich allerdings so offen, dass weitere<br />
Überlegungen angestellt werden müssen. Diese betreffen<br />
das Prioritäts- und Subsidiaritätsprinzip, nicht aber das Regionalprinzip.<br />
Bundesverfassungsrechtlich ist allerdings auf die<br />
allgemein anerkannte Aufgabenabgrenzung in Art. 28 Abs.<br />
2 GG zu verweisen; für ein Subsidiaritätsprinzip ist daneben<br />
kein <strong>Raum</strong>; allerdings ist ein landessparkassengesetzlich eingeführtes<br />
Subsidiaritätsprinzip wie in Nordrhein-Westfalen<br />
mit dem Grundgesetz vereinbar 50 ). Das Regionalprinzip beinhaltet<br />
lediglich, dass der räumliche Tätigkeitsbereich einer<br />
Sparkasse auf das Gebiet seines Trägers beschränkt ist 51 ),<br />
so dass eine Sparkasse nicht außerhalb des Hoheits- und<br />
Funktionsbereichs ihres Trägers tätig werden darf. Es gilt als<br />
Zuständigkeitsgrundsatz allein <strong>im</strong> horizontalen, räumlichen<br />
Nebeneinander kommunaler <strong>Sparkassen</strong> und ist für die Kompetenzabgrenzung<br />
zwischen Landkreis und kreisangehörigen<br />
Gemeinden offensichtlich bedeutungslos 52 ).<br />
Mangels besonderer Regelung in den <strong>Sparkassen</strong>gesetzen<br />
der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-<br />
Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein richtet sich <strong>im</strong> Verhältnis<br />
zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden<br />
die Verteilung der Zuständigkeiten auch auf dem Gebiet des<br />
<strong>Sparkassen</strong>wesens nach dem Kommunalverfassungsrecht<br />
des jeweiligen Landes 53 ). Danach ist eine Zuständigkeit des<br />
Landkreises in Bezug auf den von den Gemeinden erfüllbaren<br />
öffentlichen <strong>Sparkassen</strong>auftrag insoweit gegeben, als die<br />
einzelnen Gemeinden diese Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge<br />
nicht ohne ergänzende Tätigkeit des Landkreises ausreichend<br />
wahrnehmen können 54 ). Auf diese Weise kommt es<br />
zu einer „Abschichtung der Gemengelage“, die auf eine Ausschaltung<br />
der Konkurrenz unter den <strong>kommunalen</strong> <strong>Sparkassen</strong><br />
in ein und demselben Verwaltungsraum abzielt, da der<br />
öffentlichen Verwaltung eine gebietliche Arbeitsteilung <strong>im</strong>manent<br />
ist und eine Doppelverwaltung verhindert werden soll.<br />
Bei einer entsprechenden expliziten gesetzlichen Regelung<br />
beschränkt sich ein so verstandenes 55 ).<br />
„kommunalverfassungsrechtlich wie sparkassenrechtlich<br />
geltendes Subsidiaritätsprinzip wegen der Teilidentität von<br />
Kreis- und Gemeindegebiet bei kreisangehörigen Gemeinden<br />
gegenüber dem Regionalprinzip auf die – allerdings wichtige<br />
– Aufgabe zu gewährleisten, dass in der sparkassenmäßigen<br />
Versorgung der Kreisbevölkerung infolge mangelnder Leistungsfähigkeit<br />
einzelner Gemeinden, meist Landgemeinden,<br />
auftretende Lücken geschlossen werden können.“<br />
Neue Gemengelagen können infolge von Kreisgebietsreformen,<br />
insbesondere der Einkreisung bisher kreisfreier Städte<br />
mit eigener Sparkasse, entstehen. Dazu hat das VfG Bbg 56 )<br />
entschieden, dass bei der Neugliederung in Brandenburg<br />
keine Regelung hinsichtlich von Gemengelagen bei <strong>Sparkassen</strong><br />
getroffen wurde. Es seien keine Gründe ersichtlich, die es<br />
rechtfertigten, der eingekreisten, bisher kreisfreien Stadt die<br />
bisher von ihr unterhaltene Sparkasse zu nehmen. Die Annahme,<br />
wegen der Beschränkung der Trägerschaft auf Kreise<br />
und kreisfreie Städte könne es zu einer Teilüberschneidung<br />
von Trägergebieten nicht kommen, erfasse nicht die Konstellation<br />
der Einkreisung bisher kreisfreier Städte. Gesetzliche<br />
Konsequenzen hat der Landesgesetzgeber Brandenburg aus<br />
der Entscheidung nicht gezogen.<br />
Grundlegend hat sich der VerfGH NW 57 ) mit den Folgefragen<br />
kommunaler Neugliederungen für das <strong>Sparkassen</strong>wesen befasst.<br />
Im Kern hat er ausgeführt, dass das Neuregelungsgesetz<br />
gebiete, die Trägerschaft und Organisation der <strong>Sparkassen</strong><br />
unter Beachtung der in § 1 Abs. 2 SpG NW normierten<br />
Grundsätze an die Ergebnisse der <strong>kommunalen</strong> Neugliederung<br />
anzupassen. Sie soll die bei der Gebietsreform verfolgten<br />
Grundsätze und Ziele, insbesondere leistungsfähige<br />
Gemeinden und Kreise zu schaffen, möglichst Einräumigkeit<br />
der Verwaltung herzustellen und Doppelverwaltung zu vermeiden,<br />
<strong>im</strong> <strong>Sparkassen</strong>bereich entsprechend verwirklichen.<br />
Mit der Vergrößerung der Trägergebiete und damit der Anstaltsgebiete<br />
der <strong>Sparkassen</strong> wird deren Leistungsfähigkeit<br />
in der Regel gesteigert werden.<br />
Das Regionalprinzip verlangt die Übereinst<strong>im</strong>mung von Trä-<br />
24 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
ger- und <strong>Sparkassen</strong>gebiet und untersagt damit für <strong>Sparkassen</strong><br />
derselben <strong>kommunalen</strong> Ebene eine Doppelverwaltung in<br />
Form einer Anstaltskonkurrenz.“<br />
Sodann hatte sich der VerfGH mit einer in zweifacher Hinsicht<br />
spezifischen Konstellation zu befassen: Im Zuge der<br />
Neugliederung wurde eine kreisangehörige Gemeinde, die<br />
bisher über eine Sparkasse verfügte, durch Eingemeindung<br />
von Nachbargemeinden, in denen keine Gemeindesparkassen,<br />
sondern Kreissparkassenzweigstellen bestanden, gebietlich<br />
deutlich vergrößert. Zudem war zu beachten, dass <strong>im</strong><br />
<strong>Sparkassen</strong>gesetz Nordrhein-Westfalen die Sonderregelung<br />
besteht, wonach <strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden mit<br />
eigener Sparkasse Kreissparkassen keine Zweigstellen errichten<br />
dürfen. Diese Gemengelage löste der VerfGH NW 58 )<br />
seinerzeit wie folgt auf:<br />
„Durch die Übertragung der acht Dürener Zweigstellen der<br />
Kreissparkasse auf die Städtische Sparkasse kann das Nebeneinander<br />
von Zweigstellen beider Institute behoben und<br />
damit dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen werden.<br />
Das Verbot der Doppelverwaltung durch Anstaltskonkurrenz<br />
wäre beachtet. Die möglicherweise aus Gründen der<br />
Ausgleichsfunktion der Kreissparkasse gebotene Aufrechterhaltung<br />
der Hauptstelle der Kreissparkasse <strong>im</strong> Gebiet der<br />
städtischen Sparkasse würde das Subsidiaritätsprinzip nicht<br />
verletzen.“<br />
Prioritätsprinzip<br />
Ein anderer Gesichtspunkt, der insbesondere bei <strong>kommunalen</strong><br />
Neugliederungen von Relevanz ist, ist das sog. Prioritätsprinzip<br />
bzw. die Besitzstandswahrung. Die Anwendung<br />
dieses Rechtsprinzips führt in sog. Konkurrenz- oder Gemengelagen<br />
bei Zweigstellenkonflikten dazu, „dass ein historisch<br />
gewachsenes, gleichsam ‘vorkonstitutionelles’ Nebeneinander<br />
von Stadtsparkassen und Kreissparkassen in einer Kreisstadt<br />
insofern geschützt wird, als Stadtsparkassen jedenfalls<br />
seit langem bestehende Kreissparkassenbetriebsstätten,<br />
insbesondere Kreissparkassenhauptstellen, <strong>im</strong> Gebiet der<br />
Kreisstadt nicht in Ausübung ihres an sich bestehenden Ausschließlichkeitsrechts<br />
verdrängen können.“ 59 ).<br />
Die Rechtsprechung zur Besitzstandswahrung berücksichtigt<br />
auch den Umstand, dass die Kreissparkassen in einzelnen<br />
Gebieten früher als die gemeindlichen <strong>Sparkassen</strong> vertreten<br />
waren 60 ). Auf diese Weise wird <strong>im</strong> Einzelfall die Modifikation<br />
bzw. Durchbrechung der sparkassenrechtlichen Zuständigkeitsregeln<br />
des verfassungsrechtlich fundierten Regionalprinzips<br />
und des in einzelnen Landesregelungen normierten<br />
Subsidiaritätsprinzips gerechtfertigt, um grundsätzlich aus<br />
diesen herrührende Ansprüche auf Übertragung trägerfremder<br />
Haupt- und/oder Zweigstellen auf die örtlich zuständige<br />
Sparkasse zu verneinen 61 ). Die Anerkennung einer<br />
Besitzstandswahrung führt also <strong>im</strong> Einzelfall zu einer Verfestigung<br />
regionalprinzipswidriger Gemengelagen unter öffentlich-rechtlichen<br />
Kreditinstituten 62 ).<br />
Die vorbehandelte Fragestellung leitet über zum Thema<br />
„Neugründung von <strong>Sparkassen</strong>“, das in einem besonderen<br />
Einzelfall vor einiger Zeit hohe Aktualität erfahren hat, während<br />
angesichts des flächendeckend bestehenden Netzes<br />
kommunaler <strong>Sparkassen</strong> in Deutschland ansonsten seit vielen<br />
Jahren eher das Thema „Fusionen“ auf der Tagesordnung<br />
steht. In den sechs Ländern, die die Zuständigkeit für das<br />
Errichten und Betreiben einer Sparkasse sowohl Gemeinden<br />
wie Kreisen zuschreiben, könnten kreisangehörige Gemeinden<br />
bei entsprechender Leistungsfähigkeit – mit Genehmi-<br />
gung der Aufsichtsbehörden – versuchen, eine Sparkasse<br />
neu zu errichten und in ihrem bisher von der Kreissparkasse<br />
versorgten Gemeindegebiet Zweigstellen zu eröffnen. Dem<br />
dürfte von der <strong>Sparkassen</strong>aufsicht entgegengehalten werden,<br />
dass die öffentliche Aufgabe der Versorgung mit Bankdienstleistungen<br />
in der gründungswilligen Gemeinde bereits<br />
von der hiesigen Kreissparkasse erfüllt wird. In juristischer<br />
Hinsicht ist allerdings umstritten, ob in einem solchen Fall ein<br />
ungeschriebenes Prioritätsprinzip eingreift 63 ).<br />
Rechtlich verschärft stellt sich die Fragestellung in Nordrhein-<br />
Westfalen wegen des dort in § 1 Abs. 2 S. 2 SpkG normierten<br />
sparkassenrechtlichen Subsidiaritätsprinzips, wonach Kreissparkassen<br />
<strong>im</strong> Gebiet kreisangehöriger Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
mit eigener Sparkasse keine Zweigstellen<br />
errichten dürfen. Vom Gesetzeswortlaut, aber auch vom Sinn<br />
und Zweck der Regelung her wird der Weiterbetrieb bestehender<br />
Zweigstellen dagegen für den Fall einer Neugründung<br />
nicht in Frage gestellt 64 ).<br />
Auflösung und (Zwangs-)Fusion<br />
Bei Errichtung und Betrieb von <strong>Sparkassen</strong> handelt es sich<br />
um eine freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe.<br />
Dennoch ist es in Deutschland nicht nur zu einer flächendeckenden<br />
Versorgung mit <strong>Sparkassen</strong>leistungen gekommen;<br />
sie besteht auch unverändert fort. Die Qualifizierung der<br />
Aufgabe als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit ist<br />
unstrittig; sie wirft Fragen allein hinsichtlich der Aufrechterhaltung<br />
eines flächendeckenden Angebots auf. Ob eine Kommune<br />
eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe, die sie einmal<br />
übernommen hat, fortführt oder aufgibt, obliegt grundsätzlich<br />
ihrer kommunalpolitischen Entscheidung. Maßgebliches Kriterium<br />
ist dabei ihre Einschätzung von Gemeinwohl aus der<br />
Sicht der jeweiligen örtlichen Gemeinschaft. Grundsätzlich<br />
gilt: Wer diese Freiheit beschränken will, braucht dafür eine<br />
gesetzliche Grundlage 65 ). Entsprechende Konstellationen,<br />
dass ein kommunaler Träger sich aus der <strong>Sparkassen</strong>trägerschaft<br />
zurückziehen wollte, hat es in jüngerer Zeit vereinzelt<br />
gegeben.<br />
Dabei stellt sich die Frage, ob bei einer sparkassen-auflösungswilligen<br />
Kommune die <strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde<br />
dem Genehmigungsersuchen eines auflösungswilligen <strong>Sparkassen</strong>trägers<br />
entgegnen kann, dass die Fusion als sinnvollerer<br />
Weg vorzuziehen sei. In Niedersachsen ist in § 31<br />
NSpG normiert, dass der Auflösung einer Sparkasse zwingend<br />
ein ergebnisloser Fusionsversuch voranzugehen hat. Die<br />
<strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde kann durch Verordnung die Trägerschaft<br />
für eine Sparkasse auf einen anderen <strong>Sparkassen</strong>träger<br />
übertragen, wenn die Auflösung der Sparkasse nicht<br />
anders abzuwenden ist, wenn die flächendeckende Erfüllung<br />
des öffentlichen Auftrags die Übertragung erfordert und der<br />
andere Träger zugest<strong>im</strong>mt hat. Außerdem ist dort normiert,<br />
dass bei einer Auflösung vor Erteilung der Genehmigung die<br />
Veräußerung von Vermögenswerten außerhalb des laufenden<br />
<strong>Sparkassen</strong>betriebs untersagt ist.<br />
Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber in Niedersachsen<br />
zum einen dem öffentlichen Interesse an der flächendeckenden<br />
Aufrechterhaltung öffentlicher <strong>Sparkassen</strong>, zum<br />
anderen aber auch dem Interesse des Trägers Rechnung,<br />
sich seiner Trägerschaft entledigen zu können. Der normativ<br />
verankerte, an gestufte Detailregelungen gebundene Grundsatz:<br />
„Fusion vor Auflösung“ beinhaltet eine dem Übermaßverbot<br />
Rechnung tragende gesetzliche Einschränkung des<br />
Selbstverwaltungsrechts des <strong>Sparkassen</strong>trägers. Ein kommunaler<br />
Träger kann sich seiner <strong>Sparkassen</strong>aufgabe entledi-<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 25
gen, er hat aber kein Recht auf eine „sparkassenfreie Zone“.<br />
Die Befugnis zur Aufgabe der Trägerschaft umfasst aufgrund<br />
der normativen Regelung in Niedersachsen nicht das Recht<br />
zur Auflösung der Sparkasse mit dem Ziel, dass für die Erledigung<br />
öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigte Kommunalvermögen<br />
in besonders lukrativer Weise zu verwerten 66 ).<br />
Ein <strong>Sparkassen</strong>träger kann sich in Niedersachsen damit zwar<br />
aus der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe zurückziehen, er kann aber nicht<br />
verhindern, dass die Aufgabenerfüllung auf seinem Territorium<br />
anschließend zur Vermeidung eines Vakuums einem anderen<br />
öffentlichen Rechtsträger übertragen wird. Nach dem<br />
Willen des niedersächsischen Gesetzgebers kommt die Auflösung<br />
einer Sparkasse nur als ult<strong>im</strong>a ratio in Betracht.<br />
Ausdrücklich muss hervorgehoben werden, dass durch die<br />
Auflösung einer kleinen Sparkasse einer kreisangehörigen<br />
Gemeinde keine Beeinträchtigung des geld- und kreditwirtschaftlichen<br />
Angebots in dem betroffenen Geschäftsgebiet<br />
zu erwarten ist, weil die örtliche Kreissparkasse aufgrund ihrer<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Ausgleichs- und<br />
Ergänzungsfunktion übernehmen kann. In diesem Fall liegen<br />
die Voraussetzungen für die Übertragung der Trägerschaft<br />
auf einen anderen <strong>Sparkassen</strong>träger nach § 31 Abs. 2 NSpG<br />
nicht vor 67 ). Soweit die Einzelfallprüfung eine Übertragung<br />
der Trägerschaft der kreisangehörigen Gemeinde auf einen<br />
anderen <strong>Sparkassen</strong>träger ausnahmsweise geboten erscheinen<br />
lässt, hat der Landkreis, dem die Gemeinde angehört,<br />
grundsätzlich das pr<strong>im</strong>äre Zugriffsrecht, zumal er in seinem<br />
Hoheitsgebiet bei Wahrnehmung der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe<br />
grundsätzlich vor organisatorischen Übergriffen gebietsfremder<br />
<strong>Sparkassen</strong>träger geschützt ist 68 ).<br />
Soweit die <strong>Sparkassen</strong>aufsichtsbehörde die Trägerschaft<br />
an einer gemeindlichen Sparkasse durch Rechtsverordnung<br />
Anmerkungen:<br />
1) Dazu: Gorka, Die Entwicklung der Kreisselbstverwaltung in Baden von 1919<br />
– 1939, 2005.<br />
2) GVBl. 1880, 109.<br />
3) RGBl. I, 535 (554) mit Änderungen durch die Vierte Reichsnotverordnung<br />
vom 8.12.1931, RGBl. I, 699 (716).<br />
4) Vgl. Art. 9 Abs. 1 Einigungsvertrag.<br />
5) Dazu umfassend: Henneke, Kommunale <strong>Sparkassen</strong>, Verfassung und Organisation,<br />
2010, S. 24 ff.<br />
6) NdsGVBl., 393.<br />
7) Dazu ausf.: Henneke (Fn. 5), S. 45 ff.<br />
8) Dazu: Henneke, Kreisrecht, 2. Aufl. 2007, S. 21 ff.<br />
9) BVerfGE 75, 192 (197 ff.); NVwZ 1995, 370 f.<br />
10) DÖV 1980, 691.<br />
11) DVBl. 1994, 857 = LVerfGE 2, 93 (100 ff.).<br />
12) LVerfGE 11, 393 (407 ff.).<br />
13) NVwZ-RR 1989, 11 f.<br />
14) BVerfGE 75, 192 (197 f.).<br />
15) BVerfGE 75, 192 (200).<br />
16) BVerfG-K NVwZ 1995, 370 (371).<br />
17) DÖV 1980, 691 (692).<br />
18) LVerfGE 2, 93 (100 ff.).<br />
19) NVwZ-RR 1989, 11 (12).<br />
20) LVerfGE 11, 393 (407 ff.).<br />
21) Vgl. Möschel, WM 1999, 1455, unter Verweis auf dens., WM 1993, 93 ff.<br />
22) LVerfGE 11, 393 (407, 408 f.).<br />
23) Z. B. Nierhaus, DÖV 1984, 662 (664 ff.); ders. in: GS Tettinger, S. 317 (319<br />
ff.); ders. in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 53; Geerlings, NordÖR<br />
2004, 181 (183 ff.); ders. in: GS Tettinger, S. 233 f.; Oebbecke, LKV 2006,<br />
145 ff.; Tettinger in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 28<br />
Rn. 184 u. 208; Dreier in: ders., GG, 2. Aufl. 2006, Art. 28 Rn. 151.<br />
24) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (182); ders., in: GS Tettinger, S. 233.<br />
25) Schlierbach/Püttner, Das <strong>Sparkassen</strong>recht in der Bundesrepublik Deutschland,<br />
5. Aufl. 2003, S. 41 f.<br />
26) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (669).<br />
27) Oebbecke, LKV 2006, 145.<br />
28) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (667); ders., in: GS Tettinger, S. 317 (319).<br />
29) Schliebach/Püttner (Fn. 25), S. 42.<br />
30) Oebbecke, LKV 2006, 145 (146).<br />
31) Schlierbach/Püttner (Fn. 25), S. 42.<br />
32) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (183); ders., in: GS Tettinger, S. 233; Nierhaus,<br />
DÖV 1984, 662 (665).<br />
33) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />
einem gebietsfremden <strong>Sparkassen</strong>träger (z. B. einem benachbarten<br />
Landkreis) überträgt („Querzonung“) und damit<br />
als <strong>Sparkassen</strong>träger den örtlich zuständigen Landkreis übergeht,<br />
ist diese Maßnahme nur rechtmäßig, wenn sie durch die<br />
in § 31 Abs. 2 S. 1 NSpG genannten überwiegenden Gemeinwohlgründe<br />
gerechtfertigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn<br />
der pr<strong>im</strong>är berufene Landkreis einem notwendigen Trägerwechsel<br />
nicht zust<strong>im</strong>mt oder wenn er die mit der Übernahme<br />
verbundene kreiskommunale Aufgabe nicht ordnungsgemäß<br />
wahrnehmen kann. Ein belastender Eingriff liegt <strong>im</strong> Übrigen<br />
nicht vor, wenn der Landkreis mit der aufsichtsbehördlichen<br />
Übertragung der Trägerschaft auf einen gebietsfremden <strong>Sparkassen</strong>träger<br />
einverstanden ist 69 ) und damit auf die Wahrnehmung<br />
der <strong>Sparkassen</strong>aufgabe in dem betroffenen Geschäftsgebiet<br />
verzichtet.<br />
Auch in Nordrhein-Westfalen ist jüngst in § 31 SpkG geregelt<br />
worden, dass die Auflösung der Sparkasse nur in Betracht<br />
kommt, wenn eine Vereinigung von <strong>Sparkassen</strong> ausgeschlossen<br />
ist. Im früheren nordrhein-westfälischen Recht war diese<br />
Best<strong>im</strong>mung in § 35 SpKG a. F. noch nicht enthalten.<br />
Seinerzeit hatte sich die kreisangehörige Stadt Monhe<strong>im</strong> für<br />
die Aufnahme ihrer Sparkasse in die Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
entschieden, ohne künftig an dieser Sparkasse beteiligt<br />
zu sein. Die Fusion ist also durch Aufnahme, nicht durch<br />
Zweckverbandsbildung erfolgt. Bei einem Zusammengehen<br />
mit der Kreissparkasse Düsseldorf hätte die kreisangehörige<br />
Stadt Monhe<strong>im</strong> demgegenüber Mitglied des <strong>Sparkassen</strong>zweckverbandes<br />
werden können. Stattdessen hat sie sich<br />
für die höhere Dotierung des Angebots der Stadtsparkasse<br />
Düsseldorf entschieden 70 ). Die Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
verfügte ihrerseits über die finanziellen Mittel, eine nicht sehr<br />
starke Sparkasse einer kreisangehörigen Gemeinde schlicht<br />
„zu kaufen“. Oebbecke 71 ) spricht insoweit zu Recht von einem<br />
34) DVBl. 1982, 45 (51).<br />
35) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665); ders., in: GS Tettinger, S. 317 (322); ders.,<br />
in: Sachs, Art. 28 GG Rn. 44; Tettinger, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG,<br />
Art. 28 Rn. 184; Geerlings, NordÖR 2004, 181 (185).<br />
36) Dreier, GG, Art. 28 Rn. 151; Tettinger, GG, Art. 28 Rn. 184.<br />
37) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (669).<br />
38) Henneke (Fn. 5), S. 102 ff.<br />
39) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />
40) Geerlings, NordÖR 2004, 181 (185).<br />
41) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (664).<br />
42) Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />
43) LVerfGE 11, 393 (408).<br />
44) Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />
45) Becker, LKV 2001, 109 (115).<br />
46) Nierhaus, GS Tettinger, S. 317, 324; Oebbecke, LKV 2006, 145 (148).<br />
47) NVwZ-RR 1989, 11 (13).<br />
48) LKV 2006, 145 (148).<br />
49) DÖV 1980, 691.<br />
50) Nierhaus, DVBl. 1984, 662 (669).<br />
51) VfG Bbg, LVerfGE 2, 93 (103).<br />
52) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12); Nierhaus, in: GS Tettinger, S. 317<br />
(325).<br />
53) OVG Lüneburg, DÖV 1978, 98 (99) und NVwZ-RR 1989, 11 (12); Nierhaus,<br />
DÖV 1984, 662 (666).<br />
54) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12).<br />
55) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 (12 f.).<br />
56) LVerfGE 2, 93 (103).<br />
57) DÖV 1980, 691 (692 f.).<br />
58) DÖV 1980, 691 (693).<br />
59) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1989, 11 – insoweit nicht abgedruckt.<br />
60) Nierhaus, DÖV 1984, 662 (665).<br />
61) OVG Lüneburg, DÖV 1978, 98 (99).<br />
62) Nierhaus, GS Tettinger, S. 317 (323); s. a. Oebbecke, LKV 2006, 145 (147 f.).<br />
63) Dazu Oebbecke, LKV 2006, 145 (148); Köhler, Die Beschränkung des Wirkungsbereichs<br />
kommunaler <strong>Sparkassen</strong>, 1969, S. 122 f.<br />
64) VerfGH NW, DÖV 1980, 691 (692).<br />
65) Oebbecke, LKV 2006, 145 (147).<br />
66) Koch, NVwZ 2004, 578 (580); Berger, NSpG, 2. Aufl. 2006, § 31 Rdn. 1.<br />
67) Zutr. Berger, NSpG, § 31 Rdn. 4.<br />
68) Berger, NSpG, § 31 Rdn. 4.<br />
69) Dazu auch: Oebbecke, ZHR 2000, 375 (388).<br />
70) Dazu: Oebbecke, Aktuelle Fragen der <strong>Sparkassen</strong>politik, 2002, S. 52 (60).<br />
71) Dazu: Oebbecke, Aktuelle Fragen der <strong>Sparkassen</strong>politik, 2002, S. 52 (60 f.).<br />
26 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
„nonchalanten Umgang aller Beteiligten mit den kommunalverfassungsrechtlichen<br />
Vorgaben“. Offenbar habe trotz des<br />
eindeutigen Interesses der Kreissparkasse auch die <strong>Sparkassen</strong>aufsicht<br />
kein Problem darin gesehen, dass die Stadtsparkasse<br />
dadurch in das Gebiet des Kreises eindringe. Bei<br />
diesem Vorgang ist festzustellen, dass es dabei offenkundig<br />
nicht um die angemessene Organisation einer Verwaltungsaufgabe,<br />
sondern um einen allein nach ökonomischen Maßstäben<br />
zu beurteilenden „Deal“ gegangen ist. Hinzu kommt,<br />
Die „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />
dass landesrechtlich in Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit<br />
auf die Vorgabe einer gemeinsamen Gebietsgrenze der Träger<br />
verzichtet worden ist. Damit sind die Aktionsmöglichkeiten<br />
entsprechend starker <strong>Sparkassen</strong>, sich aus reinen „Shareholder-Interessen“<br />
in andere Gebiete einzukaufen, faktisch<br />
erweitert worden. Die richtige Lösung hätte darin bestanden,<br />
dass bei einer Auflösung der Sparkasse Monhe<strong>im</strong> die zuständige<br />
Kreissparkasse Düsseldorf das Gebiet der kreisangehörigen<br />
Gemeinde mitversorgt hätte.<br />
Eine Initiative der <strong>Sparkassen</strong> Finanzgruppe zur Unterstützung der Kommunen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Zins- und<br />
Schuldenmanagement<br />
Von Sebastian Bergmann – Abteilungsdirektor Öffentliche Hand / PPP des Deutschen <strong>Sparkassen</strong><br />
und Giroverbandes und Svenja Decker, Projektmanagerin Öffentliche Hand, DSGV<br />
Kommunale Haushalte blicken schweren Zeiten entgegen.<br />
Die finanzielle Situation der Kommunen hat zur Folge, dass<br />
diese verstärkt nach neuen Wegen zur Sicherung und Opt<strong>im</strong>ierung<br />
ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit suchen. Mit der<br />
„<strong>Sparkassen</strong>-Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ stellt<br />
die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe den Gemeinden, Städten und<br />
Landkreisen wertvolle Hilfsmittel für die Steuerung ihrs Zins-<br />
und Schuldenportfolios zur Verfügung.<br />
Die Titel der aktuellen Presseberichte – „Die Schmerzgrenze<br />
ist erreicht 1 “, „Sozialleistungen der Städte in Not - Ausgabenanstieg<br />
stoppen – Kostenverteilung neu regeln 2 , „Reformen<br />
anpacken – Kommunen stärken – Schuldensumpf<br />
trockenlegen 3 “, Winterfeste kommunale Finanzausstattung<br />
statt Schlaglochprämien 4 – zeigen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
die Finanzlage der öffentlichen Haushalte noch<br />
fest <strong>im</strong> Griff hat. Die finanzielle Lage der <strong>kommunalen</strong> Haushalte<br />
spiegelt sich auch in dem Anstieg der Kassenkredite<br />
zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe wider. Mit einem<br />
deutlichen Zuwachs von 6 Mrd. EUR auf gegenüber dem Vorjahr<br />
stiegen die Kassenkredite der Kommunen in 2009 auf<br />
einen Stand von 34,9 Mrd. Euro.<br />
Vorläufige Verteilung der teilnehmenden Kommunen nach Höhe der Verschuldung<br />
(Basis 315 Portfolien)<br />
Vor diesem Hintergrund ist es der <strong>Sparkassen</strong> Finanzgruppe<br />
unter Federführung des Deutschen <strong>Sparkassen</strong>- und Giroverband<br />
(DSGV) wichtig, gerade in Zeiten der Finanzkrise<br />
und negativer Pressemeldungen zu Spekulationsgeschäften,<br />
Kommunen eine professionelle Aufklärung und Beratung zum<br />
wirtschaftlichen Umgang mit ihrer Verschuldungssituation<br />
anzubieten.<br />
Hier setzt die Initiative „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />
der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe an. Sie bietet Kommunen über<br />
eine umfangreiche Analyse ihres Schuldenportfolios, ein Hilfsinstrument<br />
zur gezielten Liquiditätssteuerung <strong>im</strong> Zins- und<br />
Schuldenmanagement.<br />
Inhalte der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />
Im Rahmen der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />
wurde bundesweit 600 Kommunen (Schuldenvolumen<br />
ab 4,0 Mio. EUR) bis Mitte Mai 2010 über die Institute<br />
der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe die Möglichkeit<br />
geboten, ihr gesamtes Schuldenportfolio kostenlos analysieren<br />
zu lassen, d.h. sämtliche Kassenkredite,<br />
Kreditmarktschulden und alle Derivate.<br />
Im Ergebnis erhalten die Kommunen in einem<br />
ersten Schritt eine individuelle Analyse ihres<br />
Schuldenportfolios. Gegenstand dieser Individualanalyse<br />
ist eine transparente Aufschlüsselung<br />
aller Kassenkredite und Kreditmarktschulden<br />
sowie der evtl. abgeschlossenen Derivate.<br />
Umfassende Kennzahlen und Szenarioanalysen<br />
sowie eine fundierte Cash-Flow-Analyse geben<br />
eine genaue Kenntnis über die Zahlungsbelastungen<br />
<strong>im</strong> Zeitablauf und die Sensibilität des<br />
Portfolios bei sich änderndem Marktumfeld.<br />
In einem zweiten Schritt erhalten die Teilnehmer<br />
der „<strong>Sparkassen</strong>-Kommunalen Verschuldungsdiagnose“<br />
ab Herbst 2010, <strong>im</strong> Kontext zu den<br />
600 eingereichten Schuldenportfolios eine anonymisierte<br />
Gegenüberstellung ihres Portfolio zu<br />
bundes- und regionalbezogenen Peergroups.<br />
Nach Schätzung des DSGV-Expertengremiums<br />
kann über die Initiative ein Schuldenvolumen<br />
von insgesamt ca. 35 bis 40 Mrd. EUR analysiert<br />
werden.<br />
28 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Ziel der Vergleichsanalyse ist nicht die Erstellung<br />
einer Benchmark oder eines Rating der Teilnehmer<br />
untereinander, sondern eine neutrale und<br />
sachliche Gegenüberstellung der Kennwerte<br />
des eigenen Portfolios zu der Vergleichsgruppe.<br />
Gerade der bundesweite Vergleich und<br />
die Möglichkeit Chancen, Risiken und die Wirkungsweisen<br />
moderner Finanzinstrumente auf<br />
der aggregierten Ebene fundiert zu bewerten,<br />
werden dazu beitragen, die Diskussion um den<br />
Einsatz und die Vor- und Nachteilhaftigkeit von<br />
Derivaten zu versachlichen.<br />
Aktueller Status<br />
Per Anfang Juni 2010 haben sich insgesamt<br />
565 Kommunen für die Kommunale Verschuldungsdiagnose<br />
angemeldet. Diese 565 teilnehmenden<br />
Kommunen setzen sich <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
aus ca. 320 Städten, über 100<br />
Gemeinden und rd. 90 Landkreisen zusammen.<br />
Insgesamt besteht das Teilnehmerfeld zu rund<br />
einem Viertel aus Kommunen mit einer Einwohnerzahl<br />
von unter 10.000, zu 50 % aus Kommunen<br />
mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000<br />
und 60.000 und zu 25 % über 60.000. Bezogen auf die Anzahl<br />
der teilnehmenden Kommunen liegen ca. 45 % in einer<br />
Verschuldungsgröße bis 20 Mio. EUR, rund 40 % der Portfolios<br />
zwischen 20 und 100 Mio. EUR, ca. 8 % zwischen 100<br />
und 200 Mio. und nur 7 % über 200 Mio. EUR, so auch einige<br />
Städte wie Heidelberg, Essen, Bielefeld, Leipzig, Nürnberg,<br />
Duisburg, Region Hannover.<br />
Die Betreuung und Beratung der Gemeinden, Städte und<br />
Landkreise erfolgt vor Ort durch speziell ausgebildete Kommunalkundenbetreuer<br />
der über 150 an der Initiative teilnehmenden<br />
<strong>Sparkassen</strong>. Die <strong>Sparkassen</strong> werden von den Landesbanken<br />
ganz <strong>im</strong> Sinne des Verbundgedankens innerhalb<br />
der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe intensiv unterstützt.<br />
Bevor die Kommunen die Analyseergebnisse erhalten, durchläuft<br />
jedes Portfolio einen umfangreichen Analyse- und Kontrollprozess<br />
nach dem 6 - Augenprinzip. Spezialisten der Firma<br />
LPA (lucht probst associates gmbH) prüfen <strong>im</strong> Auftrag des<br />
DSGV die eingereichten Daten auf Fehler, klären Unklarheiten<br />
direkt mit Hilfe der Sparkasse bei den Kommunen. So kann<br />
das Qualitätsversprechen der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe eingelöst<br />
werden und eine solide Datenbasis für die Einzelanalyse<br />
und den nachfolgenden Vergleich geschaffen werden.<br />
Erste Ergebnisse<br />
Die „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ hat nach Aussagen<br />
teilnehmender Kommunen folgenden Nutzen:<br />
• Die intensiver Beschäftigung mit den Kredite und der Abgleich<br />
der Positionen schafft Transparenz und Datenqualität<br />
<strong>im</strong> eigenen Portfolio.<br />
• Keine Expertise nach Schema F, sondern eine individuelle<br />
Dokumentation, die alle Spezifika der eigenen Verschuldungslage<br />
berücksichtigt.<br />
• Sehr präzise Übersicht über die Risiken aus den Investitionsdarlehen,<br />
Kassenkrediten und Derivatepositionen, die<br />
eine solide Grundlage für die erforderlichen politischen<br />
Entscheidungen ergeben.<br />
• Insbesondere die S<strong>im</strong>ulation verschiedener Zinsszenarien<br />
in der Zukunft decken Risiken der nächsten Jahre hinsichtlich<br />
künftiger Zinsbelastungen auf und geben konkret<br />
die Möglichkeit, auch bereits zukünftige Darlehen bei der<br />
Vorläufige Verteilung der teilnehmenden Kommunen nach Einwohneranzahl<br />
(Stand: Mitte Mai 2010)<br />
Steuerung zu berücksichtigen.<br />
• Sowohl die Einzelauswertung als auch der spätere Vergleich<br />
kann als Steuerungs- und Controlling- und Risikomanagementinstrument<br />
verwendet werden.<br />
Per 1. Juni 2010 haben bereits über 100 Kommunen die Individualanalyse<br />
ihres Schuldenportfolios erhalten. Insgesamt<br />
sind die Daten von ca. 315 Portfolios mit einem Volumen von<br />
etwa 22 Mrd. Euro erfasst und werden derzeit analysiert<br />
Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Anteil an Derivaten um<br />
die 10 % am Gesamtvolumen beträgt. Vornehmlich wurden<br />
von diesen 370 Kommunen nur einfache Zinssicherungsinstrumente<br />
abgeschlossen. Der seitens der Deutschen Bank<br />
(z. B. bei den Städten Hagen, Pforzhe<strong>im</strong> und Würzburg – die<br />
auch an der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ teilnehmen)<br />
für Verluste verantwortliche „CMS Ladder-Swap“ haben<br />
nach erster Analyse nur noch vereinzelte Kommunen <strong>im</strong> Bestand<br />
5 .<br />
Genauere Aussagen über die verwendeten Produkte, ihre<br />
Wirkungsweisen und die Zusammensetzung der Portfoliostrukturen<br />
können jedoch erst nach Abschluss der Analyse<br />
aller 560 Schuldenportfolios ab September 2010 getroffen<br />
werden.<br />
Mit der „Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ baut die<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ihr Beratungsangebot in einem<br />
der zentralen Handlungsfelder der Öffentlichen Hand, dem<br />
sorgfältigen und sicheren Umgang mit den Zins- und Tilgungsbelastungen,<br />
weiter aus. Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe<br />
bietet den Kommunen somit eine Unterstützung auf dem<br />
Weg zum sicheren, aktiven Zins- und Schuldenmanagement<br />
- mit dem Ziel der Opt<strong>im</strong>ierung der Zahlungsaufwendungen<br />
mittels „verständlicher“ Produkten, Min<strong>im</strong>ierung von Risiken<br />
bei gleichzeitiger Sicherung von Effizienzvorteilen.<br />
Anmerkungen:<br />
1 Deutscher Städte- und Gemeindebunde, Interview Gerd Landsberg<br />
2 Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 17. Mai 2010<br />
3 Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 06. Juni<br />
2010<br />
4 Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags vom 23. März 2010<br />
5 Indikative Analyse auf Basis 160 Portfolien<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 29
Die Innenentwicklung der Dörfer als aktuelle Herausforderung<br />
Von Dipl. Ing. Leonhard Rill – Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten, München<br />
Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen:<br />
dem demographischen Wandel, dem anhaltenden Strukturwandel<br />
in der Landwirtschaft, den Folgen des verschärften<br />
Wettbewerbs und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
sowie dem Kl<strong>im</strong>awandel. Doch die ländlichen Räume<br />
verfügen auch über viele Stärken und Potentiale. Für die Zukunftsfähigkeit<br />
der Kommunen und Regionen <strong>im</strong> ländlichen<br />
<strong>Raum</strong> ist es jedenfalls unabdingbar, dass sie diese Herausforderungen<br />
annehmen und aktiv darauf reagieren sowie<br />
ihre Potentiale nutzen. Der integrale, auf Kooperation und<br />
Nachhaltigkeit angelegte Ansatz der Ländlichen Entwicklung<br />
in Bayern bietet dazu vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung.<br />
Herausforderungen<br />
durch den demografischen Wandel<br />
Geburtenrückgang, Abwanderung vor allem jüngerer Menschen<br />
und die steigende Lebenserwartung verursachen besonders<br />
in den strukturschwachen ländlichen Räumen einen<br />
demographischen Wandel, der sich vor allem durch einen<br />
Rückgang der Bevölkerungs und ein steigendes Durchschnittsalter<br />
äußert. Dies führt gerade auch in den Dörfern<br />
und ländlichen Gemeinden zu Funktionsverlusten, Leerständen,<br />
nutzungs- und siedlungsstrukturellen Problemen sowie<br />
zu einer mangelnden Auslastung der Infrastruktur, die damit<br />
zum Kostenproblem für die Gemeinden und ihre Bewohner<br />
werden kann. Schon jetzt wohnen in vielen Gehöften nur noch<br />
alte Menschen, in den dazugehörigen Ställen steht kein Vieh<br />
mehr und viele Maschinenhallen sind leer. Nahversorgungs-<br />
und Infrastruktureinrichtungen werden aufgegeben, Dorfkerne<br />
drohen zu veröden. Wenn Bäcker und Metzger nicht<br />
mehr <strong>im</strong> Ort sind, Schulen geschlossen werden, öffentlicher<br />
Nahverkehr nur spärlich angeboten wird, verlassen weitere<br />
Menschen, gerade junge Familien, die Dörfer.<br />
Bereits jetzt greift die bisherige Strukturpolitik vieler Gemeinden<br />
nicht mehr: Neu ausgewiesene Wohn- und Gewerbegebiete<br />
in strukturschwachen Regionen sind nur teilweise<br />
bebaut, weil dort Einwohner bereits abgewandert sind. Dennoch<br />
werden auch in schrumpfenden Regionen weiterhin in<br />
vielen Dörfern Neubaugebiete ausgewiesen, obwohl dort <strong>im</strong><br />
Ortskern Gebäude leer stehen und innerörtliche bebaubare<br />
Flächen nicht genutzt werden. Dadurch wird der Immobilienmarkt<br />
nachhaltig geschwächt, was zu deutlichen Wertverlusten<br />
führt. Einzelne Gemeinden versuchen mit Prämien für<br />
Neubürger bzw. dem „Verschleudern“ von Neubaugrundstücken<br />
gegenzusteuern – zu Lasten der Nachbargemeinden!<br />
Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung<br />
Um diese Entwicklungen zu stoppen, genügt es nicht, wie<br />
bisher weiterzumachen. Der Stopp weiterer Ausweisungen<br />
von Siedlungsgebieten am Ortsrand und die Innenentwicklung<br />
der Dörfer sind die Gebote der Stunde. Die Strategie<br />
der Gemeinden muss daher darauf ausgerichtet sein, die<br />
Ortskerne wieder zu beleben. Es muss der Grundsatz gelten:<br />
Innenentwicklung vor Außenentwicklung! Sowohl aus<br />
ökonomischen als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten<br />
muss die Revitalisierung leer stehender Gebäude, die<br />
bauliche Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und der<br />
Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohngebiete als aktive<br />
gemeindliche Innenentwicklung oberste Priorität haben. Da-<br />
durch können weitere Landinanspruchnahmen für Siedlungszwecke<br />
vermieden, Ortskerne wiederbelebt und die Effizienz<br />
der <strong>kommunalen</strong> Infrastruktur verbessert werden.<br />
Zur Erreichung dieser Ziele ist eine aktive Innenentwicklung<br />
unumgänglich. Die Innenentwicklung muss sich als unbestrittenes<br />
Leitbild durchsetzen, um vitale Dörfer zu erhalten<br />
und Ortskerne zu revitalisieren. Dabei geht es auch um die<br />
Sicherung der charakteristischen Eigenart der Dörfer und um<br />
den Erhalt der Baukultur. Dies sind Standortfaktoren, die <strong>im</strong><br />
verschärften Wettbewerb der Standorte eine <strong>im</strong>mer größere<br />
Bedeutung erlangen. Gleichzeitig trägt die Innenentwicklung<br />
aber auch zum Erhalt materieller Werte, insbesondere der Immobilienwerte<br />
bei.<br />
Darüber hinaus verfolgen wir in Bayern das Ziel, Beiträge zur<br />
Reduzierung des nach wie vor sehr hohen Flächenverbrauchs<br />
(in Bayern mehr als 16 ha, <strong>im</strong> Bundesgebiet mehr als 100 ha<br />
pro Tag) zu leisten. Noch viel stärker als bisher muss sich der<br />
Fokus der Gemeindeverantwortlichen auf die Bestandssicherung<br />
und die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur richten,<br />
um die Bürger zukünftig nicht mit drastisch steigenden<br />
Infrastrukturkosten und Funktionsmängeln der Infrastruktur,<br />
z. B. der Abwasserleitungen bei zu geringem Durchfluss, zu<br />
belasten.<br />
In Bayern: Unterstützung der Gemeinden<br />
durch die Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />
Zur Unterstützung der Gemeinden bietet die Bayerische Verwaltung<br />
für Ländliche Entwicklung vielfältige Hilfen an. Schon<br />
vor einigen Jahren hat sie angesichts der Herausforderungen<br />
durch den demographischen Wandel mit dem Aktionsprogramm<br />
„Dorf vital“ den Schwerpunkt der Dorferneuerung auf<br />
die Innenentwicklung gelegt. Im Sinne des integrierten Ansatzes<br />
der Dorferneuerung wird Innenentwicklung dabei als<br />
eine umfassende gemeindliche Strategie der baulichen, funktionalen<br />
und sozialen Entwicklung verstanden. Kernpunkte<br />
dieses Ansatzes sind eine systematische Erfassung und Bewertung<br />
der Innenentwicklungspotenziale, die Ermittlung der<br />
relevanten Rahmenbedingungen für die Realisierung sowie<br />
der vernetzte Einsatz von Instrumenten der Ländlichen Entwicklung<br />
und von anderweitigen <strong>kommunalen</strong> Planungs- und<br />
Mobilisierungsinstrumenten.<br />
Die Dorferneuerung wurde dazu in den letzten Jahren inhaltlich<br />
kontinuierlich weiterentwickelt; die Themenbereiche Innenentwicklung,<br />
Dorfkernbelebung und Flächensparen sind<br />
inzwischen in der Dorferneuerungspraxis fest etabliert. Um<br />
das Ziel der verstärkten Innenentwicklung zu erreichen, setzt<br />
die Dorferneuerung vor allem an folgenden Punkten an:<br />
• Das Bewusstsein für den demografischen Wandel und die<br />
Notwendigkeit der Innenentwicklung bei Gemeindeverantwortlichen<br />
und Bürgern schärfen.<br />
• Durch geeignete Strategien der Bürgermitwirkung die Herausforderungen<br />
und Problemstellungen zur Innenentwicklung<br />
aufzeigen und den örtlichen Verhältnissen angepasste<br />
Ziele formulieren.<br />
• Die innerörtlichen Potenziale und deren Realisierungsmöglichkeiten<br />
ermitteln und die Gemeinden auf dem Weg zur<br />
Umsetzung unterstützen.<br />
• Dem Funktionsverlust der Dörfer und ihrer Ortskerne durch<br />
die gezielte Umnutzung und Sanierung leerfallender Bau-<br />
30 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
substanz, insbesondere in Zusammenhang mit Grundversorgungs-<br />
und Gemeinschaftseinrichtungen, begegnen.<br />
• Ein breiteres Interesse der Bevölkerung an den Ortskernen<br />
als attraktive Wohnquartiere wecken und private Vorhaben in<br />
diesem Zusammenhang gezielt fördern.<br />
• Die regionale und lokale Siedlungs- und Baukultur unter<br />
Beachtung der Eigenart der gegebenen Bauformen und<br />
Siedlungsstrukturen sichern und an die heutigen Erfordernisse<br />
des Wohnens und Arbeitens anpassen.<br />
• Die funktional und ökologisch bedeutenden Grünflächen in<br />
der Ortsmitte erhalten sowie die Qualität der Ortsränder mit<br />
dem Bezug zur umgebenden Landschaft verbessern.<br />
• Wissen und Erfahrungen von Experten, Gemeindeverantwortlichen<br />
und Bürgern aus erfolgreichen Projekten aufbereiten<br />
und in Form von Informationsmaterialien, Seminaren und<br />
Exkursionen zur Verfügung stellen.<br />
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Dorf vital“ hat die Bayerische<br />
Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit Unterstützung<br />
externer Experten Wege aufgezeigt, um Gemeinden und ihre<br />
Bürger anzuregen, die Potenziale der Innenentwicklung zu erkennen<br />
und „Vitalitätsstrategien“ zu entwickeln. Im Mittelpunkt<br />
steht dabei der „Vitalitäts-Check“ zur Innenentwicklung. Der<br />
Vitalitäts-Check ist darauf ausgerichtet, eine anwendungsorientierte<br />
Hilfestellung für die Praxis anzubieten. Er ist ein Analyse-<br />
Instrument, mit dem Fachleute mit Hilfe der Erfahrungen von<br />
Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürgern mit vergleichsweise<br />
geringem Aufwand Dorf und Gemeinde schnell und doch<br />
genau durchleuchten können.<br />
Zum Start des Aktionsprogrammes hat die Ländliche Entwicklung<br />
in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Bayerischen<br />
Gemeindetag den Wettbewerb „Dorf vital“ durchgeführt und<br />
dokumentiert. Patentrezepte oder Planungskonzepte werden<br />
in den 24 ausgezeichneten Dörfern des Wettbewerbs natürlich<br />
nicht geliefert, dafür aber ein ganzer Strauß an Ideen. Die<br />
ausgezeichneten Projekte zeigen beispielhaft, wie die Vitalität<br />
des Dorfes gesteigert und der Fokus auf die Innenentwicklung<br />
gerichtet werden kann. Charakteristisch ist bei allen teilnehmenden<br />
Dörfern das besondere Engagement der Bürger. Sie<br />
übernehmen Verantwortung für ihr Dorf von morgen, für ein<br />
Dorf mit Lebensqualität und Zukunft.<br />
Dabei kommen zwei Sachverhalte <strong>im</strong>mer klar zum Ausdruck:<br />
Jedes Dorf muss gemeinsam mit seinen Bürgerinnen und Bürgern<br />
einen eigenen und individuellen Weg gehen. Gut zu erkennen<br />
ist allerdings ebenso, wie notwendig und unverzichtbar die<br />
fachliche, methodische und finanzielle Unterstützung der Projekte,<br />
z. B. <strong>im</strong> Rahmen der Dorferneuerung, ist.<br />
Die Ergebnisse und Preisträger des Wettbewerbs sind dokumentiert<br />
unter: www.landentwicklung.bayern.de/dokumentationen/dorf_vital/32427/linkurl_1_1.pdf.<br />
Handlungsfelder und Lösungsansätze<br />
einer erfolgreichen Innenentwicklung<br />
Eine aktiv gesteuerte Innenentwicklung stellt nicht nur höchste,<br />
sondern auch neue Ansprüche an die Planungen der Gemeinden<br />
und an die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger. Dagegen<br />
folgt die bisherige Außenentwicklung seit Jahrzehnten erprobten<br />
Methoden der Angebotsschaffung. Es ist oftmals für<br />
die Gemeinde einfacher, neues Bauland am Ortsrand auszuweisen,<br />
als sich mit Eigentümern der Grundstücke und Gebäude <strong>im</strong><br />
Ortskern oder komplizierten Erbfragen auseinander zu setzen.<br />
Deshalb benötigen gerade kleinere Gemeinden Unterstützung,<br />
um nachhaltige Strategien auch ausführen zu können.<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 31
Hier kann die Ländliche Entwicklung in Bayern mit ihren in<br />
der Initiierung, Steuerung und Moderation von Entwicklungsprozessen<br />
erfahrenen Mitarbeitern und ihrem umsetzungsorientierten<br />
Instrumentarium die Gemeinden auf dem Weg zu<br />
einer aktiven Innenentwicklung wesentlich unterstützen. Die<br />
Beiziehung von externen Experten, insbesondere von freien<br />
Planungsbüros, trägt zum Erfolg bei. Gerade die Dorferneuerung,<br />
zu deren Grundprinzipien seit Jahrzehnten die intensive<br />
Einbeziehung der Bürger zählt, kann wesentlich dazu beitragen,<br />
das nötige Bewusstsein zu schaffen und Bereitschaft zu<br />
wecken. Doch auch für die Innenentwicklung gibt es keine<br />
Patentrezepte, sondern nur an die jeweils örtliche Situation<br />
angepasste Lösungsmodelle. Deshalb ist es notwendig, sehr<br />
frühzeitig einen schnellen Überblick über die Situation und<br />
die Realisierungsmöglichkeiten <strong>im</strong> jeweiligen Dorf zu bekommen.<br />
Mit der Fortschreibung der Dorferneuerungsrichtlinien <strong>im</strong><br />
Jahr 2009 wurden die Themenbereiche Innenentwicklung,<br />
Dorfkernbelebung und Flächensparen <strong>im</strong> bayerischen<br />
Dorferneuerungsprogramm noch stärker betont. Mit der gezielten<br />
Förderung der Sanierung und Umnutzung der vorhandenen<br />
Bausubstanz, der Bebauung innerörtlicher Baulücken<br />
sowie wo unbedingt nötig auch des Abbruchs und<br />
der Entsorgung und anschließender Neubebauung werden<br />
die historisch gewachsenen Altortbereiche erhalten, aufgewertet<br />
und belebt sowie bisher unbebaute Flächen an den<br />
Ortsrändern erhalten. Für die Umsetzung der Innenentwicklungskonzepte<br />
haben in der Dorferneuerung, neben der finanziellen<br />
Förderung, die Möglichkeiten des Bodenmanagements<br />
auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes eine<br />
erhebliche Bedeutung.<br />
Um Innenentwicklung erfolgreich zu praktizieren, setzt die<br />
Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung insbesondere<br />
bei folgenden Handlungsfeldern und Lösungsansätzen<br />
an:<br />
Bewusstsein und positives Kl<strong>im</strong>a<br />
für Innenentwicklung schaffen<br />
Innenentwicklung kann nur erfolgreich sein, wenn die Bürger<br />
von Anfang an intensiv eingebunden und Bürger, Gemeindeverantwortliche<br />
und sonstige Akteure für die Notwendigkeit<br />
der Innenentwicklung sensibilisiert werden. Diese Einbindung<br />
aller relevanten Akteure ist seit vielen Jahren eine besondere<br />
Stärke der bayerischen Dorferneuerung, in der die umfassende<br />
Bürgermitwirkung frühzeitig zum Grundsatz erhoben<br />
wurde.<br />
Bei der Innenentwicklung ist dies besonders bedeutend, denn<br />
Innenentwicklung benötigt über die öffentlichen und gemeinschaftlichen<br />
Maßnahmen hinaus unbedingt auch private Investitionen.<br />
Entscheidende Faktoren für Investitionen oder für<br />
die Veräußerung von Grundstücken sind unter anderem die<br />
familiären bzw. erbrechtlichen Verhältnisse sowie die finanziellen<br />
Möglichkeiten und Vorstellungen der Eigentümer bzw.<br />
der Käufer. Gleichzeitig spielen auch der Standort, die Größe<br />
und der bauliche Zustand des Objektes eine entscheidende<br />
Rolle, ebenso wie die denkmalschutz- und baurechtlichen<br />
Auflagen und natürlich auch die nachbarschaft(srecht)lichen<br />
Verhältnisse. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren stellt<br />
die Entwicklung des Ortskerns einen äußerst komplexen<br />
Sachverhalt dar. Hierzu gilt es, unter Einzelfallbetrachtungen<br />
Hemmnisse abzubauen und individuell angepasste Lösungen<br />
zu entwickeln. Dazu ist es nicht nur notwendig, die Bürger<br />
zu informieren und sie zu beteiligen – dazu sind auch Einzelgespräche<br />
und Bauberatungen notwendig. Und es ist enorm<br />
wichtig, auch die Jugendlichen von Anfang an einzubinden,<br />
denn sie gilt es besonders in den Dörfern zu halten. Sie werden<br />
in den nächsten Jahren Familien gründen und sie werden<br />
die künftigen Bauherren sein.<br />
Um Menschen für die Innenentwicklung zu begeistern, ist es<br />
sinnvoll, die Vorteile von Wohnen und Arbeiten <strong>im</strong> Dorfkern<br />
aufzuzeigen, z. B. die hohe Lebensqualität einer lebendigen<br />
Ortsmitte, die kurzen Wege und schnelle Erreichbarkeit, den<br />
Erhalt von (Immobilien)-Werten oder auch das Sparen von<br />
Kosten.<br />
In diesen Prozessen der Bewusstseinsschaffung und Motivation<br />
der Bürger bieten die drei bayerischen Schulen für<br />
Dorf- und Landentwicklung wesentliche Unterstützungen an.<br />
Denn wenn die Bürgermitwirkung wirklich erfolgreich sein<br />
soll, geht es nicht nur um mitwirken wollen und mitwirken<br />
dürfen. Es geht vielmehr auch um mitwirken können, gerade<br />
bei der schwierigen Aufgabe der Innenentwicklung. Die<br />
Schulen für Dorf- und Landentwicklung vermitteln mit ihrem<br />
Bildungsangebot insbesondere <strong>im</strong> Rahmen von Seminaren<br />
und Exkursionen den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch<br />
den Gemeindeverantwortlichen die Befähigung, um selbst<br />
aktiv zu werden und die richtigen Entscheidungen zu treffen.<br />
Darüber hinaus steht mit der Informationsplattform „Ländlicher<br />
<strong>Raum</strong> und Landentwicklung“ (www.sdl-inform.de) ein<br />
umfangreiches Informationsangebot und ein Forum für den<br />
Austausch von Erfahrungen und Fragen zur Verfügung. Eine<br />
Sammlung guter Beispiele (Best Practice)bietet auch der<br />
Internetauftritt der Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />
(www.landentwicklung.bayern.de).<br />
Analysen durchführen, Potenziale erheben<br />
Zu Beginn eines Innenentwicklungsprozesses ist es erforderlich,<br />
Daten zur Altersstruktur der Bevölkerung und zur Bevölkerungsentwicklung<br />
zu erheben. Wichtig sind aber auch<br />
Informationen über Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe<br />
und damit über Arbeitsplätze sowie über die<br />
Versorgung <strong>im</strong> Hinblick auf die Daseinsgrundfunktionen. Auf<br />
der Grundlage dieser Daten sowie auf der Grundlage von Erhebungen<br />
zu den vorhandenen Bau- und Gewerbeflächen<br />
innerorts und in Baugebieten, zu ungenutzten und untergenutzten<br />
Gebäuden und Grundstücken sowie zur Verfügbarkeit<br />
von Grundstücken und Gebäuden sind Bedarfs- und<br />
Nachfrageabschätzungen durchzuführen.<br />
Für diese Erhebungen und Analysen hat die Verwaltung für<br />
Ländliche Entwicklung mit dem sogenannten Vitalitäts-Check<br />
ein einfaches und leicht anzuwendendes Werkzeug entwickelt.<br />
Es bietet auch den Vorteil, dass die Bürgerinnen und<br />
Bürger mit ihrer Kenntnis der Öffentlichkeit sowie der Hemmnisse<br />
und der Absichten von Grundstückseigentümern in die<br />
Erhebungen einbezogen werden können.<br />
Der Vitalitäts-Check ist mittlerweile obligatorischer Bestandteil<br />
der Vorbereitungsplanung der Dorferneuerung und kann<br />
– bei Bedarf – auch in bereits laufenden Verfahren nachgeholt<br />
werden. Vielfach hat sich bereits in den durchgeführten<br />
Vitalitäts-Checks gezeigt, dass das innerörtliche Potenzial für<br />
den zukünftigen Bauflächenbedarf bei weitem ausreicht.<br />
Der Vitalitäts-Check steht <strong>im</strong> Internet zur Verfügung und kann<br />
als Word-Datei heruntergeladen werden: www.landentwicklung.bayern.de/internet/stmlf/landentwicklung/laendl_entw/dokumentationen/dorf_vital/Vitalitaets-Check_Word-Formular.doc.<br />
32 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Entwicklungskonzepte und<br />
Handlungsstrategien erarbeiten<br />
Auf der Basis der durchgeführten Analyse und der ermittelten<br />
Potenziale gilt es, Ziele und Leitbilder für die Innenentwicklung<br />
und darauf aufbauend Handlungsstrategien und Innenentwicklungskonzepte<br />
zu erarbeiten. Die Erarbeitung stellt<br />
hohe Anforderungen an Planung und Planer sowie an alle<br />
Akteure, insbesondere die Gemeindeverantwortlichen, die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie die<br />
beauftragten Planungsbüros.<br />
Innenentwicklung erfordert eine ganzheitliche Planung und<br />
innovative Planungsansätze, in Teilen auch ein neues Planungsverständnis.<br />
So ersetzt ein kontinuierliches Monitoring<br />
<strong>im</strong>mer mehr die statische Bestandsaufnahme. Insgesamt<br />
nehmen Übersichtlichkeit und strenge Planbarkeit ab; zahlreiche<br />
Prozesse laufen zeitlich parallel. Deshalb sind, wenn<br />
nötig rasch, Alternativen und Varianten von Problemlösungen,<br />
oftmals nicht mit der früher gewohnten Genauigkeit, zu entwerfen.<br />
Aber es gilt, die Chancen dann zu ergreifen, wenn sie<br />
gegeben sind, z. B. wenn ein leer stehendes Gebäude zum<br />
Verkauf steht.<br />
Flächenmanagement und Bodenordnung<br />
Für die Umsetzung der Entwicklungsstrategien und der Innenentwicklungskonzepte<br />
kommt der Bodenordnung und<br />
dem Flächenmanagement eine herausgehobene Bedeutung<br />
zu. Oftmals können nur mit den Möglichkeiten der Bodenordnung<br />
nach dem Flurbereinigungsgesetz Grundstücke geformt<br />
werden, die eine Bebauung, welche heutigen Ansprüchen an<br />
das Wohnen entspricht, zulassen.<br />
Dabei spielen fachlich fundierte und von allen Beteiligten anerkannte<br />
Gutachten zur Best<strong>im</strong>mung des jeweiligen Wertes<br />
eine <strong>im</strong>mer wichtigere Rolle. Informationen über verfügbare<br />
Grundstücke und Gebäude sollten über kommunale oder regionale<br />
Grundstücks- und Gebäudebörsen auch für die Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
Gerade bei den Themen Innenentwicklung und Flächensparen<br />
haben gemeindeübergreifende Ansätze eine hohe Bedeutung.<br />
Denn Bemühungen einer Gemeinde dürfen nicht durch konkurrierende<br />
Angebote von preisgünstigem Bauland der Nachbargemeinden<br />
unterwandert werden. Mit einem inter<strong>kommunalen</strong><br />
Innenentwicklungskonzept können die Aktivitäten<br />
koordiniert und über Gemeindegrenzen hinweg flächensparende<br />
Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung für Ländliche<br />
Entwicklung unterstützt diese interkommunale Zusammenarbeit<br />
durch die integrierte ländliche Entwicklung (ILE).<br />
Hierzu ein Beispiel: Die „Interkommunale Allianz Oberes<br />
Werntal“, ein von der Verwaltung für Ländliche Entwicklung<br />
initiierter Zusammenschluss von 10 Gemeinden in den unterfränkischen<br />
Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen, hat<br />
in ihrem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK)<br />
als ein wesentliches Handlungsfeld die Innenentwicklung definiert.<br />
Die beteiligten Gemeinden haben <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
inter<strong>kommunalen</strong> Flächenmanagements die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale<br />
erfasst sowie die Aktivierung von<br />
Baulücken und Leerständen mit einer offensiven Eigentümeransprache<br />
erfolgreich erprobt. Die Gegenüberstellung des<br />
aktuellen Baulandbedarfs bis 2020 (ca. 26 Hektar) mit den<br />
vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen (ca. 252 Hektar)<br />
zeigt deutlich, dass bei einer Aktivierung von nur 10 Prozent<br />
des vorhandenen Potenzials keine weitere Außenentwicklung<br />
notwendig wäre. Insbesondere beeindruckt als ein weiteres<br />
Ergebnis der Eigentümeransprache, dass als kurzfristig aktivierbares<br />
Innenentwicklungspotenzial 235 Baulücken und 40<br />
Leerstände mit zusammen 24 Hektar zum Verkauf anstehen<br />
sowie bei weiteren 15 Hektar eine Eigennutzungsabsicht des<br />
Eigentümers besteht.<br />
5. Bauleitplanung<br />
Mit der Bauleitplanung haben es die Gemeinden in ihrer Planungshoheit<br />
selbst in der Hand, die bauliche Entwicklung zu<br />
steuern. Hier gilt es, das Engagement, das über Jahrzehnte<br />
hinweg auf die Ausweisung von Neubaugebieten und Gewerbegebieten<br />
gerichtet war, auf die Ortskerne umzulenken<br />
und Anstrengungen zu unternehmen, die Dorfkerne vital zu<br />
erhalten. Dazu ist die Bauleitplanung eng mit der Dorferneuerungsplanung<br />
und den dabei erarbeiteten Innenentwicklungskonzepten<br />
abzust<strong>im</strong>men.<br />
Mit dem Flächennutzungsplan kann die Gemeinde ihre neue<br />
Ausrichtung auf die Innenentwicklung der Ortschaften konkretisieren<br />
und verbindlich festlegen. Dabei kann es durchaus<br />
notwendig sein, ganz konkret die Ausweisungen von Flächen<br />
<strong>im</strong> Flächennutzungsplan zu überprüfen und ggf. zu reduzieren.<br />
Auch Bebauungspläne können sinnvoll oder notwendig sein,<br />
um die Innenentwicklung zu fördern. Hierzu hat der Gesetzgeber<br />
den Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13<br />
a des Baugesetzbuches eingeführt. Darüber hinaus bieten<br />
Innerortsbebauungspläne die Möglichkeit, die bauliche Nutzung<br />
der Grundstücke zu regeln.<br />
Bauliche Umsetzung<br />
Im Gebäudebereich haben Gebäudesanierungen, Um-,<br />
Aus- und auch Neubau und schließlich Umnutzungen bzw.<br />
Wiedernutzungen eine hohe Bedeutung. Die bayerische<br />
Dorferneuerung bietet hierzu auch privaten Bauherren Fördermöglichkeiten.<br />
Aber nicht <strong>im</strong>mer ist die Erhaltung der Bausubstanz möglich,<br />
insbesondere wenn es um zeitgemäße Nutzungsanforderungen<br />
für Wohnen und Arbeiten geht. Dann wird es manchmal<br />
nicht zu umgehen sein, auch an einen Abbruch zu denken<br />
und an die Stelle alter Gebäude dorfgemäße, kostengünstige<br />
Ersatzbauten zu stellen.<br />
Große Bedeutung kommt auch der Gestaltung der öffentlichen<br />
Räume wie den Plätzen, Straßenräumen, Fußwegen<br />
und Freiflächen zu. Denn ohne attraktive öffentliche Räume<br />
wird es schwierig, die Menschen vom Verbleib oder von den<br />
Vorteilen einer Ansiedlung <strong>im</strong> Altortbereich zu überzeugen.<br />
Bei all diesen baulichen Maßnahmen sind die Aspekte der<br />
Familienfreundlichkeit und des altersgerechten Wohnens sowie<br />
der Energieeinsparung und damit des Kl<strong>im</strong>aschutzes zu<br />
berücksichtigen.<br />
Vitalitäts- und Funktionsstärkung<br />
Von einer erfolgreichen Innenentwicklung kann erst gesprochen<br />
werden, wenn die sanierten und gestalteten Gebäude<br />
und öffentlichen Räume auch entsprechend genutzt werden<br />
und belebt sind. Für ein vitales Dorf ist es notwendig, möglichst<br />
viele Funktionen zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Dies<br />
kann sich nicht nur auf das Wohnen beschränken; vielmehr<br />
geht es auch um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
in Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe.<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 33
Notwendig ist aber auch die Versorgung mit Waren und<br />
Dienstleistungen, sei es durch Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten,<br />
Schule, medizinische Versorgung oder auch ganz<br />
einfach Möglichkeiten, um sich zu treffen und auszutauschen,<br />
wie z. B. in Wirtshäusern und Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Fördermöglichkeiten<br />
Die bayerische Dorferneuerung bietet für die konzeptionelle<br />
Arbeit und für die bauliche Umsetzung sowohl <strong>im</strong> gemeinschaftlichen<br />
und öffentlichen Bereich als auch <strong>im</strong> Privatbereich<br />
vielfältige Möglichkeiten der Förderung. Dies gilt <strong>im</strong><br />
Übrigen auch für die Beratung sowie für die Bodenordnung<br />
und das Gebäudemanagement. In den aktuellen Bayerischen<br />
Dorferneuerungsrichtlinien ist die Förderung der „Innenentwicklung<br />
der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund<br />
und Boden“ explizit als Ziel verankert.<br />
Beispielsweise können vorbereitende Untersuchungen, Seminare,<br />
Konzepte, Planungen und die begleitende Beratung<br />
mit bis zu 70 %, Straßen- und Platzgestaltungen, die Schaffung<br />
von Einrichtungen zur Nahversorgung und für die Dorfgemeinschaft<br />
sowie die Erhaltung und Umnutzung von Gebäuden<br />
für gemeinschaftliche Zwecke mit bis zu 60 % und<br />
die Erhaltung und Umnutzung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden<br />
sowie Ersatzbauten <strong>im</strong> Privateigentum mit bis zu 30<br />
% gefördert werden.<br />
34 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010<br />
Fazit<br />
Für die Innenentwicklung ist das Drehen an vielen Stellschrauben<br />
notwendig. Innenentwicklung setzt ein ebenen- und<br />
fachübergreifendes, private Akteure einbeziehendes Land-<br />
und Projektmanagement voraus. Sie ist für alle Akteure eine<br />
höchst anspruchsvolle Aufgabe. Hilfe bietet den Akteuren die<br />
Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit dem<br />
Dorferneuerungsprogramm, aber auch mit der integrierten<br />
ländlichen Entwicklung zur Unterstützung kommunaler Allianzen<br />
und regionaler Prozesse.<br />
Innenentwicklungsprozesse benötigen Erkenntnisse über die<br />
Notwendigkeit und die Vorteile, sie benötigen Engagement<br />
aller Verantwortlichen und auch der Bürger, sie benötigen<br />
langfristige Entwicklungsstrategien und konkrete Innenentwicklungskonzepte,<br />
sie brauchen professionelles Vorgehen<br />
und auch Zeit. Sie stellen insofern eine Bestätigung für den<br />
ganzheitlichen Ansatz der bayerischen Dorferneuerung dar,<br />
der trotz aller Forderungen nach schnelleren Abläufen insbesondere<br />
bei vielseitigen Problemlagen alternativlos ist.<br />
Niedergeschlagene Forderungen effizient und effektiv weiterverfolgen<br />
Professionelles Forderungsmanagement bietet Mehrwert für Kommunen<br />
Von Karsten Schneider – Geschäftsführer der Bad Homburger Inkasso, Bad Homburg<br />
Die Niederschlagung einer Forderung ist nicht gleichbedeutend<br />
mit dem Forderungsverzicht. Erfolglose Einzugsbemühungen<br />
sind für eine Kommune stets mit erheblichen Kosten<br />
verbunden, deshalb werden Forderungen ab der Niederschlagung<br />
in der Regel befristet zurückgestellt ohne auf den<br />
Anspruch selbst zu verzichten. Nicht selten jedoch werden<br />
sämtliche weiteren Überwachungstätigkeiten vollständig eingestellt,<br />
sodass Forderungsansprüche teils unbemerkt verjähren.<br />
Hier lohnt es sich für Kommunen, mit spezialisierten Unternehmen<br />
zu kooperieren, die solche Forderungen effizient<br />
und wirtschaftlich überwachen und langfristig realisieren können.<br />
Es bietet Kommunen in Zeiten knapper Haushaltskassen<br />
ohne Aufwand und Kostenrisiko die Chance auf zusätzliche<br />
Erträge.<br />
Die Bad Homburger Inkasso (BHI), ein Verbundunternehmen<br />
der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe, ist heute für rund 30 Kommunalkunden<br />
tätig, darunter mehrere Stadt- und Landkreise,<br />
Stadtwerke, Abfallbeseitigungsunternehmen, Krankenhäuser<br />
sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. Bearbeitet<br />
werden unterschiedlichste privatrechtliche und öffentlichrechtliche<br />
Forderungen der Kommunen wie beispielsweise<br />
Gebühren für die Abfallbeseitigung, Kindergartengebühren,<br />
Bußgelder, Kfz-Steuer, Hundesteuer, Fahrerlaubnisgebühr<br />
sowie Fahrkartenzuschüsse, um nur einige zu nennen.<br />
Die Ausgestaltung der Kooperationsverträge mit <strong>kommunalen</strong><br />
Auftraggebern wird in jedem Einzelfall einer juristischen<br />
Prüfung unterzogen, um den Anforderungen der Kommune<br />
und den landesspezifischen verwaltungs- und datenschutzrechtlichen<br />
Besonderheiten Rechnung zu tragen.<br />
Unterstützungsleistungen<br />
für Kommunen als „Verwaltungshelfer“<br />
Das Angebot der BHI an Kommunen <strong>im</strong> Bereich öffentlichrechtlicher<br />
Forderungen aus Gebühren und Abgaben richtet<br />
sich ausschließlich auf Unterstützungsleistungen be<strong>im</strong> Forderungseinzug<br />
<strong>im</strong> Sinne der Auftragsdatenverarbeitung. Die<br />
Verwaltung der Daten unterliegt den strengen Weisungsvorgaben<br />
und der Kontrolle des Auftraggebers.<br />
Die Forderungen werden in der Regel nach Niederschlagung<br />
von der Kommune an die BHI übergeben. Sämtliche Serviceleistungen,<br />
Inhalte und die Vorgehensweise werden vorab mit<br />
der Kommune abgest<strong>im</strong>mt und in einem Leistungskatalog<br />
festgehalten, der Bestandteil des Kooperationsvertrages ist.
Mögliche Serviceleistungen <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungshilfe:<br />
- Langfristige Überwachung und Bearbeitung niedergeschlagener<br />
Forderungen nach strikten Vorgaben der Kommune.<br />
- Schriftliche Korrespondenz mit den Zahlungspflichtigen<br />
bezüglich einer Rückzahlungsvereinbarung (Motivationsinkasso).<br />
- Telefonische Kontaktaufnahme zu unterschiedlichen Tageszeiten,<br />
um einen gemeinsamen Lösungsvorschlag in einem<br />
persönlichen Gespräch abzust<strong>im</strong>men.<br />
- Sofern die außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben<br />
und Hinweise auf eine Zahlungsfähigkeit vorliegen,<br />
wird der Vorgang an die zuständige Vollstreckungsbehörde<br />
zurückgegeben.<br />
- Anschriftenermittlungen, sofern der Kunde des Auftraggebers<br />
unbekannt verzogen ist.<br />
- Im Auftrag der Kommune werden Amtshilfeersuche gestellt.<br />
- Kleinstforderungen können wirtschaftlich sinnvoll in die Bearbeitung<br />
übernommen werden.<br />
Der Erfolg außergerichtlicher Rückzahlungsvereinbarungen<br />
steigt mit dem Einsatz professioneller Lösungen und Instrumente.<br />
Alle Bemühungen zielen stets darauf ab, die Kooperationsbereitschaft<br />
des Zahlungspflichtigen zu gewinnen. Damit<br />
wird die Anzahl der Vollstreckungsmaßnahmen deutlich<br />
reduziert und entlastet die Titelbehörde.<br />
Vorteile und Nutzen ohne Kostenrisiko<br />
Bei niedergeschlagenen Forderungen handelt es sich in der<br />
Regel um Vorgänge, die von der Kommune selbst aus Zeit-<br />
und Kostengründen nicht intensiv weiterverfolgt werden können.<br />
Über einen längeren Zeitraum betrachtet, können solche<br />
Forderungen in erheblichem Umfang realisiert werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, die Forderungen konsequent zu<br />
überwachen und mit den zahlungspflichtigen Kunden schrift-<br />
lich oder telefonisch in Kontakt zu bleiben. Eine Kooperation<br />
<strong>im</strong> Forderungsmanagement bietet den Kommunen viele Vorteile:<br />
- Entlastung bei der Überwachung vorübergehend uneinbringlicher<br />
Forderungen.<br />
- Der Kommune entstehen keine Kosten für die Aktenübernahme.<br />
- Die Forderungsdaten können sowohl elektronisch als auch<br />
manuell an die BHI übertragen werden.<br />
- Den zahlungspflichtigen Kunden werden keine weiteren<br />
Kosten wie beispielsweise Inkassokosten oder Kontoführungskosten<br />
in Rechnung gestellt.<br />
- Nur <strong>im</strong> Erfolgsfall, d.h. wenn eine Zahlung erfolgt, wird dem<br />
Auftraggeber eine Erfolgsprovision in Rechnung gestellt.<br />
- Die BHI trägt das vollständige Kostenrisiko <strong>im</strong> Nichterfolgsfall.<br />
Eine lösungsorientierte Vorgehensweise <strong>im</strong> Forderungsmanagement<br />
berücksichtigt in hohem Maße die finanzielle<br />
Situation der Zahlungspflichtigen und zielt darauf ab, den<br />
Zahlungsrückstand vollständig oder teilweise zu realisieren.<br />
Je nach Höhe der Forderung und Zahlungsfähigkeit des Betroffenen,<br />
kann die Rückzahlungsdauer viel Zeit in Anspruch<br />
nehmen. Kommunen stehen hier in dem Spannungsfeld,<br />
dass ein langer Bearbeitungsprozess, sehr hohe Kosten verursacht<br />
und deshalb <strong>im</strong> Ergebnis unrentabel ist. Bei der BHI<br />
spielt die Bearbeitungsdauer unter Kostengesichtspunkten<br />
nur eine sehr untergeordnete Rolle, da beispielsweise Rückzahlungsvereinbarungen<br />
und deren Überwachung hochgradig<br />
technisch unterstützt werden.<br />
Privatrechtliche Forderungen<br />
kommunaler Unternehmen<br />
Viele kommunale Aufgaben werden heute von privaten Unternehmen<br />
in kommunaler Trägerschaft wahrgenommen.
Sofern es sich um privatrechtliche Organisationsformen handelt,<br />
werden solche Forderungen – bis auf wenige Ausnahmen<br />
– nach der Zivilprozessordnung (ZPO) vollstreckt. In der<br />
Inkassobearbeitung unterscheiden sie sich nicht von anderen<br />
privatrechtlichen Forderungen. Hierunter fallen insbesondere<br />
Bereiche wie:<br />
- Energie-, Wasser- und Abwasserentsorgung,<br />
- Abfallbeseitigung,<br />
- gemeinnütziger Wohnungsbau,<br />
- Krankenhäuser und<br />
- Verkehrsbetriebe.<br />
Diese Unternehmen können in vollem Umfang von der Spezialisierung<br />
eines Inkassounternehmens profitieren, denn weitere<br />
Vorteile bestehen darin, dass die Kosten der Beitreibung<br />
verursachungsgerecht dem Zahlungspflichtigen in Rechnung<br />
gestellt werden können.<br />
36 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010<br />
Fazit<br />
Deutscher Wohnungsbau: Impulse trotz Finanzkrise<br />
Von Dr. Hartwig Hamm – Verbandsdirektor Landesbausparkassen, Berlin<br />
Die Rahmenbedingungen für den Erwerb selbstgenutzter<br />
Immobilien sind gegenwärtig ausgesprochen günstig. Relativ<br />
moderate Objektpreise und insbesondere das niedrige<br />
Zinsniveau haben die „Finanzierbarkeit“ eigener vier Wände<br />
in den letzten Jahren spürbar erhöht. Zusätzliche Impulse<br />
bekommt der Markt seit Ende 2008 durch „Wohn-Riester“.<br />
Der Bausparvertrag als Instrument zur Eigenkapitalbildung<br />
und Absicherung vor steigenden Zinsen genießt unverändert<br />
eine hohe Akzeptanz. All diese Faktoren führen bislang dazu,<br />
dass die Entwicklung der Baugenehmigungszahlen seit etwa<br />
einem Jahr auf den Beginn einer zaghaften Wende <strong>im</strong> Wohnungsneubau<br />
hindeutet. Nicht nur mit Blick auf die Neubautätigkeit<br />
in der EU – gerade <strong>im</strong> Vergleich mit den unmittelbaren<br />
Nachbarn liegt Deutschland weiterhin am Tabellenende<br />
– wäre das der richtige Weg.<br />
Keine Krise auf den deutschen Wohnungsmärkten<br />
Von uns selbst bewusst kaum wahrgenommen, <strong>im</strong> Vergleich<br />
mit der krisenhaften Entwicklung in vielen anderen Ländern<br />
– nicht nur in den USA, sondern teilweise auch in Europa –<br />
aber alles andere als selbstverständlich ist, dass Hausbesitzer<br />
in Deutschland auch in den letzten Jahren ausgesprochen<br />
gut schlafen konnten. „Subpr<strong>im</strong>e“ war für sie sicherlich ein<br />
Fremdwort. Eine solide Wohnungsbaufinanzierungskultur<br />
hierzulande, mit ausreichendem Eigenkapital und langfristig<br />
festen Zinsen, bietet den entscheidenden Vorteil, dass auch<br />
Turbulenzen auf den Kapitalmärkten keinen Einfluss auf die<br />
Bezahlbarkeit von Finanzierungsraten haben.<br />
Weite Bereiche des Wohnungsbaus haben sich zudem<br />
<strong>im</strong> letzten Jahrzehnt weit positiver entwickelt, als dies die<br />
schwachen Neubauzahlen suggerieren. Dies lässt sich an<br />
den Daten für die Wohnungsbaufinanzierung gut ablesen:<br />
• So liegt das Niveau der Modernisierungsfinanzierung in<br />
den Jahren 2008/2009 um rund 30 Prozent höher als in<br />
den Jahren 2000/2001. Dahinter steckt der Trend zur Qualitätsverbesserung<br />
und insbesondere zur energetischen<br />
Sanierung des Gebäudebestandes, in letzter Zeit aber<br />
auch der Bedarf zur altersgerechten Anpassung von Eigenhe<strong>im</strong>en<br />
und Wohnungen. Es ist richtig, dass der Bund über<br />
die KfW hier auch weiterhin wichtige Investitionsanreize<br />
Die Suche nach Lösungen, eigene Bearbeitungsprozesse zu<br />
opt<strong>im</strong>ieren, enden oft in dem Dilemma, dass Effizienzsteigerungen<br />
<strong>im</strong> eigenen Betrieb zwangsläufig höhere Kosten<br />
verursachen: Entweder durch erhöhten Personaleinsatz oder<br />
durch Investitionen in eine effizientere Technik. Das betriebswirtschaftliche<br />
Ergebnis kann dadurch nicht oder nur geringfügig<br />
verbessert werden.<br />
Be<strong>im</strong> Outsourcing des Forderungsmanagements liegt der<br />
Kostenvorteil insbesondere darin, die fixen durch variable<br />
Kosten zu ersetzen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Fixkosten<br />
bei Mandanten der BHI um rund 80 Prozent gesenkt<br />
werden, abhängig vom Umfang der Auslagerung.<br />
setzt.<br />
• Zumindest stabil, auf dem Niveau vom Beginn des<br />
Jahrzehnts, liegt das Volumen der Gebrauchtkäufe aus<br />
dem Bestand. Fast die Hälfte aller Investitionen auf dem<br />
Wohnungsmarkt entfallen inzwischen auf Bestandstransaktionen,<br />
die vor dem Umzug vielfach mit Modernisierungsmaßnahmen<br />
verbunden werden. Dieser Sektor hat gerade<br />
zuletzt keineswegs unter der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
gelitten – <strong>im</strong> Gegenteil: An den Geschäftsergebnissen der<br />
LBS-Immobiliengesellschaften ist abzulesen, dass in erster<br />
Linie der Gebrauchtwohnungsmarkt mit einem relativ breiten<br />
Angebot auch preisgünstiger Objekte die Stütze einer<br />
Aufwärtsentwicklung der Wohnungsnachfrage ist.<br />
Da gleichzeitig der Neubau um mehr als die Hälfte eingebrochen<br />
ist, macht er inzwischen nur noch ein Fünftel des Wohnungsfinanzierungsmarktes<br />
aus.<br />
Neubau unter „Normalmaß“<br />
Der schrumpfende Neubau spiegelt sich auch in der Bautätigkeitsstatistik<br />
wider. So sind <strong>im</strong> Jahre 2009 nur noch 159.000<br />
Wohnungen fertiggestellt worden – ein absoluter Minus-Rekord<br />
in der Nachkriegszeit! Allerdings deuten die Genehmigungszahlen<br />
darauf hin, dass nach jahrelangen Rückgängen
<strong>im</strong> Wohnungsbau be<strong>im</strong> aktuellsten Indikator, den Baugenehmigungen,<br />
erste Erholungstendenzen vorhanden sind. Die<br />
Genehmigungszahlen für 2009 liegen mit 178.000 Einheiten<br />
leicht über dem – sehr niedrigen – Vorjahreswert von 175.000<br />
Einheiten. Insbesondere die positive Entwicklung des zweiten<br />
Halbjahres 2009 sowie des ersten Quartals 2010 lässt darauf<br />
schließen, dass sich der Anstieg bei den Baugenehmigungen<br />
<strong>im</strong> laufenden Jahr wenigstens in gewissem Umfang fortsetzen<br />
dürfte.<br />
Das Niveau der Neubautätigkeit in Deutschland ist gleichwohl<br />
weiterhin sehr niedrig und liegt <strong>im</strong>mer noch 20 Prozent unter<br />
dem Niveau der Jahre 2005/2006. Der jährlich notwendige<br />
Neubaubedarf, der von dem ungebrochenen Trend zu<br />
kleineren Haushalten und steigender Wohnflächennachfrage<br />
pro Kopf der Bevölkerung gespeist wird, wird <strong>im</strong>mer noch<br />
deutlich unterschritten. Denn die Zahl der privaten Haushalte<br />
wächst nach allen Prognosen noch weit über das Jahr 2020<br />
hinaus. Insbesondere in den Zentren der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung (einschließlich ihrer Umlandregionen) wird daher<br />
zusätzlicher Neubau dringend benötigt, um Angebotsknappheiten<br />
– und damit drohende Miet- und Preissteigerungen – in<br />
Grenzen zu halten.<br />
Darüber hinaus n<strong>im</strong>mt die Umwidmung bestehender Gebäude<br />
und der Abriss nicht mehr „marktgerechter“ Wohneinheiten<br />
zu und muss durch entsprechenden Neubau kompensiert<br />
werden. Selbst wenn man diesen Ersatzbedarf nur<br />
mit 0,4 bis 0,5 Prozent des Gesamtbestandes ansetzt – und<br />
damit <strong>im</strong> Schnitt eine Lebensdauer von weit über 100 Jahren<br />
unterstellt –, geht es bei knapp 40 Millionen Wohnungen in<br />
Deutschland insoweit um 150.000 bis 200.000 Einheiten. Das<br />
aktuelle Neubauniveau reicht also kaum aus, um den vorhandenen<br />
Bestand zu erhalten – von einer Angebotsausweitung<br />
kann schon gar nicht die Rede sein.<br />
Dauerschlusslicht Deutschland<br />
Dass der Wohnungsbau in Deutschland viel zu stark abgesunken<br />
ist, zeigt auch der Blick über die Grenzen. Im EU-Vergleich<br />
liegt die Bundesrepublik bei den Fertigstellungszahlen<br />
zum sechsten Mal in Folge auf dem letzten Tabellenplatz, und<br />
das, obwohl der Neubau in früheren Boom-Ländern wie Irland<br />
und Spanien um 80 Prozent und mehr eingebrochen ist.<br />
Zur Verdeutlichung: Noch Mitte der 90er Jahre war die Situation<br />
eine ganz andere. 1996 lag Deutschland mit 6,8 Fertigstellungen<br />
pro 1.000 Einwohner unmittelbar hinter Irland (9,5<br />
Einheiten pro 1.000 Einwohner) auf Platz 2 der europäischen<br />
Neubau-Tabelle. Seitdem ist hierzulande die Bautätigkeit auf<br />
weniger als ein Drittel geschrumpft. In anderen Ländern dagegen<br />
kam es über viele Jahre zu einem echten Boom. An<br />
der Spitze standen noch vor drei Jahren Irland und Spanien<br />
mit über 17 Wohnungen pro 1.000 Einwohner – während sich<br />
Deutschland schon seit 2005 am europäischen Tabellenende<br />
wiederfindet.<br />
Vor allem der Blick auf die direkten Nachbarn macht deutlich,<br />
wie ungewöhnlich die hiesige Situation ist. Denn mit Ausnahme<br />
Dänemarks und Tschechiens, deren Neubau-Niveau<br />
„nur“ 75 Prozent höher liegt als in Deutschland, weisen alle<br />
untersuchten Anrainerstaaten eine mehr als doppelt so hohe<br />
Neubauintensität auf: von Polen (4,4) über die Niederlande<br />
(3,9), Belgien (4,4), Frankreich (4,9) und Österreich (4,7) bis<br />
zum neuen Spitzenreiter Schweiz, der mit 6,3 fast auf den<br />
vierfachen Wert kommt.<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 37
Dieser internationale Vergleich bestätigt deutlich auch den<br />
Befund einer aktuellen „amtlichen“ Wohnungsmarktprognose<br />
des Bundesamtes für Bauwesen und <strong>Raum</strong>ordnung, die<br />
Defizite <strong>im</strong> Neubau ausmacht: Danach liegt der Neubaubedarf<br />
bis 2025 in der „oberen Variante“ (bei einer jährlichen<br />
Nettozuwanderung von 200.000 Menschen) in der Größenordnung<br />
von 250.000 Wohneinheiten pro Jahr, also deutlich<br />
höher als die heutigen Neubauzahlen. Die Prognose bestätigt<br />
<strong>im</strong> übrigen, dass über 60 Prozent des künftigen Neubaubedarfs<br />
auf Eigenhe<strong>im</strong>e entfallen und die Wohneigentumsquote<br />
weiter steigen müsste.<br />
Bezahlbarkeit von Wohneigentum<br />
Dabei sind die eigenen vier Wände hierzulande weitaus<br />
leichter zu realisieren als noch vor zehn Jahren. Lange galt<br />
Deutschland als zu teuer. Mittlerweile ist dies ganz anders:<br />
Seit Mitte der 90er Jahre hat sich die Finanzierungslast für<br />
junge Familien mit Durchschnittseinkommen um fast die Hälfte<br />
auf unter 20 Prozent des Haushaltsbudgets reduziert. Neben<br />
den gesunkenen Zinsen sind hierfür die stabil gebliebenen<br />
und daher <strong>im</strong> Vergleich mit den meisten Nachbarstaaten<br />
relativ günstig gewordenen Hauspreise verantwortlich. Das<br />
Ergebnis: Jetzt ist für mehr als die Hälfte der Haushalte der<br />
Kauf von gebrauchten Eigenhe<strong>im</strong>en machbar. Dies gilt erst<br />
recht für die typischen potenziellen Erwerberhaushalte, nämlich<br />
die bis zu 50 Jahren.<br />
Ob man Wohneigentum erwerben kann, hängt <strong>im</strong> konkreten<br />
Einzelfall stets vor allem vom Einkommen und vom Preis des<br />
angestrebten Objekts ab. Doch in den meisten Regionen<br />
Deutschlands (auch in vielen Städten) reichen durchschnittliche<br />
Einkommen für die Finanzierung „normaler“ Eigentumsobjekte<br />
aus.<br />
So werden in Niedersachsen, Bremen und Sachen-Anhalt<br />
weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens dieser<br />
Länder benötigt, um eine typische Eigenhe<strong>im</strong>finanzierung<br />
„verkraften“ zu können. Lediglich in Bayern (105 Prozent) und<br />
Hamburg (100 Prozent) sowie in Berlin ist der Hauskauf für<br />
Normalverdiener relativ schwer. Die Hauptstädter beispielsweise<br />
brauchen mit 137 Prozent deutlich mehr als das dortige<br />
mittlere Haushaltseinkommen, wenn sie ein typisches<br />
Einfamilienhaus aus dem Bestand finanzieren wollen, ohne<br />
dass die Belastung 35 Prozent übersteigt.<br />
Der Blick auf die Städte und Landkreise zeigt in ähnlicher<br />
Weise, dass sich die meisten Haushalte mit durchschnittlichen<br />
Einkommen ihren Immobilienwunsch erfüllen können.<br />
Mittlerweile reichen in 78 von 115 kreisfreien Städten<br />
in Deutschland bereits Durchschnittseinkommen für eine typische<br />
Wohneigentumsfinanzierung aus. Das gleiche gilt für<br />
über 90 Prozent aller Landkreise. Das Extrembeispiel sind<br />
Teile Sachsen-Anhalts, wo man sogar mit einem Viertel des<br />
Durchschnittseinkommens erfolgreich kaufen kann.<br />
Die meisten Menschen können freilich nicht unbegrenzt warten.<br />
Denn für potenzielle Käufer ist es nur eine Frage der Zeit,<br />
bis das Angebot an relativ preiswerten Gebrauchtobjekten<br />
knapper wird und mehr Neubau erforderlich wird, um Engpässe<br />
zu vermeiden. Erste Anzeichen von Wohnungsknappheit<br />
sind in wirtschaftlich attraktiven Ballungsräumen nämlich<br />
bereits jetzt deutlich sichtbar. Allerdings ist trotz des Bekenntnisses<br />
der neuen Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung<br />
zur Bedeutung des Wohnungsneubaus und zur<br />
Erhöhung der Wohneigentumsquote nicht mit neuen staatlichen<br />
Förderinitiativen zu rechnen.<br />
Erfolgsfaktor Wohn-Riester<br />
Um so erfreulicher, dass sich die erst jüngst eingeführte Riester-Förderung<br />
für Bausparverträge und für die Finanzierung<br />
38 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
von Wohneigentum schnell etabliert hat. 19 Monate nach<br />
dem Start sind bei den Landesbausparkassen bereits rund<br />
285.000 Wohn-Riester-Bausparverträge abgeschlossen worden.<br />
Dieser Erfolg ist umso bemerkenswerter, als es <strong>im</strong>mer<br />
noch viele Informations-Defizite gibt. Befragungsergebnisse<br />
unter LBS-Kunden zeigen, dass die Reichweite der Wohn-<br />
Riester-Förderung bis heute teilweise massiv unterschätzt<br />
wird, sowohl was die Zielgruppen angeht, als auch den Verwendungszweck<br />
und die Förderhöhe.<br />
Zwar haben laut dieser Umfrage von Anfang dieses Jahres<br />
<strong>im</strong>merhin drei Viertel der LBS-Kunden bereits vom „Wohn-<br />
Riester“ gehört. Aber von denen, die sich zum Kreis der Berechtigten<br />
äußern konnten, waren 58 Prozent irrtümlich der<br />
Auffassung, die Förderung gebe es nur innerhalb best<strong>im</strong>mter<br />
Einkommensgrenzen. Viele gehen auch davon aus, dass die<br />
Förderung nur für die Ansparphase gilt. Und die meisten unterschätzen<br />
die Höhe der Riester-Zulagen mehr oder weniger<br />
deutlich. Umfragen in der Gesamtbevölkerung dürften sogar<br />
noch größere Wissenslücken ergeben. Dabei erreicht die<br />
Förderung gerade für Schwellenhaushalte eine beachtliche<br />
Höhe. So können Familien mit zwei kleinen Kindern Jahr für<br />
Jahr 908 Euro an Zulagen erhalten. Dafür sind bei mittleren<br />
Einkommen vielfach eigene Spar- und Tilgungsleistungen nötig,<br />
die sogar unter diesem Wert liegen können; mit anderen<br />
Worten: Die Wohn-Riester-Förderung kann über 100 Prozent<br />
der Eigenleistungen betragen. Das macht sich als spürbare<br />
Entlastung bemerkbar, denn der Staat zahlt <strong>im</strong> Endeffekt für<br />
ein Darlehen von 90.000 Euro ein Prozent Tilgung. Und diese<br />
Hilfe gibt es nicht nur acht Jahre wie bei der alten Eigenhe<strong>im</strong>zulage,<br />
sondern bis zum Ende der Finanzierung.<br />
Wenig bekannt ist auch, dass es die Förderung ohne jede<br />
Einkommensgrenze gibt und dass sie weit mehr als nur die<br />
Zulage ausmachen kann. Singles mit guten Einkommen können<br />
inklusive Steuervorteil bis zu 1.000 Euro pro Jahr erhalten.<br />
Diese Höchstförderung gilt be<strong>im</strong> Spitzensteuersatz plus<br />
Soli sowie Kirchensteuer. Das macht fast die Hälfte dessen<br />
aus, was die Bausparer selbst dafür auf den „Wohn-Riester-<br />
Vertrag“ einzahlen müssen.<br />
Wie auch die Stiftung Warentest errechnet hat, summiert sich<br />
der Wohn-Riester-Effekt für die meisten Wohneigentumserwerber<br />
auf hohe fünfstellige Finanzierungskosten-Einsparungen.<br />
Oder anders ausgedrückt: Das Ziel der Schuldentilgung<br />
wird einige Jahre früher erreicht als ohne Förderung. Zu<br />
Recht weisen die Experten auch darauf hin, dass jeder Käufer<br />
von Wohneigentum sich über die Wohn-Riester-Finanzierung<br />
informieren lassen sollte.<br />
Die Landesbausparkassen, mit den <strong>Sparkassen</strong> in Deutschland<br />
die Nummer eins bei der Wohnungsbaufinanzierung, gehen<br />
deshalb davon aus, dass die Altersvorsorge mit Wohn-<br />
eigentum noch an Bedeutung gewinnen wird. Dafür spricht<br />
auch, dass seit dem 1. Januar 2010 Guthaben aus allen<br />
vorhandenen Riester-Verträgen ohne Einschränkung für die<br />
Schaffung von Wohneigentum als Eigenkapital eingesetzt<br />
werden können. Viele Menschen haben nach unserer Einschätzung<br />
noch nicht erkannt, welch große Vorteile für sie<br />
in Wohn-Riester stecken. Vor allem die Schwellenhaushalte<br />
kann dies den entscheidenden Impuls geben, den Schritt in<br />
die eigenen vier Wände zu tun.<br />
Wohneigentum stärkt die Gesellschaft vor Ort<br />
Wohnungsmärkte entwickeln sich ohne Zweifel unterschiedlich.<br />
Wachstum, Stagnation oder Schrumpfung von Wirtschaft,<br />
Arbeitsmarkt und Wohnbevölkerung folgen aber nicht<br />
nur Naturgesetzen. Sie sind durch aktive Regional- und Kommunalpolitik<br />
beeinflussbar. Und das gilt eben auch für die Attraktivität<br />
von Wohnstandorten, gerade für die „Zukunft“ der<br />
Städte und Gemeinden: die Familien mit Kindern.<br />
In der Konsequenz heißt dies, trotz der vielerorts angespannten<br />
Haushaltslage nach Möglichkeit den Rotstift nicht<br />
bei den örtlichen Maßnahmen zur Schaffung von Wohneigentum<br />
anzusetzen. Wer heute mit eigenen Wohneigentumsförderprogrammen<br />
oder aber günstigem Wohnbauland für Familien<br />
mit Kindern diese vom Wegzug abhält, der sichert sich<br />
und seiner Stadt oder Gemeinde in mehrfacher Hinsicht die<br />
Zukunft:<br />
• Er bindet junge Menschen und Familien mit Kindern an die<br />
Kommune und stellt somit die Auslastung der Infrastruktur<br />
sicher.<br />
• Er macht seine Region für Unternehmen attraktiv.<br />
• Er stärkt die Auftragslage vor Ort ansässiger Unternehmen.<br />
• Er kann mit konstanten Steuereinnahmen rechnen.<br />
• Er verringert durch die Schaffung einer hohen Wohneigentumsquote<br />
perspektivisch gesehen die Altersarmut und<br />
somit die <strong>kommunalen</strong> Sozialausgaben.<br />
Eine kluge, vorausschauende und zukunftsorientierte kommunale<br />
Wohnungspolitik zu betreiben, zahlt sich also mehr<br />
denn je aus.<br />
Opt<strong>im</strong>ierung des Problemkreditmanagements <strong>im</strong>mobilienbesicherter<br />
Darlehen durch effiziente Bestandsanalyse und Konzeptentwicklung<br />
Von Dipl.-Ing. Dipl.-.Wirtsch.-Ing. Victoria Stetter – Projektleiterin Immobilienmarketing, bauWerk Gesellschaft für<br />
Projektberatung und Baumanagement mbH, Gießen<br />
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen<br />
Lage der letzten Jahre und strengerer Vorschriften<br />
<strong>im</strong> Bankensektor, hat ein effizientes und wertorientiertes Problemkredit-<br />
und Sanierungsmanagement für Banken und<br />
<strong>Sparkassen</strong> zunehmend an Bedeutung gewonnen. Um <strong>im</strong><br />
Bereich <strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen und Immobilienkredite<br />
gezielte Entscheidungen zur wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsfähigkeit<br />
treffen zu können, ist es notwendig, Risiken<br />
und Potentiale einer Immobilie systematisch zu analysieren,<br />
zu identifizieren und daraus strategische Schlüsse zu ziehen.<br />
Das Ziel des Kreditgebers <strong>im</strong> Problemkreditmanagement<br />
sollte die bestmögliche Verlustmin<strong>im</strong>ierung sein. Leider wird<br />
dies allzu oft aufgrund vorschneller Verkäufe und übereilter<br />
Entscheidungen nicht realisiert. Dabei gibt es zahlreiche<br />
Stellhebel und Ansatzpunkte <strong>im</strong> Lebenszyklus einer Immobilie,<br />
um deren Wert, deren Wertschöpfung und Marktfähigkeit<br />
opt<strong>im</strong>ierend zu beeinflussen. Sowohl <strong>im</strong> laufenden Kreditengagement<br />
als auch <strong>im</strong> Falle eines drohenden Ausfalls können<br />
Risiken nachhaltig min<strong>im</strong>iert, Verluste vermieden oder reduziert<br />
und Werte gesteigert werden. Um ein <strong>im</strong>mobilienbesi-<br />
40 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
chertes Darlehen zu sanieren, sollte man bei der Immobilie<br />
ansetzen!<br />
Problemkredite als unrentable<br />
und risikobehaftete Vermögensgegenstände<br />
Problemkredite entstehen durch die Unfähigkeit eines Kreditnehmers<br />
zur Leistung des Kapitaldienstes. Obwohl es eine<br />
Fülle verschiedener Bezeichnungen für ausfallgefährdete<br />
Kreditengagements gibt, hat sich international ein quantitatives<br />
Klassifizierungsmuster herausgebildet, das als Orientierungshilfe<br />
dienen kann. Als NPL oder Non-Performing-Loan<br />
<strong>im</strong> engeren Sinne wird ein Problemkredit bezeichnet, dessen<br />
Zins- und Tilgungszahlungen für mehr als 90 Tage ausgefallen<br />
sind. Ein Sub-Performing-Loan oder SPL ist dagegen ein<br />
problembehafteter Kredit, der einen Teilausfall der Zins- und<br />
Tilgungszahlungen von weniger als 90 Tagen zu verzeichnen<br />
hat und daher unter besonderer Beobachtung stehen muss.<br />
Be<strong>im</strong> sog. Watchlist oder Watchlisted Loan werden die Zahlungen<br />
zwar noch bedient, sollten jedoch aufgrund eines drohenden<br />
Ausfalls verstärkt überwacht werden. Bei allen drei<br />
Stadien eines Problemkredites kann eine wertopt<strong>im</strong>ierende<br />
Einflussnahme auf den Kreditgegenstand oder die Kreditbesicherung<br />
eine Verbesserung der Situation und eine Risikominderung<br />
bedeuten. Im Idealfall kann das Kreditengagement<br />
wieder in die „Normalbetreuung“ zurückgeführt werden. Das<br />
Sanierungs- oder Problemkreditmanagement als besondere<br />
Stufe des regulären Kreditprozesses sollte also frühzeitig die<br />
Potentiale und Möglichkeiten kennen, um für den Kreditgeber<br />
und Kreditnehmer die ökonomisch sinnvollsten Lösungen finden<br />
zu können.<br />
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation<br />
der letzten Jahre hat die Anzahl der gefährdeten und<br />
notleidenden Kreditengagements zugenommen. Obwohl<br />
eine gewisse Ausfallquote für <strong>Sparkassen</strong> und Banken ein<br />
einkalkuliertes und „normales“ Risiko ist, stellen sie Banken<br />
dennoch vor vielfältige Probleme. So haben SPLs eine zu<br />
niedrige Rendite, NPLs mindern als unrentable Vermögensgegenstände<br />
die Eigenkapitalrentabilität und die Abschreibung<br />
von Verlusten belastet das bilanzielle Ergebnis. Zudem<br />
erfordert das Sanierungs- und Problemkreditmanagement<br />
einen hohen Aufwand an entsprechend geschultem Personal<br />
und bindet Arbeitskräfte, die <strong>im</strong> Vertriebsbereich fehlen.<br />
Seit dem Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalanforderungen<br />
nach Basel II gelten zudem risikokonforme Mindestkapitalanforderungen<br />
an Banken und Kreditinstitute. Notleidende<br />
Kredite werden dabei in die höchste Risikoklassifizierung eingeordnet<br />
und beeinflussen damit die Anforderungen an das<br />
hinterlegte Eigenkapital. Seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung<br />
und damit einhergehend dem AAA-Rating für <strong>Sparkassen</strong><br />
müssen auch diese Institute verstärkten Fokus auf ihr<br />
Risiko-Management legen.<br />
Die hier nur kurz angerissenen Auswirkungen von problembehafteten<br />
Krediten zeigen die Relevanz für Banken und<br />
<strong>Sparkassen</strong> und die Notwendigkeit Maßnahmen zu ergreifen,<br />
um deren Management effizient und effektiv zu gestalten und<br />
die Anzahl und Risiko aktiv zu verringern.<br />
Opt<strong>im</strong>ierung des Sanierungsmanagement<br />
<strong>im</strong>mobilienbesicherter Kreditengagements<br />
Im Bereich des <strong>im</strong>mobilienbezogenen Kreditgeschäftes besichert<br />
die Immobilie eine Forderung als Hypothek oder Grundschuld.<br />
Sie ist damit der Wert, der ein Darlehen sichert. Um<br />
diesen Wert wiederherzustellen oder zu opt<strong>im</strong>ieren, muss man<br />
bei der Immobilie selbst ansetzen. Jede Immobilie, gewerblich<br />
oder wohnwirtschaftlich genutzt, unbebautes Grundstück<br />
oder Objekt, bietet Möglichkeiten der Wertsteigerung.<br />
Ob dies wirtschaftlich vertretbar ist, muss durch gründliche<br />
Analyse ermittelt werden, um für den Kreditgeber und den<br />
Kreditnehmer das opt<strong>im</strong>ale Ergebnis zu erzielen.<br />
Sanierungsmanagement, Intensive Care, Workout, Special<br />
Servicing oder einfach nur Problemkreditmanagement sind<br />
unterschiedliche Bezeichnungen für die besondere Stufe des<br />
Kreditprozesses, die sich mit der Betreuung von NPLs, SPLs<br />
oder Watchlist Loans befasst. In größeren Instituten ist dieser<br />
Bereich mittlerweile oft outgesourct und an spezialisierte<br />
Unternehmen vergeben. Werden problembehaftete <strong>im</strong>mobilienbesicherte<br />
Kredite selbst betreut, müssen die Verantwortlichen<br />
zunächst die Komplexität und die Wechselwirkungen<br />
der wertbeeinflussenden Prozesse einer Immobilie kennen,<br />
um eine zielgerichtete Einschätzung der Sanierungsfähigkeit<br />
treffen zu können. Allzu oft werden vorschnelle Entscheidungen<br />
zum „Notverkauf“ getroffen, ohne das Potential zu<br />
prüfen, geschweige denn zu heben. Gerade wenn sich der<br />
Kreditnehmer kooperativ verhält, muss dieses Vorgehen vor<br />
dem Hintergrund knapper Kreditmargen und steigendem<br />
Konkurrenzdruck deutlich hinterfragt werden.<br />
Der gesamte Immobilienlebenszyklus, angefangen von der<br />
ersten Idee bis zur Verwertung einer Immobilie, bietet Möglichkeiten<br />
den Wert sowie die nachhaltige Wertschöpfung zu<br />
verbessern und zu beeinflussen. Im Sanierungsmanagement<br />
sind es meist Bestands<strong>im</strong>mobilien oder Grundstücke die zu<br />
betreuen sind. Umfassende Markt- und Standortanalysen<br />
sowie Wertgutachten können sehr aufwendig, kompliziert<br />
und kostenintensiv sein. Daher ist es für Banken und <strong>Sparkassen</strong><br />
als Kreditgeber, deren Kernkompetenz und Hauptinteresse<br />
nicht die Immobilie selbst sondern lediglich deren<br />
Wert ist, effizienter und zielführender über eine Analyse der<br />
nur wichtigsten werttreibenden Faktoren einer Immobilie einen<br />
Überblick zu bekommen. Neben Wissensgleichstand mit<br />
dem Kreditnehmer bildet dies eine fundierte Grundlage zur<br />
Einschätzung des Risikos und des Potentials sowie zur Entscheidung<br />
des weiteren Vorgehens.<br />
Aufgrund der langjährigen Erfahrung <strong>im</strong> Umgang mit notleidenden<br />
Immobilien hat das Unternehmen bauWerk ein Analysetool<br />
zur effizienten Bestands- und Potentialanalyse entwickelt,<br />
das quantitativ und qualitativ die Aspekte Markt- und<br />
Standortsituation, Objektzustand und Vermietungssituation,<br />
als die kritischsten und wertbeeinflussendsten Faktoren der<br />
Immobilie, untersucht. Im BPC Bestands- und Potentialcheck®<br />
lassen sich, durch Analyse der Ausgangssituation,<br />
des Potentials sowie des notwendigen Mindestbedarfs zur<br />
Erlangung und Erhaltung der Marktfähigkeit, die Stärken,<br />
Schwächen, Chancen und Risiken einer Liegenschaft identifizieren<br />
sowie effektive Konzepte und Handlungsempfehlungen<br />
entwickeln. Durch Überprüfung deren Wirtschaftlichkeit<br />
entsteht eine Entscheidungsgrundlage sowohl für den<br />
Kreditgeber als auch den Objekteigentümer strategisch zu<br />
investieren oder den gezielten schnellen Exit zu wählen.<br />
Wertbest<strong>im</strong>mende Faktoren einer Immobilie<br />
„Lage, Lage, Lage“ ist ein geflügelter und uns allen bekannter<br />
Ausdruck der Wertbeeinflussung einer Immobilie durch Markt<br />
und Standort. In der reinen Vermietung und Vermarktung hat<br />
dies vor allem Auswirkungen auf die Preisgestaltung. In der<br />
Entwicklung von Revitalisierungsstrategien müssen die, nur<br />
begrenzt beeinflussbaren, Faktoren des Marktes und des<br />
Standortes ebenfalls als wichtige Grundlagen in die ganzheit-<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 41
liche Betrachtung mit einbezogen werden, da sie kritischen<br />
Einfluss auf die Umsetzbarkeit von Entwicklungskonzepten<br />
haben. So können <strong>im</strong> Falle eines unbebauten Grundstücks<br />
etwa baurechtliche Fragestellungen entscheidend sein. Oft<br />
ist es die Schaffung eines marktkonformen Baurechts, das<br />
die notwendige gewinnbringende Wertsteigerungs- und Vermarktungschance<br />
eröffnet.<br />
Weitere Aspekte, die Einfluss auf die Revitalisierungsmöglichkeiten<br />
einer Liegenschaft nehmen, sind mögliche Altlasten<br />
und deren Beseitigung, die Erschließungssituation und deren<br />
Flexibilität oder auch bauleit- und stadtplanerische Faktoren.<br />
Grundsätzlich sind bei einer Standortanalyse sowohl die<br />
harten, quantifizierbaren Faktoren als auch die weichen nur<br />
schwer in Zahlen auszudrückenden Einflüsse zu untersuchen.<br />
Quantifizierbar sind etwa physische Faktoren wie die<br />
Topographie oder die Verkehrsanbindung sowie sozioökonomische<br />
Aspekte wie die Einwohnerzahl, die Kaufkraft und<br />
die Wettbewerbssituation. Aber auch die weichen Faktoren<br />
wie verwaltungsbezogene und politische Strukturen oder die<br />
Qualität und das Image eines Standortes nehmen Einfluss<br />
und müssen in strategische Überlegungen mit einbezogen<br />
werden.<br />
Um die Analyse effizient zu gestalten sind die wichtigsten Kriterien<br />
individuell für jede Immobilie zu best<strong>im</strong>men. So haben<br />
die Märkte für Büro-, Wohn- und Einzelhandels<strong>im</strong>mobilien<br />
jeweils unterschiedliche Kennzahlen, die es zu ermitteln und<br />
<strong>im</strong>mobilienbezogen zu gewichten und vor allem zu interpretieren<br />
gilt. Das reine Datensammeln reicht nicht, da die Bestandsaufnahme<br />
des umgebenden Standortes und Marktes<br />
einer Liegenschaft den ersten Teil der Einschätzung einer Immobiliensituation<br />
darstellt und dem Kreditgeber einen ersten<br />
Hinweis auf Risiko und Potential einer Liegenschaft <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />
gibt.<br />
Potentiale <strong>im</strong> Objekt erkennen und heben<br />
Die Kernkompetenz und das Hauptinteresse eines kreditgebenden<br />
Institutes ist nicht die Liegenschaft; es ist der Wert<br />
den diese darstellt. Aufgrund der Langlebigkeit einer Immobilie<br />
können sich diese Werte jedoch <strong>im</strong> Laufe der Zeit verändern<br />
und bei ungenügender Betreuung durch den Eigentümer<br />
dazu führen, dass eine Immobilie nicht mehr marktkonform ist<br />
und ihre Zielrendite nicht mehr erbringen kann. Werden keine<br />
Gegenmaßnahmen ergriffen, so führt dies zur Entwicklung<br />
einer Problem<strong>im</strong>mobilie, die auch als Darlehenssicherung<br />
keinen entsprechenden Gegenwert mehr darstellt. Oft bleibt<br />
die genaue Situation für das kreditgebende Institut jedoch<br />
<strong>im</strong> Hintergrund. Daher ist zunächst eine Bestandsaufnahme<br />
und Bewertung der Objektsituation durchzuführen bevor der<br />
notwendige Bedarf, um eine wirtschaftliche Marktfähigkeit zu<br />
erreichen, mit dem vorhandenen Potential verglichen werden<br />
kann. Da, je nach individueller Gesamtsituation, best<strong>im</strong>mte<br />
Kriterien <strong>im</strong> Vordergrund stehen, sollte zudem eine Wichtung<br />
der Untersuchungsaspekte durch den Analysebeauftragten<br />
durchgeführt werden.<br />
Wichtige Aspekte in der Analyse einer Liegenschaft sind dabei<br />
neben dem optischen, baulichen und technischen Zustand<br />
auch z.B. die Flexibilität des Gebäudes, die Ausstattung<br />
und Gestaltung, der Bezug zum Standort, die Zugangs- und<br />
Anliefermöglichkeiten oder die Barrierefreiheit. Im BPC Bestands-<br />
und Potentialcheck® werden die verschiedenen Aspekte,<br />
die hier nur auszugsweise genannt sind jeweils nach<br />
Bestand, Potential und Mindestbedarf ermittelt und graphisch<br />
gegenübergestellt. So entwickelt sich eine schnell ablesbare<br />
Übersicht des Objektzustandes, des Potential und deren Entfernung<br />
zum Mindestbedarf der wirtschaftlichen Marktfähigkeit.<br />
Der Kreditgeber bzw. der Mitarbeiter des Sanierungsmanagement<br />
erhält schnell einen Eindruck, welches Potential<br />
zur Verbesserung gegeben ist und ob es realistisch gehoben<br />
werden kann.<br />
Die Vermietungssituation<br />
als Renditebringer einer Immobilie<br />
Nur vermietete Flächen bringen Erträge. Daher ist die Vermietungssituation<br />
und vor allem der Grund möglicher Leerstände<br />
besonders kritisch zu überprüfen. Im Zusammenhang mit<br />
der Untersuchung der marktüblichen Mieten können zudem<br />
Mietsteigerungsreserven identifiziert werden und in die weitere<br />
Strategieentwicklung mit einbezogen werden. Zur Situationsanalyse<br />
gehört die Untersuchung der Mieterstruktur und<br />
deren Qualität, die Laufzeit der Mietverträge um langfristige<br />
Planbarkeit zu schaffen sowie nicht zuletzt das Vermietungs-<br />
und Verwaltungsmanagement. Nur allzu oft hat ein schlechtes<br />
Immobilien- und Vermietungsmanagement einen großen Anteil<br />
an möglichen Störungen in der Vermietungssituation einer<br />
Immobilie. Die kritische Auswirkung von Leerständen oder einer<br />
schlechten Mieterstruktur auf das Image und die Akzeptanz<br />
einer Immobilie muss an dieser Stelle besonders betont<br />
werden. Das Ziel muss <strong>im</strong>mer die nachhaltige und renditesichernde<br />
Vollvermietung einer Immobilie sein.<br />
Vor dem Hintergrund der vielfältigen aufgeführten Einflussfaktoren<br />
und der zahlreichen Wechselwirkungen auf die Qualität<br />
und den Wert der Immobilie zeigt sich die Notwendigkeit einer<br />
ganzheitlichen Betrachtung. Nur so entsteht für den Kreditgeber<br />
ein realistisches Bild der Immobilie als Besicherung,<br />
das eine Einschätzung des opt<strong>im</strong>alen Vorgehens mit dem Ziel<br />
der Ertragsopt<strong>im</strong>ierung erlaubt.<br />
Die Gegenüberstellung der Ergebnisse in einer SWOT-Analyse,<br />
also in einer Untersuchung der identifizierten Stärken,<br />
Schwächen, Chancen und Risiken, erlaubt die anschließende<br />
Entwicklung von Normstrategien bzw. effektiver Handlungsempfehlungen<br />
und -konzepte in den Bereichen Mikro- und<br />
Makrostandort, Objekt und Vermietung. Auch kann eine erste<br />
Empfehlung zur Wirtschaftlichkeit der möglichen und notwendigen<br />
Maßnahmen getroffen werden. Das Sanierungsmanagement<br />
hat auf diese Weise eine Entscheidungsgrundlage<br />
zur Risikoeinschätzung, zum Dialog mit dem Kreditnehmer<br />
unter der wichtigen Voraussetzung des Wissensgleichstandes<br />
und zur Lösungsfindung in beiderseitigem Interesse. Im Falle<br />
von nicht-kooperativen Strategien erlaubt die Kenntnis der<br />
Potentiale die bessere Einschätzung der Situation und deren<br />
Chancen und Risiken für den Gläubiger.<br />
In Betracht zu ziehen ist auch der Imagefaktor vernachlässigter<br />
Immobilien sowie deren oft fragwürdiger Ruf als Besicherung<br />
eines notleidenden Kredites. Als öffentlich-rechtliche<br />
Institute genießen gerade <strong>Sparkassen</strong> ein besonderes<br />
Vertrauen und Ansehen in der Öffentlichkeit, das durch den<br />
professionellen und strategisch geprägten Umgang mit Immobilien<br />
weiter profitieren wird.<br />
Effizienteres Risiko- und Portfoliomanagement<br />
<strong>im</strong>mobilienbesicherter Darlehen durch gezielte<br />
Potentialerkennung<br />
Die Bedeutung des Risikomanagements <strong>im</strong> Kreditportfolio<br />
vor dem Hintergrund der verschärften Vorschriften von Banken<br />
und <strong>Sparkassen</strong> wurde bereits erwähnt. Auch dieser<br />
Bereich kann durch gezielte Analyse der kreditbesichernden<br />
42 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Prozesskette der strategischen Opt<strong>im</strong>ierungsanalyse <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />
<strong>im</strong>mobilienbesicherter Kreditengagements.<br />
Ganzheitliche Lösungsansätze für die öffentliche Hand<br />
Neue Herausforderungen – vertraute Partner<br />
Immobilie opt<strong>im</strong>iert werden. Der BPC Bestands- und Potentialcheck®<br />
als Analysetool der wertbeeinflussenden Faktoren<br />
der Immobilie und seinem Vergleich von Bestand, Potential<br />
und Mindestbedarf, kann in der akkumulierten Anwendung<br />
ein Risikoprofil des Bestandes an <strong>im</strong>mobilienbesicherten<br />
Kreditengagements zeichnen. Dies gibt einerseits Aufschluss<br />
darüber wo die höchsten Risiken liegen, aber auch wo die<br />
deutlichsten Potentiale zur Wertsteigerung liegen. Sowohl<br />
das Risiko- und Portfoliomanagement als auch das Sanierungs-<br />
bzw. Problemkreditmanagement können so effizienter<br />
und effektiver gestaltet werden. Es können gezielte Maßnahmen<br />
ergriffen werden, um Risiken abzubauen und Verluste zu<br />
verhindern.<br />
Es sind komplexe Prozesse sowie interne und externe Einflussfaktoren,<br />
die den Wert einer Immobilie best<strong>im</strong>men.<br />
Gleichzeitig gibt es <strong>im</strong> gesamten Lebenszyklus einer Liegenschaft<br />
Stellhebel diesen durch Identifikation der Potentiale zu<br />
opt<strong>im</strong>ieren oder zu heben. Dies bietet sowohl <strong>im</strong> Sanierungsmanagement<br />
von <strong>im</strong>mobilienbesicherten Problemkrediten<br />
als auch <strong>im</strong> Portfolio- und Risikomanagement von kreditgebenden<br />
Instituten die Chance Risiken zu min<strong>im</strong>ieren, Verluste<br />
zu vermeiden oder zu reduzieren und die Wertschöpfung zu<br />
verbessern.<br />
Um ein <strong>im</strong>mobilienbesichertes Darlehen zu sanieren, sollte<br />
man bei der Immobilie ansetzen!<br />
Von Markus Strehle – Geschäftsführer Deutsche Anlagen Leasing AG Mainz und Kai Ostermann –<br />
stellvertretender Vorsitzender Deutsche Anlagen Leasing AG, Bad Homburg v.d.H.<br />
Glaubt man<br />
Markus<br />
Strehle<br />
Kai<br />
Ostermann<br />
den Prognosen mancher Ökonomen, so werden in den kommenden<br />
Jahren die erwarteten Steuerausfälle zu massiven finanziellen<br />
Einschnitten bei öffentlichen Einrichtungen führen.<br />
Und dies in Zeiten, in denen die Erwartungen der Bürgerinnen<br />
und Bürger in die öffentliche Daseinsvorsorge steigen und<br />
neue Herausforderungen gemeistert werden müssen. Kurz-<br />
und mittelfristig lassen sich solche Veränderungen teilweise<br />
durch entsprechende fiskalische Maßnahmen kompensieren.<br />
Gleichwohl scheint es unerlässlich, zukünftig noch stärker<br />
als bisher ganzheitliche Lösungsansätze zu entwickeln, die<br />
den bestehenden Strukturen und geänderten Anforderungen<br />
Rechnung tragen. Dies gilt in besonderem Maße für Kommunen<br />
und kommunale Unternehmen. Denn kein anderer<br />
öffentlicher Bereich trägt <strong>im</strong> Rahmen der Daseinsvorsorge<br />
eine so <strong>im</strong>mense und direkte Verantwortung gegenüber den<br />
Bürgern.<br />
Steigender Investitionsbedarf bei angespannter Finanzsituation<br />
– diese Konstellation ist für alle <strong>kommunalen</strong> Institutionen<br />
in gleichem Maße eine Herausforderung. Erschwerend<br />
kommt die Beschränkung der finanziellen Spielräume durch<br />
die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hinzu. Die Handlungsspielräume<br />
für die Realisierung notwendiger Investitionen<br />
sind oftmals nicht mehr gegeben. So ermittelte das<br />
Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) für die Jahre 2006 bis<br />
2020 einen <strong>kommunalen</strong> Investitionsbedarf von rund 704 Milliarden<br />
Euro. Dies entspricht rund 47 Milliarden Euro pro Jahr<br />
– eine Aufgabe, die nur schwer erfüllbar scheint. In besonderem<br />
Maße betroffen von dieser Entwicklung sind die Bereiche<br />
Straßenbau, Schulen und Abwasser. Sofern die dringend<br />
notwendigen Investitionen nicht beziehungsweise nicht <strong>im</strong><br />
erforderlichen Umfang getätigt werden, n<strong>im</strong>mt der ohnehin<br />
schon vorhandene Investitionsstau <strong>im</strong>mer mehr zu. Gleichzeitig<br />
sieht die Finanzsituation vieler Kommunen alles andere<br />
als gut aus. Gemäß den jüngsten Steuerschätzungen werden<br />
die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren weiter sinken<br />
und erst <strong>im</strong> Jahr 2013 wieder das Niveau von 2008 erreichen.<br />
Die Ausgaben insbesondere in den Bereichen „Soziales“ und<br />
„Arbeit“ steigen zudem weiter an. Die Sozialleistungsquote<br />
2009 beträgt rund 32 Prozent – mit steigender Tendenz,<br />
obwohl der Wert schon heute seit Jahren der höchste ist.<br />
Darüber hinaus müssen sich Kommunen neuen Herausforderungen<br />
stellen, die nicht zuletzt auch erhebliche personelle<br />
Ressourcen binden. So sind sie beispielsweise gesetzlich<br />
dazu verpflichtet, ihre Buchführung von der Kameralistik auf<br />
die Doppik umzustellen. Bis zum Jahr 2012 soll dieser Prozess<br />
komplett abgeschlossen sein.<br />
44 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Ganzheitliche Lösungsansätze<br />
Solche Herausforderungen <strong>im</strong> <strong>kommunalen</strong> Bereich verlangen<br />
nach ganzheitlichen Lösungsansätzen, in denen die<br />
bestehenden Strukturen und speziellen Anforderungen der<br />
Kommune berücksichtigt werden. Dies gilt nicht nur für die<br />
Handlungen kommunaler Entscheidungsträger, sondern in<br />
besonderem Maße auch für die Geschäftspartner der Kommunen.<br />
Vor allem bei Finanzdienstleistungen genügt es nicht,<br />
ausschließlich Standardprodukte anzubieten. Diese passen<br />
zumeist nicht zu den Bedürfnissen der jeweiligen <strong>kommunalen</strong><br />
Einrichtung. Daher ist es eine besondere Herausforderung,<br />
die jeweils spezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen.<br />
Für Finanzdienstleister wird es <strong>im</strong>mer wichtiger, die<br />
wirtschaftlichen Bedürfnisse und rechtliche Regularien des<br />
Kunden Kommune genau zu kennen.<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe als Partner der Kommunen<br />
Die <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe steht als Partner der Kommunen<br />
längst für mehr als nur Kommunaldarlehen und Kassenkredite.<br />
Um den <strong>kommunalen</strong> und auch anderen öffentlichen<br />
Kunden eine möglichst breite Palette maßgeschneiderter<br />
Produkte anbieten zu können, werden die <strong>Sparkassen</strong> vor Ort<br />
durch zahlreiche Spezialisten und spezialisierte Unternehmen<br />
aus der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe unterstützt. Ein solcher<br />
Spezialist ist die Deutsche Leasing (DL), Bad Homburg. Zusammen<br />
mit ihrem Tochterunternehmen DAL Deutsche Anlagen-Leasing<br />
(DAL) ist sie das Leasing-Kompetenzcenter für<br />
Mobilien und Immobilien innerhalb der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe.<br />
Anders als der Name zunächst vermuten lässt, umfasst das<br />
Produkt- und Leistungsspektrum der Deutschen Leasing<br />
Gruppe jedoch deutlich mehr als reines Leasing. Dementsprechend<br />
steht nicht das Produkt Leasing <strong>im</strong> Vordergrund,<br />
sondern eine bedarfsorientierte Umsetzungsstruktur, die gemeinsam<br />
mit dem Kunden entwickelt wird. Selbstverständlich<br />
kann dies in Abhängigkeit von den konkreten Anforderungen<br />
des Einzelfalls auch eine Standard-Leasinglösung sein. Klar<br />
wird bei dem Bad Homburger Leasing-Unternehmen in jedem<br />
Fall: Die Philosophie trifft die Erwartungen des Kunden Kommune.<br />
Denn die Deutsche Leasing Gruppe hat den Anspruch,<br />
maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen für die jeweiligen<br />
Bedürfnisse ihrer Kunden zu entwickeln.<br />
Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit<br />
Wie vielschichtig das Leistungsspektrum der Deutschen Leasing<br />
Gruppe ist, zeigen die vielfältigen Geschäftsmodelle, die<br />
das Leasing-Unternehmen bereits umgesetzt hat.<br />
Schulzentrum Wedemark –<br />
Public Private Partnership (PPP)-Projekt<br />
Die Gemeinde Wedemark prüfte vor einiger Zeit Möglichkeiten,<br />
wie sie ihre Standortattraktivität erhöhen könne. Die<br />
Beteiligten waren sich schnell einig, dass diese Zielsetzung<br />
nicht über die Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze zu<br />
erzielen ist.<br />
Vielmehr sollte eine attraktive und funktionsfähige Schule geschaffen<br />
werden. Die Gemeinde ging dabei von der hohen<br />
Bedeutung eines Schulangebots mit professioneller Nachmittagsbetreuung<br />
aus – ein Angebot, das insbesondere für<br />
Familien wichtig ist, in denen beide Eltern berufstätig sind.<br />
Diese Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems war<br />
insofern interessant, da Wedemark vor den Toren Hannovers<br />
liegt und sich nicht zuletzt aufgrund der Anbindung an das<br />
ÖPNV-Netz als Wohnort für junge Familien mit Kindern anbietet.<br />
Zudem war die Schulsituation der Gemeinde bis dato<br />
nicht opt<strong>im</strong>al. Am bestehenden Schulzentrum bestand Investitions-<br />
und Sanierungsstau, und dies bereits seit mehr als<br />
20 Jahren.<br />
Investitionsbedarf bestand weiterhin für ein neues Verwaltungsgebäude.<br />
Die Mitarbeiter der Verwaltung waren an<br />
verschiedenen Standorten untergebracht, die Arbeitsplätze<br />
nicht mehr zeitgemäß. Schließlich waren auch die zunehmend<br />
hohen Betriebskosten für die bestehenden Gebäude<br />
ein Aspekt, der in die Überlegungen einfloss.<br />
Nicht zuletzt aufgrund des Wunsches nach einer sehr zügigen<br />
Umsetzung entschied sich Wedemark, die beiden Vorhaben<br />
<strong>im</strong> Rahmen eines PPP-Verfahrens als Kombinationslösung<br />
umzusetzen. Im April 2009 wurde daher das Projekt<br />
europaweit ausgeschrieben. Gesucht wurde ein Partner, der<br />
die Gebäude ganzheitlich plant, baut und zusätzlich die Finanzierung<br />
während der Bauzeit übern<strong>im</strong>mt. Eine Zahlungsverpflichtung<br />
für die Gemeinde sollte erst nach ordnungsgemäßer<br />
Fertigstellung und Abnahme entstehen.<br />
Die DAL beteiligte sich an dieser Ausschreibung über ihre<br />
Tochtergesellschaft, die Deutsche PPP Holding GmbH (Deutsche<br />
PPP). Im Vorfeld wurde mit der Alpine Bau Deutschland<br />
GmbH, dem auf Schulbauten spezialisierten Architekturbüro<br />
Heuer Faust Architekten aus Aachen und der Sparkasse Hannover<br />
ein starkes Bieterkonsortium zusammengestellt.<br />
DAL und Deutsche PPP übernahmen während des Vergabeprozesses<br />
insbesondere die Projektsteuerung sowie die<br />
Strukturierung der Finanzierung. Nach mehreren Verhandlungsrunden<br />
sowie architektonischen und konzeptionellen<br />
Überarbeitungen entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde<br />
Wedemark wurde Mitte Februar 2010 der Zuschlag<br />
an eine eigens hierfür eingesetzte Objektgesellschaft der DAL<br />
erteilt. Im März 2010 wurde der Projektvertrag unterzeichnet<br />
und bereits <strong>im</strong> April 2010 mit dem Bau begonnen. Die Baufertigstellung<br />
und Abnahme wird <strong>im</strong> Februar 2012 erfolgen. Im<br />
Vergleich zu einer klassischen Eigenrealisierung bietet diese<br />
Umsetzungslösung der DAL zahlreiche Vorteile: Zum einen<br />
wird der extrem ehrgeizige Zeitplan der Gemeinde fristgerecht<br />
umgesetzt. Bei konventioneller Durchführung hätte die<br />
Gemeinde nach eigener Aussage mindestens die doppelte<br />
Zeit einplanen müssen. Daher war die verbindliche Zusage<br />
eines Fertigstellungstermins für Wedemark sehr wichtig. Die<br />
DAL Bautec, der Baumanagementdienstleister der DAL, kann<br />
die fristgerechte Fertigstellung der Gebäude sicherstellen.<br />
Zum anderen konnte mit dem Festpreisangebot der DAL in<br />
Höhe von rund 30 Millionen Euro auch eine kostengünstigere<br />
Lösung angeboten werden, als dies durch Eigenrealisierung<br />
möglich gewesen wäre.<br />
Diese Vorteile kommen künftig den Schülerinnen und Schülern<br />
zu Gute und damit der Attraktivität des Standorts Wedemark.<br />
Stadtwerk Haßfurt GmbH – Leasing von Stromzählern<br />
Moderne Technologien für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen,<br />
ist für die Stadtwerk Haßfurt GmbH eine Selbstverständlichkeit.<br />
Für die Investition in 9.500 intelligente Stromzähler,<br />
die den Stromverbrauch der Haushalte elektronisch erfassen<br />
und selbstständig an das Versorgungsunternehmen senden,<br />
sollte eine alternative Finanzierungsmöglichkeit gefunden<br />
werden.<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 45
Die Deutsche Leasing übernahm diese Aufgabe und entwickelte<br />
gemeinsam mit der Sparkasse Ostunterfranken eine<br />
individuelle Lösung für die Stadtwerk Haßfurt GmbH. Die<br />
Grundstruktur besteht aus einem Leasing-Vertrag, dessen<br />
Laufzeit sowie die zu Grunde liegende Finanzierungsstruktur<br />
auf die Nutzungsdauer der Stromzähler abgest<strong>im</strong>mt wurden.<br />
Diese Finanzierungsstruktur hilft den Stadtwerken Liquidität<br />
zu sichern, erhöht als bilanzneutrales Instrument den Finanzierungsspielraum<br />
und wahrt dadurch die unternehmerische<br />
Flexibilität.<br />
Kreis Offenbach –<br />
Computertechnik für Klassenz<strong>im</strong>mer<br />
Der Kreis Offenbach als Schulträger wollte trotz knapper<br />
Kassen die Hard- und Software in seinen Schulen auf dem<br />
neuesten Stand halten. Deshalb suchte der Kreis nach Alternativen<br />
zum kreditfinanzierten Erwerb.<br />
Die Deutsche Leasing strukturierte angesichts dieser Aufgabenstellung<br />
ein Leasing-Paket für Computer einschließlich<br />
Zubehör, ergänzt um Asset-Management-Dienstleistungen.<br />
Bis zum Jahr 2010 wurden <strong>im</strong> Rahmen dieses Umsetzungsmodells<br />
insgesamt 25 Millionen Euro in Schulcomputer und<br />
Netzwerke investiert. Mithilfe dieses Modells wird sowohl<br />
das Budget des Kreises Offenbach entlastet als auch die genutzte<br />
Informationstechnik <strong>im</strong>mer auf dem neuesten Stand<br />
gehalten. Eine wichtige und auch in Zeiten knapper Kassen<br />
notwendige Investition in die Bildung, die mit Hilfe von Leasing<br />
möglich gemacht wurde.<br />
Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH – Umweltschutz<br />
Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH beschlossen, 16 Stadtbusse<br />
mit einer neuen Abgasnachbehandlungstechnik ausstatten<br />
zu lassen. Die Stadtbusse wurden bis dahin über Eigenmittel<br />
oder Kredit finanziert. Diese Investitionsmaßnahme<br />
hat die Deutsche Leasing – abgest<strong>im</strong>mt auf die Bedürfnisse<br />
der Gesellschaft dann <strong>im</strong> Sale-and-lease-back-Verfahren realisiert,<br />
was die Vertragsumsetzung vereinfachte.<br />
Ein Laufzeitoptionsvertrag mit einem attraktiven Kaufangebot<br />
zum Ende der Vertragslaufzeit, das waren die Eckdaten des<br />
gemeinsamen Angebotes der Deutschen Leasing und der<br />
Sparkasse Göttingen, welches schließlich zum Abschluss<br />
eines entsprechenden Vertrages mit der Göttinger Verkehrsbetriebe<br />
GmbH führte. Über 3,5 Millionen Euro wurden über<br />
diese Vertragsstruktur in die technische Nachrüstung der<br />
Stadtbusse investiert.<br />
Flughafen Berlin Brandenburg –<br />
Finanzierungsstrukturierung<br />
Im Mai 2010 wurde am Flughafen Berlin Brandenburg International<br />
(BBI) Richtfest gefeiert. Insgesamt werden 2,5 Milliarden<br />
Euro in den Ausbau zum neuen Hauptstadt-Airport<br />
investiert. Hinzu kommen Kosten für Straßen- und Schienenanbindung<br />
sowie Dritt-Investitionen, etwa für Parkhäuser,<br />
Hotels und Konferenzzentren. Im Rahmen des Gesamtumbaus<br />
des ehemaligen Flughafens Schönefeld zum alleinigen<br />
Hauptstadtflughafen werden von der DAL auch vier Parkhäuser,<br />
ein Mietwagen- und Servicecenter, ein Gebäude für die<br />
Sicherheitsdienstleister und drei Gebäude für die Bodenver-<br />
kehrsdienstleister mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in<br />
Höhe von 240 Millionen Euro errichtet. Auftraggeber ist die<br />
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH – ein Unternehmen, an<br />
dem neben den Ländern Berlin und Brandenburg (je 37 Prozent)<br />
auch die Bundesrepublik Deutschland (26 Prozent) beteiligt<br />
ist. Die Fertigstellung der Objekte ist für Herbst 2011<br />
geplant.<br />
Die DAL hat die Struktur und damit die Grundlage, um diese<br />
Investition durchführen zu können, geschaffen. Für das<br />
größte Immobilien-Leasingprojekt in der Firmengeschichte<br />
hatte sie sich mit einem überzeugenden Konzept gegenüber<br />
vielen namhaften Konkurrenten durchgesetzt. Möglich wurde<br />
dieses Großprojekt durch das von der DAL koordinierte, hervorragende<br />
Zusammenspiel der Finanzierungspartner.<br />
Die Konsortialführerschaft hat die Landesbank Berlin übernommen.<br />
Das Bankenkonsortium besteht weiterhin aus der<br />
Hamburger Sparkasse, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse,<br />
der Nassauischen Sparkasse, der Stadtsparkasse<br />
Düsseldorf, der DZ Bank sowie der Investitionsbank Berlin<br />
und der Investitionsbank des Landes Brandenburg.<br />
Dank eines straffen Zeitmanagements konnte die DAL das<br />
Projekt in nur drei Monaten von der Mandatierung bis zur<br />
Unterzeichnung bringen – für ein Projekt in dieser Größenordnung<br />
eine beachtliche Leistung. Die Gesamtfinanzierung<br />
wurde innerhalb von vier Wochen gezeichnet. Die finanzierenden<br />
Banken haben zusätzlich die DAL Bautec mit dem<br />
Projektcontrolling für die Neubauvorhaben beauftragt.<br />
Deutsche Leasing und <strong>Sparkassen</strong> –<br />
vertraute Partner<br />
Projekte wie diese machen deutlich, dass die Kommunen<br />
gemeinsam mit den <strong>Sparkassen</strong> und der Deutschen Leasing<br />
Gruppe auf dem richtigen Weg sind. Insbesondere in schwierigen<br />
Zeiten ist es wichtig, sich auf vertraute und erfahrene<br />
Partner verlassen zu können. Auch in Zukunft werden daher<br />
die Verbundpartner der <strong>Sparkassen</strong>-Finanzgruppe ihr Augenmerk<br />
auf kundenbezogene Lösungen legen. Denn <strong>Sparkassen</strong><br />
und Deutsche Leasing sind sich einig, dass ihre Kunden<br />
gerade in der aktuellen Rezession einen verlässlichen Finanzierungspartner<br />
brauchen – einen Anspruch, den die Verbundpartner<br />
erfüllen können.<br />
Dieser Anspruch ist von besonderem Interesse, da Experten<br />
inzwischen vermehrt davon überzeugt sind, dass die Kreditvergabepolitik<br />
der Geschäftsbanken auch nach der Wirtschaftskrise<br />
weiterhin restriktiv bleibt. Kommunen müssen<br />
sich deshalb auf Veränderungen in ihren Finanzierungsmöglichkeiten<br />
einstellen.<br />
Leasing bietet in diesem Zusammenhang vielseitige Möglichkeiten,<br />
denn die Finanzierungsalternative ist flexibel, nutzeradäquat<br />
und anpassungsfähig hinsichtlich sich ändernder<br />
Umfeldbedingungen. Zudem überzeugen Leasing-Gesellschaften<br />
wie die Deutsche Leasing durch ihre umfassenden<br />
Dienstleistungs- und Servicepakete, die auf Kundenwunsch<br />
in den Leasing-Vertrag mit einfließen können.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.deutsche-leasing.com und www.dal.de.<br />
46 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Schnelle Hilfe ohne großen Aufwand Serviceportal von SOLUM opt<strong>im</strong>iert<br />
Tagesgeschäft <strong>im</strong> Gebäudemanagement<br />
Von Hans Peter Stotzem – Solum Immobilienmanagement, Köln/Siegburg<br />
„In unserem Sideboard befindet sich eine Tür, die sich nicht<br />
mehr öffnen lässt. Keiner unserer vorhandenen Schlüssel<br />
passt. Darin sind wichtige Unterlagen, die wir dringend brauchen.“<br />
Früher hätte Silke Blos, Mitarbeiterin einer <strong>Sparkassen</strong>filiale,<br />
richtig Sorgen gehabt, dass es Tage, wenn nicht<br />
Wochen dauern könnte, bis ihr jemand hilft. Heute löst sie<br />
dieses Problem, indem sie diese Störung einfach ins Serviceportal<br />
der SOLUM an ihrem Arbeitsplatz hinterlegt, und weiß:<br />
Sie bekommt umgehend Bescheid, wann wer kommt, um den<br />
Schaden zu beheben – und das in kürzester Zeit.<br />
Seit Anfang 2007 steht dem Referenzkunden Kreissparkasse<br />
Köln das Serviceportal der SOLUM Facility Management<br />
GmbH (ein 100% verbundenes Unternehmen) für die Meldung<br />
von Störungen sowohl in der Hauptstelle als auch in<br />
allen Geschäftsstellen zur Verfügung. Da es sich mehr als bewährt<br />
hat, will SOLUM, Spezialist für das gesamte Management<br />
von Immobilien, es jetzt auch anderen <strong>Sparkassen</strong> oder<br />
Banken für die schnellstmögliche und kostengünstige Behebung<br />
von Schäden und Störungen anbieten.<br />
Das Serviceportal wurde <strong>im</strong> Auftrag der Kreissparkasse Köln<br />
entwickelt, um die Vielzahl der täglichen Meldungen, insgesamt<br />
mehr als 7.000 pro Jahr, an die Objektbetreuer von SOLUM <strong>im</strong><br />
Sinne des Kunden besser steuern und abwickeln zu können.<br />
Die schnellere und effizientere Behebung von Störungen rund<br />
um die <strong>Sparkassen</strong><strong>im</strong>mobilien war und ist das Ziel.<br />
Regionale Stiftung von überregionaler Bedeutung<br />
Der Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />
So haben wir Zeitersparnis auf beiden Seiten, viel weniger<br />
Ärger und vor allem viel weniger Kosten.“ Ein weiterer Vorteil<br />
ist, dass sich jederzeit alle Vorgänge genau nachvollziehen<br />
und <strong>im</strong> Sinne der Kunden dokumentieren lassen. Auch sind<br />
die Prozesse und Workflows direkt oder über Schnittstellen<br />
mit anderen Programmen verbunden. Das erleichtert die gesamte<br />
Instandhaltung der Immobilien. Und die Anbindung an<br />
das sogenannte Flächenmanagement ermöglicht die schnelle<br />
Lokalisierung der einzelnen Mitarbeiter, Räume und Anlagen.<br />
Die Abwicklung über SAP garantiert eine hohe Qualität. Es<br />
bleibt alles in einem System, ist vernetzt und, was die Kosten<br />
betrifft, sehr transparent. „Wir haben“, so Stotzem,<br />
„nach Einführung des Serviceportals Zeitvergleiche gemacht<br />
und festgestellt, dass wir in der Abwicklung pro Vorgang auf<br />
beiden Seiten durchschnittlich mehr als die Hälfte der Zeit<br />
sparen. Mit dem Effekt, dass die Kunden hochzufrieden sind,<br />
wenn ihnen so schnell und unkompliziert geholfen wird. Das<br />
verbessert das Betriebskl<strong>im</strong>a nicht unerheblich.“<br />
SOLUM legt sich in seinen Angeboten auch an potentielle<br />
Neukunden mittlerweile auf ein „Service Level Agreement“<br />
fest, das da sagt, dass eine Störung innerhalb von zwei Tagen<br />
beseitigt, zumindest bearbeitet wird. Alles in allem erscheint<br />
es sehr realistisch, wenn Hans-Peter Stotzem erwartet, dass<br />
sich das Serviceportal in Zukunft als Einstieg in ein umfassendes<br />
Gebäudemanagement bewährt.<br />
´Von Heidi Deyhle – Geschäftsführerin der Stiftung Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />
Nicht nur mit der viel beachteten Jubiläumsaktion „175<br />
Glanzlichter der Region“ bekennt sich die Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong><br />
Calw zu ihrem Geschäftsgebiet. Sie fördert seit langem<br />
auch Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, um die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen und damit einen funktionierenden<br />
Naturhaushalt zu erhalten. Und mit der Stiftung Umweltpreis<br />
werden seit 1996 innovative Ideen und Projekte ausgezeichnet,<br />
die dem Naturschutz dienen. Der Umweltpreis der Sparkasse<br />
Pforzhe<strong>im</strong> Calw ist heute eine angesehene regionale<br />
Stiftung von überregionaler Bedeutung.<br />
Die Stiftung Umweltpreis der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw<br />
verleiht die Auszeichnungen für:<br />
– herausragende Leistungen <strong>im</strong> Bereich von Forschung,<br />
Entwicklung und Innovation, die dem Umweltschutz und<br />
der Gesundheitsvorsorge dienen, sowie für<br />
– die engagierte und erfolgreiche Vermittlung von Wissen,<br />
wie sich technische, wissenschaftliche und sozioökonomische<br />
Entwicklungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
auswirken können.<br />
Besonders erwünscht sind Bewerbungen mit einem mittelbaren<br />
oder unmittelbaren Bezug zur Region Nordschwarzwald.<br />
Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen,<br />
Institutionen, Schulen oder Hochschulen.<br />
Jährlich abwechselnd werden die Umweltpreise verliehen<br />
oder umweltrelevante Themen mit hochrangigen Experten <strong>im</strong><br />
Umweltforum diskutiert. Teilweise erreichten die prämierten<br />
Projekte – mitunter erst nach Jahren – in der Öffentlichkeit<br />
eine Aktualität, die bei der Vergabe noch nicht zu erahnen<br />
war. So hat die mit Wissenschaftlern hochkarätig besetzte<br />
Jury Weitblick bei der Prämierung eines „selbstreinigenden<br />
Dieselrußfilters“ bewiesen. Das Thema ist heute aktueller<br />
denn je, wie die Diskussion um Feinstaubbelastung und die<br />
Einführung von Umweltzonen in vielen Städten beweist.<br />
Unter dem Vorsitz und auf Initiative des damaligen Landrats<br />
war die Stiftung 1995 in Calw ins Leben gerufen worden.<br />
Gründungsmitglieder waren der Vorstandsvorsitzende<br />
der Kreissparkasse Calw und renommierte Umwelt-Wissenschaftler.<br />
Heute zählt das Stiftungsgremium neun Mitglieder,<br />
unter ihnen der Landrat des Landkreises Calw sowie<br />
der Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Pforzhe<strong>im</strong> Calw.<br />
Im zweijährigen Rhythmus wird über die Vergabe des begehrten<br />
Umweltpreises entschieden. Der Hauptpreis ist mit<br />
10 000 Euro dotiert; hinzu kommen weitere Auszeichnungen<br />
sowie häufig auch Anerkennungspreise für Schulen oder Organisationen.<br />
Die nächste Verleihung findet 2011 statt.<br />
48 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010
Dem Dieselrußfilter folgte ein textiles Trägermaterial zur biologischen<br />
Abluftreinigung. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern<br />
des Stuttgarter Fraunhofer Instituts entwickelte<br />
ein mittelständisches Unternehmen aus Althengstett ein<br />
textiles Material, das bisher verwendeten Stoffen wie Rinde,<br />
Kompost oder Blähton klar überlegen war. Da der textile Träger<br />
nicht verrottet, ist die Nutzungsdauer zudem wesentlich<br />
höher als bei organischen Materialien.<br />
Einige Jahre später wurde der Umweltpreis für ein Verfahren<br />
vergeben, mit der sich gesundheitsgefährdende Ke<strong>im</strong>e<br />
in der Luft best<strong>im</strong>men lassen. Der In-Vitro-Pyrogentest zur<br />
Messung der <strong>Raum</strong>luft-Belastung wurde von einem Forscher<br />
der Universität Konstanz in Zusammenarbeit mit<br />
einem Experten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />
Baden-Württemberg entwickelt. Pyrogene bestehen<br />
aus abgestorbenen Zellen oder Zellfragmenten von Bakterien<br />
und können Fieber erzeugen, wenn sie in die Blutbahn<br />
gelangen. Die Partikel werden wie Bakterien oder Pilze auf<br />
dem Luftweg übertragen, zum Beispiel durch Kl<strong>im</strong>aanlagen<br />
in Bürogebäuden oder Flugzeugen. Aber auch in Müllsortieranlagen<br />
oder landwirtschaftlichen Betrieben droht Gefahr für<br />
die Gesundheit. Das so genannte Sick-Building-Syndrom<br />
und das „Getreidefieber“ werden so verursacht. Das Funktionsprinzip:<br />
In einem Tropfen menschlichen Blutes wird<br />
die Menge der ausgeschütteten körpereigenen Substanz<br />
›Interleukin-1ß‹ gemessen. Sie ist ein Maß für die Menge an<br />
Fieber auslösenden Stoffen <strong>im</strong> Körper. Somit kann künftig<br />
auf den bis dato vorgeschriebenen Kaninchen-Pyrogentest<br />
verzichtet werden. Die Messmethode konnte bereits bei<br />
landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.<br />
Ebenfalls nachhaltigen Nutzen verspricht ein mit dem Umweltpreis<br />
ausgezeichnetes, Ressourcen schonendes Ölfilter-System.<br />
Während handelsübliche Ölfilter nur Partikel<br />
erfassen, die größer als 20 Mikrometer sind, scheidet der<br />
innovative Filter auch Teilchen bis zu einem Zehntel Mikrometer<br />
ab. Er arbeitet also 200mal besser, mit der Folge,<br />
dass sich das Öl bei weitem nicht so schnell mit Partikeln<br />
anreichert. Bis zu 500.000 Kilometer kommt ein Pkw-Motor<br />
mit nachgerüstetem Filter ohne Ölwechsel aus, Lkw-Motoren<br />
sogar bis zu einer Million Kilometer. Für herkömmliche<br />
Verbrennungsmotoren entfällt dadurch der turnusmäßige<br />
Ölwechsel – in der Regel alle 15 000 Kilometer. Der Feinstfilter<br />
kann in jeden Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotor nachträglich<br />
eingebaut werden. Rund 175.000 Tonnen Frischöl<br />
und etwa 150.000 Tonnen Altöl ließen sich jährlich einsparen,<br />
wenn die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge ohne<br />
Ölwechsel betrieben werden könnten. Zudem würden bei<br />
Hydraulik-Ölen etwa 125.000 Tonnen Frischöl und 90.000<br />
Tonnen Altöl überflüssig.<br />
Mit der gemeinsam betriebenen Entwicklung eines vollständig<br />
recyclingfähigen Computergehäuses konnten zwei<br />
Firmen aus S<strong>im</strong>mersfeld und aus Großbottwar den Umweltpreis<br />
gewinnen. Sie verwendeten nur sortenreine, gekennzeichnete<br />
Ausgangsmaterialien.<br />
Ebenfalls der Wiederverwertung dient das 2007 preisgekrönte<br />
Verfahren einer Firma in Niefern in Kooperation mit<br />
Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts in Pfinztal. Es<br />
geht um die Kreislaufführung von Heizöltanks. Die Preisträger<br />
haben eine Methode entwickelt, um auf umweltschonende<br />
Art die in den Kunststoff eingedrungenen Chemikalien<br />
zu entfernen. Jährlich werden in Deutschland derzeit<br />
schätzungsweise 180000 aus Polyethylen bestehende Heizöltanks<br />
ausgebaut. Damit fallen pro Jahr zwischen 12000<br />
bis 18000 Tonnen problematischen, mit Kohlenwasser-<br />
stoffen verschmutzten Kunststoffs an; bis 2018 dürften es<br />
sogar rund 50000 Tonnen sein. Bisher gab es kein Verfahren,<br />
den Kunststoff zu reinigen und zum Bau neuer Tanks zu<br />
verwenden. Stattdessen zieht man es vor, die Heizöltanks<br />
zu verbrennen oder zu deponieren.<br />
Die Idee der Preisträger war es, die in die Kunststoffe eingedrungenen<br />
Kohlenwasserstoffe mit kompr<strong>im</strong>iertem Kohlendioxid<br />
herauszulösen, das sich in einem „überkritischen“<br />
Zustand befindet. Die ausgewaschenen Kohlenwasserstoffe<br />
fallen als honigartige Masse an, das Kohlendioxid kann aufgefangen<br />
und wieder verwendet werden. Der gereinigte<br />
Kunststoff eignet sich problemlos zur Herstellung neuer<br />
Produkte.<br />
Der preisgekrönte Hordentrockner, mit dem auf einfache<br />
Weise Dörrprodukte hergstellt werden können, wurde in<br />
Kooperation der Universität Hohenhe<strong>im</strong> mit Experten einer<br />
Firma aus Altdorf entwickelt. Streuobstwiesen erfreuen nicht<br />
nur das Auge, sie tragen auch zum Erhalt alter Obstsorten<br />
bei Der Bestand dieser althergebrachten Kulturlandschaft<br />
ist jedoch bedroht, da die traditionelle Bewirtschaftung<br />
heute nur noch wenig Ertrag bringt. Eine Perspektive bietet<br />
die Verarbeitung von Streuobst zu hochwertigen Dörrprodukten.<br />
Auf diese Weise lässt sich auch unansehnliches<br />
Obst verwenden. Die Rechnung geht jedoch nur auf, wenn<br />
preiswerte Anlagen zur Verfügung stehen, mit denen größere<br />
Mengen bei geringem Energieverbrauch auf schonende<br />
und hygienische Weise getrocknet werden können. Die Anlage<br />
ist für alle Obst- und Gemüsesorten sowie für Kräuter<br />
und Pilze einsetzbar.<br />
Als rein wissenschaftliches Projekt ausgezeichnet wurde ein<br />
optoelektronisches Messverfahren, mit dem die Qualität von<br />
Gewässern schnell und sicher geprüft werden kann. Wissenschaftler<br />
des Berliner Instituts für Gewässerökologie und<br />
Binnenfischerei machen sich dazu die Zusammensetzung<br />
einzelliger Algenarten zunutze. Sie fanden heraus, dass das<br />
Ökosystem umso stabiler und produktiver ist, je vielfältiger<br />
sich die Algenarten erweisen. Das Messverfahren der Berliner<br />
Arbeitsgruppe fand Anwendung in Seen, Talsperren und<br />
langsamen Fließgewässern vom Nordschwarzwald über<br />
den Bayerischen Wald bis zu den neu entstandenen Seen<br />
des Lausitzer Braunkohlengebiets.<br />
Ebenfalls mit einem Umweltpreis ausgezeichnet wurden<br />
Wissenschaftler des Instituts für Siedlungswasserbau, Wassergüte-<br />
und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart. Sie<br />
haben ein neues Verfahren zur Trinkwasseraufbereitung entwickelt,<br />
mit dem sich Nitrat und Pestizide s<strong>im</strong>ultan aus dem<br />
Grundwasser entfernen lassen. Die Stuttgarter Ingenieure<br />
verwenden dazu Poly-Caprolacton, ein synthetisch hergestelltes<br />
Polymer. Das Verfahren wurde bereits <strong>im</strong> technischen<br />
Maßstab <strong>im</strong> badischen Wasserwerk Rotherst getestet. Wegen<br />
der einfach zu bedienenden Technologie ist auch ein<br />
Einsatz in Schwellen- und Entwicklungsländern denkbar, in<br />
denen intensive Landwirtschaft betrieben wird.<br />
Die Wasserverschmutzung auszubremsen, hat sich ein Ingenieurteam<br />
in Waldshut-Tiengen zum Ziel gesetzt und für<br />
die HydrOstyx-Abflussbremse den Umweltpreis erhalten.<br />
Plötzliche Regengüsse belasten die Kapazität von Kanalisationen<br />
in erheblichem Maße. Durch den ersten starken Wasserschwall<br />
werden Ablagerungen in den Kanälen gelöst;<br />
aufgewirbelte Schmutzstoffe führen zu einer unerwünschten<br />
Stoßbelastung der Kläranlage oder gelangen sogar direkt<br />
in Bäche, Flüsse oder Seen, wo sie das ökologische<br />
Gleichgewicht stören können. Die Abflussbremse nutzt die<br />
Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010 49
Kanalisation selbst als Rückhaltevolumen und hindert bei<br />
Niederschlägen die Wassermassen am vollständigen und<br />
sofortigen Abfluss. Das Ausmaß der Verzögerung kann gesteuert<br />
werden.<br />
Das Nagolder Otto-Hahn-Gymnasium war die erste Schule,<br />
die den Anerkennungspreis für die Vermittlung des schonenden<br />
Umgangs mit Umwelt und Natur erhielt. Beeindruckt<br />
zeigte sich die Jury vom großen Enthusiasmus, mit<br />
dem Physik-Arbeitsgruppen die zentrale Heizungsanlage<br />
ausgebaut oder an Sonnenkollektoren zur Stromerzeugung<br />
gearbeitet hatten. Überzeugt hatte auch das Projekt ›Müllarmes<br />
Gymnasium‹ mit Abfallsortierung und Kompostanlagen<br />
<strong>im</strong> grünen Außenbereich. Zwei Jahre später wurde<br />
die Heinrich-Schickhardt-Schule in Freudenstadt als kl<strong>im</strong>afreundliche<br />
und energiesparende Schule ausgezeichnet. Die<br />
Projekte waren nicht nur pädagogisch erfolgreich, sondern<br />
hatten auch praktische Folgen. Beträchtliche Energieeinsparungen<br />
wurden unter anderem durch eine Windkraftanlage<br />
auf dem Schulhausdach erreicht. Anstelle der über 30 Jahre<br />
alten Warmwasser-Speicher erwärmen Sonnenkollektoren<br />
auf dem Flachdach der Sporthalle das Duschwasser.<br />
In späteren Jahren überzeugten das Remstal-Gymnasium<br />
in Weinstadt und das Ferdinand-Porsche-Gymnasium in<br />
Stuttgart-Zuffenhausen. Die Stuttgarter Schüler beschrieben<br />
auf 54 Seiten den „Kl<strong>im</strong>awandel zum Anfassen“. Mit vielen<br />
Fotos und Grafiken werden nicht nur die Ursachen der Erderwärmung,<br />
sondern auch die Zukunft des Golfstroms und<br />
der Gletscher, des Eisbären und der Korallen erklärt. Zum<br />
Abschluss gibt es ökologisch wertvolle Tipps, um den Kl<strong>im</strong>awandel<br />
zu begrenzen. Die gut gemachte Broschüre ist<br />
als Begleitheft einer Ausstellung erschienen, die Lehrer und<br />
Schüler 2008 auf die Beine gestellt haben. Im Stuttgarter<br />
Rathaus, der ersten Station, sowie anderen Gymnasien und<br />
Realschulen führten neben den beiden beteiligten Lehrern<br />
auch Schüler durch die Schau. Zudem wurde eine Fotovoltaik-Anlage<br />
auf dem Schuldach installiert, die mit Hilfe von<br />
Sponsoren finanziert wurde.<br />
Einen Anerkennungspreis gab es für die Initiative, die Waldhufenlandschaft<br />
in Unterlengenhardt bewahrt. Waldhufen<br />
bestehen aus Hecken und Steinriegeln und sind nach dem<br />
Landesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Der Bad<br />
Liebenzeller Ortsteil Unterlengenhardt stellt mit zahlreichen<br />
derartigen Biotopen das letzte gut erhaltene Waldhufendorf<br />
des Nördlichen Schwarzwaldes dar. Vor allem das vom „Ulmenhof“,<br />
einem rein biologisch-dynamisch arbeitendem<br />
Anwesen, bewirtschaftete Waldhufen-Biotop ist ökologisch<br />
intakt.<br />
Ausgezeichnet wurden auch die Marktgemeinschaft Kraichgauer<br />
Korn in Nußloch/Maisbach für ihr Konzept zur „Umweltfreundlichen<br />
regionalen Erzeugung und Vermarktung<br />
von Brotgetreide“ sowie der Schwarzwaldverein Ortsgruppe<br />
Bad Liebenzell für das ehrenamtliche Engagement rund um<br />
die historischen Burgberganlagen oberhalb der Stadt. Der<br />
nachhaltigen Umweltbildung in der Region Nordschwarzwald<br />
hat sich der Verein Araneus in Mühlacker verschrieben.<br />
Das Ziel ist, Menschen jeden Alters für die Natur und deren<br />
Schutz zu interessieren, naturkundliche und ökologische Zusammenhänge<br />
zu vermitteln und die Natur als Lebensraum<br />
mit allen Sinnen erfahrbar zu machen: Der Umweltbildungsverein<br />
hat dafür ein Team aus Fachleuten beispielsweise aus<br />
Ökologie und Pädagogik zusammengestellt.<br />
Das <strong>im</strong> Nordschwarzwald praktisch <strong>im</strong> Überfluss vorhandene<br />
Holz soll verstärkt genutzt werden. Zwar ist das traditionelle<br />
Heizen mit Holz über Jahrzehnte aus der Mode<br />
gekommen. Angesichts Erderwärmung und steigender Öl-<br />
und Gaspreise macht eine Rückbesinnung auf den nachwachsenden<br />
Energieträger durchaus Sinn. Die Initiative<br />
„Holzwärme“ in der Region Nordschwarzwald versucht den<br />
Absatz mit Werbekampagnen zu fördern. Mit der „HEN–HolzEnergie<br />
Nordschwarzwald GmbH“ und der „AWG – Abfallwirtschaft<br />
Landkreis Calw GmbH“ werden diese Ziele auch<br />
in der Praxis erfolgreich umgesetzt.<br />
Als zweiten Schwerpunkt ihrer Aktivitäten führt die Umweltstiftung<br />
seit 2000 jedes zweite Jahr ein Umweltforum durch.<br />
Im ersten Vortrag beschäftigte sich Professor Jens Reich<br />
aus Berlin mit der Wechselbeziehung von Anlage und Lebenswelt<br />
bei der Verursachung von Krankheiten. Sein Thema:<br />
Sind es Gene, die uns krank machen?<br />
Ein weiteres Umweltforum mit dem Titel „Treibhaus Erde:<br />
was tun?“ beschäftigte sich mit Ursachen und Folgen des<br />
Kl<strong>im</strong>awandels. Professor Ernst-Detlef Schulze sprach über<br />
den „globalen Kohlenstoffhaushalt und dessen geplante<br />
Bewirtschaftung durch den Menschen“. Professor Heinz<br />
Rennenberg referierte über „Risiken der Forstwirtschaft in<br />
einer sich ändernden Umwelt: Brauchen wir neue Strategien<br />
für ein nachhaltiges Waldmanagement?“ Professor Joach<strong>im</strong><br />
Schleich schließlich berichtete über „Flexible Instrumente<br />
<strong>im</strong> Kl<strong>im</strong>aschutz – Ein neuer Ansatz der internationalen Kl<strong>im</strong>apolitik.“<br />
Was Wasser mit Wohlstand zu tun hat, fragte Professor Alexander<br />
J. B. Zehnder, Präsident des Rates der ETH Zürich.<br />
Sein Vortrag be<strong>im</strong> Umweltforum hatte das Thema „Warum<br />
der Wohlstand nass ist“. Über gesunde Ernährung referierte<br />
Professor Hans Konrad Biesalski, Direktor des Instituts für<br />
Biologische Chemie und Ernährungswissenschaft an der<br />
Universität Hohenhe<strong>im</strong>. Mit den Ursachen von Allergien<br />
und möglichen Therapien beschäftigte sich Professor Ulrich<br />
Wahn, Direktor der Klinik für Pädiatrie an der Berliner<br />
Charité. Das nächste Umweltforum findet am 14. Oktober<br />
2010 mit dem Stuttgarter Bauphysiker Professor Karl Gertis<br />
statt.<br />
Als modernes Wirtschaftsunternehmen fühlt sich die Sparkasse<br />
Pforzhe<strong>im</strong> Calw verpflichtet, Umweltschutz auch<br />
selbst in die Tat umzusetzen. Bei Um- und Neubauten der<br />
<strong>Sparkassen</strong>-Geschäftsstellen wird strikt auf eine Ressourcen<br />
schonende und nachhaltige Energieerzeugung Wert<br />
gelegt. Denn nur wenn die Ressourcen der Erde künftig behutsam<br />
bewirtschaftet werden, bieten sich auch zukünftigen<br />
Generationen Freiräume und Entfaltungschancen.<br />
50 Kommunalwirtschaft / <strong>Sonderausgabe</strong> 2010