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Benin - Brandenburgisches Oberlandesgericht

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<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Oberlandesgericht</strong>- Der Präsident -BENINDezernat 7, Stand: 28.06.2006LegalisationUrkunden aus <strong>Benin</strong> werden derzeit nicht mehr mit einer Legalisation versehen. An dieStelle der Legalisation tritt die inhaltliche Prüfung der Urkunden durch die zuständigedeutsche Botschaft in Cotonou/<strong>Benin</strong>. (siehe Anmerkung)Vorzulegende Urkunden (zur Form - siehe: Allgemeine Hinweise)Urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand1) Geburtsurkunde2) Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung (Certificat de Celibat oder Certificatd’etat matrimonial), ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde.3) Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor demdeutschen Standesbeamten. In der eidesstattlichen Versicherung sind Angaben zureligiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen in der Heimat und imAusland zu machen.Urkundliche Nachweise zu jeder in der Heimat und im Ausland geschlossenen Voreheund deren Auflösung1) Heiratsurkunde2) Scheidungsurteil bzw. die sonstigen erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Auflösungder Vorehe jeweils mit Rechtskraftvermerk oder einem sonstigen Nachweisüber die Unanfechtbarkeitoderggf. SterbeurkundeAnerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der HeimatHierzu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.


Anmerkung2zur Legalisation:Die inhaltliche Prüfung der Urkunden wird durch das Brandenburgische <strong>Oberlandesgericht</strong>veranlasst.

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