fort - Bildungsportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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Bezüglich <strong>der</strong> Fahrtkostenregelung gelten folgende Bestimmungen:<br />
FORT- UND WEITERBILDUNG 2009<br />
a Bei e<strong>in</strong>er dienstlich angeordneten Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden<br />
grundsätzlich die entstehenden Kosten getragen (§ 26 Abs. 1 RKO).<br />
b Wurde die Teilnahme e<strong>in</strong>er Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung wegen überwiegendem<br />
dienstlichen Interesse genehmigt, können die notwendigen Kosten erstattet werden.<br />
c Wenn die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung auch im dienstlichen Interesse liegt,<br />
kann e<strong>in</strong> Zuschuss zu den Kosten nicht mehr gewährt werden.<br />
In Anwendung dieser Rechtslage können nur Kosten zu dienstlich angeordneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
gegen Vorlage <strong>der</strong> entsprechenden Nachweise erstattet werden. Da unsere <strong>Landeskirche</strong> den größten Teil <strong>der</strong> Kosten<br />
abzüglich <strong>der</strong> Eigenbeteiligung bei den unter b. und c. genannten Veranstaltungen übernimmt, werden die Fahrtkosten<br />
anlässlich dieser Maßnahme nicht erstattet.<br />
Auskunft zu Fort- und Weiterbildung<br />
Supervision, Coach<strong>in</strong>g und Geistliche Begleitung<br />
Montag bis Freitag<br />
9.00 –16.00 Uhr<br />
Tel: (07 11) 21 49-5 68<br />
Ganz herzlich laden wir zu den Fort- und<br />
Weiterbildungsveranstaltungen e<strong>in</strong>!<br />
ANFRAGEN · ANMELDUNG · KOSTENREGELUNG<br />
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