Schneider & Zajontz - bei der Stadt Vilseck
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Zukünftig werden die Kosten <strong>der</strong> öffentlichen Entwässerungseinrichtungzunächst auf die Bereiche Schmutzwasser undNie<strong>der</strong>schlagswasser verteilt und nach verschiedenenMaßstäben („getrennt“) abgerechnet.Maßstab für die Schmutzwassergebühr bleibt <strong>der</strong>Frischwasserbezug.Maßstab für die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr wird die bebauteund befestigte Grundstücksfläche.<strong>Schnei<strong>der</strong></strong> & <strong>Zajontz</strong> Gesellschaft für kommunale Entwicklung7