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Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2010/21

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Finanzministerium | Postfach 7127 | 24171 Kiel<br />

Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein<br />

Bildungszentrum<br />

Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim<br />

Finanzamt Kiel-Nord<br />

- 2 -<br />

Redaktion: Matthias Mausolf<br />

matthias.mausolf@fimi.landsh.de<br />

Telefon: 0431 988-8<strong>21</strong>9<br />

Telefax: 0431 988-6168<strong>21</strong>9<br />

<strong>Einkommensteuer</strong>-<strong>Kurzinformation</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>2010</strong>/<strong>21</strong><br />

Abziehbarkeit der Aufwendungen ausländischer Mitbürger für den Besuch von<br />

Deutsch- oder Integrationskursen als außergewöhnliche Belastungen<br />

27. Mai <strong>2010</strong><br />

Es ist die Frage gestellt worden, inwieweit Aufwendungen ausländischer Mitbürger für<br />

Sprach- bzw. Integrationskurse als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.<br />

Aufwendungen für Deutschkurse<br />

Aufwendungen für den Besuch von Sprachkursen, in denen Deutsch gelehrt wird, sind<br />

nach der Rechtsprechung des BFH weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben<br />

berücksichtigungsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007, BStBl II Seite 814). Es liegen<br />

regelmäßig nicht abziehbare Kosten der Lebensführung im Sinne des § 12 Nummer 1 Satz<br />

2 EStG vor, denn bei in Deutschland lebenden Ausländern spielen für den Erwerb der<br />

Deutschkenntnisse auch private Gesichtspunkte eine nicht untergeordnete Rolle.<br />

Aufwendungen für Deutschkurse sind - mangels Zwangsläufigkeit - auch nicht als außer-<br />

gewöhnliche Belastungen abziehbar.<br />

Finanzministerium<br />

des Landes<br />

Schleswig-Holstein<br />

Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988 - 0 | Telefax 0431 988 - 4172 | poststelle@fimi.landsh.de |<br />

www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Buslinie 41, 42, 51 |<br />

E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.


Aufwendungen für Integrationskurse<br />

- 2 -<br />

Das Zuwanderungsgesetz sieht derzeit für Neuzuwanderer bzw. bereits hier lebende Aus-<br />

länder so genannte Integrationskurse vor (rd. 630 Unterrichtsstunden). Diese stellen ein<br />

Grundangebot des Bundes dar und sollen nicht nur ausreichende Kenntnisse der deut-<br />

schen Sprache, sondern auch der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in<br />

Deutschland vermitteln. Dem Anspruch bzw. Recht auf Teilnahme steht in bestimmten Fäl-<br />

len auch eine Verpflichtung zur Teilnahme gegenüber (vgl. § 44 des Gesetzes über den<br />

Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - Auf-<br />

enthG -). Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmeverpflichtung gibt es ein System abge-<br />

stufter Sanktionen, was für eine Zwangsläufigkeit rechtlicher Art spricht.<br />

Aufwendungen für die verpflichtende Teilnahme an einem Integrationskurs erwachsen da-<br />

her aus rechtlichen Gründen zwangsläufig und sind somit als außergewöhnliche Belastun-<br />

gen abziehbar. Da die Teilnahmeverpflichteten - wie alle teilnahmeberechtigten Personen -<br />

von der verpflichtenden Stelle eine Bestätigung über ihre Teilnahmeberechtigung erhalten,<br />

in der auch die Verpflichtung vermerkt ist (§ 6 Absatz 1 Sätze 1 und 3 der Verordnung über<br />

die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler - IntV -), kann<br />

der im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu erbringende Nachweis auch entsprechend<br />

vom Steuerpflichtigen geführt werden.<br />

Bei einer freiwilligen Teilnahme an einem Integrationskurs ist das Tatbestandsmerkmal der<br />

Zwangsläufigkeit dagegen - ähnlich wie bei einer Teilnahme an einem Deutschkurs - nicht<br />

erfüllt, so dass ein Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen aus-<br />

scheidet.<br />

Norm: § 33 EStG<br />

(VI 314 - S 2284 - 176 / Bearbeiterin: Erika Bartram, App. 8236)<br />

Schlagworte: Deutschkurse für ausländische Mitbürger, Integrationskurse

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