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Stellungnahme der EGS zur Konsulation KNEP 2014-2023

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leitungsnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit dem Marktgebietsmanager ein standardisiertesund verbindliches Kapazitätserhebungsverfahren auf <strong>der</strong> Online-Plattformdurchzuführen und mit den angrenzenden Netzbetreibern abzustimmen sowie die Ergebnissezu veröffentlichen haben. Im vorliegenden Entwurf fehlt ein <strong>der</strong>artiger Prozess,den verbindlichen Kapazitätsbedarf einem Ausbauprojekt zuzuordnen.Weiters regen wir an, in <strong>der</strong> Tabelle 1 (s.S. 9 des <strong>KNEP</strong>-Entwurfs) die technische Kapazitätvon 7Fields auszuweisen, da <strong>der</strong> Anschluss im Fernleitungsnetz bereits bestehtbzw. im Verteilnetz ab 1.1.<strong>2014</strong> realisiert sein wird.Abschließend möchten wir anmerken, dass im diesjährigen <strong>KNEP</strong>-Entwurf die Bezeichnungdes Speicheranschlusspunktes 7Fields bereits sehr viel deutlicher erfolgt ist.Aus redaktionellen Gründen möchten wir jedoch noch um Ergänzung <strong>der</strong> Tabelle aufSeite 19 (oben) des Entwurfs bitten. Dort ist die Flussrichtung momentan mit „AusspeisepunktÜberackern“ bezeichnet. Es könnte z.B. ergänzt werden, dass es sich hierum die Ausspeisung am Speicheranbindungspunkt handelt.Wir ersuchen Sie um Berücksichtigung unserer Ausführungen und verbleiben mitfreundlichen Grüßen.gez. Dr. Peter Götzengez. Mag. Michael Schmöltzer2/2

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