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Sicherheitsvorschriften für Auftragnehmer (AN) - Gas Connect Austria

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<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>)Stand: April 2013, V7


InhaltsverzeichnisDie wichtigsten <strong>Sicherheitsvorschriften</strong> der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> vorab .............................. 3I. Allgemeines ...................................................................................................................... 4II. Sicherheitsunterweisungen.............................................................................................. 4III. Arbeitskräfte und Arbeitszeiten ....................................................................................... 5IV. Goldene Regeln ............................................................................................................. 6V. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ............................................................................. 8VI. Verhalten bei Gefahren und Unfällen ........................................................................... 10VII. Fahrzeugverkehr ......................................................................................................... 10VIII. Brandschutz ............................................................................................................... 10IX. Anlagenarbeiten und Baustellen................................................................................... 11X. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ......................................................................... 13A. Hinweis ......................................................................................................................... 14Seite 2 von 16


Die wichtigsten <strong>Sicherheitsvorschriften</strong> der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>vorabPersönliche Schutzausrüstung (PSA)Im Anlagenbereich oder in anderen Gefahrenbereichen geltenfolgende Mindestanforderungen an die PSA: Arbeitskleidung aus antistatischem, schwer entflammbaremMaterial Sicherheitshelm ableitfähige Sicherheitsschuhe S3Die jeweils geeignete PSA ist vom <strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>) seinenMitarbeitern und Lieferanten zur Verfügung zu stellen.Unterweisung & ZutrittJeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme der Tätigkeit nachweislichvom <strong>Auftragnehmer</strong> über die durchzuführende Tätigkeiten,Sicherheitsvorkehrungen und Bestimmungen unterwiesen werden.Vor dem Betreten der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> (im folgendenAuftraggeber oder AG genannt) Anlagen ist eine spezifischeUnterweisung (Film: Sicher bewegen in den Anlagen der <strong>Gas</strong><strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>) zu absolvieren. Erst nach der bestandenen,schriftlichen Wissenskontrolle ist der Mitarbeiter berechtigt dieAnlage zu betreten.Hinweis: Melden Sie ihr Kommen rechtzeitig im Betrieb an, umWartezeiten zu verhindern. Für die Unterweisung müssen ca. 20Minuten eingeplant werden.ArbeitszeitDie Arbeitszeit ist grundsätzlich im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Die Normalarbeitszeiten der<strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> sind: MO – DO: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr FR: 7:00 Uhr – 13:00 UhrAnweisungen befolgenAllen Anweisungen der Bauaufsicht des AG, des HSEQ-Beauftragten des AG, derSicherheitsfachkräfte, der Betriebsfeuerwehr oder des HSE-Koordinators zur Wahrung derOrdnungsmäßigkeit und Sicherheit sind unbedingt Folge zu leisten.ArbeitsfreigabeArbeiten im Anlagenbereich oder in gekennzeichneten Gefahrenbereichen dürfen nur mit einem vomAuftraggeber ausgestellten und gültigen Arbeitsfreigabeschein durchgeführt werden.Hinweis: Vorlaufzeit zur Ausstellung eines Arbeitsfreigabescheins einplanen!Meldung von ZwischenfällenJeder Mitarbeiter ist verantwortlich, dass Verletzungen/Erkrankungen von Personen, Schäden anAnlagen und Ausrüstung, Umweltbelastungen, Schäden am Ruf des Unternehmens oderBeinaheunfälle sofort an den Auftraggeber gemeldet werden.Seite 3 von 16


I. AllgemeinesMängel oder Verstöße können zu einemVerweis führen.Die <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> (AG) verfolgt bei derAbwicklung ihrer Arbeiten und Projekte eineklare Vision:Jeder Mitarbeiter, der bei und <strong>für</strong> die <strong>Gas</strong><strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> GmbH arbeitet, geht amAbend gesund nach Hause. Alle Unfällesind vermeidbar.Der AG stellt deshalb hohe Anforderungen analle Mitarbeiter und <strong>Auftragnehmer</strong> um diesesZiel zu erreichen.Auch <strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>) tragen wesentlichmit der Beachtung der nachfolgendenAnforderungen und Regeln zur Sicherungeines hohen Standards bei der Gesundheit,Sicherheit, Umwelt, Qualität (HSEQ) und somitzur Erreichung unseres Ziels bei.Die „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>(<strong>AN</strong>)“ werden im Rahmen derAngebotseinholung übergeben.Der <strong>AN</strong> erkennt mit der Auftragsvergabe bzw.mit der Auftragsannahme die vorliegendenForderungen als Vertragsbestandteilvollständig an.Weiters ist der <strong>AN</strong> verpflichtet, alle weiteren inÖsterreich gültigen gesetzlichen Regelungen,Vorschriften oder einschlägige technischeRegelungen einzuhalten.Wir bringen hiermit ausdrücklich zur Kenntnis,dass <strong>AN</strong> ihre Leistungen und Lieferungenunter Beachtung der Bestimmungen allerderzeit gültigen Arbeitnehmer- undUmweltschutzgesetze und Verordnungenausführen müssen.Der <strong>AN</strong> trägt <strong>für</strong> seinen Leistungsumfang dievolle Verantwortung <strong>für</strong> die Sicherheit.Subunternehmer gelten rechtlich alsErfüllungsgehilfen des <strong>AN</strong>. Der <strong>AN</strong> trägt daherdie volle Verantwortung, dass Subunternehmeralle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit imgleichen Ausmaß einhalten wie der <strong>AN</strong> selbst.Die hier genannten Anforderungen können inspeziellen Fällen durch weitere ergänztwerden.Der AG wird die Einhaltung der„<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>“ -auch unangekündigt - kontrollieren.Ihre Kontaktstelle <strong>für</strong> alle Fragen betreffendSicherheit, Brandschutz, Umwelt, etc. ist dieHSEQ-Abteilung: Telefon: +43-1-27 500-88061II. SicherheitsunterweisungenDer <strong>AN</strong> ist verpflichtet, allen Mitarbeitern,sowie seinen Subunternehmern dievorliegenden „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong><strong>Auftragnehmer</strong>“ zur Kenntnis zu bringen undderen Einhaltung sicherzustellen.Subunternehmern ist nachweislich eine Kopieder „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>“auszuhändigen. (siehe Anhang 1)Die Mitarbeiter des <strong>AN</strong> sind vor Aufnahme derTätigkeit im Betrieb des AG oder auf dessenBaustellen, nachweislich zu unterweisen.Diese Unterweisungen müssen mündlich undarbeitsplatzbezogen, umfassend, praxisnahund auch <strong>für</strong> ausländische Arbeitnehmerverständlich durchgeführt werden. BeiAustausch von Mitarbeitern bzw. Einsatz vonSubunternehmern ist analog zu verfahren.Jede Unterweisung ist schriftlich zudokumentieren.Der <strong>AN</strong> hat die Unterweisung dieserMitarbeiter und deren Dokumentationeigenverantwortlich durchzuführen.Zusätzlich muss jeder Mitarbeiter vor demBetreten der Anlagen des AG eine spezifischeUnterweisung (Film: Sicher bewegen in denAnlagen der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>) absolvieren.Erst nach der bestandenen, schriftlichenWissenskontrolle ist der Mitarbeiter berechtigtdie Anlage zu betreten.Seite 4 von 16


III. Arbeitskräfte undArbeitszeitenEs dürfen vom <strong>AN</strong> nur Mitarbeiter eingesetztwerden, die über die nötigen Anmeldungenbei einem Sozialversicherungsträger verfügen.Der <strong>AN</strong> muss weiters vor Aufnahme derArbeiten, die <strong>für</strong> die Sicherheit, Leitung undtechnische Aufsicht verantwortlichenMitarbeiter und deren Stellvertreter namentlichbenennen und sicherstellen, dass jeweilsmindestens ein Benannter vor Ort anwesendist.Die Nennung hat mittels firmenmäßiggezeichneter Bestätigung an den AG zuerfolgen.Die <strong>für</strong> die Sicherheit verantwortlichenMitarbeiter des <strong>AN</strong> haben sich durchregelmäßige Kontrollen zu vergewissern, dassgeltende Vorschriften und die„<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> Auftragsnehmer“eingehalten werden.Bei der Feststellung von Sicherheitsmängelnhat die sicherheitsverantwortliche Person: auf die Einhaltung der geltenden Regelnhinzuweisen und auf die Umsetzung zubestehen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten den AG unverzüglich zu informierenBei groben Verstößen gegen die Vorschriftenist der AG, oder dessen Beauftragte,berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung desordnungsgemäßen Zustands zu unterbrechenund Mitarbeiter zu verwarnen.Allfällige, dadurch entstehende Kosten gehenzu Lasten des <strong>AN</strong>.Wiederholungsfälle können ein Zutrittsverbotzur Folge haben.Werden durch den <strong>AN</strong> Arbeitskräfte an den AGüberlassen, so haben diese vorArbeitsaufnahme eine Bestätigungvorzuweisen, aus der ersichtlich ist, beiwelchem Sozialversicherungsträger siegemeldet sind.Werden vom <strong>AN</strong> ausländische Arbeitnehmer(nicht EU-Staatsbürger) im Zuge einesWerkvertrages eingesetzt, so müssen sie vorArbeitsaufnahme beim AG eineArbeitsbewilligung vorweisen.Oben genannte Bestätigungen bzw.Arbeitsbewilligungen sind dem AGunaufgefordert vorzuweisen. Arbeitnehmer diedies nicht können, werden vom AGzurückgewiesen.Die zur Durchführung von Tätigkeitennotwendigen und in Österreich gültigenFahrerlaubnisse (wie Stapler- und Kranschein)lt. Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)sind unaufgefordert vorzuweisen. BeiVerwendung von Einrichtungen des AG ist diesauch zur Ausstellung einer internenFahrerlaubnis notwendig.Der AG weist in diesem Zusammenhangdarauf hin, dass bei Tätigkeiten in Österreichausländische Fahrerlaubnisse nur dannakzeptiert werden können, wenn diese von derzuständigen Stelle (Landesstelle des WIFI:www.wifi.at) anerkannt wurden.Mitarbeiter die Einrichtungen ohneentsprechende Fahrerlaubnisse bedienen,werden umgehend verwiesen.Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich im Vorfeldmit dem AG abzustimmen.Es gelten die Bestimmungen desArbeitszeitgesetzes.Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonntags- bzw.Feiertagsarbeit ist nur mit den erforderlichenGenehmigungen erlaubt und mit dem AGabzustimmen.Seite 5 von 16


Normalarbeitszeiten der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>: MO – DO: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr FR: 7:00 Uhr – 13:00 UhrIV. Goldene RegelnAlkohol und DrogenverbotDer Konsum von Alkohol, Drogen oderanderen berauschenden Mitteln (evtl.Medikamente) beeinflusst das menschlicheVerhalten und ist daher von Arbeitsplätzenfernzuhalten. Deshalb gilt: Der Konsum, das Mitführen und derVertrieb von alkoholischen Getränken oderDrogen sind auf allen Anlagen undBaustellen (inkl. Baustelleneinrichtungen)des AG verboten. Die Bereithaltung und das Ausschenkenvon alkoholischen Getränken inSpeisesälen, Kantinen oderMannschaftsräumen etc. sind untersagt. Arbeiten unter Einfluss von Alkohol,Drogen oder anderen berauschendenMitteln ist verboten!(Achtung: Restalkohol)Meldung von ZwischenfällenJeder Mitarbeiter ist verantwortlich, dass: Verletzungen/Erkrankungen von Personen Schäden an Anlagen und Ausrüstung Umweltbelastungen Zwischenfälle die den Ruf desUnternehmen schädigen können oder Beinaheunfällesofort an den AG gemeldet werden.Eine schriftliche Zwischenfallmeldung(Formular in der HSEQ-Abteilung erhältlich)muss spätestens innerhalb von 2 Werktagenerfolgen.Diese Meldung entbindet den <strong>AN</strong> nicht von denvorgeschriebenen Meldungen an dieUnfallversicherungsanstalt (AUVA).Zwischenfälle müssen in Abstimmung mit demAG untersucht werden. VereinbarteMaßnahmen müssen dokumentiert werden.Die Mitarbeiter der <strong>AN</strong> sind über denZwischenfälle zu informieren.Unsichere Zustände und Handlungen müssenvon den Mitarbeitern umgehend an ihrenVorgesetzten gemeldet werden. Dieser hatunverzüglich den AG bzw. deren Beauftragtenzu unterrichten.Anweisungen befolgenAllen Anweisungen des AG (oder derenBeauftragten) ist, zur Wahrung derOrdnungsmäßigkeit und Sicherheit, unbedingtFolge zu leisten.Anwesenheit anmeldenEs dürfen nur Anlagen oder Anlagenbereichebetreten werden, die vom AG freigegebenwurden. Alle Mitarbeiter müssen sich an- undauch wieder abmelden.Nur registrierte Personen dürfen sich aufBaustellen aufhalten (Baustellenausweise,Besucherausweise). Personen die sichinnerhalb von Anlagen oder Baustellenbewegen, müssen sich jederzeit ausweisenkönnen.<strong>AN</strong> ist es nicht erlaubt Besucher ohnevorherige Anmeldung beim AG in die Anlagenoder auf die Baustellen mitzunehmen.Ein- und Ausgangszeiten sind zudokumentieren (Baustellenbuch,Anwesenheitsliste). Die Überprüfung derVollzähligkeit im Alarmierungsfall musssichergestellt sein.ArbeitsfreigabesystemArbeiten im Anlagenbereich oder ingekennzeichneten Gefahrenbereichen dürfennur mit einem gültigen Arbeitsfreigabescheindurchgeführt werden. Grundsätzlich müssenalle geplanten Arbeiten in diesen Bereichenvor Beginn der Durchführung an den AGgemeldet und durch diesen genehmigt werden.Für folgende gefährliche Arbeiten, ist vorArbeitsbeginn (Antragstellung ca. 1 Woche imVorhinein), eine schriftliche Arbeitsfreigabebeim AG einzuholen: <strong>für</strong> alle Arbeiten in den Anlagen des AG bei Arbeiten auf der Trasse innerhalbgekennzeichneter Gefahrenbereiche bei allen Arbeiten an gasführendenAnlagenDie mit der Arbeitsgenehmigung verbunden<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> undSeite 6 von 16


Sicherheitsauflagen müssen strikt eingehaltenwerden.Es dürfen nur die genehmigten Tätigkeitendurchgeführt werden.Arbeitsgenehmigungen erlöschen, sobald diedarauf eingetragene Zeit überschritten wird,sich die Arbeitsanforderungen grundlegendändern und eine Neubewertung notwendigmachen, nach einem Zwischenfall oder wennunvorhergesehene Umstände eintreten, die einsicheres Weiterarbeiten ausschließen.Arbeiten bei denen eine örtliche Bauaufsichtdes AG gefordert ist, dürfen nicht begonnenoder abgeschlossen werden, bevor diese nichtanwesend ist.Die vom AG gestellten Brand- undSicherheitsposten sind zur Abwendung vonGefahren weisungsberechtigt.Ein gültiges Exemplar der Arbeitsfreigabe mitallen notwendigen Unterschriften, mussjederzeit am Ort der Tätigkeit vorliegen.Es liegt in der Verantwortung des <strong>AN</strong> sichrechtzeitig mit dem Prozess derArbeitsfreigabe vertraut zu machen.Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungenan ein Arbeitsfreigabesystem <strong>für</strong> alle anderenTätigkeiten liegt in der Verantwortung des <strong>AN</strong>.Verbote und Gebote im AnlagenbereichbefolgenDen jeweils gültigen Geboten und Verboten <strong>für</strong>den Anlagenbereich des AG ist unbedingtFolge zu leisten.Unterweisung (Film: Sicher bewegen in denAnlagen der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>) absolvieren.Erst nach der bestandenen, schriftlichenWissenskontrolle ist der Mitarbeiter berechtigtdie Anlage zu betreten.Ordnung und SauberkeitOrdnung und Sauberkeit sind wesentlicheVoraussetzungen <strong>für</strong> sicheres underfolgreiches Arbeiten.Jeder <strong>AN</strong> ist deshalb verpflichtet seinenArbeitsbereich laufend zu reinigen.Das betrifft insbesondere das Freihalten vonVerkehrswegen, das unverzügliche Beseitigenvon Bauschutt, das Entfernen von Eisenteilensowie die Markierung von Gefahrenstellen,soweit diese durch technische Maßnahmennicht behoben werden können, und – nachBeendigung der Leistungen – dasunverzügliche, vollständige Räumen derArbeitsstelle.Jeder <strong>AN</strong> ist da<strong>für</strong> verantwortlich, dass dieMaterialien ordnungsgemäß angeliefert,abgeladen, und gelagert werden.Der <strong>AN</strong> ist verpflichtet, im Rahmen seinerMöglichkeiten, Abfälle zu vermeiden.Verunreinigungen sind zu beseitigen.Für die Entsorgung der Abfälle ist der <strong>AN</strong>verantwortlich.Verbrennen von Abfällen ist verboten.Kommt der <strong>AN</strong> seiner Abfallbeseitigungspflichtund Pflicht zur Herstellung von Ordnung nichtnach, behält sich der AG vor, dieses aufKosten des Verursachers zu veranlassen.Die Einleitung von flüssigen Stoffen in dasErdreich ist verboten.Abwässer sind aufzufangen und vom <strong>AN</strong> zuentsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sichder AG eine umgehende Behebung derKontamination zu Lasten des Verursachersvor.Es wird darauf hingewiesen, dass alleArbeitsplätze, vor allem auch die in Gebäuden,in einem sauberen und arbeitstechnischsicheren Zustand zu halten sind.Deshalb gilt:Jeder Mitarbeiter muss vor dem Betreten derAnlagen des AG eine anlagenspezifische Kontaminationen/Verschüttungenumgehend und sauber entfernen Müll sammeln und entsprechendentsorgenSeite 7 von 16


gesicherte Lagerungen nur auf da<strong>für</strong>vorgesehen Plätzen vornehmen Stolperfallen beseitigen Öffnungen oder Vertiefungen sindtragsicher und nicht-verschiebbarabzudecken oder durch geeigneteVorrichtungen gegen Absturz vonPersonen und gegen das Herabfallen vonGegenständen zu sichern Baustelleneisen umbiegen oder abdecken Absturzstellen sichern Auf-, Ab- und Übergänge entsprechendherstellenJeder grobe Verstoß gegen Ordnung undSauberkeit kann zum zeitweiligen Einstellender Arbeiten und/oder Baustellenverweisführen.Rauchverbot während einer ArbeitstätigkeitIm gesamten Anlagenbereich des AG gilt eingenerelles Rauchverbot. Dieses Verbot giltauch im Freien und in Fahrzeugen. DasRauchen ist nur auf genehmigten Plätzen dieals Raucherzonen gekennzeichnet sinderlaubt.Das Rauchverbot gilt auch <strong>für</strong> alleArbeitsstellen außerhalb der Anlagenbereiche,beim Durchführen einer Arbeitstätigkeit oderwährend der Beaufsichtigung.Rauchen ist nur in Pausen, außerhalb derGefahrenbereiche gestattet.Gelbe und rote KarteEine „Verwarnung“ (gelbeKarte) bekommt einMitarbeiter bei einemallgemeinen Verstoß gegendie <strong>Sicherheitsvorschriften</strong>bzw. Baustellenordnungdurch eine unsichereHandlung, die eine erhöhteGefährdung zur Folge hatte.Der <strong>AN</strong> ist innerhalb von 2 Arbeitstagenverpflichtet, den Mitarbeiter nachweislich überdas betroffene Thema nachzuschulen.Einen „Baustellenverweis“ (rote Karte)bekommt ein Mitarbeiter der absichtlich gegenRegeln verstößt bzw. vorsätzlich oder grobfahrlässig andere Mitarbeiter in Gefahr bringt.Nach Aussprache eines „Baustellenverweises“wird der Mitarbeiter permanent verwiesen.Der betroffene <strong>AN</strong> wird darüber schriftlich inKenntnis gesetzt.Erhält ein Mitarbeiter zwei „Verwarnungen“(gelbe Karten) aufgrund eines wiederholtenVerstoßes zum gleichenThema, ergibt dies ebenfallseinen „Baustellenverweis“.Erhält ein Mitarbeiter drei„Verwarnungen“ (gelbeKarten) aufgrundunterschiedlicher Verstöße,ergibt dies ebenfalls einen„Baustellenverweis“.Vorfälle die zu einer Verwarnung oder zueinem Baustellenverweis führen, müssenentsprechend der gültigen Melderichtliniengemeldet werden. Daraus resultierendeTrainingsmaßnahmen müssen nachweislichdurchgeführt und entsprechend dokumentiertwerden.V. PersönlicheSchutzausrüstung (PSA)Das Tragen von PSA ist bei Arbeiten <strong>für</strong> denAuftraggeber Pflicht.Im Anlagenbereich oder in Bereichen mitbesonderer Gefährdung (definierteGefahrenbereiche) gelten folgendeMindestanforderungen an die PSA: Arbeitskleidung aus antistatischem,schwer entflammbarem Material Sicherheitshelm ableitfähige Sicherheitsschuhe S3Beine und Arme müssen durch dieseArbeitskleidung vollständig bedeckt sein.Seite 8 von 16


Die detaillierten Anforderungen und normativeVerweise finden sich in der beiliegenden„Spezifikation der persönlichenSchutzausrüstung“.Die Mindestanforderung auf Arbeitsstellenaußerhalb von Anlagenbereichen unddefinierten Gefahrenbereichen sind: Lange Arbeitshose und mind. kurzärmeligeOberbekleidung Sicherheitshelm Sicherheitsschuhe S3Alle Mitarbeiter des <strong>AN</strong> müssen die, derjeweiligen Tätigkeit, entsprechende, evtl. auchzusätzliche (Schutzbrille, Schutzhandschuhe,Gehörschutz, etc.), PSA vorschriftsmäßig verbzw.anwenden. Personen die ohne dieerforderliche PSA angetroffen werden, könnenverwiesen werden.Der <strong>AN</strong> ist verpflichtet, die entsprechendeAusrüstung <strong>für</strong> seine Mitarbeiter bereitzustellenund <strong>für</strong> die nötige Unterweisung und Kontrollezu sorgen. Die PSA muss sich in einemsicheren, geprüften Zustand befinden.Die PSA-Richtlinie ist verbindlich von allenMitarbeitern des <strong>AN</strong>, Subauftragnehmern,Transportunternehmen und Lieferanteneinzuhalten.Es ist Verpflichtung des <strong>AN</strong>, die Verwendungder geeigneten PSA seiner Subauftragnehmersicherzustellen und zu überwachen.Der <strong>AN</strong> muss, bei Gefährdungen <strong>für</strong> Augenoder Gesicht, den geeigneten Augenschutz,wie Schutzbrillen, Schutzschilder,Schutzhauben oder Schutzschirme, zurVerfügung stellen und da<strong>für</strong> sorgen, dassdieser benutzt wird.Bei folgenden Gefährdungen sind Schutzbrillenzu tragen: Staub, Splitter, Späne oderFlüssigkeitsteilchen, wie bei Schleif-,Strahl- und Trennarbeiten, Stemm- undMeißelarbeiten, Arbeiten mitBolzensetzgeräten, Flüssigkeits- oderDampfstrahlgeräten, oder ätzende oder reizende Arbeitsstoffe, wiebeim Arbeiten mit Säuren und Laugen,beim Mischen und Aufbringen von Klebernund Beschichtungsstoffen im Spritz- undSprühverfahren, oder blendendes Licht oder schädigendeStrahlung, wie bei Schweißarbeiten undArbeiten mit Laser, oder Flammen- oder Hitzeeinwirkung, Arbeiten in Batterieräumen, Arbeiten, wo eine Druckbeaufschlagungvorhanden ist oder entsteht (z.B.Abschmierarbeiten) Ausblasearbeiten, Arbeiten (z.B. Öffnen vonManometerhähnen) an unter inneremÜberdruck stehenden Systemen, in gekennzeichneten Bereichen.Der <strong>AN</strong> ist verpflichtet Maßnahmen zurLärmminderung im Rahmen der technischenMöglichkeiten durchzuführen. Technischeund/oder organisatorische Maßnahmen zurLärmminderung haben Vorrang vor PSA.Entsprechender Gehörschutz ist: ab 80 dB (A) vom <strong>AN</strong> zur Verfügung zustellen und von den Mitarbeiternmitzuführen und ab 85 dB (A) zu benutzen. Das ist vom<strong>AN</strong> sicherzustellen. In gekennzeichneten Bereichen istGehörschutz verpflichtend zu tragen.Bei Absturzgefahr oder bei Arbeiten inSchächten, Gruben oder Künetten ist einentsprechendes Sicherheitsgeschirr zu tragenund Rettungsgeräte bereitzustellen.Bei Gefährdungen durchgesundheitsschädliche <strong>Gas</strong>e oder beiSauerstoffmangel (z.B. bei Arbeiten inBehältern) ist die Benutzung von geeignetenAtemschutzgeräten Pflicht.Arbeitnehmer dürfen mit Tätigkeiten, bei denenAtemschutzgeräte mit einer Masse von mehrals 5 kg länger als jeweils 30 Minuten pro Taggetragen werden müssen, nur beschäftigen,wenn vor Aufnahme der TätigkeitEignungsuntersuchungen durchgeführt wurden(siehe dazu auch Verordnung über dieGesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz,BGBl. II 27/1997 idgF) und im Umgang mitAtemschutzgeräten ausgebildet sind. UnterAtemschutz Arbeitende sind durch einenSicherheitsposten zu beobachten und zusichern; ein zweites Atemschutzgerät istwährenddessen bereitzuhalten.Personen die nicht die vorgeschriebenen PSAtragen, können verwiesen werden.Seite 9 von 16


Die Kosten <strong>für</strong> den dadurch entstehendenBaustillstand trägt der <strong>AN</strong>.VI. Verhalten bei Gefahren undUnfällenJeder <strong>AN</strong> hat die gesetzlichen Forderungenund Vorkehrungen <strong>für</strong> Erste-Hilfe-Maßnahmenauf der Baustelle zu erfüllen bzw. vorzuhaltenund <strong>für</strong> eine ausreichende Anzahl vonErsthelfern zu sorgen.Die Namen der Ersthelfer sind dem AGbekannt zu geben.Bei Wahrnehmung einer Gefahr (Brand-Rauchentwicklung, Austritt von <strong>Gas</strong> oderanderen gefährlichen Stoffen) ist dieGefahrenstelle unverzüglich zu verlassen undder AG sofort zu informieren.Bei Ertönen von Signalsirenen sindunverzüglich alle Arbeitsmaschinen undGeräte im Anlagen- oder Gefahrenbereichabzuschalten und der zugewieseneSammelplatz aufzusuchen. Dabei sind FluchtundVerkehrswege, Feuerwehrzufahrten usw.freizuhalten.Erst nach Freigabe des Bereichs durch denAG darf dieser wieder betreten werden.Unfälle jeder Art sind dem Verantwortlichendes AG unverzüglich mitzuteilen.VII. FahrzeugverkehrDas Einfahren in dasAnlagengelände oder dieBaustelle mit Firmen- oderPrivatfahrzeugen istgrundsätzlich verboten.Fahrzeuge die nicht zurunmittelbaren Ausführung der Arbeitenbenötigt werden, sind außerhalb des AnlagenoderBaustellengeländes abzustellen.Eventuell erforderlicheEinfahrtsgenehmigungen werden durch denAG ausgestellt.Geschwindigkeitsbegrenzung auf max.15 km/h.Fahrzeuge müssen auf den zugewiesenenParkplätzen <strong>für</strong> <strong>AN</strong> abgestellt werden. DasParken erfolgt in allen Fällen auf eigeneGefahr. Unberechtigt geparkte KFZ können aufKosten des Eigentümers abgeschlepptwerden.Flucht- und Rettungswege,Alarmeinrichtungen, Hydranten und sonstigeRettungsmittel dürfen nicht verstellt werden.Das Mitfahren auf Kränen und anderenFahrzeugen, die nicht <strong>für</strong>Personenbeförderung zugelassen sind bzw.dort wo die zugelassene Personenzahl erreichtist, ist verboten.Betankungen oder andere Servicetätigkeitendürfen nur auf da<strong>für</strong> vorgesehenen Plätzenoder nach Absprache mit dem AG und treffenweiterer Sicherheitsvorkehrungen durchgeführtwerden.Rückwärtsfahren ist grundsätzlich nur mitentsprechender technischer Ausstattung amFahrzeug oder mit Einweisererlaubt.Für jeden Insassen einesFahrzeugs herrschtGurtpflicht.Verstöße gegen diese Regelungen führen zumEntzug der Einfahrtsgenehmigung.VIII. BrandschutzDer <strong>AN</strong> ist verantwortlich <strong>für</strong> die Maßnahmendes Brandschutzes im Rahmen der von ihmangewendeten technischen Hilfsmittel undArbeitsverfahren.Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere: das Vorhalten der geeignetenFeuerlöschtechnik und die brandschutztechnische Unterweisungder eigenen MitarbeiterAuf dem Gelände des AG gilt dieStraßenverkehrsordnung mit einerSeite 10 von 16


Bei Brand und/oder Produktaustritt hat soforteine Meldung an das Dispatching der <strong>Gas</strong><strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> zu erfolgen:öffentl. Telefonnetz 0800 / 808 128Rufnummer intern 88440Angaben über Telefon müssen langsam unddeutlich gesprochen werden.Bei Alarmierung über Druckknopfmelder istdas Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten, umdiese entsprechend einzuweisen.In den Anlagen der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>herrscht striktes Rauchverbot. Ausnahme sindgekennzeichnete Raucherbereiche.Die Mitnahme jeglicher potentiellerZündquellen (z.B. Mobiltelefone, Feuerzeuge,etc.) in gasführende Anlagen (Prozessbereich)ist verboten.Aufenthalts- und Materialbaracken sowieWohnwagen dürfen nur an den zugewiesenenPlätzen aufgestellt werden und müssen mitgeprüften und der ÖNORM entsprechendenFeuerlöschern ausgerüstet sein.Das Aufstellen von Heizkörpern und Öfen allerArt bedarf der schriftlichen Genehmigungdurch den AG.Die Verwendung von Flüssiggasanlagen zuHeiz- und Kochzwecken ist verboten.Brandgefährliche Stoffe dürfen nicht imGefahrenbereich (Ex-Zonen, Prozessbereich,etc.) der Betriebsanlagen gelagert werden.Das Übernachten und Wohnen auf demBetriebsgelände ist untersagt.IX. Anlagenarbeiten undBaustellenAnlageneinrichtungenSicherheitsventile, Absperrschieber,mechanische Verriegelungen,Schutzvorrichtungen, elektrische Anlagen oderandere Geräte dürfen nur betätigt oder außerBetrieb gesetzt werden, nachdem dies vom AGgenehmigt wurde.Müssen Schutzvorrichtungen,Sicherheitshinweise, etc. ausarbeitstechnischen Gründen demontiertwerden, so sind diese nach Abschluss derArbeiten und vor Verwendung wiederanzubringen und auf ihre Funktionalität hin zuprüfen.ErdarbeitenVor Beginn von Erdarbeiten ist zu ermitteln, obim vorgesehenen ArbeitsbereichGefährdungen <strong>für</strong> die Arbeitnehmer entstehenkönnen (z.B. durch Einbauten, Leitungen,gefährliche Wasserverhältnisse,Erschütterungen durch Baustellen- und/oderStraßenverkehr).Das Herstellen von Suchschlitzen ist mit demAG abzustimmen.Bei Gruben, Gräben oder Künetten mit mehrals 1,25 Meter Tiefe sind Maßnahmen gegenabrutschendes oder herabfallendes Material zutreffen (Abböschung, Verbauung odergeeignetes Verfahren zur Bodenverdichtung).Absturzsicherungen mit Fuß-, Mittel- undBrustwehr sind entsprechend den RichtlinienanzubringenAbgrenzungen und AbsturzsicherungenBei Absturzgefahr sind Absturzsicherungen (Wehren an derAbsturzkante) Abgrenzungen (ca. 2 Meter von derAbsturzkante entfernt) Schutzeinrichtungen (Fanggerüste oderAuffangnetze)anzubringen.Absturzsicherungen sind tragsichere und nichtverschiebbare Abdeckungen (Schallplattensind nicht zulässig) von Öffnungen undVertiefungen oder Umwehrungen (Geländer)an Absturzkanten, die aus Brust-, Mittel- undFußwehren bestehen.Absturzsicherungen müssen einemwaagrechten Druck von 30 Kilogramm (0,3kN)standhalten können.Abgrenzungen (stabile Brustwehren aus Holz,Metallrohr, gespannte Seile oder Ketten) sindnur auf Flächen bis 20° Grad Neigung zulässigund müssen zwei Meter von der Absturzkanteentfernt aufgestellt werden.Seite 11 von 16


Zur Markierung von abgesperrten Bereichendürfen keine PVC-Absperrbänder(Flatterbänder) verwendet werden(Gewebebänder sind zulässig).Arbeiten über Niveau / Gerüste & LeiternBei Arbeiten über Niveau ist <strong>für</strong> einen sicherenStandplatz und entsprechendeSicherheitseinrichtungen zu sorgen (Leitern,Gerüste, Sicherheitsgeschirr, Fallschutz, etc.).Der <strong>AN</strong> ist verpflichtet, Gerüste vor ihrerBenützung zu prüfen und diese Prüfungen zudokumentieren.Sind die Gerüste durch den AG aufgestelltworden, sind festgestellte Mängel sofort andiesen zu melden, dem <strong>AN</strong> ist es in diesemFall untersagt, selbständig Änderungen an denGerüsten vorzunehmen.Über Änderungswünsche entscheidet der AG,welcher auch ihre Durchführung veranlasst.Der <strong>AN</strong> ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer,über die Verwendung von Leitern undGerüsten zu unterweisen.Hebe- und KranarbeitenBei der Verwendung von Kränen mit mehr als5 Tonnen Tragfähigkeit ist ein, in Österreichanerkannter, Kranschein notwendig.Der AG weist in diesem Zusammenhangdarauf hin, dass bei Tätigkeiten von mehr als 4Wochen, ausländische Fahrerlaubnisse nurdann akzeptiert werden können, wenn diesevon der zuständigen Stelle (Landesstelle desWIFI: www.wifi.at) anerkannt wurden.Kräne müssen auf tragfähigem Untergrundstandfest aufgestellt werden: bei Mobilkränen Abstützungen einlegen nur zugelassene Unterlagen verwenden, Aufstellungsüberprüfung aufStandsicherheitsüberprüfungdurchführen.Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen istvor dem Aufstellen von Kränen,Baufahrzeugen etc. zu prüfen, ob immöglichen Arbeitsbereich derSicherheitsabstand unterschritten werdenkönnte (z.B. Ausschwingen von Kranarmen,Kranlasten, Umfallen von Geräten,Fahrzeugen oder Einrichtungen, etc.).Folgende Mindestabstände müssen währenddes ganzen Arbeitsvorganges eingehaltenwerden: bis einschließlich 110 kV 2 m bis einschließlich 220 kV 3 m bis einschließlich 380 kV 4 m bei unbekannter Netzspannung 4mVorsicht: Freileitung kann bei Windausschwenken! Abstände sinddementsprechend zu vergrößern!Es dürfen nur dem Zweck entsprechende undeinwandfreie Anschlagmittel verwendetwerden.Unter schwebender Last darf nicht gearbeitetwerden.Befahren von Behältern / enge RäumeBeim Befahren von Behältern und engenRäumen sind Rettungsgeschirr undSicherheitsleine zu verwenden. Für dieseArbeiten ist eine schriftlicheArbeitsgenehmigung einzuholen.Gefährliche ArbeitsstoffeBeim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffensind entsprechende Schutzmaßnahmen undSicherheitsdatenblätter (SDB) zu beachten.Gefährliche Arbeitsstoffe und Chemikalien sindnur in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Behältern zulagern.Diese sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnenund entsprechend zu lagern.Beim Umgang mit diesen Stoffen ist dieentsprechende PSA zu tragen und auf dieUmwelt zu achten.Zum Umfüllen und Entleeren sind geeigneteVorrichtungen zu verwenden.Verunreinigungen des Erdreiches sindgrundsätzlich zu vermeiden.Im Schadensfall sind geeignete Maßnahmenzum Schutz der Umwelt zu treffen.Seite 12 von 16


X. Elektrische Anlagen undBetriebsmittelRechtzeitig vor Beginn von Arbeiten anelektrischen Betriebsmitteln oder inelektrotechnischen Anlagen sind dieerforderlichen Sicherungsmaßnahmen mit demAG abzustimmen.Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen dürfennur von fachlich qualifiziertem Personalausgeführt werden.Das Bedienen von Elektroanlagen des AG istnur <strong>für</strong> die jeweils erforderlichen Arbeiten, wiez.B. notwendige Schaltvorgänge <strong>für</strong>Beleuchtung, diverser Kleinverbraucher etc.sowie die Entnahme von Baustrom mittelsgenormter Steckvorrichtungen, gestattet.Im Störungsfall ist der AG zu informieren, der<strong>für</strong> Abhilfe sorgen wird. Ein selbständigesEingreifen in Elektroanlagen ist verboten.In nicht ausgestuften EX-Bereichen dürfen nurEX-geschützte und gekennzeichnete Geräteund Maschinen undfunkenfreies Werkzeugverwendet werden.Nicht-EX ausgeführteSteckvorrichtungen sindaußerhalb des EX-Bereiches zu situieren.Es dürfen nur elektrische Anlagen, Maschinenund Geräte verwendet werden, die nach dengeltenden elektrotechnischen Regeln geprüfteund gekennzeichnet worden sind.Besonders beanspruchte Leitungen sind vorBeschädigung zu schützen: Hochlegen Abdecken, Verlegen im SchutzrohrBeschädigte Leitungen und Arbeitsmittel sindumgehend stillzulegen und auszusondern.Seite 13 von 16


A. HinweisWird in diesem Dokument die <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong><strong>Austria</strong> (Auftraggeber, AG) alsAnsprechpartner genannt, kann diese Funktionauch von, durch den AG, beauftragtePersonen wahrgenommen werden. Das gilt imspeziellen, bei Projekt-Baustellen, außerhalbder Anlagen- oder Gefahrenbereiche.Jeder <strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>) hat <strong>für</strong> seineTätigkeiten, neben den vom AG definiertenVorschriften, die gültigen gesetzlichenArbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.Die Bestellung eines Baustellenkoordinatorsoder HSE-Koordinators ersetzt nicht dieArbeitsschutzpflichten des <strong>AN</strong>.Die <strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>(<strong>AN</strong>) bilden die Grundvoraussetzungen <strong>für</strong>Arbeiten in Anlagen oder auf Baustellen der<strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> und sind neben dengesetzlichen Anforderungen ausnahmsloseinzuhalten.Die folgende Liste der anwendbaren Gesetze,Standards und Normen erhebt keinenAnspruch auf Vollständigkeit:ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchGArbeitsstättenverordnung – AStVBauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKGBauarbeiterschutzverordnung – BauVFlüssiggas-Verordnung 2002Verordnung explosionsfähige Atmosphären -VEXATVerordnung Lärm und Vibrationen – VOLVVerordnung optischer Strahlung – VOPSTElektroschutzverordnung 2003Maschinensicherheitsverordnung - MSVArbeitsmittelverordnung – AM-VOFachkenntnisnachweisverordnung – FK-VChemikalienverordnung – ChemVREACH VerordnungMappe „Sicherheit am Bau“ Ausgabe 2010ÖNORMEN und AUVA MerkblätterDie Mappe „Sicherheit am Bau“ (idgF) fasst diegesetzlichen Anforderungen thematischzusammen und eignet sich <strong>für</strong> Unterweisungenvon Mitarbeitern.Seite 14 von 16


Anhang 1<strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> GmbHEinkauffloridotowerFloridsdorfer Hauptstraße 11210 WienBESTÄTIGUNGHiermit bestätige(n) ich(wir) den Empfang der <strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong><strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>) und verpflichte(n) mich(uns) diese als Mindestanforderungeinzuhalten.Mir(Uns) sind die Forderungen und Bedingungen klar und ich(wir) bin(sind) damiteinverstanden, dass deren Nichteinhaltung Maßnahmen nach sich ziehen können.Bei Änderung der verantwortlichen Person bzw. bei Einbeziehung neuer Subunternehmererfolgt umgehend eine Meldung an die <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> GmbH, die entsprechendenUnterweisungsunterlagen werden zeitgerecht übermittelt............................, .......................... ......................................................................Ort Datum Name & Unterschrift der verantwortlichen Person<strong>Auftragnehmer</strong>......................................................................Firmenstempel <strong>Auftragnehmer</strong>..........................., .......................... ......................................................................Ort Datum Name & Unterschrift der verantwortlichen PersonSubunternehmer......................................................................Firmenstempel SubunternehmerSeite 15 von 16


Anhang 2SPEZIFIKATIONDER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGAnforderungenArbeitsschutzbekleidungFlammhemmend nach ÖNORM EN 531, diese inkludiert ÖNORM EN 533, Index 3undantistatisch nach ÖNORM EN 1149.x (x = Index 1, 2 oder 3).SicherheitsschuheDiese müssen zumindest der ÖNORM EN 345 S3 entsprechen.SchutzhelmStandardhelm: Dieser muss der ÖNORM EN 397 entsprechen.Elektrikerhelm: Dieser muss zusätzlich VDE zertifiziert und mit einer 1000 VKennzeichnung versehen sein.Seite 16 von 16

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