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Sicherheitsvorschriften für Auftragnehmer (AN) - Gas Connect Austria

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Die Kosten <strong>für</strong> den dadurch entstehendenBaustillstand trägt der <strong>AN</strong>.VI. Verhalten bei Gefahren undUnfällenJeder <strong>AN</strong> hat die gesetzlichen Forderungenund Vorkehrungen <strong>für</strong> Erste-Hilfe-Maßnahmenauf der Baustelle zu erfüllen bzw. vorzuhaltenund <strong>für</strong> eine ausreichende Anzahl vonErsthelfern zu sorgen.Die Namen der Ersthelfer sind dem AGbekannt zu geben.Bei Wahrnehmung einer Gefahr (Brand-Rauchentwicklung, Austritt von <strong>Gas</strong> oderanderen gefährlichen Stoffen) ist dieGefahrenstelle unverzüglich zu verlassen undder AG sofort zu informieren.Bei Ertönen von Signalsirenen sindunverzüglich alle Arbeitsmaschinen undGeräte im Anlagen- oder Gefahrenbereichabzuschalten und der zugewieseneSammelplatz aufzusuchen. Dabei sind FluchtundVerkehrswege, Feuerwehrzufahrten usw.freizuhalten.Erst nach Freigabe des Bereichs durch denAG darf dieser wieder betreten werden.Unfälle jeder Art sind dem Verantwortlichendes AG unverzüglich mitzuteilen.VII. FahrzeugverkehrDas Einfahren in dasAnlagengelände oder dieBaustelle mit Firmen- oderPrivatfahrzeugen istgrundsätzlich verboten.Fahrzeuge die nicht zurunmittelbaren Ausführung der Arbeitenbenötigt werden, sind außerhalb des AnlagenoderBaustellengeländes abzustellen.Eventuell erforderlicheEinfahrtsgenehmigungen werden durch denAG ausgestellt.Geschwindigkeitsbegrenzung auf max.15 km/h.Fahrzeuge müssen auf den zugewiesenenParkplätzen <strong>für</strong> <strong>AN</strong> abgestellt werden. DasParken erfolgt in allen Fällen auf eigeneGefahr. Unberechtigt geparkte KFZ können aufKosten des Eigentümers abgeschlepptwerden.Flucht- und Rettungswege,Alarmeinrichtungen, Hydranten und sonstigeRettungsmittel dürfen nicht verstellt werden.Das Mitfahren auf Kränen und anderenFahrzeugen, die nicht <strong>für</strong>Personenbeförderung zugelassen sind bzw.dort wo die zugelassene Personenzahl erreichtist, ist verboten.Betankungen oder andere Servicetätigkeitendürfen nur auf da<strong>für</strong> vorgesehenen Plätzenoder nach Absprache mit dem AG und treffenweiterer Sicherheitsvorkehrungen durchgeführtwerden.Rückwärtsfahren ist grundsätzlich nur mitentsprechender technischer Ausstattung amFahrzeug oder mit Einweisererlaubt.Für jeden Insassen einesFahrzeugs herrschtGurtpflicht.Verstöße gegen diese Regelungen führen zumEntzug der Einfahrtsgenehmigung.VIII. BrandschutzDer <strong>AN</strong> ist verantwortlich <strong>für</strong> die Maßnahmendes Brandschutzes im Rahmen der von ihmangewendeten technischen Hilfsmittel undArbeitsverfahren.Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere: das Vorhalten der geeignetenFeuerlöschtechnik und die brandschutztechnische Unterweisungder eigenen MitarbeiterAuf dem Gelände des AG gilt dieStraßenverkehrsordnung mit einerSeite 10 von 16

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