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Sicherheitsvorschriften für Auftragnehmer (AN) - Gas Connect Austria

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I. AllgemeinesMängel oder Verstöße können zu einemVerweis führen.Die <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> (AG) verfolgt bei derAbwicklung ihrer Arbeiten und Projekte eineklare Vision:Jeder Mitarbeiter, der bei und <strong>für</strong> die <strong>Gas</strong><strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong> GmbH arbeitet, geht amAbend gesund nach Hause. Alle Unfällesind vermeidbar.Der AG stellt deshalb hohe Anforderungen analle Mitarbeiter und <strong>Auftragnehmer</strong> um diesesZiel zu erreichen.Auch <strong>Auftragnehmer</strong> (<strong>AN</strong>) tragen wesentlichmit der Beachtung der nachfolgendenAnforderungen und Regeln zur Sicherungeines hohen Standards bei der Gesundheit,Sicherheit, Umwelt, Qualität (HSEQ) und somitzur Erreichung unseres Ziels bei.Die „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>(<strong>AN</strong>)“ werden im Rahmen derAngebotseinholung übergeben.Der <strong>AN</strong> erkennt mit der Auftragsvergabe bzw.mit der Auftragsannahme die vorliegendenForderungen als Vertragsbestandteilvollständig an.Weiters ist der <strong>AN</strong> verpflichtet, alle weiteren inÖsterreich gültigen gesetzlichen Regelungen,Vorschriften oder einschlägige technischeRegelungen einzuhalten.Wir bringen hiermit ausdrücklich zur Kenntnis,dass <strong>AN</strong> ihre Leistungen und Lieferungenunter Beachtung der Bestimmungen allerderzeit gültigen Arbeitnehmer- undUmweltschutzgesetze und Verordnungenausführen müssen.Der <strong>AN</strong> trägt <strong>für</strong> seinen Leistungsumfang dievolle Verantwortung <strong>für</strong> die Sicherheit.Subunternehmer gelten rechtlich alsErfüllungsgehilfen des <strong>AN</strong>. Der <strong>AN</strong> trägt daherdie volle Verantwortung, dass Subunternehmeralle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit imgleichen Ausmaß einhalten wie der <strong>AN</strong> selbst.Die hier genannten Anforderungen können inspeziellen Fällen durch weitere ergänztwerden.Der AG wird die Einhaltung der„<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>“ -auch unangekündigt - kontrollieren.Ihre Kontaktstelle <strong>für</strong> alle Fragen betreffendSicherheit, Brandschutz, Umwelt, etc. ist dieHSEQ-Abteilung: Telefon: +43-1-27 500-88061II. SicherheitsunterweisungenDer <strong>AN</strong> ist verpflichtet, allen Mitarbeitern,sowie seinen Subunternehmern dievorliegenden „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong><strong>Auftragnehmer</strong>“ zur Kenntnis zu bringen undderen Einhaltung sicherzustellen.Subunternehmern ist nachweislich eine Kopieder „<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> <strong>für</strong> <strong>Auftragnehmer</strong>“auszuhändigen. (siehe Anhang 1)Die Mitarbeiter des <strong>AN</strong> sind vor Aufnahme derTätigkeit im Betrieb des AG oder auf dessenBaustellen, nachweislich zu unterweisen.Diese Unterweisungen müssen mündlich undarbeitsplatzbezogen, umfassend, praxisnahund auch <strong>für</strong> ausländische Arbeitnehmerverständlich durchgeführt werden. BeiAustausch von Mitarbeitern bzw. Einsatz vonSubunternehmern ist analog zu verfahren.Jede Unterweisung ist schriftlich zudokumentieren.Der <strong>AN</strong> hat die Unterweisung dieserMitarbeiter und deren Dokumentationeigenverantwortlich durchzuführen.Zusätzlich muss jeder Mitarbeiter vor demBetreten der Anlagen des AG eine spezifischeUnterweisung (Film: Sicher bewegen in denAnlagen der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>) absolvieren.Erst nach der bestandenen, schriftlichenWissenskontrolle ist der Mitarbeiter berechtigtdie Anlage zu betreten.Seite 4 von 16

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