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Sicherheitsvorschriften für Auftragnehmer (AN) - Gas Connect Austria

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Normalarbeitszeiten der <strong>Gas</strong> <strong>Connect</strong> <strong>Austria</strong>: MO – DO: 7:00 Uhr – 15:30 Uhr FR: 7:00 Uhr – 13:00 UhrIV. Goldene RegelnAlkohol und DrogenverbotDer Konsum von Alkohol, Drogen oderanderen berauschenden Mitteln (evtl.Medikamente) beeinflusst das menschlicheVerhalten und ist daher von Arbeitsplätzenfernzuhalten. Deshalb gilt: Der Konsum, das Mitführen und derVertrieb von alkoholischen Getränken oderDrogen sind auf allen Anlagen undBaustellen (inkl. Baustelleneinrichtungen)des AG verboten. Die Bereithaltung und das Ausschenkenvon alkoholischen Getränken inSpeisesälen, Kantinen oderMannschaftsräumen etc. sind untersagt. Arbeiten unter Einfluss von Alkohol,Drogen oder anderen berauschendenMitteln ist verboten!(Achtung: Restalkohol)Meldung von ZwischenfällenJeder Mitarbeiter ist verantwortlich, dass: Verletzungen/Erkrankungen von Personen Schäden an Anlagen und Ausrüstung Umweltbelastungen Zwischenfälle die den Ruf desUnternehmen schädigen können oder Beinaheunfällesofort an den AG gemeldet werden.Eine schriftliche Zwischenfallmeldung(Formular in der HSEQ-Abteilung erhältlich)muss spätestens innerhalb von 2 Werktagenerfolgen.Diese Meldung entbindet den <strong>AN</strong> nicht von denvorgeschriebenen Meldungen an dieUnfallversicherungsanstalt (AUVA).Zwischenfälle müssen in Abstimmung mit demAG untersucht werden. VereinbarteMaßnahmen müssen dokumentiert werden.Die Mitarbeiter der <strong>AN</strong> sind über denZwischenfälle zu informieren.Unsichere Zustände und Handlungen müssenvon den Mitarbeitern umgehend an ihrenVorgesetzten gemeldet werden. Dieser hatunverzüglich den AG bzw. deren Beauftragtenzu unterrichten.Anweisungen befolgenAllen Anweisungen des AG (oder derenBeauftragten) ist, zur Wahrung derOrdnungsmäßigkeit und Sicherheit, unbedingtFolge zu leisten.Anwesenheit anmeldenEs dürfen nur Anlagen oder Anlagenbereichebetreten werden, die vom AG freigegebenwurden. Alle Mitarbeiter müssen sich an- undauch wieder abmelden.Nur registrierte Personen dürfen sich aufBaustellen aufhalten (Baustellenausweise,Besucherausweise). Personen die sichinnerhalb von Anlagen oder Baustellenbewegen, müssen sich jederzeit ausweisenkönnen.<strong>AN</strong> ist es nicht erlaubt Besucher ohnevorherige Anmeldung beim AG in die Anlagenoder auf die Baustellen mitzunehmen.Ein- und Ausgangszeiten sind zudokumentieren (Baustellenbuch,Anwesenheitsliste). Die Überprüfung derVollzähligkeit im Alarmierungsfall musssichergestellt sein.ArbeitsfreigabesystemArbeiten im Anlagenbereich oder ingekennzeichneten Gefahrenbereichen dürfennur mit einem gültigen Arbeitsfreigabescheindurchgeführt werden. Grundsätzlich müssenalle geplanten Arbeiten in diesen Bereichenvor Beginn der Durchführung an den AGgemeldet und durch diesen genehmigt werden.Für folgende gefährliche Arbeiten, ist vorArbeitsbeginn (Antragstellung ca. 1 Woche imVorhinein), eine schriftliche Arbeitsfreigabebeim AG einzuholen: <strong>für</strong> alle Arbeiten in den Anlagen des AG bei Arbeiten auf der Trasse innerhalbgekennzeichneter Gefahrenbereiche bei allen Arbeiten an gasführendenAnlagenDie mit der Arbeitsgenehmigung verbunden<strong>Sicherheitsvorschriften</strong> undSeite 6 von 16

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