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Sicherheitsvorschriften für Auftragnehmer (AN) - Gas Connect Austria

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gesicherte Lagerungen nur auf da<strong>für</strong>vorgesehen Plätzen vornehmen Stolperfallen beseitigen Öffnungen oder Vertiefungen sindtragsicher und nicht-verschiebbarabzudecken oder durch geeigneteVorrichtungen gegen Absturz vonPersonen und gegen das Herabfallen vonGegenständen zu sichern Baustelleneisen umbiegen oder abdecken Absturzstellen sichern Auf-, Ab- und Übergänge entsprechendherstellenJeder grobe Verstoß gegen Ordnung undSauberkeit kann zum zeitweiligen Einstellender Arbeiten und/oder Baustellenverweisführen.Rauchverbot während einer ArbeitstätigkeitIm gesamten Anlagenbereich des AG gilt eingenerelles Rauchverbot. Dieses Verbot giltauch im Freien und in Fahrzeugen. DasRauchen ist nur auf genehmigten Plätzen dieals Raucherzonen gekennzeichnet sinderlaubt.Das Rauchverbot gilt auch <strong>für</strong> alleArbeitsstellen außerhalb der Anlagenbereiche,beim Durchführen einer Arbeitstätigkeit oderwährend der Beaufsichtigung.Rauchen ist nur in Pausen, außerhalb derGefahrenbereiche gestattet.Gelbe und rote KarteEine „Verwarnung“ (gelbeKarte) bekommt einMitarbeiter bei einemallgemeinen Verstoß gegendie <strong>Sicherheitsvorschriften</strong>bzw. Baustellenordnungdurch eine unsichereHandlung, die eine erhöhteGefährdung zur Folge hatte.Der <strong>AN</strong> ist innerhalb von 2 Arbeitstagenverpflichtet, den Mitarbeiter nachweislich überdas betroffene Thema nachzuschulen.Einen „Baustellenverweis“ (rote Karte)bekommt ein Mitarbeiter der absichtlich gegenRegeln verstößt bzw. vorsätzlich oder grobfahrlässig andere Mitarbeiter in Gefahr bringt.Nach Aussprache eines „Baustellenverweises“wird der Mitarbeiter permanent verwiesen.Der betroffene <strong>AN</strong> wird darüber schriftlich inKenntnis gesetzt.Erhält ein Mitarbeiter zwei „Verwarnungen“(gelbe Karten) aufgrund eines wiederholtenVerstoßes zum gleichenThema, ergibt dies ebenfallseinen „Baustellenverweis“.Erhält ein Mitarbeiter drei„Verwarnungen“ (gelbeKarten) aufgrundunterschiedlicher Verstöße,ergibt dies ebenfalls einen„Baustellenverweis“.Vorfälle die zu einer Verwarnung oder zueinem Baustellenverweis führen, müssenentsprechend der gültigen Melderichtliniengemeldet werden. Daraus resultierendeTrainingsmaßnahmen müssen nachweislichdurchgeführt und entsprechend dokumentiertwerden.V. PersönlicheSchutzausrüstung (PSA)Das Tragen von PSA ist bei Arbeiten <strong>für</strong> denAuftraggeber Pflicht.Im Anlagenbereich oder in Bereichen mitbesonderer Gefährdung (definierteGefahrenbereiche) gelten folgendeMindestanforderungen an die PSA: Arbeitskleidung aus antistatischem,schwer entflammbarem Material Sicherheitshelm ableitfähige Sicherheitsschuhe S3Beine und Arme müssen durch dieseArbeitskleidung vollständig bedeckt sein.Seite 8 von 16

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